«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
US-Thinktank drängt die EU, alleine die Sicherheitsgarantien für die Ukraine zu stellen
Reuters: Senior U.S. diplomats out as Washington backs unified Syrian state
Several senior U.S. diplomats working on Syria have been “abruptly” removed from their posts in recent days, Reuters reported Thursday, citing “five different sources.”
The diplomats were stationed at the Syria Regional Platform (SRP), the de facto U.S. mission to Syria operating from Istanbul, and all reported to U.S. Special Envoy for Syria Tom Barrack, a longtime adviser to U.S. President Donald Trump.
According to Reuters, a U.S. diplomatic source said “a handful” of SRP staff were told their tours were ending as part of a reorganization. The source stressed the move would not alter U.S. policy in Syria and “was not the result of disagreements” with Barrack or the White House.
A Western diplomat told Reuters the dismissal of the U.S. diplomats was partly due to “a divergence” in views between the staff and Tom Barrack over the Syrian Democratic Forces (SDF) and President al-Sharaa, but offered no further details.
Reuters reporting said the departures were “sudden” and “involuntary”, taking place late last week. The State Department declined to comment when asked by Reuters on personnel decisions, saying only that “core staff working on issues pertaining to Syria continue to operate from multiple locations.” SANA has reached out to the State Department for a comment.
Since his appointment in May, Barrack has pushed for a policy shift supporting a unified Syrian state. He has urged the Kurdish-led Syrian Democratic Forces (SDF) to finalize a March agreement with Damascus that would return the northeast areas to the Syrian state authority and integrate the SDF into national security forces.
Since Washington closed its embassy in Damascus in 2012, the SRP has functioned as the de facto U.S. mission to Syria, headquartered at the U.S. consulate in Istanbul with offices across the region.
Interior Ministry denies arrest of Mohammed Qaband, confirms kidnapping
Damascus – SANA
The Interior Ministry on Thursday denied social media reports claiming the arrest of Mohammed Qaband, a former People’s Assembly member, confirming instead that he had been kidnapped by a gang impersonating security personnel.
Spokesperson Nour Eddin Al-Baba said some social media outlets had circulated “misleading information” about Qaband’s arrest. He stressed that the Ministry “does not arrest anyone outside the legal framework” and that Qaband “is not detained by any official body” affiliated with the Ministry.
Al-Baba said investigations showed that Qaband was kidnapped by a gang impersonating security personnel to extort money from his family and tarnish the Ministry’s image.
He stressed that security authorities are pursuing the case and working to bring the perpetrators to justice.
Rauchverbot im Auto: Jetzt dreht der linke Verbotsstaat unter Lügen-Merz erst so richtig auf
Trotz Wirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit, Migrationskrise und zahlloser anderer Probleme, die Deutschland existenziell bedrohen, hat man in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nichts Besseres zu tun, als ein Verbot aus der Ampel-Zeit aufzugreifen, das dem Land bisher noch erspart blieb- nämlich ein Rauchverbot im Auto – vorerst zwar “nur”, wenn Kinder und Schwangere anwesend sind, aber man kann die Uhr […]
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Zwei Jahre „Freiheit für Öcalan“ – Aktionstag ausgerufen
Die Internationale Kampagne „Freiheit für Öcalan – Eine politische Lösung für die kurdische Frage“ feiert am 10. Oktober ihr zweijähriges Bestehen und ruft zu diesem Datum einen Aktionstag aus. Die Kampagne wurde 2023 in Straßburg mit Hunderten von Demonstrationen weltweit ins Leben gerufen und hat seitdem Tausende von Aktionen inspiriert:
Lesungen von Abdullah Öcalans Werken, Performances, Kundgebungen, Presseveranstaltungen, Konferenzen und Seminare. Hunderte von Artikeln, Appellen und Videos haben den Ruf nach seiner Freiheit verstärkt. Delegationen haben Istanbul und Ankara besucht, um gegen seine Isolation zu protestieren und kurdische und türkische Friedensaktivist:innen zu treffen, außerdem sind regelmäßig Aktionen vor dem Europarat in Straßburg durchgeführt worden.
„Öcalan glaubt an ein friedliches Zusammenleben“
Die Kampagne schreibt in ihrem aktuellen Aktions-Aufruf: „Menschen aus allen Gesellschaftsschichten – unterschiedlichen Alters, verschiedener Nationen, Glaubensrichtungen und Kulturen – haben sich der Kampagne angeschlossen, darunter Nobelpreisträger:innen, Kunstschaffende, Schriftsteller:innen, Wissenschaftler:innen, Politiker:innen, Gewerkschafter:innen und Gemeindevorstehende. Frauenorganisationen stehen an vorderster Front und vertreten Öcalans Ansicht, dass eine Gesellschaft ohne die Befreiung der Frauen nicht frei sein kann.“
Die Kampagne unterstreicht im Folgenden, dass Abdullah Öcalan seinen „Glauben an die Menschheit und an ein friedliches Zusammenleben“ trotz Folter und Isolation nicht verloren habe und kritisiert in diesem Zusammenhang unter anderem den Europarat, der trotz umfassender Kenntnisse über die türkischen Menschenrechtsverstöße keine Konsequenzen erkennen lasse.
„Nur freie Menschen können verhandeln“
In der Erklärung wird betont, dass „in den letzten zwei Jahren in der Türkei und Kurdistan bedeutende Veränderungen stattgefunden haben. Die türkische Führungsriege erkennt nun, dass die kurdische Frage nicht mit militärischen Mitteln gelöst werden kann, und Öcalan befindet sich nicht mehr in vollständiger Isolation“.
Angesichts des aktuellen Prozesses und der Aufgaben der „Kommission für nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ sei es „wichtig, dass Öcalan als Verhandlungsführer der kurdischen Bewegung frei arbeiten kann. Wie Nelson Mandela sagte: ‚Nur freie Menschen können verhandeln; Gefangene können keine Verträge abschließen.‘“
Aktionstag am 10. Oktober
Um die Entwicklungen für Frieden und eine demokratische Gesellschaft wirksam zu unterstützen, will die Kampagne ihre Bemühungen für die Freilassung Öcalans verdoppeln. In diesem Sinne ruft sie all diejenigen, die sich der Kampagne bisher noch nicht angeschlossen haben dazu auf, dies zu tun. Außerdem ruft sie für ihren zweiten Jahrestag, einen Aktionstag aus:
„Wir ermutigen Sie, Aktionen zum zweiten Jahrestag der Kampagne am 10. Oktober zu planen. Verbreiten Sie die weltweite Forderung nach Öcalans Freiheit und unterstützen Sie die laufenden Bemühungen um Frieden und Demokratisierung.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/freiheit-fur-Ocalan-und-eine-politische-losung-der-kurdischen-frage-39354 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/global-free-Ocalan-days-diskutieren-und-losungen-finden-43812 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/abdullah-Ocalan-prozess-hat-phase-rechtlicher-losungen-erreicht-47993
Konferenz zu Völkermorden von 1915 im Schweizer Parlament
Im Schweizer Bundeshaus sind die Völkermorde, denen die armenische, assyrische und pontische griechische Bevölkerung 1915 zum Opfer fiel, auf die Tagesordnung gesetzt worden. Die Konferenz betonte, dass der Sayfo (der Genozid an den aramäischen, assyrischen und chaldäischen Christ:innen wird in der eigenen Sprache als Sayfo oder Seyfo, dt. „Schwert“, bezeichnet) nicht nur eine Realität der Vergangenheit, sondern auch eine Verpflichtung der Gegenwart ist.
In Europa bemüht sich der europaweiten Dachverband der Suryoye (ESU) kontinuierlich um parlamentarische Unterstützung und kämpft darum, auf dem gesamten Kontinent mehrere Anerkennungen erhalten. In Zusammenarbeit mit der Schweiz-Suryoye Freundschaftsgruppe hat sie die Konferenz im Bundeshaus in Bern am 17. September organisiert. Die Veranstaltung brachte Schweizer Parlamentarier:innen, Führungspersönlichkeiten verschiedener Parteien sowie prominente Suryoye (aramäisch-assyrisch-chaldäische) und Schweizer Persönlichkeiten zusammen.
Wermuth: Die Geschichte wiederholt sich
In seiner Eröffnungsrede sagte Cédric Wermuth, Ko-Präsident der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP), dass in Konflikten zwischen Großmächten immer die schutzbedürftigen Völker am stärksten „unter die Räder kommen“. Er fügte hinzu: „Die Geschichte wiederholt sich nicht genau, aber sie kehrt in seltsam gereimter Form zurück. Die Anerkennung von 1915 ist nicht nur eine Frage des Respekts gegenüber der Vergangenheit, sondern auch eine Pflicht zum Schutz der Rechte der heute lebenden Völker.“
Korkmaz: Völkermord ist nicht nur Vergangenheit, sondern auch Gegenwart
Der Hauptredner der Konferenz war Dr. Toros Korkmaz, der an der Universität Zürich zum Thema „Construction of a public Armenian identity in Turkey“ promovierte. Er wies darauf hin, dass nicht-muslimische Menschen während der osmanischen Ära jahrhundertelang zum Status von Dhimmi, also Bürger:innen zweiter Klasse, verdammt waren.
Die Massaker von 1915 seien durch Propaganda, die sie als „Verräter“ brandmarkte, legitimiert worden. Korkmaz sagte: „Sayfo ist nicht nur eine Katastrophe der Vergangenheit, sondern eine Wunde, die bis in die Gegenwart hineinreicht. Da die Türkei sich dieser Realität noch immer nicht gestellt hat, werden Minderheiten nicht als gleichberechtigte Bürger angesehen.“
Sagur: Die Schweiz muss für die Menschenwürde eintreten
Lukas Sagur sprach im Namen der ESU und hob hervor, dass die Anerkennung von Sayfo durch die Schweiz sowohl eine historische Verantwortung als auch eine Notwendigkeit für die Verteidigung der Menschenrechte in der heutigen Zeit sei.
Asmar: Der Völkermord prägt unsere Gegenwart
Lukas Reimann, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP), sagte: „Man kann sich dieser Verantwortung nicht entziehen. Die Anerkennung des Völkermords bedeutet, die heutige Demokratie und die Gleichheit der Völker zu verteidigen.“ Er erklärte vorsichtig, dass die Schweiz bisher nur kleine, jedoch noch keine „konkreten und endgültigen Schritte“ zur Anerkennung, zum Schutz und zur Unterstützung der betroffenen Minderheiten unternommen habe. Diese Haltung löste eine Debatte im Saal aus. Die Nationalrätin Sibel Arslan betonte die Notwendigkeit einer klareren Haltung.
In seiner Abschlussrede unterstrich Pater Huroyo Kerim Asmar, dass das, was 1915 geschah, nicht nur eine Tragödie der Vergangenheit sei, sondern etwas, das das Leben der Menschen bis heute beeinflusst. Er sagte: „Völkermord ist nicht nur ein Wort aus der Geschichte, sondern eine Realität, die unsere Gegenwart prägt. Wir rufen die Völker der Welt auf, sich dieser Wahrheit zu stellen.“
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/stille-zeugen-des-sayfo-45973 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/15-juni-gedenktag-an-den-genozid-an-den-suryoye-19788 https://deutsch.anf-news.com/kultur/kirchen-und-kloster-im-tur-abdin-auf-unesco-tentativliste-25989
Greetings to the participants, organisers, and guests of the World Youth Festival Assembly
Vladimir Putin extended his greetings to the participants, organisers, and guests of the World Youth Festival Assembly.
Syria: Roadmap in Sweida establishes foundations for trust, national reconciliation
New York, SANA- Syria’s Permanent Representative to the United Nations, Ambassador Ibrahim Olabi, said on Thursday that the roadmap in Sweida establishes the foundations for gradually building trust, promoting national reconciliation, ensuring the delivery of humanitarian aid, restoring basic services and rebuilding affected villages.
“Today, despite the painful wounds and incidents that have broken the hearts of Syrians, Sweida and its honorable people have been and will remain in the hearts of every Syrian,” Olabi said at UN Security council session on the situation in Syria.
Olabi stressed that Security Council is united on the historic opportunity for a new Syria.
He added that the first item on the roadmap was a call for the Independent International Commission of Inquiry on Syria to conduct an investigation into the recent events, and the Syrian government’s commitment to hold all perpetrators of violations accountable.
He went on to say that Syria condemns in the strongest terms the Israeli attacks and reiterates its call for the Security Council to take immediate action to condemn these attacks, prevent their recurrence, and compel the occupying authorities to withdraw their forces from the territories they have infiltrated over the past months and end their occupation of the Syrian Golan.
“The Syrian government is exerting intensified efforts to improve the economy as dozens of agreements have been signed with friendly countries, as well as memos of understanding with dozens of international companies,” Olabi said.
Mazen
Hunderte Experten fordern sofortigen Stopp von mRNA-«Impfungen»
Während der «Corona-Pandemie» haben Regierungen und deren handverlesene Wissenschaftler den Bürgern mithilfe der Leitmedien vorgegaukelt, die «Impfstoffe» seien «sicher und wirksam». Vor allem die experimentellen mRNA-Geninjektionen von Pfizer/BioNTech und Moderna wurden als starke Waffe gegen das angebliche «Killervirus» präsentiert. Kritische Wissenschaftler und Ärzte, die anderer Meinung waren und diese offen kundtaten, wurden diffamiert, diskreditiert und verfolgt.
Dass die mRNA-Spritzen unzählige Gefahren für die Menschen bergen, ist mittlerweile durch hunderte von Experten geprüfte Studien und Artikel belegt (zum Beispiel hier und hier). Doch statt eines Verbots haben die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen noch weitere lebensgefährliche mRNA-Spritzen zugelassen, darunter sogar selbstreplizierende Präparate.
Dabei ignorieren die Verantwortlichen Informationen, die sogar schon das EU-Parlament erreicht haben. Dort hat die Bestseller-Autorin Naomi Wolf kürzlich bei einem Vortrag klargestellt, dass es sich bei den «Corona-Impfkampagnen» um ein Verbrechen gegen die Menschheit handelte. Gleichzeitig hatte der österreichische EU-Parlamentarier Gerald Hauser offenbart, dass die EU-Kommission die «Corona-Impfstoffe» ohne Vorliegen eines umfassenden Datendossiers zugelassen hat. Das wurde nach einer Anfrage unumwunden zugegeben (wir berichteten).
Aus diesen und vielen anderen Gründen fordert die Gruppe «Menschliche Wissenschaft und Medizin», die schon drei Tage nach ihrem öffentlichen Start auf die Unterstützung von 600 Erstunterzeichnern zählte, den sofortigen Stopp der mRNA-«Impfungen». Gleichzeitig wurde eine Unterschriftenaktion gestartet, an der sich jeder besorgte Bürger beteiligen kann. Hier können auch Sie das tun.
Die Wissenschaftler, Ärzte, Juristen und Personen des gesellschaftlichen Lebens, die sich bei MWM vereint haben, sind in großer Sorge über die Vernachlässigung der Arzneimittelsicherheit. Es liege mehr als ein Anfangsverdacht vor, dass mRNA-«Impfstoffe» erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen könnten, betonen sie. Notwendige Sicherheitsnachweise seien nur unzureichend oder gar nicht erbracht worden. Zudem fehle eine valide Auswertung der Daten über das Ausmaß akuter, mittelfristiger und langfristiger Nebenwirkungen und Folgeschäden durch die mRNA-Produkte.
Auch neueste epidemiologische Daten und Auffälligkeiten bei der Zunahme von Infektionen, Krankenstand und Pflegefallzahlen sowie eine anhaltende Übersterblichkeit bedürften der Klärung. Bisher nicht auszuschließen seien auch eine Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit sowie eine fruchtschädigende Wirkung während der Schwangerschaft. Doch noch besorgniserregender sei die Tatsache, dass durch die mRNA-Spritzen genetische Veränderungen stattfinden könnten.
In einer Videokonferenz am 16. September sprachen einige der Unterzeichner des Moratoriums über die Entwicklung der mRNA-Technologie und forderten eine kritische Neubewertung. Unter anderem erklärten sie:
«Wenn die Bevölkerung sich nicht wehrt, wird die kommende Generation genetisch massiv geschädigt. Sowohl die Epidemiologie als auch Molekulargenetik, Umweltmedizin und Immunologie erklären die erhöhten Krebserkrankungen, Autoimmunerkrankungen, 7-fach erhöhten Pflegefallzahlen, Geburtenrückgänge. Im Herbst werden die Infektionszahlen wieder steigen. Der Druck steigt, schnelle Lösungen zu haben.»
Die Mitglieder von MWM appellieren deshalb, die generelle Zulassung von genetischen «Impfungen» für zukünftige Anwendungen zu stoppen, bevor diese die klassischen Impfstoffe in breitem Umfang ersetzen. In einer Risikobewertung haben die Experten ihre erschreckenden Erkenntnisse über die mRNA-«Impfstoffe» zusammengefasst und 14 Fragen formuliert, mit denen sich jeder verantwortliche Politiker und Vertreter von Dachverbänden dringend beschäftigen sollte. Das gilt auch für Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen.
Um eine sichere Anwendung von Arzneimitteln zu gewährleisten, müssten die Verantwortlichen diese Fragen eindeutig mit «Ja» beantworten können:
- Sind mRNA-Impfstoffe unabhängig und ausreichend geprüft sowie sicher?
- Ist die Nutzen-Schaden-Bilanz eindeutig positiv?
- Sind Menge, Ort und Dauer der Eigenproduktion von Fremdproteinen (zum Beispiel Spike-Proteinen) unter Kontrolle (Pharmakokinetik und Pharmakodynamik)? Wann endet die Produktion von Spike-Proteinen im Körper?
- Wurde die Kritik an der Sicherheit der Impfstoffe durch histopathologische Befunde widerlegt?
- Gibt es nur wenige und seltene Schadwirkungen der mRNA-Impfstoffe?
- Schützt die mRNA-Impfung vor Ansteckung (Selbstschutz)?
- Schützen die mRNA-Impfstoffe vor der Übertragung des Virus an andere (Fremdschutz)?
- Verhindern die mRNA-Impfstoffe im Infektionsfall einen schweren Verlauf?
- Ist mehrfaches Impfen («Boostern») sinnvoll?
- Sind die neuartigen mRNA-Impfstoffe hinsichtlich Nutzen-Risiko-Bilanz besser als die herkömmlichen Impfstoffe und natürlichen Schutzmaßnahmen?
- Gibt es nur wenige akute Impfnebenwirkungen und sind diese fast immer ungefährlich?
- Gibt es nur wenige mittelfristige Impfnebenwirkungen und sind diese ungefährlich?
- Gibt es tatsächlich keine langfristigen Impfschäden nach mRNA-Impfungen?
- Sind Folgeschäden auf Fruchtbarkeit und Lebendgeburten ausgeschlossen?
Hier können Sie sich über die Antworten informieren, sofern Sie diese noch nicht kennen. In aller Deutlichkeit wird aufgezeigt, dass die «Pandemie»-Treiber alle guten wissenschaftlichen und evidenzbasierten Standards zur Erhebung aussagekräftiger Daten ignoriert haben. Genauso wenig hörten sie auf Mahnungen seitens renommierter Wissenschaftler und Ärzte. Dies hat dazu geführt, dass es noch heute, fast fünf Jahre nach Beginn der «Impfkampagnen», keine Klarheit über essenzielle Sicherheitsaspekte der Corona-mRNA-«Impfstoffe» gibt.
An der Pressekonferenz von MWM am 16. September nahmen teil:
- Prof. Dr. Gerald Dyker: Professor für Organische Chemie an der Ruhr-Universität Bochum, Fachmann für Chemie der Arzneistoffe, Übergangsmetall-Katalyse.
- Prof. Dr. Andreas Sönnichsen: Facharzt für Innere Medizin, Facharzt für Allgemeinmedizin, Arbeitsschwerpunkt in Evidenzbasierter Medizin und Patientensicherheit.
- Dr. med. Kurt E. Müller: Arzt & Begründer der Umweltmedizin in Deutschland, ehemaliges Mitglied der Expertenkommission des RKI, Mitbegründer des Fachbereiches Klinische Umweltmedizin, Gründungspräsident und späterer Vorstand des Deutschen Berufsverbandes Klinischer Umweltmediziner, Gründungspräsident und späterer Vorstand der European Academy for Environmental Medicine sowie ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Borreliose-Gesellschaft.
- Prof. Dr. Konstantin Beck: Volkswirtschaftler und Hochschullehrer, Lehraufträge an diversen Hochschulen, Gesundheitsökonom der Universität Luzern, Aktuar und Leiter Statistik der CSS-Versicherung, der führenden Schweizer Krankenversicherung. 2007-2020 Leiter des CSS-Instituts für empirische Gesundheitsökonomie. Autor zahlreicher Fach- und populärwissenschaftlicher Publikationen mit hohen Auflagen, ehemaliger gesundheitspolitischer Berater des Deutschen Bundesministeriums für Gesundheit, des niederländischen Ministeriums für Gesundheit und Sport, der Regierung und des Fürsten von Liechtenstein und des Schweizer Bundesparlaments. Seine Habilitation führte zu vier Reformen der Krankenversicherung, welche Wettbewerb und Fairness gegenüber Schwerkranken besser in Einklang brachten.
- Priv.-Doz. Dr. med. Michael Nehls: Arzt, habilitierter Molekulargenetiker in Immunologie, renommierter und preisgekrönter Wissenschaftler im Bereich der Immunologie und Genomforschung, Autor zahlreicher Bücher.
- Dr. med. Erich Freisleben: Internist und ehemaliger Hausarzt, Autor gesundheitspolitischer Themen, ärztlicher Geschäftsführer des Netzwerk Ganzheitsmedizin Berlin gGmbH
- Christina Del Prete: Apothekerin in Ausbildung zur Naturheilpraktikerin mit eidgenössischem Diplom, Mitglied des Schweizer Vereins ALETHEIA – menschenwürdige Medizin und Wissenschaft.
- Prof. Dr. Dr. Christian Schubert: Psychoneuroimmunologe, ehemaliges Vorstandsmitglied der Thure von Uexküll-Akademie für Integrierte Medizin (AIM), Forscher, Autor vieler internationaler und nationaler Veröffentlichungen, des Lehrbuchs «Psychoneuroimmunologie und Psychotherapie» und anderer Bücher.
- Dr. Dirk V. Seeling: Moderator, Dipl. Psychologe, Organisationsentwickler, Personalentwickler und Coach in der Gesundheitsbranche.
Hunderte Experten fordern sofortigen Stopp von mRNA-«Imfpungen»
Während der «Corona-Pandemie» haben Regierungen und deren handverlesene Wissenschaftler den Bürgern mithilfe der Leitmedien vorgegaukelt, die «Impfstoffe» seien «sicher und wirksam». Vor allem die experimentellen mRNA-Geninjektionen von Pfizer/BioNTech und Moderna wurden als starke Waffe gegen das angebliche «Killervirus» präsentiert. Kritische Wissenschaftler und Ärzte, die anderer Meinung waren und diese offen kundtaten, wurden diffamiert, diskreditiert und verfolgt.
Dass die mRNA-Spritzen unzählige Gefahren für die Menschen bergen, ist mittlerweile durch hunderte von Experten geprüfte Studien und Artikel belegt (zum Beispiel hier und hier). Doch statt eines Verbots haben die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen noch weitere lebensgefährliche mRNA-Spritzen zugelassen, darunter sogar selbstreplizierende Präparate.
Dabei ignorieren die Verantwortlichen Informationen, die sogar schon das EU-Parlament erreicht haben. Dort hat die Bestseller-Autorin Naomi Wolf kürzlich bei einem Vortrag klargestellt, dass es sich bei den «Corona-Impfkampagnen» um ein Verbrechen gegen die Menschheit handelte. Gleichzeitig hatte der österreichische EU-Parlamentarier Gerald Hauser offenbart, dass die EU-Kommission die «Corona-Impfstoffe» ohne Vorliegen eines umfassenden Datendossiers zugelassen hat. Das wurde nach einer Anfrage unumwunden zugegeben (wir berichteten).
Aus diesen und vielen anderen Gründen fordert die Gruppe «Menschliche Wissenschaft und Medizin», die schon drei Tage nach ihrem öffentlichen Start auf die Unterstützung von 600 Erstunterzeichnern zählte, den sofortigen Stopp der mRNA-«Impfungen». Gleichzeitig wurde eine Unterschriftenaktion gestartet, an der sich jeder besorgte Bürger beteiligen kann. Hier können auch Sie das tun.
Die Wissenschaftler, Ärzte, Juristen und Personen des gesellschaftlichen Lebens, die sich bei MWM vereint haben, sind in großer Sorge über die Vernachlässigung der Arzneimittelsicherheit. Es liege mehr als ein Anfangsverdacht vor, dass mRNA-«Impfstoffe» erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen könnten, betonen sie. Notwendige Sicherheitsnachweise seien nur unzureichend oder gar nicht erbracht worden. Zudem fehle eine valide Auswertung der Daten über das Ausmaß akuter, mittelfristiger und langfristiger Nebenwirkungen und Folgeschäden durch die mRNA-Produkte.
Auch neueste epidemiologische Daten und Auffälligkeiten bei der Zunahme von Infektionen, Krankenstand und Pflegefallzahlen sowie eine anhaltende Übersterblichkeit bedürften der Klärung. Bisher nicht auszuschließen seien auch eine Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit sowie eine fruchtschädigende Wirkung während der Schwangerschaft. Doch noch besorgniserregender sei die Tatsache, dass durch die mRNA-Spritzen genetische Veränderungen stattfinden könnten.
In einer Videokonferenz am 16. September sprachen einige der Unterzeichner des Moratoriums über die Entwicklung der mRNA-Technologie und forderten eine kritische Neubewertung. Unter anderem erklärten sie:
«Wenn die Bevölkerung sich nicht wehrt, wird die kommende Generation genetisch massiv geschädigt. Sowohl die Epidemiologie als auch Molekulargenetik, Umweltmedizin und Immunologie erklären die erhöhten Krebserkrankungen, Autoimmunerkrankungen, 7-fach erhöhten Pflegefallzahlen, Geburtenrückgänge. Im Herbst werden die Infektionszahlen wieder steigen. Der Druck steigt, schnelle Lösungen zu haben.»
Die Mitglieder von MWM appellieren deshalb, die generelle Zulassung von genetischen «Impfungen» für zukünftige Anwendungen zu stoppen, bevor diese die klassischen Impfstoffe in breitem Umfang ersetzen. In einer Risikobewertung haben die Experten ihre erschreckenden Erkenntnisse über die mRNA-«Impfstoffe» zusammengefasst und 14 Fragen formuliert, mit denen sich jeder verantwortliche Politiker und Vertreter von Dachverbänden dringend beschäftigen sollte. Das gilt auch für Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen.
Um eine sichere Anwendung von Arzneimitteln zu gewährleisten, müssten die Verantwortlichen diese Fragen eindeutig mit «Ja» beantworten können:
- Sind mRNA-Impfstoffe unabhängig und ausreichend geprüft sowie sicher?
- Ist die Nutzen-Schaden-Bilanz eindeutig positiv?
- Sind Menge, Ort und Dauer der Eigenproduktion von Fremdproteinen (zum Beispiel Spike-Proteinen) unter Kontrolle (Pharmakokinetik und Pharmakodynamik)? Wann endet die Produktion von Spike-Proteinen im Körper?
- Wurde die Kritik an der Sicherheit der Impfstoffe durch histopathologische Befunde widerlegt?
- Gibt es nur wenige und seltene Schadwirkungen der mRNA-Impfstoffe?
- Schützt die mRNA-Impfung vor Ansteckung (Selbstschutz)?
- Schützen die mRNA-Impfstoffe vor der Übertragung des Virus an andere (Fremdschutz)?
- Verhindern die mRNA-Impfstoffe im Infektionsfall einen schweren Verlauf?
- Ist mehrfaches Impfen («Boostern») sinnvoll?
- Sind die neuartigen mRNA-Impfstoffe hinsichtlich Nutzen-Risiko-Bilanz besser als die herkömmlichen Impfstoffe und natürlichen Schutzmaßnahmen?
- Gibt es nur wenige akute Impfnebenwirkungen und sind diese fast immer ungefährlich?
- Gibt es nur wenige mittelfristige Impfnebenwirkungen und sind diese ungefährlich?
- Gibt es tatsächlich keine langfristigen Impfschäden nach mRNA-Impfungen?
- Sind Folgeschäden auf Fruchtbarkeit und Lebendgeburten ausgeschlossen?
Hier können Sie sich über die Antworten informieren, sofern Sie diese noch nicht kennen. In aller Deutlichkeit wird aufgezeigt, dass die «Pandemie»-Treiber alle guten wissenschaftlichen und evidenzbasierten Standards zur Erhebung aussagekräftiger Daten ignoriert haben. Genauso wenig hörten sie auf Mahnungen seitens renommierter Wissenschaftler und Ärzte. Dies hat dazu geführt, dass es noch heute, fast fünf Jahre nach Beginn der «Impfkampagnen», keine Klarheit über essenzielle Sicherheitsaspekte der Corona-mRNA-«Impfstoffe» gibt.
An der Pressekonferenz von MWM am 16. September nahmen teil:
- Prof. Dr. Gerald Dyker: Professor für Organische Chemie an der Ruhr-Universität Bochum, Fachmann für Chemie der Arzneistoffe, Übergangsmetall-Katalyse.
- Prof. Dr. Andreas Sönnichsen: Facharzt für Innere Medizin, Facharzt für Allgemeinmedizin, Arbeitsschwerpunkt in Evidenzbasierter Medizin und Patientensicherheit.
- Dr. med. Kurt E. Müller: Arzt & Begründer der Umweltmedizin in Deutschland, ehemaliges Mitglied der Expertenkommission des RKI, Mitbegründer des Fachbereiches Klinische Umweltmedizin, Gründungspräsident und späterer Vorstand des Deutschen Berufsverbandes Klinischer Umweltmediziner, Gründungspräsident und späterer Vorstand der European Academy for Environmental Medicine sowie ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Borreliose-Gesellschaft.
- Prof. Dr. Konstantin Beck: Volkswirtschaftler und Hochschullehrer, Lehraufträge an diversen Hochschulen, Gesundheitsökonom der Universität Luzern, Aktuar und Leiter Statistik der CSS-Versicherung, der führenden Schweizer Krankenversicherung. 2007-2020 Leiter des CSS-Instituts für empirische Gesundheitsökonomie. Autor zahlreicher Fach- und populärwissenschaftlicher Publikationen mit hohen Auflagen, ehemaliger gesundheitspolitischer Berater des Deutschen Bundesministeriums für Gesundheit, des niederländischen Ministeriums für Gesundheit und Sport, der Regierung und des Fürsten von Liechtenstein und des Schweizer Bundesparlaments. Seine Habilitation führte zu vier Reformen der Krankenversicherung, welche Wettbewerb und Fairness gegenüber Schwerkranken besser in Einklang brachten.
- Priv.-Doz. Dr. med. Michael Nehls: Arzt, habilitierter Molekulargenetiker in Immunologie, renommierter und preisgekrönter Wissenschaftler im Bereich der Immunologie und Genomforschung, Autor zahlreicher Bücher.
- Dr. med. Erich Freisleben: Internist und ehemaliger Hausarzt, Autor gesundheitspolitischer Themen, ärztlicher Geschäftsführer des Netzwerk Ganzheitsmedizin Berlin gGmbH
- Christina Del Prete: Apothekerin in Ausbildung zur Naturheilpraktikerin mit eidgenössischem Diplom, Mitglied des Schweizer Vereins ALETHEIA – menschenwürdige Medizin und Wissenschaft.
- Prof. Dr. Dr. Christian Schubert: Psychoneuroimmunologe, ehemaliges Vorstandsmitglied der Thure von Uexküll-Akademie für Integrierte Medizin (AIM), Forscher, Autor vieler internationaler und nationaler Veröffentlichungen, des Lehrbuchs «Psychoneuroimmunologie und Psychotherapie» und anderer Bücher.
- Dr. Dirk V. Seeling: Moderator, Dipl. Psychologe, Organisationsentwickler, Personalentwickler und Coach in der Gesundheitsbranche.
Die Batteriespeicher-Illusion… was 35 Millionen Tonnen Industrieaufwand Ihnen bringen
WUWT, Dr. Lars Schernikau, Gastautor
Wer die Schlagzeilen aufmerksam verfolgt hat, weiß, dass die Batterietechnologie schon länger „kurz davorsteht“, das Problem der Intermittenz von Wind- und Solarenergie zu lösen. Dieser Darstellung zufolge müssen wir lediglich mehr Batteriespeicher bauen, und der Weg zu Netto-Null wird sich automatisch ergeben – wie von Zauberhand.
Da ich den Großteil meines Berufslebens im globalen Energie- und Rohstoffsektor sowohl als Ökonom als auch als Händler verbracht habe, bin ich zunehmend besorgt über die Darstellung von netzdienlichen Batteriespeichern im öffentlichen Diskurs.
[Hinweis: Korrekt müsste es statt „Batterie“ Akkumulator, kurz Akku heißen. In der allgemeinen Diskusion und auch in Pressemitteilungen der großen Fachfirmen, ist jedoch immer nur von „Batterie…“ die Rede. – Demmig]
Wenn es nur so einfach wäre …
In meinem neuesten Blogbeitrag „ Vor- und Nachteile von Batteriespeichern im Versorgungsmaßstab “ gehe ich auf die vielen Annahmen ein, die dieser Annahme zugrunde liegen. Die von mir präsentierten Fakten mögen unpopulär sein, aber sie basieren auf physikalischen, nicht politischen Grundlagen.
Hier sind ein paar wichtige Punkte, die meiner Meinung nach Interesse wecken könnten.
35 Millionen Tonnen Rohstoffe für ein paar Stunden…
Für den Bau eines 50-GWh-Lithium-Ionen-Batteriesystems im Versorgungsmaßstab (entspricht in etwa der Jahresleistung einer Gigafactory), das Strom für eine Stadt wie New York nur für wenige Stunden speichern kann, werden etwa 35 Millionen Tonnen Rohstoffe benötigt (etwa 700.000 t pro GWh). Damit sind in etwa die Kosten für Abbau, Veredelung, Transport und Verarbeitung von Erzen wie Lithium, Kobalt, Nickel, Graphit, Eisenerz, Bauxit und anderen berücksichtigt.
Stellen Sie sich das so vor: Eine 1- Tonnen- Batterie im Versorgungsmaßstab hat eine Speicherkapazität von etwa 100 kWh und benötigt für ihre Herstellung etwa 70 Tonnen abgebaute, verarbeitete und hergestellte Rohstoffe. Dies entspricht dem Energieäquivalent von etwa 40 kg Kohle oder etwa 20 Litern Öl.
Lassen Sie das mal sacken: 70 Tonnen Bergbau und industrielle Verarbeitung, um das, was Kohle bereits liefert, in einem (40 kg) großen Sack zu speichern, der klein genug ist, um von Hand getragen zu werden.
Explosives Potenzial
Diese Systeme sind nicht nur material- und energieintensiv, sondern bergen auch erhebliche Sicherheitsrisiken. Die in einem 1-GWh-Lithium-Ionen-Batteriesystem im Großanlagenmaßstab gespeicherte Energie entspricht in etwa 900 Tonnen TNT … und das ist keine Metapher. Das ist chemische und thermische Realität.
Thermische Durchgehen-Ereignisse haben weltweit bereits Lagerhausbrände, Schiffsexplosionen und den Ausfall von Rechenzentren verursacht. Und da die einzelnen Batteriepakete in netzgroßen Anlagen dicht gestapelt sind, kann eine einzige Fehlfunktion katastrophale Kettenreaktionen auslösen.
Und trotzdem bauen wir immer mehr?
Eine Stadt minutenlang mit Strom versorgen
Lassen Sie uns nachrechnen.
Ein 1-GWh -Batteriesystem im Versorgungsmaßstab, das etwa 700.000 Tonnen abgebaute und verarbeitete Rohstoffe benötigt, kann Folgendes mit Strom versorgen:
- ganz Berlin für etwa 30 Minuten (bei einer angenommenen Spitzenleistung von 2 GW)
- oder ganz Deutschland für knapp eine Minute (bei einer Spitzenleistung von 80 GW)
Um den deutschen Strombedarf für nur eine Stunde zu decken, bräuchten wir etwa 80 GWh Batteriespeicher, was etwa 56 Millionen Tonnen Rohstoffen entspricht … ganz zu schweigen von den energieintensiven industriellen Prozessen, die allein zu deren Herstellung nötig sind.
Stellen Sie sich nun eine Woche „Dunkelflaute“ vor … sieben Tage ohne Sonne oder Wind. Dafür wären über 10 TWh Batteriespeicher erforderlich.
Und denken Sie daran: Die Leistung dieser Batterien verringert sich jährlich um 3–7 % und sie müssen etwa alle 10–13 Jahre ausgetauscht werden!
Kein Land der Welt, nicht einmal mit unbegrenztem Kapital, kann Batterien ernsthaft als Lösung in Betracht ziehen. Tief im Inneren muss ihnen klar sein, dass es physisch und wirtschaftlich nicht praktikabel ist.
Energie zum Bau von Batterien?
Noch erstaunlicher ist der Energieaufwand, der erforderlich ist, bevor diese Batterien überhaupt eine einzige Kilowattstunde speichern. Man bedenke, dass allein für die Herstellung eines 1-GWh-Batteriesystems im Versorgungsmaßstab etwa 450 GWh Energie benötigt werden, einschließlich der Energie für Metalle und Materialien. Das ist etwa 450-mal mehr Energieaufwand als die Nennspeicherkapazität – ein Multiplikator, der in öffentlichen Diskussionen oft ignoriert wird.
Mit anderen Worten: Bevor eine Batterie ihren ersten nutzbaren Stromzyklus liefern kann, hat sie bereits mehr Energie verbraucht, als sie in Hunderten von Zyklen abgeben wird. Dies wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich des EROI (Energy Returned on Energy Invested) und der Nachhaltigkeit der Nutzung dieser Großbatterien auf.
Die Wirtschaft funktioniert nicht
Ich habe ausführlich darüber geschrieben, dass die Stromgestehungskosten (LCOE) eine irreführende Kennzahl sind. Sie ignorieren natürliche Kapazitätsfaktoren, Speicher- und Backup-Kosten sowie Kosten für die Systemintegration. Ein geeigneteres Maß sind die Vollkosten (FCOE), die die gesamte unsichtbare Infrastruktur berücksichtigen, die für den Betrieb von Wind-, Solar- und Batterieenergie erforderlich ist.
So betrachtet weisen Energiesysteme, die Batterien im Großmaßstab benötigen, eine der niedrigsten Energierenditen (EROI) in der Energiewelt auf. Der Aufbau des Systems erfordert viel Energie, und man erhält im Gegenzug nur sehr wenig nutzbare Energie.
Dies ist das Gegenteil dessen, was die menschliche Entwicklung in den letzten 150 Jahren vorangetrieben hat.
Ich möchte Sie mit den schwierigen Fragen zurücklassen …
- Werden wir Fortschritte machen oder Rückschritte machen, wenn wir auf diese sogenannten „grünen“ Speicherlösungen setzen?
- Ist die Lösung aus Wind-, Solar- und Batterieenergie besser für die Umwelt?
Entscheiden Sie selbst …
Lesen Sie meinen vollständigen Blogbeitrag – Vor- und Nachteile von Batteriespeichern im Versorgungsmaßstab . Ich freue mich auf Ihr Feedback zu diesem brisanten Thema.
Dr. Lars Schernikau: Energieökonom, Rohstoffhändler, Autor (aktuelles Buch „ Die unpopuläre Wahrheit … über Elektrizität und die Zukunft der Energie “ )
Details inkl. Blog unter www.unpopular-truth.com
Der Beitrag Die Batteriespeicher-Illusion… was 35 Millionen Tonnen Industrieaufwand Ihnen bringen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Qatar is ready to exchange legal expertise with Syria, official says
Doha-SANA
Qatari Undersecretary of the Ministry of Justice, Saeed bin Abdullah Al-Suwaidi, expressed his countries readiness to share its advanced legal experience with Syria, and to cooperate with the Syrian Ministry of Justice to advance legal and judicial work.
Al-Suwaidi told SANA that strengthening of joint cooperation and exchange of expertise between the two countries in the legal and judicial field were discussed during the visit of Syrian Justice Minister Mazhar Al-Wais to Doha this week.
He pointed out that the two sides discussed exchanging of expertise and experiences in the areas of state issues, agreements, international cooperation, real estate affairs, and documentation.
Al-Suwaidi explained that Qatar ranks first globally in the ease of real estate registration procedures index, in addition to its possession of a modern legal system and an advanced digital experience that allows most transactions to be completed electronically.
Rana/ Abdul
Damascus hosts a meeting to establish a roadmap for developing the Syrian Media
Damascus-SANA
Syrian Journalists Union and the Syrian Association of Journalist, in cooperation with Arab States Broadcasting Center, held a meeting to explore ways of developing media sector in Syria and establishing a roadmap for promoting press freedom in accordance with international standards and professional ethics.
International Federation of Journalists General Secretary Anthony Bellange told the meeting that new media will has a vital role in the next phase after the fall of the last regime, emphasizing the importance of comprehensively preparing Syrian journalists to deliver accurate and objective information to citizens.
He called for adhering strictly to the ethics of the journalistic profession and the standards of international law.
He also considered that the new Syria requires from all media parties establishing clear foundations for its work to guarantee press independence and promoting its position.
From his part, Vice President of the Syrian Journalists Association, Imad Al-Tawashi asserted the importance of this meeting as a beginning to develop comprehensive media sector.
Baraa Othman, a member of the Syrian Journalists Union’s executive office, emphasized that training on independent media began since liberation, with the goal of building a transparent media system that enables journalists to work freely and responsibly. He noted that free media is the cornerstone of justice and development in Syria.
For his part, Mounir Zaarour, Director of Policies and Programs for the Arab World and the Middle East at the IFJ, noted that the meeting aimed to prepare a comprehensive report, with the participation of specialized experts, that would highlight the urgent issues facing the Syrian media sector. He emphasized that the transitional phase requires clear political will and a specific timeframe for the success of reforms.
Tuhama al-Saidi / Abdul
Die Gefahr fehlinterpretierter Cyberangriffe
Mainstream-Medien melden verstärkte Cyberattacken, die auch zunehmend die zivile Luftfahrt beeinträchtigen. Wie schon fälschlich bei den Anschlägen auf die Nordstream-Pipelines und bei jeder anderen Gelegenheit wird die Schuld bei Russland verortet. Nur innerhalb der Geheimdienste existieren gesicherte Befunde darüber, was es mit den Cyberattacken auf sich hat. Doch sprechen immer mehr Befunde dafür, dass auf deren […]
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Europarat fordert erneut die sofortige Freilassung von Demirtaş
Bei seiner vierteljährlichen Tagung zu Menschenrechten vom 15. bis zum 17. September hat das Ministerkomitee des Europarats auch die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überprüft. Auch der Fall Selahattin Demirtaş (Nr. 2) und damit zusammenhängende Fälle wurden kontrolliert.
Unter Hinweis auf die Entscheidungen des EGMR stellte der Ausschuss fest, dass Demirtaş und andere gewählte Parlamentsmitglieder, insbesondere aus dem sogenannten „Kobanê-Verfahren“, ohne ausreichende Beweise inhaftiert worden seien, dass diese Inhaftierungen politisch motiviert gewesen seien und gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und politische Vertretung verstoßen hätten.
Entscheidungen
Das türkische Verfassungsgericht hätte es bislang versäumt, seiner Zuständigkeit nachzukommen, die Situation und Beschwerden der Beschwerdeführenden auf Grundlage der Feststellungen des EGMR zu überprüfen. Über diesen Zustand äußerte der Ausschuss seine „große Besorgnis“
Auch verwies das Ministerkomitee auf die am 25. Juni dieses Jahres veröffentlichte Urteilsbegründung im Kobanê-Prozess und bekräftigte seine Aufforderung, „unverzüglich eine englische Übersetzung der relevanten Teile der Begründung des Schwurgerichts zusammen mit der Analyse der Behörden vorzulegen, damit der Ausschuss beurteilen kann, wie sich das Urteil auf die erforderlichen individuellen Maßnahmen auswirkt“.
Ministerkomitee „ermahnt die Behörden“
Angesichts der konkreten Rechtslage, sei die fortgesetzte Untersuchungshaft der Beschwerdeführenden als „Verlängerung der Verletzung ihrer Rechte“ zu bewerten und als Verstoß gegen die Verpflichtung der Türkei zur Umsetzung der EGMR-Urteile. Das Ministerkomitee „ermahnte die Behörden erneut, die sofortige Freilassung der Beschwerdeführer sicherzustellen, beispielsweise durch die Prüfung alternativer Maßnahmen zur Inhaftierung bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem regionalen Berufungsgericht“.
Ausschuss fordert Freispruch
In der Rechtssache Yüksekdağ Şenoğlu forderte der Ausschuss die Übermittlung aktueller Informationen bezüglich des Strafverfahrens und unterstrich, dass mangels neuer Beweise die Umsetzung des bisherigen EGMR-Urteils und somit der Freispruch der Beschwerdeführenden erforderlich sei.
Ministerkomitee sieht gravierendes Demokratiedefizit der Türkei
Den Feststellungen des EGMR folgend, hielt das Ministerkomitee die Inhaftierungen in den überprüften Fällen für Mittel des türkischen Staates, um „den Pluralismus zu unterdrücken und die Freiheit der politischen Debatte einzuschränken“. Insbesondere mangele es an „Garantien zum Schutz und zur Achtung gewählter Vertreter:innen der Oppositionsparteien vor ungerechtfertigten Strafverfolgungen und Haftbefehlen“. Dass die Türkei trotz bestehender Urteile weiterhin keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Meinungsfreiheit für erforderlich halte, bedauerte der Ausschuss.
„Die Zahl der Untersuchungsberichte, die von Staatsanwaltschaften mit Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Parlamentarier:innen dem Parlament vorgelegt werden“ seien nach Kenntnis des Ministerkomitees nach wie vor sehr hoch, „was zusammen mit den jüngsten Medienberichten über die Inhaftierung zahlreicher gewählter Bürgermeister darauf hindeutet, dass das vom Gerichtshof hervorgehobene Problem weiterhin besteht“. Mit anderen Worten attestierte das Ministerkomitee des Europarats dem türkischen Staat ein gravierendes Demokratiedefizit.
Schulungen für die Judikative und Einbeziehung der Parlamentskommission
Dementsprechend bekräftigte der Ausschuss seine Forderung nach konkreten Maßnahmen, die die Demokratie und insbesondere gewählte Vertreter:innen der Opposition tatsächlich schützen. Hierzu schlug er explizit die Sensibilisierung und interne Schulung von Staatsanwaltschaften und Richter:innen zu diesem Thema vor. Auch solle die „Kommission für nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ und der aktuelle Friedensprozess, in der Entscheidung als „Initiative ‚terrorfreie Türkei‘“ aufgeführt, genutzt werden, „um Fortschritte bei der Umsetzung der individuellen und allgemeinen Maßnahmen der vorliegenden Fallgruppe zu erzielen“.
Das Ministerkomitee des Europarats entschied, die Umsetzung individueller Maßnahmen in dieser Fallgruppe im Dezember 2025 erneut zu überprüfen und die der allgemeinen im März 2026.
Diese Meldung wurde aktualisiert.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/europarat-fordert-freilassung-von-demirtas-und-yuksekdag-37808 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/egmr-verurteilt-turkei-erneut-wegen-inhaftierung-von-selahattin-demirtas-46995 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/urteilsbegrundung-im-kobane-prozess-lost-berufungsverfahren-aus-46833
Auf dem Rücken der Tiere
Envoys of Syria, Jordan and USA ask United Nations to adopt Sweida roadmap
New York- SANA
Envoys of Syria, Jordan and the United States of America at United Nations, sent a joint letter to both UN Secretary-General António Guterres and the President of the Security Council to adopt the “roadmap for resolving the crisis in Sweida and stabilizing southern Syria,” as an official document.
The letter said that “Upon instructions from our Governments, we have the honor to attach here with identical letters dated 17 September 2025 regarding the “Roadmap for Resolving the Crisis in Sweida and Stabilizing Southern Syria”, addressed to the President of the Security Council and the Secretary-General of the United Nations.
“It would be highly appreciated if the attached identical letters could be circulated as an official document of the Security Council and the 80th session of the General Assembly under its agenda item (34) entitled: “The situation in the Middle East”, the letter added.
On Tuesday, Syria’s Ministry of Foreign Affairs and Expatriates issued a statement announcing the adoption of a “roadmap regarding the situation in Sweida and the stability of southern Syria.” In cooperation with Jordan and the United States of America.
Schwerbehinderung: Merkzeichen B entzogen – fallen alle Ansprüche weg?
Wird das Merkzeichen B gestrichen, betrifft das sofort Ihre Begleitung im ÖPNV. Die unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson entfällt mit dem neuen Ausweis. Ihre eigene Freifahrt kann weiter bestehen, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Prüfen Sie daher parallel die Rechtsgrundlage der Aufhebung und Ihre Mobilitätsoptionen.
Wann „B“ zusteht – aktuelle Linie der GerichteDas Merkzeichen B verlangt einen klar nachweisbaren Hilfebedarf im ÖPNV. Entscheidend ist, ob beim Ein- und Aussteigen, beim Umsteigen, bei Orientierung oder während der Fahrt regelmäßig fremde Hilfe nötig ist. Es genügt nicht, wenn Hilfe nur gelegentlich erforderlich ist.
Die Rechtsprechung fordert eine verkehrsmittelspezifische Prüfung des Alltags, nicht bloß Diagnosen. Zudem gilt: B ist ein Zusatz zu anderen Merkzeichen und setzt in der Regel G, Gl oder H voraus.
Kein „isoliertes B“: Voraussetzungen sauber prüfenDie Versorgungsmedizinischen Grundsätze ordnen B ausdrücklich den Fällen zu, in denen zusätzlich G, Gl oder H vorliegen. Die Behörden müssen diese Koppelung dokumentieren. Wer nur B ohne die genannten Voraussetzungen führt, riskiert Fehler im Bescheid. Betroffene sollten die Begründung genau anfordern und die fachliche Herleitung gegenprüfen.
Häufige Behördenfehler – hier setzt Ihre Gegenwehr anViele Entziehungen stützen sich auf pauschale Annahmen. Häufig werden nur Diagnosen gewürdigt, nicht aber konkrete ÖPNV-Abläufe. Ebenso häufig fehlt die Prüfung der „Regelmäßigkeit“ des Hilfebedarfs in realen Fahrketten.
Auch formelle Fehler treten auf: Entziehungen erfolgen ohne die richtige Rechtsgrundlage oder ohne sachgerechte Ermessensausübung. Diese Punkte sind im Widerspruch zentral.
Entziehung rechtlich angreifen: § 48 oder § 45 SGB X?Für eine Aufhebung „für die Zukunft“ braucht es eine nachträgliche, wesentliche Änderung der Verhältnisse. Nur dann greift § 48 SGB X. Will die Behörde einen früheren, seit Beginn rechtswidrigen Bescheid aufheben, muss sie § 45 SGB X anwenden. Dann gelten strenge Vertrauensschutz-Regeln und Fristen. Ohne saubere Subsumtion unter die richtige Norm ist die Entziehung angreifbar.
Beweise, die vor Gericht tragenStellen Sie Ihren ÖPNV-Alltag präzise dar. Führen Sie Fahrtenbücher mit Linien, Haltestellen, Umsteigewegen und Zeiten. Dokumentieren Sie Stufen, Spaltmaße, defekte Aufzüge, Gedränge und unklare Durchsagen. Ergänzen Sie das mit fachärztlichen Funktionsberichten: nicht nur Diagnosen, sondern konkrete Fähigkeitsgrenzen beim Ein-, Aus- und Umsteigen oder bei Orientierung und Kommunikation.
Zeugen können Begleitpersonen, Schul- oder Arbeitsassistenzen sein. Gerichte knüpfen die Entscheidung an diese Tatsachen.
Was der B-Entzug im ÖPNV konkret ändertDie unentgeltliche Mitnahme der Begleitperson setzt den B-Eintrag voraus. Fehlt B, besteht die kostenfreie Begleitung nicht mehr. Die eigene Freifahrt hängt dagegen vom Beiblatt mit Wertmarke und den übrigen Merkzeichen ab. Wer G, Gl, aG, Bl oder H erfüllt und eine Wertmarke führt, nutzt den Nahverkehr weiterhin unentgeltlich. Diese Unterscheidung ist für Betroffene zentral.
Wertmarke: Erstattung bei Rückgabe möglichGeben Sie eine Jahres-Wertmarke vor dem 30. Juni zurück, erhalten Sie auf Antrag die Hälfte des Betrags. Bei Rückgabe vor Laufzeitbeginn ist eine volle Erstattung möglich. Die Rückgabe ist zudem Voraussetzung für bestimmte Erstattungsansprüche. Bewahren Sie Belege auf und stellen Sie den Antrag schriftlich beim Versorgungsamt.
Mobilitätsbudget? Realistisch sind regionale DiensteEin bundesweit einheitliches Mobilitätsbudget als Ersatz für B gibt es derzeit nicht. In vielen Städten existieren jedoch Begleit- und Fahrdienste. In Berlin begleitet der VBB-Begleitservice täglich von 7 bis 22 Uhr von der Haustür bis zum Ziel.
Daneben stehen Sonderfahrdienste für anspruchsberechtigte Personen zur Verfügung. Solche Angebote können den Zeitraum bis zur Entscheidung im Rechtsbehelf überbrücken. Prüfen Sie die Optionen Ihrer Kommune.
Hintergrund: Warum „regelmäßig“ der Dreh- und Angelpunkt istDie Gerichte unterscheiden deutlich zwischen gelegentlichen Hilfen und einem wiederkehrenden, vorhersehbaren Hilfebedarf. „Regelmäßig“ meint einen Bedarf, der sich aus typischen Fahrten ergibt und nicht nur in Ausnahmesituationen entsteht.
Wer seinen Alltag konkret belegt, schließt Argumentationslücken. Diese Linie prägt sowohl Entziehungs- als auch Neuantragsverfahren.
Wenn die Behörde B streicht, obwohl sich nichts änderteLiegt keine wesentliche Veränderung vor, scheidet eine Aufhebung nach § 48 SGB X aus. Greift die Behörde stattdessen zu § 45 SGB X, muss sie Ihr Vertrauen würdigen und Fristen einhalten. Das gilt insbesondere bei langjährigen, bestandskräftigen Feststellungen. In der Praxis scheitern viele Entziehungen an diesen Hürden. Lassen Sie die Begründung rechtlich prüfen.
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Schwerbehinderung: Große Vorteile bei Krankenkassen mit einem GdB
Mit einem Grad der Behinderung von 50 gilt man sozialrechtlich als schwerbehindert. Dieser Status belegt sich durch den Schwerbehindertenausweis und öffnet weit mehr als nur arbeits‑ und steuerrechtliche Nachteilsausgleiche.
Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entstehen spürbare Erleichterungen, denn das SGB V knüpft zahlreiche Leistungs‑ und Beitragsregeln an den Nachweis schwerer Beeinträchtigungen. Menschen mit GdB 50 können dadurch medizinische Leistungen schneller genehmigt bekommen, ihre Eigenanteile reduzieren und bei Langzeitbehandlungen auf zusätzliche Schutzmechanismen zurückgreifen.
Obergrenze der Eigenbeteiligung – Zuzahlungsbefreiung wird deutlich früher erreichtGrundsätzlich begrenzt das Gesetz die Summe aller Zuzahlungen auf zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens eines Haushalts. Für Versicherte, die als schwerwiegend chronisch krank gelten – was bei vielen Schwerbehinderten der Fall ist – sinkt diese Belastungsgrenze auf nur ein Prozent.
2025 bedeutet das: Wer beispielsweise 30 000 Euro Brutto im Jahr bezieht, muss maximal 300 Euro zuzahlen, statt 600 Euro wie gesunde Versicherte. Die AOK beziffert die Pauschalbeträge in diesem Jahr sogar noch konkreter: 67,56 Euro für chronisch Kranke gegenüber 135,12 Euro für alle anderen Erwachsenen.
Heil‑ und Hilfsmittel: schnellerer Zugang dank neuer RichtlinieDer Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16. Mai 2025 die Hilfsmittel‑Richtlinie angepasst. Ärztinnen und Ärzte dürfen seitdem komplexe Hilfsmittel, etwa elektronische Rollstühle oder Sprachcomputer, via Videosprechstunde verordnen; zugleich läuft für die Krankenkasse eine engere Entscheidungsfrist.
Bleibt ein Bescheid aus, gilt der Antrag nun als genehmigt, und Versicherte dürfen das Hilfsmittel selbst beschaffen und sich die Kosten erstatten lassen. Diese Fristlösung ist besonders für Betroffene mit erheblicher Mobilitätseinschränkung wichtig, weil sie sich langwierige Widerspruchsverfahren erspart.
Chronische Erkrankung und Disease‑Management – Mehr Therapie, weniger GenehmigungsaufwandWer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, erfüllt häufig automatisch die Chroniker‑Kriterien der Kassen: Die Krankheit besteht länger als ein Jahr und wird fortlaufend behandelt.
Dadurch greifen Sonderregeln der Heilmittel‑Richtlinie. Ergotherapie oder Physiotherapie können auch jenseits der Regelfalls‑Obergrenze verordnet werden, ohne dass das Budget der Ärztin belastet wird.
Gleichzeitig haben Schwerbehinderte bevorzugten Zugang zu strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP), etwa für Diabetes, COPD oder Herzinsuffizienz.
Diese Programme sichern regionale Facharzttermine, Datentracking in der elektronischen Patientenakte und regelmäßige Schulungen – Leistungen, die ohne DMP häufig selbst zu organisieren wären.
Tabelle: Alle Vorteile mit Grad der Behinderung bei Krankenkassen Leistung / Vorteil Was bedeutet das für Versicherte mit GdB ≥ 50? (inkl. rechtlicher Grundlage) Reduzierte Zuzahlungsgrenze Die jährliche Eigenbelastung für Arznei‑, Verbands‑ und Hilfsmittel sinkt von 2 % auf 1 % des Haushalts‑Bruttoeinkommens, sobald eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt (§ 62 SGB V). Nach Erreichen der Grenze stellt die Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres eine Befreiungsbescheinigung aus. Genehmigungsfiktion und Videoverordnung bei Hilfsmitteln Seit 16. Mai 2025 gilt: Erteilt die Kasse nach Antrag auf ein komplexes Hilfsmittel (z. B. E‑Rollstuhl, Sprachcomputer) keinen Bescheid innerhalb der Frist, gilt es als genehmigt. Ärztinnen und Ärzte dürfen solche Hilfsmittel jetzt auch per Videosprechstunde verordnen (Hilfsmittel‑Richtlinie / G‑BA‑Beschluss 2025). Langfristiger Heilmittelbedarf ohne Budgetkürzung Ergotherapie, Physio‑ oder Logopädie können bei bestimmten Dauerdiagnosen unbegrenzt verordnet werden; das Arztbudget bleibt unberührt, eine zusätzliche Genehmigung der Kasse ist nicht nötig (Heilmittel‑Richtlinie, Anlage 2). Bevorzugter Zugang zu Disease‑Management‑Programmen (DMP) Chronisch Kranke mit Schwerbehinderung werden von den Kassen aktiv in strukturierte Programme (Diabetes, COPD, Herzinsuffizienz u. a.) aufgenommen. Das sichert koordinierte Facharzttermine, Schulungen und eine engmaschige Verlaufskontrolle (DMP‑Anforderungs‑Richtlinie). Nahtlosigkeitsregelung beim Krankengeld Läuft das Krankengeld nach 78 Wochen aus, gewährt die Agentur für Arbeit nahtlos Arbeitslosengeld I, bis über einen Rentenantrag entschieden ist; so entsteht keine Einkommenslücke (§ 145 SGB III). Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe Kann niemand den Haushalt führen, finanziert die Kasse eine Haushaltshilfe; bei behinderten Kindern sogar über das 12. Lebensjahr hinaus (§ 38 SGB V). Übernahme von Fahrkosten Für ambulante Arzt‑ und Therapietermine werden Taxi‑, Mietwagen‑ oder Krankentransporte erstattet, wenn der Ausweis die Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ trägt oder ein Pflegegrad 3–5 vorliegt (§ 60 SGB V). Automatische elektronische Patientenakte (ePA) und barrierefreie Informationen Seit 15. Januar 2025 erhält jedes Kassenmitglied automatisch eine ePA, sofern es nicht widerspricht. Dokumente müssen kontrastreich, vorlesbar und in leichter Sprache zugänglich sein (Digital‑Gesetz 2024). Kranken‑, Übergangs‑ und Pflegegeld: länger abgesichert bei langwieriger ArbeitsunfähigkeitSchwerbehindert zu sein verlängert den maximalen Anspruch auf Krankengeld zwar nicht über die gesetzlich fixierten 78 Wochen, doch greift für diese Gruppe häufig die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung.
Wird während des Krankengeldbezugs ein Rentenantrag gestellt, darf die finanzielle Lücke bis zur Rentenentscheidung nicht zu Lasten des Versicherten fallen; die Agentur für Arbeit gewährt hier lückenlos Arbeitslosengeld I. Gerade bei schweren chronischen Erkrankungen verhindert das den abrupten Einkommensverlust.
Haushaltshilfe und Fahrkosten – Unterstützung im AlltagKann niemand im Haushalt die tägliche Versorgung übernehmen, bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe – bei Kindern mit Behinderung sogar unabhängig vom Alter.
Für Schwerbehinderte, die regelmäßig zu Arzt‑ oder Therapieterminen müssen, übernimmt die Kasse zudem Fahrtkosten, wenn die Notwendigkeit ärztlich bestätigt ist. Das entlastet Familien, deren Mobilitätsbudget oft bereits durch Umbauten oder Spezialfahrzeuge beansprucht ist.
Digitale Gesundheitsangebote: barrierefreie Kommunikation und automatische ePAAb 1. Januar 2025 richtet jede gesetzliche Krankenkasse für ihre Mitglieder automatisch eine elektronische Patientenakte ein, sofern sie nicht widersprechen. Informationen müssen barrierefrei bereitgestellt werden, also in leicht verständlicher Sprache, kontrastreicher Darstellung und kompatibel mit Screenreadern.
Dieser Standard ist für blinde, seh‑ oder lernbehinderte Versicherte ein Meilenstein, weil sie Medikationspläne, Arztbriefe und Heil‑ und Kostenpläne erstmals selbstständig abrufen können.
Zusatzbeiträge und Beitragssatz – Schwerbehinderung schützt nicht vor höheren BeiträgenEin GdB 50 verändert den allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung nicht; er bleibt bei 14,6 Prozent plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag. Weil dieser zum 1. Januar 2025 im Durchschnitt auf 2,5 Prozent steigt, sollten Versicherte prüfen, ob ein Kassenwechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.
Gerade Menschen mit hohem Therapiebedarf profitieren jedoch oft stärker von Serviceleistungen als von einem Zehntel Prozent Beitragsermäßigung – ein Abwägen, das sich wegen der Bindungsfrist von nur 12 Monaten unkompliziert gestalten lässt.
Und wie gehts weiter?Die Politik diskutiert bereits weitere Erleichterungen, etwa pauschale Genehmigungen für Dauerverordnungen oder bundeseinheitliche digitale Hilfsmittelregister. Verbände fordern darüber hinaus eine vollständige Befreiung von Zuzahlungen für Menschen mit Schwerbehinderung, weil selbst die reduzierte Ein‑Prozent‑Grenze bei niedrigen Einkommen eine reale Hürde darstellt.
Ob diese Vorschläge Eingang ins SGB V finden, entscheidet sich voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode.
FazitEin GdB 50 ist in der GKV deutlich mehr als ein symbolischer Wert. Er verkürzt Genehmigungswege, senkt Eigenanteile, erweitert den Leistungskatalog und verbessert den Zugang zu modernen, digitalen Versorgungsformen.
In einer Zeit steigender Zusatzbeiträge ist es für Betroffene wichtig, ihre Rechte aktiv zu nutzen: Zuzahlungsquittungen sammeln, Befreiungsanträge früh stellen, Hilfsmittelentscheidungen überwachen und bei Bedarf die Krankenkasse wechseln. So wird aus dem rechtlichen Status ein spürbarer Vorteil für Gesundheit und Lebensqualität.
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Rente: Volle Erwerbsminderung – Gericht kippt die Ablehnung – Urteil
Ein Mann aus Baden-Württemberg erhält eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ausschlaggebend war nicht die frühere Tumorerkrankung, sondern der nachgewiesene Leistungseinbruch nach einem Schlaganfall am 13. Februar 2021. Die Rente läuft in zwei Abschnitten bis 31. August 2027.
Warum ist dieses Urteil wichtig?Es stellt klar: Entscheidend für die Erwerbsminderungsrente ist der medizinisch belegte Eintrittszeitpunkt der Leistungsminderung – nicht das Scheitern im erlernten Beruf, sondern die Fähigkeit für einfache Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wer Einschnitte wie Schlaganfall oder epileptischen Anfall sauber dokumentiert, stärkt seinen Anspruch und verhindert falsche Frühdatierungen mit versicherungsrechtlichen Nachteilen. Gutachten nach § 109 SGG können abweichende Bewertungen korrigieren.
Zugleich zeigt die Befristung, dass Behandlung und Reha Chancen bieten; erst später kommt eine Entfristung in Betracht. Für Bürgergeld-Beziehende und Rentenantragsteller bedeutet das: Befunde sammeln, Datum sichern, Anspruch strukturiert prüfen.
Was das Gericht entschieden hatDas Landessozialgericht Baden-Württemberg (L 8 R 3359/23) hat das Urteil des SG Konstanz teilweise abgeändert. Die Rentenversicherung muss eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewähren – befristet vom 01.09.2021 bis 31.08.2024 und erneut vom 01.09.2024 bis 31.08.2027.
Soweit der Kläger eine frühere Zahlung und eine unbefristete Rente wollte, blieb er erfolglos. Die Behörde trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Der Streitpunkt: Ab wann lag volle Erwerbsminderung vor?Die Rentenversicherung hatte den Antrag 2020 abgelehnt. Begründung: Die Erwerbsminderung sei schon viele Jahre zuvor vorhanden gewesen und damit „ins Erwerbsleben eingebracht“. In diesem Fall greifen strengere Regeln.
Das SG folgte dieser Sicht und verwies auf die schwere Hirnerkrankung mit Operationen und Bestrahlung 2004/2005 sowie auf langjährige kognitive Einschränkungen.
Der Kläger hielt entgegen: Der entscheidende Leistungseinbruch trat erst 2021 ein. Zuvor seien einfache Tätigkeiten noch möglich gewesen, wenn auch nicht im erlernten IT-Beruf. Der Senat hat diese Frage neu bewertet – gestützt auf mehrere medizinische Quellen aus Verwaltung und Gerichtsverfahren.
Medizinische Grundlage der EntscheidungEin gerichtliches Gutachten aus 2021 beschrieb eine leichte bis mäßige kognitive Störung und eine schwere organische Wesensänderung mit fehlendem Antrieb, mangelnder Intentionalität und Problemen bei der Tagesstruktur. Das deutete auf volle Erwerbsminderung hin.
Zugleich zeigte das umfangreiche Material aus früheren Jahren ein anderes Bild: 2012 und 2014 wurden leichte kognitive Defizite dokumentiert, die vorrangig unter Stress und hoher Konzentrationslast auftraten. Hinweise auf ein bereits damals aufgehobenes Leistungsvermögen für einfache, angepasste Arbeiten ergaben sich daraus nicht.
Ausschlaggebend war der Schlaganfall mit epileptischem Anfall am 13.02.2021. Ab diesem Datum stellte der Senat eine dauerhafte völlige Leistungsminderung fest.
Auch die Angehörigenberichte stützen den Einschnitt: Verlust sozialer Kontakte, Aufgabe der Hobbys, kein eigenständiger Alltag mehr. Damit fehlte die Basis, um selbst leichte Tätigkeiten zumindest drei Stunden täglich zu leisten.
Warum der Rentenbeginn erst am 01.09.2021 liegtBei Renten wegen Erwerbsminderung beginnt die Zahlung grundsätzlich ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Da der Eintritt auf den 13.02.2021 datiert wurde, läuft die Karenz bis Ende August 2021. Der Rentenbeginn wurde folgerichtig auf den 01.09.2021 festgesetzt.
Die Rentenversicherung bestätigte zudem, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Stichtage 01.09.2015, 14.05.2019 und 12.02.2021 erfüllt wären; entscheidend blieb jedoch der medizinisch belegte Eintrittszeitpunkt im Februar 2021.
Befristung statt Dauerrente: Das steckt dahinterDie Rente ist befristet. Für eine unbefristete Rente müsste es sehr unwahrscheinlich sein, dass sich die Erwerbsminderung noch bessert. Diese Schwelle ist hier nicht erreicht. Der Senat folgt der ärztlichen Empfehlung zu weiterer Behandlung einer vermuteten depressiven Störung und einer spezialisierten Rehabilitation.
Damit bleiben Besserungschancen offen. Nach Ablauf der ersten Dreijahresfrist wurde unmittelbar ein weiterer Abschnitt bis 31.08.2027 bewilligt. Erst nach längerer Gesamtdauer kommt eine Entfristung in Betracht.
Maßstab: Allgemeiner Arbeitsmarkt, nicht der erlernte BerufWichtig für die Einordnung: Maßstab ist nicht der zuletzt erlernte oder ausgeübte Beruf. Entscheidend ist, ob unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens drei oder sechs Stunden täglich gearbeitet werden kann.
Der Kläger scheiterte im anspruchsvollen IT-Umfeld. Das allein beweist keine Erwerbsminderung. Der Senat stützte sich deshalb auf funktionale Leistungsfähigkeit für einfache Tätigkeiten – und stellte erst ab 2021 eine vollständige Aufhebung fest.
Beweismaß: Wann „reicht“ die Überzeugung?Der Eintritt der Erwerbsminderung muss im Vollbeweis stehen. Absolute Gewissheit verlangt das Gericht nicht; eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit genügt. Lässt sich der Zeitpunkt nicht sicher bestimmen, trägt grundsätzlich der Anspruchsteller das Risiko. Hier genügten die übereinstimmenden Anhaltspunkte, um den 13.02.2021 als Beginn festzulegen.
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