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Vorzeitig in Rente: So sparen Sie die Abschläge

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Wer früher aufhören will zu arbeiten, zahlt dafür meist mit einer dauerhaft gekürzten Rente. Diese Kürzung lässt sich jedoch ab 50 Jahren ganz oder teilweise ausgleichen. Der Weg führt über Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung.

In diesem Beitrag erfahren Sie, für wen das sinnvoll ist, wie die Beträge berechnet werden, welche Fristen gelten und welche steuerlichen Effekte möglich sind. Sie erhalten konkrete Beispiele, damit Sie Ihre Entscheidung besser planen können.

Regelaltersgrenze, Frühstart mit 63 und Abschläge

Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre. Wer früher geht, muss je Monat Vorziehen mit einem Abschlag von 0,3 Prozent rechnen; maximal sind 14,4 Prozent möglich. Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ ist bei mindestens 35 anrechenbaren Versicherungsjahren ab 63 möglich, dann aber mit Abschlag.

Ohne Abschlag gelingt der frühere Start nur bei 45 Jahren („besonders langjährig Versicherte“). Diese Grundregeln sind zentral für jede Entscheidung zum Abschlagsausgleich.

Sonderzahlungen ab 50: Rechtsgrundlage und Antrag

Ab dem 50. Geburtstag können Versicherte freiwillige Sonderzahlungen leisten, um künftige Abschläge teilweise oder vollständig auszugleichen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) berechnet dazu auf Antrag den individuellen Betrag und nennt auch die Bankverbindung.

Das passende Formular trägt die Bezeichnung V0210 („Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung“). Sie beantragen damit ausschließlich eine Berechnung; zahlen können Sie danach in einer Summe oder in Teilbeträgen.

Wie die DRV den Ausgleichsbetrag berechnet

Die DRV nutzt eine gesetzlich definierte Formel. Maßgeblich sind: die erwartete Rentenkürzung in Prozent, der aktuelle Beitragssatz und das Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Diese Faktoren ändern sich regelmäßig.

Wichtig für die Praxis: Zahlen Sie innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Auskunft, bleibt der ausgewiesene Betrag selbst bei zwischenzeitlichen Änderungen stabil. Dadurch entsteht Planungssicherheit für Ihre Liquidität.

Konkrete Kostenbeispiele aus 2025

Die DRV veröffentlicht Orientierungswerte, die bei der Entscheidung helfen. Beispiel: Bei einer erwarteten monatlichen Regelaltersrente von 1.200 Euro und einem Vorziehen um drei Jahre sinkt die Rente rechnerisch um 10,8 Prozent. Für den kompletten Ausgleich veranschlagt die DRV in der ersten Jahreshälfte 2025 rund 34.700 Euro.

Wer zwei Jahre vorzieht und ohne Kürzung bleiben will, braucht bei 1.000 Euro erwarteter Rente etwa 18.500 Euro. Ein Vorziehen um ein Jahr bei 800 Euro Rente erfordert grob 7.100 Euro. Diese Werte sind Beispiele; Ihre individuelle Auskunft weicht je nach Daten ab.

Teilzahlungen, Ratenmodelle und flexible Strategie

Sie dürfen den Ausgleich als Einmalzahlung oder in Teilzahlungen leisten. Klassische „Raten“ im Sinne eines festen Plans sind nicht vorgesehen, mehrere Zahlungen pro Jahr aber zulässig. Auch ein teilweiser Ausgleich ist möglich.

Dann fällt der Abschlag später nur in reduzierter Höhe an. Diese Flexibilität erlaubt es, Sonderzahlungen an Bonuszahlungen, Abfindungen oder den Verkauf von Vermögenswerten zu koppeln.

Was, wenn Sie doch länger arbeiten?

Entscheiden Sie sich nach geleisteten Sonderzahlungen gegen den frühen Ruhestand, verfällt das Geld nicht. Die eingezahlten Beträge erhöhen dann Ihre spätere Altersrente. Eine Erstattung gezahlter Ausgleichsbeträge findet nicht statt. Das ist wichtig für die Risikoeinschätzung: Der Ausgleich ist keine „Wette“ auf den frühen Start, sondern eine Investition in die Rentenhöhe.

Steuerliche Effekte gezielt nutzen

Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gelten als begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen. Das kann die Steuerlast im Zahlungsjahr deutlich mindern, abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz und von Höchstbeträgen.

Häufig lohnt es sich, den Ausgleich über zwei oder mehr Jahre zu strecken, um den Abzug optimal zu nutzen. Eine individuelle Steuerberatung ist hier sinnvoll, weil die Effekte von Einkommen, Familienstand und sonstigen Vorsorgeaufwendungen abhängen.

Trend: Immer mehr nutzen den Ausgleich – mit Dellen

Der Abschlagsausgleich hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Nach Auswertungen aus 2023 leisteten rund 50.000 Versicherte entsprechende Zahlungen; im Vorjahr waren es noch mehr. Schwankungen erklären Fachleute unter anderem mit veränderten Preisfaktoren für Ausgleichszahlungen.

Für Sie zählt am Ende die individuelle Rechnung: Ausgleichsbeitrag jetzt versus lebenslanger Abschlag später.

Entscheidungshilfe: Rechnen, vergleichen, Fristen beachten

Starten Sie mit Ihrer jährlichen Renteninformation. Prüfen Sie, ab wann Sie welche Rentenart erreichen. Klären Sie, wie stark ein früherer Start Ihre Rente mindert. Lassen Sie sich die Auskunft über den maximalen Ausgleichsbetrag erstellen und vergleichen Sie Szenarien: voller Ausgleich, teilweiser Ausgleich oder Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze.

Achten Sie auf den Dreimonatszeitraum nach der DRV-Auskunft und auf steuerliche Stichtage zum Jahresende. So sichern Sie sich feste Beträge und mögliche Steuervorteile.

Praxisbeispiel: Drei Wege zum Ziel

Angenommen, Ihre Renteninformation weist 1.200 Euro Regelaltersrente aus. Sie möchten drei Jahre früher aufhören. Variante A: Sie nehmen die Rente vorzeitig in Anspruch und akzeptieren den dauerhaften Abschlag von 10,8 Prozent. Variante B: Sie gleichen vollständig aus und zahlen einmalig rund 34.700 Euro (Beispielwert 1. Halbjahr 2025).

Variante C: Sie gleichen teilweise aus, zahlen etwa die Hälfte und reduzieren damit den Abschlag spürbar. Welche Variante passt, hängt von Vermögen, Steuern und Lebenserwartung ab. Die DRV und unabhängige Beratungsstellen unterstützen bei der Berechnung.

Wer früher gehen will, braucht Zahlen – und einen Plan

Der Abschlagsausgleich ist ein wirksames Instrument für einen früheren Ruhestand ohne dauerhafte Einbußen. Die Beträge sind spürbar, aber transparent kalkulierbar und steuerlich begünstigt.

Wer rechtzeitig plant, kann die Kosten stabilisieren, Zahlungen staffeln und am Ende flexibel bleiben. Holen Sie sich die DRV-Auskunft, rechnen Sie Varianten durch und entscheiden Sie dann – faktenbasiert und passend zu Ihrer Lebenslage.

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Rente: Bis 200 Euro weniger Rente für Millionen EM-Rentner – Gerichtsurteil

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Rund drei Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) – und viele von ihnen fühlen sich seit Jahren benachteiligt. Denn wer seine Rente vor 2019 bewilligt bekam, erhält dauerhaft weniger Geld als Neurentnerinnen und -rentner, die seitdem von verbesserten Berechnungsregeln profitieren.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat diese Ungleichbehandlung nun bestätigt: Die Kürzungen bleiben bestehen. Für Betroffene stellt sich damit die Frage, ob es sich um eine sachlich begründete Differenzierung oder um einen ausgewachsenen Rentenskandal handelt.

Was ist passiert? Das Urteil in Kürze

Zwei Kläger hatten vor dem BSG versucht, die seit 2019 geltenden günstigeren Regelungen auch für „Altfälle“ durchzusetzen. Seit jenem Stichtag wird die sogenannte Zurechnungszeit – ein zentraler Faktor bei der Berechnung der EM-Rente – deutlich verlängert.

Dadurch steigt die Rente oft spürbar. Das Gericht wies die Klagen jedoch ab und verwies auf den klaren gesetzlichen Rahmen: Änderungen gelten grundsätzlich nur für Neurentner.

Die maßgeblichen Paragraphen 300 und 306 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sehen eine solche Stichtagsregelung vor. Die Richter werteten diese Differenzierung als sachlich gerechtfertigt, auch wenn sie für Bestandsrentner hart wirken mag.

Die Zurechnungszeit als Dreh- und Angelpunkt

Die Zurechnungszeit simuliert vereinfacht gesprochen Erwerbsjahre, die ein Mensch ohne gesundheitliche Einschränkungen noch gearbeitet und Beiträge gezahlt hätte. Wurde diese Zeitspanne verlängert, erhöht sich damit die Zahl der Entgeltpunkte – und folglich die Rente.

Seit 2019 reicht die Zurechnungszeit deutlich weiter in die Zukunft, was insbesondere jüngeren Erwerbsgeminderten hilft. Wer jedoch bereits vor 2019 in Rente ging, wurde von dieser Verbesserung abgeschnitten. Genau hier setzte die Klage an: Warum sollten Verbesserungen für die einen gelten, für die anderen aber nicht?

Drei Millionen gehen leer aus – und was das finanziell bedeutet

Die Zahl der Betroffenen ist groß: Etwa drei Millionen Menschen mit einer älteren EM-Rente erhalten keinen Ausgleich durch die Reform von 2019. Im Vergleich zu den Neurentnerinnen und Neurentnern fehlen ihnen durchschnittlich zwischen 50 und 200 Euro pro Monat.

Im vom BSG entschiedenen Einzelfall belief sich die monatliche Differenz auf rund 185 Euro brutto – eine Summe, die im Alltag spürbar ist. Wer ohnehin mit einer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit leben muss, spürt jede Lücke im Haushaltsbudget deutlicher.

Ein Trostpflaster: Der Rentenzuschlag

Ganz leer gehen die Bestandsrentner allerdings nicht aus. Zum 1. Juli 2024 wurde ein pauschaler Zuschlag eingeführt. Er beträgt – je nach Zeitpunkt des Rentenbeginns – 4,5 oder 7,5 Prozent.

Anspruch haben Rentner, deren EM-Rente erstmals zwischen 2001 und 2018 gewährt wurde. Rechtsgrundlage ist § 307j SGB VI. Eine häufige Verwechslung mit § 307i liegt nahe, doch dieser Paragraf greift erst ab dem 1. Dezember 2025.

Trotz des Zuschlags bleibt jedoch eine merkliche Distanz zu den Rentenhöhen, die Neurentner seit 2019 erzielen können. Der Zuschlag ist ein politischer Kompromiss, aber keine echte Gleichstellung.

Hintergrund und Kritik

Der Gesetzgeber stand nach der Reform 2019 unter Druck: Sozialverbände und Interessenvertreter monierten, dass die verbesserte Zurechnungszeit nur Neurentnern zugutekomme.

In Anhörungen und Stellungnahmen zum sogenannten „EM-Renten-Bestandsverbesserungsgesetz“ wurde deutlich, dass man zwar einen Ausgleich schaffen wollte, aber auf Kostendämpfung bedacht blieb. Das Ergebnis ist ein Zuschlag, der Linderung verschafft, jedoch die strukturelle Ungleichheit bestehen lässt.

Kritiker sehen darin eine symbolische Geste statt einer belastbaren Lösung. Befürworter argumentieren, dass ein vollständiger Rückwirkungsmechanismus fiskalisch kaum zu stemmen gewesen wäre und Stichtage im Sozialrecht üblich seien.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Auch wenn das BSG die Chance auf eine pauschale Nachbesserung verbaut hat, sollten Betroffene ihre individuellen Ansprüche prüfen. Entscheidend ist, ob alle rentenrelevanten Zeiten korrekt berücksichtigt wurden. Dazu gehören insbesondere die Zurechnungszeiten, deren Länge abhängig vom Rentenbeginn ist.

Ebenso wichtig ist der Blick auf die Entgeltpunkte: Wurden alle Beitragszeiten, Anrechnungszeiten und Zeiten der Kindererziehung oder Pflege korrekt verbucht? Seit Juli 2024 muss außerdem der neue Rentenzuschlag im Bescheid enthalten sein.

Es lohnt sich, den Rentenbescheid genau zu lesen und zu kontrollieren, ob der Zuschlag nicht nur angekündigt, sondern tatsächlich ausgezahlt wird. Wer Zweifel hat, kann zunächst eine fachkundige Prüfung veranlassen – etwa durch gerichtlich zugelassene Rentenberaterinnen und Rentenberater oder spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Erst danach sollte ein Überprüfungsantrag gestellt werden, um formale Fristen einzuhalten und unnötige Ablehnungen zu vermeiden.

Rechtlicher Rahmen und verfassungsrechtliche Fragen

Stichtagsregelungen sind im Sozialrecht nichts Ungewöhnliches. Sie dienen der Verwaltungsvereinfachung und sollen Planungssicherheit schaffen. Gleichzeitig werfen sie immer wieder Gerechtigkeitsfragen auf.

Das BSG hat den Gesetzgebern einen großen Ermessensspielraum zugestanden. Verfassungsrechtlich wäre eine Anfechtung nur dann erfolgversprechend, wenn die Ungleichbehandlung als willkürlich oder unverhältnismäßig zu bewerten wäre.

Das Gericht sah jedoch nachvollziehbare Gründe – unter anderem die finanziellen Auswirkungen für die Rentenversicherung – und verneinte eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Damit ist die juristische Tür für Bestandsrentner weitgehend geschlossen.

Zwischen Resignation und Handlungsoptionen

Viele Betroffene werden das Urteil als Niederlage empfinden. Doch trotz der klaren Rechtsprechung gibt es individuelle Stellschrauben. Wer etwa in der Vergangenheit nicht alle relevanten Zeiten gemeldet hat oder wessen Erwerbsbiografie komplex ist, findet mitunter noch Korrekturpotenzial.

Auch sozialrechtliche Instrumente wie der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X können in Einzelfällen zu Nachzahlungen führen, wenn Fehler in der ursprünglichen Entscheidung nachweisbar sind. Das erfordert allerdings Genauigkeit und Expertise – und oft Geduld.

Fazit: Ein Urteil mit Signalwirkung

Das Bundessozialgericht hatte die Stichtagslogik bestätigt und damit der Politik den Rücken gestärkt. Für Millionen Bestandsrentner bleibt die Enttäuschung: Der Zuschlag ab 1. Juli 2024 lindert die Schieflage, beseitigt sie aber nicht.

Die Debatte um Fairness und finanzielle Tragfähigkeit sozialer Sicherungssysteme wird damit nicht enden. Wer betroffen ist, sollte jetzt umso genauer hinsehen: Stimmen die Berechnungen? Ist der Zuschlag angekommen? Gibt es individuelle Fehler, die sich korrigieren lassen? Auch wenn die große Tür verschlossen ist, können kleine Korrekturen spürbare Unterschiede machen.

Am Ende bleibt die Frage: Reicht ein pauschaler Zuschlag aus, um jahrzehntelange Ungleichheiten auszugleichen? Oder braucht es eine grundlegende Neubewertung der Erwerbsminderungsrente, die alle Generationen gleich behandelt?

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SCHOCK IM UK-MET-OFFICE: Das britische Temperaturmessnetz verschlimmert sich innerhalb von nur 18 Monaten von schlecht zu sogar noch schlechter.

Chris Morrison, THE DAILY SKEPTIC

Im März 2024 schockierte die Zeitung „Daily Sceptic“ die Wissenschafts- und Politikwelt mit der Enthüllung, dass fast 80 % der Temperatur-Messstationen des britischen Wetterdienstes so ungünstig gelegen waren, dass potenzielle „Unsicherheiten“ die Messwerte um mehrere Grad Celsius verfälschen konnten. Die Klassen 4 und 5 der CIMO-Skala der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) weisen „Unsicherheiten” von 2 °C bzw. 5 °C auf, und eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (FOI) ergab, dass 77,9 % der Messstationen in diese beiden „Müll”-Kategorien fielen. Dies hätte ein Weckruf sein müssen, der eine sofortige Verbesserung des landesweiten Netzwerks erforderlich gemacht hätte, nicht zuletzt, weil das Met Office seine Temperaturwerte häufig katastrophalisiert, um die Net-Zero-Phantasterei zu fördern. Leider nein. Eine neue FOI-Anfrage ergab, dass die Anzahl der Junk-Standorte der Klassen 4 und 5 in den letzten 18 Monaten erheblich zugenommen hat und nun erschreckende 80,6 % des gesamten Netzwerks ausmacht. Unberührte Standorte der Klasse 1 – die eine glaubwürdige Umgebungstemperatur messen, bei der die Wahrscheinlichkeit einer unnatürlichen Verfälschung durch Hitze gering ist – machen nur 4,9 % der Gesamtzahl aus, wobei ihre Zahl in diesem kurzen Zeitraum von 24 auf 19 zurückgegangen ist.

In den letzten 18 Monaten sind Hunderte Millionen Pfund durch diese Regierungsbehörde geflossen, aber es scheinen kaum Anstrengungen unternommen worden zu sein, um ihre grundlegende und wichtige meteorologische Messfunktion zu verbessern. Schlimmer noch ist, dass das Met Office das Ausmaß des Problems offenbar nicht versteht. In den letzten 18 Monaten wurden offenbar 20 neue Standorte in seinem mittlerweile 387 Standorte umfassenden Netzwerk eröffnet. Siebzehn davon wurden von der WMO klassifiziert, wobei offen gesagt lächerliche 64,7 % von ihnen in der Klasse 4/5 „Junk Lane” Messungen beginnen.

Die WMO bewertet Wetterstationen nach dem Grad der möglichen Temperaturverfälschung durch unnatürliche oder natürliche Einflüsse in der Umgebung. Die Klassen 1 und 2 gelten als „unberührt“, da keine nennenswerten Fehler durch künstliche Einflüsse auftreten. Die neuesten Zahlen zeigen, dass nur 12,1 % der Standorte des Met Office in diese beiden unverfälschten Kategorien fallen. Die Klasse 3 weist eine Unsicherheit bis 1 °C auf und macht 7,23 % der Gesamtzahl aus. Wirklich schockierend ist jedoch die Klasse 4, deren Anteil an der Gesamtzahl von 48,7 % auf über die Hälfte (50,1 %) gestiegen ist. Die Klasse 5 hat keine definierten Bedingungen und könnte sich beispielsweise neben einem Hochofen befinden. Ihr Anteil ist in den letzten 18 Monaten von 29,2 % auf 30,5 % gestiegen. Die WMO gibt an, dass ein Standort der Klasse 1 als „Referenzstandort” betrachtet werden kann. Ein Standort der Klasse 5 ist ein Standort, „an dem nahegelegene Hindernisse eine ungeeignete Umgebung für meteorologische Messungen schaffen, die für ein großes Gebiet repräsentativ sein sollen”.

Trotzdem finden sich in den Datenbanken und Annalen des Met Office zahlreiche „Extremwerte“ der Klasse 5, die oft durch vorübergehende, aber deutliche Hitzespitzen verursacht werden. Natürlich werden solche Daten der Klasse 5, die für die Angabe einer genauen Temperatur für ein „großes Gebiet“ ungeeignet sind, in Datenbanken geladen, welche die „heißesten Tage, Monate, Jahreszeiten und Jahre aller Zeiten“ ausweisen. Ihr endgültiges Ziel sind die globalen Datensätze, die die jüngste Erwärmung übertreiben, um wiederum das Netto-Null-Ziel zu fördern. Das Streuen von Feenstaub der Klassen 4 und 5 über die Zahlen verleiht ihnen etwas mehr Dringlichkeit, die für die politischen Zwecke der Elite erforderlich ist.

Nachstehend sind die neuesten WMO-Klassenwerte des Met Office in Form eines Blockdiagramms dargestellt:

Was die skandalöse Ansiedlung neuer Standorte direkt in Müll-Standorten angeht, hat das Met Office leider eine lange Tradition. Andere FOI-Enthüllungen aus dem letzten Jahr haben gezeigt, dass über 80 % der in den letzten 30 Jahren eröffneten 113 Stationen in die Klassen 4 und 5 fielen. Schlimmer noch, 81 % der Stationen, die in den letzten 10 Jahren in Betrieb genommen wurden, sind Schrott, ebenso wie acht der 13 neuen Standorte in den letzten fünf Jahren. Die jüngste Eröffnungswelle stellt kaum eine Verbesserung dieser Bilanz dar.

Das Met Office versteckt sich häufig hinter der lächerlichen Ausrede, dass es nur wenige unberührte Standorte gibt, weil die Britischen Inseln ein überfüllter Ort mit wenigen geeigneten Freiflächen sind. Eine der neuesten Eröffnungen der Klasse 4 befindet sich im Dundreggan Rewilding Centre. Obwohl es sich um ein schottisches Touristenziel mit Café und Einrichtungen handelt, könnte man meinen, dass sich auf dem 10.000 Hektar großen Gelände ein geeigneter, unberührter Ort inmitten großer Buschflächen finden ließe. Ähnlich verhält es sich mit Skye: Harlosh, ein Standort der Klasse 4 auf einer schottischen Insel, die nicht für ihre starke städtische Entwicklung bekannt ist.

Das Foto oben zeigt die neue Station der Klasse 4 in Neatishead in der Nähe einer neu errichteten, zum Scheitern verurteilten Radarstation. Tatsächlich erhält sie aufgrund der Abschattung durch das große Militärgebäude die Bewertung „4S“. Die Temperaturstation ist rechts eingekreist und befindet sich in der Nähe aller Arten von Wärmeeinflüssen, darunter eine Straße und andere bebaute Strukturen.

Der Bürgerdetektiv Ray Sanders hat diese Website bereits überprüft und die naheliegende Frage gestellt, warum eine neue Wetterstation von Anfang an an einem meteorologisch so ungünstigen Standort errichtet wurde. Es gibt zahlreiche offene Flächen in der Nähe, aber wenn die Nähe zur Radarkuppel erforderlich ist, sollten die Daten ausschließlich für den ursprünglich vorgesehenen Zweck verwendet werden. Sanders stellt fest, dass es in der Umgebung bereits mehrere andere Standorte des Wetterdienstes gibt. Anfang Mai bemerkte Sanders, dass Neatishead eine nationale Tageshöchsttemperatur verzeichnete, was ihn dazu veranlasste, beim Auskunftsdienst des Wetterdienstes nach der WMO-CIMO-Bewertung des Standorts zu fragen. Er erhielt folgende Antwort:

Während wir nachsehen, wie die CIMO-Bewertung der Website lautet, müssen wir wissen, warum Sie sich erkundigen und was Sie mit den Informationen machen.

Das Klima bricht zusammen, Netto-Null ist die einzige Lösung. Wir werden Ihnen nur nicht sagen, woher wir das wissen – so scheint die Haltung des Met Office zusammengefasst zu sein.

Chris Morrison is the Daily Sceptic’s Environment Editor. Follow him on X.

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/09/16/met-office-shock-uk-temperature-network-goes-from-bad-to-even-worse-in-just-18-months/

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Auch Cap Allon schreibt ganz aktuell etwas zu diesem Mega-Skandal, der offenbar immer weitere Kreise zieht:

Met. Office ertappt: Es hat ein halbes Jahrhundert lang Daten erfunden

Cap Allon

Das Met Office verkauft sein Stationsarchiv als maßgebliche Aufzeichnung des britischen Klimas. Jüngste Untersuchungen zeigen jedoch, dass ein Großteil davon nichts anderes als zusammen geschusterte Vermutungen sind.

In RAF Valley in Anglesey werden Daten bis zurück ins Jahr 1930 aufgeführt, obwohl die Station erst im Juni 1941 eröffnet wurde. Diese Phantomjahre wurden von einer anderen Station, Salt-Holyhead, übernommen, die 10 km entfernt liegt – eine Tatsache, die dem Met Office seit langem bekannt ist, aber nie korrigiert wurde.

Cwmystradllyn ist noch schlimmer. Die Station war nur acht Jahre lang in Betrieb und sammelte von 1974 bis 1982 Temperaturdaten (und selbst dann fehlten mehr als 10 % der Tage, wobei der Rest auf ganze Gradzahlen gerundet wurde). Dennoch zeigt die Datenbank des Met Office rollierende Monatsdurchschnitte seit 1961 bis heute, berechnet auf zwei Dezimalstellen genau. Die fehlenden Jahrzehnte wurden durch CARLOS ergänzt, ein System, das Zahlen anhand von „benachbarten Stationen” ermittelt, aber das Met Office weigert sich, diese benachbarten Stationen zu nennen, und lehnt Anträge im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes als „schikanös” ab.

Dies sind keine Einzelfälle. Die meisten aktiven Stationen des Met Office sind gemäß den WMO-Richtlinien schlecht gelegen. Fast 80 % der 380 aktiven Standorte des Met Office sind mit 4 oder 5 klassifiziert, was eine offizielle Unsicherheit von 2–5 °C bedeutet. Rechnet man Stationsverlegungen, Schließungen und Fälschungen wie Valley und Cwmystradllyn hinzu, bleibt kaum noch eine robuste „Goldstandard“-Aufzeichnung übrig – dennoch untermauert sie die glänzenden Berichte zum „Zustand des Klimas in UK“, die auf zwei Dezimalstellen genau angegeben und für die Net-Zero-Propaganda instrumentalisiert werden.

Dies ist auch nicht auf Großbritannien beschränkt. In den USA werden durch die Homogenisierung der NOAA stillschweigend historische Messwerte umgeschrieben, wodurch frühere Wärmewerte gesenkt und aktuelle Höchstwerte aufgebläht werden. In Australien wurde das Bureau of Meteorology wiederholt dabei erwischt, Rohdaten anzupassen, um Erwärmungstrends zu übertreiben. Selbst kleinere Behörden wie MeteoSwiss in der Schweiz haben sich der gleichen Praxis schuldig gemacht.

Überall wiederholt sich das gleiche Muster: lückenhafte, verfälschte oder vollständig erfundene Beobachtungen werden als präzise Klimadaten ausgegeben und dann zur Verbreitung politischer Botschaften genutzt.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Link: https://electroverse.substack.com/p/saudi-arabia-chills-early-snow-hits?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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„Heval Birako“: Spielfilm aus Rojava zu Ehren von Nazım Daştan

Die Filmkommune Rojava hat die Produktion des Spielfilms „Heval Birako“ abgeschlossen und das Werk dem getöteten Journalisten Nazım Daştan gewidmet. Die Geschichte basiert auf einer Erzählung Daştans und wurde von Önder Çakar für das Drehbuch adaptiert. Regie führte Numan Yiğit.

Die Dreharbeiten begannen am 7. August 2024 und wurden am 7. Oktober desselben Jahres abgeschlossen. Zuvor war bereits eine Testaufnahme durchgeführt worden. Der Film mit einer Laufzeit von 1 Stunde und 53 Minuten wird am 13. November beim Rojava International Film Festival in Qamişlo erstmals öffentlich gezeigt. Das Festival dauert eine Woche.

Inhalt des Films: Brüder im Schatten des Krieges

„Heval Birako“ erzählt die Geschichte zweier kurdischer Brüder, die während der Herrschaft der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) voneinander getrennt werden. Die Extremisten versuchen, die beiden gegen ihre eigene Herkunft und Kultur zu instrumentalisieren. Doch letztlich überwinden sie durch ihre familiäre Verbundenheit die ideologische Trennung und finden wieder zueinander.

Yiğit: Hommage an Nazım Daştan und Cihan Bilgin

Regisseur Numan Yiğit erklärte, der Film sei eine Hommage an Nazım Daştan und Cihan Bilgin – beide Journalist:innen wurden am 19. Dezember 2024 bei einem gezielten Drohnenangriff des türkischen Staates in Nordsyrien getötet. Yiğit sagte: „Nazım Daştan und Cihan Bilgin wurden brutal ermordet. Nazıms Beitrag zu dieser Geschichte war entscheidend. Wir wollen sein Andenken mit diesem Film bewahren.“

https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/was-immer-sie-auch-tun-wir-werden-nicht-ausgeloscht-werden-44718

 

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President al-Sharaa urges renewed Israel talks as key to lasting regional stability

SANA - Syrian Arab News Agency - 22. September 2025 - 17:34

Speaking at the Concordia Summit, President al-Sharaa said the future of Syrian-Israeli engagement depends on Israel’s willingness to act.

“The ball is in Israel’s and the international community’s court to determine the negotiating tracks they want to pursue,” al-Sharaa said. “What does Israel want? Does it have security concerns or expansionist ambitions?” President al-Sharaa questioned during a talk where he was joined by former CIA Director David Petraeus in New York on Monday.

The President noted that discussions are underway over a security arrangement based on the 1974 disengagement agreement.

“We have reached advanced stages. I hope it will culminate in an agreement that safeguards Syria’s sovereignty and addresses the security concerns that existed in the past,” al-Sharaa said.

Al-Sharaa contrasted Syria’s position with that of countries that have normalized ties with Israel.

“There is a big difference between Syria and the countries that signed normalization agreements. Israel is still occupying (Syrian) land, while the countries that joined the Abraham Accord had no occupied territory,” he added.

The President accused Israel of carrying out “a thousand airstrikes, destroying many Syrian military and civilian institutions, and more than 400 ground incursions, killing and arresting many people.”

“They bombed the presidential palace twice, which is considered an act of war, yet Syria chose de-escalation. Syria wants to avoid any confrontation, and this is a point that others should respect,” al-Sharaa added, stressing that Syria remains focused on reconstruction rather than war.

The President noted that Damascus is ready to move forward under clear conditions. “We have steps for engagement with Israel. The first is the 1974 security agreement, under which Israel must withdraw to the areas it held then. If Israel has security concerns, they can be discussed and resolved.”

President Ahmad al-Sharaa arrived in New York City on Sunday to begin a historic visit centered on Syria’s return to the global diplomatic stage.

The centerpiece of the visit will be President al-Sharaa’s address to the United Nations General Assembly on Wednesday, the first speech by a Syrian president before the UNGA in nearly six decades. His participation marks a major diplomatic milestone for Syria, signaling a new phase of international engagement following years of diplomatic isolation.

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Amendment to Executive Order on special procedure to allow foreign buyers to meet their commitments to Russian natural gas suppliers

PRESIDENT OF RUSSIA - 22. September 2025 - 17:05

The President signed Executive Order On Amendment to Presidential Executive Order No. 172 of March 31, 2022, On the Special Procedure to Allow Foreign Buyers to Meet Their Commitments to Russian Natural Gas Suppliers.

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Executive Order on a pilot project for bringing raw materials containing precious metals into circulation

PRESIDENT OF RUSSIA - 22. September 2025 - 17:00

Vladimir Putin signed Executive Order On the Implementation of a Pilot Project for Bringing Raw Materials Containing Precious Metals Into Circulation.

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Bürgergeld: Jobcenter dürfen Guthaben nicht anrechnen – Urteil

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Jobcenter dürfen bei sogenannten Aufstockern ein Betriebskostenguthaben nicht auf das Bürgergeld anrechnen, wenn dieses Guthaben vollständig aus Eigenmitteln entstanden ist (§ 22 Abs. 3 SGB II).

Wegweisendes Urteil des SG Nürnberg (29.01.2021 – S 22 AS 1385/19)

Das Sozialgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Regelung zur Nichtanrechnung von Guthaben für zuvor nicht anerkannte Kosten der Unterkunft und Heizung auch dann gilt, wenn ein Betriebskostenguthaben bei Aufstockern vollständig aus eigenen Mitteln aufgebaut wurde.

Das weicht von der früheren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 22.03.2012 – B 4 AS 139/11 R) ab.

Mitteilungspflicht: Kontoauszüge allein genügen nicht

Zwar verletzten die Klägerinnen ihre Mitteilungspflicht, weil sie die Auszahlung des Betriebskostenguthabens nicht unverzüglich meldeten und die Abrechnung erst sieben Monate später vorlegten. Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I müssen Leistungsbeziehende erhebliche Änderungen unverzüglich aktiv mitteilen.

Ein bloßer Verweis auf Kontoauszüge reicht nicht; erforderlich ist eine klare, aktive Information an das Jobcenter. Die Pflicht zur Mitteilung besteht unabhängig davon, ob sich das Guthaben tatsächlich auf die Leistungs­höhe auswirkt – die Prüfung liegt beim Jobcenter.

Trotzdem keine Aufhebung nach § 48 SGB X

Trotz der Verletzung der Mitteilungspflicht war das Jobcenter nach Auffassung des Gerichts nicht berechtigt, die Leistungen teilweise aufzuheben (§ 48 SGB X).

Der Zufluss der Betriebskosten­erstattung mindert hier nicht die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, weil die Klägerinnen als Aufstockerinnen das Guthaben vollständig aus eigenen Mitteln – und nicht aus Sozialleistungen – angespart hatten.

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 3 SGB II und frühere BSG-Sicht

Grundsätzlich mindern Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, ab dem Monat der Rückzahlung oder Gutschrift die Aufwendungen (§ 22 Abs. 3 SGB II).

Nach früherer BSG-Rechtsprechung (22.03.2012 – B 4 AS 139/11 R) war die Norm nicht auf Rückzahlungen beschränkt, die ausschließlich aus Zahlungen der Leistungsberechtigten resultierten.

Neuregelung seit 01.08.2016: Halbsatz 2 schützt Eigenmittel

Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des SGB II (Rechtsvereinfachungsgesetz vom 26.07.2016; Inkrafttreten 01.08.2016) wurde § 22 Abs. 3 SGB II um einen zweiten Halbsatz ergänzt. Danach wirken sich auch Rückzahlungen, die auf nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung entfallen, im aktuellen Monat nicht mindernd aus.

Der Gesetzgeber hält es für unbillig, wenn zuvor aus Eigenmitteln finanzierte Anteile später die Leistungen mindern (BT-Drs. 18/8041, S. 38).

Anwendung auf Aufstocker: gleichgelagerte Interessenlage

Nach Auffassung der Kammer ist § 22 Abs. 3 Halbsatz 2 SGB II auch auf Aufstocker anzuwenden, die ihr Betriebskostenguthaben vollständig aus Eigenmitteln aufgebaut haben. Die Interessenlage entspricht derjenigen, in der Leistungsbeziehende den unangemessenen Teil der Unterkunftskosten aus dem Regelbedarf bestreiten.

Anmerkung von Bürgergeld-Experte Detlef Brock
  1. Der Rechtsauffassung des SG Nürnberg ist grundsätzlich zu folgen. Auch beim Bürgergeld ist die Grundkonstellation klar: § 22 Abs. 3 SGB II. Rückzahlungen, die sich auf Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
  2. Für Bürgergeld-Beziehende, einschließlich Aufstocker, gilt: Werden Mietkosten nicht vollständig von der Behörde übernommen und wurde sparsam gewirtschaftet, stehen Betriebskostenguthaben nach dem SGB II regelmäßig den Leistungsbeziehenden zu.

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Verlag mit höchstem Anteil jüdischer Autoren klagt gegen verleumderische „Antisemitismus“-Vorwürfe

Der in Freiburg im Breisgau ansässige Ahriman-Verlag hat beim dortigen Landgericht eine Unterlassungsklage gegen die Betreiber des linksextremen Kölner Blogs “perspektive – Zeitung für Solidarität und Widerstand” eingereicht, nachdem dieser die so absurde wie haltlose, ausschließlich in denunziatorischer Absicht aufgestellte Falschbehauptung verbreitet, der Verlag veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“. Wie “Unser Mitteleuropa” berichtet, erklärte Ahriman-Verlagssprecherin erklärte: „Diese ungeheuerliche […]

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Opt-Out-Anleitung: So verhinderst du, dass LinkedIn mit deinen Daten KI trainiert

netzpolitik.org - 22. September 2025 - 16:26

Das Karrierenetzwerk LinkedIn will mit Nutzer*innendaten generative KI-Werkzeuge trainieren. Wir zeigen, wie man das dem Unternehmen verbieten kann.

Die Erlaubnis zum KI-Training ist bei LinkedIn voreingestellt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

Was steht im Lebenslauf, wer postet was, wer sucht schon wie lange einen Job? Die Social-Media-Plattform LinkedIn hat sehr aufschlussreiche Informationen über ihre Nutzer*innen. Normalerweise lässt sich einstellen, wer was sehen darf, aber eine Nutzerin bekommt demnächst Zugang zu vielen vorhandenen Datensätzen: die hauseigene Künstliche Intelligenz, die automatisiert Inhalte erstellen soll. Die wird ab dem 3. November mit Informationen der Nutzer*innen gefüttert.

Nicht zu diesen Informationen gehören laut einer Infoseite private Nachrichten oder Inhalte von minderjährigen Nutzenden. Wer volljährig ist und das KI-Training deaktivieren möchte, muss jetzt tätig werden. Dem Unternehmen diese Verwendung der eigenen Daten zu verbieten, geht so: Wer sich mit einem Browser in seinen Account einloggt, findet auf der Profilseite ganz unten den Link zu „Konto und Datenschutz verwalten“. Dort, in den Profileinstellungen, gibt es den Reiter „Datenschutz“ und unter „So verwendet LinkedIn Ihre Daten“ die Einstellung „Daten zur Verbesserung generativer KI“. Die ist standardmäßig auf „Ein“ gestellt, lässt sich aber mit einem Klick deaktivieren.

Noch mehr Wege, persönliche Informationen vor LinkedIn zu schützen

Die KI soll etwa Arbeitgeber*innen dabei unterstützen, mit Job-Kandidat*innen in Kontakt zu kommen und Nutzer*innen bei Profilaktualisierungen, Nachrichten und Beiträgen helfen. Sie lässt sich auch verwenden, wenn man LinkedIn die Erlaubnis zur Datennutzung zum KI-Training eintzogen hat.

LinkedIn beruft sich bei dem KI-Training auf ein berechtigtes Interesse nach DSGVO. Bei bestimmten Änderungen der Nutzungsbedingungen, beispielsweise wenn ein neues Produkt eingeführt wird, will LinkedIn die Nutzer*innen künftig nicht mehr vorab über die Änderung informieren. Gleichzeitig verkündete das Unternehmen auch, dass es zu Werbezwecken künftig mehr Daten an die Muttergesellschaft Microsoft weitergeben will. Unter dem Reiter „Anzeigendaten“ in den Profileinstellungen lässt sich angesichts verschiedener Datenarten festlegen, dass LinkedIn diese künftig nicht mehr zum Ausspielen personalisierter Werbung nutzen darf.

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Syria, Saudi Arabia to boost partnership on health domain

SANA - Syrian Arab News Agency - 22. September 2025 - 16:26

Riyadh, SANA

Health ministry stressed Monday that Syria is looking forward to promoting the collaboration with King Salman Humanitarian Aid and Relief Center though carrying out health projects that would improve health services.

This came during a meeting brought together Syrian Health minister Musaab al-Ali with senior officials at the center in the capital city of Saudi Arabia.

Minister al-Ali hailed the significant role being taken by the center in easing the suffering of the Syrian people, especially on the humanitarian and emergency domains.

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Neue Düsseldorfer Tabelle 2026: So ändert sich der Unterhalt

Lesedauer 3 Minuten

Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Leitwerte für den Kindesunterhalt in Kraft. Die Düsseldorfer Tabelle wird angepasst. Eltern mit Unterhaltspflichten zahlen dadurch in vielen Fällen etwas mehr. Gleichzeitig steigt das Kindergeld voraussichtlich erneut.

Dadurch sinken die tatsächlichen Zahlbeträge etwas. Sie erfahren hier die erwarteten Werte, die Logik der Berechnung und worauf Sie jetzt achten sollten. Alle Zahlen sind eine seriöse Vorschau. Die endgültigen Tabellen veröffentlicht das OLG Düsseldorf voraussichtlich im Dezember 2025.

Mindestunterhalt 2026: Moderater Anstieg nach Altersstufen

Der Mindestunterhalt für Minderjährige soll in allen Altersgruppen leicht steigen. Die Werte orientieren sich an der Mindestunterhalts-Verordnung. Diese bildet den unteren Bedarf ab. Aus ihr leiten die Gerichte die Tabelle jährlich ab.

Voraussichtliche Bedarfssätze ab 01.01.2026

(Prognose bis zur offiziellen Bekanntgabe)

Altersstufe Mindestunterhalt 2026 (pro Monat) 0–5 Jahre 486€ 6–11 Jahre 558€ 12–17 Jahre 653€

Für volljährige Kinder ist ebenfalls eine Erhöhung zu erwarten. Konkrete Beträge folgen mit der Veröffentlichung der Tabelle. Bis dahin bleiben die oben genannten Werte eine fundierte Orientierung.

Warum die Sätze steigen: Preisniveau und Regelüberprüfung

Die Anpassung gleicht gestiegene Lebenshaltungskosten aus. Das Familienrecht sieht regelmäßige Überprüfungen vor. Grundlage sind Preisentwicklung und Bedarf. Die Anhebung fällt 2026 voraussichtlich moderat aus. Für die jüngste Gruppe erhöht sich der Mindestbedarf nur um wenige Euro. Das dämpft die Mehrbelastung, schafft aber Planungssicherheit.

So lesen Sie die Tabelle: Einkommensgruppen und Altersstufen

Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet Altersstufen und Nettoeinkommen. Sie ist eine Leitlinie der Oberlandesgerichte. Sie gilt nicht als Gesetz, wird aber breit angewendet. Aus dem Nettoeinkommen ergibt sich eine Einkommensgruppe.

Diese Gruppe bestimmt den Tabellenbedarf. Vom Tabellenbedarf ziehen Sie das Kindergeld ab. Daraus entsteht Ihr Zahlbetrag. So rechnen Jugendämter und Gerichte täglich.

Selbstbehalt: Schutz des Existenzminimums

Der Selbstbehalt schützt den Unterhaltspflichtigen. Er sichert das eigene Existenzminimum. Für 2025 liegen die Sätze bei 1.450 € für Erwerbstätige. Nichterwerbstätige haben 1.200 € Selbstbehalt. Für 2026 sind aktuell keine Änderungen bekannt. Bestätigte Werte folgen mit der neuen Tabelle.

Selbstbehalt (Orientierung) Status Werte Erwerbstätig Selbstbehalt 2025: 1.450 €; Erwartung 2026: unverändert erwartet Nichterwerbstätig Selbstbehalt 2025: 1.200 €; Erwartung 2026: unverändert erwartet

Bleiben die Sätze unverändert, wirkt sich das auf Herabstufungen kaum aus. Steigen die Sätze, kann eine Neubewertung nötig werden. Prüfen Sie Bescheide daher zum Jahreswechsel.

Kindergeld 2026: Anrechnung senkt den Zahlbetrag

Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Bei Minderjährigen erfolgt die Anrechnung zur Hälfte. Dadurch reduziert sich der Zahlbetrag direkt. Für Volljährige wird das Kindergeld vollständig gegengerechnet.

Eine Erhöhung des Kindergeldes mindert also Ihre Zahlung spürbar. Das stabilisiert den Zahlbetrag trotz höherer Bedarfssätze. Planen Sie diesen Effekt in Ihrer Haushaltsrechnung ein.

Rechenlogik Schritt für Schritt: Aus Bedarf wird Zahlbetrag

Sie wählen die passende Einkommensgruppe. Dann lesen Sie den Bedarf ab. Anschließend ziehen Sie das hälftige Kindergeld ab. Daraus ergibt sich der Zahlbetrag. Rundungen und Feinheiten folgen der endgültigen Tabelle. Solange diese fehlt, dienen die unten stehenden Werte als transparente Vorschau.

Beispielrechnung 2026 bei Einkommen bis 2.100 €

(Einstiegsgruppe, Prognose; hälftige Kindergeldanrechnung angenommen)

Altersstufe Details 0–5 Jahre Tabellenbedarf 2026: 486 €; Abzug hälftiges Kindergeld: −129,50 €; Vorauss. Zahlbetrag: 356,50 € 6–11 Jahre Tabellenbedarf 2026: 558 €; Abzug hälftiges Kindergeld: −129,50 €; Vorauss. Zahlbetrag: 428,50 € 12–17 Jahre Tabellenbedarf 2026: 653 €; Abzug hälftiges Kindergeld: −129,50 €; Vorauss. Zahlbetrag: 523,50 € ab 18 Jahre Tabellenbedarf 2026: folgt; Abzug volles Kindergeld: −259 €; Vorauss. Zahlbetrag: folgt

Die endgültigen Cent-Beträge können leicht abweichen. Das passiert durch Rundungen und Gruppengrenzen. Warten Sie bei strittigen Fällen die offizielle Tabelle ab.

Einkommensgruppen: Wann sich eine Höherstufung ergibt

Die Tabelle umfasst fünfzehn Einkommensgruppen. Höhere Gruppen führen zu höheren Bedarfen. Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen. Davon gehen berufsbedingte Aufwendungen ab. Ebenfalls relevant sind Schulden mit rechtlichem Vorrang.

Unterhalt für weitere Kinder kann ebenfalls zu Abzügen führen. Lassen Sie das Einkommen korrekt bereinigen. Dann vermeiden Sie unnötige Streitpunkte.

Mehrbedarf, Sonderbedarf und individuelle Absprachen

Die Tabelle deckt den Regelbedarf ab. Zusätzlich kommen Einzelfälle vor. Brillen, Klassenfahrten oder hohe Fahrtkosten können Sonderbedarf sein. Mehrbedarf entsteht zum Beispiel bei Nachhilfe oder Krankheit. Solche Positionen verlangen Nachweise.

Sie lassen sich nicht pauschal abhandeln. Vereinbaren Sie klare Regelungen im Titel oder in einer Vereinbarung. Das senkt Konflikte und spart Zeit.

Praxis: Was Sie zum Jahreswechsel tun sollten

Prüfen Sie bestehende Titel und Jugendamtsurkunden. Passt die neue Stufe noch? Passen die Beträge noch? Aktualisieren Sie Zahlungen zum 1. Januar 2026. Dokumentieren Sie Anpassungen sauber.

Nutzen Sie einen Unterhaltsrechner mit den neuen Werten. Stimmen Sie Besonderheiten zeitnah ab. So vermeiden Sie Rückstände und Mahnungen.

Was feststeht und was noch offen ist

Fest steht: Der Mindestunterhalt steigt voraussichtlich moderat. Ebenfalls fest steht: Das Kindergeld wird angerechnet und mindert den Zahlbetrag. Offen sind die finalen Werte für Volljährige. Offen sind auch mögliche Detailänderungen der Gruppen.

Spätestens mit der Veröffentlichung des OLG Düsseldorf liegen alle Zahlen vor. Bis dahin behalten Sie mit den Prognosewerten eine verlässliche Richtung.

Kleine Erhöhung, klare Rechenwege, rechtzeitig handeln

Die Anpassung 2026 bleibt überschaubar. Der Zahlbetrag steigt nicht im gleichen Maß wie der Bedarf. Die Anrechnung des Kindergeldes bremst den Effekt. Wichtig bleiben saubere Berechnungen und korrekte Einstufungen. Wenn Sie betroffen sind, prüfen Sie Titel und Zahlwege jetzt. So starten Sie geordnet ins neue Jahr und vermeiden Streit.

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Die gesetzlichen Krankenkassen fordern jetzt Kontoauszüge

Lesedauer 2 Minuten

Um die Beiträge zu bemessen benötigt die gesetzliche Krankenkasse Einsicht in die Höhe des Einkommens der Versicherten. Bei freiwillig Versicherten dient dazu als Nachweis in der Regel der Einkommenssteuerbescheid. Darf die Kasse allerdings auch Kontoauszüge als Nachweis für das Einkommen verlangen? Oder können Sie sich weigern, diese einzureichen?

Wie sind die Regelungen der Krankenkasse?

Die Gesetzliche Krankenkasse erläutert unter “Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler”im Paragrafen 2: ”
(1) Die Beiträge werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds bemessen.

2. Die Beitragsbemessung hat die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu berücksichtigen.

3. Für versicherte Familienangehörige (§ 10 SGB V) werden Beiträge nicht erhoben. Abstufungen nach dem Familienstand oder der Zahl der versicherten Familienangehörigen sind unzulässig.”

Wofür müssen Sie Nachweise abliefern?

In den Grundsätzen für Selbstzahler ist auch festgelegt, welche Nachweise Sie erbringen müssen, um die Beiträge zu bemessen. Das sind erstens Arbeitseinkommen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung über den nach § 6a Absatz 2 maßgeblichen Einkommensteuerbescheid, sofern eine Veranlagung zur Einkommensteuer bereits erfolgt ist und zweitens für Arbeitsentgelt, Dienstbezüge und vergleichbare Einnahmen über eine Entgeltbescheinigung.

Drittens zählen dazu “Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, über entsprechende Verträge, Vereinbarungen, Sozialpläne oder entsprechende Unterlagen.”

Viertens müssen Sie “für Renten und Versorgungsbezüge über einen aktuellen Bescheid oder eine Anpassungsmitteilung der die Rentenleistung zahlenden Stelle oder Kontoauszüge, die die Höhe der laufenden Rentenleistung belegen.”

Lesen Sie auch:

– Auch das Krankengeld erhöht sich – Neue Tabelle 2025

Es gilt das pflichtgemäße Ermessen

Bei der Krankenkasse gilt ein pflichtgemäßes Ermessen. Sie darf bei den Beweismitteln wählen, welche Nachweise sie fordert, um den Sachverhalt zu ermitteln. Ermessen bedeutet jedoch nicht Willkür, sondern Ermessen muss nachvollziehbar und begründbar sein. Definiert ist dies im Paragrafen 21 des Sozialgesetzbuches X.

Das bedeutet: Ja, die gesetzliche Krankenkasse darf im Sinne des pflichtgemäßen Ermessens auch nach Kontoauszügen fragen, um auf dieser Basis das Einkommen zu ermitteln und die Beiträge berechnen.

Nach dem Paragrafen 6 der „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ hat die Krankenkasse zur Feststellung der Beitragspflicht einen aktuellen Nachweis über die beitragspflichtigen Einnahmen zu fordern, die nicht durch Dritte gemeldet werden. Auch die Einnahmen zur Feststellung von Änderungen sind regelmäßig zu überprüfen, spätestens aber nach einem Jahr.

Falls Sie jedoch bereits einen Einkommenssteuerbescheid eingereicht haben, sollte die Krankenkasse begründen, warum dieser nicht ausreicht. Arbeitseinkommen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die beitragsrelevant sind, enthält dieser Einkommenssteuerbescheid.

Warum sollte die Krankenkasse Kontoauszüge fordern?

Für die Krankenkasse wäre es auch nicht sinnvoll, aktuelle Kontoauszüge zu fordern. Einnahmen aus Kapitaleinkünften sind darin oft nicht enthalten, und ein Kontoauszug ist meist weniger aussagekräftig als ein Steuerbescheid.

Das gilt allerdings nicht bei Renten. Hier ist tatsächlich entweder ein aktueller Bescheid / eine Mitteilung über eine Rentenanpassung aussagekräftig oder alternativ ein Kontoauszug, der die aktuelle Höhe der Rente nachweist.

Sie dürfen Kontoauszüge schwärzen

Wenn Sie Kontoauszüge bei der Krankenkasse einreichen, dann haben Sie das Recht, für die Versicherung unnötige Angaben darin zu schwärzen. Außerdem ist die Kasse verpflichtet, Sie über die notwendigen Daten für die Berechnung der Beiträge und die Überprüfung von Leistungen zu informieren.

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Protest gegen verweigerte Haftentlassungen in Sincan

Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen haben vor dem Frauengefängnis in Sincan bei Ankara gegen die systematische Verweigerung von bedingten Haftentlassungen protestiert. Die Organisator:innen und Unterstützer:innen kritisierten dabei insbesondere die Rolle sogenannter Verwaltungs- und Beobachtungskommissionen in Vollzugsanstalten, die aus ihrer Sicht ideologisch und willkürlich agierten.

Zu der Protestaktion riefen unter anderem die Vereinigung freiheitlicher Jurist:innen (ÖHD), die Gefangenensolidaritätsorganisation TUHAD-FED, der Menschenrechtsverein IHD, der Verband progressiver Jurist:innen (ÇHD) sowie die Gesundheitsgewerkschaft SES auf. Unterstützt wurden sie von Mitgliedern der DEM-Partei sowie der kurdischen Frauenbewegung TJA. Auf einem Transparent war zu lesen: „Schluss mit der Willkür der Beobachtungskommission – politische Gefangene freilassen“.

Kritik an systematischen Rechtsverstößen

Die Erklärung vor dem Gefängnis verlas ÖHD-Anwältin Sidal Bayrak. Sie warf der Gefängnisverwaltung vor, gezielt die bedingte Entlassung von zwölf politischen Gefangenen zu verhindern – trotz Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen. Seit Januar 2021 sei keine einzige politische Gefangene in Sincan zum regulären Entlassungszeitpunkt freigekommen, erklärte Bayrak. In insgesamt 24 dokumentierten Fällen sei das Recht auf vorzeitige Entlassung „offenbar rechtswidrig“ verweigert worden.

Laut Bayrak stellten die 2021 eingeführten Verwaltungs- und Beobachtungskommissionen ein zentrales Problem dar. Sie agierten faktisch wie Ersatzgerichte, indem sie Gefangene auf Grundlage ihrer politischen Überzeugung oder ihrer „mangelnden Reue“ bewerteten. Die Kommissionen nutzten „vage, ideologisch gefärbte Kriterien“ wie „fehlende soziale Anpassung“ oder „nichtvorhandener Distanzierung“ von ihrer politischen Ideologie, um Entlassungen zu blockieren. Auch schwerkranke oder seit über 30 Jahren Inhaftierte seien davon betroffen.

Forderung nach struktureller Reform

Bayrak forderte eine grundlegende Reform der Beobachtungskommissionen. Deren Struktur und Entscheidungsprozesse müssten demokratisch, transparent und überprüfbar gestaltet werden. Die Mitglieder der Kommissionen dürften nicht politisch beeinflusst sein und müssten nach Kriterien der Unabhängigkeit und Neutralität bestimmt werden, so die Juristin.

Darüber hinaus müssten alle politischen Gefangenen nach rechtsstaatlichen Maßstäben gleichbehandelt werden – ohne ideologische Bewertungen oder Zwang zu Reueerklärungen. Die gegenwärtige Praxis verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot und trage zur politischen Instrumentalisierung des Strafvollzugs bei.

Auch speziell gegen weibliche politische Gefangene richteten sich laut Bayrak „diskriminierende und geschlechtsspezifische Druckmechanismen“, die offengelegt und beendet werden müssten. Die teilnehmenden Organisationen riefen die Öffentlichkeit dazu auf, gegenüber repressiven Praktiken in türkischen Gefängnissen wachsam zu bleiben und sich für Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit und eine friedliche, demokratische Lösung gesellschaftlicher Konflikte einzusetzen.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/sincan-bedingte-entlassung-von-zwolf-gefangenen-seit-jahren-verweigert-48026 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/amed-ngos-prangern-drohungen-und-misshandlungen-in-gefangnissen-an-47454 https://deutsch.anf-news.com/frauen/politische-gefangene-in-klinik-von-militar-mit-tod-bedroht-47195

 

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Parlamentskommission berät mit Denkfabriken über Lösung der kurdischen Frage

Die im türkischen Parlament eingerichtete „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ wird sich in dieser Woche mit mehreren Denkfabriken austauschen. Ziel der Gespräche ist es, mögliche Lösungsansätze im Zusammenhang mit der kurdischen Frage zu erörtern.

Die Kommission, die im Zuge der Bemühungen um eine politische Lösung des jahrzehntelangen Konflikts eingerichtet wurde, kommt am Mittwoch (24. September) zu ihrer zwölften Sitzung zusammen. In der Vorwoche hatten bereits Gespräche mit zivilgesellschaftlichen Organisationen stattgefunden.

Die Sitzung beginnt um 11.00 Uhr. Im ersten Teil sollen Vertreter:innen folgender Einrichtungen angehört werden:

▪ Stiftung für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Forschung (SETA)

▪ Dicle-Zentrum für Gesellschaftsstudien (DİTAM)

▪ Rawest-Forschungsinstitut

▪ Zentrum für Kurdische Studien (KSC)

▪ Stiftung für Kultur, Bildung und Forschung Ökopolitik (EKEAV)

Im zweiten Teil der Sitzung sind folgende Institutionen eingeladen:

▪ Ankara-Institut

▪ Zentrum für soziopolitische Feldforschung (SAHAM)

▪ Stiftung für wirtschaftspolitische Forschung der Türkei (TEPAV)

▪ Zentrum für Nahoststudien (ORSAM)

Die Kommission will mit ihrer Arbeit Perspektiven aus der Zivilgesellschaft und wissenschaftlichen Institutionen einbinden, um politische Handlungsmöglichkeiten zur Lösung der kurdischen Frage auszuloten.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bestas-halt-gesprache-zwischen-Ocalan-und-parlamentskommission-fur-moglich-48050 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/debatte-um-dorfschutzer-system-in-parlamentskommission-48010 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kurtulmus-will-kommission-zugig-zu-endgultigem-ergebnis-bringen-47907

 

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Anklage gegen Kopf einer Erpressungsbande nach Drohung gegen Journalistin

Nach der Veröffentlichung eines kritischen Berichts ist gegen einen mutmaßlichen Anführer eines Erpressungsnetzwerks in der nordkurdischen Provinz Wan (tr. Van) Anklage erhoben worden. Özcan Pulat soll die Journalistin Öznur Değer bedroht haben, nachdem sie am 29. Oktober 2024 einen Artikel mit dem Titel „Erpressungsnetzwerk in Wan: Wer ist Özcan Pulat?“ veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft Pulat Bedrohung einer Frau vor.

In dem bei der Frauennachrichtenagentur Jin News erschienenen Bericht wird Pulat beschuldigt, Frauen mit Drogen abhängig gemacht und sie anschließend für Erpressungen eingesetzt zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verschickte Pulat nach Erscheinen des Artikels Nachrichten an Değer, die laut Anklage unter anderem als sinngemäße Drohung „Sie werden schon sehen“ zu verstehen seien.

Die Ermittlungen ergaben zudem, dass Pulat ohne Zustimmung Zugriff auf die private Mobilnummer der Journalistin erlangt habe – ein Verstoß gegen den Schutz personenbezogener Daten, heißt es in der Anklageschrift weiter.

Die Ermittlungen wurden nach einer Anzeige von Değer, die Chefredakteurin von Jin News ist, eingeleitet. Da sie einem Schlichtungsverfahren nicht zustimmte, reichte die Staatsanwaltschaft Anklage beim 9. Strafgericht in Wan ein. Das Gericht hat die Anklage inzwischen zugelassen. Der Prozessbeginn wird in den kommenden Tagen erwartet.

https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/jinnews-reporterin-Oznur-deger-aus-dem-gefangnis-entlassen-46396 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-journalistin-Oznur-deger-beklagt-misshandlungen-in-haft-45825 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalistin-Oznur-deger-wegen-terrorpropaganda-verhaftet-45238

 

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TJA ruft zur internationalen Solidarität mit afghanischen Frauen auf

Angesichts der systematischen Entrechtung von Frauen in Afghanistan hat die Bewegung Freier Frauen (TJA) die internationale Gemeinschaft aufgefordert, die von den Taliban verordneten Einschränkungen als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ anzuerkennen. In einer am Montag veröffentlichten Erklärung appellierte die kurdische Frauenbewegung an die Vereinten Nationen und andere internationale Mechanismen, „verbindliche Maßnahmen gegen das Regime der Geschlechterapartheid“ zu ergreifen.

„Was afghanischen Frauen derzeit geschieht, ist nicht nur eine Verletzung individueller Rechte, sondern ein Frontalangriff auf die gesellschaftliche Zukunft eines ganzen Landes“, heißt es in der Erklärung mit dem Titel „Die Stimme der afghanischen Frauen ist der gemeinsame Ruf des Frauenkampfes“.

Die TJA verweist auf eine Reihe von Einschränkungen, die seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 in Kraft getreten sind – darunter das Verbot höherer Bildung für Frauen, das Ausschließen weiblicher Autorinnen aus Lehrplänen, die Einschränkung medizinischer Ausbildung und das generelle Sichtbarmachungsverbot von Frauen im öffentlichen Raum.

Frauenfeindliche Gewalt ist ein globales Phänomen

Die Organisation ordnet die Angriffe gegen Frauen in Afghanistan in einen größeren globalen Zusammenhang ein. „Auch wenn sich die Gewaltformen unterscheiden, ist ihr Kern überall derselbe: Frauen sollen aus Gesellschaft, Leben und Zukunft gedrängt werden.“ Die Bewegung betonte, dass der afghanische Widerstand von Frauen als „integraler Bestandteil des weltweiten Kampfes für Freiheit und Selbstbestimmung“ zu begreifen sei – und in direkter Kontinuität zu feministischen Kämpfen in Rojava, Lateinamerika oder Europa stehe.

Die Taliban-Politik sei keine bloß lokale Entwicklung, sondern Teil einer globalen patriarchalen Machtstruktur, die auf „historischer Ausbeutung, staatlicher Gewalt und struktureller Ungleichheit“ beruhe, heißt es in der Erklärung weiter.

Vier zentrale Forderungen an die internationale Gemeinschaft

Die TJA richtete in ihrer Mitteilung vier konkrete Appelle an Politik und Gesellschaft:

▪ Anerkennung als Menschenrechtsverbrechen: Die Vereinten Nationen und internationale Institutionen sollten die Maßnahmen der Taliban als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstufen und verbindliche politische Schritte dagegen einleiten.

▪ Effektive Schutzmechanismen: Regionale Regierungen und diplomatische Vertretungen müssten unverzüglich Druck- und Beobachtungsmechanismen aktivieren, um Frauen in Afghanistan den Zugang zu grundlegenden Rechten zu sichern.

▪ Internationale Vernetzung stärken: Die globalen feministischen Bewegungen müssten ihre Kämpfe verbinden, „patriarchale Ideologien offenlegen“ und für eine gleichberechtigte, freie Gesellschaft für alle Frauen eintreten.

▪ Anerkennung der afghanischen Frauenbewegung als Teil eines globalen Befreiungskampfes: So wie Frauen in Rojava zu Vorreiterinnen eines neuen Gesellschaftsmodells geworden seien, sei auch der Widerstand der afghanischen Frauen „Teil derselben Freiheitslinie, Ausdruck derselben Botschaft“.

Die TJA schließt ihre Erklärung mit einem politischen Bekenntnis: „Die Befreiung der Frau ist der Schlüssel zur Befreiung der Gesellschaft. Jin, Jiyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit.“

https://deutsch.anf-news.com/frauen/tjk-e-zum-jahrestag-von-jin-jiyan-azadi-der-widerstand-lebt-47953 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ceni-kein-frieden-mit-patriarchat-und-kapitalismus-45522 https://deutsch.anf-news.com/frauen/solidaritat-mit-den-frauen-afghanistans-43260

 

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Qatar Charity distributes food aid to arrivals from Sweida to Daraa countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 22. September 2025 - 15:51

Qatar Charity has distributed 500 food parcels so far to the arrivals from the Sweida Governate to Busra al-Sham city and Jamrin town of Daraa eastern countryside , as a part of the humanitarian efforts to support the displaced families

The aid packages included essential items as rice, sugar, oil along with other food items, aiming to ease living burdens and enhance the families to meet their daily basic needs

This initiative comes as a part of the ongoing humanitarian response to the arrivals, a statement shared with SANA by Mohammad Shadi Mohammad Khair, the field official at the organization, said.

On the 13th of September, a Qatari aid convey entered Sweida Governate vis Busra al-Harir consisting of 10 trucks loaded with flour

Qatar continues to support Syrian people through humanitarian and development projects carried out by official and charitable institutions across various provinces, as part of strengthening bilateral partnership and supporting recovery and reconstruction efforts in Syria.

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Ägyptischer Aktivist und Blogger: Alaa Abd el-Fattah begnadigt

netzpolitik.org - 22. September 2025 - 15:33

Nach sechs Jahren Haft wird der prominenteste politische Gefangene Ägyptens begnadigt. Seit Jahren kämpfen seine Familie und eine internationale Kampagne für die Freilassung.

Alaa Abd el-Fattah im Juni 2011 auf dem Tahrir-Platz in Kairo. – CC-BY 2.0 Lilian Wagdy

Der ägyptische Präsident al-Sisi hat den berühmten Blogger und Demokratie-Aktivisten Alaa Abd el-Fattah begnadigt. Das berichten die Nachrichtenagenturen AP und Reuters unter Berufung auf Abd el-Fattahs Anwalt und auf das ägyptische Staatsfernsehen. Wann er tatsächlich aus dem Gefängnis in die Freiheit entlassen wird, ist noch nicht bekannt.

Abd el-Fattah war einer der Protagonisten des Arabischen Frühlings 2011 in Ägypten und ist seit sechs Jahren in Haft. Der 1981 geborene Aktivist befand sich nach Angaben seiner Mutter Laila Soueif seit dem 1. September in einem Hungerstreik, um gegen seine Inhaftierung zu protestieren. Die Familie des Aktivisten, der auch einen britischen Pass besitzt, setzt sich seit Jahren mit einer internationalen Kampagne für seine Freilassung ein. Sie hatte dabei zuletzt auch die Unterstützung der britischen Regierung erhalten. Eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen hatte die Haft von Abd el-Fattah als rechtswidrig und willkürlich eingestuft.

In einer ersten Reaktion twitterte seine Schwester Mona Seif, dass ihr Herz gerade stehenbleiben würde. Abd el-Fattahs andere Schwester Sanaa Seif verkündete, dass sie nun mit ihrer Mutter zum Gefängnis fahre, um herauszufinden, wann ihr Bruder entlassen werde.

Prominentes Gesicht der demokratischen Revolte

Seit mittlerweile fast 20 Jahren war Abd el-Fattah immer wieder im Fokus der ägyptischen Repression. Schon vor der arabischen Revolution war er im Jahr 2006 für zwei Monate verhaftet worden. Nach dem arabischen Frühling 2011 saß er ab 2015 für mehr als vier Jahre im Gefängnis, weil ihm vorgeworfen wurde, politische Proteste organisiert zu haben.

Im September 2019 wurde Abd el-Fattah erneut festgenommen, vermutlich weil er den Tweet eines politischen Gefangenen teilte. Ein ägyptisches Staatssicherheitsgericht hat ihn im Dezember 2021 zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren wegen angeblicher Verbreitung von Falschnachrichten verurteilt. Während seiner Haft trat er zuletzt im Jahr 2022 in Hungerstreik, um konsularischen Zugang zur britischen Botschaft zu erhalten.

Ab dem 29. September 2024 hätte Alaa Abd el-Fattah wieder auf freiem Fuß sein sollen. Dann wäre die fünfjährige Haftstrafe abgelaufen. Doch die ägyptische Justiz weigerte sich – entgegen der eigenen Strafprozessordnung – ihn aus dem Gefängnis zu entlassen, indem sie die zweijährige Untersuchungshaft nicht anrechnete.

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