Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Neue Erkrankung kurz vor der Aussteuerung: BSG lehnt weiteres Krankengeld ab
Eine zusätzliche Erkrankung kurz vor der Aussteuerung führt nicht automatisch zu weiteren Krankengeldzahlungen. Nach dem epd-Bericht vom 2. Oktober 2026 blieb ein Anwalt vor dem Bundessozialgericht erfolglos, der nach einer Operation weiteres Krankengeld beanspruchte. Das Urteil vom 1. Oktober 2026 trägt das Aktenzeichen B 3 KR 10/25 R.
Operation unmittelbar vor dem Ende des KrankengeldesDer Kläger war wegen einer akuten Belastungsreaktion arbeitsunfähig. Laut epd erhielt er vom 1. Mai 2020 bis zum 23. Juli 2021 Krankengeld. Nach dem Bericht war die Höchstbezugsdauer ausgeschöpft. Wie die Krankenkasse die Bezugsdauer berechnet hat, geht aus dem Bericht nicht hervor.
Am 21. und 22. Juli 2021 ließ der Anwalt Polypen an den Stimmlippen und am Kehlkopf entfernen. Er argumentierte, die Polypen seien eine eigenständige Erkrankung, die für sich genommen Arbeitsunfähigkeit verursache. Nach dem Ergebnisbericht bewertete das BSG das Leiden jedoch als während der bisherigen Arbeitsunfähigkeit hinzugetreten und lehnte weitere Zahlungen ab.
Unser Beitrag vom 25. September zum BSG-Verfahren hatte den Ausgang noch als offen beschrieben.
Warum eine neue Diagnose die Frist nicht zurücksetztNach § 48 Absatz 1 SGB V ist Krankengeld wegen derselben Krankheit auf längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt, gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich die Leistungsdauer nicht. Zwei unterschiedliche Diagnosen reichen deshalb nicht aus, um die Frist neu beginnen zu lassen.
Die 78 Wochen entsprechen zudem nicht unbedingt 78 Wochen tatsächlicher Zahlung durch die Krankenkasse. Zeiten, in denen der Anspruch ruht, werden grundsätzlich mitgerechnet; bei Beschäftigten betrifft dies regelmäßig die anfängliche Entgeltfortzahlung. Endet der Anspruch nach Ausschöpfung der Höchstbezugsdauer, wird dies als Aussteuerung bezeichnet.
Diagnose und Arbeitsunfähigkeit unterscheidenEine Krankheit kann bereits bestehen, ohne die Berufsausübung zu verhindern. Ebenso kann sie erst erkannt werden, nachdem Beschwerden schon länger vorlagen. Diagnosezeitpunkt, Krankheitsbeginn und Beginn der Arbeitsunfähigkeit müssen deshalb getrennt betrachtet werden.
Im Verfahren ging es um die Frage, ob die zusätzliche Erkrankung mindestens einen Tag gleichzeitig mit der bisherigen Erkrankung für sich allein Arbeitsunfähigkeit verursachen muss, um als hinzugetreten zu gelten. Eine vollständige schriftliche BSG-Begründung lag dieser Auswertung nicht vor. Aus dem knappen Ergebnisbericht lässt sich deshalb nicht für sämtliche Fallgestaltungen ableiten, wann ein eigenständiger Anspruch entsteht.
Auch die Behandlungsform ist zu berücksichtigen. § 44 Absatz 1 SGB V nennt neben krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die stationäre Behandlung auf Kosten der Krankenkasse in den dort erfassten Einrichtungen als Anspruchsgrund. Ob überhaupt ein Anspruch auf Krankengeld besteht und wie lange es gezahlt wird, sind jedoch unterschiedliche Fragen.
Welche Zeiträume Betroffene dokumentieren solltenFür die Prüfung des eigenen Falls sollten Betroffene den Verlauf mit Datumsangaben festhalten und ärztliche Unterlagen zuordnen. Die Übersicht hilft dabei, Krankheitszeiten, berufliche Einschränkungen und Behandlung auseinanderzuhalten.
Zeitraum oder Ereignis Hilfreiche Unterlagen und Angaben Erste Arbeitsunfähigkeit Beginn, bescheinigte Zeiträume und ärztliche Angaben dazu, wie lange die bisherige Erkrankung die Arbeit verhinderte. Zusätzliche Erkrankung Erste Beschwerden, Untersuchungsdatum und Befund; Krankheitsbeginn und Diagnosezeitpunkt möglichst getrennt angeben. Berufliche Einschränkungen durch das weitere Leiden Ärztliche Angaben dazu, ab wann welche Tätigkeiten nicht mehr möglich waren und ob die erste Erkrankung zu diesem Zeitpunkt weiterhin Arbeitsunfähigkeit verursachte. Operation und Krankenhausaufenthalt Operationsdatum, ambulante oder stationäre Behandlung, Aufnahme- und Entlassungstag sowie Angaben zur anschließenden Arbeitsfähigkeit. Berechnung der Bezugsdauer Aufstellung der Krankenkasse mit Dreijahresfrist, angerechneten Vorerkrankungs- und Ruhenszeiten sowie letztem Anspruchstag.Aus fehlenden Überschneidungen zweier bescheinigter Arbeitsunfähigkeitszeiträume folgt nicht automatisch ein neuer Anspruch. Auch eine Bescheinigungslücke belegt keine zwischenzeitliche Arbeitsfähigkeit. Entscheidend bleibt die Prüfung des tatsächlichen Verlaufs anhand der gesetzlichen Voraussetzungen.
Bescheid prüfen und Fristen sichernWer Fehler vermutet, sollte sich die Berechnung und die Zuordnung der Erkrankungen von der Krankenkasse erläutern lassen. Unter den Voraussetzungen des § 25 SGB X ist zudem Akteneinsicht möglich. Sie zeigt, auf welche Befunde und Zeitangaben sich die Kasse stützt.
Die Anforderung von Unterlagen ersetzt keinen Widerspruch. Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung gilt im Inland grundsätzlich eine Monatsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids nach § 84 SGG. Fehlende medizinische Erläuterungen können nach einem fristwahrenden Widerspruch nachgereicht werden.
Die Absicherung nach dem Krankengeld vorbereitenEin Streit mit der Krankenkasse sollte die Vorbereitung der anschließenden Absicherung nicht verzögern. Nach den Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit ist eine Arbeitslosmeldung auch bei weiterer Arbeitsunfähigkeit möglich, wenn das Krankengeld endet und die bisherige Beschäftigung nicht wieder aufgenommen werden kann.
Bei längerfristig eingeschränkter Leistungsfähigkeit kann die Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III infrage kommen. Sie ist an weitere Voraussetzungen gebunden; allein die Aussteuerung führt nicht zu Arbeitslosengeld. Betroffene sollten deshalb frühzeitig mit der Arbeitsagentur klären, welche Meldung und welche Unterlagen erforderlich sind.
Wann später erneut Krankengeld möglich istEin neuer Dreijahreszeitraum allein genügt nach ausgeschöpfter Bezugsdauer nicht für einen erneuten Anspruch wegen derselben Krankheit. Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit muss eine Versicherung mit Krankengeldanspruch bestehen. Außerdem müssen Versicherte zwischenzeitlich mindestens sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit gewesen sein und in dieser Zeit gearbeitet oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben. Weitere Einzelheiten erläutert unser Beitrag zur Dreijahresfrist beim Krankengeld.
Beispiel aus der Praxis: Zweite Erkrankung kurz vor dem ZahlungsendeEin fiktives Beispiel: Eine Arbeitnehmerin ist wegen einer Depression arbeitsunfähig; die Höchstbezugsdauer ihres Krankengeldes endet am 30. November. Mitte November kommt eine Schultererkrankung hinzu, die operiert werden muss und ebenfalls Arbeitsunfähigkeit verursacht. Da die bisherige Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, verlängert die zusätzliche Erkrankung die Bezugsdauer nicht.
Die Arbeitnehmerin lässt die Berechnung anhand ihrer Krankheits- und Behandlungsunterlagen prüfen. Parallel klärt sie mit der Arbeitsagentur, ob anschließend Arbeitslosengeld infrage kommt.
Fragen und Antworten Wie hat das Bundessozialgericht im Fall des Anwalts entschieden?Nach dem epd-Bericht lehnte das Gericht weiteres Krankengeld wegen der hinzugetretenen Erkrankung ab. Die Operation führte im entschiedenen Fall nicht zu einer längeren Bezugsdauer.
Reicht eine andere Diagnose für einen neuen Anspruch?Nein. Es kommt auf den Krankheitsverlauf und die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen an, nicht allein auf die Bezeichnung der Erkrankung.
Welche Unterlagen sind bei einer zusätzlichen Erkrankung besonders hilfreich?Ärztliche Befunde und Behandlungsberichte sollten erkennen lassen, wann die Erkrankung bestand und ab wann sie die Arbeit verhinderte. Bei Krankenhausbehandlungen gehören auch Aufnahme- und Entlassungsdatum dazu.
Was ist bei einem möglicherweise falschen Aussteuerungsbescheid zu beachten?Die Anforderung der Berechnung hält die Widerspruchsfrist nicht an. Wer den Bescheid anfechten möchte, sollte deshalb fristgerecht Widerspruch einlegen und fehlende Nachweise nachreichen.
Kann nach dem Krankengeld trotz weiterer Krankschreibung Arbeitslosengeld folgen?Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Arbeitsagentur prüft den Anspruch, gegebenenfalls auch nach der Nahtlosigkeitsregelung; eine automatische Weiterzahlung gibt es nicht.
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EU pumpt Steuergeld in mRNA-«Impfung» gegen Ebola
Im August wurde der Beginn der Phase-eins-Studie von Modernas mRNA-«Impfstoff» gegen das Bundibugyo-Ebolavirus vermeldet. Wie Report 24 berichtet, schätzt die EU-Kommission das Risiko des Virus für die Europäische Union als sehr gering ein, dennoch müssen die europäischen Steuerzahler die neuen experimentellen «Impfstoffe» mitfinanzieren.
Im Mai 2026 meldete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen Ebola-Ausbruch «von internationaler Tragweite» im afrikanischen Kongo (wir berichteten). In bekannter Manier setzten WHO und Leitmedien zu Beginn eine bedrohliche Lage in Szene, mit hohen Infektionsraten und vielen Todesfällen. Wobei angemerkt werden muss, dass solche Zahlen immer auf höchst unzuverlässigen Testergebnissen beruhen. Diese Strategie wurde bereits bei der sogenannten Corona-«Pandemie» erfolgreich umgesetzt.
Im Juni vermeldete die WHO dann einen drastischen Rückgang der Fallzahlen, hielt das Narrativ einer internationalen Gesundheitskrise aber am Leben, um das Impfstoffgeschäft vorantreiben und das «Pandemie»-Kontrollsystem ausbauen zu können (wir berichteten).
Wie Report 24 berichtet, wurde Kanada als Testort für Modernes mRNA-Injektion gegen Ebola auserwählt. Rund 80 Probanden wird das neue Mittel zunächst verabreicht. In diesem Rahmen erklärt Richard Hatchett, der Geschäftsführer der Koalition für Innovationen zur Vorbereitung auf Epidemien (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations/CEPI):
«Dass der Impfstoffkandidat von Moderna so schnell in eine Phase-eins-Studie gelangt, ist ein wichtiger Schritt nach vorn im Kampf gegen diesen tödlichen Ausbruch.»
Der Ausbruch betreffe zwar den Kongo, dennoch schließe sich hier für EU-Bürger ein Kreis, so Report 24. Denn die CEPI werde von ihnen mitfinanziert. Das hat der österreichische EU-Abgeordnete Gerald Hauser auf Basis einer parlamentarischen Anfrage an die EU-Kommission erfahren. Hauser teilt mit:
«Die Kommission bestätigt, dass im Rahmen von Horizon Europe 73,7 Millionen Euro für CEPI vorgesehen sind.»
Die CEPI ist eine internationale öffentlich-private Partnerschaft, die die Entwicklung von Impfstoffen gegen Epidemien und Pandemien finanziert und koordiniert. Sie wird von Staaten, der EU-Kommission, philanthropischen Organisationen und privaten Unternehmen unterstützt.
Diese Unterstützung fällt laut Hauser außerordentlich großzügig aus: «Nach eigenen Angaben hat CEPI seit seiner Gründung 2017 rund 4,2 Milliarden Dollar an Beiträgen und Zusagen erhalten. Rund 86 Prozent stammen aus öffentlichen Quellen. Bei den privaten und philanthropischen Geldgebern dominieren zwei Organisationen: Der Wellcome-Trust mit 282 Millionen Dollar und die Bill-Gates-Foundation mit 275 Millionen Dollar. Zusammen sind das rund 557 Millionen Dollar und damit fast der gesamte private und philanthropische Finanzierungsblock von insgesamt 587 Millionen Dollar.»
Die CEPI finanzierte auch die COVID-«Impfstoffe» mit
Hauser erinnert daran, dass die CEPI bereits 2020 die Entwicklung des COVID-19-Impfstoffs von Moderna mitfinanziert hat. Wie «erfolgreich» der war, sei bekannt. Der Abgeordnete erklärt: «Und jetzt, 2026, ist Moderna erneut Teil des CEPI-Portfolios – diesmal beim Bundibugyo-Ebola-Impfstoff. CEPI hat dafür bis zu 50 Millionen Dollar zugesagt.» Der EU-Parlamentarier konstatiert:
«Nach den Erfahrungen mit Corona ist es für mich völlig unverständlich, dass wieder Geld der EU-Bürger in die Entwicklung eines Moderna-Impfstoffs fließt. Die COVID-19-Impfstoffe waren eine Enttäuschung. Gleichzeitig hat Moderna mit den COVID-19-Impfstoffen enorme Milliardenumsätze und Gewinne erzielt. Nun werden erneut öffentliche Mittel für die Entwicklung eines Impfstoffs von Moderna bereitgestellt. Das muss jemand den Menschen draußen erklären.»
Zumal die EU-Kommission in der Anfragebeantwortung selbst einräume, dass sie das Gesamtrisiko des Bundibugyo-Ebolavirus für die EU als sehr gering einstufe. Man könne also nicht einmal argumentieren, dass der Geldhahn zum Nutzen der eigenen Bürger aufgedreht wurde. In der Antwort der EU-Kommission heißt es:
«Eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite, wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 17. Mai 2026 ausgerufen, führt nicht automatisch zur Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene. Die WHO erklärte auch, dass der Ausbruch die Kriterien für eine ‹pandemische Notlage› nicht erfülle, da das Risiko auf globaler Ebene gering sei.»
Hausers deutliches Fazit: «Das Geld der EU-Bürger ist kein Selbstbedienungsladen für die Pharmaindustrie! Nach dem Desaster der Corona-Politik brauchen wir keine neuen Blankoschecks, sondern Transparenz, nachvollziehbare wissenschaftliche Evidenz und klare Verantwortung.» Angesichts dessen, dass für die Konsequenzen der Corona-Politik bis heute niemand die Verantwortung übernehmen möchte, sei das offenkundig noch ein weiter Weg.
Weihnachtsgeld 2026: Warum der Arbeitgeber die Zahlung nicht einfach streichen darf
Das Weihnachtsgeld ist für viele Beschäftigte längst verplant, wenn im Herbst eine Mitteilung der Geschäftsführung kommt: Wegen schlechter Geschäfte müsse die Sonderzahlung dieses Mal ausfallen. Doch eine angespannte wirtschaftliche Lage beseitigt einen bestehenden Anspruch nicht automatisch.
Entscheidend ist, auf welcher Grundlage das Geld gezahlt wird. Wer seinen Arbeitsvertrag, geltende Tarifregelungen und die Abrechnungen der vergangenen Jahre prüft, kann besser beurteilen, ob der Arbeitgeber tatsächlich frei entscheiden darf.
Einen gesetzlichen Anspruch für alle Beschäftigten gibt es nichtWeihnachtsgeld ist keine gesetzlich vorgeschriebene Zahlung, die jedem Arbeitnehmer zusteht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer verbindlichen Zusage ergeben.
Auch regelmäßige Zahlungen können eine Verpflichtung für die Zukunft begründen. Zusätzlich kann der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz eingreifen, wenn der Arbeitgeber vergleichbare Beschäftigte bei einer allgemeinen Vergütungsregelung ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt.
Die erste Frage lautet deshalb nicht, ob die Firma gerade sparen möchte. Zunächst muss geklärt werden, ob sie zur Zahlung verpflichtet ist.
Was im Vertrag steht, lässt sich nicht durch eine Rundmail ändernVerspricht der Arbeitsvertrag beispielsweise ein Weihnachtsgeld von einem halben Monatsgehalt, muss die vollständige Regelung betrachtet werden. Dazu gehören mögliche Voraussetzungen, Einschränkungen und Verweise auf andere Vereinbarungen.
Besteht ein verbindlicher Anspruch, reicht die einseitige Mitteilung über eine Streichung grundsätzlich nicht aus. Bei tariflichen Ansprüchen sind zudem die Regelungen des tatsächlich anwendbaren Tarifvertrags zu beachten.
Eine wirksame tarifliche Öffnungsklausel kann andere Möglichkeiten vorsehen als einen uneingeschränkt zugesagten Betrag. Deshalb wäre sowohl „Der Arbeitgeber darf immer kürzen“ als auch „Weihnachtsgeld darf niemals gekürzt werden“ zu pauschal.
Grundlage der Zahlung Was Beschäftigte prüfen sollten Tarifvertrag Gilt der Tarifvertrag und welche Voraussetzungen oder Ausnahmen enthält er? Arbeitsvertrag Sind Betrag, Berechnung und Zahlungsbedingungen verbindlich festgelegt? Betriebsvereinbarung Welche Ansprüche und Änderungsmöglichkeiten sind vereinbart? Regelmäßige Zahlung Wurde über mehrere Jahre ohne wirksamen Vorbehalt gezahlt? Jährliche Einzelentscheidung Wurde eine Bindung für kommende Jahre wirksam ausgeschlossen? Regelmäßige Zahlungen können einen Anspruch schaffenAuch ohne ausdrückliche Weihnachtsgeldklausel kann ein Anspruch entstehen. Zahlt der Arbeitgeber die Sonderleistung wiederholt so, dass Beschäftigte auf eine Fortsetzung vertrauen dürfen, kommt eine sogenannte betriebliche Übung in Betracht.
Für jährlich an die Belegschaft gezahlte Gratifikationen nimmt die Rechtsprechung regelmäßig nach mindestens drei vorbehaltlosen Zahlungen eine Bindung an. Besondere Umstände oder ein wirksamer Ausschluss der Bindung für die Zukunft können dem entgegenstehen.
Die oft gehörte Formel „Dreimal bekommen, immer Anspruch“ ist deshalb zu kurz. Entscheidend sind auch die Erklärungen des Arbeitgebers und die Bedingungen, unter denen die Zahlungen erfolgten.
Beschäftigte sollten deshalb nicht nur Kontoauszüge aufbewahren. Auch Abrechnungen, Begleitschreiben und Mitteilungen zur jeweiligen Sonderzahlung können für die Prüfung wichtig sein.
Das Wort „freiwillig“ entscheidet den Streit nicht alleinAuf mancher Abrechnung steht lediglich „freiwilliges Weihnachtsgeld“. Daraus folgt nicht automatisch, dass der Arbeitgeber die Zahlung im nächsten Jahr beliebig aussetzen darf.
Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 25. Januar 2023, Aktenzeichen 10 AZR 116/22, einen Anspruch trotz der Bezeichnung „freiw. Weihnachtsgeld“ anerkannt. Der Arbeitgeber hatte einem länger arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten die Zahlung verweigert und sich unter anderem auf dessen Fehlzeiten sowie für eines der betroffenen Jahre auf die wirtschaftliche Lage berufen.
Das BAG sprach dem Beschäftigten im noch streitigen Umfang Weihnachtsgeld zu. Durch die regelmäßigen Zahlungen war eine betriebliche Übung entstanden; der bloße Freiwilligkeitsvermerk schloss den Anspruch nicht aus, und eine wirksame Grundlage für die geltend gemachte Kürzung fehlte.
Eine solche Bezeichnung kann lediglich ausdrücken, dass ursprünglich keine gesetzliche oder tarifliche Zahlungspflicht bestand. Ein wirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt muss dagegen erkennen lassen, dass auch durch wiederholte Zahlung kein Anspruch für die Zukunft entstehen soll.
Ob eine konkrete Klausel dies rechtlich wirksam erreicht, hängt von ihrem Wortlaut und dem Zusammenhang mit weiteren Zusagen ab.
Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerruf sind unterschiedliche DingeEin Freiwilligkeitsvorbehalt soll verhindern, dass überhaupt eine dauerhafte Verpflichtung entsteht. Ein Widerrufsvorbehalt setzt dagegen einen Anspruch voraus, den der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen wieder beseitigen können soll.
Wer beide Begriffe in einer Vertragsklausel kombiniert, schafft deshalb nicht automatisch eine besonders sichere Regelung. Das BAG hat eine widersprüchliche Verbindung solcher Vorbehalte im Urteil vom 8. Dezember 2010, Aktenzeichen 10 AZR 671/09, nicht ausreichen lassen, um den Weihnachtsgeldanspruch auszuschließen.
In diesem Fall hatte sich der Arbeitgeber auch auf die wirtschaftliche Krise berufen. Der Beschäftigte konnte dennoch ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehalts verlangen.
Schlechte Geschäfte können relevant sein – aber nicht als pauschale BegründungWirtschaftliche Schwierigkeiten können Bedeutung haben, wenn eine wirksame Regelung gerade für diesen Fall einen Widerruf zulässt. Dann muss aber sowohl die Klausel selbst wirksam sein als auch ihre Anwendung im konkreten Fall rechtlich Bestand haben.
Das BAG verlangt bei vorformulierten Widerrufsvorbehalten unter anderem eine hinreichend klare Beschreibung der möglichen Widerrufsgründe. Ein Hinweis auf wirtschaftliche Probleme ersetzt daher nicht die Prüfung der vertraglichen Voraussetzungen.
Beschäftigte sollten sich deshalb erläutern lassen, auf welche Bestimmung der Arbeitgeber seine Entscheidung stützt. Die Aussage „Dieses Jahr können wir uns das nicht leisten“ beantwortet diese Frage noch nicht.
Wechselnde Beträge schließen einen Anspruch nicht ausWurde jedes Jahr Weihnachtsgeld gezahlt, aber in unterschiedlicher Höhe, kann trotzdem eine Verpflichtung dem Grunde nach bestehen. Daraus folgt allerdings nicht zwangsläufig, dass künftig immer der höchste bisher gezahlte Betrag geschuldet ist.
Steht die Höhe im Ermessen des Arbeitgebers, muss dieser die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigen. Eine solche Entscheidung kann gerichtlich überprüft werden.
Auch eine Festsetzung auf null ist bei einer entsprechend ausgestalteten variablen Sonderzahlung nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie muss jedoch den vereinbarten Regeln und den Anforderungen billigen Ermessens entsprechen; allein das Wort „variabel“ erlaubt keine beliebige Streichung.
Bei Kündigung kommt es auf den Zweck der Zahlung anEin weiterer Streitpunkt entsteht, wenn Beschäftigte im Herbst kündigen oder bereits gekündigt wurden. Ob dann Weihnachtsgeld zusteht, hängt unter anderem davon ab, ob die Zahlung geleistete Arbeit vergütet, Betriebstreue belohnt oder beide Zwecke verbindet.
Aus der Bezeichnung „Weihnachtsgeld“ allein lässt sich das nicht zuverlässig ablesen. Weitere Einzelheiten erläutert der Beitrag „Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Kündigung – Urteil“.
Nicht bis zum nächsten Weihnachtsfest wartenWird die Zahlung angekündigt gestrichen, sollten Beschäftigte frühzeitig ihre Anspruchsgrundlage und den vereinbarten Auszahlungstermin prüfen. Bleibt das Geld bei Fälligkeit aus, sollte der Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber eindeutig und nachweisbar geltend gemacht werden.
Arbeits- oder Tarifverträge können dafür kurze Ausschlussfristen vorsehen. Im TV-L beträgt diese Frist beispielsweise grundsätzlich sechs Monate nach Fälligkeit und verlangt eine schriftliche Geltendmachung; andere Regelungen können abweichen.
Ein Schreiben sollte erkennen lassen, welches Weihnachtsgeld für welches Jahr und gegebenenfalls in welcher Höhe verlangt wird. Eine bloße Frage, ob die Geschäftsführung ihre Entscheidung noch einmal überdenken könne, ist dafür keine sichere Grundlage.
Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung können bei der Prüfung helfen. Das gilt besonders, wenn der Arbeitgeber zugleich eine Verzichtserklärung oder Vertragsänderung zur Unterschrift vorlegt.
Beispiel aus der Praxis: Eine Rundmail ersetzt keine VertragsänderungDas folgende Beispiel ist fiktiv: Eine Verkäuferin verdient monatlich 2.800 Euro brutto. Ihr Arbeitsvertrag sichert ihr ohne weitere Einschränkung ein Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Monatsgehalts zu.
Im Oktober teilt die Geschäftsführung per Rundmail mit, dass die Zahlung wegen gesunkener Umsätze 2026 entfalle. Allein diese Mitteilung beseitigt den vereinbarten Anspruch auf 1.400 Euro brutto nicht.
Die Verkäuferin prüft den Auszahlungstermin und die Ausschlussfrist und macht die Zahlung rechtzeitig geltend. Bevor sie einen angebotenen Verzicht unterschreibt, lässt sie klären, welche Folgen dieser für ihren Anspruch hätte.
Quellen: DGB-Ratgeber zum Weihnachtsgeld; Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 25. Januar 2023 – 10 AZR 109/22 und 10 AZR 116/22, vom 8. Dezember 2010 – 10 AZR 671/09, vom 24. Januar 2017 – 1 AZR 774/14 sowie vom 13. Mai 2015 – 10 AZR 266/14; § 37 TV-L.
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Arbeitsrecht: “Dienst nach Vorschrift” dann darf der Arbeitgeber kündigen
Wer pünktlich zur Arbeit erscheint, seine vertraglichen Aufgaben erledigt und nach Feierabend nach Hause geht, muss keine Kündigung fürchten. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht allein deshalb entlassen, weil diese keine freiwilligen Zusatzaufgaben übernehmen, keine unbezahlten Überstunden leisten oder nicht ständig Höchstleistungen abrufen.
Anders sieht es allerdings aus, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung bewusst zurückhält oder dauerhaft erheblich schlechter arbeitet, obwohl er mehr leisten könnte. Doch selbst dann kann der Arbeitgeber nicht einfach mit dem Schlagwort „Low Performer“ kündigen.
Er muss die Minderleistung konkret nachweisen und vor Gericht hohe rechtliche Hürden überwinden.
Dienst nach Vorschrift erfüllt grundsätzlich den ArbeitsvertragDienst nach Vorschrift bedeutet, dass Sie Ihre vereinbarte Arbeitszeit einhalten, die übertragenen Aufgaben sorgfältig erledigen und sich an betriebliche Regeln halten. Sie müssen dagegen nicht ständig freiwillig länger bleiben, Aufgaben erkrankter Kollegen übernehmen oder sich für jedes Unternehmensziel persönlich aufopfern.
Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag, in einem anwendbaren Tarifvertrag, in Betriebsvereinbarungen und durch zulässige Weisungen festgelegt wurde. Erfüllen Sie diese Pflichten, reicht die bloße Unzufriedenheit des Arbeitgebers mit Ihrem Engagement nicht für eine Kündigung aus.
Allerdings greift die häufig verwendete Aussage, Arbeitnehmer schuldeten lediglich eine Leistung „mittlerer Art und Güte“, im Arbeitsrecht zu kurz. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts richtet sich die geschuldete Leistung nämlich nach dem persönlichen Leistungsvermögen.
Beschäftigte müssen tun, was sie sollen, und zwar so gut, wie sie es unter angemessener Ausschöpfung ihrer individuellen Fähigkeiten können. Eine starre Pflicht, genauso schnell oder fehlerfrei wie der Durchschnitt der Belegschaft zu arbeiten, besteht hingegen nicht.
Arbeitgeber dürfen keine dauernde Spitzenleistung verlangenNicht jeder Beschäftigte arbeitet gleich schnell. Auch Erfahrung, Alter, gesundheitliche Einschränkungen, die Schwierigkeit der Aufgaben und die Organisation des Arbeitsplatzes beeinflussen das Arbeitsergebnis.
In jeder Vergleichsgruppe gibt es zwangsläufig Beschäftigte, deren messbare Ergebnisse unter dem Durchschnitt liegen. Das allein beweist noch keine Pflichtverletzung. Besonders leistungsstarke Kollegen können den Durchschnitt außerdem nach oben ziehen. Ein Arbeitnehmer verstößt daher nicht automatisch gegen seinen Arbeitsvertrag, nur weil er weniger Vorgänge bearbeitet oder mehr Fehler macht als andere.
Sie dürfen Ihre Arbeitsleistung allerdings nicht absichtlich auf ein selbst gewähltes Minimum reduzieren. Wer bewusst langsam arbeitet, Aufgaben liegen lässt oder trotz vorhandener Fähigkeiten seine Leistung gezielt zurückhält, kann arbeitsvertragliche Pflichten verletzen.
Wann gilt ein Arbeitnehmer als Low Performer?Von einem Low Performer sprechen Arbeitgeber meist, wenn ein Beschäftigter über einen längeren Zeitraum deutlich weniger oder deutlich fehlerhafter arbeitet als vergleichbare Kollegen. Eine gesetzlich festgelegte Leistungsgrenze gibt es jedoch nicht.
Bei quantitativen Leistungen kann es beispielsweise um die Zahl bearbeiteter Aufträge, produzierter Teile oder abgeschlossener Vorgänge gehen. Bei qualitativen Leistungen stehen die Fehlerzahl, die Schwere der Fehler und deren betriebliche Folgen im Mittelpunkt.
Der Arbeitgeber muss nachvollziehbar darlegen, welche Leistungen erwartet wurden, welche Vergleichsgruppe er heranzieht und wie stark die Ergebnisse des gekündigten Arbeitnehmers davon abweichen.
Bei Qualitätsmängeln muss er zusätzlich erklären, welche konkreten Fehler aufgetreten sind und welche Folgen diese verursacht haben. Eine erhöhte Fehlerquote kann zwar ein Indiz für eine Pflichtverletzung sein. Ein fester Grenzwert, ab dem automatisch gekündigt werden darf, existiert aber nicht. Es kommt immer auf die Tätigkeit, die Fehlerarten und deren Auswirkungen an.
Minderleistung muss erheblich und dauerhaft seinEin schlechter Monat, eine vorübergehende Überlastung oder einzelne Fehler rechtfertigen normalerweise noch keine Kündigung. Der Arbeitgeber muss eine deutliche Minderleistung über einen längeren Zeitraum belegen.
Dabei muss er vergleichbare Arbeitsbedingungen berücksichtigen. Wer schwierigere Fälle bearbeitet, neue Mitarbeiter einarbeitet oder häufiger mit technischen Störungen kämpfen muss, lässt sich nicht ohne Weiteres mit Kollegen vergleichen, die unter günstigeren Bedingungen arbeiten.
Hat der Arbeitgeber erhebliche und länger andauernde Leistungsunterschiede nachvollziehbar dargestellt, muss der betroffene Arbeitnehmer darauf reagieren. Er kann das Zahlenmaterial bestreiten oder erklären, warum die Ergebnisse trotz Ausschöpfung seiner Leistungsfähigkeit niedriger ausfallen.
Als Gründe kommen beispielsweise infrage: Erkrankungen, altersbedingte Einschränkungen, schlechte Arbeitsorganisation, fehlende Einarbeitung oder technische Probleme.
Nicht jede schlechte Leistung ist schuldhaftFür eine verhaltensbedingte Kündigung reicht es nicht aus, dass ein Beschäftigter objektiv wenig leistet. Die Minderleistung muss ihm grundsätzlich vorwerfbar sein.
Kann ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung oder einer dauerhaften Einschränkung nicht mehr leisten, liegt nicht ohne Weiteres ein steuerbares Fehlverhalten vor. Dann gelten andere Maßstäbe als bei einem Beschäftigten, der seine vorhandenen Fähigkeiten bewusst nicht einsetzt.
Arbeitgeber müssen außerdem prüfen, ob mildere Maßnahmen ausreichen. Dazu können konkrete Leistungsvorgaben, Schulungen, eine bessere Einarbeitung oder ein anderer geeigneter Arbeitsplatz gehören. Bei einem steuerbaren Verhalten kommt regelmäßig auch eine vorherige Abmahnung in Betracht. Eine sofortige Kündigung allein aufgrund pauschaler Vorwürfe hält einer gerichtlichen Prüfung häufig nicht stand.
Was Sie bei einer Kündigung wegen Lowperformance tun solltenErhalten Sie eine Kündigung wegen angeblich schlechter Arbeitsleistung, sollten Sie die Vorwürfe nicht vorschnell akzeptieren. Sichern Sie Leistungsnachweise, Arbeitsanweisungen, E-Mails, Zielvereinbarungen und Unterlagen über technische oder organisatorische Probleme.
Notieren Sie außerdem, welche Tätigkeiten Sie ausgeführt haben und ob Ihre Aufgaben mit denen der vom Arbeitgeber genannten Kollegen tatsächlich vergleichbar waren. Auch frühere positive Beurteilungen, Prämien oder fehlende Beanstandungen können wichtig werden.
Besonders entscheidend ist die Klagefrist. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie ursprünglich angreifbar gewesen wäre.
Eine Abfindung gibt es nicht automatischEine erfolgreiche Kündigungsschutzklage kann dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. In vielen Verfahren einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch auf eine Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung.
Ein automatischer Anspruch auf eine hohe Abfindung besteht bei einer Kündigung wegen Minderleistung nicht. Die mögliche Höhe hängt unter anderem von den Erfolgsaussichten der Klage, der Beschäftigungsdauer, dem Einkommen und dem Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Beendigung des Rechtsstreits ab. Das Kündigungsschutzgesetz sieht Abfindungen nur in bestimmten Konstellationen ausdrücklich vor.
Beratung kann helfenBetroffenen, sich nach einer Kündigung wegen angeblicher Lowperformance umgehend beraten. Gerade pauschale Leistungsbewertungen, ungeeignete Vergleichsgruppen und unvollständige Statistiken bieten häufig Angriffspunkte.
Dienst nach Vorschrift ist kein Kündigungsgrund. Wer seine vereinbarten Aufgaben erfüllt und seine persönliche Leistungsfähigkeit angemessen einsetzt, muss keine dauernde Spitzenleistung erbringen. Eine kündigungsrelevante Minderleistung setzt deutlich mehr voraus als die Behauptung des Arbeitgebers, ein Beschäftigter könne engagierter oder schneller arbeiten.
FAQ zur Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, weil ich keine Überstunden mache?Nein, sofern Sie nicht arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder aufgrund einer zulässigen Anordnung zu den Überstunden verpflichtet sind. Das Ablehnen freiwilliger Mehrarbeit rechtfertigt grundsätzlich keine Kündigung.
Reicht eine unterdurchschnittliche Leistung für eine Kündigung?Nein. Der Arbeitgeber muss eine erhebliche und länger andauernde Minderleistung darlegen. Zudem muss geprüft werden, ob der Arbeitnehmer seine persönliche Leistungsfähigkeit angemessen ausschöpft und ob ihm die Leistungsmängel vorwerfbar sind.
Wie lange kann ich gegen die Kündigung klagen?Die Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Betroffene sollten deshalb sofort handeln.
QuellenBundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. Januar 2008, 2 AZR 536/06, Kündigungsschutzgesetz, insbesondere §§ 1, 4, 7 und 9
Der Beitrag Arbeitsrecht: “Dienst nach Vorschrift” dann darf der Arbeitgeber kündigen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
381.000 Haushalte sollen Wohngeld verlieren, Bund zählt das als Bürokratieentlastung
Die geplante Wohngeldreform soll Bürokratie abbauen. Ein erheblicher Teil der ausgewiesenen Entlastung entsteht allerdings dadurch, dass Haushalte ihren Anspruch verlieren sollen. Der Regierungsentwurf kalkuliert mit jährlich 381.000 wegfallenden Wohngeldanträgen und knapp 394.000 eingesparten Stunden für die Antragstellenden.
Damit erscheint eine Leistungskürzung zugleich als Bürokratieersparnis. Die Rechnung kann methodisch korrekt sein, ohne dass sich die finanzielle Situation der Betroffenen verbessert. Wer keinen Anspruch mehr auf Wohngeld hat, muss seine Wohnkosten weiterhin bezahlen.
Wie aus weniger Ansprüchen eingesparte Stunden werdenDie Prognose über die betroffenen Haushalte beruht laut Regierungsentwurf auf einer Mikrosimulation des Instituts der deutschen Wirtschaft. Für jeden entfallenden Wohngeldantrag setzt die Folgenabschätzung 62 Minuten an. Bei 381.000 Anträgen ergibt das 393.700 Stunden im Jahr.
Diese Zahl betrifft den Aufwand der Bürgerinnen und Bürger, nicht die Arbeitszeit der Wohngeldstellen. Der Nationale Normenkontrollrat übernimmt die Berechnung und rundet die Entlastung in seiner Stellungnahme auf etwa 390.000 Stunden.
Die Modellrechnung unterstellt, dass Haushalte ohne Anspruch künftig keinen Antrag mehr stellen. Die größte bezifferte Zeitersparnis für Antragstellende entsteht somit durch den erwarteten Rückgang der Fallzahlen. Ein einfacheres Verfahren für weiterhin Berechtigte ist damit noch nicht nachgewiesen.
Was die Bundesregierung beim Wohngeld ändern willDie Bundesregierung begründet die Reform mit gestiegenen Ausgaben und Verwaltungsbelastungen. Geplant sind eine einmalig ausgesetzte Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2027, die Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente und eine veränderte Berechnungsformel. Der Anspruch soll mit steigendem Einkommen stärker zurückgehen.
Daneben enthält der Entwurf tatsächliche Vereinfachungen. So sollen bestimmte Nachweise für Freibeträge bei Pflegebedürftigkeit leichter erbracht und Fälle getrennt lebender Eltern mit gemeinsam betreuten Kindern weniger aufwendig geprüft werden. Solche Änderungen können den Zugang zur Leistung erleichtern; die Kürzungen verändern dagegen die Höhe und Reichweite der Unterstützung.
Neue Grundsicherungsanträge verursachen zusätzlichen AufwandNeue Anträge in anderen Leistungssystemen verringern die Zeitersparnis. Der Entwurf rechnet mit etwa 143.000 Haushalten, die in die Grundsicherung wechseln. Dabei werden 68.000 zusätzliche Anträge nach dem SGB II und 75.000 auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII angesetzt.
Zusammen verursachen diese Anträge nach der Modellrechnung 138.750 Stunden zusätzlichen Aufwand, gerundet rund 140.000 Stunden. Weitere Vereinfachungen sparen wiederum Zeit. Daraus ergibt sich folgende jährliche Bilanz für Bürgerinnen und Bürger:
Modellrechnung auf Grundlage geschätzter Fallzahlen und Zeitansätze; keine gemessenen Einsparungen.
Berechneter Effekt Veränderung des jährlichen Zeitaufwands 381.000 wegfallende Wohngeldanträge 393.700 Stunden weniger 68.000 zusätzliche Anträge nach dem SGB II 85.000 Stunden mehr 75.000 zusätzliche Grundsicherungsanträge nach dem SGB XII 53.750 Stunden mehr Vereinfachte Einkommensermittlung und Nachweise für Freibeträge Zusammen 33.858 Stunden weniger Gesamtsaldo der bezifferten Änderungen 288.808 Stunden weniger, gerundet rund 290.000Die Fallzahlen beziehen sich auf Haushalte beziehungsweise Anträge, nicht auf einzelne Menschen. In einem betroffenen Haushalt können mehrere Personen leben. Ob nach dem Wegfall des Wohngeldes eine andere Leistung zusteht, hängt von deren jeweiligen Voraussetzungen ab.
Der Leistungswechsel kann neue Hürden schaffenWer in die Grundsicherung wechselt, muss sich möglicherweise mit einer anderen Behörde, neuen Formularen und weiteren Nachweisen befassen. Wohngeld bezuschusst die Wohnkosten, während die Grundsicherung den notwendigen Lebensunterhalt nach ihren eigenen Regeln absichern soll. Für Menschen mit kleiner Rente erklärt der Beitrag Grundsicherung oder Wohngeld beantragen? die Unterschiede.
Auch auf Behördenseite kann zusätzlicher Aufwand entstehen. Der Normenkontrollrat verweist auf Hinweise, dass ein Teil der künftig im SGB II betreuten Menschen längerfristige Unterstützung durch die Jobcenter benötigt. Die Bearbeitung eines neuen Antrags bildet solche Aufgaben allein nicht ab.
Das Gremium bewertet die Folgenabschätzung dennoch als methodisch korrekt. Daraus lässt sich keine politische Zustimmung zu den Leistungskürzungen ableiten. Für Betroffene entscheidet sich der Nutzen einer Reform vielmehr daran, welche Unterstützung sie erhalten und ob der Übergang ohne Zahlungslücke gelingt.
Vorhandene Behördendaten werden zu wenig genutztDeutlich fällt die Kritik des Normenkontrollrates am Datenaustausch aus. Der Entwurf schöpfe die Möglichkeiten nicht aus, bereits vorhandene Verwaltungsdaten standardisiert auszutauschen und erneut zu verwenden. Dadurch blieben Chancen ungenutzt, doppelte Angaben und unnötige Nachweise zu vermeiden.
Hier könnte eine Entlastung ansetzen, die Antragstellenden unmittelbar hilft. Werden benötigte Informationen rechtmäßig aus vorhandenen Daten übernommen, müssen Betroffene sie nicht nochmals beschaffen und einreichen. Ein elektronisch versandter Bescheid allein beseitigt solche wiederholten Nachweispflichten noch nicht.
Bund und Länder streiten über die FolgekostenIn seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 begrüßt der Bundesrat grundsätzlich einfachere Wohngeldverfahren. Zugleich warnt er vor sozialen Härten und einer Verlagerung finanzieller Belastungen auf die Kommunen. Die Länder verlangen, deren zusätzliche Kosten umfassend zu ermitteln und durch den Bund auszugleichen.
Die Bundesregierung hält in ihrer Gegenäußerung dagegen, kommunale Mehrbelastungen seien bereits im Entwurf dargestellt. Eine vollständige Ermittlung der Folgekosten für jede einzelne Kommune sei wegen fehlender Daten nicht möglich. Zudem trage der Bund den Großteil der Kosten des Wechsels in die Grundsicherung, während die Länder aus ihren Wohngeldeinsparungen die Finanzausstattung ihrer Kommunen verbessern könnten.
Die Länderkammer verweist außerdem auf mögliche Folgen für den Erlass von Kita-Kostenbeiträgen und für Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Der Wohngeldbezug kann den Zugang zu diesen Hilfen eröffnen. Deshalb muss die Bewertung der Reform auch berücksichtigen, welche Unterstützung Familien außerhalb des Wohngeldes verlieren oder künftig über andere Leistungen erhalten könnten.
Was für laufende Bewilligungen vorgesehen istDer Entwurf sieht ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 vor. Nach der geplanten Übergangsregelung in § 42e sollen bereits zuvor erlassene Bewilligungen grundsätzlich bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums weitergelten. Die bestehenden gesetzlichen Regeln zu Änderungen und zur Unwirksamkeit von Bescheiden bleiben dabei zu beachten.
Ein Gesetzentwurf allein beendet keinen Anspruch. Beziehende sollten deshalb ihren Bewilligungszeitraum im Blick behalten und einen nach geltendem Recht möglichen Folgeantrag nicht wegen angekündigter Änderungen unterlassen. Hinweise dazu enthält der Beitrag Wohngeld: Ein verspäteter Weiterbewilligungsantrag kann Geld kosten.
Praxisnahes Beispiel: Rechnerisch 19 Minuten gespartEin fiktives Beispiel zeigt die Grenzen der Zeitbilanz: Eine alleinlebende Rentnerin erhält Wohngeld. Nach Ablauf ihrer laufenden Bewilligung entfällt der Zuschuss in diesem Beispiel infolge der Reform. Sie beantragt Grundsicherung im Alter und erhält diese nach Prüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse durch das Sozialamt.
Überträgt man die pauschalen Werte des Entwurfs auf diesen Fall, entfallen 62 Minuten für den Wohngeldantrag und kommen 43 Minuten für den Grundsicherungsantrag hinzu. Rechnerisch bleiben 19 Minuten Ersparnis. Wie lange die Rentnerin tatsächlich benötigt, welche Unterlagen sie erneut einreichen muss und wann das Geld ankommt, sagen diese Modellwerte nicht aus.
Fragen und Antworten zur geplanten Wohngeldreform Sind bereits 381.000 Wohngeldanträge weggefallen?Die genannte Zahl beschreibt eine Prognose des Regierungsentwurfs, keine gemessene Entwicklung. Sie beruht auf der Annahme, dass Haushalte nach dem Verlust ihres Anspruchs keine Wohngeldanträge mehr stellen.
Beziehen sich die eingesparten Stunden auf die Behörden?Nein. Die knapp 394.000 Stunden betreffen den Aufwand der Antragstellenden. Die Entlastung der Verwaltung wird in der Folgenabschätzung gesondert berechnet.
Warum bleiben insgesamt nur rund 290.000 Stunden Ersparnis?Neue Grundsicherungsanträge verursachen zusätzlichen Aufwand. Weitere Vereinfachungen sparen zugleich Zeit. Der Saldo dieser Veränderungen beträgt laut Entwurf 288.808 Stunden jährlich.
Wird Wohngeld automatisch durch Grundsicherung ersetzt?Nein. Ein Anspruch auf Grundsicherung muss gesondert geprüft werden. Bei Haushalten mit unterschiedlichen Leistungsansprüchen erläutert der Beitrag Wohngeld trotz Grundsicherung, warum die Situation der einzelnen Haushaltsmitglieder betrachtet werden muss.
Was sollten Menschen mit einem laufenden Wohngeldbescheid beachten?Entscheidend sind der Bewilligungszeitraum, mögliche Änderungen der eigenen Verhältnisse und die schließlich beschlossene Rechtslage. Der Entwurf sieht für bestehende Bewilligungen Übergangsregeln vor. Eine angekündigte Reform ersetzt keine individuelle Entscheidung über den Leistungsanspruch.
Der Beitrag 381.000 Haushalte sollen Wohngeld verlieren, Bund zählt das als Bürokratieentlastung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Woher kommt der Strom? Eine bemerkenswerte Analysewoche
Es ist eine bemerkenswerte Analysewoche. Bis zum kalendarischen Herbstanfang stieg die Windstromerzeugung jeden Tag kontinuierlich an. Am Sonntag erreichte sie in der Nacht und fast nochmal am Abend (höchster Wert der Analysewoche) sogar die Strombedarfslinie. Die 38. Analysewoche des Jahres 2026 bot damit ein schönes Vorspiel zur Tag- und Nachtgleiche, die am Tag darauf die dunkle Jahreszeiten Herbst und Winter einläutete. Bereits am Montag wurde der Wochenhöchstpreis für Strom erzielt. Ab 19:00 Uhr wurden 697€/MWh fällig, weil in Deutschland kaum noch PV-Strom erzeugt wurde. Die Onshore-Windstromerzeugung kam praktisch ebenfalls zum Erliegen. Der Offshore-Windstrom riss es mit 1,5 GWh auch nicht heraus. Der Gesamtbedarf an Strom lag über 58 GWh, die Residuallast bei 56 GWh. Gut 12 GWh wurden aus dem benachbarten Ausland zum besagten Preis von 697€/GWh nach Deutschland importiert. Der Rest des benötigten Stroms wurde zu genau dem gleichen Preis in Deutschland fossil hinzu ergänzt.
Ab Mittwoch fiel der Strompreis über die Mittagsspitze und länger – zum Beispiel Sonntag von 01:00 bis 17:00 – Richtung Null-Linie und unterschritt diese manchmal ein wenig. Preisdifferenzgeschäfte waren täglich möglich und wurden vor allem von den Nordländern, aber auch zum Beispiel von der Schweiz und Frankreich getätigt.
Einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der 38. Analysewoche 2026 gibt Agora Energiewende. Die Hochrechnung im Vergleich zu den aktuellen Zahlen sieht in dieser Woche so aus.
Was ist Kraftwerks-Leistung? Was ist Energie?
Gigawatt (GW) ist eine Einheit für Leistung, also für die maximale Fähigkeit eines Kraftwerks, Strom zu erzeugen. Gigawattstunden (GWh, TWh) sind eine Einheit für Energie, also für die tatsächlich produzierte Strommenge über eine bestimmte Zeit. Die Beziehung ist einfach: Energie = Leistung × Zeit. Ein Kraftwerk mit 1 GW Leistung erzeugt bei Volllast theoretisch maximal: 1 GW × 8.760 h = 8,76 TWh pro Jahr. Wie viel elektrische Energie tatsächlich entsteht, bestimmt beim Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerk im weitesten Sinn der Mensch über die Brennstoffzufuhr und Zufuhrdauer. Die Energie für eine Stunde wird üblicher- und für den Normalbetrachter irreführenderweise mit GW bezeichnet. Die manchmal verwendete Schreibweise „GWh pro Stunde“ ist nur eine umständliche Form von GW – mathematisch kürzt sich die Stunde („h“ und „pro Stunde“) weg.
Bei Wind- und Solarkraft bestimmt nicht der Betreiber, sondern das Wetter die Strom-Produktion. Eine 5-MW-Windkraftanlage könnte theoretisch 43,8 GWh/Jahr erzeugen, liefert an Land aber realistisch in Deutschland nur etwa 20 Prozent davon (auf See 40 bis 50 Prozent), also rund 8,8 GWh/Jahr – im Mittel 1 MW-Dauerenergie. Bei Solarpaneelen mit ebenfalls 5 MW installierter Leistung halbieren sich die Werte nochmals wegen verschiedener Kapazitätsfaktoren: Nacht, Winter, flacher Sonnenstand, Bewölkung und Temperaturverluste.
Tageswerte
Jeder Tag beginnt mit dem Überblick, den Agora Energiewende zur Verfügung stellt. Die smard.de-Charts und -Tabellen ermöglichen vielfältige Analysen. Erkunden Sie das Potenzial.
Kaum Windstrom über Tag. Die Strompreise.
Die Strom-Bedarfslinie wird regenerativ überschritten, Windstrom steigt, PV-Strom ist stark. Die Strompreise.
PV-Strom lässt stark nach, Windstrom steigt weiter. Die Strompreise.
Windstrom wird steigt weiter, PV-Strom mittel. Die Strompreise.
Stärker werdende Windstromerzeugung gleicht schwächelnde PV-Stromerzeugung aus. Die Strompreise.
Windstrom zieht weiter an, PV-Strom erreicht Bedarfslinie wegen des bedarfsarmen Wochenendes. Die Strompreise.
Windstrom wieder stärker, PV-Strom lässt nach. Die Strompreise.
Die bisherigen Artikel der Kolumne „Woher kommt der Strom?“ seit Beginn des Jahres 2019 mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de.
Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Ab Ausgabe 1/2026 bilden die öffentlichen Analyseseiten smard.de, Agora Energiewende und Energy-Charts die wesentliche Datengrundlage dieser Kolumne.
Der Beitrag Woher kommt der Strom? Eine bemerkenswerte Analysewoche erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Bürgerkriegsähnliche Zustände in Frankreich: Für Deutschlands Narkose-Medien nur “Schulproteste“
Die Gewaltorgie, die sich seit einer Woche durch Frankreich zieht, ist ein weiteres Menetekel für die Zukunft des maximal migrationsbereicherten Europas. Was als Proteste gegen marode und unterfinanzierte Schulen begann, ist längst zu einem faktischen Migrantenaufstand geworden, der von der Linken auch noch nach Kräften befeuert wird. Den anfänglichen Schulprotesten schlossen sich bald maghrebinische und […]
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Nach dem Ende der Koalition: Nationale Einheit muss Südkurdistans Sicherheit garantieren
Mit dem Ende der Mission der internationalen Koalition im Irak verliert Südkurdistan nicht nur den militärischen Schutz der USA. Der Abzug legt zugleich die Folgen einer jahrelangen sicherheitspolitischen Abhängigkeit und der innerkurdischen Spaltung offen. Eine dauerhafte Antwort kann nur in nationaler Einheit und einer gemeinsamen, auf eigener Kraft beruhenden Verteidigung liegen.
Nach zwölf Jahren ist die Mission der Internationalen Koalition gegen den IS im Irak am 30. September offiziell zu Ende gegangen. Damit endet nicht nur ein Militäreinsatz. Der Abzug markiert zugleich das Ende einer Phase amerikanischer Militärpräsenz, die mit der Invasion des Irak im Jahr 2003 begann und von deren Luftverteidigung auch Südkurdistan indirekt profitierte. Während die von Ministerpräsident Ali al-Zaidi verkündete vollständige Beendigung der Koalitionsmission in Bagdad und bei irannahen schiitischen Kräften als Sieg gefeiert wird, überwiegt in Südkurdistan und in sunnitischen Teilen des Irak die Sorge vor den Folgen.
Mehrere Krisen treffen gleichzeitig aufeinander
Denn die Kurdistan-Region des Irak (KRI) tritt in eine neue Phase ein, während gleich mehrere Krisen zusammenkommen: Seit Beginn des Krieges zwischen den USA und Israel auf der einen und Iran auf der anderen Seite am 28. Februar wurde Südkurdistan von mehr als tausend Drohnen und ballistischen Raketen angegriffen. Ein eigenes Luftverteidigungssystem gibt es nicht. Die Peschmerga sind zwar auf dem Papier vereinigt, unterstehen faktisch aber weiterhin den beiden Regierungsparteien PDK und YNK. Gleichzeitig ist die finanzielle Unterstützung der Koalition für die Peschmerga ausgelaufen. Und obwohl die Regionalwahlen inzwischen 23 Monate zurückliegen, konnte noch immer keine neue Regierung gebildet werden.
Zur Schwäche einer gemeinsamen politischen Handlungsfähigkeit kommt damit eine neue Realität: eine Kurdistan-Region, die militärischen Angriffen weitgehend schutzlos gegenübersteht.
Die US-Armee war 2003 in den Irak einmarschiert, um das Regime Saddam Husseins zu stürzen. Auf dem Höhepunkt des Krieges waren etwa 170.000 US-Soldat:innen im Land stationiert, rund 4.500 kamen ums Leben. 2011 zogen sich die USA zunächst zurück. Mit dem Aufstieg des IS kehrten sie 2014 zurück. Im selben Jahr wurde die internationale Koalition gegen den IS gegründet, deren Kräfte auf offizielle Einladung der irakischen Regierung im Land stationiert wurden.
In den vergangenen Jahren befanden sich noch rund 2.500 US-Soldat:innen im Irak, vor allem in Hewlêr und in der Nähe des Flughafens von Bagdad. Im Juli waren es noch etwa 2.000. Mit dem schrittweisen Abzug sank ihre Zahl auf wenige Hundert. Während die zentralen Stützpunkte im Irak geräumt wurden, konzentrierten sich Soldat:innen und Luftabwehrsysteme zuletzt im Raum Hewlêr. Mit dem endgültigen Abzug wurden auch diese Kräfte und ein Großteil der Ausrüstung nach Jordanien und in andere Länder der Region verlegt.
Der Zeitplan war nach al-Zaidis erstem Besuch in Washington und seinem Treffen mit US-Präsident Donald Trump im Juli endgültig festgelegt worden.
Südkurdistan verliert seinen Luftschutz
Am unmittelbarsten macht sich der Abzug in der Luftverteidigung bemerkbar. Der irakische Nationale Sicherheitsberater Qasim al-Araji hatte bereits angekündigt, dass der Rückzug auch die in der Kurdistan-Region stationierten Verteidigungssysteme umfassen werde. Die Vereinbarung mit der Koalition sehe den Abzug sämtlicher entsprechender Kräfte und Systeme vor. Damit wurden auch die insbesondere in Hewlêr und Umgebung stationierten Patriot-Batterien und C-RAM-Systeme abgezogen.
Die Tragweite zeigt sich vor dem Hintergrund des seit Februar andauernden Krieges. Obwohl Südkurdistan keine Kriegspartei ist, gehört die Region zu den am häufigsten angegriffenen Gebieten. Nach Angaben der Community Peacemaker Teams (CPT) wurden zwischen dem 28. Februar und dem 8. März 196 Drohnen- und Raketenangriffe auf die Kurdistan-Region verübt. 43 davon richteten sich gegen Stützpunkte kurdischer Parteien aus Rojhilat. Zu den Zielen gehörten auch der internationale Flughafen von Hewlêr und das Hauptquartier der 70. Einheit in Silêmanî.
Bis zum 28. Mai registrierte CPT innerhalb von drei Monaten bereits 751 Angriffe. Dabei kamen 22 Menschen ums Leben, 112 weitere wurden verletzt. Ende Juli erklärte der Ministerpräsident der Kurdistan-Region, die Zahl der Angriffe habe 900 überschritten; 30 Menschen seien getötet und 140 verletzt worden. Ende September sprach das Peschmerga-Ministerium schließlich von mehr als tausend Drohnen- und Raketenangriffen.
Einen erheblichen Teil der gegen Hewlêr gerichteten Angriffe fingen bislang die zum Schutz amerikanischer Einrichtungen stationierten US-Luftverteidigungssysteme ab. Silêmanî verfügte dagegen nicht über einen vergleichbaren Schutz. Dass sich die USA ausgerechnet in dieser Situation zurückziehen, ohne dass zuvor ein alternatives Luftverteidigungssystem geschaffen wurde, bezeichnete das Peschmerga-Ministerium als „besorgniserregend“. Da der Luftraum der Kurdistan-Region Bestandteil des irakischen Luftraums ist, müsse nun die Zentralregierung die Verantwortung für seinen Schutz übernehmen.
PDK-Präsident Mesûd Barzanî und weitere Vertreter:innen der Kurdistan-Region erinnern an die Folgen des amerikanischen Abzugs von 2011: Nur drei Jahre später nahm der IS weite Teile des Irak ein. Sie warnen vor einem erneuten Sicherheitsvakuum.
Militärischer Abzug reißt auch ein finanzielles Loch
Die entstandene Lücke betrifft jedoch nicht allein den Luftraum. Mit dem Ende der Koalitionsmission läuft auch die finanzielle Unterstützung für die Peschmerga aus. Das Peschmerga-Ministerium teilte mit, dass die im Rahmen einer am 21. September 2022 in Kraft getretenen vierjährigen Vereinbarung gewährten Zahlungen beendet wurden. Die letzte Zahlung wurde am 24. September ausgezahlt. Das Ministerium fordert nun von der irakischen Zentralregierung, die dadurch entstehende Lücke bei den Gehältern zu schließen.
Nach US-Haushaltsunterlagen stellte Washington 2024 im Rahmen des Counter-ISIS Train and Equip Fund (CTEF) noch 135 Millionen Dollar für Peschmerga-Gehälter bereit. 2025 sank der Betrag auf 60 Millionen Dollar. Im September 2026 endete die Unterstützung vollständig. Damit tritt neben das sicherheitspolitische ein wirtschaftliches Vakuum – und beides trifft auf eine politische Krise, die seit fast zwei Jahren ungelöst ist.
Die Wahlen zur Kurdistan-Region fanden am 20. Oktober 2024 statt. Zwei Jahre später gibt es noch immer keine neue Regierung. PDK und YNK, die gemeinsam über die parlamentarische Mehrheit verfügen, konnten sich nicht auf die Verteilung der Regierungsämter einigen. Auch das Parlament blieb deshalb weitgehend handlungsunfähig. Dutzende Treffen zwischen beiden Parteien brachten keinen Durchbruch. Inzwischen räumen selbst ihre Vertreter ein, nicht zu wissen, wie lange die Blockade noch andauern wird. Für die Bevölkerung ist diese politische Lähmung längst konkret spürbar – durch mangelnde öffentliche Dienstleistungen und wirtschaftliche Instabilität.
Zwischen „Sieg“ und Sorge vor einem Sicherheitsvakuum
Im schiitisch dominierten Teil des Irak wird der Abzug dagegen von den Haschd-al-Schaabi und irannahen Kräften als politischer Erfolg gefeiert. Abu Mujtaba al-Yasiri, einer der Kommandeure der Haschd al-Schaabi, bezeichnete den 30. September als Ende eines „schwarzen Kapitels“ der irakischen Geschichte und als Scheitern des Versuchs, dem Land eine Besatzung aufzuzwingen.
In sunnitischen Teilen des Irak ist die Stimmung eine andere. Dort bestehen erhebliche Zweifel daran, dass der irakische Staat bereits in der Lage ist, die vollständige Verantwortung für die Sicherheitslage zu übernehmen. Die Angst vor einem neuen Sicherheitsvakuum reicht dabei weit über einzelne politische Lager hinaus.
Für die Kurd:innen stellt sich die Frage noch unmittelbarer. Die Kurdistan-Region des Irak ist möglichen Angriffen Irans und bewaffneter Gruppen nun ohne den bisherigen Luftschutz ausgesetzt. Gleichzeitig verweisen die Behörden weiterhin auf die Gefahr eines Wiedererstarkens des IS. Damit tritt eine Forderung deutlicher hervor als zuvor: Südkurdistan braucht eine gemeinsame, professionelle und von den Parteien unabhängige Sicherheits- und Verteidigungsstruktur.
Entwaffnung bewaffneter Gruppen verschoben
Die Regierung al-Zaidi will den Abzug der Koalition mit einem zweiten Vorhaben verbinden: Sämtliche Waffen im Irak sollen unter staatliche Kontrolle gebracht werden. Die politische Formel lautet: keine ausländischen Truppen mehr im Land, keine Waffen außerhalb staatlicher Strukturen. Doch auch dieser Prozess stockt. Nach seinen Gesprächen mit Trump und weiteren US-Vertreter:innen am 23. September in New York verschob al-Zaidi die ursprünglich für den 30. September 2026 gesetzte Frist zur Entwaffnung bewaffneter Gruppen auf den 30. Juni 2027.
Am 30. September begann zunächst eine auf 90 Tage angelegte erste Phase. Die Regierung betont, dass die Umsetzung nicht freiwillig sei, sondern verpflichtend. Das Vorhaben betrifft mittelbar auch die Peschmerga. Die irakischen Kataib Hezbollah hatten am 18. August drei Bedingungen für eine eigene Entwaffnung genannt: den vollständigen Abzug der USA aus dem irakischen Staatsgebiet und Luftraum, den Abzug der türkischen Truppen und die Auflösung der Peschmerga. Die Organisation bezeichnet die kurdischen Streitkräfte als Bedrohung für die territoriale Integrität des Irak.
Sechs Jahrzehnte Spaltung der Peschmerga
Gerade darin zeigt sich eine der strukturellen Schwächen Südkurdistans. Bis heute ist es nicht gelungen, eine tatsächlich überparteiliche Verteidigungsstruktur aufzubauen. Die Wurzeln der heutigen Spaltung reichen bis 1964 zurück; die YNK wurde 1975 gegründet. Nach der Errichtung der Regionalverwaltung 1992 untersagte das Gesetz Nr. 17 von 1993 den Parteien eigentlich, eigene bewaffnete Verbände zu unterhalten. Nur ein Jahr später führten PDK und YNK jedoch Krieg gegeneinander.
Die anschließende Machtteilung schrieb die Zweiteilung faktisch fest. Die Kurdistan-Region zerfiel in die „gelbe Zone“ der PDK und die „grüne Zone“ der YNK. Bis heute markiert der Kontrollpunkt Dêgele die Grenze zwischen beiden Einflussgebieten. Weder die administrative Einigungsvereinbarung von 2006 noch die Gründung eines gemeinsamen Peschmerga-Ministeriums 2009 änderten daran grundsätzlich etwas. Zwischen 2010 und 2013 wurden zwar 42.000 Peschmerga in gemeinsame Brigaden überführt, 2018 folgte ein gemeinsam mit der Koalition ausgearbeitetes Reformprojekt. Die parallelen Parteistrukturen bestanden jedoch fort.
Am 26. Februar 2026 unterzeichnete Mesrûr Barzanî schließlich das Dekret Nr. 703, mit dem die PDK-nahe 80. Einheit und die YNK-nahe 70. Einheit dem Peschmerga-Ministerium unterstellt wurden. Am 21. September wurde die Vereinigung bei einer Zeremonie in Hewlêr offiziell verkündet. Die frühere 80. Einheit bildet seither unter dem Kommando von Generalmajor Nejat Ali Fatim das rund 58.000 Kräfte umfassende 1. Regionalkommando mit Zuständigkeit für Hewlêr, Duhok sowie Teile von Mûsil und Kerkûk. Aus der früheren 70. Einheit entstand unter Generalmajor Omar Saleh das etwa 56.000 Kräfte umfassende 2. Regionalkommando für Silêmanî, Helebce, Teile von Kerkûk sowie Xaneqîn und Xurmatû.
Auf dem Papier vereint, in der Realität weiterhin geteilt
Peschmerga-Minister Şoreş Ismail erklärte bei der Zeremonie, die Kräfte stünden nun unmittelbar unter der Kontrolle des Ministeriums, der Regierung und der Präsidentschaft. Nach Angaben seines Ministeriums war der 2022 auf Drängen der USA begonnene Vereinigungsprozess aufgrund der Auseinandersetzungen zwischen PDK und YNK erst im September 2026 abgeschlossen worden. Doch die Vereinigung ist bislang vor allem formaler Natur. Der Einfluss der Parteien reicht weiterhin bis in die neuen Strukturen hinein, während große Teile des Sicherheitsapparats von der Reform überhaupt nicht erfasst werden.
Insgesamt gibt es 152.182 Peschmerga. Hinzu kommen 87.505 Angehörige des Innenministeriums und 42.896 Asayîş-Kräfte, die außerhalb des Vereinigungsprozesses stehen. Auch die rund 45.000 Kräfte umfassenden PDK-nahen Zêrevanî-Einheiten und eine etwa 16.000 Personen starke YNK-nahe Einheit bleiben dem Innenministerium unterstellt. Ebenso operieren die Nachrichtendienste Parastin der PDK und Zanyarî der YNK weiterhin entlang der jeweiligen Parteilinien. Auch amerikanische Kontrollberichte stellen fest, dass selbst innerhalb der offiziell dem Peschmerga-Ministerium unterstellten Verbände der Einfluss der Parteien fortbesteht. Eine einheitliche Uniform und eine gemeinsame Verwaltungsstruktur sind deshalb noch keine gemeinsame Verteidigung.
Şengal wird erneut zum Gegenstand politischer Verhandlungen
Der Abzug der Koalition berührt zugleich weitere ungelöste Konflikte in und um Südkurdistan. Besonders brisant ist die Zukunft Şengals und der dort von der ezidischen Bevölkerung nach dem IS-Genozid geschaffenen Strukturen. Die Zukunft der Widerstandseinheiten Şengals (YBŞ) und der ezidischen Sicherheitskräfte Asayîşa Êzdîxan bleibt ungeklärt.
Während über eine Integration der ezidischen Sicherheits- und Verteidigungskräfte in die irakische Armee diskutiert wird, besuchte am 22. September eine Militärdelegation unter Leitung des irakischen Generalstabschefs Abdul Amir Rashid Yarallah die Region. Über die Ergebnisse des Besuchs wurde von keiner Seite eine offizielle Erklärung abgegeben.
Gleichzeitig ist Şengal erneut Gegenstand der Verhandlungen zwischen Ankara und Bagdad. Nach einem Treffen von Recep Tayyip Erdoğan und Ali al-Zaidi am Rande der UN-Generalversammlung am 23. September hieß es in einer gemeinsamen Erklärung, die Autorität des irakischen Staates solle in Şengal vollständig durchgesetzt und die Präsenz „verbotener ausländischer bewaffneter Elemente“ beendet werden. Damit wird die Zukunft Şengals erneut verhandelt, ohne dass die politische Selbstbestimmung und die nach dem IS-Genozid geschaffenen Strukturen der ezidischen Bevölkerung im Mittelpunkt stehen.
Türkische Besatzungsstützpunkte bleiben bestehen
Teil der Gespräche zwischen Ankara und Bagdad ist auch der türkische Militärstützpunkt Zilkan in Başîqa bei Mûsil. Der gemeinsamen Erklärung zufolge soll die Türkei den Stützpunkt abhängig von den Fortschritten des Irak im Sicherheitsbereich nach einem vereinbarten Mechanismus schrittweise an die Zentralregierung übergeben. Einen Termin gibt es nicht. Selbst eine Übergabe von Zilkan würde jedoch keineswegs das Ende der türkischen Militärpräsenz im Irak und in Südkurdistan bedeuten.
Auf dem im Dezember 2015 errichteten Stützpunkt Zilkan sind etwa 600 türkische Soldaten stationiert. Insgesamt unterhält der türkische Staat im Irak fünf große Militärbasen, mehr als 2.000 Soldaten und annähernd 100 militärische Stellungen. Anderen Angaben zufolge halten sich seit 1997 etwa 5.000 türkische Soldaten in einem rund 20 Kilometer tiefen Streifen entlang der Grenze auf.
Al-Zaidi erklärte am 22. September gegenüber der „New York Times“, die Gespräche mit Ankara über einen Abzug der türkischen Truppen aus dem Irak dauerten an. Auch der zweitägige Besuch des türkischen Geheimdienstchefs Ibrahim Kalın in Bagdad, Kerkûk, Hewlêr und Silêmanî hat neue Diskussionen über die Sicherheitsarchitektur rund um das Entwicklungsstraßen-Projekt ausgelöst.
Der Ausweg liegt in demokratischer Einheit und gemeinsamer Verteidigung
Südkurdistan hat seine Sicherheit über Jahre äußeren Mächten überlassen, anstatt eine gemeinsame Verteidigung auf Grundlage der eigenen gesellschaftlichen und politischen Kraft aufzubauen. Die Gehälter der Peschmerga, ihre Ausbildung und Bewaffnung und selbst der Schutz des Luftraums wurden von anderen Mächten abhängig gemacht.
Dass der Luftraum Südkurdistans heute weitgehend ungeschützt ist, ist deshalb nicht allein eine Folge des Abzugs der Koalition. Es ist vor allem die Folge dieser Abhängigkeit. Eine Sicherheitspolitik, die auf einer äußeren Schutzmacht beruht, endet in dem Augenblick, in dem diese Schutzmacht geht.
Nun droht dieselbe Abhängigkeit lediglich von Washington nach Bagdad verlagert zu werden. Von der Zentralregierung den Schutz des eigenen Luftraums zu erwarten, bedeutet noch keine eigenständige Sicherheitspolitik. Angesichts der Zentralisierungspolitik Bagdads birgt dies zugleich neue Risiken für den Status Südkurdistans.
Eine Ursache dieser Situation liegt in der innerkurdischen Spaltung. Das Fehlen nationaler Einheit und die faktische Doppelherrschaft von PDK und YNK verhindern bis heute, dass Südkurdistan seine eigene Kraft gemeinsam organisiert. Parteien, die getrennt voneinander nach äußeren Bündnispartnern suchen, können keine gemeinsame Verteidigung aufbauen.
Öcalans Vorschlag: „Regierung der demokratischen Einheit“
Vor diesem Hintergrund ist Abdullah Öcalans Aufruf an die politischen Kräfte Südkurdistans zur Bildung einer „Regierung der demokratischen Einheit“ weit mehr als ein Vorschlag zur Bildung eines neuen Kabinetts. Es geht um die Herausbildung eines gemeinsamen politischen Willens und einer gemeinsamen Verteidigung, die auf eigener Kraft beruht.
Die formale Vereinigung der Peschmerga kann dafür ein wichtiger Schritt sein. Eine Einheit, die lediglich auf dem Papier existiert, wird Südkurdistan jedoch nicht schützen. Die Sicherheit Südkurdistans liegt weder unter einem amerikanischen noch unter einem irakischen Schutzschirm. Sie liegt in der eigenen Kraft der kurdischen Gesellschaft, in einer gemeinsamen Verteidigung und vor allem in der nationalen Einheit der Kurd:innen.
Das Ende der Koalitionsmission kann eine Gelegenheit sein, genau diese Realität zu erkennen.
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Neuregelung mit Folgen: Nachweise zu spät eingereicht und gleich drohen Rückforderungen vom Jobcenter
Wer vorläufig Geld vom Jobcenter erhält, sollte angeforderte Einkommensnachweise nicht liegen lassen. Seit dem 1. Juli 2026 können verspätet eingereichte Unterlagen bei der abschließenden Berechnung ausgeschlossen sein – selbst wenn sie belegen würden, dass Unterstützung tatsächlich zustand.
Besonders betroffen sind Selbstständige und Beschäftigte mit schwankendem Einkommen. Für sie kann aus einer versäumten Nachweispflicht eine erhebliche Rückforderung werden.
Die neue Regel betrifft vorläufig bewilligte LeistungenKann das Jobcenter die genaue Leistungshöhe zunächst nicht feststellen, kommt eine vorläufige Bewilligung nach § 41a SGB II in Betracht. Nach Ende des Bewilligungszeitraums können Unterlagen erforderlich sein, um den Anspruch abschließend zu berechnen.
Bei Selbstständigen geht es beispielsweise um tatsächliche Betriebseinnahmen und Ausgaben, bei Beschäftigten um Lohnabrechnungen und Zahlungseingänge. Die neue Ausschlussregel betrifft diese abschließende Festsetzung und gilt nicht pauschal für jeden Jobcenter-Antrag.
Früher konnten Unterlagen noch vor Gericht helfenNach der früheren Rechtslage konnten fehlende Nachweise grundsätzlich auch im laufenden Gerichtsverfahren berücksichtigt werden. Das Bundessozialgericht hatte mit Urteil vom 29.11.2022 (B 4 AS 64/21 R) entschieden, dass die damalige Fassung von § 41a SGB II keine materielle Präklusionswirkung enthielt.
Mit dem neuen § 41a Absatz 3 Satz 5 SGB II, eingeführt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze, hat der Gesetzgeber diese Rechtslage zum 1. Juli 2026 geändert. Die Vorschrift schafft genau die materielle Ausschlusswirkung, die das BSG dem alten Recht noch abgesprochen hatte: Nachweise und Auskünfte, die dem Jobcenter erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zugehen, sind von der Berücksichtigung ausgeschlossen.
Damit wird die Erwartung gefährlich, fehlende Unterlagen später noch beim Sozialgericht vorlegen zu können. Eine Klage hält die Nachreichungsmöglichkeit nicht automatisch offen.
Nicht jede versäumte Frist bedeutet sofort den endgültigen VerlustZunächst fordert das Jobcenter benötigte Unterlagen an und setzt dafür eine Frist. Wird diese versäumt, bedeutet das noch nicht zwangsläufig, dass die Nachweise für immer unberücksichtigt bleiben müssen.
Während des weiteren Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahrens kann eine Nachreichung noch möglich sein. Allerdings kann das Jobcenter bereits zuvor eine nachteilige abschließende Entscheidung treffen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Betroffene sollten deshalb zwischen der ersten Aufforderungsfrist und dem endgültigen Nachweisausschluss unterscheiden. Die zweite Grenze ist kein sinnvoller Termin für die eigene Planung.
Beim Widerspruchsbescheid wird es besonders engDie Bundesagentur für Arbeit legt die Vorschrift so aus, dass Unterlagen spätestens einschließlich des Tages nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids eingehen müssen. Ihre Fachlichen Weisungen berücksichtigen dabei eine Verschiebung auf den nächsten Werktag, wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt.
Das ist die Verwaltungsauslegung der Bundesagentur und keine verbindliche Vorgabe für Sozialgerichte. Wegen der engen Grenze sollten angeforderte Nachweise möglichst schon während des laufenden Widerspruchsverfahrens vollständig vorliegen.
Ohne Widerspruch kann die Nachreichungsmöglichkeit früher enden. Nach der Gesetzesbegründung sollen Nachweise auch dann ausgeschlossen sein, wenn sie erst nach Eintritt der Bestandskraft der abschließenden Entscheidung eingehen.
Das Jobcenter darf nicht automatisch sechs Monate auf null setzenDie pauschale Aussage, bei verspäteten Nachweisen müssten immer sämtliche Leistungen für sechs Monate zurückgezahlt werden, ist zu weitgehend. Das Gesetz verlangt, nachgewiesene Ansprüche für einzelne Monate oder Teilbeträge zu berücksichtigen.
Nur soweit sich ein Anspruch nicht feststellen lässt, kommt eine entsprechende Nullfestsetzung in Betracht. Bereits ausgezahlte Leistungen können anschließend zurückgefordert werden.
Außerdem muss das Jobcenter seinen eigenen Ermittlungspflichten nachkommen. Die Bundesagentur nennt ausdrücklich die Möglichkeit, fehlende Einkommensbescheinigungen beim Arbeitgeber anzufordern, und verlangt für eine Nullfestsetzung eine erfolglose Amtsermittlung.
Eine fehlende Belehrung kann entscheidend seinFür Betroffene lohnt sich ein genauer Blick auf das Aufforderungsschreiben. Nach den Fachlichen Weisungen müssen sie auch darüber belehrt worden sein, dass später eingereichte Unterlagen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden.
Fehlt diese Belehrung, sollen nach der BA-Auslegung weiterhin die früheren Grundsätze zur Nachreichung im Gerichtsverfahren gelten. Das kann insbesondere bei älteren Aufforderungen bedeutsam sein, die vor Einführung der Neuregelung versandt wurden.
Eine hohe Rückforderung sollte deshalb nicht allein anhand der Frage beurteilt werden, ob ein Dokument verspätet eingereicht wurde. Ebenso zu prüfen sind die verlangten Nachweise, die gesetzte Frist und die schriftlich erläuterten Folgen.
Verfassungsrechtliche Kritik hebt die Vorschrift nicht aufRechtsanwalt Matthias Göbe äußert in seinem Beitrag auf anwalt.de erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den neuen Ausschluss. Er verweist darauf, dass eine gerichtliche Überprüfung angesichts hoher Rückforderungen sinnvoll sein könne.
Diese Einschätzung ist jedoch kein Urteil, das die Vorschrift außer Kraft setzt. Wer sich auf einen späteren Erfolg vor Gericht verlässt und deshalb Unterlagen zurückhält, geht ein erhebliches finanzielles Risiko ein.
Unterlagen früh einreichen und den Eingang dokumentierenPraktisch empfiehlt es sich, zu jeder Einreichung eine vollständige Kopie der Unterlagen und eine Eingangsbestätigung aufzubewahren. Ein kurzes Anschreiben mit dem betroffenen Bewilligungszeitraum und den beigefügten Dokumenten erleichtert später den Nachweis, was übermittelt wurde.
Ist ein Beleg noch nicht erhältlich, sollte das Jobcenter vor Fristablauf schriftlich erfahren, welches Dokument fehlt und warum. Zugleich kann eine Fristverlängerung beantragt werden; der Antrag allein verlängert die Frist allerdings nicht automatisch.
Wer bereits einen abschließenden Bescheid erhalten hat, sollte zusätzlich prüfen lassen, welcher Rechtsbehelf erforderlich ist.
Beispiel aus der Praxis: Aus fehlenden Belegen können 4.800 Euro Schulden werdenEin fiktives Beispiel: Ein Selbstständiger erhält sechs Monate lang vorläufig jeweils 800 Euro vom Jobcenter. Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben würden einen Anspruch in derselben Höhe rechtfertigen, die erforderlichen Nachweise reicht er jedoch trotz ordnungsgemäßer Aufforderung nicht ein.
Auch durch eigene Ermittlungen kann das Jobcenter den Anspruch für keinen der sechs Monate feststellen und setzt die Leistungen abschließend auf null. Werden die Belege erst nach einem wirksam eingetretenen Nachweisausschluss vorgelegt, können sie die Rückforderung von insgesamt 4.800 Euro möglicherweise nicht mehr verhindern.
Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn die Voraussetzungen des Ausschlusses fehlen oder der Anspruch bereits anhand vorhandener Unterlagen nachgewiesen ist. Genau deshalb müssen neben den fehlenden Belegen auch die Aufforderungen und Entscheidungen des Jobcenters geprüft werden.
Quellen: § 41a SGB II; Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 41a SGB II vom 1. Juli 2026; Bundestagsdrucksache 21/3541, Begründung zur Änderung des § 41a; Bundessozialgericht, Urteil vom 29.11.2022, B 4 AS 64/21 R; Matthias Göbe, anwalt.de, Beitrag vom 26. September 2026.
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Schwerbehinderung: Für die Hilfsmittel Bewilligung benötigt man auch die Weisung
Der barrierefreie Computer steht auf dem Schreibtisch, doch seine Besitzerin kann ihn kaum bedienen. Wer wegen einer Behinderung spezielle Technik benötigt, braucht häufig eine Anleitung. Für Hilfsmittel zur sozialen Teilhabe regelt das Gesetz ausdrücklich: Zur Leistung gehört auch die notwendige Unterweisung im Gebrauch.
Wenn Sie das bewilligte Hilfsmittel ohne zusätzliche Anleitung nicht sinnvoll nutzen können, sollten Sie diesen Bedarf konkret geltend machen. Entscheidend ist, welche Bedienung Sie erlernen müssen und weshalb eine kurze Erklärung bei der Lieferung dafür nicht ausreicht.
Das Gesetz nennt barrierefreie Computer ausdrücklich§ 84 Absatz 1 SGB IX erfasst Hilfsmittel, die behinderungsbedingte Einschränkungen der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ausgleichen. Barrierefreie Computer nennt die Vorschrift ausdrücklich als Beispiel.
Absatz 2 erweitert den Leistungsumfang um die notwendige Unterweisung im Gebrauch sowie die notwendige Instandhaltung oder Änderung.
Bei der Eingliederungshilfe führt der rechtliche Weg über § 113 Absatz 2 Nummer 8 und Absatz 3 SGB IX zu dieser Regelung. Es handelt sich um geltendes Recht. Einen neuen gesetzlichen Anspruch auf beliebige Computerkurse gibt es dadurch nicht.
Bereits bei der Antragstellung für ein Hilfsmittel sollten Sie deshalb die gesamte Versorgung beschreiben: Welche Technik benötigen Sie, welche Anpassungen sind erforderlich und wie lernen Sie den Umgang damit?
Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht nichtDie Eingliederungshilfe prüft ihre eigenen Voraussetzungen. Nach § 99 SGB IX kommt es darauf an, ob Ihre Behinderung die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe wesentlich einschränkt und die beantragte Leistung ihren Zweck erfüllen kann.
Hilfsmittel zur sozialen Teilhabe und medizinische Hilfsmittel der Krankenkasse unterliegen unterschiedlichen Kriterien. Ein Überblick über Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung hilft bei dieser Abgrenzung. Prüfen Sie bei einer bereits bewilligten Versorgung zuerst, welcher Träger den Bescheid erlassen hat.
Fiktives Beispiel: Ronja aus Speyer kann ihren Computer noch nicht nutzenRonja ist 61 Jahre alt und lebt in Speyer. Wegen einer starken Sehbeeinträchtigung kann sie gewöhnliche Bildschirmtexte kaum erkennen. Der zuständige Träger der Eingliederungshilfe hat ihr in diesem fiktiven Beispiel einen entsprechend ausgestatteten Computer für ihre soziale Teilhabe bewilligt.
Eine Vergrößerungssoftware und eine Sprachausgabe sollen ihr ermöglichen, mit Freunden Nachrichten auszutauschen und an den digitalen Treffen ihres Lesekreises teilzunehmen.
Bei der Lieferung zeigt der Anbieter Ronja kurz, wie sie die Programme startet. Danach bleibt sie mit Problemen zurück: Sie findet Bedienelemente nicht wieder, verliert bei starker Vergrößerung die Orientierung und kennt die notwendigen Tastenkombinationen nicht.
Eine gewöhnliche schriftliche Bedienungsanleitung kann sie wegen ihrer Sehbeeinträchtigung nicht ausreichend nutzen.
Ronja bittet eine Fachstelle um eine Einschätzung. Diese beschreibt, welche Funktionen sie noch nicht beherrscht, und schlägt mehrere aufeinander aufbauende Lerneinheiten vor. Ronja reicht die Stellungnahme zusammen mit einem Kostenangebot beim bewilligenden Träger ein.
Sie beantragt die notwendige Unterweisung für genau das Hilfsmittel, das ihre gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll.
Ob und in welchem Umfang der Träger diese Anleitung übernimmt, hängt von ihrem nachgewiesenen Bedarf ab. Allein der Hinweis, der Computer sei bereits geliefert worden, beantwortet diese Frage nicht.
Wann eine zusätzliche Unterweisung notwendig sein kann§ 84 SGB IX schreibt keine feste Zahl von Schulungsstunden vor. Maßgeblich ist, welche Anleitung Sie benötigen, um das Hilfsmittel für den vorgesehenen Zweck einsetzen zu können. Bei komplexer Bedienung oder behinderungsbedingt erschwertem Lernen können mehrere Termine erforderlich sein. Das müssen Sie nachvollziehbar begründen.
Das spricht für notwendigen Unterweisungsbedarf Das begründet allein noch keinen Anspruch Sie müssen die Sprachausgabe oder Vergrößerungssoftware bedienen lernen, um das bewilligte Hilfsmittel nutzen zu können. Sie möchten unabhängig von Ihrer Behinderung allgemeine Computerkenntnisse erweitern. Die kurze Einführung bei der Lieferung hat nachweislich nicht ausgereicht. Sie wünschen zusätzliche Stunden, ohne noch bestehende Bedienungsprobleme zu benennen. Eine Fachstelle erläutert, weshalb Sie angepasste Lernschritte oder Wiederholungen benötigen. Sie legen lediglich einen Schwerbehindertenausweis ohne Beschreibung des konkreten Bedarfs vor. Eine notwendige Änderung des Hilfsmittels erfordert das Erlernen neuer Bedienungsabläufe. Sie möchten eine zusätzliche Software erlernen, deren Bezug zum bewilligten Teilhabeziel unklar bleibt. So begründen Sie den SchulungsbedarfBeschreiben Sie konkrete Situationen: Welche Nachricht können Sie nicht öffnen? An welcher Bedienhandlung scheitert die Teilnahme am digitalen Treffen? Welche Funktion der Spezialsoftware verstehen Sie noch nicht? Erläutern Sie anschließend, wie die beantragte Unterweisung diese Hindernisse beseitigen soll.
Eine fachliche Stellungnahme sollte die vorhandenen Fähigkeiten, die verbleibenden Schwierigkeiten und die erforderlichen Lerninhalte benennen. Ein Angebot des Schulungsanbieters kann Umfang, Kosten und Durchführung ergänzen. Eine ärztliche Stellungnahme hilft, soweit gesundheitliche Einschränkungen den besonderen Lernbedarf erklären.
Wie wichtig eine konkrete Begründung sein kann, zeigt auch ein Hilfsmittelfall zu sensomotorischen Einlagen.
Lassen Sie den Unterweisungsbedarf außerdem in die Bedarfsermittlung aufnehmen. § 117 SGB IX verlangt ein individuelles und zielorientiertes Gesamtplanverfahren unter Ihrer Beteiligung.
Die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Planung behandelt auch der Beitrag zur Ablehnung von Eingliederungshilfe ohne ausreichenden Gesamtplan.
Prüfen Sie, welche Einweisung bereits bewilligt wurdeLesen Sie den Bewilligungsbescheid und das zugrunde liegende Angebot. Ist dort eine Einweisung enthalten, sollten Sie zunächst klären, ob der Anbieter diese vollständig erbracht hat. Eine bereits finanzierte Leistung muss nicht ein zweites Mal bezahlt werden.
Eine zusätzliche, individuell notwendige Unterweisung kann aber über die vereinbarte Grundeinführung hinausgehen.
Wenden Sie sich mit dieser Unterscheidung an den Leistungsträger. Benennen Sie, was bereits erklärt wurde und welche notwendigen Fähigkeiten noch fehlen. Eine vollständige Beschreibung von Anfang an kann außerdem helfen, Verzögerungen bei Hilfsmittelanträgen zu vermeiden.
Sie können zum Beispiel schreiben: „Zum bewilligten barrierefreien Computer benötige ich eine zusätzliche Unterweisung nach § 113 Absatz 3 in Verbindung mit § 84 Absatz 2 SGB IX. Die bisherige Einführung reicht nicht aus, weil ich folgende notwendige Bedienungsschritte noch nicht ausführen kann: … Die beigefügte Stellungnahme erläutert den erforderlichen Umfang.“
Unterweisung und dauerhafte Assistenz unterscheidenDie Unterweisung soll Sie befähigen, das Hilfsmittel zu nutzen. Benötigen Sie darüber hinaus dauerhaft persönliche Unterstützung, muss der Träger diesen weiteren Bedarf gesondert prüfen.
Das kann etwa der Fall sein, wenn Sie bestimmte Alltagshandlungen auch mit geeigneter Technik und ausreichender Anleitung nicht selbst ausführen können.
Dafür können unter den jeweiligen Voraussetzungen Assistenzleistungen zur selbstständigen Alltagsbewältigung in Betracht kommen. Eine Schulung und laufende Assistenz erfüllen unterschiedliche Aufgaben; sie sollten in der Bedarfsermittlung entsprechend beschrieben werden.
Auch Instandhaltung und notwendige Änderungen gehören zur Prüfung§ 84 Absatz 2 SGB IX erfasst neben der Unterweisung auch notwendige Instandhaltung und Änderungen. Funktioniert das Hilfsmittel nicht mehr zuverlässig oder muss es wegen veränderter behinderungsbedingter Anforderungen angepasst werden, sollten Sie den konkreten Bedarf melden.
Daraus folgt allerdings kein allgemeiner Anspruch auf jedes technische Upgrade.
Wer seine Teilhabeleistungen selbst organisieren möchte, kann außerdem prüfen lassen, ob ein Persönliches Budget statt einer Sachleistung geeignet ist. Auch dabei muss der erforderliche Leistungsumfang feststehen. Eine Auseinandersetzung über die Finanzierung behandelt der Beitrag zur Begrenzung eines Persönlichen Budgets.
Was Sie bei einer Ablehnung tun könnenVerlangen Sie eine schriftliche Entscheidung, wenn der Träger die notwendige Unterweisung ablehnt. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
Erklären Sie darin, weshalb die bisherige Versorgung das bewilligte Teilhabeziel ohne zusätzliche Anleitung nicht erreicht.
Beauftragen Sie eine kostenpflichtige Schulung möglichst erst nach Klärung der Kostenübernahme. Eine spätere Erstattung selbst beschaffter Leistungen setzt besondere Voraussetzungen voraus. Entstehen durch das Warten konkrete schwere Nachteile, kann ein Eilverfahren beim Sozialgericht in Betracht kommen.
Dafür müssen Sie neben dem Anspruch auch die besondere Dringlichkeit nachvollziehbar darlegen.
FAQ: Einweisung in bewilligte Hilfsmittel Muss ich die Unterweisung gesondert beantragen?Machen Sie den Bedarf ausdrücklich geltend, wenn er bisher nicht berücksichtigt wurde. Eingliederungshilfe setzt grundsätzlich einen Antrag voraus. Nach § 108 Absatz 2 SGB IX ist allerdings kein zusätzlicher Antrag für Leistungen erforderlich, deren Bedarf bereits im Gesamtplanverfahren ermittelt wurde.
Bezahlt die Eingliederungshilfe jeden Computerkurs?Nein. Hier geht es um die notwendige Unterweisung im Gebrauch eines Hilfsmittels zur sozialen Teilhabe. Der Zusammenhang zwischen Behinderung, Hilfsmittel, Lerninhalt und Teilhabeziel muss nachvollziehbar sein.
Kann ich nach der Lieferung noch zusätzlichen Bedarf melden?Ja. Die Geräteübergabe schließt einen notwendigen Unterweisungsbedarf nicht aus. Beschreiben Sie die verbleibenden Schwierigkeiten und lassen Sie prüfen, welche Anleitung bereits zur bewilligten Versorgung gehört und welche zusätzlich erforderlich ist.
QuellenBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 84 SGB IX – Hilfsmittel
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 99 SGB IX – Leistungsberechtigung
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 108 SGB IX – Antragserfordernis
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 113 SGB IX – Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 117 SGB IX – Gesamtplanverfahren
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 84 SGG – Widerspruchsfrist
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Pflegegeld in Schweden: So lange wie möglich zu Hause leben – Ist die Pflege besser als in Deutschland?
Im eigenen Zuhause alt werden, auch wenn die Kräfte nachlassen: Schweden macht daraus einen öffentlichen Versorgungsauftrag. Kommunal organisierte Unterstützung und begrenzte Pflegegebühren sollen verhindern, dass dieser Wunsch am Geld oder an fehlender Hilfe scheitert.
Für Deutschland ist der Blick nach Norden deshalb unbequem. Denn häusliche Pflege verdient ihren Namen nur dann, wenn die eigene Wohnung ein sicherer Lebensort bleibt und Angehörige nicht dauerhaft über ihre Belastungsgrenzen gehen müssen.
Die Hilfe beginnt beim AlltagDie schwedische Sozialbehörde beschreibt häusliche Unterstützung ausdrücklich als “Verbindung von Haushaltshilfe und persönlicher Pflege”. Dazu gehören Putzen, Kochen und Wäsche ebenso wie Hilfe beim Duschen, Anziehen oder bei der Fortbewegung.
Wer solche Unterstützung benötigt, kann sich an seine Kommune wenden. Auch Tagesangebote, Hausnotruf und Begleitung gehören zu den Hilfen, die dort beantragt werden können.
Das ist ein alltagsnaher Ansatz: Selbstständig wohnen bedeutet nicht, jede Tätigkeit allein erledigen zu müssen. Oft entscheidet gerade die verlässliche Unterstützung bei scheinbar kleinen Aufgaben darüber, ob ein Mensch zu Hause zurechtkommt.
Eine Obergrenze schützt vor ausufernden PflegegebührenFür 2026 weist beispielsweise die Stadt Stockholm einen monatlichen Höchstbetrag von 2.660 schwedischen Kronen für die erfassten Pflege- und Betreuungsleistungen aus.
Wie viel tatsächlich verlangt wird, hängt unter anderem vom Einkommen, den Wohnkosten und der bewilligten Unterstützung ab. Nach den Stockholmer Regeln fällt keine Pflegegebühr an, wenn nach den vorgesehenen Abzügen kein finanzieller Spielraum verbleibt.
Die Obergrenze ist allerdings kein Gesamtpreis für das Leben im Alter. Miete, Lebensmittel und gegebenenfalls gesondert berechnete Leistungen müssen davon unterschieden werden.
Schweden begrenzt den Eigenbeitrag, Deutschland die VersicherungsleistungDie schwedische Altenpflege wird überwiegend aus Steuern finanziert. Die OECD beschreibt ein System, in dem kommunale Steuereinnahmen und staatliche Zuschüsse einen großen Teil der Finanzierung tragen.
Die deutsche Pflegeversicherung ist dagegen als Teilleistungssystem angelegt. Sie übernimmt Leistungen innerhalb gesetzlicher Grenzen, sichert aber nicht automatisch sämtliche tatsächlich notwendigen Pflegekosten ab.
Für Betroffene macht diese unterschiedliche Absicherung einen erheblichen Unterschied. Wer zusätzliche professionelle Hilfe benötigt, muss in Deutschland prüfen, welche Leistungen noch verfügbar sind und wie verbleibende Kosten bezahlt werden können.
Der politische Streit sollte deshalb nicht allein um höhere Leistungsbeträge geführt werden. Ebenso wichtig ist die Frage, wie verlässlich Menschen vor einer finanziellen Überforderung durch ihren Pflegebedarf geschützt werden.
Deutschland pflegt längst überwiegend zu HauseDie Vorstellung, Deutschland müsse häusliche Pflege erst entdecken, führt allerdings in die falsche Richtung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Dezember 2023 rund 4,9 Millionen Pflegebedürftige zu Hause versorgt, das waren 86 Prozent aller Pflegebedürftigen.
Etwa 3,1 Millionen erhielten ausschließlich Pflegegeld und wurden überwiegend von Angehörigen gepflegt. Weitere rund 1,1 Millionen lebten ebenfalls in Privathaushalten und wurden gemeinsam mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt.
Das Problem lässt sich deshalb nicht mit dem Appell lösen, Familien sollten mehr Verantwortung übernehmen. Die Zahlen zeigen vielmehr, wie viel sie bereits leisten.
Die Unterschiede im Überblick Aspekt Schweden Deutschland Finanzierung Altenpflege überwiegend steuerfinanziert Pflegeversicherung als überwiegend beitragsfinanziertes Teilleistungssystem Zugang zur Unterstützung Kommunale Anlaufstelle für häusliche Hilfen und bedarfsabhängige Versorgung Leistungen der Pflegeversicherung abhängig von Pflegegrad und Versorgungsform Finanzielle Begrenzung Obergrenze für erfasste Pflegegebühren; individuelle Berechnung nach finanzieller Situation Gesetzlich begrenzte Versicherungsleistungen; zusätzliche Kosten können verbleiben Hilfen im Haushalt Bestandteil der beantragbaren häuslichen Unterstützung Unter anderem über ambulante Leistungen und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag Grenzen der häuslichen Versorgung Besondere Wohn- und Pflegeangebote bei erheblichem Unterstützungsbedarf Ergänzende Tages- und Nachtpflege sowie stationäre Versorgung je nach Bedarf Auch in Deutschland gibt es Hilfen – sie müssen zusammenpassenAmbulante Pflegedienste können hierzulande ebenfalls bei der Körperpflege, Betreuung und Haushaltsführung unterstützen. Pflegebedürftige können je nach Voraussetzungen unterschiedliche Leistungen miteinander verbinden.
Für anerkannte Alltagshilfen kommt beispielsweise der zweckgebundene Entlastungsbetrag infrage. Warum eine Unterstützung durch Nachbarn nicht automatisch abrechenbar ist, erklärt der Beitrag zur Nachbarschaftshilfe und ihrer Finanzierung zusätzlich zum Pflegegeld.
Auch die Wohnung selbst kann darüber entscheiden, ob häusliche Pflege gelingt. Unter den jeweiligen Voraussetzungen ist bereits ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für einen pflegegerechten Umbau möglich.
Doch ein bewilligter Betrag allein organisiert noch keinen verlässlichen Alltag. Erst wenn passende Hilfen verfügbar sind, Termine funktionieren und Vertretungen gesichert sind, wird aus einem Leistungsanspruch tatsächlich Entlastung.
Schweden ist kein PflegeparadiesAuch das schwedische Modell stößt an Grenzen: Die Tagesschau berichtet über Schwierigkeiten, genügend Beschäftigte für die Altenpflege zu finden. Eine wachsende Zahl älterer Menschen erhöht gleichzeitig den Bedarf.
Ein begrenzter Eigenbeitrag schafft finanzielle Sicherheit, ersetzt aber keine Pflegekraft. Deshalb müssen Finanzierung und Personalgewinnung zusammen gedacht werden.
Zudem darf der Wunsch nach häuslicher Versorgung nicht in einen Zwang zum Durchhalten umschlagen. Wenn Sicherheit, ausreichende Unterstützung oder soziale Kontakte fehlen, muss ein Wechsel der Versorgung möglich sein, ohne Betroffenen ein schlechtes Gewissen zu machen.
Was Deutschland aus dem schwedischen Ansatz lernen kannEine sinnvolle Schlussfolgerung lautet: Häusliche Pflege braucht eine verlässliche öffentliche Infrastruktur. Angehörige benötigen erreichbare Beratung, tatsächlich verfügbare Dienste und Unterstützung, die sich an ihrem Alltag orientiert.
Ebenso wenig darf Haushaltshilfe als nebensächlicher Komfort behandelt werden. Wer nicht mehr putzen, einkaufen oder Mahlzeiten zubereiten kann, braucht konkrete Hilfe, damit aus einer Einschränkung keine Versorgungskrise wird.
Wie gut ein Pflegesystem funktioniert, zeigt sich deshalb nicht allein an der Zahl der Menschen, die zu Hause bleiben. Es zeigt sich daran, wie sie dort leben können und welchen Preis sie und ihre Angehörigen dafür zahlen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Mit 96 Jahren im eigenen HausDie Tagesschau schildert den Alltag des 96-jährigen Göte Lindström auf der schwedischen Insel Harö. Ein Pflegehelfer kommt täglich und unterstützt ihn unter anderem beim Abwasch, beim Müll und beim Reinigen des Badezimmers.
Die Kommune organisiert diese Unterstützung, damit Lindström weiter in seinem vertrauten Zuhause leben kann. Sein Beispiel zeigt, wie viel regelmäßige praktische Hilfe bewirken kann, ohne daraus eine Garantie für jede Pflegesituation abzuleiten.
Sechs Fragen und Antworten zur Pflege in Schweden Warum setzt Schweden auf Pflege zu Hause?Ältere Menschen sollen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Dafür braucht es Unterstützung, die persönliche Pflege und praktische Hilfen im Alltag verbindet.
Wer ist für die häusliche Unterstützung zuständig?Anträge auf häusliche Hilfen werden bei der Kommune gestellt. Die Leistungen können sowohl von öffentlichen als auch von privaten Anbietern erbracht werden.
Ist Pflege in Schweden kostenlos?Nein, für erfasste Pflegeleistungen können einkommensabhängige Gebühren anfallen, für die eine Obergrenze gilt. Wohn- und Lebenshaltungskosten sind davon zu unterscheiden.
Was unterscheidet die Finanzierung von Deutschland?Schweden finanziert die Altenpflege überwiegend über Steuern. In Deutschland übernimmt die Pflegeversicherung als Teilleistungssystem gesetzlich begrenzte Leistungen, sodass zusätzliche Kosten verbleiben können.
Gibt es in Schweden weiterhin Pflegeheime?Ja, für Menschen mit erheblichem Pflege- und Unterstützungsbedarf gibt es besondere Wohnformen und Pflegeeinrichtungen. Nach Angaben der schwedischen Sozialbehörde steht dort Pflege- und Betreuungspersonal rund um die Uhr zur Verfügung.
Was können Betroffene in Deutschland für ihre Versorgung mitnehmen?Bei der Pflegeberatung sollte neben der Körperpflege auch geklärt werden, welche Haushaltshilfen, Entlastungsangebote und Wohnungsanpassungen benötigt werden. Entscheidend ist ein tragfähiger Versorgungsplan, der die Belastbarkeit der Angehörigen berücksichtigt.
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Mahnwache in Amed: „Keine ermordete Frau darf vergessen werden“
Vor dem Beginn der „Frauen-, Gerechtigkeits- und Erinnerungswache“ in der nordkurdischen Metropole Amed (tr. Diyarbakır) hat die Rechtsanwältin Aycan Diril dazu aufgerufen, ermordete Frauen nicht auf Zahlen und Statistiken zu reduzieren. Ihre Namen, ihre Lebensgeschichten und die Gewalt, der sie ausgesetzt waren, müssten sichtbar bleiben. Zugleich müsse öffentlich gemacht werden, warum zahlreiche verdächtige Todesfälle von Frauen nicht aufgeklärt werden.
Das Netzwerk gegen Gewalt in Amed beginnt die Mahnwache am Dienstag, 6. Oktober, vor dem Gerichtsgebäude der Stadt. Zehn Wochen lang wollen Frauen dort jeden Dienstag um 12.30 Uhr die Geschichten getöteter Frauen erzählen und ihre Forderungen nach Aufklärung und Gerechtigkeit vortragen. Aycan Diril, Mitglied der Frauenkommission des Vereins freiheitlicher Jurist:innen (ÖHD) in Amed, bezeichnet die zunehmende Gewalt als eine Entwicklung, die über einzelne Feminizide hinausgeht. Angegriffen würden die Körper, die Wahrheit und die Existenz von Frauen – es handele sich um Feminizid als strukturelles Phänomen.
„Justizpraxis ist patriarchal geprägt“
Diril verwies auf die von Frauenorganisationen erhobenen Daten zu Feminiziden und verdächtigen Todesfällen. Dass keine ausreichenden offiziellen Statistiken vorliegen, sei selbst Teil des Problems. Nach den Zahlen der Frauenorganisationen habe die Zahl der verdächtigen Todesfälle in den vergangenen sechs Monaten sogar über der Zahl der als Feminizide erfassten Tötungen gelegen. Diese hohe Zahl ungeklärter Todesfälle stehe unmittelbar mit mangelhaften Ermittlungen und Straflosigkeit in Zusammenhang. „Dass staatliche Stellen und öffentliche Institutionen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nachkommen und die Justizpraxis tatsächlich zu einer patriarchal geprägten Praxis geworden ist, zeigt, warum Gerechtigkeit als zentrale Forderung erhoben werden muss“, sagte Diril.
Namen statt Initialen, Geschichten statt Zahlen
Wenn Todesfälle nicht wirksam untersucht werden, bleibt die Ungewissheit nicht vorübergehend. Sie wird vielmehr zur Grundlage dauerhafter Straflosigkeit, betont Diril. Frauenorganisationen hätten bislang mit Demonstrationen, Presseerklärungen und zahlreichen weiteren Aktionen gegen diese Verhältnisse gekämpft. Diese Formen allein reichten jedoch nicht aus. Daraus sei die Idee einer längerfristigen Mahnwache entstanden. Im Mittelpunkt stehe die Erinnerung. Immer wieder würden getötete Frauen in Nachrichten lediglich als Zahl oder mit ihren Initialen erwähnt. Viele Fälle würden frühzeitig als „verdächtiger Todesfall“ abgeschlossen. „Die Namen der Frauen werden ausgelöscht, die Akten früh geschlossen und eine dauerhafte Politik der Straflosigkeit durchgesetzt“, sagte Diril. Dem wolle die Mahnwache etwas entgegensetzen: „Wir wollen Erinnerung schaffen, damit die Namen der Frauen nicht verschwinden. Wir wollen ihre Geschichten erzählen, darüber sprechen, welcher Gewalt sie ausgesetzt waren, und unsere Forderungen nach wirksamen Ermittlungen öffentlich machen.“
Geschichten der Frauen sichtbar machen
Dabei soll es nicht ausschließlich um die zuletzt in Amed verübten Feminizide gehen. Auch Todesfälle von Frauen in anderen Teilen der Türkei sollen während der zehn Wochen aufgegriffen werden. „Wir haben uns für diese Mahnwache entschieden, damit Frauen nicht zu einer Zahl oder Statistik werden“, sagte Diril. Ihre Lebensgeschichten sichtbar zu machen bedeute zugleich, die Forderung nach Gerechtigkeit gesellschaftlich zu verankern und gegenüber staatlichen Institutionen immer wieder einzufordern. Dass Frauen kontinuierlich Öffentlichkeit herstellen, könne auch konkrete Auswirkungen auf Ermittlungen haben: „Je stärker der Frauenkampf wird und je beharrlicher Frauen ihre Forderungen äußern, desto schwieriger wird es, diese Ermittlungen im Dunkeln zu lassen.“ Diril kritisierte zudem, dass Frauenorganisationen immer wieder daran gehindert werden, sich an Gerichtsverfahren zu Feminiziden zu beteiligen. Auch die Forderung nach ihrer Beteiligung müsse stärker in die Gesellschaft getragen werden.
Zehn Wochen vor dem Gericht
Die erste „Frauen-, Gerechtigkeits- und Erinnerungswache“ findet am 6. Oktober um 12.30 Uhr vor dem Jusizpalast in Amed statt. Anschließend wird die Aktion neun weitere Wochen jeweils dienstags zur gleichen Zeit fortgesetzt. Diril rief Frauen, Menschenrechts- und Rechtsorganisationen sowie alle Menschen, die das Leben verteidigen, zur Beteiligung auf. Bei jeder Mahnwache sollen die Geschichten getöteter Frauen erzählt und die Forderungen nach Gerechtigkeit erneuert werden.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/zehnwochige-mahnwache-gegen-feminizide-beginnt-in-amed-52958 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52705 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52666 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52898 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52932
Rente: So hoch ist die Altersrente wenn man nie gearbeitet hat
Wer nie erwerbstätig war, bekommt im Alter nicht automatisch eine gesetzliche Rente. Bei Bedürftigkeit besteht aber Anspruch auf Grundsicherung.
Für Alleinstehende beträgt der Regelbedarf 2026 monatlich 563 Euro, zusätzlich werden grundsätzlich die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt.
Wie viel Geld tatsächlich gezahlt wird, hängt von der persönlichen Situation ab. Eine feste „Rente für Menschen ohne Arbeitsjahre“ gibt es in Deutschland nicht.
Keine Erwerbsarbeit bedeutet nicht automatisch keinen RentenanspruchFür die gesetzliche Regelaltersrente müssen Versicherte grundsätzlich die persönliche Altersgrenze und eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erreichen. Diese fünf Jahre müssen jedoch nicht vollständig aus einer bezahlten Beschäftigung stammen.
Auch anerkannte Kindererziehungszeiten, freiwillige Beiträge und unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege können einen Anspruch ermöglichen. Wer nie einem bezahlten Beruf nachgegangen ist, sollte deshalb zunächst sein Versicherungskonto prüfen lassen.
Die Formulierung „nie gearbeitet“ verdeckt zudem häufig unbezahlte Familienarbeit. Wer Kinder großgezogen oder Angehörige versorgt hat, war zwar möglicherweise nie angestellt, kann aber trotzdem rentenrechtlich abgesichert sein.
Fehlen Kinder im Versicherungsverlauf, lässt sich die Anerkennung prüfen und gegebenenfalls nachholen. Was dabei zu beachten ist, erläutert unser Beitrag zu nachträglich beantragten Kindererziehungszeiten für die Rente.
Ohne Rentenanspruch gibt es keine automatische MindestrenteWer die Voraussetzungen für eine eigene gesetzliche Altersrente nicht erfüllt, erhält daraus grundsätzlich auch keine monatliche Zahlung. Eine allgemeine Mindestrente, die unabhängig vom Versicherungsverlauf jedem Menschen zusteht, existiert nicht.
Die finanzielle Absicherung erfolgt bei Bedürftigkeit stattdessen über die Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII. Sie soll den notwendigen Lebensunterhalt sichern und wird vom zuständigen Sozialhilfeträger bewilligt.
563 Euro im Monat sind 2026 die BerechnungsgrundlageFür alleinstehende Erwachsene in einer Wohnung gilt 2026 ein monatlicher Regelbedarf von 563 Euro. Wer mit einem Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebt, hat grundsätzlich einen Regelbedarf von 506 Euro pro Person.
Ein anspruchsberechtigtes Paar kommt damit zusammen auf 1.012 Euro Regelbedarf. Die Beträge sind gegenüber 2025 unverändert geblieben.
Lebenssituation oder Bedarf Betrag beziehungsweise Berücksichtigung 2026 Alleinstehende Person in einer Wohnung 563 Euro Regelbedarf monatlich Erwachsene Person mit Partner im gemeinsamen Haushalt 506 Euro Regelbedarf monatlich je Person Paar, wenn beide leistungsberechtigt sind 1.012 Euro Regelbedarf monatlich zusammen Unterkunft und Heizung Zusätzlich nach den gesetzlichen Anerkennungsregeln Mehrbedarfe Zusätzlich bei erfüllten Voraussetzungen Tatsächlicher Zahlbetrag Anerkannter Gesamtbedarf abzüglich anrechenbaren EinkommensDie Tabelle zeigt Bedarfe und keine garantierten Auszahlungsbeträge. Ob und in welcher Höhe das Sozialamt zahlt, wird für den jeweiligen Haushalt geprüft.
Miete und Heizung kommen hinzu, Haushaltsstrom grundsätzlich nichtDie 563 Euro müssen nicht zugleich die gesamte Miete abdecken. Neben dem Regelbedarf berücksichtigt die Grundsicherung grundsätzlich auch die anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Welche Wohnkosten anerkannt werden, hängt unter anderem vom Wohnort, der Haushaltsgröße und den gesetzlichen Vorgaben ab. Eine bundesweit einheitliche Gesamtleistung einschließlich Miete gibt es deshalb nicht.
Aus dem Regelbedarf müssen dagegen unter anderem Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege und der gewöhnliche Haushaltsstrom bezahlt werden. Auch deshalb wäre es irreführend, eine Gesamtleistung einschließlich Wohnkosten als frei verfügbare „Rente“ darzustellen.
Bei bestimmten persönlichen Umständen können Mehrbedarfe hinzukommen, etwa bei dezentraler Warmwasserbereitung oder bei erfüllten Voraussetzungen wegen einer Gehbehinderung. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können ebenfalls berücksichtigt werden, soweit die gesetzlichen Bedingungen vorliegen.
Grundsicherung im Alter beginnt nicht für jeden mit 65Anspruch auf Grundsicherung wegen Alters besteht erst nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Diese hängt vom Geburtsjahr ab und steigt für die Jahrgänge ab 1964 auf 67 Jahre.
Für den Geburtsjahrgang 1960 liegt die Grenze beispielsweise bei 66 Jahren und vier Monaten. Zusätzlich müssen grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland und finanzielle Bedürftigkeit vorliegen.
Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung kann Grundsicherung bereits vor dieser Altersgrenze infrage kommen. Allein die Tatsache, dass jemand keine Beschäftigung hat oder keine Rente erhält, genügt dafür jedoch nicht.
Einkommen des Partners kann den Anspruch verringernDas Sozialamt prüft nicht nur, ob eine eigene Altersrente vorhanden ist. Auch anderes anrechenbares Einkommen kann die Leistung mindern, beispielsweise eine Hinterbliebenenrente oder Einnahmen aus Vermietung.
Bei nicht getrennt lebenden Ehepaaren und vergleichbaren Partnerschaften wird außerdem Einkommen des Partners berücksichtigt, soweit es dessen eigenen notwendigen Lebensunterhalt übersteigt. Eine Person ohne eigene Rente kann deshalb trotzdem keinen Anspruch auf Grundsicherung haben.
Auch Vermögen wird geprüft, allerdings muss nicht jeder gesparte Euro aufgebraucht werden. Für Alleinstehende sind grundsätzlich 10.000 Euro Geldvermögen geschützt; weitere Schutzvorschriften können hinzukommen.
Ausführlicher erklären wir die Grenzen im Beitrag Wie viel Bankguthaben bei einem Antrag auf Grundsicherung erlaubt ist. Die Vermögensregeln anderer Sozialleistungen lassen sich nicht ohne Weiteres auf die Grundsicherung im Alter übertragen.
Grundrente und Grundsicherung sind unterschiedliche LeistungenDie ähnlich klingenden Begriffe führen leicht zu falschen Erwartungen. Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente und setzt unter anderem mindestens 33 Jahre mit anerkannten Grundrentenzeiten voraus.
Sie ist keine pauschale Zahlung für Menschen ohne Versicherungszeiten. Die Grundsicherung im Alter richtet sich dagegen nach dem anerkannten Bedarf sowie dem anrechenbaren Einkommen und Vermögen.
Ohne Antrag bleibt die Hilfe ausGrundsicherung im Alter wird auf Antrag gezahlt; zuständig ist in der Regel das örtliche Sozialamt. Ein Rentenantrag allein ersetzt diesen Antrag nicht.
Bei erfüllten Voraussetzungen wirkt der Antrag grundsätzlich auf den ersten Tag des Monats zurück, in dem er gestellt wurde. Für davorliegende Monate wird die laufende Grundsicherung grundsätzlich nicht nachgezahlt.
Wer seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, sollte den Antrag deshalb nicht wegen noch fehlender Unterlagen aufschieben. Für die Prüfung werden insbesondere Nachweise über Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und die persönliche Situation benötigt.
Praxisbeispiel: So entstehen 1.163 Euro monatlicher BedarfEin vereinfachtes Beispiel: Ein 68-jähriger alleinstehender Mann hat keinen eigenen Rentenanspruch, kein anrechenbares Einkommen und kein einzusetzendes Vermögen. Seine monatlichen Kosten für Unterkunft und Heizung betragen 600 Euro und werden vom Sozialamt vollständig anerkannt.
Zusammen mit dem Regelbedarf von 563 Euro ergibt sich ein monatlicher Grundsicherungsanspruch von 1.163 Euro, sofern keine weiteren Bedarfe oder Besonderheiten vorliegen. Nach den Wohn- und Heizkosten bleiben ihm 563 Euro für den übrigen Lebensunterhalt, einschließlich Haushaltsstrom.
Die 1.163 Euro sind damit weder eine gesetzliche Rente noch ein bundesweit geltender Pauschalbetrag. Bei anderen anerkannten Wohnkosten oder vorhandenem Einkommen fällt die Berechnung entsprechend anders aus.
Sechs Fragen und Antworten zur Rente ohne Erwerbsarbeit Wie viel Geld bekommt jemand, der nie gearbeitet hat?Eine feste Summe gibt es nicht: Ohne erfüllte Anspruchsvoraussetzungen besteht keine eigene gesetzliche Altersrente. Bei Anspruch auf Grundsicherung werden 2026 für Alleinstehende grundsätzlich 563 Euro Regelbedarf zuzüglich anerkannter Wohn- und Heizkosten sowie gegebenenfalls weiterer Bedarfe angesetzt und anrechenbares Einkommen abgezogen.
Kann trotz fehlender Berufstätigkeit eine gesetzliche Rente entstehen?Ja, beispielsweise durch anerkannte Kindererziehungszeiten, freiwillige Beiträge oder versicherte Pflegezeiten. Für die Regelaltersrente müssen grundsätzlich mindestens fünf Jahre Versicherungszeit und die persönliche Altersgrenze erreicht sein.
Wird die Miete zusätzlich zu den 563 Euro bezahlt?Grundsätzlich werden anerkannte Unterkunfts- und Heizkosten zusätzlich zum Regelbedarf berücksichtigt. Ob die tatsächlichen Kosten vollständig übernommen werden, hängt von der jeweiligen Wohnsituation und den gesetzlichen Vorgaben ab.
Bekommen Ehepaare zweimal 563 Euro?Nein, für zusammenlebende Partner gilt 2026 grundsätzlich ein Regelbedarf von jeweils 506 Euro. Sind beide leistungsberechtigt, ergeben sich zusammen 1.012 Euro vor Berücksichtigung von Wohnkosten, weiteren Bedarfen und Einkommen.
Muss vorhandenes Sparguthaben vollständig verbraucht werden?Nein, bei Alleinstehenden bleiben grundsätzlich 10.000 Euro Geldvermögen geschützt. Ob darüber hinaus Vermögenswerte geschützt sind, muss anhand der gesetzlichen Ausnahmen und der persönlichen Verhältnisse geprüft werden.
Wird Grundsicherung im Alter automatisch überwiesen?Nein, dafür ist ein Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger erforderlich. Die Leistung beginnt bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich mit dem Antragsmonat.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen und Fachinformationen: Regelbedarfsstufen 2026, § 41 SGB XII, § 43 SGB XII, § 44 SGB XII sowie die Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur Regelaltersrente und zu Kindererziehungszeiten.
Der Beitrag Rente: So hoch ist die Altersrente wenn man nie gearbeitet hat erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
KW 40: Die Woche, in der wir uns über Brandenburg aufgeregt haben
Die 40. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 99.089 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz ŚmigielskiLiebe Leser:innen,
es gibt etwas, das mich richtig aufregt: Wenn Menschen suggerieren, demokratische Rechte seien etwas, das uns von Gnaden irgendwelcher Regierungen gewährt würde. Und wenn es nicht mehr passt, könne man die – ganz nonchalant – wieder abschaffen.
Diese Woche hat Jan Redmann, seines Zeichens Innenminister von Brandenburg, diesen Nerv bei mir getroffen. Wenn es nach ihm geht, sollen in Brandenburg keine Informationsfreiheitsanfragen mehr an die Polizei gestellt werden dürfen. Und überhaupt würden ja 90 Prozent der Anfragen sowieso abgelehnt. Da – so insinuiert er – kann man sich den Aufwand ja gleich ganz sparen.
Ich finde das unglaublich verachtend. Wenn er schon meint, die Polizei müsse den Menschen nichts mehr über ihre Arbeit verraten, dann muss die sich wenigstens die Arbeit machen, dafür gute Gründe zu finden. Und diese Gründe müssen anfechtbar sein – zur Not vor Gericht. So wie es eben bei Informationsfreiheitsanfragen der Fall ist. So wie es in einer demokratischen Gesellschaft der Fall ist. So wie es einem transparenten und überprüfbaren Staat gut zu Gesicht steht.
Das Recht auf Akteneinsicht und Informationszugang hat in Brandenburg sogar seinen eigenen Platz in der Landesverfassung. „Die Landesverfassung setzt einer Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes deutlichere Grenzen als die Überlegungen in der angesprochenen Diskussion auf Bundesebene“, schrieb mir noch im August ein Sprecher des Brandenburgischen Innenministeriums. Daher sei die Diskussion in Brandenburg mit der auf Bundesebene nicht vergleichbar.
Damals hieß es, es sollten die Rechte zu Auskunft über Kritische Infrastruktur eingeschränkt werden. Schon das ist ein Problem. Jetzt geht es auch um die Polizei. Die kann Anfragen nach sensiblen Informationen längst ablehnen und tut dies auch regelmäßig. Ein Recht mit Verfassungsrang aus Bequemlichkeit zu beschneiden, damit man sich dafür nicht mehr rechtfertigen muss? Für mich ist das mit dem Landesverfassungsrecht nicht vereinbar.
Ein konkreter Gesetzentwurf zu den geplanten Änderungen ist noch nicht bekannt. Und irgendwo hoffe ich noch, dass Redmann sich von der Abschaffung des Informationszugangs für die Polizei einfach wieder verabschiedet. Denn eine Verfassungsbeschwerde, die hoffentlich folgen würde, könnte ja auch jede Menge Aufwand nach sich ziehen. Und den könnte er sich wirklich sparen.
Ein gutes Wochenende wünscht euch
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Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
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anna
Digitaler Euro: Was Parlament und EU-Länder bei der Privatsphäre trenntÜber den Digitalen Euro verhandeln seit diesem Monat das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten. Bei Privatsphäre und Datenschutz haben die Institutionen unterschiedliche Vorstellungen. Das Parlament will strengere Regeln, die EU-Länder mehr Datenspuren. Von Leonhard Pitz –
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Trends und Labels berauben uns der Möglichkeit, unsere Persönlichkeit auszudrücken. Sie machen uns gleichförmig und ebnen den Weg für eine sprachlose Gesellschaft, die sich autoritären Zwängen unterwirft, weil wir verlernen, Regeln zu brechen. Von Carla Siepmann –
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Anne Roth hat vor 19 Jahren ein Blog bei NoBlogs.org gestartet. Jetzt hat die unkommerzielle Plattform dicht gemacht, weil die USA das dahinter stehende Tech-Kollektiv als Terrorismus eingestuft haben. Die USA greifen damit direkt und ohne jedes Verfahren die Meinungs- und Internetfreiheit in anderen Ländern an. Von Anne Roth, Anne Roth –
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Die IT-Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann leitete Daten der maltesischen Glücksspielbehörde an Medien und Ermittlungsbehörden weiter, wonach diese mutmaßlich illegales Glücksspiel ermöglichte. Die Behörde ging daraufhin gerichtlich gegen Wittmann vor. Nun liegt ein Urteil vor, das die Meinungs- und Pressefreiheit stärkt. Von Esther Menhard –
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Am vergangenen Freitag starb überraschend der Musiker und Netzaktivist Bruno Kramm. Er kämpfte für ein besseres Urheberrecht und hatte seine Finger bei vielen Protesten im Spiel, die er beflügelte und bereicherte. Ein Nachruf. Von Markus Reuter –
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Bei der Geheimdienstreform geht es nur um Bedrohungen durch „fremde Mächte“ und Terror? Mitnichten. Die Regeln, die derzeit der Bundestag debattiert, gehen uns alle an: beim Arztbesuch, in der Autowerkstatt und auf der Demo. Von Anna Biselli –
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Brandenburgs Innenminister will die Informationsfreiheit noch weiter beschneiden als bisher bekannt. Wie er das begründet, verspottet demokratische Grundprinzipien. Ein Kommentar. Von Anna Biselli –
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Careless People: Acht Dinge, die ich aus dem Enthüllungsbuch über Facebook gelernt habeSarah Wynn-Williams spielte bei Metas Aufstieg zur globalen Supermacht eine wichtige Rolle. Jahre später warnt sie in ihrem Buch vor den verantwortungslosen Menschen an der Spitze des Konzerns. Es ist eine lesenswerte Abrechnung mit Profitgier, Sexismus und Politiker:innen, die sich Mark Zuckerberg an den Hals werfen. Von Ingo Dachwitz –
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Seit Jahren warnt die KI-Branche vor den Gefahren der Technik, die sie selbst auf die Welt losgelassen hat. Bis heute hat sich daran kaum etwas verbessert. Das liegt auch daran, dass die Tech-Konzerne den Rahmen der Debatte bestimmen. Es wird Zeit, dass sie echte Verantwortung übernehmen. Ein Kommentar. Von Tomas Rudl –
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Die Berichterstattung über die mögliche neue linke Berliner Bürgermeisterin Elif Eralp nimmt mittlerweile bizarre Formen an. Jetzt reagieren Nutzer:innen in sozialen Netzwerken und machen sich über FAZ & Co. lustig. Von Markus Reuter –
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Das Tauziehen um die Chatkontrolle geht in den Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament weiter. Bei der jüngsten Runde blieb eine Einigung aus. Übrig sind noch eine ganze Reihe an Knackpunkten. Von Tomas Rudl –
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Ein neues Gesetz in Nordrhein-Westfalen soll nicht nur der Polizei mehr Informationen über Menschen liefern, die in eine Klinik eingewiesen wurden. Auch die Ausländerbehörden sollen mehr über Geflüchtete in Psychiatrien erfahren – damit sie Abschiebungen besser planen können. Von Anna Biselli –
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Eine neue Studie zeigt, wie Politiker:innen in Europa von sexualisierten Deepfakes betroffen sind. Forschende habe 147 Abgeordnete der nationalen Parlamente auf einschlägigen Deepfake-Seiten gefunden. Im EU-Parlament machen 119 Abgeordnete deshalb Druck für schärfere Maßnahmen. Von Carla Rochel –
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Betroffene in ganz Europa: Mindestens 147 Abgeordnete wurden Ziel sexualisierter Deepfakes
Eine neue Studie zeigt, wie Politiker:innen in Europa von sexualisierten Deepfakes betroffen sind. Forschende habe 147 Abgeordnete der nationalen Parlamente auf einschlägigen Deepfake-Seiten gefunden. Im EU-Parlament machen 119 Abgeordnete deshalb Druck für schärfere Maßnahmen.
Ein Gesicht reicht: Mit KI lassen sich Fotos für sexualisierte Deepfakes missbrauchen (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Egor KomarovRund 150 Abgeordnete aus nationalen Parlamenten in der EU sind bereits Ziel von sexualisierten Deepfakes geworden. Das haben Forschende der Berliner Denkfabrik Agora Digitale Transformation herausgefunden. Die von der Stiftung Mercator geförderte gemeinnützige Organisation arbeitet zu digitalem Wandel und Demokratie.
In der Folge fordern 119 Abgeordnete des EU-Parlaments in einem offenen Brief schärfere Maßnahmen von EU-Kommission und Mitgliedstaaten.
Für die Studie haben die Forschenden unter anderem bekannte Deepfake-Seiten durchleuchtet. Dort haben sie nach den Namen von 5.872 Abgeordneten aus den nationalen Parlamenten aller 27 EU-Staaten gesucht. In 38 Fällen stießen sie direkt auf gefälschte sexualisierte Bilder oder Videos der Abgeordneten.
Sie suchten darüber hinaus nach Spuren bereits entfernter Inhalte sowie nach Deepfake-Werkzeugen, die dazu einladen, sexualisierte Aufnahmen der Betroffenen zu erstellen. Insgesamt konnten die Forschenden auf diese Weise ermitteln, dass 147 Abgeordnete aus 22 EU-Ländern zum Ziel nicht-einvernehmlicher, sexualisierter Deepfakes geworden sind.
Mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) lassen sich sexualisierte Bilder oder Videos von Personen ohne deren Zustimmung erzeugen. Sogenannte „Nudifier“-Apps (Auszieh-Apps) benötigen dafür nur das Foto einer Person.
Die Ergebnisse der Studie zeigen außerdem, dass weibliche Abgeordnete von sexualisierten Deepfakes deutlich häufiger betroffen sind als männliche. Von den 147 Betroffenen waren 138 Frauen und neun Männer.
Auch die aus Österreich stammende EU-Abgeordnete Lena Schilling (Grüne) wurde Ziel von sexualisierten Deepfakes. „Man hat uns gegen unseren Willen ausgezogen“, sagte sie der Nachrichtenagentur APA. „KI verstärkt Gewalt gegen Frauen, und deshalb braucht es politische Entscheidungen, die uns schützen.“
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Gesetze allein reichen nicht ausDie Studie rückt die Frage nach der Wirksamkeit bestehender Regelungen in den Blick. In manchen der 22 Länder gibt es bereits Gesetze gegen Deepfakes. Den Autor:innen zufolge hatte das jedoch keine sichtbare Wirkung auf die Zahl der betroffenen Abgeordneten.
In ihrem offenen Brief fordern die 119 Abgeordneten des EU-Parlaments unter anderem klare Vorgaben und ausreichend ausgestattete Behörden, damit das kommende EU-weite Verbot sogenannter „Nudifier“-Apps tatsächlich durchgesetzt werden kann. Es ist Teil der KI-Verordnung (AI Act) und tritt am 2. Dezember 2026 in Kraft.
Die Abgeordneten machen jedoch deutlich, dass ein Verbot allein nicht ausreiche. „Ein Verbot auf dem Papier schützt niemanden, solange es nicht durchgesetzt wird“, heißt es auf Englisch. Unterzeichnet wurde der Brief partei- und länderübergreifend, unter anderem von den deutschen Abgeordneten Alexandra Geese (Grüne), Tiemo Wölken (SPD), Martin Schirdewan (Die Linke) und Dennis Radtke (CDU).
Weiter heißt es in dem offenen Brief über sexualisierte Deepfakes: „Dies ist geschlechtsspezifische digitale Gewalt. Ihr Zweck ist die Demütigung und Kontrolle über die Körper von Frauen“. Jede junge Frau, die eine politische Karriere in Betracht zieht, „muss heute einkalkulieren, dass ihr so etwas passieren könnte.“
Auch Agora Digitale Transformation hat Forderungen gegen sexualisierte Deepfakes. Die Autor:innen empfehlen unter anderem, Suchmaschinen stärker in den Blick zu nehmen. Selbst wenn Deepfakes bereits offline sind, könnten Suchmaschinen noch entsprechende Suchergebnisse anzeigen, was sich auf den Ruf und auf die Psyche der Betroffenen auswirke.
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Trump Talks the Talk and Walks the Path of War on Iran. So Does Netanyahu, by Alastair Crooke
Meditations On The Botched Execution Of Christa Pike
They botched another execution in Tennessee.
They stuck the prisoner full of seven different syringes, but she didn’t die. She just experienced extreme suffering, minute after excruciating minute, before eventually losing consciousness.
Her name is Christa Pike. As of this writing, she is still alive.
Pike committed a horrific violent crime as a young woman after a life of nightmarish abuse. She was physically and sexually abused by her mother’s live-in boyfriend, was raped by a neighbor when she was eleven, and attempted suicide at the age of twelve.
And now she is on a respirator in a hospital as doctors fight to save her life, presumably so that the state of Tennessee can try to kill her again.
It’s all so absurd. People are so cruel to each other.
We inflict pain upon our neighbors, and our neighbors pass that pain on to other neighbors, and it just goes on and on like that until one day you’re watching a woman strapped to a gurney flailing around in anguish as panicked executioners plunge needle after needle into her body to stop her outlawed heartbeat.
We are bound to each other so intimately like that. A rapist was abused by his father, who was abused by his uncle, who was abused by his priest, who was abused by his teacher, generation after generation of human trauma stretching back to our evolutionary ancestors frantically struggling to survive predation in the middle of the food chain. A baton passed from hand to hand through the sands of time in a vast relay marathon of suffering.
The course of my life has been directly influenced by my abusers, and by their abusers, and by the people who abused them, and it is only by sheer chance that this ancient stream of samsara carried me to be typing words on a laptop in Melbourne instead of fighting for my life after a botched execution in Tennessee.
You cannot make a deep study of trauma and human dysfunction and still sustain a belief in the death penalty. Once you’ve explored your inner depths enough to understand how many factors have contributed to your life being the way it is and caused your mind to operate the way it operates, you can’t really claim that anyone had sufficient control over the way their life unfolded to justify killing them for their crimes.
You can still form judgements about people regarding who you want to spend time with and form relationships with, but even in the most chaotic and destructive among us you can still see a fundamental innocence. I can keep my distance from wild crocodiles without believing they are evil. We can still immobilize dangerous people to protect our society without assigning ourselves the right to take their life.
As humanity moves more deeply into consciousness, this insight will become more and more brightly illuminated, and we will begin healing our trauma so that the relay baton of suffering stops with us. The vindictive, judgmental scales will fall from our eyes, and there will be a widespread recognition of the fact that, underneath all the savagery and sadism and exploitation and abuse, we were always ultimately just confused and damaged children stumbling through a giant universe that we did not understand.
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My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you feel inspired. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. All works co-authored with my husband Tim Foley. No generative AI used in any works.
Feature image via Tennessee Department of Correction — https://foil.app.tn.gov/foil/details.jsp, Fair use, https://en.wikipedia.org/w/index.php?curid=84373334