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Seminar meeting on implementing State National Policy Strategy

PRESIDENT OF RUSSIA - 9. Juli 2024 - 16:00

Deputy Chief of Staff of the Presidential Executive Office Magomedsalam Magomedov and Presidential Plenipotentiary Representative in the Central Federal District Igor Shchegolev conducted a seminar meeting in Lyubertsy, Moscow Region, on the implementation of Russia’s State National Policy Strategy.

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Sprache als Spaltpilz

Das Gendern bringt für unseren Umgang miteinander mehr Probleme als Segen — nicht zuletzt erschafft es neue Formen der Diskriminierung.
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Zu hohe Witwenrente: Wenn die Rente zurückgefordert wird gelten Fristen

Lesedauer 2 Minuten

Es kann vorkommen, dass eine Witwenrente überzahlt wurde. Dann wird die Rentenversicherung versuchen, die überzahlte Rente zurückzufordern. In diesem Fall muss die Klägerin die zu viele gezahlte Hinterbliebenenrente nicht zurückerstatten.

Verjährung nach vier Jahren

Die Rückforderung einer nach dem Tod eines Versicherten überzahlten Rente verjährt nach vier Kalenderjahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der in Deutschland für die Rentenzahlung zuständige Renten Service der Deutschen Post AG von der Überzahlung erfährt, stellte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem veröffentlichten Urteil klar (Az.: B 5 R 18/21 R).

Der Rentenversicherungsträger müsse sich die Kenntnis des Rentenservices zurechnen lassen und könne sich nicht darauf berufen, dass es für den Beginn der Verjährungsfrist allein auf die eigene Kenntnis von der Rentenüberzahlung ankomme.

Überzahlte Rente

Der Fall betraf eine Rentnerin, die am 15. Oktober 2009 verstorben war. Die Tochter informierte den Renten-Service über den Tod ihrer Mutter. Sie schickte neben der Versicherungsnummer der Altersrente auch die Sterbeurkunde. Der Rentendienst antwortete mit den Worten: „Sie haben alles Erforderliche getan“.

Der Rentenservice stellte die Altersrente ein, nicht jedoch die Witwenrente, die die Rentnerin ebenfalls bezog. Für die Monate November 2009 bis März 2010 wurden so insgesamt 4.077 Euro auf das Konto der verstorbenen Witwe überwiesen.

Als die Überzahlung auffiel, verlangte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund erst Anfang 2015 mit ihrer Klage die Rückzahlung der überzahlten Rente. Hierfür ist in erster Linie die Bank zuständig. Erst nachrangig können mögliche Erben in Anspruch genommen werden.

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Im vorliegenden Fall hatte die Bank die Rückzahlung jedoch abgelehnt. Die Ansprüche seien nach vier Kalenderjahren verjährt. Der Renten Service habe bereits 2009 Kenntnis von der Überzahlung gehabt.

Die DRV Bund vertrat die Auffassung, dass es allein auf ihre Kenntnis und nicht auf die des Renten Service ankomme. Der Renten Service sei erst später informiert worden, so dass noch keine Verjährung eingetreten sei.

Kenntnis des Rententrägers für Beginn der Verjährungsfrist maßgeblich

Dem folgte das BSG jedoch nicht. Der für die Auszahlung der rund 26 Millionen Renten zuständige Postrentenservice sei als Vertreter und „Wissensvertreter“ der Rentenversicherungsträger anzusehen.

Er könne eigenständig zu Unrecht gezahlte Leistungen von den Geldinstituten zurückfordern und sei Ansprechpartner für Hinterbliebene. Für den Beginn der Verjährungsfrist sei daher entscheidend, wann der Renten Service von der Überzahlung Kenntnis erlangt habe. Hier seien mehr als vier Kalenderjahre vergangen, bis die DRV Bund Rückforderungsansprüche geltend gemacht habe.

“Es kann kein Vorwurf gemacht werden”

Der Tochter könne auch nicht vorgeworfen werden, dass sie bei der Meldung des Todes ihrer Mutter nur die Versicherungsnummer der Altersrente, nicht aber die der Witwenrente angegeben habe. Dies sei „unerheblich“, urteilte das BSG. fle/mwo

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EU: ‘Reject plans to offshore asylum and safeguard refugee protection,’ say over 90 NGOs

Ahead of the first plenary of the newly elected European Parliament, over 90 human rights and humanitarian organizations are calling on the new European Union to take a firm stance to maintain the right to asylum and the rule of law.

The organizations, which include Amnesty International, the Danish Refugee Council, Human Rights Watch, and Oxfam, are alarmed by recent attempts from several EU countries to evade or ‘externalize’ their international legal responsibilities, by shifting asylum processing and refugee protection to countries outside the EU. These controversial proposals seek to dismantle the core tenet of international protection: that people under a jurisdiction have a right to seek asylum in that jurisdiction and have that claim fairly examined.

“Attempts by states to outsource their asylum responsibilities to other countries are not new – but have long been criticized, condemned, and rejected for good reason. Just as the UK-Rwanda scheme is, rightly, collapsing, the EU and its member states should pay attention, stop making false promises and wasting time and money on expensive, inhumane and unworkable proposals. As this legislative cycle starts, the EU can and must do better than abandon its commitment to the global refugee protection regime,” said Olivia Sundberg Diez, Amnesty International’s EU Advocate on Migration and Asylum.

Wherever these schemes have been attempted, they have been rife with rights violations, placing countless people in prolonged arbitrary detention and an unbearable legal limbo, denying them crucial legal safeguards and guarantees, while costing taxpayers inordinate sums. At a time when 75% of refugees worldwide are hosted by low and middle-income countries, these proposals send a dangerous signal about EU countries’ lack of commitment to the rule of law, international treaties, and the global refugee protection system.

In a public statement issued today, the organizations call on the EU to abandon these proposals which stand in stark contrast to existing EU law and the recently agreed EU Migration Pact. Instead, the EU must support humane, sustainable and realistic migration and asylum policies that benefit both people seeking safety and the communities that welcome them.

Background

The statement follows a letter by 15 member states calling on the European Commission to explore possibilities for external processing of asylum claims, including through changes to EU law. European Commission President von der Leyen wrote at the end of June that these “innovative ideas […] will certainly deserve our attention” in the new political cycle.

These proposals build on a long line of measures geared at preventing the arrival of people seeking asylum in the EU through agreements with countries outside of the EU, with little to no attention paid to the human rights records of those authorities. These partnerships have already resulted in countless human rights violations and demonstrated the EU’s limited ability or interest in monitoring or enforcing human rights standards outside of EU territory when it comes to migration.

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Bafög verfassungswidrig: Darf nicht niedriger sein als Bürgergeld

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Das Bafög für Studierende ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin in verfassungswidriger Weise zu niedrig und darf nicht niedriger sein als das Bürgergeld. Mit einem am Dienstag, 8. Juli 2024, bekanntgegebenen Beschluss haben die Berliner Richter den anhängigen Rechtsstreit um die Höhe des Bafögs für das Studienjahr 2021/2022 ausgesetzt und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt (VG 18K 342/22).

Dort ist bereits ein weiteres Verfahren der Klägerin auch für das Jahr 2014 anhängig, das das Bundesverwaltungsgericht den Verfassungsrichtern vorgelegt hat.

Studentin klagt gegen zu niedrige Bafög-Sätze und Förderung

Die heute 29-jährige Beschwerdeführerin studierte ab 2016 an der Berliner Charité Medizin. Zur Sicherung ihres Lebensunterhalts erhielt sie Bafög.

Im Streitjahr 2021 hielt sie die Höhe der Ausbildungsförderung für völlig unzureichend. Studierende, die auf Bafög angewiesen seien, müssten zur Sicherung ihres menschenwürdigen Existenzminimums so viel erhalten wie Hartz-IV-Empfänger, die heute Bürgergeld beziehen.

Die junge Frau hatte bereits vor Beginn ihres Medizinstudiums im Oktober 2014 ein Masterstudium in Psychologie aufgenommen und Bafög erhalten.

Auch gegen die Höhe der Förderung hatte sie geklagt. Mit Beschluss vom 20. Mai 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Az.: 5 C 11.18; JurAgentur-Meldung vom Tag der Entscheidung). Eine Entscheidung über die Vorlage steht noch aus.

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Bafög verstößt gegen das Grundgesetz

Die Leipziger Richter betonten, aus dem Grundgesetz ergebe sich die Pflicht des Staates, Kindern einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Kinder einkommensschwacher Eltern hätten Anspruch auf eine Förderung, die soziale Unterschiede ausgleiche.

Ob die Bafög-Sätze im Jahr 2014 dafür hoch genug sind, ließen die Leipziger Richter offen. Denn die Berechnung der Bafög-Sätze sei intransparent. Die Berechnungsmethode lasse nicht einmal erkennen, welcher Anteil des Grundbedarfssatzes auf die Ausbildungskosten und welcher auf den Lebensunterhalt entfalle.

Im aktuellen Verfahren ist das Verwaltungsgericht Berlin nun einen Schritt weiter gegangen. Nach Auffassung der Verwaltungsrichter verstößt die Höhe des Bafög für Studierende im Jahr 2021 gegen das Grundgesetz.

Das Bafög für Studenten dürfe nicht niedriger sein als das Bürgergeld. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, „für die Wahrung gleicher Bildungschancen“ zu sorgen – und damit auch für Kinder aus ärmeren Familien.

Dem sich daraus ergebenden Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung habe der Gesetzgeber mit den Bafög-Regelungen grundsätzlich Rechnung getragen.

VG Berlin legt Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vor

Die für das Jahr 2021 geltenden Bedarfssätze, die sich aus dem Grundbedarf und dem Bedarf für die Unterkunft zusammensetzen, seien jedoch viel zu niedrig. So liege der Grundbedarf für Studierende bei 427 Euro monatlich, für alleinstehende Hartz-IV-Bezieher bei 446 Euro monatlich. Auch der Bedarf für die Unterkunft sei mit 325 Euro „eindeutig zu niedrig“.

Denn im Sommersemester 2021 hätten bereits 53 Prozent der Studierenden monatliche Mietausgaben von mehr als 351 Euro. Knapp 20 Prozent zahlten zwischen 400 und 500 Euro und weitere 20 Prozent mehr als 500 Euro.

Zudem könne bei der Ermittlung des Wohnbedarfs nicht auf den Gesamtdurchschnitt der Wohnkosten im Bundesgebiet, sondern nur auf einen Durchschnittswert der Wohnkosten am jeweiligen Studienort abgestellt werden. Auch bei der Ermittlung der Bedarfssätze seien dem Gesetzgeber mehrere gravierende methodische Fehler unterlaufen.

So müsse zwischen den Kosten des Lebensunterhalts, der Ausbildung und der Unterkunft differenziert werden. Außerdem müssten die Bedarfssätze zeitnah an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse angepasst werden.

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Oh, Looks Like Bombing Hospitals Is Bad Again

Caitlin Johnstone - 9. Juli 2024 - 15:16

Listen to a reading of this article (reading by Tim Foley):

A missile struck a children’s hospital in Kyiv on Monday during the heaviest Russian bombardment on Ukraine in months, which stretched across five regions and reportedly killed some forty people

Kyiv and its western allies are saying the children’s hospital was hit by Russia, while Moscow says the hospital was hit by a Ukrainian air defense missile during Russia’s attack. All that’s clear as of this writing is that the hospital was bombed either as a direct or indirect result of the Russian missile strikes, and that western leaders are responding very, very differently to this news than they have been to deliberate Israeli attacks on hospitals throughout the Gaza Strip.

“Russia’s missile strikes that today killed dozens of Ukrainian civilians and caused damage and casualties at Kyiv’s largest children’s hospital are a horrific reminder of Russia’s brutality,” tweeted whoever runs the US president’s Twitter account, adding, “It is critical that the world continues to stand with Ukraine at this important moment and that we not ignore Russian aggression.”

Russia’s missile strikes that today killed dozens of Ukrainian civilians and caused damage and casualties at Kyiv’s largest children’s hospital are a horrific reminder of Russia's brutality. It is critical that the world continues to stand with Ukraine at this important moment…

— President Biden (@POTUS) July 9, 2024

“Attacking innocent children. The most depraved of actions. We stand with Ukraine against Russian aggression — our support won’t falter,” tweeted the UK’s new prime minister Keir Starmer.

“This is abhorrent. Striking a children’s hospital — and the innocent children inside — cannot be justified,” tweeted Canadian PM Justin Trudeau, adding, “My heart goes out to the families who are grieving — and Canada’s commitment to Ukraine remains as strong as ever.”

“Russia’s missile attacks on several Ukrainian cities, including a Kyiv children’s hospital are abhorrent,” echoed Australian foreign minister Penny Wong as though responding to some kind of memo. “We condemn the targeting of civilian infrastructure, including hospitals. Australia continues to support the people of Ukraine in the face of Russia’s illegal, immoral war.”

Contrast this firm and unequivocal statement from Wong with her mealy-mouthed, passive-language statement about Israel’s deliberate systematic destruction of Gaza’s healthcare system:

“Hospitals, patients, medical and humanitarian staff must be protected. Australia is deeply concerned by attacks in and around hospitals in Gaza, including an Indonesian-funded hospital in northern Gaza and a Jordanian field hospital.”

Passive language is a political choice pic.twitter.com/kqzZpwwJP6

— naama (@derridalicious) July 9, 2024

And that’s about as strong a criticism as you’ll see from western officials regarding Israel’s relentless assault on Palestinian hospitals. Most haven’t had anything to say at all.

Since October 7 there have been hundreds of documented IDF attacks on Gaza’s healthcare system, which according to the UN has been mostly destroyed by this onslaught. 

Oxford University professor Nick Maynard has accused the IDF of “systematically targeting healthcare facilities, healthcare personnel and really dismantling the whole healthcare system” in Gaza after spending time working there during Israel’s bombardment of the enclave.

According to a new report published in The Lancet medical journal, indirect deaths ensuing from Israel’s assault on Gaza by things like disease and inability to access healthcare services will likely wind up being many times greater than the direct deaths caused by mass military violence, saying a conservative estimate of four indirect deaths for every one reported official death would wind up putting the grand total death toll at around 186,000. And that’s with an official direct death toll that is definitely a huge undercount.

Great to see bombing hospitals is bad again.

— Tadhg (@TadhgHickey) July 9, 2024

Where was all the outrage about all this? Where were all the statements from western officials about how “abhorrent” it is to attack those hospitals? Where were all the western news media headlines explicitly naming Israel as the perpetrator of those attacks, like they’ve been doing with Russia? Nowhere to be found.

This is because western empire managers do not actually believe that there is anything “abhorrent” or “horrific” about attacking a hospital — at least not one which provides services to Palestinians or other populations who are not favored by the western empire. 

This has nothing to do with concern for human lives and wellbeing. They just want to manufacture more consent for continuing their proxy war in Ukraine.

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My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you want to. Go here to find video versions of my articles. Go here to buy paperback editions of my writings from month to month. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. The best way to make sure you see the stuff I publish is to subscribe to the mailing list on Substack, which will get you an email notification for everything I publish. All works co-authored with my husband Tim Foley.

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Online-Alterskontrollen: Banken oder Krankenversicherungen sollen Alter bestätigen

netzpolitik.org - 9. Juli 2024 - 15:12

Das Bundesfamilienministerium will mit einem Konzept für eine „datensparsame Altersverifikation“ in den Debatten um den Jugendschutz punkten und hat dazu ein System beauftragt. Fachleute kritisieren die Pläne als kurzsichtig und technisch nicht machbar.

Wenn die Bank das Okay für die Volljährigkeit gibt, öffnet sich die Tür zur Welt der Erwachseneninhalte. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Tür: Jan Tinneberg | Körper: Janosch Lino | Bearbeitung: netzpolitik.org

Stellen wir uns vor, Hamoudi, 13, will durch TikTok scrollen. Er öffnet die App auf seinem Handy, doch statt der bunten Clips in seinem For-You-Feed sieht er eine Aufforderung. Er soll sein Alter nachweisen und bekommt deshalb eine zufällige Zahl zugeteilt. Über den Browser wird er weitergeleitet an eine „zur Altersverifizierung berechtigte Stelle“ seiner Wahl. Das könnte etwa seine Bank sein, nur hat Hamoudi gar kein Konto. Auch das Einwohnermeldeamt kommt in Frage, seine Kinderärztin oder die Schule.

Wen auch immer er auswählt: Nachdem ihm diese Stelle digital bestätigt hat, dass er in der Altersgruppe 13 bis 16 ist, leitet er diese Information an ByteDance weiter, das Unternehmen hinter TikTok. Dann kann er endlich weiter durch seinen Feed scrollen.

TikTok kann jetzt sicherstellen, dass er eine kindgerechte Version der App bekommt. Sein Feed soll keine Gewalt oder andere für ihn verstörende Inhalte mehr anzeigen. Und Chatnachrichten von Erwachsenen kann er auch nicht bekommen.

Was das Familienministerium plant

So in etwa stellt sich das Familienministerium laut einem aktuellen Konzept eine neue und „datensparsame“ Form der Alterskontrolle vor. Bereits im Februar hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) das Projekt angekündigt, im Familienausschuss des Bundestags stellte das Ministerium Mitte Mai weitere Details vor. Welche Vorstellungen das Ministerium im Detail für dieses System hat, geht aus der Ausschreibung für das System hervor, die wir hier im Volltext veröffentlichen. Sie war bisher nicht öffentlich, bekommen haben sie nur einige wenige, die Angebote dafür abgeben sollten.

Das Ziel des Systems: Menschen aller Altersklassen sollen in Zukunft im Netz ihr Alter nachweisen können. Und das, ohne dafür einen Account eröffnen zu müssen oder einem Unternehmen ihr Geburtsdatum zu nennen. Das soll über einen sogenannten Zero-Knowledge-Proof passieren: Wer über eine Seite oder App bestimmte „risikobehaftete“ Inhalte anschauen will, bekommt vom Anbieter eine Zufallszahl mit seiner Alterskohorte. Da könnte dann drinstehen, „9 bis 13 Jahre“ oder auch „über 18“.

Mit dieser Zahl wendet sich die Person an eine „unabhängige Drittstelle“, die bereits das Geburtsdatum kennt und überprüfen kann, ob die Alterszuordnung stimmt. Die Person muss gegenüber dieser Stelle ihre Identität nachweisen, etwa „durch Bankkonto-Login, Krankenversicherungsnummer oder einen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu verwendenden Identitätsnachweis“. Danach versieht die Stelle die Zufallszahl mit einer digitalen Bestätigung.

Mit dieser Altersbestätigung kann die Person dann wieder zurück zu TikTok, Instagram oder auch zu Pornoseiten wie XHamster und Pornhub. Die wissen dann zum Beispiel: Ja, die Person ist volljährig. Ob sie gerade 18 geworden ist oder bereits Seniorin, erfahren sie nicht. Der Vorgang ist abgeschlossen und der Anbieter darf „den für die jeweilige Alterskohorte vorgesehenen Funktionsumfang bereitstellen“. Das heißt: Volljährige dürfen Pornos oder Splatterfilme schauen, Minderjährige müssen besonders geschützt werden.

Ein Schaubild aus dem internen Workshop: So stellt sich das Familienministerium die Alterskontrolle in Zukunft vor, etwa für den Besuch einer Pornoseite. „Demonstrator“ soll zeigen, dass es funktionieren kann

Um diese Idee zu entwickeln, hat das Ministerium im vergangenen Jahr zwei Workshops abgehalten: im April und im Juli. Mit dabei waren Fachleute für Medienrecht, Vertreter des Bundesinnenministeriums, aber auch der Kinderschutzbund, jugendschutz.net und die Stiftung Digitale Chancen. Das Logo der Stiftung ist auch auf den Unterlagen zu diesen Workshops abgebildet.

im Frühjahr hat das Ministerium dann den Auftrag für eine Ausarbeitung des Projektes vergeben. Den Zuschlag erhielt das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT, das bereits in den Workshops dabei saß. Für 55.000 Euro soll es bis zum Herbst ein konkretes technisches Konzept vorlegen, wie sich die Wünsche der Ministeriums in die Tat umsetzen ließen.

Und es geht um noch mehr: „Nach der technischen Ausarbeitung ist es für das weitere Vorgehen wichtig, dass gezeigt wird, dass das bisher grob beschriebene und dann im ersten Schritt ausgearbeitete System auch tatsächlich funktionieren kann“, heißt es in der Leistungsbeschreibung weiter. Dazu soll das Fraunhofer SIT einen „Demonstrator“ entwickeln, mit dem man „nach außen – auch auf EU-Ebene – treten“ könne. „Es sollte danach klar sein, ob und wie das System für eine Vielzahl von Nutzer/Nutzerinnen verwendet und in Abläufe der Nutzung digitaler Dienste integriert werden kann.“

Ein Kritikpunkt ausgeräumt, viele bleiben

Auf den ersten Blick klingt die Idee plausibel. Hamoudi müsste ByteDance sein Geburtsdatum nicht nennen, keine Ausweispapiere hochladen, auch nicht sein Gesicht von einem Drittanbieter scannen lassen, der daraufhin sein Alter einschätzt. So überprüft derzeit etwa Instagram das Alter seiner Nutzer:innen. Stattdessen würde eine „neutrale Drittinstanz“, die sein Alter ohnehin kennt, bestätigen, dass er in der Altersgruppe der 13- bis 16-Jährigen ist.

Fachleute lehnen die Idee trotzdem vehement ab und weisen auf die vielen Fehler hin. „Das Ministerium versucht, in seiner Ausschreibung einen einzelnen Kritikpunkt an Altersverifikationssystemen auszuräumen“, sagt Felix Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, „nämlich dass Nutzende den Plattformen sensible Daten über sich preisgeben müssten, um ihr Alter zu verifizieren.“ Dadurch werde eine pseudonyme oder anonyme Nutzung von Seiten und Apps unmöglich, so die Kritik. Dieser eine Punkt ließe sich mit dem Konzept des Ministeriums entkräften, sagt Reda. Viele weitere erhebliche Risiken für Grundrechte würden aber bleiben.

Da ist etwa das Problem, dass das Alter nicht nur einmal überprüft werden muss, bei der Anmeldung etwa, sondern kontinuierlich. Das geht auch aus der Ausschreibung hervor. Dort steht, dass das System bei „Eröffnung eines Accounts oder Nutzung eines Dienstes“ zum Einsatz kommen soll. Denn das Vorhaben aus dem Ministerium, erklärt Reda, knüpft an ein anderes viel größeres politisches Projekt an: den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur „Bekämpfung sexuellen Missbrauchs“, besser bekannt unter dem Stichwort „Chatkontrolle“.

Dieser Vorschlag aus Brüssel sieht vor, dass Dienste feststellen können müssen, welche ihrer Nutzer:innen aktuell minderjährig sind, um diese vor Kontaktaufnahmen durch Erwachsene zu schützen. Anders als bei einer einfachen Altersschranke, bei der Minderjährigen die Erstellung eines Accounts verweigert wird, müsste das Alter dafür aber kontinuierlich verifiziert werden. Denn Minderjährige werden irgendwann erwachsen und müssen dann laut Verordnungsvorschlag nicht mehr als potenzielle Opfer von Grooming behandelt werden. Grooming bezeichnet die Kontaktaufnahme zu Kindern aus sexuellen Motiven.

„Jeder einzelne übertragene Datenpunkt mag also anonym sein“, sagt Reda, „aber wenn eine Person einen Dienst regelmäßig nutzt, erfährt die Plattform deren genaues Alter trotzdem, wenn diese Person im Laufe ihrer Nutzung das 18. Lebensjahr erreicht.“

Deutschland stimmt gegen Chatkontrolle

Dass die geplante Chatkontrolle Aufhänger für den Vorschlag des Ministeriums ist, geht auch aus der Ausschreibung und internen Workshop-Dokumenten hervor. Doch gerade stagnieren die Pläne aus Brüssel. Nach jahrelangen Verhandlungen fand sich Ende Juni keine Mehrheit unter den EU-Staaten für den Vorschlag, auf der Suche nach inkriminierenden Bildern und Nachrichten die private Kommunikation von Millionen von Nutzer:innen zu durchleuchten.

Fast ein Jahr hatte die Bundesregierung über die deutsche Position zur Chatkontrolle gestritten. Die FDP-Ministerien waren strikt gegen die anlasslosen Durchsuchungen, das Bundesinnenministerium dafür. Schließlich einigte sich die Bundesregierung auf eine gemeinsame Position: kein Scannen von Nachrichten, dafür aber Alterskontrollen.

Das steht auch in den Ausschreibungsunterlagen für die „datensparsame Altersverifikation“: „In der deutschen Stellungnahme zum Entwurf der CSA-R wird u. a. betont, dass bestehende Verschlüsselungssysteme von Kommunikationsinhalten Bestand haben sollen und dass sich die Bundesregierung aktiv in die Entwicklung eines europaweit einsetzbaren Altersverifikationssystems einbringen wird. Altersverifikation wird im Kontext der CSA-R als eine Maßnahme zur Risikominderung erachtet. Sie soll daher dort zur Anwendung kommen, wo dies effektiv zur Minderung eines Risikos beitragen kann.“

Kontrolle müsste weltweit funktionieren

Der Aufhänger Chatkontrolle führt zu einer neuen Situation, laut Reda bringt gerade die Probleme mit sich. Die heute im Einsatz befindlichen Altersschranken dienten vor allem dazu, Kinder von Inhalten für Erwachsene fernzuhalten, etwa auf Pornoplattformen. Sie sollen sicherstellen, dass eine Person volljährig ist. Um vor Grooming zu schützen, muss man hingegen feststellen, dass es sich bei einer Person um ein Kind handelt.

Das vom Familienministerium ausgeschriebene Produkt, die Alterskontolle per Browser-Extension, müsse also beides können, erklärt Reda: einerseits sicherstellen, dass nur Erwachsene bestimmte Plattformen nutzen können, andererseits, dass nur Minderjährige bestimmte Funktionen von Plattformen nutzen dürfen.

Spätestens hier scheitere das Projekt aber an der internationalen Implementierbarkeit. Um zu verhindern, dass Minderjährige in der EU eine Altersschranke mit wenigen Klicks umgehen können, müsse das System überall funktionieren. Alle Länder, in denen man einen bestimmten Dienst nutzen kann, müssten es einsetzen. Das bedeutet auch: in all diesen Ländern müsste es „zur Altersverifizierung berechtigte Stellen“ geben, die Nutzer:innen eine Bestätigung ausstellen.

Keine Krankenversicherung, kein Zugang

Reda hält das für unrealistisch: „Weder Banken noch Krankenversicherungen sind international so vernetzt, dass eine flächendeckende Verfügbarkeit des Verifikationsmechanismus wahrscheinlich wäre.“ Das gelte auch für andere Stellen wie Kinderärzt:innen und Schulen, die das Familienministerium bei der Vorstellung des Konzepts zur Sprache gebracht hat.

Wenn das aber nicht der Fall ist, könnte etwa Hamoudi, 13, aus Deutschland mit Hilfe eines VPN-Dienstes so tun als wohnte er in Wirklichkeit in den USA – und so etwa auf YouTube weiter Videos für Erwachsene schauen, ohne sein Alter nachweisen zu müssen. Würde er auf Stripchat Menschen beim Entkleiden zuschauen wollen, könnte er das ebenso leicht tun. Das kann man derzeit in Texas und weiteren US-Bundesstaaten beobachten, wo neue Gesetze eine Alterskontrolle für Pornoplattformen vorschreiben – und Betroffene dies per VPN umgehen.

Hinzu käme das Problem, sagt Reda, dass bei weitem nicht alle Personen ein Bankkonto oder eine Krankenversicherung haben. „Auch wenn man sich bei der Auswahl der zur Altersverifikation berechtigten Stellen große Mühe gibt und das System für diese Stellen so weit automatisiert, dass sie in der Lage sind, unzählige Verifikationsanfragen ohne personellen Mehraufwand sofort zu bearbeiten, drohen wie so oft Personen, die ohnehin marginalisiert sind, ausgeschlossen zu werden“, sagt Reda. Geflüchtete beispielsweise haben oft keine Ausweispapiere, kein Konto und meiden Interaktionen mit dem Gesundheitssystem, weil sie Angst vor einer Abschiebung haben.

Anforderungen „technisch nicht umsetzbar“

„Das Konzept wirkt wenig durchdacht“, sagt auch Lilith Wittmann. Als Sicherheitsexpertin befasst sich Wittmann mit den Schwachstellen der deutschen Verwaltung. Im Konzept des Ministerium erkennt sie gleich mehrere solche Schwachstellen. Ein Problem sei vor allem, dass das System über ein Browser-Plugin funktionieren soll.

„Anscheinend leben die Menschen im Ministerium noch in einer Welt ohne Smartphones“, sagt Wittmann. Gerade junge Menschen nutzten eher Apps als Webseiten. Für sie sei das System, wie das Ministerium es beauftragt, wenig nutzerfreundlich. Gleichzeitig eröffne die Lösung über das Browser-Plugin gute Möglichkeiten, das System auszutricksen.

Denn damit sich Menschen nicht jedes Mal beim Besuch einer Ü-18-Webseite ausweisen müssen, müsste die Information zur Alterskohorte in diesem Plugin hinterlegt sein, erklärt Wittmann, oder auf anderen Wegen auf dem Gerät der Nutzerin gespeichert bleiben. „Alles andere käme einer Registrierungspflicht gleich.“ Das hieße, dass Nutzer:innen sich etwa auf Plattformen wie Pornhub anmelden müssten, die man derzeit auch ohne Account nutzen kann – was das Familienministerium erklärtermaßen vermeiden will. Die Ampelregierung hatte das bereits in ihrem Koalitionsvertrag ausgeschlossen.

Wenn die Information allerdings im Plugin hinterlegt ist, könne man auch ein Plug-in anbieten, dass für alle Nutzer:innen ein Alter ihrer Wahl nachweist – eine Art digitalen Dietrich, um die Tür aufzuschließen. „Meine Antwort darauf wäre, dass ich dann auch ein Browser-Plugin anbiete“, sagt Wittmann.

„Wie das Altersverifikationssystem eine Weitergabe von Zugängen ausschließen soll, erschließt sich mir aus der Ausschreibung noch nicht“, kritisiert sie. Allgemein wirkten die Anforderungen des Ministeriums technisch nicht umsetzbar.

Wir haben dem Familienministerium alle genannten Kritikpunkte vorab geschickt und gefragt, was es diesen entgegnet. Eine Antwort steht bisher aus.

Wie Alterskontrollen das Internet umkrempeln sollen

In guter Gesellschaft

Das Ministerium ist mit seinem Vorhaben in guter Gesellschaft. Zahlreiche Regierungen bringen derzeit Gesetze in Stellung, die Alterskontrollen zu etablieren, darunter die EU, aber auch die USA mit dem Kids Online Safety Act oder Großbritannien mit dem Online Safety Bill.

In Deutschland versuchte vor allem die Medienaufsicht, in den vergangenen Jahren zunehmend offensiv Alterskontrollen für Pornoseiten durchzusetzen, wie es deutsche Gesetze zum Jugendmedienschutz eigentlich vorschreiben. Diese widersetzen sich aber derzeit erfolgreich. Zu den von der deutschen Medienaufsicht empfohlenen Methoden gehören etwa Ausweiskontrollen und Gesichtserkennung – Methoden, die das Familienministerium mit seinem Konzept gerne ablösen würde.

Deutsche Position zur „Task Force“ der EU

Wie es mit dem Konzept weitergehen soll, wenn das ausgearbeitete Produkt im Herbst vorliegt? Im Ministerium will man sich noch nicht festlegen. „Das Konzept und der Demonstrator dienen zunächst internen und ergebnisoffenen Entscheidungsprozessen“, sagt eine Sprecherin. Geplant ist, „die datensparsame Methode zur Altersverifikation auch auf europäischer Ebene einzubringen“. In welcher Form, werde noch geprüft.

Die EU-Kommission hat Anfang des Jahres eine „Task Force Altersverifikation“ gegründet, ausgehend von einem weiteren EU-Gesetz, das Anbieter zur Altersprüfung bewegen könnte: der Digital Services Act (DSA). Im Gegensatz zum Vorschlag zur Chatkontrolle ist dieses Gesetz verabschiedet, jetzt soll es darum gehen, wie Mitgliedstaaten die Vorgaben umsetzen. „Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten zu fördern, die über Fachwissen in diesem Bereich verfügen, um bewährte Verfahren und Standards für die Altersüberprüfung zu ermitteln“, schreibt die Kommission.

Für Deutschland sitzt neben dem Familienministerium auch das Digitalministerium mit am Tisch, außerdem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, die Landesmedienanstalten (LMA) und die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). In diesem Kreis wird derzeit auch an Eckpunkten für eine gemeinsame deutsche Position zur Alterskontrolle gearbeitet.

 

Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren
Projekt „Datensparsame Altersverifikation“ A. Hintergrundinformation

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 und 3 i. V. m. § 12 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zu vergeben.

Eine wirkungsvolle Altersverifikation ist ein zentraler Hebel, um Kinder und Jugendliche vor Risiken im Netz wie z. B. Cybergrooming zu schützen und ihnen geeignete Teilhabemöglichkeiten zu bieten. Derzeit wird seitens der Anbieter eine Vielzahl von Mechanismen zur Altersermittlung verwendet (hard identifiers, self-declaration, parental confirmation, behavioral profiling, facial image analysis).

Eine vereinheitlichte Herangehensweise führt zu besserer Handhabbarkeit seitens der Nutzerinnen und Nutzer und birgt für die Anbieter die große Chance von stärkerer Akzeptanz. Gleichzeitig gilt es, dem Prinzip der Datensparsamkeit (Datenminimierung) gerecht zu werden. Die Möglichkeit einer anonymen oder pseudonymen Nutzung der betroffenen Dienste muss gewahrt bleiben.

Die CSA-VO sieht bisher vor, dass Dienste, bei denen ein hohes Risiko für Grooming gegeben ist, verpflichtet werden, eine Altersverifikation durchzuführen. Damit bietet sie eine Chance, dieses Thema europaweit anzugehen und ein möglichst umfassendes, möglichst sicheres sowie möglichst datenschonendes, die Anonymität der Nutzenden wahrendes System der Altersverifikation zu erarbeiten.

Hierzu wurde ein erstes Konzept entwickelt, welches nun zunächst technisch genauer ausgearbeitet werden soll, und für welches in einem zweiten Schritt ein Demonstrator entwickelt werden soll.

Folgende Schritte sollen dabei abgebildet werden:

Schritt 1: Eröffnung eines Accounts oder Nutzung eines Dienstes durch eine Person.

Schritt 2: Der risikobehaftete Dienst fordert die Person auf, einen Altersnachweis zu erbringen. Dafür übermittelt der Diensteanbieter eine Zufallszahl an die nutzende Person, die die für den Dienst vorgesehenen Alterskohorten enthält, sowie ggf. den Nachweis des Diensteanbieters, dass er zur Abfrage der Altersverifikation berechtigt ist.

Schritt 3: Die Person reicht die Anforderung des Diensteanbieters zur Altersverifikation mit der Zufallszahl an eine durch sie ausgewählte und zur Altersverifizierung berechtigte Stelle weiter. Diese Zufallszahl soll so angelegt sein, dass sie fälschungssicher ist. Sie bleibt bis zum Abschluss des Vorgangs mit der Person verbunden. Die Person muss sich gegenüber der zur Altersverifikation berechtigten Stelle authentifizieren, bspw. durch Bankkonto-Login, Krankenversicherungsnummer
der einen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu verwendenden Identitätsnachweis.

Schritt 4: Die zur Altersverifikation berechtigte Stelle versieht anhand der bei ihr hinterlegten Personendaten die übermittelte Zufallszahl mit der Zuordnung zu einer der verfügbaren Alterskohorten und weist ggf. ihre Berechtigung zur Altersverifikation – etwa über eine digitale Signatur – nach. Dies wird an die nutzende Person gegeben.

Schritt 5: Die Person reicht die signierte Altersbestätigung mit Zufallszahl an den Diensteanbieter weiter. Damit ist der Vorgang der Altersverifikation abgeschlossen und der Diensteanbieter kann der nutzenden Person den für die jeweilige Alterskohorte vorgesehenen Funktionsumfang bereitstellen.

Dieses Verfahren zur Altersverifikation soll technisch im Rahmen einer Browserextension realisiert werden, was sehr nutzerfreundlich wäre. Es ist darauf zu achten, dass das Verfahren auch bei der Nutzung von Apps zur Anwendung kommen kann.

Ziele hinter diesem System sind:

  • Die Menge personenbezogener oder -beziehbarer Daten, die default bei Diensteanbietern gespeichert werden können, reduziert sich erheblich. Die Anonymität der Nutzenden wird trotz Altersverifikation regelmäßig gewahrt.
  • Bisher ist der Anreiz für Plattformbetreiber, derartige sichere und für die Zielgruppe attraktive Angebote zu schaffen, gering. Ist die Nachfrage jedoch groß genug, könnte ein Markt entstehen, der dem Interesse folgt, die Nutzer/Nutzerinnen früh an bestimmte Angebotsformen heranzuführen und zu binden.
  • Für jüngere Altersgruppen kann das Nutzungserlebnis erweitert werden, indem der Zugang zu bestimmten, ansonsten nicht zugänglichen Angeboten in einem durch altersgerechte Voreinstellungen abgesicherten Modus ermöglicht wird. Beispielsweise können Spieleplattformen, die aufgrund ihrer Interaktionsrisiken nur für höhere Altersgruppen freigegeben sind, mit altersdifferenzierenden Funktionalitäten einen abgesicherten Nutzungsraum für Jüngere schaffen.
B. Auftragsgegenstand

Auf der Grundlage bisher erarbeiteten Konzepts umfasst der Auftragsgegenstand die nachfolgenden Bereiche:

1. Schriftliche technische Ausarbeitung

Es sollte das oben beschriebene Konzept technisch genauer ausgearbeitet werden. Hier ist es vor allem von Interesse, dass bei allen dargestellten Schritten die aktuellsten Sicherheitsstandards einbezogen werden. Da das Projekt den Fokus auf Datensparsamkeit, Anonymität der Nutzenden und Wirksamkeit des Systems legt, muss aber auch sichergestellt sein, dass die Möglichkeit des Missbrauchs dieses Systems so gering wie möglich gehalten wird. Sowohl security- als auch privacy-by-design sollten von Anfang an mitgedacht und eingebaut werden.

Es ist daher besonders wichtig, dass der Bieter/die Bieterin eine besondere Expertise im Bereich der IT-Sicherheit mitbringt.

Gleichzeitig sollte aber auch bereits Vorwissen im Bereich des Jugendschutzes vorhanden sein. Da es hier um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht, sollte auch ein Verständnis für die besonderen Belange von Minderjährigen mitgebracht werden. Es wäre wünschenswert, wenn die Hintergründe des Vorschlags einer datensparsamen, die Anonymität der Nutzenden wahrenden Altersverifikation bekannt wären, d. h. auch bereits Expertise im Bereich der EU-Regulierung bei der Bekämpfung von
sexuellem Missbrauch im digitalen Raum vorhanden wäre.

Auch datenschutzrechtliche Kompetenz wird erwartet.

Darüber hinaus stellen wir uns folgende Aspekte vor:

  • Bei der Umsetzung sollte auch möglichst auf bewährte Verfahren – wie eine Lösung über eine Browserextension – zurückgegriffen werden, da diese Verfahren bereits erprobt sind.
  • Es sollte zudem ein möglichst nutzerfreundliches, auch für jüngere und/oder weniger geübte Nutzende leicht verständliches System geschaffen werden.
  • Durch Zeitbegrenzung der Gültigkeit der Zufallszahl sowie durch Wiederholungsanforderung der Verifikation zu zuvor nicht bekannten Zeitpunkten kann einer unzulässigen Weitergabe entgegengewirkt werden.
2. Implementierung eines Demonstrators

Nach der technischen Ausarbeitung ist es für das weitere Vorgehen wichtig, dass gezeigt wird, dass das bisher grob beschriebene und dann im ersten Schritt ausgearbeitete System auch tatsächlich funktionieren kann. Mit dem Demonstrator sollte man nach außen – auch auf EU-Ebene – treten können. Es sollte danach klar sein, ob und wie das System für eine Vielzahl von Nutzer/Nutzerinnen verwendet und in Abläufe der Nutzung digitaler Dienste integriert werden kann.

3. Kalkulation

Eine Aufteilung der Aufgaben ist sowohl im Rahmen einer Bietergemeinschaft als auch mit der Vergabe von Unteraufträgen möglich. Das Angebot soll einzelne, separat kalkulierbare Module enthalten. Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich ab Kalenderwoche 16 (2024).

Dem Angebot ist eine nachvollziehbare und aussagekräftige Kalkulation beizufügen, die den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang vollständig abdeckt. Das finanzielle Angebot soll eine Darstellung der Gesamtkosten sowie eine detaillierte Aufgliederung der Kosten pro Leistungsbaustein enthalten.

Die USt. ist gesondert auszuweisen.

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Mehr Rente mit Minijob – Lohnt sich das?

Lesedauer 2 Minuten

Minijobs sind seit 2013 in der gesetzlichen Rentenkasse versicherungspflichtig. Arbeitgeber zahlen eine Pauschale für beschäftigte Minijobber.

Die Jobber selbst leisten einen eigenen Rentenbeitrag. Lohnt sich dieser, um die Rente zu erhöhen? Welche Vorteile bietet ein Minijob für die gesetzliche Altersrente?

Müssen Minijobber in die Rentenkasse einzahlen?

Bei einem Verdienst bis zu 400 Euro können Minijobber darauf verzichten, ihren Teil zum Rentenbeitrag zu zahlen, wenn sie es dem Arbeitgeber melden. Bei mehreren Minijobs werden die einzelnen Verdienste addiert, und auch hier gilt die Grenze von 400 Euro.

Minijobber müssen die Befreiung beantragen

Minijobber konnen sich ohne weitere Bedingungen von ihrem Eigenbetrag zur Rente befreien lassen. Diesen Wunsch müssen sie allerdings ihrem Arbeitgeber in einem schrfitlichen Antrag mittteilen. An die Rentenversicherung geht dann nur noch der Pauschalbetrag des Arbeitgebers.

Einmal befreit heißt immer befreit

Wichtig ist: In einem Minijob heißt “einmal berfreit immer befreit”. Sie können sich also im selben Minijob nicht erst von der Versicherungspflicht befreien lassen und Monate später entscheiden, doch in die Rentenkasse einzuzahlen.

Bei einem neuen Minijob gilt jedoch von Anfang an wieder ihr monatlicher Rentenbeitrag, bis Sie dort einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.

Lohnen sich die Rentenbeiträge finanziell?

Die Deutsche Rentenversicherung informiert: “Bei einem Monatsverdienst von 538 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro.”

Ein Brot mehr im Monat ist nicht gerade die Welt. Eine große Steigerung der Rente können Sie also durch Rentenbeiträge während des Minijobs nicht erwarten.

Wie hoch ist der Rentenbeitrag für Minijobber?

Der monatliche Rentenbeitrag beim Minijob liegt deutlich über dem, was Sie später als Plus auf der Rente haben. Laut der deutschen Rentenversciherung zahlen Minijobber bei einem Monatsverdienst von 450 Euro 16,20 Euro, das sind die 3,6 Prozent, die sie zu den 15 Prozent Pauschalbetrag ihres Arbeitgebers beisteuern.

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Minijobs und Erwerbsminderung

Die “Minierhöhung” der späteren Rente ist aber nicht der wesentliche Grund, warum Minijobs in Bezug auf Renten eine Bedeutung haben. Wichtiger als die Höhe der Rentenbeiträge ist, dass die Rentenversicherung diese zählt.

Bei Invalidität bedeutet das: Die Eigenbeiträge von Minijobbern zählen für die fünf Jahre Wartezeit und die drei durchgehenden Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre, die Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente sind.

Die Rentenversicherung erklärt: “Durch einen versicherungspflichtigen Minijob kann der Versicherte eine bereits erworbene Absicherung bei Erwerbsminderung aufrechterhalten.”

Bei unvorhergesehenen Geschehen wie einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist die Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente bereits bei einem einzigen gezahlten Beitrag an die Rentenkasse gegeben.

Der Minijob wird angerechnet

Was für die Erwerbsminderungsrente gilt, das gilt ebenso für die Altersrente. Rentenbeiträge bei Minijobs werden für die Wartezeit bei der gesetzlichen Altersrente angerechnet.

Minijobs können so Lücken füllen, um mit 35 Jahren Wartezeit als langjährig Versicherter begünstigt zu werden oder sogar mit 45 Jahren Wartezeit als besonders langjährig Versicherter.

Informieren Sie sich

Sollten sich Minijobber also von der Zahlung des Eigenbetrags zur Rente befreien lassen oder nicht? Letztlich entscheiden Sie das selbst. Informieren Sie sich, prüfen Sie Ihre angerechneten Rentenzeiten und bedenken Sie, dass bei einer Befreiung von der Rentenversicherung auch eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall ungültig wird.

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Guerillawiderstand gegen türkische Invasion

Das Pressezentrum der Volksverteidigungskräfte (HPG) hat in einer Mitteilung zum Kriegsgeschehen in Südkurdistan von diversen Guerillaaktionen und Angriffen der türkischen Armee berichtet. Aus der Erklärung gehen folgende Angaben hervor:

Guerillawiderstand in der westlichen Zap-Region

Im Gebiet Girê FM führte die Guerilla am 7. Juli eine Sabotageaktion gegen die türkischen Besatzungstruppen durch. Am selben Tag erfolgte ein Angriff mit schweren Waffen auf die Besatzer in Girê Cûdî. In dem Gebiet wurde am Montagmorgen eine unbewaffnete Drohne der türkischen Armee von Kämpferinnen der YJA Star (Verbände freier Frauen) abgeschossen. Am späten Nachmittag intervenierte die Guerilla gegen den versuchten Ausbau einer feindlichen Stellung und stoppte die Bewegungen der Besatzer. Die Besatzungstruppen im Gebiet Girê Amêdî wurden am 7. Juli achtmal mit schweren und halbautomatischen Waffen angegriffen.

In Girê Bahar stoppten die YJA Star am 5. Juli einen türkischen Vormarschversuch mit halbautomatischen Waffen. Als die Besatzungstruppen am 6. Juli Bäume fällten und ein Lager zu errichten versuchten, wurden sie zweimal von Guerillakämpferinnen mit schweren Waffen angegriffen. Am Montag um 22 Uhr intervenierte die Guerilla zweimal gegen Hubschrauber, die Soldaten absetzen wollten. Die Luftlandeoperation wurde durch die Intervention vereitelt. Im Gebiet um das Dorf Sergelê zerstörte die Guerilla am Montag einen Kran der türkischen Armee.

Xakurke und Heftanîn

Im Gebiet Girê Koordine in Xakurke hat eine Kämpferin der YJA Star am 4. Juli eine Überwachungskamera durch gezielten Beschuss mit einer halbautomatischen Waffe zerstört. Die türkischen Besatzungstruppen im Gebiet Kanî Biyê in Heftanîn sind von den YJA Star am 30. Juni und 5. Juli mit halbautomatischen und schweren Waffen angegriffen worden.

Angriffe der türkischen Armee

Die türkische Armee hat am 7. Juli verbotene Sprengmittel gegen einen Guerillatunnel in Girê FM eingesetzt. Girê Bahar und Serê Metîna sind in den vergangenen beiden Tagen mit Kampfhubschraubern angegriffen worden. Darüber hinaus erfolgten am 7. und 8. Juli insgesamt zwanzig Luftangriffe durch Kampfjets auf die Gebiete Şehîd Şerîf, Xinêrêya Jor und Kendekola in Xakurke, Çemrobotkî, Yekmalê, Dêreşê, Spîndarê, Xêrê und Deşta Kafya in Gare, Şêlazê, Bêşîlî und Dergelê in Metîna sowie Girê Bahar im Zap.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/lufteinheit-der-guerilla-greift-turkische-stutzpunkte-an-42830 https://anfdeutsch.com/kurdistan/turkische-invasion-ngo-warnt-vor-vertreibungswelle-in-sudkurdistan-42823 https://anfdeutsch.com/aktuelles/krieg-ohne-aufmerksamkeit-knk-fordert-interventionen-gegen-ankara-42835 https://anfdeutsch.com/kurdistan/hpg-turkei-bombardiert-dorfer-in-sudkurdistan-42817

 

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Zwei Guerillakämpfer im Zap-Widerstand gefallen

Die Guerillakämpfer Canfeda Soro und Canfeda Efrîn sind im Widerstand gegen die Besatzung der Zap-Region gefallen. Wie das Pressezentrum der Volksverteidigungskräfte (HPG) heute bekannt gab, sind die beiden Kämpfer am vergangenen Donnerstag bei einem Angriff der türkischen Armee im Ort Sergelê ums Leben gekommen. Die HPG würdigten Canfeda Soro und Canfeda Efrîn als apoistische Militante und selbstlose Persönlichkeiten, deren einziges Ideal es gewesen sei, die Freiheit des kurdischen Volkes zu gewährleisten. Den Angehörigen der Gefallenen und der Bevölkerung Kurdistans sprachen die HPG ihr Mitgefühl aus.

Die persönlichen Daten der Gefallenen wurden wie folgt angegeben:

                               

Codename: Canfeda Soro

Vor- und Nachname: Idris Çınar

Geburtsort: Êlih

Namen von Mutter und Vater: Emine – Hüsnü

Todestag und -ort: 4. Juli 2024 / Zap

 

 

Codename: Canfeda Efrîn

Vor- und Nachname: Ekrem Şêxo

Geburtsort: Efrîn

Namen von Mutter und Vater: Meryem – Ekrem

Todestag und -ort: 4. Juli 2024 / Zap

 

Canfeda Soro

Canfeda Soro wurde in der nordkurdischen Provinz Êlih (tr. Batman) als Sohn einer dem Stamm der Hebizbinî zugehörigen Familie geboren. Er wuchs in einem der kurdischen Bewegung nahestehenden Umfeld auf; die Realität des Krieges und der allgegenwärtigen Unterdrückung in Kurdistan prägten ihn von klein auf. Wut entsteht dort, wo Menschen dauerhaft mit Unrecht konfrontiert werden. Als bewusster Heranwachsender kanalisierte Canfeda Soro seine Wut auf das für ihn Wesentliche. Er wurde Mitglied der Revolutionären Jugend und widmete sich zunächst dem aktivistischen Bereich. Dabei setzte er sich intensiv mit den Schriften des PKK-Begründers Abdullah Öcalans und seinem Paradigma für eine freie Gesellschaft auseinander. In diese Zeit fielen auch die Überfälle und Massaker der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Rojava und Şengal. „Hevalê Canfeda fasste daraufhin den Entschluss, zur Guerilla zu gehen. Nur mit dem Widerstand in den Bergen ließen sich die Errungenschaften unseres Volkes verteidigen“, so die HPG.

 


Zur Guerilla ging Canfeda Soro im Jahr 2015. Nur kurz nach seiner Ankunft in den Bergen in Nordkurdistan wechselte er an die Fronten in den Städten, wo er im „revolutionären Volkskrieg“ kämpfte. Später zog er weiter in die Medya-Verteidigungsgebiete und widmete sich sowohl auf ideologischer als auch militärischer Ebene einer Vertiefung seiner Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sein letzter Einsatzort war das Widerstandsgebiet Sergelê. Die Gegend an der Westfront der Zap-Region liegt im Osten der Kleinstadt Amêdî, die Ausgangsbasis der laufenden Besatzungsoperation der türkischen Armee in Südkurdistan ist.

Canfeda Efrîn

Canfeda Efrîn stammte aus der Efrîn-Region in Westkurdistan (Rojava). Auch seine Kindheit war geprägt von der Verbundenheit seiner Familie zur kurdischen Sache. Er wuchs unter dem Eindruck des Widerstands gegen die Unterdrückung durch das nationalistischen Baath-Regime Syriens auf und erkannte früh, dass auch die Bevölkerung in den anderen Teilen Kurdistans durch die jeweiligen Besatzerstaaten ihrer Rechte beraubt wurden. Dass die Alternative zum Staat und der Weg, den Staat zu überwinden, in Rojava etabliert wurde, wo das friedliche Zusammenleben verschiedener Ethnien und religiöser Minderheiten auf der Grundlage des Paradigmas von Öcalan und mit seinen Pfeilern radikale Demokratie, Ökologie und Frauenbefreiung seit einer Revolution im Jahr 2012 Realität ist, beeindruckte Canfeda Efrîn. Deshalb schloss er sich als junger Mann zunächst den zivilen Verteidigungseinheiten an.

 


Erst nach der Besatzung seiner Heimat Efrîn infolge des von der Türkei und Dschihadistenmilizen im Sold einer NATO-Armee geführten Angriffskrieges 2018 ging Canfeda Efrîn zur Guerilla. Angekommen in den Bergen widmete er sich einer militärischen und ideologischen Weiterbildung. Im Besonderen setzte er sich mit den Taktiken der modernen Guerilla in Kombination mit der Tunnelkriegsführung auseinander. Dieses Wissen realisierte er sodann hauptsächlich in der Zap-Region. „Hevalê Canfeda steigerte seinen Kampf von Tag zu Tag. Er verbrachte jeden Augenblick damit, sich auf die Schläge zu konzentrieren, die er dem Feind versetzen würde. Er war sich bewusst, dass er nur auf diese Weise dem Andenken unserer Gefallenen gerecht werden und die Forderungen unseres Volkes nach Freiheit erfüllen konnte. Als HPG versprechen wir, das Andenken an Canfeda Efrîn und Canfeda Soro in unserem Kampf hochzuhalten und ihre Ideale zu verwirklichen.“

[album=20124]

https://anfdeutsch.com/kurdistan/hpg-berichten-uber-turkische-besatzungsangriffe-42785 https://anfdeutsch.com/kurdistan/dorf-schlagt-alarm-buschfeuer-nach-angriffen-auf-sergele-42787 https://anfdeutsch.com/kurdistan/turkische-invasion-ngo-warnt-vor-vertreibungswelle-in-sudkurdistan-42823

 

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Am nuklearen Abgrund

Die Atomwaffensucht der USA trägt nicht zu einer auf Abschreckung basierenden Stabilität bei, vielmehr erhöht sie die Kriegsgefahr.
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Assanges Befreiung war nur der erste Schritt (I)

Für Verteidiger der Informationsfreiheit war das Ende der fast 14 Jahre währenden Verfolgung von Julian Assange ein willkommener Erfolg – ​​aber noch kein Durchbruch. Zwar bleibt dem WikiLeaks-Gründer eine weitere Gefängnisstrafe erspart; doch dienen das im Deal vereinbarte Schuldeingeständnis und die Akzeptanz der Rechtmäßigkeit der fünfjährigen Haftstrafe dazu, eine gefährliche Machtverschiebung zugunsten des Militärs und […]

<p>The post Assanges Befreiung war nur der erste Schritt (I) first appeared on Ansage.</p>

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Russia-India talks

PRESIDENT OF RUSSIA - 9. Juli 2024 - 14:30

On July 8–9, Prime Minister of India Narendra Modi came to Russia on an official visit.

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Presenting the Order of St Andrew the Apostle to Prime Minister of India Narendra Modi

PRESIDENT OF RUSSIA - 9. Juli 2024 - 14:20

The President presented the Order of St Andrew the Apostle to Prime Minister of India Narendra Modi. The ceremony was held in St Andrew’s Hall of the Grand Kremlin Palace.

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Medical points, emergency clinics in Gaza out of service

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. Juli 2024 - 14:16

Occupied Jerusalem, SANA- Palestinian Red Crescent Society(PRCS) said Tuesday that all medical points and emergency clinics in Gaza City went out of service.

“All medical facilities went out of service due to Israeli occupation forced eviction procedures in various areas of the city”, Wafa News Agency quoted the Red Crescent said in a statement.

The number of hospitals still in service in the sector is 15 hospitals out of 36 ones, and these hospitals provide the services partially and face a severe shortage of workers and medical supplies.

Rafah al-Allouni

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Nisêbîn: 15-Jähriger von Gendarmerie misshandelt

Der türkische Staatsterror gegen die kurdische Bevölkerung dauert unvermindert an. In Nisêbîn (tr. Nusaybin) ist ein Fünfzehnjähriger offenbar von der Gendarmerie misshandelt worden, bevor er festgenommen wurde. Das schilderten Angehörige der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA). Der Vorfall ereignete sich demnach am Dienstagmorgen im Dorf Marînê (Eskihisar), das an den Ausläufern des Bagok-Massivs im Süden der Provinz Mêrdîn (Mardin) liegt.

Eine Einheit der türkischen Militärpolizei habe eine überfallartige Razzia im Haus der Familie Aslan durchgeführt – vorgeblich, weil ein Festnahmebefehl gegen den Besitzer und dessen Bruder erlassen worden sei. Da beide nicht angetroffen wurden, nahm die Gendarmerie den Sohn des Hauseigentümers sowie dessen Frau und eine Besucherin in Gewahrsam. Letztere soll erst kürzlich aus dem Gefängnis entlassen worden sein.

„Sie haben ihre Waffen auf uns gerichtet und uns übelst beschimpft, während sie das Kind misshandelt und verletzt haben und das ganze Haus verwüsteten“, erklärte Hafsadi Aslan, die Großmutter des festgenommenen Jugendlichen. Sie warf den Beamten der Militärpolizei vor, ihr Enkelkind gefoltert zu haben. „Selbst Ungläubige begehen nicht solche Verbrechen“, zürnt die Frau.

Eine Nachbarin bestätigte die Angaben der Seniorin und gab an beobachtet zu haben, wie die Junge einen Schwall Blut aus dem Mund verlor, als er zum Einsatzfahrzeug gezerrt wurde. „Ich bin hingelaufen und habe mich schützend vor den Jungen gestellt. Daraufhin wurde ich ebenfalls traktiert und beschimpft.“

Bisher hat sich die Militärpolizei nicht dazu geäußert, aus welchen Gründen die beiden Frauen und der Jugendliche aus Marînê festgenommen worden sind. Wie es heißt, seien sie zum Provinzkommando der Gendarmerie gebracht worden, wo sie zunächst einem Verhär unterzogen werden sollen. Kontakt zu einem Rechtsbeistand sollen die Frauen und der 15-Jährige noch nicht erhalten haben. 

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/zivilisten-aus-rojava-an-turkischer-grenze-misshandelt-42623 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/14-jahriger-misshandelt-polizisten-unter-gewaltverdacht-festgenommen-36830 https://anfdeutsch.com/kurdistan/turkische-armee-uberfallt-dorf-in-Elih-42806

 

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Schwarz-gelbe Friedensbotschaft

Eine Jerusalemer Künstlerin verwendet die Farben des Fußballvereins Borussia Dortmund für Bilder mit völkerverbindender Botschaft.
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Schwerbehinderung: Grad der Behinderung kann addierend sein

Lesedauer 2 Minuten

In einem ergangenen Urteil hat das Sozialgericht Aurich entschieden, dass einem Kläger ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 und damit die Schwerbehinderteneigenschaft zuerkannt wird.

Das Versorgungsamt hatte zuvor den GdB des Klägers auf 40 festgesetzt. Denn Gründe für eine Anerkennung einer Schwerbehinderung können addierend sein.

Worum geht es in diesem Fall?

Der Kläger, geboren 1963, beantragte am 25. Mai 2021 die Höherstufung seines Grades der Behinderung.

Bisher hatte er einen GdB von 30, basierend auf einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung. Mit dem Neufeststellungsantrag machte er weitere Gesundheitsstörungen geltend, darunter Lungenfunktionsstörungen, Schlafapnoe, Migräne, Depressionen und Rückenbeschwerden.

Der versorgungsärztliche Dienst der Behörde bewertete den GdB jedoch nur mit 40, was der Kläger nicht akzeptierte und daraufhin Widerspruch einlegte.

Was sind die Kernpunkte des Widerspruchs?

Der Kläger argumentierte, dass seine vielfältigen Gesundheitsstörungen in der Gesamtschau eine Schwerbehinderteneigenschaft rechtfertigen würden.

Insbesondere die Kombination eines schweren Lungenleidens mit einem Einzel-GdB von 30 und der bestehenden Darmleiden sei ausreichend für einen Gesamt-GdB von 50. Der Widerspruch wurde jedoch zurückgewiesen, sodass der Kläger Klage vor dem Sozialgericht Aurich erhob.

Die rechtliche Grundlage: Wie wird der Grad der Behinderung festgelegt?

Die rechtliche Grundlage für die Feststellung des GdB ist das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), insbesondere § 152, sowie die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).

Letztere enthält die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG), die als antizipierte Sachverständigengutachten dienen und die Bewertung des GdB in Zehnergraden regeln.

Wie erfolgt die Bewertung des GdB?

Die Bewertung des GdB erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Feststellung der Einzel-GdB: Für jede Gesundheitsstörung wird ein Einzel-GdB festgelegt. Im vorliegenden Fall wurden für die Darmerkrankung und die Lungenfunktionsstörung jeweils ein Einzel-GdB von 30 festgesetzt.
  2. Gesamtabwägung: In einer Gesamtschau werden die einzelnen Beeinträchtigungen bewertet, wobei deren wechselseitige Beziehungen berücksichtigt werden. Ziel ist es, die Auswirkungen der Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu beurteilen.
Welche Gesundheitsstörungen lagen vor?

Der Kläger leidet seit 2004 an einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung mit Teilverlust des Dickdarms. Trotz Therapieanpassungen treten regelmäßig schmerzhafte Durchfälle auf. Der Beklagte bewertete diese Beeinträchtigung mit einem Einzel-GdB von 30, was nach den VMG für stärkere und häufig rezidivierende Symptome angemessen ist.

Der Kläger hat zudem eine COPD Grad II nach GOLD mit einem Lungenemphysem, was durch regelmäßige Lungenfunktionsdiagnostik bestätigt wurde.

Die Funktionsbeeinträchtigungen wurden ebenfalls mit einem Einzel-GdB von 30 bewertet. Zusätzlich leidet der Kläger an einem Schlafapnoe-Syndrom, was mit einem weiteren Einzel-GdB von 20 veranschlagt wurde.

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Weitere Störungen

Weitere Funktionsbeeinträchtigungen, wie orthopädische Leiden oder psychische Erkrankungen, wurden im Verlauf des Verfahrens nicht ausreichend belegt und daher nicht zusätzlich bewertet.

Die gerichtliche Entscheidung: Warum wurde die Klage stattgegeben?

Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers, dass die beiden führenden Gesundheitsstörungen (Darmleiden und Lungenfunktionsstörung) in ihren Auswirkungen voneinander unabhängig sind und unterschiedliche Bereiche des täglichen Lebens beeinträchtigen.

Diese Unabhängigkeit rechtfertigt nach Auffassung des Gerichts eine Erhöhung des Gesamt-GdB auf 50.

Wie begründete das Gericht seine Entscheidung?

Das Gericht hob hervor, dass bei der Bewertung des Gesamt-GdB nicht nur die Einzel-GdB addiert werden, sondern eine Gesamtabwägung erfolgen muss.

In Fällen, in denen zwei führende Einzel-GdB von 30 vorliegen und die Funktionsbeeinträchtigungen unterschiedliche Lebensbereiche betreffen, sei im Regelfall von einer Schwerbehinderteneigenschaft auszugehen.

Diese Sichtweise stehe im Einklang mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Welche Bedeutung hat das Urteil?

Das Urteil bestätigt, dass bei der Bewertung der Schwerbehinderteneigenschaft nicht nur die Summe der Einzel-GdB entscheidend ist, sondern auch deren wechselseitige Beziehungen und die Auswirkungen auf das tägliche Leben. Das Gericht betonte die Bedeutung einer umfassenden Gesamtschau und könnte wegweisend für ähnliche Fälle sein. (Az: S 4 SB 154/21)

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Hope Betrayed: The French Election

Hope Betrayed: The French Election

Paul Craig Roberts

I wonder if Putin is as disappointed with the outcome of the French election as I am. The first round of elections gave a large lead to Marine Le Pen’s French Nationalist party. Hoping this would carry through the second round, I saw hope in the idea that European peoples tired of the long domination by Washington of their politics were beginning to break free. Alas, it was nothing but a dream.

What changed so dramatically between the first round and the second round of the votes that reduced the French Nationalists from first to third in the final outcome?

Was the election stolen like the last two US national elections? Peter Koenig explains the theft:
https://www.globalresearch.ca/french-fraudulent-disaster-elections/5862026

Was the first round just a protest vote unintended as an indicator of a return to French nationalism last witnessed in France during the 10-year presidency of Charles De Gaulle? Le Pen’s nationalist party serves as the place voters register their protests at the ruling party. Although French voters are outraged at the transformation of France into a Tower of Babel, the French people have been successfully indoctrinated by Americans and by the EU to regard nationalism as Nazism. So they vote for French nationalism only as a protest, not as a solution to the ongoing gradual disappearance of the French nation.

Was the disappointing outcome a result of Macron’s establishment party coming together with the French left-wing to prevent a victory for French ethnicity? There are reports that Macron and left-wing party candidates that came in last in the first round dropped out in order to consolidate the vote against Le Pen’s party, which is called “far right.” It is the strange situation throughout Europe and the UK that any party that represents the ethnic basis of the country–British, French, German, Italian, Dutch, etc., is branded “far right.” For decades propagandists have identified ethnic nationalists with Nazis. Europeans are indoctrinated into this way of thinking, and no one wants to “vote like a Nazi.” Consequently, the ethnic nationalities that constitute European countries are unwilling to elect a party that represents them.

Europe and the UK are ruled by parties that are Washington’s puppets.

The French election did produce a change. The French left-wing displaced Macron’s establishment party as the party with the largest number of votes. The ruling coalition will be Macron’s establishment party with the French left. Macron himself is not at risk. What will change will be the ministers. It will be interesting to see how these seats are distributed.

Little will change. The french left is as welcoming to immigrant invaders as Macron’s party. Perhaps French readers will inform me where the French left stands on war with Russia. I suspect that the money and positions that Washington will hand out to susceptible French leftists will suffice to crush any revolutionary intentions. Being elevated into Washington’s confidence is valuable. The French left will be quieted with reduced economic attack on the French working class. As Giuseppe di Lampedusa wrote in his classic novel, 
The Leopard, “things have to change so that they can remain the same.”

The question before us remains. Now that hopes of a restoration of European nationalism have been defeated by indoctrinated French voters afraid to vote for their own future, Putin’s hopes of a more reasonable Europe are defeated. How many more hopes does Putin have to see defeated before he has no alternative to acting in defense of Russia?

What form will this defense take?

These questions are not part of the American presidential election. Washington, allegedly a great power, but I think a fragile one, makes decisions about war with no comprehension of the likely consequences.

When I compare American leadership today in government, corporations, media, and universities with the leadership of years ago, I see mindlessness.

Mindlessness is not consistent with being a great power.

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Transparenzbericht Juni 2024: Unsere Einnahmen und Ausgaben und eine gerissene Latte

netzpolitik.org - 9. Juli 2024 - 13:36

Die Bundesregierung duckt sich unter der rechten Welle weg und kommt nicht vom Fleck. Wir reißen zwar eine Latte, kommen aber um einiges voran. Und wir haben einiges in Planung. Denn: Ein großer Geburtstag steht an. Und ihr seid alle herzlich eingeladen!

Spaziergang über die Felsen von Pourville, gemalt von Claude Monet

Wir liegen etwas im Zeitplan zurück. Eigentlich wollten wir einen fließenden Übergang schaffen und unseren Transparenzbericht nun nicht mehr monatlich, sondern vierteljährlich veröffentlichen. Die Latte haben wir gleich zu Beginn gerissen.

Warum hat es länger gedauert? Seit Ende vergangenen Jahres haben wir eine neue Geschäftsführung und eine neue Finanzbuchhaltung. Die beiden stellen die Finanzauswertungen mittels einer veränderten Kostenzuordnung neu auf. Das alles erfolgt auch noch in Abstimmung mit unserem Steuerberatungsbüro. Diese Umstellung kostet etwas Zeit.

Daher erzählen wir euch in diesem Transparenzbericht alles Wichtige, was im ersten Halbjahr 2024 im Team passiert ist. Weiter unten folgen die Zahlen aus dem ersten Quartal. Der nächste Transparenzbericht kommt im August, dann vor allem mit den harten Zahlen aus dem zweiten Quartal.

Das erste Halbjahr 2024

Schauen wir also zurück auf das erste Halbjahr, in dem viel passiert ist. Im Januar begannen die Großdemonstrationen gegen die AfD. Über Wochen gingen hunderttausende Menschen auf die Straßen. Die Recherchen von Correctiv hatten die Proteste ausgelöst.

Inzwischen liegen die EU-Wahlen hinter uns – die AfD erzielte dort die befürchteten Zugewinne. Im September stehen dann in Thüringen, Sachsen und Brandenburg Landtagswahlen an. In allen drei Bundesländern führt die rechtsradikale Partei in den Umfragen.

In den vergangenen Monaten wurde viel über ein Parteiverbot diskutiert. Viel mehr ist jedoch nicht passiert. Die Ampel-Koalition hat den Protest der Straße politisch nicht aufgegriffen. Das Gegenteil ist der Fall: Die FDP blockiert das im Koalitionsvertrag vereinbarte Demokratiefördergesetz. Und in ihrem Koalitionsvertrag versprach die Ampel, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren. Auch davon sind bisher erst Ansätze zu erkennen. Warum kommt die Ampel gerade hier nicht aus dem Quark?

Podcast, Ticker, Chatkontrolle – und ein neuer Kollege!

Wir waren dafür umso fleißiger. Anfang April ging unser Ticker an den Start. Auf unserer Homepage und einer eigens eingerichteten Übersichtsseite findet ihr seitdem Links zu wichtigen, spannenden und interessanten Inhalten von anderen Medien und Webseiten. So wollen wir euch netzpolitisch noch besser auf dem Laufenden halten – auch wenn wir die verlinkten Texte selbst nicht geschrieben haben. Denn wir finden: Gute Inhalte auf anderen Seiten sind nicht schlecht, sondern toll.

Einen Monat später veröffentlichten wir dann die erste Folge unseres Podcasts „Systemeinstellungen“. Darin erzählen wir die Geschichten von Menschen, die plötzlich ins Visier des Staates geraten. Wir treffen unter anderem eine Klima-Aktivistin, die sich als 15-jährige vor der Polizei bis auf die Unterwäsche ausziehen muss, und eine engagierte Pfarrerin auf dem Land, die ihre Kirche für Geflüchtete in Not öffnet. Wenn Ihr es noch nicht getan habt – hört gerne rein!

Auch inhaltlich konnten wir Erfolge verbuchen. Denn durch die ganzen Monate hat uns ein Thema eng begleitet: die Chatkontrolle. Zum Ende der belgischen Ratspräsidentschaft wurde es noch einmal hochspannend. In buchstäblich allerletzter Minute wurde der entsprechende Punkt von der Tagesordnung genommen, weil die Ratspräsidentschaft keine Mehrheit gesehen hat.

Das ist ein wichtiger Etappensieg – doch das Thema ist damit noch nicht vom Tisch: Im Juli geht die Ratspräsidentschaft von Belgien an Ungarn. Ungarn hat in seinem Arbeitsprogramm angekündigt, die Verhandlungen zur Chatkontrolle voranzutreiben. Wir bleiben dran!

Seit dem 1. Juni haben wir außerdem einen neuen Kollegen. Martin hat schon für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war zuletzt Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriff. Erste Texte finden sich schon auf netzpolitik.org – und in Martins erstem Wochenrückblick könnt Ihr lesen, wie er uns fast auf den Tischen rumtanzt.

Konferenz „Bildet Netze!“ – 20 Jahre netzpolitik.org

Und damit zu den Dingen, die wir in den kommenden Monaten planen. Im Fokus steht dabei ein Jubiläum: netzpolitik.org wird 20! Zu diesem Anlass veranstalten wir am 13. September unter dem Motto „Bildet Netze“ eine große eintägige Konferenz in Berlin.

Wie verteidigen wir digitale Freiheitsrechte? Wie stellen wir technologischen Wandel in den Dienst der Gesellschaft? Welche Netze müssen wir spannen, um das Netz gemeinsam voranzubringen? Diesen Fragen wollen wir – 20 Jahre nach Gründung von netzpolitik.org – nachgehen. Und natürlich wollen wir auch mit euch feiern: Den Konferenztag lassen wir mit einer großen Geburtstagsparty ausklingen. Wir freuen uns auf euch! Weitere Informationen findet ihr hier: https://netzpolitik.org/bildet-netze.

All das ist nur möglich dank Eurer Unterstützung. Denn netzpolitik.org finanziert sich durch Spenden – und zwar durch die Spenden vieler, vieler einzelner Menschen. Rund acht Euro beträgt die durchschnittliche Einzelspende pro Monat.

Schon ein paar Euro im Monat helfen uns beim Kampf gegen Überwachung und für für mehr Transparenz, Datenschutz und digitale Freiheitsrechte. Wenn du diese Arbeit unterstützen willst, spende jetzt unter netzpolitik.org/spenden.

Die harten Zahlen: 1. Quartal

Und damit zu den harten Zahlen im ersten Quartal. Jeden Januar erreichen uns aus der Jahresendkampagne noch viele Spenden. Dadurch fällt das Spendenergebnis im ersten Quartal überdurchschnittlich erfreulich aus. In den Monaten Januar bis März lagen die Spendeneinnahmen bei insgesamt 211.641 Euro. Sie haben unsere im Budget kalkulierten Erwartungen für diesen Zeitraum damit um etwas mehr als 3.100 Euro übertroffen.

Erstmals wurde netzpolitik.org auch in einem Nachlass bedacht. Die Nachricht erhielten wir überraschend vor knapp zwei Jahren. Lange wussten wir nicht, welchen Betrag wir als eine von drei im Testament genannten Organisationen aus der Abwicklung der Erbschaft erhalten werden. Als vorsichtige Schätzung haben wir uns 40.000 Euro ins 2024er-Budget geschrieben, davon den größeren Teil in das zweite Quartal. Am Ende erhielten wir bis Ende März die Gesamtsumme von 55.000 Euro. Wir bedanken uns posthum bei dem Menschen, der sich mit der Möglichkeit des gemeinnützigen Vererbens beschäftigt hat und netzpolitik.org mit seinem Testament nachhaltig unterstützt hat.

Insgesamt belaufen sich unsere Einnahmen im ersten Quartal auf 269.877 Euro. Aus dem Merch-Store erhielten wir knapp 1.260 Euro, was dem üblichen Durchschnitt entspricht. Die sonstigen Erlöse in Höhe von 900 Euro zeigen die Kostenerstattungen des Bundes für den Platz im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.

Bei den Ausgaben liegen die Personalkosten bei 184.940 Euro und damit 14.470 Euro unter den kalkulierten Ausgaben laut unserem Stellenplan. Das liegt vor allem an der späteren Besetzung einer Redaktionsstelle, die im Juni statt im März erfolgte, sowie an Auszeiten und Stundenreduzierungen. Außerdem planen wir bei allen Stellen den gesetzlichen Anspruch auf Entgeldumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ein. Nicht alle Kolleg:innen schließen bAV-Verträge ab, können sich jedoch jederzeit – auch rückwirkend zum Jahresanfang – dazu entscheiden.

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In den Sachkosten haben wir knapp 64.400 Euro aufgewendet und damit circa 18.200 Euro weniger ausgegeben als im 1. Quartal geplant. Das liegt zum einen an den Raumkosten mit rund 11.000 Euro, in denen mit 9.500 Euro lediglich zwei Monatsmieten abgebildet sind. Die Januarmiete wurde bereits im Dezember des Vorjahres gezahlt und verbucht.

Zum anderen haben wir die Produktion der Podcastreihe Systemeinstellungen ins zweite Quartal verschoben. Die dafür im Budget eingestellten Kosten (1.250 Euro) waren entsprechend unserer Planung für das 1. Quartal eingestellt. Zudem budgetieren wir zeitlich unvorhersehbare Ausgabepositionen in Höhe des monatlichen Jahresdurchschnitts. So haben wir für die Teams im ersten Quartal Fortbildungskosten von ca. 3.705 Euro geplant, die im ersten Quartal nur in Höhe von 1.845 Euro abgerufen wurden. Ebenso verhält es sich mit den Ausgaben für Beratung und Gesundheitsschutz.

Unsere Spendeneinnahmen

Die Höhe der Fremdleistungen mit etwas mehr als 36.000 Euro ist höher als im Jahresdurchschnitt. Für die Finanzbuchhaltung haben wir erneut Arbeitszeit unseres Steuerberatungsbüros in Anspruch genommen rund 7.500 Euro. Die Summe fiel für den sorgfältigen Check der ersten selbständig gebuchten Monate der neuen Kollegin und für die Umstellung der Kostenzuordnung in der Finanzauswertung an.

Auch die Kosten des rechtsanwaltlichen Nachlassverwalters für die Abwicklung der Erbschaft sind mit etwa 6.500 Euro um 3.500 Euro höher ausgefallen als von uns erwartet. Der hohe zeitliche Aufwand der Veräußerungen aus dem Nachlass war vorher nicht absehbar.

Außerdem hat die datenaufbereitende Vorarbeitung für die Versendung der Spendenquittungen höhere Kosten verursacht als geplant (rund 1.400 Euro). In dem Posten Geldverkehr (circa 4.530 Euro) sind Gebühren für die halbjährliche Abwicklung der Spenden über unser Spendenformular enthalten.

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Die Aufwendungen für unseren Betriebsbedarf (rund 6.663 Euro) und aller weiterer Sachkosten sind unauffällig. Zusammen mit den Personalkosten hatten wir im 1. Quartal 2024 Ausgaben in Höhe von 252.185 Euro.

Aufgrund der Einnahmen aus dem Nachlass bereits im 1. Quartal und den Minderausgaben bei den Sachkosten beenden wir das erste Quartal mit einem Überschuss von etwas unter 17.700 Euro. Gerechnet hatten wir zum 31. März 2024 mit einem Verlust von knapp 60.360 Euro.

Viele von euch wissen, dass wir mit dem Polster aus der vorherigen Jahresendkampagne das "Spendental" ab Februar bis Mitte November überbrücken. Aufgrund der guten Entwicklung im ersten Quartal werden wir erst ab dem zweiten Quartal dieses Polster brauchen.

Noch eine Anmerkung zum Schluss dieses Berichts: Wir arbeiten daran, die Visualisierung unserer Ein- und Ausgaben noch übersichtlicher zu gestalten. Sobald wir das neue System der Kostenzuordnung und -auswertung aufgesetzt haben, wechseln wir die Darstellung. In der Visualisierung der Spendenziele in der obigen Grafik seht ihr daher hier noch zwei Modi: Für 2023 verwenden wir noch die alte Darstellung (Monat = Spenden im Jahresdurchschnitt), für die Spendenziele 2024 aber bereits die neue Darstellung (Monat = auf Basis der Einnahmen der gleichen Vorjahresmonate und mit der Erwartung laut Jahresbudget).

Danke für Eure Unterstützung!

Wenn ihr uns unterstützen wollt, findet ihr hier alle Möglichkeiten. Am besten ist ein Dauerauftrag. Er ermöglicht uns, langfristig zu planen:

Inhaber: netzpolitik.org e.V.
IBAN: DE62430609671149278400
BIC: GENODEM1GLS
Zweck: Spende netzpolitik.org

Wir freuen uns auch über Spenden via Paypal.

Wir sind glücklich, die besten Unterstützerinnen und Unterstützer zu haben.

Unseren Transparenzbericht aus dem Dezember 2023 findet ihr hier.

Vielen Dank an euch alle!

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