«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Schwerbehinderung: Arbeitgeber scheitert – Inklusionsamt stoppt Kündigung
Die Kündigung eines Arbeitnehmers mit Schwerbehinderung wegen häufiger Fehlzeiten ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die Behinderung nicht angemessen berücksichtigt. So urteilte das Verwaltungsgericht München. (M 15 K 19.4028)
Kreditsachbearbeiter mit AnfallsleidenDer Betroffene arbeitete beim Arbeitgeber als Kreditsachbearbeiter im Bereich Immobilienbewertung. Er hat als Epileptiker einen Grad der Behinderung von 50 aufgrund seines Anfallsleidens. Er kann deshalb die Nachteilsausgleiche für Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz beanspruchen, darunter einen besonderen Kündigungsschutz und die Berücksichtigung seiner Behinderung im Arbeitsschutz.
Häufige Krankheitszeiten und KrankheitsanlässeDer Betroffene hatte in den letzten Jahren vor der Kündigung überdurchschnittlich viele Krankheitstage gesammelt. Der Arbeitgeber verwies darauf, dass es bereits zwei Jahre vor der Kündigung Gespräche mit dem Arbeitnehmer gegeben hätte, um seine weitere Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Gesundheit bleibt instabilIn beiderseitigem Einvernehmen hätte er fast zwei Jahre vor der Kündigung einen leidensgerechten Arbeitsplatz erhalten. Der Arbeitnehmer hätte bestätigt, dass er sich mit dieser Arbeitsumgebung und der damit verbundenen Aufgabe sehr wohl fühle, und dass diese nicht die Ursache seines nach wie vor sehr instabilen gesundheitlichen Zustands seien.
Angebot zur EingliederungDer Arbeitgeber berichtete, die Krankheitstage wären mit dem angepassten Arbeitsumfeld nicht weniger geworden. Unterschiedliche Fehlzeiten hätten sich abgewechselt. Deshalb hätte die Leitung versucht, mit dem Betroffenen ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Nur tageweise hätte er an den Arbeitsplatz zurückkehren können.
Eingliederung bleibt erfolglosEine versuchte medizinische Eingliederung sei erfolglos geblieben. Die Fehlzeiten hätten angedauert, und deshalb hätte der Betroffene eine zweite Wiedereingliederung durchgeführt. Auch diese hätte nicht zum Erfolg geführt. Der Betriebsarzt hätte erklärt, dass keine Verbindung bestehe zwischen einer betrieblichen Belastung und den erhöhten Fehlzeiten.
Auswirkungen auf die BetriebsabläufeDas Team hätte den personellen Engpass durch die Fehlzeiten dauerhaft durch Mehrarbeit auffangen müssen. Dies habe die Betriebsabläufe erheblich gestört. Es sei nicht möglich gewesen, den Betroffenen in den neuen Arbeitsbereich einzuarbeiten.
Teilzeitarbeit oder KündigungDer Arbeitgeber habe dem Betroffenen Teilzeitarbeit angeboten, dies habe er aber abgelehnt. Daraufhin habe der Arbeitgeber vorgeschlagen, dass der Betroffene sich über die Möglichkeit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente informiere. Dies habe er aber als unattraktiv angesehen.
Mehr Fehlzeiten und Gespräche ohne ErgebnisDie Fehlzeiten wären sogar mehr geworden, und die gesundheitliche Situation sei weiter instabil geblieben. Ein Folgegespräch hätte keine Ergebnisse gebracht. Der Betroffene sei mit unterschiedlichen Krankheitsbildern fast durchgehend krank gewesen. Ein länger geplantes Gespräch zur beruflichen Eingliederung habe er kurzfristig abgesagt, und ein zweites hätte wieder keine Ergebnisse gebracht.
Der Betriebsarzt habe einer Weiterbeschäftigung nur noch in Teilzeit für möglich gehalten, was der Betroffene aber verweigert habe. Der Betroffene habe keine Bereitschaft gezeigt, zu einer Lösung beizutragen.
Betriebsarzt unterstützt KündigungLetztlich habe der Betriebsarzt aus medizinischer Sicht keine Handlungsoptionen außer einer krankheistbedingten Kündigung gesehen. Die Entgeltfortzahlungskosten ohne Krankengeldzuschuss hätten insgesamt 114.923,33 Euro betragen.
Betriebsarzt gibt negative PrognoseDer Betriebsarzt habe eine negative Prognose für die Zukunft gegeben, da die objektiven Tatsachen für weitere Erkrankungen mit erheblichen Fehlzeiten sprächen. Die Fehlzeiten seien unverhältnismäßig hoch mit steigender Tendenz.
Inklusionsamt stimmt der Kündigung nicht zuDer Arbeitgeber wollte dem Arbeitnehmer eine außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung aussprechen. Laut Behinderten- und Arbeitsrecht muss das Inklusionsamt einer Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern jedoch zustimmen. Das zuständige Inklusionsamt verweigerte diese Zustimmung. Der Arbeitgeber klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht, um die Kündigung durchzusetzen.
Schwerbehindertenvertretung übt KritikDie Schwerbehindertenvertretung des Betriebs kritisierte die beabsichtigte Kündigung aus mehreren Gründen. So sei unklar, ob der Betriebsarzt eine Gesundheitsprognose stellen könne. Dies könne nur der behandelnde Arzt, und der Betriebsarzt sei sogar zu spät zum letzten Integrationsgespräch gekommen und habe dieses vorzeitig verlassen.
Warum lehnte das Inklusionsamt ab?Das Inklusionsamt ging davon aus, dass zumindest ein Teil der Fehlzeiten auf die anerkannte Behinderung zurückzuführen sei und damit habe der Betroffene ein hohes Schutzniveau. Deshalb lehnte das Amt die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ab.
Behandelnde Fachärzte widersprechen BetriebsarztDas Amt führte aus, dass die Stellungnahme des Betriebsarztes an Gewicht verliere, da die behandelnden Fachärzte beide bescheinigten, dass der Betroffene in Vollzeit erwerbsfähig sei und ihm eine positive Gesundheitsprognose stellten.
Der betriebsärztlichen Äußerung fehle es zudem im Vergleich zu den Fachärzten an Detailiertheit. Er habe seine Prognose lediglich nach einem Gespräch mit dem Betroffenen gestellt, und ohne eigene Untersuchung. Der Arbeitgeber hätte eine neutrale ärztliche Stellungnahme über mögliche Fehlzeiten der Zukunft einholen müssen.
Gericht erläutert SchwerbehindertenschutzDie Klage des Arbeitgebers scheiterte vor Gericht. Die Richter erklärten die Bedeutung des Schwerbehindertenschutzes beim Abwägen gegenüber der Freiheit des Arbeitgebers zur unternehmerischen Gestaltung. Dieser Schutz gewänne dann an Gewicht, wenn die beabsichtigte Kündigung aus Gründen erfolge, die in der Behinderung selbst lägen.
Arbeitsplatz muss in der Nähe der Wohnung seinDer Betroffene argumentierte vor Gericht, er habe Vorschläge zur Lösung gegeben, doch der Arbeitgeber habe diese ohne Diskussion abgelehnt. Mit 45 Jahren, seiner Erkrankung und seinen Einschränkungen sei er ein besonderer Härtefall, denn Arbeitsplatz und Wohnort müssten nahe beieinander liegen. Im Notfall bei einem Anfall müsse er in der Lage sein, zeitnah nach Hause zu kommen und sich hinzulegen.
Bei einer Kündigung sei es ihm nahezu unmöglich, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden, der seiner Qualifikation entspräche.
Argumente des ArbeitgebersDer Arbeitgeber gab an, er habe zumutbare betrieblichen Maßnahmen umgesetzt und mehrere Integrationsgespräche ohne Ergebnis geführt. Mehrere Wiedereingliederungen seien gelaufen. Trotzdem sei eine stabile und längerfristige Aufnahme der Arbeit durch den Betroffenen nicht zu erwarten.
Die Arbeitsleistungen des Betroffenen seien in den vergangenen drei Jahren nicht mehr nennenswert gewesen, und bis zur Regelaltersgrenze würden sich die Entgeltfortzahlungen des Arbeitgebers voraussichtlich erheblich vergrößern.
Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung„Es bestünde ein gravierendes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Das Festhalten am Arbeitsvertrag sei dem Kläger nicht weiter zumutbar.“ Eine Weiterbeschäftigung widerspreche allen Grundsätzen der wirtschaftlichen Vernunft.
Wie argumentiert das Inklusionsamt?Das Inklusionsamt bekräftigte seine Einwände, der außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung zuzustimmen. Aufgrund des Lebensalters und der Schwerbehinderung sei die Chance kritisch, einen neuen Arbeitsplatz finden. Der Betriebsarzt hätte keine schriftliche Stellungsnahme abgegeben. Das Arbeitsverhältnis sei bisher unbelastet gewesen und die Fehlzeiten hätten den Arbeitgeber nicht signifikant belastet.
Fahrradunfall rechtfertigt keine negative ZukunftsprognoseDas Inklusionsamt stellte zudem die Behauptung des Arbeitgebers als falsch dar, die Fehlzeiten seien kontinuierlich und steil angestiegen. Es hätte sich hier im wesentlichen um die Folgen zweier Unfälle sowie einer Infektion gehandelt. Diese seien lange ausgeheilt und hätten insofern nichts mit Prognosen für die Zukunft zu tun. So habe der Betroffene einen Sturz mit einem neuen Rennrad erlitten, da dessen Bremsen defekt gewesen seien.
Kein PräventionsverfahrenDas Gericht verlangte vom Arbeitgeber eine Erklärung, warum dieser kein Präventionsverfahren durchgeführt habe. Das Inklusionsamt betonte, dass bei Epilepsie durch technische Hilfsmittel die Möglichkeit bestehe, Anfälle zu reduzieren. Ein Präventionsverfahren wäre auch zielführend gewesen, um unmittelbare Nebenwirkungen von Medikamenten zu mindern.
Im Gegensatz zur betrieblichen Eingliederung erfordere ein Präventionsverfahren einen umfassenden wechselseitigen Austausch von Erkenntnissen, zum Beispiel über die Ursachen der Schwierigkeiten und über mögliche Hilfen, auch finanzieller Natur.
Keine Epilepsieberatung und keine psychosoziale BetreuungDer Arbeitgeber hätte die Epilepsieberatung hinzu ziehen können und durch psychosoziale Betreuung die Verständigung zwischen Arbeitgeber und Betroffenem erheblich verbessern können. Dies alles habe der Arbeitgeber versäumt. In diesem Punkt waren sich Inklusionsamt und Richter einig.
Arbeitgeber meint, Kündigung sei auch mit Prävention erfolgtDer Arbeitgeber hielt den Verweis auf das nötige Präventionsverfahren für nichtig. Denn auch ein Präventionsverfahren hätte die Kündigung nicht verhindern können. Die Epilespsieberatung hätte nicht hinzugezogen werden müssen, da der Betroffene sich in umfassender Betreuung befunden und bestätigt habe, dass die Epilepsie keinen Einfluss auf seine Arbeit habe.
Der Arbeitgeber habe alle innerbetrieblichen Maßnahmen ausgeschöpft.
Keine negative GesundheitsprognoseDer Betroffene legte ein zusätzliches Attest seines Arztes für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie vor. Diesem zufolge lag keine negative Gesundheitsprognose vor. Allein deshalb sei kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorhanden.
Klage ist unbegründetDie Richter wiesen in der Folge die Klage des Arbeitgebers als unbegründet ab. Das Inklusionsamt hätte die Zustimmung zur Kündigung zu Recht verweigert.
Was bedeutet dieses Urteil für Betroffene?Dieses Urteil zeigt, dass die Hürden hoch sind, Menschen mit Schwerbehinderung wegen Fehlzeiten am Arbeitsplatz zu kündigen. In diesem Fall guckte das zuständige Inklusionsamt genau hin und legte den Finger auf das, was der Arbeitgeber versäumt hatte.
Das ist aber nicht immer so. Auch Inklusionsämter winken bisweilen Kündigungen schwerbehinderter Arbeitnehmer durch, die später vor Gericht nicht standhalten. Der Arbeitgeber hätte in diesem Fall frühzeitig den Kontakt zu Fachleuten suchen müssen wie zu Epilepsieberatern und Fachärzten statt allein auf sein Schema der innerbetrieblichen Maßnahmen zu setzen.
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Rente: Diese neuen Personalausweisregeln gelten seit Mai 2025 auch für alle Rentner
Zum 1. Mai 2025 treten in Deutschland weitreichende Änderungen im Pass- und Meldewesen in Kraft. Diese betreffen alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jedoch auch Rentnerinnen und Rentner, die einen Personalausweis oder Reisepass neu beantragen möchten.
Ein Punkt dabei ist, dass Personalausweise und Reisepässe ab diesem Zeitpunkt nur noch mit digital erstellten Fotos ausgestellt werden.
Traditionelle Passbilder in Papierform sind damit Geschichte. Damit einher gehen verschiedene Neuerungen, die das Verfahren vereinfachen und – laut Gesetzgeber – für eine reibungslose, digitale Abwicklung sorgen sollen.
Gilt das auch für Rentner?Ja, die neuen Regelungen gelten uneingeschränkt für alle – also auch für Rentnerinnen und Rentner. Gerade für Seniorinnen und Senioren ist es oftmals eine große Erleichterung, wenn Wege und komplizierte Anträge reduziert werden.
Durch die Digitalisierung und die neue Möglichkeit, den fertigen Personalausweis auf Wunsch per Post zugeschickt zu bekommen, entfällt zukünftig der zusätzliche Gang zur Behörde. Man hofft, damit den bürokratischen Aufwand für alle Bevölkerungsgruppen deutlich zu senken.
Welchen Zusammenhang gibt es zu anderen Neuerungen im Jahr 2025?Im Jahr 2025 treten viele weitere gesetzliche Änderungen in Kraft – unter anderem ist auch eine Anpassung des steuerlichen Grundfreibetrags geplant. Zwar wird dieser Beitrag auf rund 11.900 Euro angehoben, doch für das Jahr 2026 liegt er nach aktuellen Plänen sogar bei 12.960 Euro.
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Was ändert sich konkret beim Personalausweis?Die größte Veränderung betrifft die Art und Weise, wie das Passbild für die Ausweis-Beantragung entsteht. Bisher konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Passbilder selbst mitbringen – sei es aus dem Fotostudio oder aus dem Passbildautomaten im Supermarkt. Doch ab Mai 2025 ist ausschließlich ein digitales Foto zulässig.
Dieses wird entweder direkt in den Behörden erstellt oder von speziell zertifizierten Fotostudios digital an das Pass- bzw. Meldeamt übermittelt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit, den fertigen Ausweis nach Hause geschickt zu bekommen.
Bislang musste man nach der Antragstellung erneut im Bürgeramt vorsprechen, um den Ausweis abzuholen. Diese Doppelwege entfallen zukünftig auf Wunsch – was gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen erheblichen Vorteil darstellt.
Vorteile von digitalen Fotos?Digitale Fotos bringen gleich mehrere Vorteile mit sich. Zum einen wird die Qualität der Bilder gesteigert: Da sie direkt erfasst und digital weiterverarbeitet werden, können Behörden sofort prüfen, ob die biometrischen Anforderungen (Ausleuchtung, Gesichtsposition, Hintergrund etc.) erfüllt sind.
Das erspart den Antragstellenden den Frust, wenn eingereichte Passbilder – wie bisher leider häufig geschehen – nicht akzeptiert werden.
Zum anderen wird die Fälschungssicherheit erhöht. Digitale Bilder lassen sich schwerer manipulieren und tragen so zu einem höheren Sicherheitsstandard der Dokumente bei. Gleichzeitig wird auch die Speicherung und Verwaltung der Daten einfacher und effizienter.
Wie läuft das Antrags- und Zustellungsverfahren ab?- Beantragung: Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigt, vereinbart wie gewohnt einen Termin beim zuständigen Pass- bzw. Meldeamt. Bei diesem Termin kann das Foto direkt vor Ort über einen neuen, nutzerfreundlichen Fotoautomaten gemacht werden.
- Digitale Übertragung: Alternativ können die Passbilder in einem zertifizierten Fotostudio angefertigt und direkt in die Datenbank der Behörde hochgeladen werden.
- Bearbeitung: Die Behörde prüft die Unterlagen, erfasst die benötigten biometrischen Daten (unter anderem auch die Fingerabdrücke, sofern vorgeschrieben) sowie die Unterschrift digital.
- Zustellung: Nach Abschluss der Bearbeitung wird das Dokument auf Wunsch bequem per Post zugestellt – eine persönliche Abholung ist somit nicht mehr zwingend notwendig.
Gerade für Seniorinnen und Senioren, die sonst gegebenenfalls mehrere Gänge zur Behörde machen müssten, ist dies eine große Erleichterung.
Welche Rolle spielen Fingerabdrücke und digitale Unterschriften?Bereits seit einigen Jahren werden Fingerabdrücke im Pass- und Personalausweisverfahren erfasst, um die Dokumente sicherer zu machen. Ab Mai 2025 bleibt dieses Verfahren bestehen und wird durch weitere digitale Prozesse ergänzt. Auch die Unterschrift wird digital gespeichert, sodass auf dem fertigen Ausweis bzw. Reisepass alle biometrischen Daten in elektronischer Form vorliegen.
Das Ziel ist eine höhere Fälschungssicherheit und zugleich eine Beschleunigung der Bearbeitungsprozesse, da weniger Papierformulare und manuelle Arbeitsschritte nötig sind.
Sind die neuen Fotoautomaten leicht zu bedienen?Laut Aussagen von Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel sowie ersten Meldungen aus einigen Kommunen sollen die neuen Geräte sehr nutzerfreundlich sein. Sie führen Schritt für Schritt durch den Prozess: Man setzt sich in die Kabine oder vor das Gerät, richtet das Gesicht aus und wird anschließend angeleitet, wie man das optimale Foto schießt.
Nach wenigen Versuchen wird das Bild gespeichert und sofort an die Behörde übertragen. Die Bedienung ist zudem meist barrierearm gestaltet, sodass beispielsweise Menschen mit Geh- oder Seheinschränkungen das Gerät möglichst ohne fremde Hilfe nutzen können.
Was sollten Rentnerinnen und Rentner besonders beachten?- Termine rechtzeitig planen: Wer seinen Personalausweis oder Reisepass verlängern muss, sollte frühzeitig einen Termin beim Bürgeramt vereinbaren.
- Foto vor Ort oder Fotostudio: Entscheiden Sie, ob Sie das Passbild direkt vor Ort machen oder eines der neuen zertifizierten Fotostudios aufsuchen.
- Postzustellung: Nutzen Sie das neue Angebot der Postzustellung, wenn Ihnen der Weg zum Bürgeramt schwerfällt oder Sie unnötige Wartezeiten vermeiden möchten.
- Datenschutz: Gerade für Seniorinnen und Senioren ist es wichtig, ein gutes Gefühl im Umgang mit sensiblen Daten zu haben. Die Ämter sind verpflichtet, diese Daten verschlüsselt und sicher zu verwalten.
Insgesamt verspricht die Reform des Pass- und Meldewesens eine deutliche Vereinfachung: Digitale Fotos, automatisierte Prozesse und die Option auf Postzustellung stellen wesentliche Erleichterungen dar – nicht nur für Rentnerinnen und Rentner, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger.
Zwar erfordert der Umgang mit den neuen Fotoautomaten und digitalen Verfahren zunächst ein wenig Umgewöhnung, doch auf lange Sicht dürften die Vorteile überwiegen.
Abschließender HinweisDeutschland macht einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung. Die neuen Regelungen für Personalausweise und Reisepässe ab 2025 sollen die Bürokratie abbauen und gleichzeitig für mehr Sicherheit sorgen.
Gerade älteren Menschen bietet diese Modernisierung eine komfortablere Möglichkeit, wichtige Ausweisdokumente zu beantragen – dank digitaler Fotoerfassung, Postzustellung und effizienter Antragswege.
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Den Betrieb entrüsten – Aktiv gegen Kriegstüchtigkeit
Ramazan Demir nach 30 Jahren Haft in Amed empfangen
Nach drei Jahrzehnten in türkischer Haft ist der politische Gefangene Ramazan Demir aus dem Hochsicherheitsgefängnis Karabük entlassen worden. Am Montag wurde er in Amed (tr. Diyarbakır) von einer größeren Menschenmenge feierlich empfangen.
Demir war im Oktober 1994 in der kurdischen Provinz Çewlîg (Bingöl) festgenommen und später zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zuletzt hatte er 14 Jahre im T-Typ-Gefängnis von Karabük verbracht. Zuvor war er in verschiedenen Haftanstalten untergebracht, darunter in Amed, Meletî (Malatya) und Ordu.
Vor der Zweigstelle des Vereins für Solidarität mit Familien von Gefangenen (TUAY-DER) in Amed wurde Demir von Angehörigen, Aktivist:innen und Lokalpolitiker:innen begrüßt. Die Menge empfing ihn mit Applaus, Pfiffen und schrillem Trillern sowie der Parole „Es lebe der Widerstand in den Gefängnissen“.
Aufruf an die Politik
In einer kurzen Ansprache erklärte Demir, es gebe weiterhin zahlreiche Gefangene, die trotz abgesessener Haft im Gefängnis verblieben. Er forderte die Regierung dazu auf, das Friedensangebot der kurdischen Bewegung ernst zu nehmen, und rief zum „gemeinsamen Aufbau eines würdevollen Friedens“ auf. Den gesellschaftlichen Einsatz für Menschenrechte und Gerechtigkeit bezeichnete er als notwendig.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ngos-dokumentieren-isolationshaft-in-gefangnissen-von-adana-48371 https://deutsch.anf-news.com/frauen/politische-gefangene-nach-31-jahren-haft-freigelassen-47572 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/imrali-gefangener-veysi-aktas-aus-haft-entlassen-47260
YPJ: Die Befreiung von Raqqa war ein Wendepunkt
Zum achten Jahrestag der Befreiung der Stadt Raqqa von der Terrorherrschaft der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) haben die Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) an die Bedeutung des Ereignisses erinnert. In einer offiziellen Erklärung erklärte Amira Mohammed, Mitglied des Militärrats der YPJ, dass die Stadt heute als Symbol der Hoffnung stehe – „nach Jahren der Finsternis“.
„Die Menschen in Raqqa litten schwer unter der Herrschaft des IS – unter Unterdrückung, Gewalt und systematischer Entrechtung. Besonders Frauen wurden gedemütigt, ihrer Freiheit beraubt und zum Tragen schwarzer Kleidung und Ketten gezwungen“, sagte Mohammed.
Befreiung als Wendepunkt
Raqqa war jahrelang de facto-Hauptstadt des sogenannten IS-Kalifats. Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), zu denen auch die YPJ gehören, hatten die Stadt nach monatelangen Kämpfen am Boden am 20. Oktober 2017 zurückerobert. Die von der internationalen Anti-IS-Koalition aus der Luft unterstützte Offensive gilt als einer der wichtigsten Wendepunkte im Kampf gegen den IS in Syrien.
Mohammed würdigte in ihrem Videostatement die Rolle aller Kämpfer:innen, die zur Befreiung beigetragen haben – „vom ersten Schuss bis zum letzten Schritt der Rückeroberung“. Der Einsatz der Frauenverteidigungseinheiten sei dabei ein zentraler Faktor gewesen. „Wir haben Raqqa aus der Dunkelheit ins Licht geführt“, so Mohammed.
Versprechen zur vollständigen Befreiung Syriens
Die YPJ-Kommandantin bekräftigte in ihrer Erklärung, dass der Kampf gegen Terrorismus und Besatzung weitergehe: „Unser Versprechen steht: Wir werden nicht ruhen, bis ganz Syrien frei ist – jeder einzelne Zentimeter unseres Landes.“ Die QSD und die YPJ seien weiterhin „das Schutzschild der Region“ und würden jedem Versuch einer Bedrohung entschlossen entgegentreten.
Raqqa sei heute „eine sichere Stadt, die Perle des Euphrat“, sagte Mohammed. Der Wiederaufbau und die Rückkehr des gesellschaftlichen Lebens verdankten sich dem Engagement der Verteidigungskräfte und der Bevölkerung in ganz Nord- und Ostsyrien.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-die-befreiung-raqqas-besiegelte-bundnis-mit-den-volkern-48461
Journalist Hüseyin Aykol wird erneut ins künstliche Koma versetzt
Der Gesundheitszustand des Journalisten und Autors Hüseyin Aykol bleibt weiterhin ernst. Wie das behandelnde Krankenhaus in Ankara am Montag mitteilte, soll der 73-Jährige erneut für mehrere Tage ins künstliche Koma versetzt werden. Grund sei eine Infektion in der Lunge, die eine gezielte medizinische Behandlung erfordere.
Aykol war am Dienstag vergangener Woche in seiner Wohnung in Ankara mit einer Hirnblutung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Während der Behandlung erlitt er einen zweiten Schlag. Seither wird er auf der Intensivstation des Bildungs- und Forschungskrankenhauses Sincan medizinisch versorgt.
Die zunächst verabreichten Medikamente zur Sedierung waren zwischenzeitlich abgesetzt worden. Aufgrund der neu aufgetretenen Komplikationen entschieden die behandelnden Ärzt:innen nun, den Patienten erneut in einen kontrollierten Tiefschlaf zu versetzen. Lebensgefahr besteht den Angaben zufolge weiterhin.
Über Hüseyin Aykol
Hüseyin Aykol wurde 1952 in Salihli (Manisa) geboren. Er studierte in Ankara zunächst Medizin, später Politikwissenschaften, und engagierte sich früh in linken Jugendbewegungen. Seit den frühen 80er Jahren wurde er mehrfach verhaftet und verbrachte insgesamt über zehn Jahre in türkischen Gefängnissen.
Aykol war Mitbegründer und langjähriger Chefredakteur der kurdisch-türkischen Tageszeitung Özgür Gündem und prägte über Jahrzehnte die Medienlandschaft in der Tradition der freien kurdischen Presse. Neben seiner publizistischen Tätigkeit engagierte er sich besonders für die Rechte von Gefangenen und dokumentierte deren Situation in zahlreichen Artikeln und Büchern.
Bis zuletzt war Aykol mit mehr als 60 Verfahren konfrontiert – meist wegen journalistischer Arbeit. Zuletzt saß er 2019 wegen angeblicher PKK-Propaganda in Haft.
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalist-huseyin-aykol-weiterhin-in-kritischem-zustand-48438 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalist-huseyin-aykol-mit-hirnblutung-im-krankenhaus-48380 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalist-huseyin-aykol-akp-mitglied-wider-willen-42584
IHD fordert lückenlose Aufklärung des Todes von Rojin Kabaiş
Der Menschenrechtsverein IHD hat eine umfassende Untersuchung zum Tod der kurdischen Studentin Rojin Kabaiş gefordert. In einer zeitgleich in mehreren Provinzen durchgeführten Pressekonferenz übte die Organisation scharfe Kritik an staatlichen Institutionen. Der Vorwurf: Strukturen wie das Justizministerium und das Institut für Rechtsmedizin trügen mit ihrem Verhalten zur Vertuschung geschlechtsspezifischer Gewalt bei.
Die koordinierten Pressekonferenzen fanden in Wan (tr. Van), Riha (Urfa), Êlih (Batman), Dersim (Tunceli), Izmir, Mersin, Adana und Antalya statt, der zentrale Erklärungstext wurde jeweils von der IHD-Frauenkommission verlesen.
Kritik an Straflosigkeit und mangelndem Schutz
In Wan erklärte Ayten Kıran, Ko-Vorsitzende der örtlichen IHD-Zweigstelle, dass seit dem Rückzug der Türkei aus der Istanbul-Konvention 2021 die Schutzmechanismen für Frauen messbar geschwächt worden seien. Der Staat komme seiner Pflicht, Frauen vor Gewalt zu schützen und ihr Recht auf Leben zu garantieren, nicht ausreichend nach. Dies gelte nicht nur für den Fall Rojin Kabaiş, sondern für zahlreiche ungeklärte Todesfälle von Frauen im ganzen Land.
„Die Praxis der Straflosigkeit verletzt das Recht von Frauen auf Leben, auf Zugang zur Justiz und auf effektive Ermittlungen“, so Kıran. Der IHD wirft insbesondere dem Institut für Rechtsmedizin vor, Gutachten auszustellen, die eher den mutmaßlichen Tätern als der Wahrheit dienten. Dies zwinge Angehörige oft zu jahrelangem Kampf um Gerechtigkeit – unter fortwährender Gefährdung ihrer Sicherheit.
Zentrale Forderungen des IHD
Der IHD ruft das Justizministerium, die Rechtsmedizin, die parlamentarische Menschenrechtskommission, Anwaltskammern, Frauenrechtszentren sowie die gesamte Zivilgesellschaft auf, sich für eine unabhängige und transparente Aufklärung einzusetzen. Die Hauptforderungen lauten:
▪ Lückenlose und effektive Ermittlungen im Fall Rojin Kabaiş sowie in allen Fällen mutmaßlicher Femizide;
▪ Ende des Monopols der staatlichen Gerichtsmedizin bei der Beweiserhebung – stattdessen sollen auch unabhängige medizinische Gutachten rechtsgültig anerkannt werden;
▪ Wiedereinführung der Istanbul-Konvention und damit einhergehender Schutzmechanismen für Frauen;
▪ Klares Vorgehen gegen Straflosigkeit bei Gewalt gegen Frauen, einschließlich staatlicher Mitverantwortung, wo vorhanden.
Deutliche Botschaften von Frauen
In zahlreichen Städten wurde die Erklärung im Beisein lokaler Parteivertreter:innen, zivilgesellschaftlicher Gruppen und Fraueninitiativen verlesen. In Izmir nahm die DEM-Partei an der Veranstaltung teil. In Mersin wurden Plakate mit Aufschriften wie „Was geschah mit Rojin?“, „Wir kennen den Täter“ und „Aufhebung der Geheimhaltung im Fall“ gezeigt.
Auch in anderen Städten lauteten die Botschaften: „Rojins Tod war kein Suizid – es war Mord“, „Frauenmorde sind politisch“ und „Gerechtigkeit für Rojin“. Diese Parolen spiegeln eine wachsende Besorgnis über die steigende Zahl ungeklärter Femizide und das als unzureichend empfundene staatliche Vorgehen dagegen wider.
Der Fall Rojin Kabaiş
Rojin Kabaiş war Studentin an der Universität Yüzüncü Yıl in Wan. Im Oktober 2024 wurde die 21-Jährige 18 Tage nach ihrem Verschwinden aus einem Wohnheim am Ufer des Wan-Sees tot aufgefunden. Die Ermittlungsbehörden stellten frühzeitig die These eines Suizids in den Raum – eine Deutung, die von ihrer Familie und deren Rechtsbeistand von Beginn an entschieden in Zweifel gezogen wurde. Inzwischen ist bekannt, dass ein forensisches Gutachten Hinweise auf mögliche sexualisierte Gewalt enthält – zwei männliche DNA-Spuren wurden an sensiblen Körperstellen festgestellt.
Die Umstände ihres Todes, die Reaktion der Behörden – die Information auf männliche DNA-Spuren an Rojins Körper wurde erst rund ein Jahr nach ihrem Tod bekannt – und die bisherigen Ermittlungsfortschritte werfen aus Sicht von Menschenrechtsorganisationen und Angehörigen viele Fragen auf. Der IHD spricht von einem möglichen Femizid und fordert vollständige Transparenz, insbesondere hinsichtlich der Ermittlungen, der medizinischen Gutachten und der staatsanwaltschaftlichen Bewertungen.
Rojin Kabaişs Familie fordert zudem Aufklärung darüber, warum der Rektor der Universität in Wan, Hamdullah Şevli, die mehrere Jahre für die regierende AKP im türkischen Parlament saß, sich ohne jegliche medizinische Qualifikation an der Autopsie von Rojin Kabaiş beteiligt hat. Auch verlangen die Angehörigen, dass die Geheimhaltungsverfügung über der Ermittlungsakte aufgehoben wird.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/taxifahrer-in-wan-protestieren-fur-aufklarung-des-todes-von-rojin-kabais-48452 https://deutsch.anf-news.com/frauen/widerspruche-im-fall-rojin-kabais-dem-abgeordnete-fordert-unabhangige-untersuchung-48364 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/fall-rojin-kabais-strafanzeige-gegen-gerichtsmedizin-und-proteste-in-wan-48368 https://deutsch.anf-news.com/frauen/rojin-kabais-dna-funde-erharten-verdacht-auf-sexualisierte-gewalt-48336
A Former regime Underground prison discovered in Homs
Internal security forces in Homs discovered underground prison in al-Mukharram area of Homs Governorate used during the former regime to detain civilians, officials said
Omar Al-Mousa, Assistant Director of al-Mukharram District, told SANA on Monday that the discovery of the prison occurred recently in Buwaydat Salamiyah during police patrols conducting inspections operation in the area.
Al-Mousa pointed out that the prison is an underground cave with a sealed iron door, it contains items and tools used for torture, including sticks and ropes, noting that the site is connected to a tunnel five meters deep and forty meters long.
Syrian-Austrian-German Economic Forum Focuses on Cooperation and Partnerships
The Syrian-Austrian-German Economic Forum 2025 kicked off Monday in Damascus, bringing together representatives from Syrian economic bodies, business leaders, and investors from the three countries, as well as the ambassadors of Germany and Austria to Syria.
The forum aims to present investment opportunities in Syria across various production and service sectors and to expand collaboration between Syrian, Austrian, and German companies. It features specialized sessions on investment laws, the role of transport infrastructure in economic development, energy, digital transformation, and the rebuilding and urban development process.
In his opening speech, Syria’s Deputy Minister of Economy and Trade for Internal Trade Affairs, Maher al-Hassan, emphasized that the forum sends a strong message of mutual trust and represents the shared desire to enhance cooperation between Syria and its partners in Austria and Germany. He noted that the event would open new avenues for investment in various sectors.
Al-Hassan also highlighted that the Syrian government is working diligently to improve the investment climate by reforming legislation, simplifying procedures, and offering incentives to investors.
Syrian Chamber of Commerce Federation President, Alaa al-Ali, underscored the significance of the forum as a true platform for dialogue between Syrian and international businesses.
He stressed that the forum reflects growing confidence in Syria as a promising investment destination. Al-Ali also pointed out that holding the forum in Damascus is a clear sign of Syria’s steady progress toward economic recovery and its renewed openness to the world.
Olaf Hoffmann, President of the German-Arab Chamber of Commerce, described the forum as the beginning of a new phase of economic cooperation between Syria and Germany.
He commended the Syrian government’s efforts in strengthening economic ties and emphasized the importance of boosting the reconstruction process and expanding trade exchanges, particularly in renewable energy sectors.
German Ambassador to Syria, Clemens Hach, highlighted the forum’s importance in fostering cooperation with other nations. He stated that Germany is ready to provide consulting, economic expertise, knowledge transfer, and the will to contribute to building a sustainable and peaceful future, while enhancing security and development in Syria.
Meanwhile, Austrian Chamber of Commerce President, Werner Vasslabend, reiterated that Austria views the Syrian market as a key strategic hub in the region. He noted that Austrian companies are eager to share their expertise and contribute to developmental projects in Syria.
Austrian Ambassador to Syria, Isabel Rauscher, also emphasized her country’s commitment to forging partnerships with the Syrian business sector and supporting the nation’s reconstruction and development journey.
In conclusion, forum participants reaffirmed the importance of strengthening economic partnerships between Syria and its Austrian and German counterparts, with a focus on supporting reconstruction projects and fostering sustainable development.
Ist Trumps Friedensplan nur eine Täuschung?
Eine Klausur als vorgezogene Totenmesse: Die Union besiegelt ihren eigenen Untergang
Gestern hat sich das CDU-Präsidium sich zu einer zweitägigen Klausur in den Berliner Grunewald zurückgezogen, um über ihre “Strategie” bei den bevorstehenden Landtagswahlen zu beraten und ein Krisenmanagement angesichts der explodierenden Umfragewerte zu finden. Dies führt natürlich unweigerlich zu der Frage, wie lange man sich die Anti-AfD-Brandmauer noch leisten will. Wie unrettbar diese Partei verloren ist, […]
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Israeli Airstrikes on Gaza Kill 57 Palestinians, Injure 158 in 24 Hours
The Palestinian Ministry of Health in Gaza reported on Monday that 57 Palestinians were killed and 158 injured in Israeli airstrikes over the past 24 hours.
The ministry said in its daily report that several victims remain trapped under the debris, as emergency medical and civil defense teams have been unable to reach them due to ongoing bombardments and destroyed infrastructure.
Since the beginning of the war on Gaza on October 7, 2023, the death toll in Gaza has reached 68,216, with 170,361 individuals reported injured. This figure includes casualties from the latest escalation, despite a brief ceasefire declared on October 11, 2023.
Following the ceasefire, 80 more Palestinians have been killed, 303 injured, and 426 bodies have been retrieved from the wreckage.
The humanitarian situation in Gaza continues to deteriorate, as the ongoing airstrikes and limited access to emergency aid exacerbate already dire conditions in the densely populated coastal enclave.
As the conflict persists, hopes for a lasting ceasefire remain fragile, with both sides continuing to suffer heavy losses.
NachDenkSeiten: Deutschland: „Unser Militär ist dem russischen Militär unendlich überlegen“ – Wieso dann die ganze Aufrüstung?
New Israeli Incursion into Southern Syria’s Quneitra
Israeli forces carried out an incursion into the village of Ovania, located in the northern countryside of Quneitra, on Monday, a SANA reporter said.
According to the reporter, an Israeli force comprising two military vehicles advanced from the town of Hadar toward Ovania before withdrawing shortly afterward.
On Sunday, Israeli forces infiltrated several villages in the Quneitra countryside.
These aggressions against Syrian territory represent a violation of the 1974 disengagement agreement, international law, and United Nations resolutions.
Syria condemns these actions and calls on the international community to take a firm stand to halt them.
Warum die vom Westen finanzierte Opposition in Russland so unbeliebt ist
Schwerbehinderung: So entlarvt man Bewertungsfehler beim GdB Antrag
Viele Betroffene wissen nicht: Sie dürfen die versorgungsärztliche Stellungnahme und alle zugrunde liegenden Befunde einsehen – und kopieren. Das eröffnet enorme Chancen im Widerspruchsverfahren, etwa bei GdB-Feststellungen, Pflegegrad, Unfall- und Rentenleistungen. Rechtsgrundlage ist § 25 SGB X.
Danach muss die Behörde Akteneinsicht gewähren, wenn die Kenntnis zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich ist. Dazu gehören ausdrücklich auch medizinische Unterlagen, auf die sich die Entscheidung stützt.
Was genau steht Ihnen zu?§ 25 SGB X verpflichtet die Behörde, Einsicht in die Verfahrensakte zu erlauben. Nur Entwürfe und reine Vorarbeiten sind bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens ausgenommen – nicht aber die versorgungsärztliche Stellungnahme, wenn sie als Entscheidungsgrundlage herangezogen wurde.
Medizinische Inhalte dürfen nur in Ausnahmefällen über einen Arzt vermittelt werden, etwa wenn unmittelbare Gesundheitsnachteile drohen; das beschränkt Ihr Einsichtsrecht aber nicht. Und: Sie dürfen Auszüge selbst fertigen, fotografieren oder Kopien verlangen; die Behörde kann hierfür einen angemessenen Kostenersatz berechnen.
Behörden dürfen ihre Entscheidung nicht auf Unterlagen stützen, deren Bekanntgabe sie verweigern. Das betonen juristische Kommentare ausdrücklich – die Akteneinsicht kann nicht „ins Leere“ laufen, indem wesentliche Belege im Verborgenen bleiben.
Warum die versorgungsärztliche Stellungnahme der Schlüssel istDie interne ärztliche Bewertung (häufig „versorgungsärztliche Stellungnahme“ oder „ärztlicher Dienst“) prägt den Bescheid: Welche Diagnosen wurden anerkannt? Wie wurden Funktionsbeeinträchtigungen nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) bewertet?
Gerade hier passieren Fehleinschätzungen – etwa, wenn aktuelle Befunde fehlen, Dauerschäden verharmlost oder Wechselwirkungen mehrerer Leiden nicht zum Gesamtbild (Gesamt-GdB, Pflegebedarf, MdE) zusammengeführt werden.
Wer die Stellungnahme kennt, kann den Widerspruch gezielt auf Lücken, Widersprüche und Bewertungsfehler aufbauen. (Für die Praxis der Aktenübersendung/Kopien und typische Modalitäten verweisen selbst Unfallversicherungsträger auf § 25 SGB X.)
So kommen Sie an die Unterlagen – Schritt für Schritt1. Kurz und klar beantragen:
„Hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 25 SGB X in meine vollständige Verwaltungsakte einschließlich der versorgungsärztlichen Stellungnahme und sämtlicher Befundberichte/Gutachten, auf die sich der Bescheid bezieht. Bitte übersenden Sie mir Kopien bzw. ermöglichen Sie mir, die Akte vor Ort zu fotografieren.“
2. Bezug zum Verfahren herstellen:
Nennen Sie Aktenzeichen/Bescheiddatum und den Zweck („zur Widerspruchsbegründung“). Das erfüllt das Merkmal der „Erforderlichkeit“.
3. Format wählen:
Bitten Sie um Kopien/Scans oder um Einsicht vor Ort – Sie dürfen selbst fotografieren; bei Kopien kann die Behörde Kostenersatz verlangen. Anwält:innen erhalten Akten oft zur Kanzleieinsicht.
4. Arztvorbehalt aktiv nutzen – aber nicht akzeptieren, wenn er missbraucht wird:
Besteht die Behörde auf „Vermittlung durch einen Arzt“, benennen Sie eine/n Vertrauensarzt/-ärztin. Wichtig: Das beschneidet Ihr Einsichtsrecht nicht; es geht nur um das „Wie“ der Kenntnisvermittlung.
5. Frist im Blick:
Die Widerspruchsfrist (meist 1 Monat) läuft weiter. Beantragen Sie ggf. Fristverlängerung mit Hinweis auf ausstehende Akteneinsicht – andernfalls fristwahrend Widerspruch einlegen und nach Akteneinsicht begründen. (Allgemeine Verfahrenspraxis; gestützt auf § 25 SGB X und Rechtsschutzgrundsätze.)
„Interne Unterlagen/Entwürfe“ – trifft auf die versorgungsärztliche Stellungnahme nicht zu, wenn sie Grundlage der Entscheidung ist. Entwürfe sind nur bis Abschluss des Verwaltungsverfahrens ausgenommen.
„Gesundheitsschutz“ – dann Vermittlung über einen Arzt; Ihr Recht bleibt bestehen, benennen Sie eine/n Vertrauensarzt/-ärztin.
„Keine Kopien/kein Fotografieren“ – § 25 Abs. 5 SGB X erlaubt eigene Abschriften/Fotos und behördliche Ablichtungen gegen angemessenen Kostenersatz.
Mit Aktenkenntnis lässt sich die Begründung präzise aufbauen: konkrete Aktenstelle zitieren, Lücke benennen (z. B. fehlender Reha-Entlassungsbericht), VMG-Regel anführen, aktuellen Befund beilegen und Neubewertung verlangen.
So erhöhen Sie die Chancen auf Abhilfe im Vorverfahren – ohne sofortige Klage. (Diese Vorgehensweise entspricht dem gesetzlich verankerten Akteneinsichtsrecht und der gelebten Verwaltungspraxis.)
Mustertext für Ihren AntragBetreff: Antrag auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X – [Ihr Name], AZ: [XXXX]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Akteneinsicht in die vollständige Verfahrensakte, inklusive der versorgungsärztlichen Stellungnahme, aller Befundberichte, eingeholten Gutachten sowie der behördlichen Bewertungsvermerke, auf die sich der Bescheid vom [Datum] stützt.
Bitte übersenden Sie mir Kopien/Scans (alternativ: terminieren Sie eine persönliche Akteneinsicht; ich fertige eigene Fotoabschriften an).
Die Einsicht ist zur Wahrnehmung meiner Rechte im laufenden Widerspruchsverfahren erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Wer seine Akte kennt, argumentiert besser. Die versorgungsärztliche Stellungnahme ist dabei der Dreh- und Angelpunkt – und kein Geheimdokument. Fordern Sie sie ein, prüfen Sie kritisch, und untermauern Sie Ihren Widerspruch mit Aktenzitaten, VMG-Bezug und frischen Befunden. Das ist Ihr Recht.
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Who Buried the Investigation of Charlie Kirk’s Murder?
Who Buried the Investigation of Charlie Kirk’s Murder?
Paul Craig Roberts
It has been one month and 10 days since Charlie Kirk’s assassination, and we still know nothing factual about it.
The information or disinformation that has come out is nonsensical. Andrew Kolvet, a spokesman for Turning Point USA and executive producer of The Charlie Kirk Show, said the doctor who examined Kirk told him that there was no exit wound. Yet, we are told that the bullet was fired from a 30-06 rifle used by the suspect Tyler Robinson. This is an impossibility. A 30-06 would have left little of Kirk’s neck or head. It is ammunition used for grizzly bear and moose.
There is no evidence that any media or FBI questioned the attending doctor concerning his report of no exit wound as reported by Kolvet.
An internet search reports that no bullet has been found. A suggestion is offered that perhaps it has been recovered but the news is being withheld “possibly due to ongoing forensic processing or investigative sensitivity.” After 40 days they are still examining a bullet? The only possible thing that could be sensitive about the bullet, if they have it, is it is not 30-06 caliber.
The bullet that blew out the back of President Kennedy’s skull and managed to continue its magical path and cause three more wounds was allegedly found intact on the floor of President Kennedy’s limousine. It was a less powerful caliber than the alleged 30-06 used to murder Kirk. The explanation handed to us dumbshit insouciant Americans is that Kirk was so strong that the bullet fragmented and does not exist.
So what evidence do they have on which to try the suspect, Tyler Robinson? Theories of a fragmented bullet from a likely planted rifle with no evidence that the bullet that killed Kirk was ever fired from the rifle? Anyone can put an empty case in the receiver of a rifle or fire into the air or ground and not eject the case.
Other reports said the doctor attending to Kirk said that he found the bullet under Kirk’s neck skin. This cannot be correct if the bullet was a powerful 30-06. As far as available information goes, no one in the media or FBI has asked the doctor for the bullet or even inquired if he found it.
Among these astonishing investigatory failures, no one, not the FBI, not the media, has tracked down and questioned the clearly indicated man in brown whose movements and behavior suggest he might have been the murderer and who, according to an available video assuming it is not an AI creation, supervised the loading of Kirk’s body into a private vehicle and departed with it.
The media customarily dismisses any departure from the official narrative as a conspiracy theory and ignores it. Therefore, those who intend to deceive us have a free hand.
Kash Patel, on whom so many Americans rested their hopes for a return of a truthful and honest FBI, owes us explanations. He needs to tell us whether they have the bullet and if not why not. He needs to tell us if there is an exit wound and if not, why not. He needs to tell us who the man in brown is and whether he has been questioned and whether the video evidence of him directing Kirk’s body into a private vehicle and driving off with it is valid. He needs to tell us how Tyler Robinson hid the murder weapon in the nearby woods when he jumped down from the roof with no rifle in his possession.
Many have concluded that the man in brown was an Israeli agent who killed Kirk because Kirk had begun leading the rising American generation to question, rather than to worship, Israel. The absence of a professional investigation and objective reporting of Kirk’s assassination supports the belief that the Trump regime is covering up Israel’s murder of Charlie Kirk.
Only 49% of Americans Support Designating Antifa a Terrorist Organization
Only 49% of Americans Support Designating Antifa a Terrorist Organization
Paul Craig Roberts
If the report is correct, a poll found that only 49% of American voters support the violent anti-white organization Antifa’s designation as a terrorist organization. 30% oppose and 21% are unsure. 80% of Democrats oppose. https://headlineusa.com/poll-americans-support-antifa-terror-designation/?utm_source=HUSA_EMAIL_NSP_AM&utm_medium=email&utm_campaign=HUSAemail
Antifa is the group that looted and burned the business districts in many American cities with full enablement and protection by Democrats. The limp excuse was that back George Floyd, a fentanyl addict, was killed by a white cop, Derek Chauvin.
The charge was based on a black girl’s cell phone video that experts proved due to the angle it was taken suffered from perspective distortion. The close up police videos showed that Chauvin’s knee was on Floyd’s shoulder, correct police procedure, not on his neck. The coroner’s report said that Floyd died from fentanyl overdone and that there were no signs of strangling. But the Democrats wanted a white cop victim, and so Floyd was framed despite being cleared by the hard evidence. As Floyd was convicted by the whore media long before his trial, the jury had no choice but to find him guilty or Antifa and Black Lives Matter would have been on jury members’ lawns treating to burn them out. Floyd was recently stabbed 21 times in prison. This is Democrat “justice” in America today. The Republicans, of course, did nothing about the frame up of Chauvin, and Trump, busy at work pardoning financial criminals, has not dared to pardon Chauvin, a truly innocent person.
The fact that only 49% of Americans are capable of understanding that Antifa is a terrorist organization is more proof in support of my reluctant conclusion that Americans are too stupid of a people to survive. That only 20% of Democrats see Antifa as a terrorist organization tells us that the Democrat party is lost to America. Indeed, the Democrat Party is now actively engaged in insurrection against the government of the United States. It is pointless to deny this fact.
What are we going to do about it? Indeed, can we do anything about it?
Admiral Alvin Hosley Put Principle Above Career and Resigned as Head of the US Southern Command in Opposition to Trump’s Fake Excuse Venezuela Regime Change
Admiral Alvin Hosley Put Principle Above Career and Resigned as Head of the US Southern Command in Opposition to Trump’s Fake Excuse Venezuela Regime Change
Another loss of a principled officer to illegal American aggression.
It Was Obvious that Israel Would Resume Murdering Palestinians Once Israel Used Trump’s Phony Cease Fire to Get Their Hostages Back
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