«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Schwerbehinderung: Merkzeichen B entzogen – fallen alle Ansprüche weg?
Wird das Merkzeichen B gestrichen, betrifft das sofort Ihre Begleitung im ÖPNV. Die unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson entfällt mit dem neuen Ausweis. Ihre eigene Freifahrt kann weiter bestehen, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Prüfen Sie daher parallel die Rechtsgrundlage der Aufhebung und Ihre Mobilitätsoptionen.
Wann „B“ zusteht – aktuelle Linie der GerichteDas Merkzeichen B verlangt einen klar nachweisbaren Hilfebedarf im ÖPNV. Entscheidend ist, ob beim Ein- und Aussteigen, beim Umsteigen, bei Orientierung oder während der Fahrt regelmäßig fremde Hilfe nötig ist. Es genügt nicht, wenn Hilfe nur gelegentlich erforderlich ist.
Die Rechtsprechung fordert eine verkehrsmittelspezifische Prüfung des Alltags, nicht bloß Diagnosen. Zudem gilt: B ist ein Zusatz zu anderen Merkzeichen und setzt in der Regel G, Gl oder H voraus.
Kein „isoliertes B“: Voraussetzungen sauber prüfenDie Versorgungsmedizinischen Grundsätze ordnen B ausdrücklich den Fällen zu, in denen zusätzlich G, Gl oder H vorliegen. Die Behörden müssen diese Koppelung dokumentieren. Wer nur B ohne die genannten Voraussetzungen führt, riskiert Fehler im Bescheid. Betroffene sollten die Begründung genau anfordern und die fachliche Herleitung gegenprüfen.
Häufige Behördenfehler – hier setzt Ihre Gegenwehr anViele Entziehungen stützen sich auf pauschale Annahmen. Häufig werden nur Diagnosen gewürdigt, nicht aber konkrete ÖPNV-Abläufe. Ebenso häufig fehlt die Prüfung der „Regelmäßigkeit“ des Hilfebedarfs in realen Fahrketten.
Auch formelle Fehler treten auf: Entziehungen erfolgen ohne die richtige Rechtsgrundlage oder ohne sachgerechte Ermessensausübung. Diese Punkte sind im Widerspruch zentral.
Entziehung rechtlich angreifen: § 48 oder § 45 SGB X?Für eine Aufhebung „für die Zukunft“ braucht es eine nachträgliche, wesentliche Änderung der Verhältnisse. Nur dann greift § 48 SGB X. Will die Behörde einen früheren, seit Beginn rechtswidrigen Bescheid aufheben, muss sie § 45 SGB X anwenden. Dann gelten strenge Vertrauensschutz-Regeln und Fristen. Ohne saubere Subsumtion unter die richtige Norm ist die Entziehung angreifbar.
Beweise, die vor Gericht tragenStellen Sie Ihren ÖPNV-Alltag präzise dar. Führen Sie Fahrtenbücher mit Linien, Haltestellen, Umsteigewegen und Zeiten. Dokumentieren Sie Stufen, Spaltmaße, defekte Aufzüge, Gedränge und unklare Durchsagen. Ergänzen Sie das mit fachärztlichen Funktionsberichten: nicht nur Diagnosen, sondern konkrete Fähigkeitsgrenzen beim Ein-, Aus- und Umsteigen oder bei Orientierung und Kommunikation.
Zeugen können Begleitpersonen, Schul- oder Arbeitsassistenzen sein. Gerichte knüpfen die Entscheidung an diese Tatsachen.
Was der B-Entzug im ÖPNV konkret ändertDie unentgeltliche Mitnahme der Begleitperson setzt den B-Eintrag voraus. Fehlt B, besteht die kostenfreie Begleitung nicht mehr. Die eigene Freifahrt hängt dagegen vom Beiblatt mit Wertmarke und den übrigen Merkzeichen ab. Wer G, Gl, aG, Bl oder H erfüllt und eine Wertmarke führt, nutzt den Nahverkehr weiterhin unentgeltlich. Diese Unterscheidung ist für Betroffene zentral.
Wertmarke: Erstattung bei Rückgabe möglichGeben Sie eine Jahres-Wertmarke vor dem 30. Juni zurück, erhalten Sie auf Antrag die Hälfte des Betrags. Bei Rückgabe vor Laufzeitbeginn ist eine volle Erstattung möglich. Die Rückgabe ist zudem Voraussetzung für bestimmte Erstattungsansprüche. Bewahren Sie Belege auf und stellen Sie den Antrag schriftlich beim Versorgungsamt.
Mobilitätsbudget? Realistisch sind regionale DiensteEin bundesweit einheitliches Mobilitätsbudget als Ersatz für B gibt es derzeit nicht. In vielen Städten existieren jedoch Begleit- und Fahrdienste. In Berlin begleitet der VBB-Begleitservice täglich von 7 bis 22 Uhr von der Haustür bis zum Ziel.
Daneben stehen Sonderfahrdienste für anspruchsberechtigte Personen zur Verfügung. Solche Angebote können den Zeitraum bis zur Entscheidung im Rechtsbehelf überbrücken. Prüfen Sie die Optionen Ihrer Kommune.
Hintergrund: Warum „regelmäßig“ der Dreh- und Angelpunkt istDie Gerichte unterscheiden deutlich zwischen gelegentlichen Hilfen und einem wiederkehrenden, vorhersehbaren Hilfebedarf. „Regelmäßig“ meint einen Bedarf, der sich aus typischen Fahrten ergibt und nicht nur in Ausnahmesituationen entsteht.
Wer seinen Alltag konkret belegt, schließt Argumentationslücken. Diese Linie prägt sowohl Entziehungs- als auch Neuantragsverfahren.
Wenn die Behörde B streicht, obwohl sich nichts änderteLiegt keine wesentliche Veränderung vor, scheidet eine Aufhebung nach § 48 SGB X aus. Greift die Behörde stattdessen zu § 45 SGB X, muss sie Ihr Vertrauen würdigen und Fristen einhalten. Das gilt insbesondere bei langjährigen, bestandskräftigen Feststellungen. In der Praxis scheitern viele Entziehungen an diesen Hürden. Lassen Sie die Begründung rechtlich prüfen.
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Schwerbehinderung: Große Vorteile bei Krankenkassen mit einem GdB
Mit einem Grad der Behinderung von 50 gilt man sozialrechtlich als schwerbehindert. Dieser Status belegt sich durch den Schwerbehindertenausweis und öffnet weit mehr als nur arbeits‑ und steuerrechtliche Nachteilsausgleiche.
Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entstehen spürbare Erleichterungen, denn das SGB V knüpft zahlreiche Leistungs‑ und Beitragsregeln an den Nachweis schwerer Beeinträchtigungen. Menschen mit GdB 50 können dadurch medizinische Leistungen schneller genehmigt bekommen, ihre Eigenanteile reduzieren und bei Langzeitbehandlungen auf zusätzliche Schutzmechanismen zurückgreifen.
Obergrenze der Eigenbeteiligung – Zuzahlungsbefreiung wird deutlich früher erreichtGrundsätzlich begrenzt das Gesetz die Summe aller Zuzahlungen auf zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens eines Haushalts. Für Versicherte, die als schwerwiegend chronisch krank gelten – was bei vielen Schwerbehinderten der Fall ist – sinkt diese Belastungsgrenze auf nur ein Prozent.
2025 bedeutet das: Wer beispielsweise 30 000 Euro Brutto im Jahr bezieht, muss maximal 300 Euro zuzahlen, statt 600 Euro wie gesunde Versicherte. Die AOK beziffert die Pauschalbeträge in diesem Jahr sogar noch konkreter: 67,56 Euro für chronisch Kranke gegenüber 135,12 Euro für alle anderen Erwachsenen.
Heil‑ und Hilfsmittel: schnellerer Zugang dank neuer RichtlinieDer Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16. Mai 2025 die Hilfsmittel‑Richtlinie angepasst. Ärztinnen und Ärzte dürfen seitdem komplexe Hilfsmittel, etwa elektronische Rollstühle oder Sprachcomputer, via Videosprechstunde verordnen; zugleich läuft für die Krankenkasse eine engere Entscheidungsfrist.
Bleibt ein Bescheid aus, gilt der Antrag nun als genehmigt, und Versicherte dürfen das Hilfsmittel selbst beschaffen und sich die Kosten erstatten lassen. Diese Fristlösung ist besonders für Betroffene mit erheblicher Mobilitätseinschränkung wichtig, weil sie sich langwierige Widerspruchsverfahren erspart.
Chronische Erkrankung und Disease‑Management – Mehr Therapie, weniger GenehmigungsaufwandWer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, erfüllt häufig automatisch die Chroniker‑Kriterien der Kassen: Die Krankheit besteht länger als ein Jahr und wird fortlaufend behandelt.
Dadurch greifen Sonderregeln der Heilmittel‑Richtlinie. Ergotherapie oder Physiotherapie können auch jenseits der Regelfalls‑Obergrenze verordnet werden, ohne dass das Budget der Ärztin belastet wird.
Gleichzeitig haben Schwerbehinderte bevorzugten Zugang zu strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP), etwa für Diabetes, COPD oder Herzinsuffizienz.
Diese Programme sichern regionale Facharzttermine, Datentracking in der elektronischen Patientenakte und regelmäßige Schulungen – Leistungen, die ohne DMP häufig selbst zu organisieren wären.
Tabelle: Alle Vorteile mit Grad der Behinderung bei Krankenkassen Leistung / Vorteil Was bedeutet das für Versicherte mit GdB ≥ 50? (inkl. rechtlicher Grundlage) Reduzierte Zuzahlungsgrenze Die jährliche Eigenbelastung für Arznei‑, Verbands‑ und Hilfsmittel sinkt von 2 % auf 1 % des Haushalts‑Bruttoeinkommens, sobald eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt (§ 62 SGB V). Nach Erreichen der Grenze stellt die Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres eine Befreiungsbescheinigung aus. Genehmigungsfiktion und Videoverordnung bei Hilfsmitteln Seit 16. Mai 2025 gilt: Erteilt die Kasse nach Antrag auf ein komplexes Hilfsmittel (z. B. E‑Rollstuhl, Sprachcomputer) keinen Bescheid innerhalb der Frist, gilt es als genehmigt. Ärztinnen und Ärzte dürfen solche Hilfsmittel jetzt auch per Videosprechstunde verordnen (Hilfsmittel‑Richtlinie / G‑BA‑Beschluss 2025). Langfristiger Heilmittelbedarf ohne Budgetkürzung Ergotherapie, Physio‑ oder Logopädie können bei bestimmten Dauerdiagnosen unbegrenzt verordnet werden; das Arztbudget bleibt unberührt, eine zusätzliche Genehmigung der Kasse ist nicht nötig (Heilmittel‑Richtlinie, Anlage 2). Bevorzugter Zugang zu Disease‑Management‑Programmen (DMP) Chronisch Kranke mit Schwerbehinderung werden von den Kassen aktiv in strukturierte Programme (Diabetes, COPD, Herzinsuffizienz u. a.) aufgenommen. Das sichert koordinierte Facharzttermine, Schulungen und eine engmaschige Verlaufskontrolle (DMP‑Anforderungs‑Richtlinie). Nahtlosigkeitsregelung beim Krankengeld Läuft das Krankengeld nach 78 Wochen aus, gewährt die Agentur für Arbeit nahtlos Arbeitslosengeld I, bis über einen Rentenantrag entschieden ist; so entsteht keine Einkommenslücke (§ 145 SGB III). Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe Kann niemand den Haushalt führen, finanziert die Kasse eine Haushaltshilfe; bei behinderten Kindern sogar über das 12. Lebensjahr hinaus (§ 38 SGB V). Übernahme von Fahrkosten Für ambulante Arzt‑ und Therapietermine werden Taxi‑, Mietwagen‑ oder Krankentransporte erstattet, wenn der Ausweis die Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ trägt oder ein Pflegegrad 3–5 vorliegt (§ 60 SGB V). Automatische elektronische Patientenakte (ePA) und barrierefreie Informationen Seit 15. Januar 2025 erhält jedes Kassenmitglied automatisch eine ePA, sofern es nicht widerspricht. Dokumente müssen kontrastreich, vorlesbar und in leichter Sprache zugänglich sein (Digital‑Gesetz 2024). Kranken‑, Übergangs‑ und Pflegegeld: länger abgesichert bei langwieriger ArbeitsunfähigkeitSchwerbehindert zu sein verlängert den maximalen Anspruch auf Krankengeld zwar nicht über die gesetzlich fixierten 78 Wochen, doch greift für diese Gruppe häufig die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung.
Wird während des Krankengeldbezugs ein Rentenantrag gestellt, darf die finanzielle Lücke bis zur Rentenentscheidung nicht zu Lasten des Versicherten fallen; die Agentur für Arbeit gewährt hier lückenlos Arbeitslosengeld I. Gerade bei schweren chronischen Erkrankungen verhindert das den abrupten Einkommensverlust.
Haushaltshilfe und Fahrkosten – Unterstützung im AlltagKann niemand im Haushalt die tägliche Versorgung übernehmen, bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe – bei Kindern mit Behinderung sogar unabhängig vom Alter.
Für Schwerbehinderte, die regelmäßig zu Arzt‑ oder Therapieterminen müssen, übernimmt die Kasse zudem Fahrtkosten, wenn die Notwendigkeit ärztlich bestätigt ist. Das entlastet Familien, deren Mobilitätsbudget oft bereits durch Umbauten oder Spezialfahrzeuge beansprucht ist.
Digitale Gesundheitsangebote: barrierefreie Kommunikation und automatische ePAAb 1. Januar 2025 richtet jede gesetzliche Krankenkasse für ihre Mitglieder automatisch eine elektronische Patientenakte ein, sofern sie nicht widersprechen. Informationen müssen barrierefrei bereitgestellt werden, also in leicht verständlicher Sprache, kontrastreicher Darstellung und kompatibel mit Screenreadern.
Dieser Standard ist für blinde, seh‑ oder lernbehinderte Versicherte ein Meilenstein, weil sie Medikationspläne, Arztbriefe und Heil‑ und Kostenpläne erstmals selbstständig abrufen können.
Zusatzbeiträge und Beitragssatz – Schwerbehinderung schützt nicht vor höheren BeiträgenEin GdB 50 verändert den allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung nicht; er bleibt bei 14,6 Prozent plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag. Weil dieser zum 1. Januar 2025 im Durchschnitt auf 2,5 Prozent steigt, sollten Versicherte prüfen, ob ein Kassenwechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.
Gerade Menschen mit hohem Therapiebedarf profitieren jedoch oft stärker von Serviceleistungen als von einem Zehntel Prozent Beitragsermäßigung – ein Abwägen, das sich wegen der Bindungsfrist von nur 12 Monaten unkompliziert gestalten lässt.
Und wie gehts weiter?Die Politik diskutiert bereits weitere Erleichterungen, etwa pauschale Genehmigungen für Dauerverordnungen oder bundeseinheitliche digitale Hilfsmittelregister. Verbände fordern darüber hinaus eine vollständige Befreiung von Zuzahlungen für Menschen mit Schwerbehinderung, weil selbst die reduzierte Ein‑Prozent‑Grenze bei niedrigen Einkommen eine reale Hürde darstellt.
Ob diese Vorschläge Eingang ins SGB V finden, entscheidet sich voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode.
FazitEin GdB 50 ist in der GKV deutlich mehr als ein symbolischer Wert. Er verkürzt Genehmigungswege, senkt Eigenanteile, erweitert den Leistungskatalog und verbessert den Zugang zu modernen, digitalen Versorgungsformen.
In einer Zeit steigender Zusatzbeiträge ist es für Betroffene wichtig, ihre Rechte aktiv zu nutzen: Zuzahlungsquittungen sammeln, Befreiungsanträge früh stellen, Hilfsmittelentscheidungen überwachen und bei Bedarf die Krankenkasse wechseln. So wird aus dem rechtlichen Status ein spürbarer Vorteil für Gesundheit und Lebensqualität.
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Rente: Volle Erwerbsminderung – Gericht kippt die Ablehnung – Urteil
Ein Mann aus Baden-Württemberg erhält eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ausschlaggebend war nicht die frühere Tumorerkrankung, sondern der nachgewiesene Leistungseinbruch nach einem Schlaganfall am 13. Februar 2021. Die Rente läuft in zwei Abschnitten bis 31. August 2027.
Warum ist dieses Urteil wichtig?Es stellt klar: Entscheidend für die Erwerbsminderungsrente ist der medizinisch belegte Eintrittszeitpunkt der Leistungsminderung – nicht das Scheitern im erlernten Beruf, sondern die Fähigkeit für einfache Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wer Einschnitte wie Schlaganfall oder epileptischen Anfall sauber dokumentiert, stärkt seinen Anspruch und verhindert falsche Frühdatierungen mit versicherungsrechtlichen Nachteilen. Gutachten nach § 109 SGG können abweichende Bewertungen korrigieren.
Zugleich zeigt die Befristung, dass Behandlung und Reha Chancen bieten; erst später kommt eine Entfristung in Betracht. Für Bürgergeld-Beziehende und Rentenantragsteller bedeutet das: Befunde sammeln, Datum sichern, Anspruch strukturiert prüfen.
Was das Gericht entschieden hatDas Landessozialgericht Baden-Württemberg (L 8 R 3359/23) hat das Urteil des SG Konstanz teilweise abgeändert. Die Rentenversicherung muss eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewähren – befristet vom 01.09.2021 bis 31.08.2024 und erneut vom 01.09.2024 bis 31.08.2027.
Soweit der Kläger eine frühere Zahlung und eine unbefristete Rente wollte, blieb er erfolglos. Die Behörde trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Der Streitpunkt: Ab wann lag volle Erwerbsminderung vor?Die Rentenversicherung hatte den Antrag 2020 abgelehnt. Begründung: Die Erwerbsminderung sei schon viele Jahre zuvor vorhanden gewesen und damit „ins Erwerbsleben eingebracht“. In diesem Fall greifen strengere Regeln.
Das SG folgte dieser Sicht und verwies auf die schwere Hirnerkrankung mit Operationen und Bestrahlung 2004/2005 sowie auf langjährige kognitive Einschränkungen.
Der Kläger hielt entgegen: Der entscheidende Leistungseinbruch trat erst 2021 ein. Zuvor seien einfache Tätigkeiten noch möglich gewesen, wenn auch nicht im erlernten IT-Beruf. Der Senat hat diese Frage neu bewertet – gestützt auf mehrere medizinische Quellen aus Verwaltung und Gerichtsverfahren.
Medizinische Grundlage der EntscheidungEin gerichtliches Gutachten aus 2021 beschrieb eine leichte bis mäßige kognitive Störung und eine schwere organische Wesensänderung mit fehlendem Antrieb, mangelnder Intentionalität und Problemen bei der Tagesstruktur. Das deutete auf volle Erwerbsminderung hin.
Zugleich zeigte das umfangreiche Material aus früheren Jahren ein anderes Bild: 2012 und 2014 wurden leichte kognitive Defizite dokumentiert, die vorrangig unter Stress und hoher Konzentrationslast auftraten. Hinweise auf ein bereits damals aufgehobenes Leistungsvermögen für einfache, angepasste Arbeiten ergaben sich daraus nicht.
Ausschlaggebend war der Schlaganfall mit epileptischem Anfall am 13.02.2021. Ab diesem Datum stellte der Senat eine dauerhafte völlige Leistungsminderung fest.
Auch die Angehörigenberichte stützen den Einschnitt: Verlust sozialer Kontakte, Aufgabe der Hobbys, kein eigenständiger Alltag mehr. Damit fehlte die Basis, um selbst leichte Tätigkeiten zumindest drei Stunden täglich zu leisten.
Warum der Rentenbeginn erst am 01.09.2021 liegtBei Renten wegen Erwerbsminderung beginnt die Zahlung grundsätzlich ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Da der Eintritt auf den 13.02.2021 datiert wurde, läuft die Karenz bis Ende August 2021. Der Rentenbeginn wurde folgerichtig auf den 01.09.2021 festgesetzt.
Die Rentenversicherung bestätigte zudem, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Stichtage 01.09.2015, 14.05.2019 und 12.02.2021 erfüllt wären; entscheidend blieb jedoch der medizinisch belegte Eintrittszeitpunkt im Februar 2021.
Befristung statt Dauerrente: Das steckt dahinterDie Rente ist befristet. Für eine unbefristete Rente müsste es sehr unwahrscheinlich sein, dass sich die Erwerbsminderung noch bessert. Diese Schwelle ist hier nicht erreicht. Der Senat folgt der ärztlichen Empfehlung zu weiterer Behandlung einer vermuteten depressiven Störung und einer spezialisierten Rehabilitation.
Damit bleiben Besserungschancen offen. Nach Ablauf der ersten Dreijahresfrist wurde unmittelbar ein weiterer Abschnitt bis 31.08.2027 bewilligt. Erst nach längerer Gesamtdauer kommt eine Entfristung in Betracht.
Maßstab: Allgemeiner Arbeitsmarkt, nicht der erlernte BerufWichtig für die Einordnung: Maßstab ist nicht der zuletzt erlernte oder ausgeübte Beruf. Entscheidend ist, ob unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens drei oder sechs Stunden täglich gearbeitet werden kann.
Der Kläger scheiterte im anspruchsvollen IT-Umfeld. Das allein beweist keine Erwerbsminderung. Der Senat stützte sich deshalb auf funktionale Leistungsfähigkeit für einfache Tätigkeiten – und stellte erst ab 2021 eine vollständige Aufhebung fest.
Beweismaß: Wann „reicht“ die Überzeugung?Der Eintritt der Erwerbsminderung muss im Vollbeweis stehen. Absolute Gewissheit verlangt das Gericht nicht; eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit genügt. Lässt sich der Zeitpunkt nicht sicher bestimmen, trägt grundsätzlich der Anspruchsteller das Risiko. Hier genügten die übereinstimmenden Anhaltspunkte, um den 13.02.2021 als Beginn festzulegen.
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Rente: Weitreichendes Urteil – Tausende Rentenrückforderungen drohen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit einem Urteil (Az.: B 5 R 3/23 R) für eine präzisere Auslegung des § 18a Absatz 2a SGB VI gesorgt. Künftig finden steuerliche Verlustvorträge bei der Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente keine Berücksichtigung mehr.
Hintergrund dieser Regelung ist die Absicht, ausschließlich das tatsächlich verfügbare Einkommen zu erfassen, um die Hinterbliebenenrente fair zu berechnen. Für Betroffene kann diese Entscheidung jedoch finanzielle Rückforderungen nach sich ziehen.
Warum steuerliche Verlustvorträge bei der Witwenrente keine Rolle spielenDer Zweck der Hinterbliebenenrente besteht darin, den Einkommensausfall nach dem Tod der versicherten Person teilweise auszugleichen. Dabei wird geprüft, inwieweit die Witwe oder der Witwer wirtschaftlich in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Genau an dieser Stelle setzt die BSG-Entscheidung an:
Ein Verlustvortrag aus vergangenen Jahren sagt nichts über die aktuelle Finanzlage aus und darf daher nicht die Höhe der Witwenrente mindern. Damit wird vermieden, dass frühere, steuerlich anerkannte Verluste zu einer höheren Hinterbliebenenrente führen, obwohl effektiv mehr Einkommen zur Verfügung steht.
Praxisbeispiel: Schaustellerin muss 12.600 Euro erstattenEin Fall aus der Schaustellerbranche verdeutlicht die Folgen des Urteils. Eine seit 1992 rentenberechtigte Witwe erwirtschaftete zwischen 2007 und 2016 positive Einkünfte. Obwohl das Finanzamt diese Einkünfte aufgrund eines Verlustvortrags nicht besteuerte, betrachtete die Rentenversicherung die tatsächlichen Einnahmen als relevant.
Infolgedessen wurde eine Überzahlung von insgesamt 12.600 Euro festgestellt, die die Witwe zurückzahlen musste. Das BSG bestätigte dieses Vorgehen und betonte, dass die Verluste aus früheren Jahren keinen Einfluss auf die aktuelle Witwenrente haben dürfen.
Kernpunkte des § 18a Absatz 2a SGB VIEinkommensanrechnung: Alle relevanten Erwerbseinkommen werden bei der Berechnung der Witwenrente berücksichtigt.
Ausschluss von Verlustvorträgen: Steuerlich anerkannte Verlustvorträge mindern das verfügbare Einkommen nicht und beeinflussen die Witwenrente folglich nicht.
Ziel der Regelung: Es soll verhindert werden, dass Personen, die sich wirtschaftlich selbst versorgen können, eine unverhältnismäßig hohe Hinterbliebenenrente beziehen.
Rückforderungen und finanzielle KonsequenzenDas Urteil verdeutlicht, dass es zu teils erheblichen Rückforderungen kommen kann, wenn die Rentenversicherung nachträglich feststellt, dass die Witwenrente aufgrund nicht berücksichtigter Einkommen zu hoch ausgefallen ist.
Betroffen sind in erster Linie Hinterbliebene, deren tatsächliches Einkommen zunächst durch einen Verlustvortrag steuerlich reduziert wurde. Für die Rentenberechnung gelten jedoch allein die real verfügbaren Mittel.
Bedeutung für weitere HinterbliebenenrentenNeben der Witwenrente existieren weitere Formen der Hinterbliebenenversorgung, etwa die Waisenrente oder das sogenannte Sterbevierteljahr. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts unterstreicht für alle diese Leistungen, dass stets das aktuelle und tatsächlich verfügbare Einkommen zählt. Damit wird das Ziel verfolgt, den wirtschaftlichen Bedarf der Hinterbliebenen transparent und gerecht zu erfassen.
Konsequenzen für die PraxisWer eine Witwen- oder Witwerrente bezieht und gleichzeitig eigene Einkünfte erzielt, sollte die aktuelle Einnahmesituation präzise dokumentieren. Vergangene Jahre mit negativen Einkünften sind zwar für die Steuer von Bedeutung, aber nicht für die Rentenberechnung. Künftige Anträge oder Neuberechnungen der Witwenrente werden daher ohne Berücksichtigung früherer Verlustvorträge erfolgen.
Mögliche Schritte:
1. Prüfung bisheriger Rentenbescheide auf zu erwartende Rückforderungen
2. Genaue Dokumentation der aktuellen Einnahmen, um keine Unklarheiten bei der Anrechnung entstehen zu lassen
3. Beachtung der klaren Linie des BSG in Bezug auf steuerliche und rentenrechtliche Bewertungen
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Damascus: A New Destination in Etihad Airways’ Flight Network
Abu Dhabi – SANA
Etihad Airways, the national airline of the United Arab Emirates, has announced that it will operate flights to Damascus starting next June.
According to a statement quoted by the Emirates News Agency, the airline said it “will add Damascus as a new destination in its Middle East network,” noting that this new route “reflects the growing demand from travelers in UAE and GCC countries for direct connections to Damascus.”
The route to Damascus “demonstrates our commitment to connecting people with places that matter to them,” Etihad CEO Antonoaldo Neves stated.
He added, “We are proud to expand our network to Damascus, one of the world’s most historically and culturally significant cities, and to support the Syrian people by offering direct flights to and from Abu Dhabi, along with convenient connections across our global network.”
Flights to Damascus will commence in June with four weekly services operated by Etihad’s Airbus A320 aircraft, featuring eight business class seats and 150 economy class seats.
Adnan/Fedaa
US-UK tech pact: UK Government must “stop selling us out to big business,” campaigners say
Nick Dearden, director of Global Justice Now said:
"Trump’s state visit is being used to cement the power of the Big Tech oligarchs and their super rich financial investors over the UK. The investments announced will only help the people of the UK if corporations can be properly regulated and taxed – but the government is giving up its ability to control the development of this technology as it bends over backwards to please the robber barons. We risk losing more jobs than we gain, busting our climate targets, and giving away our data and other resources – all to help the richest people in the world build greater monopolies.
“Starmer promised he would build a strong British tech industry, but this deal is not that. Instead it’s turning us into no more than an aircraft carrier for US Big Tech. Meanwhile, deepening tech militarisation and collaboration with corporations like Palantir which are helping Trump kidnap people from off the streets should shock anyone who cares about human rights. Once we’re totally locked into dependence on these gigantic private monopolies we will regret this deal – the government must change course, stand up to Trump and stop selling us out to big business.”
Information Minister discusses ways to make the “Loyalty to Idleb” campaign a success
Damascus, SANA
Minister of Information Hamza al-Mustafa discussed on Thursday with Idleb Governor Mohammed Abdul Rahman providing distinguished media coverage for the “Loyalty to Idlib” campaign, scheduled to launch on September 26.
The Minister emphasized the provision of all necessary media support to ensure the campaign’s success and achieve the best results, noting that the campaign is not merely a media event, but rather a national message expressing popular and institutional solidarity for a governorate dear to the hearts of all Syrians.
Al-Mustafa stressed that the media is an essential partner in building trust and enhancing communication between the state and society.
Rana/Fedaa
Parubij, der Neonazi, der zu viel wusste?
Friedrich im Glashaus
Mann gestand fälschlicherweise Kirk-Schuss, um Attentäter bei Flucht zu helfen – nun wurde er wegen Kinderpornograhie angeklagt
Unmittelbar nach dem tödlichen Schuss auf den Aktivisten Charlie Kirk rief ein 71-jähriger Mann den Polizeibeamten zu, er sei der Schütze, wie die New York Times unter Berufung auf Polizeiangaben berichtet. Später habe er jedoch erklärt, er habe ein falsches Geständnis abgelegt, um dem wahren Mörder zur Flucht zu verhelfen.
Bei dem Mann handele es sich um einen politischen Querulanten namens George Zinn. Er sei wegen Verdachts auf Behinderung der Justiz festgenommen worden. Laut der Polizei habe er die Ermittlungen nach dem tatsächlichen Täter verzögert.
Michael Dutson, ein Polizeibeamter der Utah Valley University, wo sich die Schießerei ereignete, habe in einer eidesstattlichen Erklärung geschrieben, dass Herr Zinn kurz nach der Schießerei – als Tausende von Studenten in Deckung rannten – auf ihn zugekommen sei und gesagt habe: «Ich habe ihn erschossen, jetzt erschießen Sie mich.»
In den sozialen Medien veröffentlichte Videos zeigen, wie die Polizei Zinn vom Tatort wegführt, seine Hose um die Knie, während Studenten ihn anschrien, weil sie ihn für den Attentäter hielten.
Der NYT zufolge ordnete ein Richter am Montag an, dass Zinn ohne Kaution in Haft bleiben muss, da er eine «erhebliche Gefahr» für die Gemeinschaft darstelle. Zinn sei unter den Organisatoren öffentlicher Veranstaltungen in Salt Lake City bekannt. Er sei häufig in öffentlichen Foren aufgetaucht, oft mit zerzaustem Aussehen, mit der Absicht, die Veranstaltung zu stören oder einen prominenten Redner zu befragen.
Zinn habe auch eine lange Geschichte kleinerer Straftaten, darunter eine Verhaftung im Jahr 2013 wegen des Versendens einer Droh-E-Mail an die Veranstalter des Salt Lake City Marathons, nur wenige Tage nach dem Bombenanschlag auf den Boston Marathon.
Wie LifeSiteNews mit Bezug auf das Sheriff-Büro des Bezirks Utah berichtete, wurde Zinn nun wegen Kinderpornografie angeklagt. Als die Ermittler sein Handy durchsuchten, fanden sie demnach pornografische Bilder von Kindern im Alter von fünf bis zwölf Jahren.
Egypt and Bahrain welcome adopting Sweida roadmap
Cairo and Manama -SANA
Egypt and Bahrain welcomed Thursday adopting the roadmap for the situation in Sweida as an important step towards achieving stability and civil peace and restoring Syria’s unity, sovereignty and its territorial integrity.
Egyptian Foreign Ministry spokesman Tamim Khallaf said today:” Egypt welcomes the declaration issued at the conclusion of the tripartite meeting which included Syria, Jordan and the United States about the situation in Sweida governorate”.
“It is an important step in the efforts aiming to restore stability in southern Syria, in a frame that restores Syria’s unity, sovereignty and its territorial integrity” he added.
He said that Egypt welcomes the efforts exserted to reach the roadmap and supports for every serious endeavor aiming to contain regional crises by comprehensive political approaches based on dialogue, respecting national sovereignty and people’s aspirations for safety and development.
Also, the Kingdom of Bahrain welcomed the announcement of the roadmap “as an important step” that contributes to consolidating civil peace and supporting security and stability in the region.
Bahrain Foreign Ministry said in a statement on X:” The Kingdom of Bahrain welcomes the announcement by the Syrian Arab Republic of the roadmap which was achieved by Syria, Jordan and the United States to handle the crises in Sweida governorate as an important step contributes to consolidating civil peace and supporting security and stability in the region.”
The ministry expressed Bahrain’s support for Syria sovereignty, unity, and territorial integrity, and its support for regional and international efforts aimed at achieving regional security and peace, and meeting the aspirations of the brotherly Syrian people for stability and sustainable development under the rule of law and institutions.
On Tuesday, Syria’s Ministry of Foreign Affairs and Expatriates issued a statement announcing the adoption of a “roadmap regarding the situation in Sweida and the stability of southern Syria.”
Tuhama al-Saidi / Abdul
Meeting with leaders of parliamentary groups
Vladimir Putin held a meeting with leaders of State Duma parliamentary groups.
Leistungen aus Persönlichem Budget umsatzsteuerfrei – Urteil
Bezahlen behinderte oder pflegebedürftige Menschen erforderliche Hilfeleistungen aus ihrem vom Sozialleistungsträger gewährten Persönlichen Budget, ist dies in der Regel umsatzsteuerfrei.
Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit ist unter anderem, dass die hilfebedürftige Person mit dem Kostenträger eine individuelle Zielvereinbarung über die Betreuung geschlossen hat und der Betreuungs-und Pflegedienstanbieter namentlich in einem Gesamtplan über die Hilfeleistungen genannt wird, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 18. September 2025, veröffentlichten Urteil (Az.: XI R 25/24).
Das Persönliche Budget soll die Selbstbestimmung behinderter oder pflegebedürftiger Menschen stärken. Es pauschaliert und bündelt daher die Leistungen, die Betroffenen sonst jeweils einzeln von den verschiedenen Sozialträgern zustünden. Mit ihrem vom Kostenträger gewährten Budget können sie dann selbst über das Geld verfügen und ihre Leistungen „einkaufen“.
Die Klägerin, eine GmbH, hatte im November 2019 den Geschäftsbetrieb eines Anbieters von Betreuungs- und Pflegeleistungen übernommen. Bis Ende 2019 hatten die Sozialhilfe- und Eingliederungshilfeträger notwendige Betreuungs- und Pflegedienstleistungen für Hilfebedürftige direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Die Leistungen wurden vom Finanzamt daher als umsatzsteuerfrei angesehen.
BFH: Sozialträger bestimmen weiterhin über Mittel an PflegeanbieterNach den gesetzlichen Vorgaben sind Pflege- und Betreuungsleistungen eines Unternehmens von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie zumindest zu 25 Prozent von den Kranken- oder Sozialkassen bezahlt werden. Als jedoch seit dem Jahr 2020 die Mittel direkt an die zu pflegende und betreuende Person als Persönliches Budget überwiesen wurden, ging das Finanzamt nun von einer Umsatzsteuerpflicht aus. Denn das Unternehmen rechne nicht mehr direkt mit den jeweiligen Kostenträgern, sondern mit der zu betreuenden Person ab, so die Begründung.
Doch der BFH gab der Klägerin in seinem Urteil vom 30. April 2025 recht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerfreiheit seien erfüllt. Denn das Persönliche Budget setze sich aus Geldern der Sozialträger zusammen. Diese bestimmten auch, wofür das Geld ausgegeben werden kann.
Weitere Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit sei, dass der Budgetnehmer mit dem Kostenträger eine individuelle Zielvereinbarung abgeschlossen hat und der Anbieter der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen in einem Gesamtplan des zuständigen Trägers namentlich genannt wird. Dies sei hier der Fall.
Ähnlich hatte der BFH bereits am 19. Dezember 2024 in einem anderen Fall entschieden und seine bisherige Rechtsprechung nun bekräftigt (Az.: V R 2/22).
Der Beitrag Leistungen aus Persönlichem Budget umsatzsteuerfrei – Urteil erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Pflegegeld 2 rückwirkend: Gericht stoppt Blanko-Auszahlungen
Wer Pflegegeld ab Pflegegrad 2 rückwirkend beansprucht, muss den erforderlichen Hilfebedarf für jeden streitigen Monat belegen. Ohne belastbare Begutachtung oder gleichwertige Nachweise scheitert der Anspruch.
Der Entlastungsbetrag wird nur erstattet, wenn anerkennungsfähige Ausgaben belegt sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 24. März 2025 (Az.: L 4 P 36/22).
Ausgangsfall: Private Pflegepflichtversicherung, lange Rückwirkung, zwei StreitpunkteEine privat Pflegepflichtversicherte verlangte Pflegegeld ab Pflegegrad 2 rückwirkend ab 30. Dezember 2017 bis 31. Juli 2020. Sie forderte zusätzlich die Auszahlung des Entlastungsbetrags für einen Teilzeitraum 2018. Das Sozialgericht wies die Klagen ab.
Das Landessozialgericht bestätigte diese Entscheidung. Entscheidend war der fehlende Nachweis eines Punktwerts, der Pflegegrad 2 erreicht. Ebenso fehlten Rechnungen für den Entlastungsbetrag.
Pflegegrad 2: Maßstab sind 27 gewichtete PunktePflegegrad 2 erfordert mindestens 27 gewichtete Punkte nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Maßgeblich sind die sechs Module der Begutachtung. Dazu zählen Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen sowie Alltagsgestaltung.
Das LSG stellte nach Aktenlage lediglich einen deutlich geringeren Wert fest. Damit fehlte die Anspruchsgrundlage für Pflegegeld in den rückwirkend beanspruchten Monaten.
Rückwirkende Zeiträume: Ohne Beweis kein GeldRückwirkende Ansprüche in der privaten Pflegepflichtversicherung setzen Antragsstellung und erfüllte Voraussetzungen voraus. Wer rückwirkend Leistungen will, muss die Punktwerte im jeweiligen Zeitraum glaubhaft belegen.
Eine nicht durchgeführte oder nicht verwertbare Begutachtung trägt das Risiko nicht auf die Versicherung. Das Gericht sah die Klägerseite in der Nachweispflicht. Die Belege reichten nicht aus.
Entlastungsbetrag: Erstattung nur bei nachgewiesenen AufwendungenDer Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird erstattet, wenn anerkannte Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen wurden und Belege vorliegen. Eine „Auszahlung ins Blaue“ lehnten die Gerichte ab. Das LSG blieb dabei. Ohne Rechnungen keine Erstattung, auch nicht für übertragene Beträge. Das gilt in der sozialen wie in der privaten Pflegeversicherung.
Aktueller Stand 2025: 131 Euro pro Monat statt 125 EuroSeit 1. Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich. Davor lag er bei 125 Euro. Die Erhöhung ändert nichts am Grundprinzip: Anspruch besteht nur auf Erstattung nachweisbarer, anerkennungsfähiger Leistungen. Das ist für neue Fälle relevant, in alten Streitzeiträumen gelten die damaligen Beträge.
Beschwerdewert: Wann die Berufung zulässig istDie Berufung war in diesem Fall zulässig. Das LSG stützte dies auf zwei Punkte: Es ging um laufende Leistungen für mehr als ein Jahr (Pflegegeld) und um ein Geldleistungsbegehren oberhalb von 750 Euro (Entlastungsbetrag). Damit greift die Ausnahme vom Zulassungserfordernis nach § 144 SGG. Das bestätigt die Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Bedeutung für die Praxis: So sichern Sie Ansprüche abBetroffene sollten frühzeitig eine belastbare Begutachtung sicherstellen. Wichtig sind widerspruchsfreie Dokumentationen aus dem streitigen Zeitraum. Dazu zählen Pflegetagebücher, Arztberichte und Rechnungen anerkannter Anbieter.
Für den Entlastungsbetrag kommen nur zweckgebundene Leistungen in Betracht. Anerkannt sind etwa Angebote zur Unterstützung im Alltag, Leistungen der Tages- oder Kurzzeitpflege und bestimmte ambulante Hilfen. Ohne Belege entsteht kein Zahlungsanspruch.
Gesetzliche Grundlagen im ÜberblickPflegegeld regelt § 37 SGB XI. Die Bewertung der Pflegegrade erfolgt nach § 15 SGB XI und seiner Anlage 2. Der Entlastungsbetrag ist in § 45b SGB XI angelegt und konkretisiert. Für die Berufung und den Beschwerdewert ist § 144 SGG maßgeblich. Diese Normen gelten gleichermaßen als Bezugsrahmen, auch wenn im Einzelfall private Versicherungsbedingungen hinzutreten.
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Afrika ist Vorreiter bei nuklearen Innovationen, ist es doch mit einer schweren Stromkrise konfrontiert.
Ronald Stein, Robert Jeffrey und Olivia Vaughan
Subsahara-Afrika steht vor einer schweren Stromkrise. Über 600 Millionen Menschen – mehr als 40 % der Bevölkerung des Kontinents – haben keinen Zugang zu Elektrizität, und ohne Gegenmaßnahmen wird diese Zahl bis 2030 voraussichtlich auf 657 Millionen steigen.
Die globale Renaissance der Kernenergie ist in vollem Gange – das zeigen Unternehmen wie Oklo, das nun in die Russell-2000-Aktienliste aufgenommen wurde. Der Ausblick basiert auf der langfristigen Vision von Oklo, insbesondere angesichts der verstärkten Konzentration der Trump-Regierung auf die Entwicklung von Rechenzentren für die KI-Revolution, die mit Strom aus Kernenergie betrieben werden.
Die Aufhebung des Kernkraftverbots durch die Weltbank bietet Entwicklungsländern eine wichtige Chance, sich als Vorreiter statt als Nachzügler im Bereich der fortschrittlichen Elektrizitätstechnologie zu positionieren.
Entwicklungsländer müssen nicht nur Konsumenten fortschrittlicher Technologien sein, sondern können auch als Innovatoren, Exporteure und aktive Teilnehmer daran mitwirken, Milliarden Menschen auf der Welt, die noch keinen Zugang zu Elektrizität oder modernen Annehmlichkeiten haben, mit sauberer und zuverlässiger Elektrizität zu versorgen.
Südafrika war das erste Land weltweit, das mit seinem Programm zum Bau eines Kugelhaufenreaktors (PBMR) mit der Kommerzialisierung der Technologie kleiner modularer Reaktoren begann, das jedoch um 2010 eingestellt worden ist. Dank ihrer jahrzehntelangen Erfahrung in der Entwicklung von Nukleartechnologie sind südafrikanische Wissenschaftler und Ingenieure weltweit wegen ihres Fachwissens, ihrer praxisorientierten Herangehensweise an komplexe Ingenieurprojekte und ihrer Liebe zum Detail, also dem Erbe des PBMR-Programms, sehr gefragt.
Nachdem das PBMR-Projekt 2010 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden war, entwickelte das in Südafrika verbliebene Fachwissen die Technologie für kleine modulare Reaktoren (SMR), den Hochtemperatur-Modulreaktor (HTMR), als eigenständige Lösung weiter – ein Beweis sowohl für das Engagement der technischen Teams als auch für die wirtschaftliche Rentabilität, die sie in dieser Technologie sahen. Diese Gruppe von wegweisenden Technologen und Unternehmensstrategen in Südafrika gründete Stratek Global als Dachorganisation, um fortschrittliche Technologien und kombinierte Strommix-Lösungen auf den Markt zu bringen. Stratek Global hat kürzlich ein Grundstück erworben, auf dem es den Bau eines kleinen modularen Reaktors plant.
Bahnbrechende Technologie für EntwicklungsländerSMRs stellen einen Paradigmenwechsel im Bereich der Kernkraftwerke dar. Der südafrikanische HTMR wurde speziell für die besonderen Herausforderungen entwickelt, denen Afrika und andere Entwicklungsregionen gegenüberstehen, wie beispielsweise riesige Landflächen und Wasserknappheit. So nutzt beispielsweise der Turbinenkondensator des HTMR-100 eine Radiatorkühlung, während der Primärkreislauf des Reaktors mit Helium gekühlt wird – eine entscheidende Innovation für einen Kontinent, auf dem viele Regionen keinen Zugang zu großen Binnengewässern haben.
Die geringere thermische und elektrische Kapazität von SMRs macht diese Technologie zu einer idealen Lösung für die dezentrale Stromerzeugung und bietet damit eine Antwort auf eine der dringendsten infrastrukturellen Herausforderungen Afrikas. Anstatt Tausende Kilometer neuer Übertragungsleitungen zu benötigen – wie beispielsweise die 14.000 km, die für die Erschließung der Solarenergieprojekte in der südafrikanischen Provinz Northern Cape erforderlich sind –, können SMRs in der Nähe ihrer Verbraucher positioniert werden: Bergwerke, Hüttenwerke, Kommunen und Industrieanlagen.
• Dieser Standortvorteil geht über einfache Logistik hinaus. Durch die Nähe der Erzeugung zum Verbrauch können SMRs vorhandene Netzkapazitäten freisetzen, Engpässe verringern und eine zuverlässige Grundlastversorgung gewährleisten. Für Entwicklungsländer, die mit der Versorgungssicherheit zu kämpfen haben, bedeutet dies einen Weg zum industriellen Wachstum ohne die üblicherweise erforderlichen massiven Vorabinvestitionen in die Infrastruktur.
Die Brennstoffversorgungskette besteht aus TRISO-beschichteten Partikeln (Tri-structural ISOtropic), einer Art Kernbrennstoff, der von mehreren Schichten Schutzmaterial umgeben ist. Diese Partikel sind so konzipiert, dass sie radioaktive Spaltprodukte auch unter extremen Bedingungen einschließen, wodurch sie äußerst robust und für fortschrittliche Reaktorkonzepte geeignet sind. Das US-Energieministerium bezeichnet TRISO-Partikel als „den robustesten Brennstoff der Welt“.
• Der für fortschrittliche Kerntechnologien erforderliche TRISO-Brennstoff wurde vollständig in Südafrika entwickelt und hergestellt.
• Zu den jüngsten Entwicklungen im Bereich TRISO-Recycling gehört ein Projekt des Savannah River National Laboratory (SRNL), mit dem bis 2027 ein TRISO-Recyclingprozess im industriellen Maßstab demonstriert werden soll.
Darüber hinaus wurde im Mai 2025 eine Validierungsstudie für das Universal Canister System (UCS) von Deep Isolation mit TRISO-Brennstoff von Kairos Power abgeschlossen, welche die Eignung des Systems für die Lagerung, den Transport und die Entsorgung von TRISO-Brennstoff in tiefen Bohrlöchern und Bergwerkslagern nachweist.
Südafrikanische Nationale AtomaufsichtsbehördeSüdafrika verfügt über eine der ältesten Atomaufsichtsbehörden der Welt. Im Jahr 1948 wurde mit dem Atomenergiegesetz die Atomenergiebehörde (AEB) gegründet, deren unmittelbares Ziel die Regulierung der Uranindustrie in Südafrika war. Die AEB wurde später zur Atomenergiegesellschaft (AEC). Südafrika wurde 1957 Gründungsmitglied der Internationalen Atomenergie-Organisation.
Für den Betrieb von Kernkraftwerken überwacht die Nationale Atomaufsichtsbehörde (NNR) die Einhaltung der Genehmigungsbedingungen, der technischen Betriebsspezifikationen sowie der Wartungs- und Prüfvorschriften und die Erfüllung der festgelegten Standards. Sie überwacht auch die Änderungs- und Verbesserungsprogramme, um eine kontinuierliche Verbesserung der internationalen Standards sicherzustellen.
• Im Laufe der Jahre hat sich die südafrikanische NNR als äußerst effektive Organisation erwiesen und ist gut gerüstet, um Lizenzen für große Reaktoren sowie für hochtemperaturgekühlte Gasreaktoren zu erteilen.
Nuklearanlagen im Sinne des National Act dürfen nur mit einer Lizenz für Nuklearanlagen errichtet, betrieben und stillgelegt werden. Zu den erfassten Betrieben gehören nuklearmedizinische Einrichtungen in Krankenhäusern und Bergbaubetriebe, die mit radioaktiven Stoffen wie Uran umgehen.
Das Kernkraftwerk Koeberg, 30 km nördlich von Kapstadt ist das einzige kommerzielle Kernkraftwerk in Afrika. Es verfügt über zwei Druckwasserreaktoren (PWR), die von Framatome aus Frankreich entworfen wurden und deren Bau 1976 begann. Block 1 wurde am 4. April 1984 und Block 2 am 25. Juli 1985 an das Stromnetz angeschlossen.
Wirtschaftliches TransformationspotenzialDie wirtschaftlichen Auswirkungen der heimischen Kernkraftwerksproduktion gehen weit über die Energiesicherheit hinaus. Dr. Robert Jeffrey hat das wirtschaftliche Potenzial von SMRs bewertet, und der Bericht hat „phänomenale“ Exportmöglichkeiten aufgezeigt, die sich positiv auf die Zahlungsbilanz Südafrikas auswirken werden – ein Vorteil, der sich auf alle Entwicklungsländer erstrecken würde, die Kernkraftwerkskapazitäten aufbauen.
Kernkraftwerksprojekte in Südafrika könnten in den nächsten zehn Jahren zu einem Wachstum des BIP bis 2 % beitragen, noch bevor die Reaktoren überhaupt in Betrieb gehen. Im Gegensatz zu Solarparks, die nur einen begrenzten lokalen Kompetenztransfer bieten, erfordern Kernkraftprojekte umfangreiche technische Entwicklungen, hochqualifizierte Fertigung und ausgefeiltes Betriebs-Know-how. Dies schafft Möglichkeiten für Umschulungen und Weiterbildungen in verschiedenen Bereichen, von Schweißen und Bauwesen bis hin zu fortgeschrittener Technik und Physik.
SMRs ermöglichen neben der Stromerzeugung zahlreiche weitere Anwendungen, darunter Meerwasserentsalzung, die Herstellung nuklearer Isotope für medizinische Zwecke sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Dank dieser Vielseitigkeit können Entwicklungsländer ihre Rendite aus Investitionen in die Kernenergie maximieren und gleichzeitig mehrere Infrastrukturbedürfnisse gleichzeitig erfüllen.
„Arbeitsplätze brauchen Strom. Fabriken, Krankenhäuser, Schulen und Wasserversorgungssysteme ebenfalls. Angesichts des steigenden Bedarfs – sowohl durch KI als auch durch die Entwicklung – müssen wir den Ländern helfen, zuverlässige und erschwingliche Energie bereitzustellen. Deshalb begrüßen wir die Kernenergie als Teil der Lösung und nehmen sie wieder in den Energiemix auf, den die Weltbankgruppe Entwicklungsländern anbieten kann, um ihre Ziele zu erreichen. Wichtig ist, dass die Kernenergie Grundlaststrom liefert, der für den Aufbau moderner Volkswirtschaften unerlässlich ist“, sagte Ajay Banga, Präsident der Weltbankgruppe.
Für Entwicklungsländer stellt dies eine Chance dar, einen Sprung in die Hightech-Fertigung zu machen und gleichzeitig nationales Fachwissen aufzubauen, das sowohl den lokalen Bedürfnissen als auch den globalen Märkten dienen kann. Da die SMR-Komponenten in Innenräumen hergestellt werden, können diese Anlagen überall dort errichtet werden, wo eine geeignete Infrastruktur und Lieferketten vorhanden sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Industrieländer weiterhin von den mehr als 6000 Produkten profitieren, die Öl und Kohle zu ihrem täglichen Lebensstandard beitragen. Die Entwicklungsländer müssen weiterhin ihre Öl- und Kohlevorkommen nutzen und optimieren und gleichzeitig die Kernenergie ausbauen, um die Zukunft künftiger Generationen zu sichern.
Ein entscheidender Moment für afrikanische InnovationenDie Entscheidung, vor der Afrika und andere Entwicklungsregionen stehen, ist klar: Jetzt einheimische Innovationen fördern!
Für diejenigen, die die Vision haben, die Energieunabhängigkeit Afrikas zu sichern und gleichzeitig zu Technologien beizutragen, die eine nachhaltige Entwicklung im gesamten globalen Süden vorantreiben könnten, sind SMRs eine einmalige Gelegenheit, in die Zukunft junger und sich entwickelnder Nationen zu investieren.
In einer Zeit, in der die Versorgungssicherheit mit Strom und die wirtschaftliche Entwicklung untrennbar miteinander verbunden sind, ist die Förderung kleiner und kleinster Nukleartechnologien nicht nur ein gutes Geschäft, sondern auch eine Investition in eine gerechtere und nachhaltigere globale Stromversorgung der Zukunft.
This piece originally appeared at AmericaOutLoud.News and has been republished here with permission.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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Nord Stream: Das Schweigen der Lämmer
Der Regierung ist es zwar nicht recht, denn dieses Thema würde man am liebsten einschlafen lassen – aber wir werden hier keine Ruhe geben: Die Rede ist vom Angriff auf die Nord-Stream-Pipeline vor drei Jahren. Wie es inzwischen aussieht, hat im September 2023 ein Team aus der Ukraine, – möglicherwiese mit amerikanischer Hilfe, vielleicht auch […]
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Mîrxan Karker: Das Wesen des Islam ist gemeinschaftlich
Mîrxan Karker vom Komitee für Völker und Religionen der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) bewertete im Gespräch mit ANF die gemeinschaftlichen und sozialen Aspekte des Islam. Er wies darauf hin, dass Abdullah Öcalan die Idee der Kommunen wiederbelebt habe, und argumentierte, dass der erste Krieg in der Geschichte nicht zwischen Klassen, sondern zwischen der Kommune und dem Staat stattgefunden habe.
Unter Hinweis auf die Charta von Medina sagte Karker, dass nach der Etablierung der Macht der Staaten die Umayyaden, Abbasiden und das Osmanische Sultanat entstanden seien und diese Charta ad acta gelegt worden sei. Karker betrachtet den Propheten Mohammed als eine Art Kommunarden seiner Zeit und sagte: „Er ist der größte Revolutionär, aber seine Revolution wurde nicht fortgesetzt. Die Grundlage des demokratischen Islam ist die Kommune.“
Eine starre Auslegung des Islam
Trotz der kommunalen Seite des Islam stellte Karker fest, dass einige orientalistische Kreise den Islam in Bezug auf Frauen, Menschenrechte und Weltanschauung starr auslegen und ihn als Hindernis für die Demokratie betrachten. Er argumentierte, dass die Vereinigten Staaten nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion einen neuen Feind brauchten, weshalb der radikale Islam im Nahen Osten in den Vordergrund gerückt wurde und sich das System auf dieser Grundlage aufrechterhalten konnte.
Karker zitierte Dschihadisten wie Sayyid Qutb [Sayyid Qutb war in den 1950er Jahren Urheber einer Radikalisierung, indem er strengere Grundsätze in der Ideologie der Muslimbruderschaft entwickelte, Anm. d. Red.], die selektiv Koranverse verwendeten, um zu argumentieren, dass „diejenigen, die Gottes Gebot nicht befolgen, Ungläubige sind, Demokratie auf diese Weise nicht erreicht werden kann und dass ein Kalifat oder eine Diktatur notwendig ist“.
Er wies jedoch darauf hin, dass Gelehrte dieses Jahrhunderts islamische Begriffe entwickelten, die mit der Demokratie vereinbar sind, indem sie sagten, dass bestehende Gebote zwischen Gott und Individuum bestehen, während Demokratie zwischen Individuen möglich ist.
Umayyaden, Abbasiden, Osmanen
Karker erinnerte daran, dass kurdische Gelehrte Mohammed sowohl vor als auch nach seiner Prophezeiung als sündenfrei betrachteten, und erklärte: „Das ist nicht falsch. Der Glaube baut auf einer solchen Kultur auf. Auch in den Hadithen gibt es Beispiele dafür. Dies zeigt die demokratische und gemeinschaftliche Seite Mohammeds. Er sagte: ‚Lasst uns die Unterdrückten vor den Unterdrückern schützen‘, und die Tapferen der Region kamen zusammen und unterzeichneten eine Charta.
In dieser Charta sagten sie: ‚Wir werden vereint stehen, bis die Unterdrückten ihre Rechte erhalten, und wir werden für Gleichheit in der Wirtschaft sorgen.‘ Öcalan schätzt die Charta von Medina in besonderem Maße. In dieser Charta definierte Mohammed jüdische und muslimische Gläubige als eine Umma [hier im koranischen Sinne als Wertegemeinschaft gemeint, Anm. d. Red.]. Das ist sehr wichtig. Später kamen Staaten an die Macht, die Umayyaden, Abbasiden und Osmanen. Sie legten diese Charta ad acta.“
Fortsetzung des historischen Konflikts
Bald darauf begannen die jüdisch-arabischen Kriege. Der jüdische Stamm der Banu Quraiza wurde einem Völkermord unterworfen. Die Jüd:innen wurden aus Chaibar vertrieben. Karker brachte den heutigen Krieg in Gaza mit diesen historischen Konflikten in Verbindung. „Deshalb hat Öcalan das Paradigma der demokratischen Nation gegen die Mentalität des Nationalstaates vorgebracht“, sagte er und wies darauf hin, dass Öcalan auch Einschätzungen zu den jüngsten Abraham-Abkommen abgegeben habe. „Heute haben Nationalstaaten und radikale Islamisten Palästina in Brand gesetzt und dem palästinensischen Volk den Rücken gekehrt.“
[Als Abraham-Abkommen wird ein multilaterales Abkommen bezeichnet, das am 15. September 2020 von mehr als 15 Staaten unterzeichnet wurde. Es soll die Dialogbereitschaft und Zusammenarbeit zwischen den Unterzeichnerstaaten (insbesondere Israel und die Vereinigten Arabischen Emirate) fördern und zwischen ihnen noch bestehende Aversionen beenden. Federführend bei die Aushandlung waren die Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Anm. d. Red.]
Diejenigen entlarven, die Religion missbrauchen
Karker betonte, dass bewusste Gelehrte Öcalans Bewertungen studieren und diejenigen entlarven müssen, die den wahren Islam missbrauchen: „Sie nutzen alles für ihre eigenen Interessen und werfen unschuldige Menschen ins Feuer. Doch die Charta von Medina sah jüdische und muslimische Gläubige als eine Umma. Öcalan interpretiert dies mit dem Konzept der demokratischen Nation. Er sagt: ‚Wenn die Gesellschaft sich nicht gegenseitig anerkennt, wird dieses Feuer nicht gelöscht werden.‘ Diese Philosophien und Ideen müssen sich in der Gesellschaft verbreiten.“
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/demokratischer-islam-religion-gegen-macht-krieg-und-unterdruckung-40186 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kjk-demokratische-nation-als-losung-fur-israel-und-palastina-47707 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/das-rojava-modell-ein-alternatives-system-gegen-den-politischen-islam-45854 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/neun-vertreter-von-demokratischen-religionsverbanden-inhaftiert-27217
Vertritt Al-Scharaa das syrische Volk?
Nach dem Ende der Baath-Herrschaft in Syrien hat sich an den Lebensbedingungen der Menschen nichts wirklich geändert. Die „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS), die die Baath abgelöst hat, machte sich daran, ein System aufzubauen, das noch rückständiger ist als das Einparteiensystem der Baath. Sie behaupteten, sie würden den Staat wieder aufbauen, aber jeder Schritt, den sie unternahmen, war einseitig. Sie schlossen alle Parteien, politischen Akteur:innen und sozialen Gruppen außer sich selbst von diesem Prozess aus.
Die derzeitige Regierung wurde vollständig von der HTS ernannt. Seit dem Machtwechsel sind Monate vergangen, und dieser Prozess war geprägt von den Massakern der HTS. Anstatt nach dem Massaker an den Alawit:innen inne zu halten und Maßnahmen zu ergreifen, wandten sie ähnliche Strategien gegen die Drus:innen an.
Der Westen interessiert sich nicht für die Syrer:innen
Die westlichen Mächte erkannten Ahmed Al-Scharaa als Präsidenten Syriens an und akzeptierten die von ihm eingesetzte Regierung. Obwohl sie Bedenken und Vorbehalte hatten, erklärten sie, dass sie mit der HTS weitermachen würden, da es keine Alternative gäbe. Anstatt jedoch die Lage der Bevölkerung zu berücksichtigen, stellten sie ihre eigenen Interessen in den Vordergrund und konzentrierten sich auf die Schaffung politischer Gleichgewichte.
HTS behauptet, die Einheit Syriens zu schützen. Die stärksten Einheiten basieren jedoch auf Freiwilligkeit und der Zustimmung der Bevölkerung. Die HTS verfolgt dies jedoch mit Zwang, indem sie alle zur Unterwerfung zwingt und ihre Vorherrschaft etabliert. Anstelle von Einheit vertieft sie somit Angst, Furcht und Misstrauen.
Gewalt und Ausschluss statt Einheit
Die Drus:innen sind nun viel weiter von Damaskus entfernt als zuvor. Die Alawit:innen leben in einem Umfeld tiefer Unsicherheit und Angst. Die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) war bereit, sich am Aufbau eines demokratischen Syriens zu beteiligen und ihre demokratischen Erfahrungen zu teilen, aber auch sie wurde ausgeschlossen.
Damaskus schloss sich der türkischen Rhetorik an und bezeichnete die Völker dieser Regionen weiterhin als „Separatisten“ und nahm sie ins Visier. Länder wie die USA und Frankreich intervenierten als Vermittler, um die Seiten zu versöhnen, aber diese Initiativen wurden von der Türkei blockiert. Anstatt das syrische Volk zu vereinen und einen Kompromiss mit den verschiedenen Kräften anzustreben, bestand HTS darauf, sich durchzusetzen und seinen eigenen Weg zu gehen.
Keine demokratische Wahl
Es wurde bekannt gegeben, dass Ahmed al-Scharaa an der UN-Generalversammlung teilnehmen wird. Er wird dort im Namen des syrischen Staates sprechen. Doch es wird kaum beachtet, welche Art von Syrien hinter ihm steht. Um seine Regierung als legitim darzustellen, wird er das Thema Wahlen ansprechen und versuchen, sich selbst zu vermarkten, indem er sagt: „Wir haben Wahlen abgehalten, unsere Situation ist normal wie in anderen Staaten.“ In Wirklichkeit gibt es jedoch keine solchen Wahlen.
Nirgendwo auf der Welt finden solche Wahlen statt; vielleicht gab es solche Praktiken zu Beginn des letzten Jahrhunderts, aber heute nicht mehr. Menschen als „Parlamentsmitglieder“ zu bezeichnen, während ein Drittel von ihnen direkt ernannt wird – das sind keine Vertreter des Volkes, sondern Beamte von Al-Scharaa. Auch die übrigen werden nicht vom Volk gewählt, sondern von Kommissionen ausgewählt, die von HTS ernannt werden. (Und es ist nicht einmal sicher, dass eine solche zweifelhafte Wahl tatsächlich stattfinden wird.)
Politische Parteien und verschiedene Organisationen in Syrien können nicht an den Wahlen teilnehmen. Es gibt kein Wahlgesetz und keinen Wettbewerb. Dies als „Wahl“ zu bezeichnen, ist unmöglich. Dennoch hatte die UNO mit der Resolution 2254 bereits eine Wahl und eine politische Lösung in Syrien unter Beteiligung aller Parteien gefordert. Nun wird diese Resolution ignoriert.
HTS kann keine Einheit erschaffen
Wie man sieht, hat sich Syrien weder erholt noch hat es Einheit erreicht. HTS hat weder die Mentalität noch die Praxis dafür. Sie hat sich nicht gegen die militärische Präsenz der Türkei in Syrien oder deren freie Einmischung in die inneren Angelegenheiten Syriens gewehrt oder ist dagegen vorgegangen. Durch die Unterdrückung der Drus:innen zwang sie diese zur Flucht nach Israel. Sie versucht auch, die Autonome Region, die einen wichtigen Teil Syriens ausmacht, durch Druck zu unterwerfen, und für den Fall des Scheiterns, bereitet sie einen Angriff vor. In dieser Frage arbeitet sie in voller Übereinstimmung mit der Türkei.
Die Autonome Verwaltung hat ihre Türen für alle Gespräche und Bemühungen um Einheit und eine Lösung für Syrien offen gehalten. Sie hat keinen Vorschlag abgelehnt und war stets bereit, praktische Schritte zu unternehmen. Die Übergangsregierung in Damaskus hat jedoch bis heute keine konkreten Schritte unternommen. Stattdessen hat sie die Autonome Verwaltung beschuldigt, sie habe sich nicht an das Abkommen vom 10. März gehalten.
Wie glaubwürdig ist Al-Scharaa?
Das Abkommen enthält jedoch Bestimmungen zur Einrichtung eines Verhandlungsausschusses und zur Erzielung eines Konsenses über die Vereinigung zwischen den Parteien. Wenn die Autonome Region lediglich ihre militärischen, administrativen und politischen Strukturen an HTS übergeben soll, wozu braucht man dann ein Abkommen oder Verhandlungsausschüsse? Darüber hinaus enthält das Abkommen Klauseln, die die Rechte der Kurd:innen in der Verfassung garantieren. Ahmed al-Scharaa selbst hat dies unterzeichnet. In der später verkündeten Übergangsverfassung waren jedoch keine solchen Artikel oder Garantien enthalten.
Jetzt verbreiten sie weltweit die Propaganda, dass „die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) und die Autonome Verwaltung sich nicht an das Abkommen halten“. Es ist also klar, dass ihre Unterschrift nichts weiter als ein Trick war, um Zeit zu gewinnen und zu täuschen.
Vertritt Al-Scharaa das syrische Volk?
Al-Scharaa erklärt: „Die QSD repräsentieren nicht alle Kurden.“ Dann muss man fragen: Repräsentiert Al-Scharaa alle Menschen in Syrien? Wenn jetzt freie Wahlen stattfinden würden, wie viel Prozent der Stimmen würde er erhalten? Es ist sicher, dass die QSD das Volk in viel größerem Maße repräsentieren als Al-Scharaa.
Das ist nicht die Sprache der Lösung oder Versöhnung. Ausgrenzung und Marginalisierung tragen nicht zur Lösung bei. Die Völker Syriens wollen in einem friedlichen und demokratischen Umfeld zusammenleben. Die Lösung liegt nicht in Krieg und Ausgrenzung, sondern in der Einheit.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/dezentralisierung-als-syriens-regierungsmodell-der-zukunft-47986 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/versohnung-ohne-beteiligung-syrien-stellt-plan-fur-suweida-vor-47984 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-syrien-darf-nicht-zum-alten-system-zuruckkehren-47948 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/dialog-ja-unterordnung-nein-foza-yusif-uber-verhandlungen-mit-damaskus-47674 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nord-und-ostsyrien-konferenz-beschliesst-gemeinsamen-politischen-kurs-47455
Das Leben ist ein Spiel
Arab Parliament Welcomes Roadmap to resolve Sweida Crisis
Cairo – SANA
Arab Parliament Speaker Mohammed Ahmed al-Yamahi welcomed the announcement of a roadmap to resolve the crisis in Sweida province, which preserves the territorial integrity of Syria and upholds the principle of national unity among all Syrians.
In a statement published on the official website of the Arab Parliament, al-Yamahi expressed “Parliament’s full support for all efforts that would achieve stability on Syrian territory, support unity, and enhance the aspirations of the Syrian people for a decent life in security, peace, and prosperity.”
Al-Yamahi stressed the need to build on this significant step to preserve Syrian national fabric and enhance civil peace throughout the country.
Two days ago, a tripartite Syrian-Jordanian-American meeting reached the adoption of a road map regarding resolving the situation in Sweida province and strengthening stability in southern Syria.
Many countries, Arab and foreign, welcomed the adoption of the road map, including France, Saudi Arabia, the Emirates, Qatar, Bahrain, Turkey, Libya, Egypt, and Yemen, and the Gulf Cooperation Council and the League of Arab States also welcomed the decision.
Adnan/Fedaa