Sammlung von Newsfeeds

Israeli forces bulldoze agricultural land near Saida al-Hanout in Quneitra Countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. November 2025 - 11:41

Israeli forces on Thursday advanced west of the village of Saida al-Hanout in the Quneitra countryside and bulldozed agricultural land.

SANA reporter in Quneitra said that a force of eight heavy vehicles moved into the village’s farmland and continued bulldozing operations for the third consecutive day.

On Wednesday evening, Israeli forces targeted the eastern Tel al-Ahmar area in southern Quneitra with several artillery shells, causing material damage to some properties and farmland. No injuries were reported among civilians.

Israel continues its violations of Syrian territory, breaching the 1974 Disengagement Agreement, international law, and relevant UN resolutions. Syria condemns these aggressions and calls on the international community to take urgent action to stop them.

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Stefan Aust: Merz mache «das weiter, was der Märchenonkel Habeck von Märchentante Merkel übernommen hat»

Transition News - 13. November 2025 - 11:40

Stefan Aust, ehemaliger Herausgeber der Tageszeitung «Die Welt», kritisiert den deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz scharf für mangelnde Führung und den Verrat an Wahlversprechen. Statt eine klare Linie zu fahren, lasse sich Merz von SPD-Chef Lars Klingbeil und der «Windpartei» SPD an der Nase herumführen, so Aust im Interview mit seinem ehemaligen Blatt.

Er beanstandet die sofortige Verfassungsänderung nach der Wahl, um «gigantische Schuldenberge» aufzunehmen. Das möge verfassungsrechtlich noch möglich sein, sei aber «verfassungsmoralisch der Sündenfall schlechthin», zumal Merz zuvor gegen die Lockerung der Schuldenbremse gewesen sei. Damit habe er die Grünen «geschmiert».

In der Migrationspolitik überlasse Merz Innenminister Alexander Dobrindt das Feld, ohne klare Haltung. Bei der Energiepolitik mache er «im Wesentlichen das weiter, was der Märchenonkel Habeck von Märchentante Merkel übernommen hat». Merz drücke sich vor dem Green Deal und ignoriere, dass das Verbrennerverbot die deutsche Autoindustrie bedrohe, während China günstigere E-Autos und Strom biete. Aust zufolge bleibt eine zentrale Frage unbeantwortet:

«Wer zahlt eigentlich für den Straßenbau, wenn das Verbot der Verbrennerautos dazu führt, dass an den Tankstellen nicht mehr … insgesamt ungefähr 30 Milliarden an Spritsteuer zusammenkommen? Und ich bin sehr vergnügt, mir anzugucken, wie der Verkauf von Elektroautos ist, wenn man den Strom so belasten wird mit Steuern, wie man heute Benzin und Diesel belastet. Dann kostet nämlich 100 km mit dem Stromauto ungefähr doppelt so viel – oder es kommt aus irgendeiner anderen Ecke. Da stimmt doch alles nicht mehr.»

Aust sieht die Koalition mit der SPD als «großes Problem» und fordert Merz auf, seine im Wahlkampf gepriesene Klarheit endlich umzusetzen. Er schlägt zum Beispiel die Wiedereinführung der ausgesetzten Wehrpflicht inklusive Wehrersatzdienst für alle jungen Männer vor, auch Migranten. Der ehemalige Welt-Herausgeber schließt:

«Was meinen Sie, wie schnell die Zahl der Migranten, die nichts zu tun haben, wieder zurückgehen würde, wenn man sie verpflichten würde, was zu tun? Und so gibt es ganz viele Themen. Und ich meine, wir fangen jetzt gar nicht mal an, über Klima und allen möglichen anderen Kram zu reden. Ich glaube, wir haben so viel zu tun und so große Probleme in diesem Land, dass der Bundeskanzler Merz sich wirklich mal dringend anstrengen müsste, tatsächlich die Probleme anzugehen, statt irgendwie Nebensächlichkeiten.»

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AL-Shaibani meets Syrian community members in London

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. November 2025 - 11:32

Minister of Foreign Affairs and Expatriates Asaad Hassan al-Shaibani met in London on Thursday members of the Syrian community in the United Kingdom.
On Wednesday, the Minister commenced his first visit to the UK on Wednesday for talks with British officials.

The minister wrote on X: “Under the guidance of President Ahmad al-Sharaa, we are traveling to the United Kingdom on our first official visit.”
“We carry with us the hopes and aspirations of the Syrian people to build a nation that safeguards the future of our children and generations to come,” the minister added.

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Greetings to participants, experts, and organisers of National Student Teams’ Convention

PRESIDENT OF RUSSIA - 13. November 2025 - 11:30

Vladimir Putin sent his greetings to the participants, experts, and organisers of the National Student Teams’ Convention, dedicated to the end of the 66th work season of Russian student teams.

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Epstein & Israel: Drop Site News Investigates Jeffrey Epstein’s Ties to Israeli Intelligence, by Amy Goodman

A new series by Drop Site News looks at Jeffrey Epstein’s ties to Israeli intelligence and how he secretly brokered numerous deals for Israeli intelligence. Drop Site revealed that Epstein had played a role in brokering a security agreement between Israel and Mongolia and setting up a backchannel between Israel and Russia during the Syrian...
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Online-Petition: «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung»

Transition News - 13. November 2025 - 11:22

Seriöse Aufarbeitung der Corona-Politik in der Schweiz? Fehlanzeige. Dennoch stellt die Politik die Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG) als «Lehre aus der Pandemie» dar. Tatsächlich jedoch soll damit der Ausnahmezustand dauerhaft im Recht verankert werden (wir berichteten). Deshalb hat das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz) eine Online-Petition lanciert.

Die Organisation beanstandet zum Beispiel, dass der Vorentwurf des EpG, der im November 2023 in die Vernehmlassung geschickt wurde, entscheidende Studien unberücksichtigt ließ. Der Entwurf wird nun im Parlament beraten. 2028 soll das revidierte Epidemiengesetz in Kraft treten.

Mit der Petition will ABF erreichen, dass zentrale Maßnahmen der Corona-Zeit aufgearbeitet werden – zum Beispiel die Maskenpflicht, Lockdowns, Demonstrationsverbote, Social Distancing, Contract Tracing oder Schnellzulassungen von «Impfstoffen». Ohne eine solche Aufarbeitung würde das neue Epidemiengesetz dem Bundesrat noch mehr Macht verleihen. Damit könnte er laut ABF beispielsweise eine Impfpflicht für bestimmte Personen vorsehen. Die Organisation schreibt:

«Fordern Sie mit Unterzeichnung dieser Petition, dass das Schweizer Parlament seine Verantwortung wahrnimmt und eine umfassende, auf den neusten Erkenntnissen der Wissenschaft basierende Aufarbeitung vornimmt. Gestützt darauf haben Nationalrat und Ständerat zu diskutieren, welche ‹notwendigen Optimierungen› im EpG letztlich verankert werden sollen.»

Die Petition unterschreiben können alle, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnort.

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Authorities arrest Sednaya Prison guard linked to torture and executions

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. November 2025 - 11:11

Syrian security forces have arrested Mahmoud Ali Ahmad, a former guard at Sednaya Prison, in Aleppo, the Interior Ministry said. The arrest was carried out by the Anti-Terrorism Branch in cooperation with the Internal Security Directorate, following an arrest warrant issued by the Public Prosecutor.

According to the Ministry, preliminary investigations revealed that Ahmad initially served in the prison’s special security detachment before being assigned to the notorious “Red Section” of Sednaya. During his tenure, he was reportedly involved in field executions, the transportation and burial of detainees who died under torture in mass graves, and the torture of several prisoners.

Ahmad has been referred to the Public Prosecutor to complete investigations ahead of his trial in the competent court, the ministry said.

The ministry added that it remains committed to pursuing all individuals implicated in human rights abuses and ensuring that they are held accountable under the law.

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Bürgergeld: Jobcenter darf dann nur Sachleistungen statt Bürgergeld bestimmen

Lesedauer 2 Minuten

Die Leistungen des Bürgergeldes müssen den Zweck der Existenzsicherung und damit der Sicherung des Lebensunterhalts erfüllen. Zusätzlich sollen sie nach dem SGB II eine Wiedereingliederung ermöglichen.

Falls die Leistungen zweckentfremdet werden, kann das Jobcenter allerdings in Sachleistungen auszahlen und/oder Direktzahlungen vornehmen. Dies wurde gerichtlich bestätigt.

Unsachgemäße und zweckentfremdete Verwendung der Leistungen

Ein Betroffener meldete sich mehrfach beim Jobcenter als bedürftig, obwohl ihm kurz zuvor Vorschüsse oder Grundsicherungsleistungen in bar ausgezahlt worden waren. Die monatlichen Leistungen waren innerhalb kürzester Zeit verschwunden.

Es stellte sich heraus, dass der Betroffene mit den Leistungen eine Reise nach Russland unternommen und dort mehrfach Unterhaltszahlungen geleistet hatte.

Offenbar hatte er zu diesem Zweck kürzlich eine Waschmaschine und einen Kühlschrank verkauft, um kurz darauf den Bedarf für eine Neuanschaffung zu begründen.

Sachleistungen und Direktüberweisungen durch das Jobcenter an Vermieter und Stromzulieferer

Nachdem das Jobcenter festgestellt hat, dass der Betroffene die Leistungen offensichtlich zweckentfremdet hat und daher nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus den Leistungen zu bestreiten, hat es beschlossen, einen erheblichen Teil der Leistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen auszuzahlen.

Außerdem werden die Kosten für Miete und Strom direkt an den Vermieter und den Stromversorger überwiesen, um weitere Mietschulden zu vermeiden.

Dagegen klagte der Betroffene vor dem Sozialgericht Berlin und verlangte die Berücksichtigung von Lohnzuschlägen bei der Ermittlung des Bedarfsanspruchs, für die keine Nachweise vorlagen. Das Gericht wies die Klage ab.

Unwirtschaftliches Verhalten erlaubt Auszahlung der Bürgergeld-Leistungen in Sachmitteln

In der Berufung vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 32 AS 1288/15) bezeichnete der Betroffene die Auszahlung der damaligen Hartz-IV-Leistungen in Form von Sachleistungen als ‘Nötigung und Erpressung’, die seine ‘Armut zur Schau stellen’ würde.

Das Landessozialgericht teilte diese Auffassung nicht und stellte fest, dass die Auszahlung als Sachleistung durch § 24 Abs. 2 SGB II gedeckt ist. Gemäß diesem Plan erfolgt die Auszahlung in Sachleistungen, falls der Betroffene aufgrund von Drogen- oder Alkoholabhängigkeit oder unwirtschaftlichem Verhalten nicht in der Lage ist, die Leistungen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zu verwenden.

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Meeting with Astrakhan Region Governor, Chair of State Council Commission for Supporting Combat Veterans – Participants in the Special Military Operation and their Family Members Igor Babushkin

PRESIDENT OF RUSSIA - 13. November 2025 - 11:05

Vladimir Putin held a working meeting with Governor of the Astrakhan Region, Chair of the State Council Commission for Supporting Combat Veterans – Participants in the Special Military Operation and Their Family Members Igor Babushkin. The discussion focused on the Commission’s performance and the socioeconomic situation in the Astrakhan Region.

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Neue Grundsicherung statt Bürgergeld: Weitere Änderungen für 2026 geplant

Lesedauer 4 Minuten

Aus dem Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) wird ein Paket an weiteren Änderungen für das Bürgergeld-System diskutiert. Wichtigster Punkt ist eine Neuberechnung der Erwerbstätigenfreibeträge: Für Einkommen oberhalb der Minijob-Grenze sollen von jeweils 100 Euro Zusatzverdienst künftig pauschal 30 Euro verbleiben.

Parallel dazu wird angeregt, Minijobs vollständig auf die Leistungen anzurechnen, weil diese nach Ansicht der Gutachter häufig als „Tarnkappe für Schwarzarbeit“ dienten.

Zudem solle die Verbindlichkeit in Richtung Qualifizierung steigen; Leistungsberechtigte sollen stärker zu Weiterbildung oder – wenn Qualifizierung aktuell nicht möglich ist – zu gemeinnütziger Tätigkeit verdonnert werden.

Zwar sind diese weiteren Punkte noch als Empfehlungen umrissen und noch kein Gesetzgebungstext, geben aber die Stoßrichtung der beratenden Ökonomen wieder, die die Bundesregierung mit hoher Wahrscheinlichkeit in das “Neue Grundsicherung Reformpaket” mit einarbeiten wird.

Wie die Freibeträge beim Bürgergeld heute funktionieren

Der Status quo im SGB II ist gestaffelt. Die ersten 100 Euro aus Erwerbstätigkeit bleiben grundsätzlich anrechnungsfrei. Darüber hinaus gelten prozentuale Freibeträge in Stufen: Ein Anteil des zusätzlichen Bruttoeinkommens bleibt in den Bereichen darüber anrechnungsfrei, bevor der Rest auf das Bürgergeld angerechnet wird.

In der Praxis wirkt das wie eine Transferentzugsrate: Zwischen dem Grundfreibetrag und der nächsten Stufe wird ein hoher Anteil jedes zusätzlich verdienten Euro auf die Leistung angerechnet, darüber verringert sich diese Rate.

Einheitliche 30 Prozent oberhalb der Minijob-Grenze: Welche Wirkung ist zu erwarten?

Die Beiratsidee, oberhalb der Minijob-Schwelle ein einheitliches „30-Prozent-Behalten“ einzuführen, würde die heutige Stufenlogik in diesem Bereich glätten. Das bedeutet eine konstante Transferentzugsrate von 70 Prozent auf jeden zusätzlichen Euro, statt eines Sprungs zwischen 80 und 70 Prozent.

Für Erwerbstätige knapp oberhalb der Minijob-Grenze wäre die Botschaft: Mehr Arbeit lohnt sich linear – aber eben nur zu 30 Prozent Nettoeffekt, was weiterhin ein hoher Entzug ist. Ob diese Pauschalregel die tatsächlichen Arbeitsanreize stärker hebt, hängt von Reallöhnen, Arbeitszeiten, Fahrt- und Betreuungskosten sowie Fluktuationen in befristeten Jobs ab.

Minijobs: „Tarnkappe“ oder Brücke in Beschäftigung?

Besonders kontrovers ist der Vorschlag, Minijobs künftig vollständig anzurechnen. Die Begründung aus dem Beirat lautet, Minijobs würden nicht selten als „Tarnkappe für Schwarzarbeit“ genutzt.

Dagegen spricht die arbeitsmarktpraktische Rolle vieler Minijobs als niederschwelliger Einstieg – etwa zur Erprobung von Arbeitsfähigkeit, zum langsamen Stundenaufbau nach Krankheit oder als Brücke in ein Unternehmen.

Eine Vollanrechnung würde diese Brückenfunktion schwächen, weil Minijob-Einkommen dann keinen spürbaren finanziellen Effekt mehr hätte. In der Folge könnten Übergänge in reguläre Beschäftigung sogar erschwert werden, wenn die erste Stufe der Integration entwertet wird.

Eine zielgenaue Betrugsbekämpfung, die vor allem Arbeitgeber adressiert, die Schwarzarbeit dulden oder fördern, wäre hier das sachgerecht mildere Mittel.

Weiterbildung und gemeinnütziger Tätigkeit

Die Empfehlung, Leistungsberechtigte stärker zu Qualifizierung zu verpflichten oder – wenn Qualifizierung aktuell nicht möglich ist – zu gemeinnütziger Tätigkeit, fügt sich in die politische Negativ-Debatte der vergangenen Jahre. Der Bund treibt Weiterbildung als Schlüssel zur Fachkräftesicherung und Integration seit Längerem voran; Berichte zur Nationalen Weiterbildungsstrategie zeigen den Bedarf an höherer Teilnahme besonders bei Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen.

Entscheidend wird sein, dass Pflichten mit passenden Angeboten, guter Beratung und tragfähiger Finanzierung einhergehen – sonst bleiben sie bloße Forderungen ohne Wirkung.

Die oft übersehene Gerechtigkeitslücke: SGB II versus SGB XII

Während im SGB II die ersten 100 Euro aus Erwerbstätigkeit stets anrechnungsfrei sind, gilt in der Sozialhilfe nach SGB XII ein anderer Maßstab: Hier bleibt in der Regel 30 Prozent des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei, gedeckelt auf maximal die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1.

Bei 100 Euro Einkommen bedeutet das rund 30 Euro, also deutlich weniger Spielraum als im SGB II. Dieser Unterschied ist sozialpolitisch schwer zu rechtfertigen, zumal viele Menschen in der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nur sehr begrenzte Leistungsfähigkeit und wenige Aufstiegschancen haben. Eine Anpassung des Erwerbstätigenfreibetrags im SGB XII würde hier eine spürbare Ungleichbehandlung abbauen.

Was stattdessen stärken würde: Qualifizierung, passgenaue Freibeträge und ein Schutz der ersten Lohnzahlung

Wer die Arbeitsanreize verbessern will, sollte die ersten realen Schritte in Arbeit sicht- und fühlbar machen. Dazu gehören gut erreichbare, zertifizierte Weiterbildungsangebote mit verbindlicher Begleitung; großzügigere, zeitlich befristete Freibeträge im unteren Einkommensbereich für Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit; und eine anrechnungsfreie erste Lohnzahlung, die den psychologischen und finanziellen „Kick-off“ schafft.

Solche Instrumente kombinieren Verbindlichkeit mit Fairness und greifen genau dort, wo Brüche beim Übergang in Beschäftigung entstehen – bei Wartezeiten bis zur ersten Zahlung, bei Nebenkosten des Arbeitsantritts oder bei anfänglicher geringer Stundenzahl. Sie adressieren damit Ursachen, statt Symptome zu verschieben.

Generalverdacht von Bürgergeld-Beziehern

Der Missbrauchsvorwurf ist populistisch wirksam, aber gefährlich, wenn er pauschalisiert wird. Schwarzarbeit zu ermöglichen oder zu organisieren ist primär ein Arbeitgeberdelikt und sollte auch dort sanktioniert werden. Eine Politik, die vor allem allgemeine Leistungskürzungen oder Vollanrechnungen im Minijob-Segment verschärft, riskiert Kollateralschäden bei denjenigen, die Minijobs als ehrliche, notwendige Zwischenstufe nutzen.

Kontrollen, Nachweispflichten und Sanktionen müssen gezielt und rechtsstaatlich proportioniert sein, andernfalls beschädigen sie Vertrauen in Institutionen und mindern Integrationschancen.

Fazit

Die Beiratsvorschläge zielen auf Vereinfachung, mehr Berechenbarkeit und stärkere Lenkung hin zu regulärer Beschäftigung. Das einheitliche „30-Prozent-Behalten“ oberhalb der Minijob-Grenze wäre nachvollziehbar, löst aber den Grundkonflikt zwischen Arbeitsanreiz und Existenzsicherung nicht.

Eine Vollanrechnung von Minijobs erscheint dagegen kontraproduktiv, solange Minijobs für viele eine reale Brücke in sozialversicherungspflichtige Arbeit sind. Sinnvoller wäre eine Reform, die die Qualifizierungspflicht mit wirksamer Förderung verbindet, die Ungleichbehandlung zwischen SGB II und SGB XII beseitigt und den Einstieg in Arbeit durch passgenaue Freibeträge sowie eine anrechnungsfreie erste Lohnzahlung belohnt.

So ließe sich Integrationspolitik mit Gerechtigkeit versöhnen – und die knappen öffentlichen Mittel dorthin lenken, wo sie Beschäftigung tatsächlich befördern.

Hinweis: Einen öffentlichen Überblick zu den Grundzügen des Beiratspapiers verweist der Tacheles-Newsletter auf eine Handelsblatt-Berichterstattung. Die hier zitierten Passagen zu den Empfehlungen stammen aus dem Newsletter von Tacheles e.V.; offizielle Gesetzesentwürfe liegen dazu derzeit nicht vor.

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Digitaler Omnibus: „Größter Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“

netzpolitik.org - 13. November 2025 - 10:38

Die Europäische Kommission arbeitet an Plänen für einen Kahlschlag bei ihren Regeln für die digitale Welt. Das belegen unter anderem Dokumente, die wir veröffentlicht haben. Im Europäischen Parlament und in der Zivilgesellschaft formiert sich dagegen massiver Widerstand.

Will die EU mit abgeschwächter Regulierung stärker machen: EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Anadolu Agency, Bearbeitung: netzpolitik.org

Das erklärte Ziel von Ursula von der Leyen ist es, die Europäische Union in ihrer zweiten Amtszeit als Präsidentin der EU-Kommission wirtschaftlich und geopolitisch zu stärken. Erreichen will sie das offenbar auch durch einen weitgehenden Rückbau des Regelwerkes für die digitale Welt, welches die EU in den vergangenen zehn Jahren gestrickt hat. Davon zeugen Entwürfe für ein geplantes Gesetzespaket, die wir am vergangenen Freitag veröffentlicht haben.

Vier Regulierungsbereiche stehen im Fokus des sogenannten „digitalen Omnibus“: der Datenschutz, Regeln für die Datennutzung, Cyber-Sicherheit und die KI-Verordnung. Der Begriff Omnibus („für alle“) wird in der Gesetzgebung verwendet, wenn mehrere Rechtsakte zeitgeich geändert werden. Offizielles Ziel des umfangreichen Reformvorhabens ist die Vereinfachung und Vereinheitlichung unterschiedlicher Digitalgesetze.

Diese stehen derzeit nicht nur durch Tech-Konzerne und die US-Regierung unter Druck. Auch europäische Unternehmen und mächtige Politiker:innen wie der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz fordern lauthals den Abbau vermeintlich überbordender Bürokratie.

Am 19. November sollen die Pläne für den digitalen Omnibus offiziell vorgestellt werden. Nun wenden sich zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen gegen die geleakten Pläne und auch mehrere Fraktionen im EU-Parlament kündigen Widerstand an.

Zivilgesellschaft warnt vor historischem Rückschritt

„Das wäre der größte Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“, heißt es in einem heute veröffentlichten Brief von mehr als 120 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Was als „technische Straffung“ der EU-Digitalgesetze präsentiert werde, sei „in Wirklichkeit ein Versuch, heimlich Europas stärkste Schutzmaßnahmen gegen digitale Bedrohungen abzubauen“.

Zu den Unterzeichner:innen gehören Organisationen der digitalen Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Verbraucherschutzorganisationen aus ganz Europa, darunter European Digital Rights (EDRi), Amnesty International und Access Now. Aus Deutschland haben unter anderem der Chaos Computer Club, AlgorithmWatch, die Digitale Gesellschaft, D64, HateAid, das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie, der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz und Wikimedia Deutschland mitgezeichnet.

Konkret kritisieren sie unter anderem, dass die Kommission die gerade erst verabschiedeten Regeln für Künstliche Intelligenz in der EU aufweichen will. Eine Registrierungspflicht für hochriskante KI-Systeme müsse ebenso beibehalten werden wie Strafen für ihren unautorisierten Vertrieb. Die EU müsse zudem sicherstellen, dass KI sicher und diskriminierungsfrei entwickelt und demokratisch kontrolliert werde.

Ferner kritisieren die NGOs auch die Pläne zum Rückbau der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie sei nicht nur eine der stolzesten Errungenschaften der EU, sondern auch eines der wenigen Gesetze, das allen Menschen die Kontrolle über ihre sensiblen Daten gebe – seien es Arbeiter:innen, Kinder oder Personen ohne gültige Papiere. Der Brief verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Databroker Files, in denen netzpolitik.org zusammen mit internationalen Partnern gerade erst aufgedeckt hatte, wie leicht sich mit kommerziell gehandelten Daten auch Spitzenpersonal der EU ausspionieren lässt.

„Überstürzt und undurchsichtig“

Zwar gebe es dringenden Nachholbedarf bei der Durchsetzung der DSGVO, doch die Digitalgesetze der EU seien „die beste Verteidigung, die wir gegen digitale Ausbeutung und Überwachung durch in- und ausländische Akteure haben“. Wenn die Kommission der Wirtschaft das Leben leichter machen wolle, solle sie diese lieber durch konkrete Leitlinien und Werkzeuge bei der Umsetzung der Regeln unterstützen, statt diese über Bord zu werfen.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis kritisiert dabei auch das „überstürzte und undurchsichtige Verfahren“, das demokratische Kontrolle umgehen solle. Getarnt als „Vereinfachung“ mit angeblich nur minimalen Änderungen würde nicht nur der digitale Omnibus soziale Rechte und den Umweltschutz abbauen. Ein anderes Vereinfachungspaket droht gerade parallel die neue EU-Lieferkettenrichtlinie auszuhöhlen, welche Konzerne für Menschenrechtsverletzungen im Ausland zur Verantwortung ziehen sollte.

Bereits Anfang der Woche hatte der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems vor einem Kahlschlag für die Grundrechte in Europa gewarnt und das Vorgehen der EU-Kommission mit „Trumpschen Gesetzgebungspraktiken“ verglichen. In einem ersten Brief hatten die von ihm gegründete Organisation noyb, der Irish Council for Civil Liberties und EDRi schon am Montag nicht mit Kritik gespart.

Sozialdemokrat:innen kündigen Widerstand an

Auch im demokratischen und pro-europäischen Lager des EU-Parlaments formiert sich parteiübergreifender Widerstand gegen die Pläne der Kommission. In offenen Briefe lehnen die Fraktionen von Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen die Kommissionspläne sehr weitgehend ab.

Am Dienstag wandten sich führende sozialdemokratische Abgeordnete im Namen der Fraktion der Socialists & Democrats (S&D) gegen die Pläne der Kommission. In einem Schreiben an die zuständige Vizepräsidentin Henna Virkkunen heißt es: „Die S&D-Fraktion wird sich entschieden gegen jeden Versuch stellen, das Schutzniveau für unsere Bürger:innen zu senken.“

Auf vier Seiten zerpflücken die sozialdemokratischen Abgeordneten die einzelnen Vorschläge der Kommission, Schwerpunkte bilden auch hier Datenschutz- und KI-Regulierung. „Wir sind zutiefst besorgt über die vorgeschlagene Aushöhlung der Kernprinzipien der DSGVO, insbesondere über die Verwässerung der Definition von personenbezogenen Daten“, so die Parlamentarier:innen. Sie kritisieren zudem den angedachten Rückbau von Betroffenenrechten, einen geschwächten Schutz vor Werbe-Tracking und von sensiblen Daten.

„Zutiefst beunruhigt“ sind die Sozialdemokrat:innen auch über den Plan, die erst kürzlich verabschiedete KI-Verordnung zu schwächen, bevor diese überhaupt Wirkung entfalten könne. „Anstatt das Gesetz wieder zu öffnen, muss die Priorität auf der raschen Fertigstellung harmonisierter Standards und Leitlinien durch das KI-Büro liegen, um die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsvorschriften zu klären.“

Die Abgeordneten stellen ihre Kritik zudem in einen geopolitischen Kontext: „Die globale Führungsrolle der EU im Bereich Regulierung“ werde momentan durch große Tech-Konzerne offen herausgefordert. Mit ihren Vorschlägen setze die EU-Kommission die Vorbildfunktion Europas aufs Spiel. Jetzt nachzugeben und auf Deregulierung zu setzen, schwäche die Position der EU. Der digitale Omnibus müsse „die Integrität der digitalen Rechtsordnung stärken und nicht schwächen“.

Liberale: Vereinfachung ja, aber nicht so

Auch die liberale Fraktion Renew Europe äußert sich kritisch zu den geleakten Reformplänen der Kommission. Man unterstütze das Anliegen, die europäische Wettbewerbsfähigkeit durch bessere Regulierung zu erhöhen, heißt es am Mittwochabend in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin von der Leyen. „Wir werden uns jedoch entschieden gegen Maßnahmen wehren, die vorgeben, die Rechtslage zu vereinfachen, aber unsere Datenschutzstandards untergraben und den Schutz der Grundrechte schwächen würden.“

Konkret wenden sich die Liberalen gegen einige Maßnahmen, die die Datenschutzgrundverordnung und die KI-Verordnung aushöhlen würden. So etwa den abgeschwächten Schutz für sensible Daten und die Neudefinition personenbezogener Daten, die auf einer falschen Auslegung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes basiere.

„Wir fordern die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass wesentliche Änderungen am digitalen Regelwerk der EU evidenzbasiert und auf Basis angemessener Konsultation und Folgenabschätzung beruhen, insbesondere wenn es um Grundrechte geht“, so der Brief weiter. Die Kommission müsse ihren Vorschlag ändern, bevor sie ihn der Öffentlichkeit präsentiere. Europa müsse beides gemeinsam erreichen: eine wirtschaftliche Führungsrolle und die als Vorreiter für Grundrechte.

Grüne sehen Rückschritt für digitale Souveränität

Mit „großer Sorge“ habe man den kürzlich durchgesickerten Ansatz zum Digital Omnibus wahrgenommen, schreibt am Mittwochabend auch die Fraktion der Grünen im EU-Parlament an Vizepräsidentin Virkkunen. Er zeige, dass die Kommission „weit über technische Klarstellungen hinausgehen und stattdessen Gesetze aufweichen will, die den Grundstein der digitalpolitischen Errungenschaften der EU bilden“.

Neben konkreten Forderungen zum Erhalt von KI-Verordnung, DSGVO und weiteren Gesetzen betonen die Grünen, dass die Reformpläne Europas Streben nach digitaler Souveränität konterkarierten. „Durch die Priorisierung von Deregulierung und Wettbewerbsfähigkeit gegenüber strategischer Autonomie birgt der Omnibus die Gefahr, genau die Schutzmaßnahmen zu schwächen, die die EU zu einem globalen Vorreiter in der Digitalpolitik gemacht haben.“ Unter dem Druck von Big Tech und Lobbyismus der USA sowie einiger Mitgliedstaaten drohe die EU, sich in weitere Abhängigkeit zu deregulieren.

Digitale Gesellschaft kritisiert Bundesregierung

Der Verein Digitale Gesellschaft hebt in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung auch die negative Rolle hervor, die die deutsche Regierung in der Sache spielt. Sie hatte dem Vernehmen nach mit einem Positionspapier erheblichen Einfluss auf den Anti-Regulierungskurs der EU. „Statt die Probleme der Digitalisierung in Deutschland endlich effektiv anzugehen, wird mal wieder alle Schuld auf den Datenschutz geschoben“, kritisiert Geschäftsführer Tom Jennissen.

Er erinnert daran, dass die Bundesregierung demnächst einen „europäischen Gipfel zur digitalen Souveränität“ veranstalte. „Doch statt sich endlich aus der Abhängigkeit von Big Tech zu lösen, schleift sie hinter den Kulissen den Rechtsrahmen, der genau diese Tech-Unternehmen unter Kontrolle halten soll.“

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Gutachten für EM-Rente: Fangfragen, Fallen und Beobachtungen

Lesedauer 7 Minuten

Wer eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beantragt, befindet sich meist ohnehin schon in einer belastenden Lebenssituation: Die Gesundheit ist eingeschränkt, der Beruf kaum oder gar nicht mehr auszuüben, die finanzielle Zukunft unsicher. Wenn dann der Brief der Deutschen Rentenversicherung mit der Einladung zur medizinischen Begutachtung kommt, steigt die Anspannung noch einmal deutlich.

Viele Betroffene fragen sich: Was passiert in diesem Termin eigentlich genau? Welche Rolle spielt die Gutachterin oder der Gutachter? Und wie kann ich mich sinnvoll vorbereiten, ohne mich zu verstellen?

Worum es bei der Begutachtung tatsächlich geht

Die medizinische Begutachtung im Rahmen eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente verfolgt ein klares Ziel: Es soll festgestellt werden, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht in erster Linie die Diagnose, sondern die Frage, wie leistungsfähig die betroffene Person im Erwerbsleben noch ist.

Entscheidend sind insbesondere drei Punkte: Es geht darum, wie viele Stunden am Tag Betroffene noch arbeiten können, welche Tätigkeiten ihnen noch möglich sind und unter welchen Rahmenbedingungen (zum Beispiel Pausenbedarf, körperliche Belastungen, psychische Anforderungen). Aus Sicht der Rentenversicherung soll das Gutachten ein möglichst realistisches Bild der tatsächlichen Belastbarkeit liefern.

Zugleich verfolgt die Begutachtung – unausgesprochen, aber sehr wirksam – ein zweites Ziel: Sie soll Anhaltspunkte dafür aufdecken, ob die Leistungsfähigkeit möglicherweise höher ist, als es die bereits vorliegenden Arztberichte und Befunde vermuten lassen. Genau deshalb wird eine eigene, unabhängige Begutachtung veranlasst, obwohl Betroffene oft seit Jahren in fachärztlicher Behandlung sind.

Misstrauen als Systemprinzip: Aggravation, Simulation und „Krankheitsgewinn“

Im sozialrechtlichen Verfahren wird Betroffenen nicht automatisch geglaubt. Die Rentenversicherung geht strukturell davon aus, dass Missbrauch des Sozialstaates möglich ist – und dass ein Teil der Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Beschwerden übertreiben oder gar vortäuschen könnte.

Im Gutachterjargon gibt es dafür klare Begriffe:

Wer Beschwerden überzeichnet, wird mit dem Fachwort „Aggravation“ beschrieben. Wer Symptome frei erfindet, dem wird „Simulation“ unterstellt. Besonders irritierend: Der Begriff „Aggravation“ bedeutet in der Medizin eigentlich auch „Verschlechterung“ von Symptomen.

Das kann dazu führen, dass derselbe Ausdruck im Gutachten einmal eine ehrliche Verschlimmerung beschreibt und an anderer Stelle den Verdacht der Übertreibung – für Laien kaum auseinanderzuhalten.

Misstrauen richtet sich dabei nicht nur gegen Betroffene, sondern auch gegen behandelnde Ärztinnen und Ärzte oder Therapeutinnen und Therapeuten.

Es wird unterstellt, dass diese aus Loyalität oder Mitgefühl Probleme eher zu großzügig darstellen. Daher versucht die Rentenversicherung, sich über eine neutrale Begutachtung ein eigenes Bild zu machen.

Ein weiterer zentraler Begriff im Gutachten ist der sogenannte „Krankheitsgewinn“. Damit sind Vorteile gemeint, die eine Erkrankung oder die mit ihr verbundenen Symptome im Einzelfall mit sich bringen können. Das kann irritierend und verletzend wirken, ist aber Teil der sozialmedizinischen Logik.

Im Fokus steht etwa, ob Angehörige Betroffene stärker entlasten, ob mehr Aufmerksamkeit und Zuwendung erfolgt oder ob die Erwerbsminderungsrente finanziell günstiger wäre als zum Beispiel Bürgergeld oder eine niedrig entlohnte Tätigkeit. Der Verdacht lautet: Wer aus der Situation Vorteile zieht, könnte ein Interesse daran haben, Beschwerden zu verstärken oder aufrechtzuerhalten.

Diese Struktur des Misstrauens betrifft alle – auch diejenigen, die tatsächlich massiv eingeschränkt sind, ehrlich berichten und auf die Rente angewiesen sind. Genau deshalb ist es so wichtig, zu verstehen, wie das System funktioniert und wie man sich sachlich darauf vorbereiten kann.

Tipp 1: Die Logik des Gutachtens verstehen – und das eigene Verhalten daran ausrichten

Wer die Perspektive der Rentenversicherung kennt, kann sich besser darauf einstellen. Es geht bei der Begutachtung nicht darum, Betroffenen zu helfen, die Rente zu erhalten. Auch wenn die Gutachterin freundlich und empathisch wirkt: Ihre Aufgabe ist nicht Unterstützung, sondern Prüfung.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die geschilderten Einschränkungen, die dokumentierten Diagnosen und das beobachtete Verhalten zu einem eingeschränkten Leistungsvermögen passen. Gutachterinnen und Gutachter achten dabei auf Widersprüche:

Wenn jemand im Alltag nachweislich vieles schafft oder sehr aktiv wirkt, im Gespräch aber betont, kaum noch arbeitsfähig zu sein, werden Rückfragen gestellt. Relevant sind deshalb nicht nur medizinische Unterlagen, sondern auch Angaben zum Leben außerhalb der Erwerbsarbeit – etwa zur Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, ehrenamtlichem Engagement oder Hobbys.

Das bedeutet nicht, dass Betroffene sich schämen oder Aktivitäten verheimlichen sollten. Es heißt aber: Es ist wichtig, klar zu benennen, was man nur unter größten Anstrengungen oder nur selten schafft und was im Alltag dauerhaft nicht mehr möglich ist.

Hilfreich ist, im Gespräch weniger über Mitleid und Belastung zu sprechen, sondern darüber, was man alles versucht hat, um weiter zu arbeiten – und warum das trotz Bemühungen nicht mehr gelingt.

Ebenso wichtig ist es, die Nachteile offen zu benennen, die die eingeschränkte Leistungsfähigkeit mit sich bringt: Verlust von Berufsperspektiven, finanzielle Sorgen, soziale Isolation. So wird sichtbar, dass es nicht um „Vorteile“ durch die Rente geht, sondern um die Bewältigung einer schwierigen Lebenslage.

Tipp 2: Unterlagen sorgfältig zusammentragen – der rote Faden in der Akte

Eine gute schriftliche Grundlage ist ein zentrales Element in jedem Begutachtungsverfahren. Die medizinische Beurteilung stützt sich nicht allein auf das Gespräch und die Untersuchung vor Ort, sondern maßgeblich auf die bereits vorhandenen Unterlagen.

Hilfreich ist, systematisch alle relevanten Dokumente zusammenzustellen. Dazu gehören fachärztliche Berichte, Befunde aus Diagnostik und Labor, Entlassungsberichte aus Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie Einschätzungen aus psychotherapeutischer Behandlung. Wenn Arbeitsagentur oder Jobcenter bereits arbeitsmedizinische oder psychosoziale Gutachten erstellt haben, sollten Betroffene diese ebenfalls anfordern und sowohl der Rentenversicherung als auch der Gutachterin zugänglich machen.

Auch sozialrechtliche Unterlagen liefern wichtige Hinweise: Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, sollte das Pflegegutachten bereithalten. Liegt ein Grad der Behinderung (GdB) vor, ist der entsprechende Bescheid relevant. Ein Schwerbehindertenausweis ist ebenfalls ein wichtiges Indiz für eine längerfristige gesundheitliche Beeinträchtigung.

Sinnvoll ist es, der Rentenversicherung die Unterlagen vorab zuzusenden und sie zusätzlich in Kopie mit zur Begutachtung zu bringen. So können eventuelle Lücken vor Ort geschlossen werden. Ein gut strukturierter Unterlagenstapel vermittelt zudem, dass die gesundheitliche Entwicklung bereits ausführlich dokumentiert ist – und erleichtert es der Gutachterin, ein stimmiges Gesamtbild zu erstellen.

Tipp 3: Eigene Notizen – das Gedächtnis für einen entscheidenden Termin

Gerade wer seit Jahren krank ist, hat oft Mühe, die Vielzahl von Diagnosen, Therapien, Klinikaufenthalten und Symptomverläufen aus dem Kopf chronologisch wiederzugeben. Nervosität und Stress verstärken dieses Problem.

Deshalb ist es sinnvoll, sich vor dem Termin in Ruhe Notizen zu machen.

Hilfreich ist eine grobe Zeitleiste: Wann traten erste Beschwerden auf? Welche Diagnosen wurden zu welchem Zeitpunkt gestellt? Seit wann ist die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt, und in welchem Umfang? Wie hat sich die Situation im Laufe der Zeit verändert – gab es Phasen der Besserung, Rückfälle, Verschlechterungen?

Auch der Alltag sollte reflektiert werden: Welche Tätigkeiten fallen schwer oder sind gar nicht mehr möglich? Welche einfachen Dinge dauern unverhältnismäßig lange? Wie wirken sich Symptome auf Konzentration, Belastbarkeit, Schlaf und soziale Kontakte aus?

Wer wichtige Stichpunkte schriftlich festhält, kann im Gespräch gezielter und klarer antworten. Notizen sind ausdrücklich erlaubt und können dem Gutachten sogar beigefügt werden. Sie helfen, das subjektive Erleben strukturierter darzustellen – und verringern die Gefahr, dass zentrale Aspekte ausgerechnet im entscheidenden Moment vergessen werden.

Tipp 4: Fangfragen, Fallen und Beobachtungen – wie Gutachter Glaubwürdigkeit prüfen

Besonders heikel empfinden viele Betroffene den Aspekt der sogenannten Fangfragen. Dabei handelt es sich um Fragen, die gezielt auf Widersprüche oder Plausibilitätsprobleme abzielen sollen.

Ein häufiges Muster sind inhaltlich gleiche, aber anders formulierte Fragen, die im Laufe des Gesprächs mehrfach gestellt werden. Wer aus Nervosität einmal „ja“ und einmal „nein“ sagt, kann rasch als widersprüchlich gelten. Das kann im Gutachten als Hinweis darauf interpretiert werden, dass Aussagen nicht zuverlässig sind.

Weitere Fangfragen betreffen Symptome, die aus medizinischer Sicht untypisch für eine bestimmte Diagnose sind, aber für Laien plausibel klingen. Wer diese bejaht, läuft Gefahr, als übertreibend oder simulierend eingestuft zu werden.

Ein klassisches Beispiel sind depressive Erkrankungen: Fachlich gilt ein vermindertes Hungergefühl als typisches Symptom schwerer Depressionen. Wer aber glaubt, „Frustessen“ sei typisch depressiv, könnte vorschnell zustimmend antworten, wenn gefragt wird, ob er bei stärkerer Niedergeschlagenheit deutlich mehr esse.

Besonders problematisch: In der Realität kommen Depressionen und Essstörungen durchaus gemeinsam vor. Es ist also gut möglich, dass jemand ehrlich angibt, bei schlechter Stimmung mehr zu essen – und dennoch im Gutachten als unglaubwürdig erscheint, weil die Antwort formal nicht zur „reinen“ Depression passt.

Hier kann Vorbereitung schützen. Es ist sinnvoll, mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt im Vorfeld zu besprechen, ob im eigenen Fall untypische Symptome auftreten. Wenn diese Besonderheiten in einem ausführlichen ärztlichen Bericht erklärt werden, können sie im Gutachten nicht so leicht als Hinweis auf Simulation oder Aggravation gewertet werden.

Neben den Fragen achten Gutachterinnen und Gutachter auch auf das Verhalten vor, während und nach dem Termin.

Wer im Wartebereich lange steht, obwohl später von starken Einschränkungen beim Stehen berichtet wird, könnte mit dem Vorwurf eines Widerspruchs konfrontiert sein. Umgekehrt kann ein Zusammenbruch unmittelbar vor Ort als „gespielt“ bewertet werden, wenn er im Gesamtbild nicht plausibel erscheint.

Dabei wird jedoch oft übersehen, dass Menschen in Ausnahmesituationen – etwa bei einem einmaligen, extrem wichtigen Termin – manchmal kurzfristig über sich hinauswachsen. Adrenalin und Anspannung können dazu führen, dass Betroffene Dinge schaffen, die im täglichen Alltag unvorstellbar wären. Ebenso kann Stress dazu führen, dass Symptome gerade in solchen Situationen besonders stark auftreten.

Auch hier helfen vorbereitende Gespräche mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt. Wenn in den Unterlagen bereits beschrieben ist, dass Leistungsfähigkeit in besonderen Situationen vorübergehend höher sein kann als im Alltag, oder umgekehrt, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass abweichendes Verhalten bei der Begutachtung später als Widerspruch gedeutet wird.

Je differenzierter das ärztliche Bild, desto weniger Spielraum bleibt für pauschale Unterstellungen im Gutachten.

Tipp 5: Authentisch bleiben – warum Ehrlichkeit die beste „Strategie“ ist

Bei aller strategischen Vorbereitung bleibt ein Grundsatz zentral: Authentizität. Wer versucht, besonders krank zu wirken, läuft Gefahr, sich zu verstricken. Wer aus Scham Beschwerden herunterspielt, gefährdet seine eigenen Ansprüche.

Es ist daher ratsam, im Gespräch weder zu dramatisieren noch zu beschönigen. Beschwerden sollten so beschrieben werden, wie sie erlebt werden – mit ihren Schwankungen, ihren guten und schlechten Tagen und mit allen Widersprüchen, die das reale Leben nun einmal mit sich bringt.

Versuche, Symptome „lehrbuchhaft“ zu präsentieren, indem man sich vorher Listen typischer Anzeichen anliest und diese auswendig lernt, können sich sogar nachteilig auswirken. Wenn ein Beschwerdebild zu glatt, zu perfekt zu einer Diagnose passt, kann das bei erfahrenen Gutachterinnen und Gutachtern ebenfalls Misstrauen auslösen.

Wer authentisch bleibt, sich aber gut vorbereitet – etwa mit Unterlagen, Notizen und ärztlichen Stellungnahmen – schafft die besten Voraussetzungen dafür, dass das Gutachten die tatsächliche Situation möglichst realistisch abbildet. Eine Garantie für eine positive Entscheidung ist das nicht. Es reduziert aber die Gefahr, dass Fehlinterpretationen oder Missverständnisse das Ergebnis verzerren.

Patientenvorsorge als ergänzender Baustein

Im Umfeld schwerwiegender Erkrankungen stellt sich nicht nur die Frage der Erwerbsfähigkeit, sondern auch die Frage, wie für den Fall vorgesorgt ist, dass man wichtige Entscheidungen irgendwann nicht mehr selbst treffen kann.

Instrumente wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht spielen hier eine wichtige Rolle. In einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, falls man sich nicht mehr äußern kann.

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer rechtlich befugt ist, in bestimmten Bereichen Entscheidungen zu treffen – etwa in Gesundheitsfragen oder bei finanziellen Angelegenheiten.

Solche Dokumente haben keinen direkten Einfluss darauf, ob eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Sie können aber Teil einer umfassenden persönlichen Absicherung sein, die Betroffenen und Angehörigen in Krisensituationen Orientierung gibt und Streitigkeiten vorbeugt. Informationsmaterial dazu bieten unter anderem Patientenberatungsstellen, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände und seriöse Online-Ratgeber.

Ein Verfahren unter Generalverdacht – und was Betroffene dennoch tun können

Das Verfahren zur Erwerbsminderungsrente ist für viele Menschen eine bittere Erfahrung. Wer ohnehin gesundheitlich schwer belastet ist, erlebt zusätzlich, dass seine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt wird. Misstrauen, Begriffe wie Aggravation, Simulation oder Krankheitsgewinn und der strukturelle Verdacht des Sozialmissbrauchs prägen das System.

Gerade deswegen ist es wichtig, sich nicht in diese Logik hineindrängen zu lassen. Betroffene können, bei aller Härte des Systems, dennoch einiges tun: Sie können sich informieren, die Perspektive der Rentenversicherung verstehen, Unterlagen konsequent sammeln, sich mit Ärztinnen und Ärzten abstimmen, eigene Notizen vorbereiten und sich innerlich auf Fangfragen und Beobachtungssituationen einstellen.

Am Ende bleibt ein nüchterner Befund: Die Begutachtung ist kein freundlicher Service, sondern ein Kontrollinstrument. Wer das weiß, kann ihr mit realistischer Erwartung begegnen – und gleichzeitig das tun, was in der eigenen Macht steht: ehrlich, gut vorbereitet und selbstbewusst die eigene Situation schildern.

Trotz aller strukturellen Härten gilt: Die meisten Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wollen niemanden „ausbeuten“. Sie kämpfen darum, mit einer eingeschränkten Gesundheit ein würdiges Leben zu führen. Ein faires, sorgfältiges Gutachten ist dafür keine Gefälligkeit – sondern ein Recht, auf das Betroffene Anspruch haben.

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Rente: Steuerbefreiung – Diese Rentner müssen keine Steuererklärung abgeben

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Viele Rentner fragen sich, ob sie 2025 eine Steuererklärung abgeben müssen. Die Antwort hängt vor allem am Grundfreibetrag und am steuerpflichtigen Rentenanteil. Beides hat sich 2025 geändert.

Grundfreibetrag 2025: maßgeblicher Schwellenwert

Der Staat stellt ein Existenzminimum steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende. Für gemeinsam veranlagte Paare beträgt er 24.192 Euro. Erst wenn Ihre zu versteuernden Einkünfte diesen Betrag überschreiten, entsteht Einkommensteuer.

Das Bundesfinanzministerium hat die Anhebung bestätigt und zugleich die Tarifwerte gegen „kalte Progression“ verschoben. Dadurch rutschen Sie 2025 etwas später in höhere Stufen.

Rentenbesteuerung: Jahr des Rentenbeginns entscheidet

Wie viel Ihrer Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr ab, in dem Sie erstmals Rente beziehen. Wer 2025 in den Ruhestand geht, versteuert 83,5 Prozent seiner Jahresrente. 16,5 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei. Der steuerpflichtige Anteil steigt seit 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr.

Die volle nachgelagerte Besteuerung greift damit erst ab 2058. Grundlage sind das Jahressteuergesetz 2022 und das Wachstumschancengesetz. Diese Anpassung soll das Risiko einer Doppelbesteuerung mindern.

Was sich durch die Rentenerhöhung 2025 ergibt

Zum 1. Juli 2025 sind die Renten gestiegen. Das erhöht den Bruttobetrag, der in die Steuerprüfung einfließt. Parallel stieg der Grundfreibetrag um 312 Euro. Im Endeffekt bleiben viele Klein- und Durchschnittsrenten weiterhin unter der Schwelle. Prüfen sollten Sie es dennoch, wenn Zusatz­einkünfte hinzukommen oder wenn Ihre Rente bereits nahe an der Grenze lag.

Zusatzeinkünfte: Alles wird zusammengerechnet

Neben der gesetzlichen Rente können weitere Einnahmen vorliegen. Dazu zählen etwa Betriebsrenten, Vermietung, Kapitalerträge oder ein Nebenjob. Diese Beträge werden mit dem steuerpflichtigen Rentenanteil zusammengezählt.

Erst das Ergebnis zählt gegen den Grundfreibetrag 2025. Bleiben Sie darunter, fällt keine Einkommensteuer an. Überschreiten Sie ihn, entsteht grundsätzlich eine Abgabepflicht.

Wann trotz geringer Einkünfte eine Erklärung fällig ist

Auch wer unter der Schwelle liegt, kann zur Abgabe verpflichtet sein. Das gilt, wenn das Finanzamt Sie zur Erklärung auffordert. Das gilt auch, wenn eine Veranlagung aus Vorjahren fortgeführt wird, bestimmte Arten von Einkünften vorliegen oder wenn Sie im Ausland wohnen und deutsches Steuerrecht greift. Doppelbesteuerungsabkommen können den Umfang der Steuerpflicht beschränken. Hier zählt der Einzelfall.

Praxisbeispiel: schnelle Grobprüfung ohne Abzüge

Angenommen, Sie sind alleinstehend und haben 2025 erstmals Rente bezogen. Der steuerpflichtige Anteil beträgt 83,5 Prozent. Der Grundfreibetrag liegt bei 12.096 Euro. Teilt man den Freibetrag durch 0,835, ergibt sich eine grobe Brutto-Rente von rund 14.490 Euro pro Jahr.

Das entspricht etwa 1.207 Euro pro Monat. Liegt Ihre Jahresbruttorente darunter und haben Sie keine weiteren Einkünfte, bleibt es in der Regel bei Steuerfreiheit. Diese Rechnung ist eine Faustformel. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Pauschalen und Sonderausgaben können die Steuerlast zusätzlich reduzieren.

Die Veranlagung kann daher selbst bei etwas höheren Bruttorenten zu „null Steuer“ führen.

Hintergrund: Entlastungen bei Vorsorgeaufwendungen

Seit 2023 sind Beiträge zur Basis-Altersvorsorge zu 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar. Das senkt die Steuer im Erwerbsleben. Im Gegenzug wird die spätere Rente schrittweise höher besteuert.

Die Politik hat den Anstieg verlangsamt, um Doppelbesteuerungsrisiken zu verringern. Fachpapiere des Bundesfinanzministeriums sehen derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf, beobachten die Entwicklung aber weiter.

So prüfen Sie Ihren Status für 2025

Sichten Sie Ihre Rentenbezugsmitteilung und addieren Sie eventuelle Zusatzeinkünfte. Stellen Sie dem die maßgebliche Steuerquote Ihrer Rente gegenüber. Vergleichen Sie das Ergebnis mit 12.096 Euro oder 24.192 Euro bei Zusammenveranlagung.

Berücksichtigen Sie anschließend Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Pauschalen. Liegt das zu versteuernde Ergebnis weiter unter dem Freibetrag, ist keine Steuer fällig. Fordert das Finanzamt Sie jedoch zur Abgabe auf, müssen Sie erklären.

Die Deutsche Rentenversicherung und Lohnsteuerhilfevereine bieten hier praktische Unterstützung.

Fazit: Viele Renten bleiben 2025 steuerfrei

Die meisten Ruheständler mit alleiniger gesetzlicher Rente bleiben 2025 unter dem Grundfreibetrag. Wer Zusatzeinkünfte erzielt oder bereits nahe an der Grenze liegt, sollte nachrechnen. Der steuerpflichtige Rentenanteil beträgt für Neurentner 83,5 Prozent.

Der Grundfreibetrag beträgt 12.096 Euro. Wenn Sie unsicher sind, hilft eine kurze Gegenrechnung mit Ihren Belegen. Das spart Zeit und verhindert unnötige Erklärungen.

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Rente: Rentenabschlag auch bei abschlagsfreier Rente mit 45 Jahren

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Auch ein Jahrzehnt nach ihrer Einführung führt die umgangssprachliche „Rente mit 63“ noch immer in die Irre. Die berühmte Zahl gilt längst nur noch für Versicherte der Jahrgänge 1952 und älter.

Wer – Olaf im Praxisfall– 1962 geboren wurde, braucht für eine abschlagsfreie Altersrente zwar weiterhin 45 Beitragsjahre, muss aber zugleich das gesetzlich festgelegte Mindestalter von 64 Jahren und 8 Monaten erreichen.

Erst dann greift die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ – frühestens am 1. März 2027. Ein vorgezogener Ruhestand vor dieser Altersgrenze bleibt auch 2025 grundsätzlich ausgeschlossen – selbst gegen Abschläge.

Vorsicht vor dieser Falle Warum genügen 45 Beitragsjahre allein nicht?

Für jede Rentenart definiert § 236b SGB VI neben der Wartezeit ein Mindestalter. Diese Altersgrenze steigt seit 2016 alle zwölf Monate um zwei Monate an und erreicht für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 glatte 65 Jahre.

Jahrgang 1962 liegt im Übergang: Auch mit 45 Beitragsjahren darf Olaf nicht eher als mit 64 Jahren + 8 Monaten in die abschlagsfreie Rente wechseln. Das verwechselt noch immer ein Großteil der Versicherten – ein klassischer Rentenmythos.

Der Fall Olaf: Was kostet ein Ruhestand zwei Monate zu früh?

Olaf liebäugelt mit einem Rentenstart am 1. Januar 2027 – zwei Monate vor seiner abschlagsfreien Option. Dafür müsste er auf die „Altersrente für langjährig Versicherte“ ausweichen. Diese orientiert sich bei der Abschlagsberechnung aber stets an der persönlichen Regelaltersgrenze (für Jahrgang 1962: 66 Jahre + 8 Monate).

Zwei Jahre und zwei Monate vor diesem Datum bedeuten 26 Vormonate × 0,3 Prozent = 7,8 Prozent lebenslangen Abzug. Bei einer Standardrente von 1.769 Euro (brutto) im Jahr 2025 entspräche das rund 138 Euro monatlich, Jahr für Jahr.

Lassen sich Abschläge einfach mit Sonderzahlungen ausgleichen?

Seit 2017 erlaubt § 187a SGB VI ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen, um künftige Abschläge teilweise oder vollständig zu kompensieren. Doch der Gesetzgeber koppelt den Ausgleich strikt an den jeweils konkreten Abzug. Wer – wie Olaf – erst durch einen Wechsel der Rentenart überhaupt Abschläge verursacht, zahlt mit seiner Einmalzahlung also lediglich ein privates „Bußgeld“, ohne die Hürde des Mindestalters für die abschlagsfreie Variante abzuräumen.

Arbeitslosengeld I als Brücke: Chance oder Risiko?

Eine verbreitete Strategie lautet, den Job gut zwei Jahre vor Rentenbeginn zu kündigen, Arbeitslosengeld I (ALG I) zu beziehen und anschließend direkt in die abschlagsfreie Rente zu wechseln.

Tatsächlich zählen ALG-I-Zeiten grundsätzlich zu den 45 Wartejahren – mit einer heiklen Ausnahme: Liegt die Arbeitslosigkeit vollständig in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn, entfällt die Anrechnung, es sei denn, sie beruht auf Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.

Wer also vorzeitig kündigt, kann seine 45-Jahres-Bilanz ungewollt wieder zerstören. Ein geringfügiger versicherungspflichtiger Minijob kann die Lücke zwar schließen, muss aber rechtzeitig beginnen und bis zum Rentenstart dauern.

Wie sicher sind Rentenhöhe und Finanzierung im Jahr 2025?

Zum 1. Juli 2024 ist der aktuelle Rentenwert erstmals bundesweit einheitlich auf 39,32 Euro gestiegen; die Standardrente liegt damit bei 1.769 Euro brutto nach 45 Durchschnittsverdienst-Jahren.

Das Rentenniveau beträgt 48 Prozent des Durchschnittslohns (2025: 50.493 Euro). Die Bundesregierung will dieses Niveau bis mindestens 2039 gesetzlich garantieren und dafür einen Kapitalstock von 200 Milliarden Euro („Generationenkapital“) aufbauen.

Kritiker wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt warnen vor steigenden Beitragssätzen – laut Kabinettsbeschluss bis zu 22,3 Prozent im Jahr 2035 – und vor einem finanziellen Risiko für kommende Generationen.

Ob das sogenannte Rentenpaket II den Bundestag noch 2025 passiert, ist wegen Koalitionsstreit jedoch offen.

Welche Schritte sollten Versicherte des Jahrgangs 1962 jetzt prüfen?

Erstens lohnt sich ein genauer Blick in das eigene Versicherungskonto: Stimmen die Beitragszeiten, Kindererziehungs- und Pflegezeiten?

Zweitens sollten alle, die 2025 die 63-Jahres-Marke erreichen, klären, ob durch verbleibende Lohnphasen oder ein Minijob bis 2027 die 45-Jahre-Wartezeit gesichert bleibt.

Drittens ist eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung unverzichtbar, weil sie den persönlichen Rentenbeginn, die prognostizierte Höhe und die Kosten eines vorzeitigen Ausgleichs offenlegt.

Und schließlich gilt für Olaf und alle Jahrgangskolleginnen und -kollegen: Zwei Monate Geduld sparen ein Leben lang 7,8 Prozent Rente – ein Rechenexempel, das sich fast immer zugunsten des späteren, dafür abschlagsfreien Starts entscheidet.

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Korruption in der Ukraine: Ist dieser ganze Krieg ein großer Schwindel?

Unbeirrt handelt die schwarz-rote Koalition weiter mit voller Entschlossenheit gegen die Interessen Deutschlands und seiner Bürger – und veruntreut deren Steuermittel in die Ukraine – zur militärischen Unterstützung eines Staates, der weder zur EU gehört noch mit dem irgendwelche Bündnisse bestehen, und all dies unter Inkaufnahme einer weiteren, potentiell existenzbedrohenden Zerrüttung der Beziehungen zu Russland. […]

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DEM-Partei fordert Freilassung von Selçuk Mızraklı

Der kurdische Politiker und Arzt Adnan Selçuk Mızraklı ist im Oktober 2019 verhaftet und durch einen vom Staat eingesetzten Treuhänder in seinem Amt als Ko-Bürgermeister von Amed (tr. Diyarbakır) ersetzt worden. Nun hat er eine Ablehnung seines Antrags auf Freilassung unter Bewährungsauflagen erhalten. Die Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) reagiert mit Unverständnis und Kritik.

Mızraklı beantragte am 4. September die Verlegung in ein offenes Gefängnis und die Gewährung einer Bewährungsstrafe. Die Verwaltung und Beobachtungskommission des Gefängnisses vom Typ F in Edirne prüfte den Antrag am 8. September und lehnte ihn mit der Begründung ab, dass „es keine Anzeichen dafür gibt, dass er sich während seiner Zeit in unserer Einrichtung von der Organisation [gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Anm. d. Red.] distanziert hat“.

Ausschüsse handeln aus Rache

In einer Erklärung äußerte sich die DEM-Partei am Mittwoch wie folgt: „Die politischen Ansichten von Selçuk Mızraklı sind klar: Er ist ein Politiker, der für Frieden und Demokratie gekämpft hat und dafür jahrelang einen hohen Preis gezahlt hat, indem er als Geisel festgehalten wurde. Der Ausschuss kann nicht entscheiden, wie Mızraklıs Erklärung lauten soll! Wir akzeptieren diese willkürliche und rechtswidrige Begründung der Ablehnung nicht.

Aus ideologischen Motiven heraus hält dieser Ausschuss weiterhin willkürlich und rachsüchtig politische Gefangene in Haft und überschreitet damit seine Befugnisse. Wir erklären diesen Ausschuss, der den Friedens- und Demokratisierungsprozess effektiv sabotiert, und seine Entscheidung für rechts- und demokratiewidrig. Selçuk Mızraklı und alle politischen Gefangenen müssen unverzüglich freigelassen werden.“

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-partei-umsetzung-der-egmr-urteile-ware-wichtiger-schritt-fur-demokratisierung-48451 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/urteil-gegen-fruheren-oberburgermeister-von-amed-rechtskraftig-43884 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/justiz-ohne-justiz-eindruecke-vom-prozess-gegen-mizrakli-17862 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-politikerin-rojin-durmaz-kommt-nicht-frei-48768 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/hatimogullari-besucht-demirtas-48704

 

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Wahlen im Irak: Erste vorläufige Ergebnisse

Die Unabhängige Hohe Wahlkommission des Irak hat auf einer Pressekonferenz am später Mittwochabend die ersten vorläufigen Ergebnisse der sechsten Parlamentswahlen bekannt gegeben. Richter Omar Ahmed Mohammed, Vorsitzender des Kommissionsrates, stellte die Zahlen der am 11. November abgehaltenen Wahlen zusammen mit anderen Kommissionsmitgliedern vor.

Nach diesen vorläufigen Ergebnissen erhielt die Liste für Wiederaufbau und Entwicklung unter der Führung von Premierminister Mohammed Schia al-Sudanii landesweit die meisten Stimmen. In Bagdad belegte die sunnitischen Taqaddum-Allianz des ehemaligen Ministerpräsidenten Muhammad al-Halbusi den zweiten Platz, während die Koalition „State of Law“ den dritten Platz belegte, eine Fraktion, die bekanntermaßen Teheran nahesteht und deren Vorsitz Nouri al-Maliki innehat. Al-Sudani lag auch in Nadschaf und Kerbela an erster Stelle.

In Mûsil (Mosul) erhielt die Demokratische Partei Kurdistans (PDK) die Mehrheit der Stimmen und wurde zur führenden Partei, sie dominierte ebenso in Hewlêr (Erbil) und Duhok.

YNK an erster Stelle in Silêmanî und Kerkûk

Die Patriotische Union Kurdistans (YNK) belegte in Silêmanî (Sulaimaniyya) den ersten Platz und in Hewlêr den zweiten Platz. In Kerkûk (Kirkuk) gewann die YNK mit 178.629 Stimmen 4 Sitze, während die PDK mit 59.294 Stimmen 1 Sitz gewann.

In Kerkûk gewann Taqaddum 3 Sitze, die Vereinigte Irakische Turkmenenfront 2, die Arabische Koalition 1 und die Azim-Koalition ebenfalls 1.

Helwest-Bewegung gewinnt 5 Sitze

Die Helwest-Bewegung, eine Abspaltung der Goran-Bewegung, nahm zum ersten Mal an den Wahlen teil und gewann 3 Sitze in Silêmanî und 2 in Hewlêr.

Die Islamische Yekgurtî gewann 4 Sitze, 2 in Silêmanî und 2 in Duhok.

Die Nifşê Nû, die bei den letzten Wahlen 9 Sitze gewonnen hatte, sicherte sich diesmal nur 3 Sitze und belegte damit den fünften Platz.

Andere Städte

In Basra erhielt die Tasmim-Koalition unter der Führung des vom Iran unterstützten Gouverneurs Asaad al-Eidani die meisten Stimmen und wurde zur führenden Partei, gefolgt von der Sadikun-Liste auf dem zweiten Platz, der Koalition von Al-Sudani auf dem dritten Platz und der Koalition von Al-Maliki auf dem vierten Platz.

In Anbar und Salahaddin belegte die Taqaddum-Partei von Muhammad al-Halbusi den ersten Platz.

In Diyala belegte die Badr-Organisation unter der Führung des schiitischen Milizenführers Hadi al-Amiri den ersten Platz, Halbusi's Partei den zweiten und das Souveränitätsbündnis (Al-Siyada) unter Führung von Khamis al-Khanjar den dritten.

Quoten-Kandidat:innen im sechsten Parlament

Ezidische Quote: Khalid Seydo – 9.686 Stimmen

Feyli-Quote: Haydar Ali – 17.174 Stimmen

Christliche Quote: Sami Ushana – 22.836 Stimmen

Christliche Quote: Asir Ibrahim – 22.056 Stimmen

Christliche Quote: Kildo Ramzi – 18.472 Stimmen

Christliche Quote: Imad Yuhanna – 17.602 Stimmen

Christliche Quote: Heba Jirjis – 13.581 Stimmen

Shabak-Quote: Waad Qado – 10.499 Stimmen

Sabian-Mandaean-Quote: Bassam Zuheiri – 5.395 Stimmen

Ergebnisse nach Provinzen

Wahlbeteiligung in Bagdad: 48,76 Prozent

99,2 Prozent der Stimmen ausgezählt

Gesamtzahl der registrierten Wähler: 4.359.490

Wähler, die ihre Stimme abgegeben haben: 2.125.800

Von den Parteien gewonnene Sitze

PDK: 27

YNK: 18

Helwest: 5

Islamische Yekgurtî: 4

Nifşê Nû: 3

Komal: 1

Beteiligung bei den Parlamentswahlen

Die Unabhängige Hohe Wahlkommission des Irak hat bekannt gegeben, dass die Wahlbeteiligung bei den Parlamentswahlen im ganzen Land 56,11 Prozent betrug. Von insgesamt 21.404.291 registrierten Wähler:innen gaben 12.009.453 ihre Stimme ab.

Unter den Provinzen der Kurdistan-Region des Irak (KRI) wurde die höchste Wahlbeteiligung in Duhok mit 76,7 Prozent verzeichnet, gefolgt von Hewlêr mit 69,2 Prozent und Silêmanî mit 56,87 Prozent.

Laut der Erklärung der Kommission lag die Wahlbeteiligung in Kerkûk bei 64,12 Prozent, in Ninive bei 64 Prozent und in Diyala bei 55,49 Prozent.

Die Wahlbeteiligung bei der Sonderwahl (Sicherheitskräfte, Vertriebene usw.) wurde mit 82,4 Prozent angegeben.

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/irak-die-wahlen-sind-vorbei-jetzt-beginnt-der-eigentliche-kampf-48798 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/parlamentswahl-im-irak-von-unregelmassigkeiten-und-zwischenfallen-begleitet-48790 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/parlamentswahl-im-irak-gestartet-48779 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/irak-hohe-beteiligung-bei-sonderwahl-vor-parlamentsabstimmung-48771

 

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Barrack: President al-Sharaa’s historic U.S. visit marks start of strategic partnership

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. November 2025 - 9:55

U.S. Special Envoy to Syria Thomas Barrack hailed Syrian President Ahmad al-Sharaa’s historic visit to Washington this week as a “turning point in the strategic partnership” between the two countries, emphasizing that the repeal of the Caesar Act would be a key step toward Syria’s prosperity.

In a post on his X account, Barrack said: “This week marks a decisive turning point in the modern history of the Middle East—and in the remarkable transformation of Syria from isolation to partnership. I had the profound honor of accompanying Syrian President Ahmed al-Sharaa to the White House, where he became the first Syrian head of state ever to visit the United States since Syria gained its independence in 1946.”

He added: “President Trump on May 13th indicated he would remove all U.S. sanctions in order to give Syria a chance. In a warm and substantive meeting this week, President Donald J. Trump and President al-Sharaa reaffirmed a shared conviction: that the time has come to replace estrangement with engagement and to give Syria—and its people—a genuine chance at renewal.”

Barrack noted that the Oval Office meeting witnessed President al-Sharaa’s commitment to join the D-ISIS coalition. “This represents a historic shift for Syria, from a source of terrorism to a partner in counterterrorism, with a clear commitment to reconstruction and contributing to the stability of the entire region,” he said.

“Damascus will now actively assist in confronting and dismantling the remnants of ISIS, the IRGC, Hamas, Hezbollah, and other terrorist networks, standing as a committed partner in the global effort to secure peace,” Barrack added.

The U.S. envoy also highlighted a follow-on trilateral session involving Secretary Rubio, Turkish Foreign Minister Hakan Fidan, and Syrian Foreign Minister Asaad al-Shaibani. “During this session, we mapped the next phase of the U.S.–Turkish–Syrian framework: integrating the Syrian Democratic Forces (SDF) into Syria’s new economic, defense, and civic structure, redefining Turkish-Syrian-Israeli relations, and advancing the alignment that underpins the Israel-Hamas ceasefire, as well as addressing various Lebanese border issues,” he explained.

Barrack emphasized that President Trump’s leadership is laying the foundation for a “security first, prosperity next” approach—a future defined not by the shadows and horrors of the past but by the promise and hope of a new future.

“The next step in truly giving Syria a chance is the full repeal of the Caesar Act,” he said.

He called upon Congress to “take this historic step,” stressing the progress that has already been made while urging a “strong final push to empower the new Syrian government to restart its economic engine and allow the Syrian people and their regional neighbors to not only survive but to thrive,” he concluded.

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Sozialamt darf KFZ-Beihilfe bei Schwerbehinderung nicht willkürlich versagen – Wegweisendes Urteil

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Das Gericht rügt willkürliche Versagung der KFZ-Beihilfe des Sozialamtes für eine Schwerstbehinderte, denn grundsätzlich gilt: Maßstab der Entscheidung sind allein die vom Gesetzgeber vorgesehenen Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung einer Kfz-Beihilfe.

Für das Studium kann vom Sozialamt eine Kraftfahrzeugbeihilfe in Form der Kostenübernahme für ein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug gewährt werden. Die schwerbehinderte Klägerin hat einen Anspruch auf Kostenübernahme für den Kauf eines behindertengerecht umgebauten Fahrzeugs, um ihr Studium antreten zu können (so aktuell das Sozialgericht Lüneburg, Beschluss vom 29.09.2025 – S 38 SO 34/25 ER – §§ 114 i.V.m. § 83 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX).

Die Ausführungen im Widerspruchsbescheid des Sozialamtes offenbaren nach Auffassung des Gerichts willkürliches Verwaltungshandeln

Dazu das Gericht: “Die Bedingungen im Hamburger Straßenverkehr sind schon für Verkehrsteilnehmer ohne Behinderungen sehr anspruchsvoll und benötigen viel Kraft und Aufmerksamkeit des Fahrers.”

Und weiter: “Besonders nach einem anstrengenden Vorlesungstag sollte es Ihrer Mandantin erspart bleiben, sich durch den Hamburger Feierabendverkehr befördern zu müssen. (…) Falls die Beförderung mit einem Fahrdienst zu höheren Kosten führen sollte, als dies bei der Finanzierung der Fahrerlaubnis und dem Erwerb des behinderungsgerecht umgebauten Fahrzeugs der Fall wäre, führen die Bedenken in Bezug auf die Sicherheit Ihrer Mandantin und der der anderen Verkehrsteilnehmenden hier besonders dazu, dem Antrag weiterhin nicht zu entsprechen”, eine Stütze im Gesetz.

Maßstab der Entscheidung sind allein die vom Gesetzgeber vorgesehenen Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung einer Kfz-Beihilfe

Ausgangspunkt ist § 114 SGB IX in Verbindung mit § 83 Abs. 1 Nummer 2 SGB IX, wobei sich die zu gewährende Leistung gemäß § 83 Abs. 3 Satz 2 SGG IX an der Kraftfahrzeughilfeverordnung bemisst. Die Antragstellerin muss zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel darf aufgrund der Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar und sie muss zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ständig auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sein.

Die Leistungen werden nur erbracht, wenn die Leistungsberechtigten das Kraftfahrzeug entweder selbst führen können oder gewährleistet ist, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für sie führt.

Diese Voraussetzungen liegen vor – Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs unzumutbar – und auch subjektiv unmöglich

Die schwerstbehinderte Antragstellerin erfüllt die Voraussetzung des § 83 Abs. 2 SGB IX, weil ihr die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs nicht nur nicht zumutbar, sondern unmöglich ist. Angesichts des Umstandes, dass bereits sechsrädrige und über 300 kg wiegende Rollstühle im öffentlichen Nahverkehr im Wohnbereich der Antragstellerin nicht transportiert werden können, liegt objektiv die Unmöglichkeit der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs vor.

Darüber ist der Antragstellerin die Nutzung auch subjektiv unmöglich, da ein Transport im öffentlichen Nahverkehr ein lebensbedrohliches Risiko für sie bedeutete, was sich aus der Bescheinigung des Uniklinikums Eppendorf ergibt. Bei objektiv und subjektiv bestehender Unmöglichkeit ist das Tatbestandsmerkmal der Unzumutbarkeit erst recht erfüllt.

Angewiesensein auf ein Auto im Sinne der Rechtsprechung

Schon das Studium an sich bereits erzeugt ein ständiges Angewiesensein auf ein Kraftfahrzeug, so verfestigt sich dies umso mehr angesichts des politischen, sportlichen und sozialen Engagements der Antragstellerin. Sie ist im Jugendparlament aktiv, spielt einmal die Woche Wheel-Soccer beim HSV, trifft sich regelmäßig mit Freunden, besucht die Buchhandlung vor Ort, besucht einmal die Woche ihre Großmutter und benötigt darüber hinaus ein Kraftfahrzeug für Fahrten zum Thermalbad in Bad Bevensen und für andere Freizeitaktivitäten.

Fazit

Für das Studium einer Schwerstbehinderten kann eine Kraftfahrzeugbeihilfe in Form der Kostenübernahme für ein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug vom Sozialamt gewährt werden.

Praxistipp von gegen-hartz für Bezieher von Bürgergeld:

Auch Bürgergeld-Empfänger können für behinderungsbedingte Kfz-Umbauten finanzielle Unterstützung erhalten, insbesondere über die Kraftfahrzeughilfe des zuständigen Trägers wie der Deutschen Rentenversicherung oder Unfallversicherung.

Für Umbaukosten, die zur Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben notwendig sind, gibt es oft einen Rechtsanspruch, der einkommensunabhängig ist.

Das Sozialamt kann in Ausnahmefällen ebenfalls unterstützen, wenn die wirtschaftliche Situation dies erfordert.

Der Beitrag Sozialamt darf KFZ-Beihilfe bei Schwerbehinderung nicht willkürlich versagen – Wegweisendes Urteil erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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