«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Bürgergeld: Zahnspange für das Kind – Warum das Jobcenter nicht zahlen muss
Eltern, die Bürgergeld beziehen, hoffen oft auf Unterstützung des Jobcenters, wenn für ihre Kinder eine Zahnspange notwendig wird. Ein aktuelles, wegweisendes Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen macht nun unmissverständlich klar:
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung begründen keinen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II – und zwar auch dann nicht, wenn die Behandlung über mehrere Jahre läuft und erhebliche Summen ausmacht.
Worum es gehtKonkret verlangte eine Bedarfsgemeinschaft einen Mehrbedarf in Höhe von 1.010,21 Euro vom Jobcenter. Die IKK classic hatte zuvor die Kostenübernahme bestandskräftig abgelehnt. Als Anspruchsgrundlage kam daher allein der Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II in Betracht.
Doch die Klage vor dem LSG Sachsen blieb erfolglos. Die Richterinnen und Richter stellten klar: Es handelt sich nicht um einen besonderen Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II.
Kein „laufender Bedarf“ trotz Drei- bis VierjahresplanEin zentraler Punkt des Urteils: Auch eine über drei bis vier Jahre angelegte Behandlung begründet keinen laufenden Bedarf. Zwar sah der Heil- und Kostenplan vor, vierteljährlich eine Abrechnung zu erstellen.
Das Gericht wertete dies aber nicht als Vielzahl regelmäßig wiederkehrender, einzelner Bedarfe, sondern als einen Gesamtbedarf für die gesamte Behandlung, die mit voraussichtlich 3.362,21 Euro veranschlagt war.
Damit fehlt die rechtliche Grundlage, die ein fortlaufendes, monatlich wiederkehrendes Mehrbedarfsbudget rechtfertigen könnte.
Nicht „besonders“ im Sinne des GesetzesFür einen besonderen (atypischen) Bedarf verlangt die Rechtsprechung, dass dieser nur bei einer eher kleinen Gruppe Leistungsberechtigter auftritt. Genau das verneinte das LSG Sachsen. Bereits das LSG Nordrhein-Westfalen hatte in einem Urteil vom 9. August 2012 (Az. L 6 AS 139/12 ZVW) auf eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) verwiesen:
Schon 2001 wurde festgestellt, dass kieferorthopädische Behandlungen bei mindestens rund 50 Prozent der Kinder in Deutschland durchgeführt werden. Eine solch verbreitete Versorgung ist gerade kein atypischer Ausnahmefall, sondern sozialtypisch – und damit kein besonderer Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II.
Unabweisbarkeit: strenge Hürde durch das BSGHinzu kommt die Subsidiarität der Grundsicherung. Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 12. Dezember 2013 (B 4 AS 6/13 R) klargestellt:
Ein medizinischer Bedarf ist im SGB II grundsätzlich nur dann „unabweisbar“, wenn nicht die gesetzliche Krankenversicherung oder Dritte verpflichtet sind, die Leistung zu erbringen. Im vorliegenden Fall ging es – bei einer Zahnfehlstellung nur der Indikationsgruppe 2 – um Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt.
Zwar kann nach der BSG-Rechtsprechung grundsätzlich in solchen Fällen ein Anspruch auf eine Mehrbedarfsleistung entstehen. Aber: Die befundbezogenen Indikationen der Kieferorthopädie-Richtlinien ziehen bewusst eine Grenze zwischen Befunden mit eindeutiger medizinischer Notwendigkeit und solchen, deren Behandlungsnotwendigkeit nicht ausreichend begründet ist.
SGB V: Eigenverantwortung für Eingriffe über das Notwendige hinausAus der Grundkonzeption des SGB V folgt: Behandlungen, die über die notwendige Versorgung hinausgehen, sind vom Versicherten selbst zu tragen. Genau das sah das LSG Sachsen hier als maßgeblich an.
Eine medizinisch ausreichend begründete Behandlungsnotwendigkeit war bei der Klägerin nicht erkennbar. Zwar schilderte sie niedrigschwellige Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen und Verspannungen. Diese wurden jedoch – sobald die Krankenversicherung die Kosten übernahm – ärztlich behandelt. Schwerwiegende, die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigende Effekte erkannte das Gericht nicht.
Kernaussagen auf einen BlickTABELLE
FazitDas LSG Sachsen betont die Grenzen des Bürgergeld-Systems: Kieferorthopädische Behandlungen von Kindern – selbst wenn sie über Jahre laufen und teuer sind – lösen grundsätzlich keinen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II aus.
Grundrechtsrelevante Beeinträchtigungen durch eine nicht ausreichende Krankenbehandlung, die durch ergänzende Leistungen der Grundsicherung abzuwenden wären, lagen in den betroffenen Zeiträumen nicht vor. Damit bleibt es dabei: Für medizinische Leistungen oberhalb der notwendigen Versorgung müssen Familien selbst aufkommen.
Anmerkung des VerfassersKein Zuschuss vom Jobcenter für Jugendliche bei Zahnspange – so bereits das BSG (Az. B 4 AS 6/13 R).
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Die Technokraten fallen, weil ihre Ideologie versagt
Dr. Tilak K. Doshi, Tilak’s Substack
Bei einer Podiumsdiskussion und Buchvorstellung zum Thema „The War on Science“ (Der Krieg gegen die Wissenschaft), veranstaltet am Samstag in London von der Free Speech Union, erinnerte Richard Dawkins sein Publikum an die Lysenko-Saga in der Sowjetunion. Der berühmte britische Evolutionsbiologe wies auf die Parallelen zwischen der heutigen Pseudowissenschaft zum Thema Geschlecht und der sowjetischen Pseudowissenschaft zur Pflanzengenetik hin.
In den Annalen der wissenschaftlichen Schande gibt es nur wenige Episoden, die mit der Lysenko-Geschichte vergleichbar sind. Unter der eisernen Schirmherrschaft von Josef Stalin und später Nikita Chruschtschow unterwarf die schädliche sowjetische Doktrin die Biologie der marxistisch-leninistischen Ideologie. Der Scharlatan und Agronom Trofim Lysenko verbreitete die Illusion, dass erworbene Eigenschaften vererbbar seien – eine wissenschaftliche Fantasie in proletarischer Verkleidung. Er versprach Rekordernte durch „Vernalisation” von Saatgut und andere Quacksalberei und lehnte die „bürgerliche Wissenschaft” der Mendelschen Genetik als elitäre Sabotage ab.
Das Ergebnis? Säuberungen echter Wissenschaftler wie des tragischen Nikolai Vavilov, der in einem Gulag verhungerte, weil er es wagte, die empirische Wahrheit zu verteidigen; Hungersnöte, die Millionen Menschenleben forderten; und eine Generation sowjetischer Biologen, die durch Dogmen gelähmt war. Der Lysenkoismus war kein bloßer Irrtum, sondern die Instrumentalisierung der Wissenschaft für politische Zwecke, bei der abweichende Meinungen als Verrat galten und Beweise entbehrlich waren.
Spulen wir vor in unsere eigene Zeit, so sind die Parallelen ebenso erschreckend wie unheimlich. In den letzten zwei Jahrzehnten haben wir eine nicht minder heimtückische ideologische Vereinnahmung der Wissenschaft erlebt, die sich jedoch hinter den tugendhaften Gewändern von DEI, „Klimagerechtigkeit” und öffentlicher Gesundheit verbirgt. Im Bereich der Klimapolitik und der COVID-19-Maßnahmen wurden Institutionen, die einst Bastionen rigoroser Forschung waren – die Vereinten Nationen, die Europäische Union, die US-amerikanischen National Institutes of Health (NIH) und Fachzeitschriften mit Peer-Review – von einer progressiv-propagandistischen Ideologie vereinnahmt.
Hier triumphiert „Konsens“ über Daten, Alarmismus verdrängt Skepsis, und abweichende Meinungen werden nicht unterdrückt, sondern „ausgeblendet“ und als „Klimaleugner“ oder „Randepidemiologen“ diffamiert. Die menschlichen Kosten? Explodierende Energiepreise, welche die Arbeiterklasse in Armut stürzen und gleichzeitig den Energiehungrigen in den Entwicklungsländern fossile Brennstoffe vorenthalten; Covid-Lockdowns, die die Wirtschaft und die Zukunft von Kindern zerstört haben; und mRNA-„Impfstoffe“, die ohne vollständige Transparenz auf den Markt gebracht wurden und nun mit einer steigenden Zahl von Berichten über unerwünschte Ereignisse in Verbindung gebracht werden. Milliarden Menschen weltweit haben die Hauptlast getragen, von afrikanischen Dörfern, die auf Geheiß westlicher Moralapostel auf unzuverlässige grüne Energie umgestiegen sind, bis hin zu Schulkindern, die im Namen eines Virus‘, das für sie ein vernachlässigbares Risiko darstellte, maskiert und isoliert worden waren.
Doch in einer Wendung, die Ironiker der Geschichte zu schätzen wissen dürften, hat die Wiederwahl von Donald J. Trump im Jahr 2024 eine Gegenrevolution ausgelöst. Seine im Mai 2025 erlassene Durchführungsverordnung „Wiederherstellung der Goldstandard-Wissenschaft in Amerika“ ist keine bloße bürokratische Floskel. Durch die Forderung nach Transparenz, Reproduzierbarkeit und offenem Gedankenaustausch in der Bundeswissenschaft hat die Trump-Regierung begonnen, das Gebäude der politisierten Expertise abzubauen. Neue Daten über die Schäden des Netto-Null-Dogmas und der Covid-Maßnahmen – basierend auf Physik, Wirtschaft und evidenzbasierter Medizin – unterstützen diesen Kampf.
Zum ersten Mal seit vielen Jahren gibt es echte Hoffnung. Die populistische Revolte könnte noch die Kräfte besiegen, welche die Wissenschaft in vielen Bereichen umstrittener öffentlicher Politik als Geisel genommen haben, und sie wieder zu einem Instrument für das Wohlergehen der Menschen statt für die Kontrolle durch die Elite machen.
Der Geist von Lysenko: Ideologie statt Beweise in modernem GewandUm die Tiefe unseres heutigen Lysenkoismus zu verstehen, muss man sich mit seinem Urbild befassen. Lysenkos Aufstieg in den 1930er Jahren wurde durch Stalins Streben nach einer raschen Industrialisierung ohne „westliche“ Genetik begünstigt, die er als unvereinbar mit dem „dialektischen Materialismus“ ansah. Lysenkos „Michurinistische” Biologie ging davon aus, dass die Umwelt Organismen schnell umformen könne – beispielsweise durch Kälteeinwirkung „abgehärtete” Nutzpflanzen. Andersdenkende wurden als „Saboteure” gebrandmarkt, ihre Karrieren ruiniert, ihr Leben oft vernichtet. Die landwirtschaftlichen Erträge brachen ein, was die Holodomor-Hungersnot und andere Katastrophen noch verschlimmerte. Chruschtschow, der 1953 Stalins Nachfolge antrat, verdoppelte den Einsatz und verwandelte fruchtbare Steppen in Staubwüsten. Erst nach Chruschtschows Sturz 1964 erlaubte das Politbüro unter Breschnew eine stille Wiederbelebung der modernen Genetik – Lysenko ging in Vergessenheit, starb 1976 und hinterließ ein Vermächtnis, das wie ein Schandfleck auf der sowjetischen Wissenschaft lastet.
Die heutige Variante ist subtiler, aber nicht weniger zerstörerisch. In der Klimawissenschaft wird der alarmistische Kult um die anthropogene globale Erwärmung durch Michael Mann und seine erfundene „Hockeyschläger”-Kurve verkörpert, die als statistischer Trick entlarvt worden ist. Mann selbst wurde vor Gericht als jemand entlarvt, der „in böser Absicht gehandelt” hat, als er und seine Anwälte „fehlerhafte Beweise vorlegten und falsche Angaben gegenüber der Jury machten”. Dennoch wurde seine alarmistische Hockeystick-Kurve von mächtigen Institutionen wie der UNO und ihren Agenturen wie dem IPCC verehrt. Netto-Null bis 2050 ist keine Politik, sondern Dogma, das durch Subventionen für intermittierende Wind- und Solarenergie durchgesetzt wird, welche die Energiekosten in die Höhe treiben.
Das Streben Großbritanniens nach dieser Illusion hat den Haushalten Strompreise beschert, die viermal so hoch sind wie in den USA, was seit 2006 zu einer Deindustrialisierung und zusätzlichen Kosten für die Verbraucher in Höhe von 220 Milliarden Pfund geführt hat. Ökosteuern erhöhten die britischen Stromrechnungen im Zeitraum 2023-24 um 17 Milliarden Dollar und werden bis 2029-30 voraussichtlich 20 Milliarden Dollar erreichen.
Das ist keine Wissenschaft, sondern Lysenkoismus in neuer Aufmachung. Das RCP8.5-Modellszenario des IPCC wird mittlerweile von seinen eigenen Autoren als äußerst unwahrscheinlich eingestuft. Dennoch wird es unter anderem von den Milliardären Tom Steyer und Michael Bloomberg vorangetrieben, um die Einschränkung fossiler Brennstoffe und damit die Grundlage des menschlichen Fortschritts zu rechtfertigen.
Entwicklungsländer haben es noch schwerer: Die Illusion, dass afrikanische Länder einen „Sprung“ zu erneuerbaren Energien machen könnten, verwehrt ihnen Kohle und Gas für Kraftwerke und verurteilt Milliarden von Menschen zu Energiearmut. Unterdessen bauen größere Entwicklungsländer wie China und Indien, die nicht den klimabezogenen finanziellen Vetos der Weltbank und des IWF ausgeliefert sind, unvermindert in rasantem Tempo Kohlekraftwerke.
US-Energieminister Chris Wright hat argumentiert, dass fossile Brennstoffe Milliarden von Menschen aus der Armut befreit haben und dass die Blockade von Kohlekraftwerken in Afrika heuchlerisch und gleichbedeutend mit „Kohlenstoff-Kolonialismus“ sei. Die globalistische Agenda der Vereinten Nationen, die von milliardenschweren Stiftungen wie den Gates- und Soros-Stiftungen und verschiedenen Frontorganisationen ins Leben gerufen wurde, leitet Milliardenbeträge an NGOs wie Greenpeace, WWF und Friends of Earth weiter, die sich für eine Politik einsetzen, die den „Klimakomplex“ bereichert und gleichzeitig die Massen verarmt.
Nicht weniger ungeheuerlich ist die Covid-Saga, in der Lysenko-ähnliche Persönlichkeiten – Anthony Fauci, ehemaliger Leiter des US-amerikanischen Nationalen Instituts für Allergien und Infektionskrankheiten, und Francis Collins, ehemaliger Direktor der National Institutes of Health – eine Zensurkampagne gegen evidenzbasierte abweichende Meinungen orchestrierten. Die Great Barrington Declaration, die im Oktober 2020 von Jay Bhattacharya (Stanford), Martin Kulldorff (Harvard) und Sunetra Gupta (Oxford) veröffentlicht worden war, befürwortete einen „gezielten Schutz” für gefährdete Personen anstelle von pauschalen Lockdowns, was der vor 2020 geltenden orthodoxen Auffassung im Bereich der öffentlichen Gesundheit entsprach. Fauci und Collins planten laut durchgesickerten E-Mails, diese „randständige” Bedrohung „auszuschalten” und diffamierten ihre Verfasser als gefährliche Quacksalber. Es folgten weitere Lockdowns: Schulen wurden geschlossen, die Wirtschaft brach ein und Kinder – die gezwungenermaßen Masken tragen mussten und unter sozialer Isolation litten – erlitten laut UNESCO-Daten Entwicklungsverzögerungen, psychische Probleme und Lernverluste, die einem halben Jahr Schulunterricht entsprachen.
Die weltweite Covid-Hysterie wurde durch einen brisanten Bericht von Professor Neil Ferguson vom Imperial College London im März 2020 angeheizt, der ohne sofortige Lockdowns 510.000 Todesfälle im Land prognostizierte. Innerhalb weniger Wochen wurde Fergusons Prognose von einer halben Million Todesfällen im Vereinigten Königreich nach unten korrigiert auf „wahrscheinlich nicht mehr als 20.000”, wodurch sich die beängstigende Zahl um das 25-Fache verringerte. Später stellte sich heraus, dass Dr. Fergusons Modell für diesen Zweck nicht geeignet war.
Dieser moderne britische Lysenko trat später von seinem Posten als Regierungsberater zurück, nachdem er wegen Verstoßes gegen genau die Lockdown-Regeln überführt worden war, die er dem Land auferlegt hatte. Sein Junk-Modell spielte eine Schlüsselrolle bei der Begründung von Lockdowns auf der ganzen Welt, insbesondere nachdem die Regierungen von UK und der Vereinigten Staaten seinen Bericht ausdrücklich als Rechtfertigung für Lockdowns herangezogen hatten.
Die Kosten der Covid-Lockdowns belaufen sich auf Billionen. Nach Angaben des IWF sank das globale BIP im Jahr 2020 um 3,0 %, was eine deutliche Umkehrung des 2019 verzeichneten Wachstums von 2,8 % darstellt. In absoluten Zahlen bedeutet dies bei einem globalen BIP von etwa 84,9 Billionen US-Dollar im Jahr 2020 einen Rückgang von 3,0 % oder einen Produktionsausfall von rund 2,5 Billionen US-Dollar – das entspricht der Wirtschaftsleistung mehrerer großer Nationen zusammen. Der IWF prognostizierte für die beiden Jahre 2020-21 kumulative Auswirkungen in Höhe von schätzungsweise 9 Billionen US-Dollar. Die menschlichen Kosten, insbesondere in den Entwicklungsländern ohne Sozialnetze, die durch unterbrochene Lieferketten, Handelsausfälle und den Verlust von Lebensgrundlagen entstehen, lassen sich nur schätzen.
Diese Richtlinien entstanden nicht aufgrund von Beweisen, sondern aus ideologischen Gründen. Sie waren eine technokratische Verschmelzung von vorsorglicher Panik und fantasievollen Modellierungen. Wie zu Lysenkos Zeiten stiegen die epidemiologischen Modellierer und Bürokraten auf, die in unterwanderten Aufsichtsbehörden wie der CDC und dem NIH arbeiteten, während Skeptiker – wie Robert Malone, der an der Erfindung der mRNA-Technologie beteiligt war – ins Fegefeuer verbannt wurden.
Die populistische Abrechnung: Trumps Goldstandard für wissenschaftliche ForschungBetreten Sie Trump 2.0 – eine populistische Dampfwalze gegen das moderne Lysenkoistische Gebäude. Trumps Executive Order von 2025 zur „Goldstandard-Wissenschaft” ist nicht „anti-wissenschaftlich”, wie linksliberale Medien wie Nature und Science behaupten. Wenn der Akt der Aufdeckung ideologischer Wissenschaft als „ideologisch” gebrandmarkt wird, ist die psychopolitische Projektion vollständig. Die Wiedereinführung wissenschaftlicher Integritätsrichtlinien, die Verpflichtung zur Datentransparenz und der Schutz abweichender Meinungen sind Gegenmittel gegen die Instrumentalisierung der Wissenschaft. Behörden müssen nun Unsicherheiten offenlegen, Modelle rigoros überprüfen und politische Einmischung vermeiden.
Es ist beispielsweise nicht „wissenschaftsfeindlich“, dafür zu sorgen, dass sich die Farce der verlängerten Schulschließungen aufgrund von Covid nie wiederholt, die durch die Empfehlungen der CDC unter dem Einfluss der zweitgrößten Lehrergewerkschaft des Landes verhängt worden waren. Es ist keine „rechte“ Wissenschaft, wenn man unglaubwürdige Szenarien der Klimamodellierung wie RCP8.5 in der öffentlich finanzierten Klimaforschung nicht mehr für glaubwürdig hält. Vielmehr sorgt es dafür, dass Wissenschaftler ehrlich bleiben, unabhängig davon, wie sehr sie sich persönlich dafür engagieren, für einen höheren Zweck die „edle Lüge“ zu propagieren.
Lysenko stürzte nach dem Ende der Schutzherrschaft Chruschtschows aufgrund anhaltender Ernteausfälle. Anthony Fauci sieht sich nun trotz seiner vorzeitigen Begnadigung durch Präsident Biden mit anhaltenden Untersuchungen durch den Kongress und möglichen Anklagen wegen Meineids und anderer Vergehen in seiner Rolle in der Gesundheitspolitik während der Covid-Hysterie konfrontiert.
Die Geschichte hat die Rehabilitierung sowjetischer Wissenschaftler erlebt, die Lysenko folgten, wie Andrej Sacharow und andere, die still und leise die Genforschung weiterführten. In unserer Zeit sehen wir, dass Jay Bhattacharya, der einst als „Randfigur” beschuldigt und von den Mainstream-Medien geächtet wurde, nun der neu ernannte Direktor des NIH ist. Er führt die Behörde in Richtung evidenzbasierter Medizin und verspricht Untersuchungen zu Verstößen gegen die Transparenz bei mRNA. Robert F. Kennedy Jr., die Geißel der Pharmaindustrie und nun US-Gesundheitsminister, setzt sich für Entschädigungen bei Impfschäden und für transparente, randomisierte und placebokontrollierte Studien zur Messung der Wirksamkeit von Impfstoffen ein.
Die Wiederherstellung der VernunftDie Wiederwahl Trumps garantiert kein neues goldenes Zeitalter der Wissenschaft. Bürokratien sind widerstandsfähig, und etablierte Interessen lassen sich nur schwer ausmerzen. Der Klima-Industriekomplex – Banken, Beratungsunternehmen, NGOs und subventionshungrige, rentenorientierte Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien – wird nicht so leicht aufgeben. Ebenso wenig wie die großen Pharmaunternehmen, deren finanzielle Gewinne aus der Covid-Pandemie intensive Lobbyarbeit im US-Kongress befeuert und politische Loyalität in beiden Parteien erkauft haben.
Dennoch gibt es in diesem Moment etwas wirklich Hoffnungsvolles. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten bröckelt die Unfehlbarkeitsvermutung, die Technokraten geschützt hat. Das Dogma der „gesicherten Wissenschaft” wird durch neue Neugier, ja sogar Demut ersetzt. Physiker, Ökonomen und Epidemiologen erobern das Terrain der offenen Forschung zurück. Soziale Medien wie YouTube und Facebook erklären nun offen, dass sie abweichende Meinungen nicht mehr wie unter der vorherigen Regierung mit „Faktenchecks” zensieren werden.
Im Energiebereich bedeutet dies, physikalische Realitäten anzuerkennen: dass Wind- und Sonnenenergie zuverlässige fossile Brennstoffe nicht ohne katastrophale Kosten ersetzen können; dass Kohlenwasserstoffe für das moderne Leben unverzichtbar bleiben; und dass Innovation, nicht Verbote, den ökologischen Fortschritt vorantreiben. In der Medizin bedeutet dies, langfristige Sicherheitsdaten, transparente Studien und eine ehrliche Kommunikation über Gesundheitsrisiken und -vorteile zu fordern.
Dies sind keine parteipolitischen Forderungen. Sie sind die Grundlagen für das Wohlergehen der Menschen. Wenn Gesellschaften sie aufgeben, folgt Leid – sei es in Stalins Ukraine oder in den selbstverschuldeten Energiekrisen Europas.
Die neue Aufklärung oder der letzte Widerstand?Die Parallelen zwischen Lysenkos Sowjetunion und den westlichen Technokratien des frühen 21. Jahrhunderts sind ernüchternd. Beide ersetzten empirische Forschung durch ideologische Gewissheit. Beide verfolgten Andersdenkende als Staatsfeinde. Beide opferten das Wohlergehen von Millionen Menschen auf dem Altar utopischer Theorien.
Trotz Zensur kommt die Wahrheit irgendwann ans Licht. Die Physik der Energie, die Ökonomie des Wachstums, die Biologie von Krankheiten – das sind Realitäten, die sich nicht per Gesetz abschaffen lassen. Während sich die Beweise für das Scheitern der Netto-Null-Politik und die Schäden einer überzogenen Pandemiebekämpfung häufen, bröckelt das Gebäude der progressiven Technokratie unter seinen eigenen Widersprüchen.
Der große Kunsthistoriker Kenneth Clark bemerkte in seinen Überlegungen zur Fragilität der Zivilisation, dass der westliche Mensch das Mittelalter „mit knapper Not“ überlebt habe. Das Gleiche könnte man heute sagen. Der Sieg einer populistischen Koalition über das globalistische Establishment – symbolisiert durch Trumps Rückkehr – hat uns Zeit verschafft. Eine breitere populistische Welle lässt sich auch am Wiederaufleben von Parteien wie der Alternative für Deutschland (AfD) in Deutschland, Reform UK und dem Rassemblement National in Frankreich erkennen. Die Dynamik der populistischen Welle im kollektiven Westen zeigt sich auch im jüngsten Wahlsieg des konservativ-populistischen Andrej Babis – einem selbsternannten „Trumpisten“ – in der Tschechischen Republik und im überraschenden Sieg der „konservativen“ Führerin Sanae Takaichi – einer Bewunderin von Margaret Thatcher – bei den Wahlen der japanischen LDP-Partei, die als nächste Premierministerin Japans vorgesehen ist. Wir sehen den Rechtsruck in der Politik auch in der anhaltenden Opposition von Viktor Orbán in Ungarn und Robert Fico in der Slowakei gegen die globalistische Politik, die von der ausufernden EU-Bürokratie in Brüssel vorangetrieben wird.
Der Kampf ist jedoch noch lange nicht vorbei. Dieselben Stiftungen und Milliardäre – Gates, Soros, Bloomberg, Rockefeller – investieren weiterhin Milliarden in NGOs, die Klimapanikmache und Pandemieängste verbreiten. Die modernen Kleriker der Tugend werden nicht so leicht nachgeben. Aber das Blatt scheint sich zu wenden. Unabhängige Journalisten, Wissenschaftler und Bürger erobern die Deutungshoheit zurück. Plattformen, die einst zum Schweigen gebracht wurden, florieren nun. Nach Jahren der Manipulation ist der Hunger der Öffentlichkeit nach Wahrheit unstillbar. Das explosive Wachstum von X mit über 560 Millionen aktiven Nutzern zieht weitere Nutzer an, die der zensierten Plattformen überdrüssig sind, und ist ein Indikator für den Wunsch der Öffentlichkeit nach ungeschönten Nachrichten.
Die Geschichte des Lysenkoismus‘ ist eine Warnung aus der Vergangenheit: Wenn Wissenschaft der Ideologie dient, kommt es zu Katastrophen. Das 20. Jahrhundert hat dafür mit Blut und Hungersnöten bezahlt. Das 21. Jahrhundert hat mit einer sanfteren, subtileren Version geliebäugelt – einer, die Gulags durch Cancelling und Hinrichtungen durch De-Platforming ersetzt hat, aber das gleiche Ziel verfolgt: Kontrolle.
Trumps Wiederwahl stellt eine Ablehnung dieser Kontrolle im Westen dar. Zumindest vorerst hat die Vernunft eine Chance.
This was first published at the Daily Sceptic ( https://dailysceptic.org/2025/10/10/the-technocrats-are-falling-as-their-ideology-fails/ )
Dr Tilak K. Doshi is the Daily Sceptic‘s Energy Editor. He is an economist, a member of the CO2 Coalition and a former contributor to Forbes. Follow him on Substack and X.
Link: https://wattsupwiththat.com/2025/10/13/the-technocrats-are-falling-as-their-ideology-fails/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Die Technokraten fallen, weil ihre Ideologie versagt erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Dersim: Umweltbündnis ruft zu Großkundgebung für Natur- und Lebensschutz auf
In der nordkurdischen Provinz Dersim (tr. Tunceli) hat die Plattform für Natur, Leben und Umwelt eine öffentliche Kundgebung für den 16. November angekündigt. Die Versammlung soll um 12 Uhr auf dem zentralen Seyit-Rıza-Platz stattfinden. Unterstützt wird der Aufruf von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen und politischen Gruppen der Region.
Bei einer vorbereitenden Versammlung im Gebäude des Gewerkschaftsbunds KESK stellten Vertreter:innen der Plattform die Inhalte und Forderungen der Aktion vor. Im Mittelpunkt steht die Kritik an zunehmender Umweltzerstörung in Dersim und am fehlenden Mitspracherecht der Bevölkerung bei staatlich geförderten Wirtschaftsprojekten.
Kritik an Großprojekten und Öko-Ausverkauf
In einer Erklärung warf Yusuf Topçu, Provinzsprecher des Umweltvereins Munzur und Mitglied der Plattform, der Regierung sowie privaten Unternehmen vor, unter dem Deckmantel von Entwicklungspolitik und Tourismusinteressen gezielt Natur und Lebensräume in Dersim zu zerstören.
Mitglieder der Plattform für Natur, Leben und Umwelt bei der heutigen Pressekonferenz
„Unsere Berge werden durch Bergbau durchlöchert, unsere Flüsse durch Wasserkraftwerke trockengelegt, unsere Wälder verbrannt und unsere heiligen Orte zu Investitionszonen erklärt“, sagte Topçu. Die aktuellen Eingriffe seien nicht nur ökologisch problematisch, sondern hätten auch eine tiefgreifende soziale, kulturelle und religiöse Dimension. „Dersim ist eine Region, in der Natur, Glaube und kollektive Erinnerung eng miteinander verwoben sind.“
Warnung vor „Jagd- und Ökotourismus“
Besonders kritisierte die Plattform die fortschreitende Kommerzialisierung natürlicher und religiöser Orte. Heilige Stätten würden als „Freizeitanlagen“ ausgewiesen, Wasserquellen privatisiert und Jagdtourismus unter dem Label „Ökotourismus“ angeboten. „Es ist nicht Tourismus, sondern Widerstand, der die Natur schützt“, erklärte Topçu. Die Region dürfe nicht zu einem Ort ökonomischer Verwertung werden – weder durch Minengesellschaften noch durch Energieunternehmen oder Investoren im Tourismussektor.
Kundgebung für „Würde der Berge, Freiheit der Flüsse“
Die Plattform sieht die geplante Kundgebung am 16. November als Ausdruck eines breiten gesellschaftlichen Konsenses für den Schutz der Region. „Kein Projekt darf mehr ohne die Zustimmung der Bevölkerung realisiert werden“, so Topçu. Die Kundgebung richte sich an alle, die sich für den Erhalt der Lebensgrundlagen und den Schutz der kulturellen Identität Dersims einsetzen. „Wir laufen für die Freiheit des Wassers, die Würde der Berge und die Zukunft unseres Volkes“, so die abschließende Botschaft der Plattform.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/geplanter-tagebau-in-dersim-nach-anwohnerklage-ruckt-gutachterteam-an-48220 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/erhohtes-erdbebenrisiko-in-dersim-47972 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/ihd-fordert-abbau-von-kontrollpunkten-in-dersim-47680 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/protest-gegen-muslimischen-gebetsraum-an-munzur-quellen-47643 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/breiter-protest-gegen-geplanten-staudamm-im-alibogazi-tal-47576
Miami Vice in Bayern: Sonny Söder und der Koks-Kandidat von Neubibiberg
Eigentlich ist es fast schon zum Schmunzeln; gemessen an den sonstigen Ungeheuerlichkeiten, die sich die Politik herausnimmt, eigentlich keine große Sache – wäre es nicht ausgerechnet einem CSU-Bürgermeister passiert. München Downtown, vor neun Tagen, mitten in der Nacht: Während brave CSU-Wähler der bayrischen Provinz schon selig von der nächsten Bierzeltpredigt träumen, ist ihr Bürgermeister in […]
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Gesetzentwurf zur Grundsicherung: Jetzt kommt Hartz V
Die schwarz-rote Koalition will das Bürgergeld-System grundlegend ändern und Menschen härter sanktionieren. Wer einmal eine Arbeit ablehnt, soll kein Geld mehr bekommen. Wir veröffentlichen den Referentenentwurf des Arbeitsministeriums.
„Wer mitmacht, hat nichts zu befürchten“, drohte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bei der Vorstellung der neuen Grundsicherung. Damit will die schwarz-rote Regierung das Bürgergeld ersetzen. Mit weiteren Verschärfungen in diesem Bereich wolle Ministerin Bas „bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“ gehen.
Auf welcher Seite dieser Grenze die Bundesregierung stehen wird, blieb dabei allerdings offen. Der erste Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums, den wir veröffentlichen, zeigt: Die SPD plant zahlreiche bislang unbekannte Verschärfungen für die Grundsicherung.
Unternehmen gestärkt, Arbeitnehmer*innen geschwächtSo soll es beispielsweise Totalsanktionen geben, wenn Menschen in der Grundsicherung eine einzige „zumutbare Arbeit“ ablehnen. Als zumutbar gelten auch befristete und ungenügend bezahlte Arbeitsstellen und auch Tätigkeiten, für die die Betroffenen keine Ausbildung absolviert haben. Da das Ministerium der „Vermittlung in Arbeit“ Priorität einräumt, haben Betroffene kaum noch Verhandlungsspielraum gegenüber Chefs – sie müssen auch schlechte Arbeitsangebote annehmen.
Dies betrifft künftig einen noch größeren Personenkreis: So müssen Erziehende etwa künftig schon zwei Jahre früher „zumutbare Arbeit“ annehmen, also bereits, wenn ihr Kind ein Jahr alt geworden ist. Totalsanktionen dürften nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig sein. Es ist anzunehmen, dass das Gericht zu den vorgesehenen Regelungen angerufen werden wird.
Insbesondere in Fällen, in denen Betroffene Gespräche beim Jobcenter nicht wahrnehmen, sollen diese künftig schneller sanktioniert werden. Zahlreiche Organisationen hatten in den vergangenen Wochen darauf hingewiesen, dass insbesondere Menschen in psychischen Krisen dadurch benachteiligt werden. Dies soll zwar durch Härtefallregelungen im neuen Gesetz abgefedert werden – aber wenn Betroffene etwa auf Post nicht antworten können, dürften sich diese Regelungen als nutzlos erweisen.
Aber auch wer neu in die Grundsicherung kommt, soll künftig schärfer angegangen werden. Menschen, die vor dem Bezug von Sozialleistungen Geld gespart haben, dürfen künftig kein Schonvermögen mehr behalten, sondern müssen es direkt aufbrauchen.
von Arne Semsrott
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Damascus Signs Strategic Agreements with UNDP and Italian University for Urban Planning
The Governorate of Damascus has signed strategic cooperation agreements with the United Nations Development Programme (UNDP) and the University of Venice, Italy, to promote sustainable urban planning.
The agreements were formalized on Monday in Damascus, with participation from local officials, international partners, and representatives from the involved institutions.
Maher Marwan Idlebi, Governor of Damascus, emphasized that these partnerships aim to bolster the city’s reconstruction efforts, digital transformation, and cultural and historical preservation. He highlighted the creation of an Urban Observatory, which will collect and analyze data to inform decision-making across various governmental bodies, playing a key role in shaping the city’s future development.
The UNDP also signed a separate agreement with the NGO “Grass of Renaissance” to provide further support to Damascus in its urban and architectural planning.
UNDP Resident Representative in Syria, Mohammed Mudawi, noted that this collaboration marks a significant step in assisting the city’s leadership in urban development and reconstruction, adding that he hopes this initiative will catalyze further reconstruction efforts across the country.
Ghiyath al-Din Zain, Executive Director of the NGO, explained that the Urban Center aims to improve the quality of life in Damascus by supporting data-driven decision-making, monitoring urban shifts, and balancing urban development with environmental protection.
Pino Barchet, Dean of the University of Venice’s Faculty of Architecture and Urban Planning, described the agreement as an opportunity for technological, urban, and cultural exchanges, helping to drive sustainable development and innovation in the region.
Stefano Ravagnan, Italy’s Ambassador to Syria, expressed his country’s full support for the initiative, noting that the cooperation between Syria and Italy is vital for revitalizing Damascus and restoring its global reputation as a key cultural and tourist destination.
The agreements are part of a comprehensive development plan aimed at sustainable reconstruction, urban planning, and the preservation of Damascus’s cultural identity, through a combination of international and local partnerships.
Rente 2026: Diese Fristen sind entscheidend
Sie planen 2026 in Rente zu gehen? Dann zählt jetzt jeder Tag. Wer Anträge zu spät stellt oder Bescheide ungeprüft lässt, verschenkt oft dauerhaft Geld.
Warum Fristen 2026 über Ihre Rente entscheidenDie gesetzliche Rente gibt es nur auf Antrag. Das schreibt das Sozialgesetzbuch vor. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem geplanten Beginn zu stellen. So bleibt genug Zeit für Rückfragen und Nachweise. Wer später einreicht, riskiert fehlende Monate und Liquiditätslücken.
Antrag rechtzeitig stellen: So sichern Sie den RentenbeginnDer Rentenbeginn knüpft an die Erfüllung aller Voraussetzungen (z. B. Erreichen der Altersgrenze) und an den Antrag an. Wird der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Monats gestellt, in dem die Voraussetzungen vorlagen, zahlt die DRV die Rente rückwirkend ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt.
Diese Drei-Monats-Regel ergibt sich aus § 99 SGB VI und der dazugehörigen Verwaltungspraxis. Beispiel: Die Regelaltersgrenze fällt in den April 2026. Geht der Antrag bis 30. Juni 2026 ein, beginnt die Zahlung rückwirkend. Trifft der Antrag erst später ein, entfällt die Nachzahlung für die zurückliegenden Monate.
Praktisch heißt das: Planen Sie Ihren Antrag frühzeitig. Die DRV rät offiziell zu „rund drei Monaten“ Vorlauf; viele Beratungsstellen empfehlen sechs Monate Vorbereitung, um fehlende Zeiten zu klären. Wichtig ist der fristgerechte Antrag.
Sonderfälle: Hinterbliebenen- und ErwerbsminderungsrenteBei Hinterbliebenenrenten gilt eine abweichende Frist. Sie können längstens für zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat nachgezahlt werden. Wer später beantragt, erhält nur noch ab Antragsmonat Leistungen. Das ergibt sich aus § 115 SGB VI i. V. m. § 99 SGB VI.
Bei befristeten Renten wegen Erwerbsminderung beginnt die Zahlung grundsätzlich erst mit dem Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung (gesetzliche „Wartefrist“). Kommt der Antrag noch später, greift zusätzlich die Drei-Monats-Begrenzung für die Rückwirkung.
Fehler im Rentenbescheid: Vier Jahre Nachzahlung möglichStimmt der Bescheid nicht, können Sie einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Wird ein Fehler festgestellt, sind Nachzahlungen bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend möglich. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung: Je früher Sie reagieren, desto mehr Monate lassen sich sichern.
Auszahlung 2026: Wann kommt das Geld?Die DRV zahlt die Rente in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Monats – für diesen Monat. Das ist eine Zahlung „im Nachhinein“. Eine wichtige Ausnahme: Renten, die bereits vor April 2004 begonnen haben, sowie bestimmte daran anschließende Hinterbliebenenrenten, werden im Voraus überwiesen – dann ist der Zahltag der letzte Bankarbeitstag des Vormonats.
Prüfen Sie bei Monatsende auch Feiertage, denn sie verschieben den Bankarbeitstag.
Neue Regel 2026: Was die Aktivrente wirklich bringtDie Bundesregierung hat am 15. Oktober 2025 die „Aktivrente“ als Gesetzentwurf beschlossen. Sie soll zum 1. Januar 2026 starten – das Parlament muss noch zustimmen. Kernpunkt: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können.
#Der Freibetrag gilt für Lohn aus nichtselbstständiger Arbeit; Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an. Damit will die Regierung den Verbleib Älterer im Job attraktiver machen. Kritisch wird diskutiert, dass Selbstständige nicht begünstigt sind.
Wichtig für Ihre Planung: Die Aktivrente greift erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vorgezogene Altersrenten gilt sie nicht. Seit 1. Januar 2023 sind Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten ohnehin aufgehoben – aber das betrifft die steuerliche Behandlung nicht.
Jahrgang 1959: Welche Altersgrenze gilt 2026?Für den Geburtsjahrgang 1959 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten. Je nach Geburtsmonat fällt der frühestmögliche reguläre Rentenbeginn in die Zeit von April 2025 bis März 2026.
Prüfen Sie Ihren konkreten Monat – er bestimmt den frühesten Rentenbeginn ohne Abschlag und damit Ihr Drei-Monats-Zeitfenster für die rückwirkende Zahlung.
Rentenerhöhung: Nicht raten, sondern abwartenAussagen zu einer konkreten Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 sind derzeit spekulativ. Verbindliche Werte setzt die Bundesregierung per Verordnung erst im Frühjahr 2026 fest. Für 2025 lag die Anpassung bundesweit bei 3,74 Prozent. Planen Sie keine Ausgaben auf Basis ungesicherter Prognosen.
Ihre Checkliste: So vermeiden Sie FristfehlerStarten Sie sechs Monate vorher mit der Vorbereitung, stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate vor Beginn – und halten Sie Nachweise griffbereit. Typische Belege sind Ausweis, Versicherungsnummer, Bank-IBAN, Nachweise zu Beschäftigung, Kindererziehung und Zeiten im Ausland sowie Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung.
#Nutzen Sie die „Kontoklärung“, um Lücken im Versicherungsverlauf rechtzeitig zu schließen. Für die Antragstellung stehen Online-, Schrift- oder Präsenzwege zur Wahl. Wichtig ist nur: nicht auf den letzten Drücker.
Praxis: Auszahlung und Übergang sicher organisierenRechnen Sie mit der ersten Gutschrift am letzten Bankarbeitstag des Startmonats (bzw. am letzten Bankarbeitstag des Vormonats bei Vorschussfällen). Prüfen Sie Ihren Kontostand pünktlich – Feiertage oder Wochenenden können die Wertstellung vorverlegen.
Wer noch eine Barauszahlung nutzt, muss umstellen: Der Rentenservice der Deutschen Post stellt die Barauszahlung zum Jahreswechsel 2025/2026 endgültig ein; künftig erfolgt die Zahlung nur noch aufs Konto. Besorgen Sie sich gegebenenfalls ein Basiskonto.
Wenn Sie jetzt handeln, gewinnen SieDrei Punkte bringen Ihnen echtes Geld: den Antrag rechtzeitig stellen, Bescheide prüfen und Sonderfristen kennen. Holen Sie sich Unterstützung bei der DRV-Beratung.
Wenn Sie betroffen sind, können Sie sofort aktiv werden: Versicherungsverlauf prüfen, Unterlagen sortieren, Antragsmonat markieren – und die Drei-Monats-Regel im Kalender fixieren. So starten Sie 2026 ohne böse Überraschungen.
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Schwerbehinderung: Arbeitgeber scheitert – Inklusionsamt stoppt Kündigung
Die Kündigung eines Arbeitnehmers mit Schwerbehinderung wegen häufiger Fehlzeiten ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die Behinderung nicht angemessen berücksichtigt. So urteilte das Verwaltungsgericht München. (M 15 K 19.4028)
Kreditsachbearbeiter mit AnfallsleidenDer Betroffene arbeitete beim Arbeitgeber als Kreditsachbearbeiter im Bereich Immobilienbewertung. Er hat als Epileptiker einen Grad der Behinderung von 50 aufgrund seines Anfallsleidens. Er kann deshalb die Nachteilsausgleiche für Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz beanspruchen, darunter einen besonderen Kündigungsschutz und die Berücksichtigung seiner Behinderung im Arbeitsschutz.
Häufige Krankheitszeiten und KrankheitsanlässeDer Betroffene hatte in den letzten Jahren vor der Kündigung überdurchschnittlich viele Krankheitstage gesammelt. Der Arbeitgeber verwies darauf, dass es bereits zwei Jahre vor der Kündigung Gespräche mit dem Arbeitnehmer gegeben hätte, um seine weitere Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Gesundheit bleibt instabilIn beiderseitigem Einvernehmen hätte er fast zwei Jahre vor der Kündigung einen leidensgerechten Arbeitsplatz erhalten. Der Arbeitnehmer hätte bestätigt, dass er sich mit dieser Arbeitsumgebung und der damit verbundenen Aufgabe sehr wohl fühle, und dass diese nicht die Ursache seines nach wie vor sehr instabilen gesundheitlichen Zustands seien.
Angebot zur EingliederungDer Arbeitgeber berichtete, die Krankheitstage wären mit dem angepassten Arbeitsumfeld nicht weniger geworden. Unterschiedliche Fehlzeiten hätten sich abgewechselt. Deshalb hätte die Leitung versucht, mit dem Betroffenen ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Nur tageweise hätte er an den Arbeitsplatz zurückkehren können.
Eingliederung bleibt erfolglosEine versuchte medizinische Eingliederung sei erfolglos geblieben. Die Fehlzeiten hätten angedauert, und deshalb hätte der Betroffene eine zweite Wiedereingliederung durchgeführt. Auch diese hätte nicht zum Erfolg geführt. Der Betriebsarzt hätte erklärt, dass keine Verbindung bestehe zwischen einer betrieblichen Belastung und den erhöhten Fehlzeiten.
Auswirkungen auf die BetriebsabläufeDas Team hätte den personellen Engpass durch die Fehlzeiten dauerhaft durch Mehrarbeit auffangen müssen. Dies habe die Betriebsabläufe erheblich gestört. Es sei nicht möglich gewesen, den Betroffenen in den neuen Arbeitsbereich einzuarbeiten.
Teilzeitarbeit oder KündigungDer Arbeitgeber habe dem Betroffenen Teilzeitarbeit angeboten, dies habe er aber abgelehnt. Daraufhin habe der Arbeitgeber vorgeschlagen, dass der Betroffene sich über die Möglichkeit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente informiere. Dies habe er aber als unattraktiv angesehen.
Mehr Fehlzeiten und Gespräche ohne ErgebnisDie Fehlzeiten wären sogar mehr geworden, und die gesundheitliche Situation sei weiter instabil geblieben. Ein Folgegespräch hätte keine Ergebnisse gebracht. Der Betroffene sei mit unterschiedlichen Krankheitsbildern fast durchgehend krank gewesen. Ein länger geplantes Gespräch zur beruflichen Eingliederung habe er kurzfristig abgesagt, und ein zweites hätte wieder keine Ergebnisse gebracht.
Der Betriebsarzt habe einer Weiterbeschäftigung nur noch in Teilzeit für möglich gehalten, was der Betroffene aber verweigert habe. Der Betroffene habe keine Bereitschaft gezeigt, zu einer Lösung beizutragen.
Betriebsarzt unterstützt KündigungLetztlich habe der Betriebsarzt aus medizinischer Sicht keine Handlungsoptionen außer einer krankheistbedingten Kündigung gesehen. Die Entgeltfortzahlungskosten ohne Krankengeldzuschuss hätten insgesamt 114.923,33 Euro betragen.
Betriebsarzt gibt negative PrognoseDer Betriebsarzt habe eine negative Prognose für die Zukunft gegeben, da die objektiven Tatsachen für weitere Erkrankungen mit erheblichen Fehlzeiten sprächen. Die Fehlzeiten seien unverhältnismäßig hoch mit steigender Tendenz.
Inklusionsamt stimmt der Kündigung nicht zuDer Arbeitgeber wollte dem Arbeitnehmer eine außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung aussprechen. Laut Behinderten- und Arbeitsrecht muss das Inklusionsamt einer Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern jedoch zustimmen. Das zuständige Inklusionsamt verweigerte diese Zustimmung. Der Arbeitgeber klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht, um die Kündigung durchzusetzen.
Schwerbehindertenvertretung übt KritikDie Schwerbehindertenvertretung des Betriebs kritisierte die beabsichtigte Kündigung aus mehreren Gründen. So sei unklar, ob der Betriebsarzt eine Gesundheitsprognose stellen könne. Dies könne nur der behandelnde Arzt, und der Betriebsarzt sei sogar zu spät zum letzten Integrationsgespräch gekommen und habe dieses vorzeitig verlassen.
Warum lehnte das Inklusionsamt ab?Das Inklusionsamt ging davon aus, dass zumindest ein Teil der Fehlzeiten auf die anerkannte Behinderung zurückzuführen sei und damit habe der Betroffene ein hohes Schutzniveau. Deshalb lehnte das Amt die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ab.
Behandelnde Fachärzte widersprechen BetriebsarztDas Amt führte aus, dass die Stellungnahme des Betriebsarztes an Gewicht verliere, da die behandelnden Fachärzte beide bescheinigten, dass der Betroffene in Vollzeit erwerbsfähig sei und ihm eine positive Gesundheitsprognose stellten.
Der betriebsärztlichen Äußerung fehle es zudem im Vergleich zu den Fachärzten an Detailiertheit. Er habe seine Prognose lediglich nach einem Gespräch mit dem Betroffenen gestellt, und ohne eigene Untersuchung. Der Arbeitgeber hätte eine neutrale ärztliche Stellungnahme über mögliche Fehlzeiten der Zukunft einholen müssen.
Gericht erläutert SchwerbehindertenschutzDie Klage des Arbeitgebers scheiterte vor Gericht. Die Richter erklärten die Bedeutung des Schwerbehindertenschutzes beim Abwägen gegenüber der Freiheit des Arbeitgebers zur unternehmerischen Gestaltung. Dieser Schutz gewänne dann an Gewicht, wenn die beabsichtigte Kündigung aus Gründen erfolge, die in der Behinderung selbst lägen.
Arbeitsplatz muss in der Nähe der Wohnung seinDer Betroffene argumentierte vor Gericht, er habe Vorschläge zur Lösung gegeben, doch der Arbeitgeber habe diese ohne Diskussion abgelehnt. Mit 45 Jahren, seiner Erkrankung und seinen Einschränkungen sei er ein besonderer Härtefall, denn Arbeitsplatz und Wohnort müssten nahe beieinander liegen. Im Notfall bei einem Anfall müsse er in der Lage sein, zeitnah nach Hause zu kommen und sich hinzulegen.
Bei einer Kündigung sei es ihm nahezu unmöglich, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden, der seiner Qualifikation entspräche.
Argumente des ArbeitgebersDer Arbeitgeber gab an, er habe zumutbare betrieblichen Maßnahmen umgesetzt und mehrere Integrationsgespräche ohne Ergebnis geführt. Mehrere Wiedereingliederungen seien gelaufen. Trotzdem sei eine stabile und längerfristige Aufnahme der Arbeit durch den Betroffenen nicht zu erwarten.
Die Arbeitsleistungen des Betroffenen seien in den vergangenen drei Jahren nicht mehr nennenswert gewesen, und bis zur Regelaltersgrenze würden sich die Entgeltfortzahlungen des Arbeitgebers voraussichtlich erheblich vergrößern.
Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung„Es bestünde ein gravierendes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Das Festhalten am Arbeitsvertrag sei dem Kläger nicht weiter zumutbar.“ Eine Weiterbeschäftigung widerspreche allen Grundsätzen der wirtschaftlichen Vernunft.
Wie argumentiert das Inklusionsamt?Das Inklusionsamt bekräftigte seine Einwände, der außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung zuzustimmen. Aufgrund des Lebensalters und der Schwerbehinderung sei die Chance kritisch, einen neuen Arbeitsplatz finden. Der Betriebsarzt hätte keine schriftliche Stellungsnahme abgegeben. Das Arbeitsverhältnis sei bisher unbelastet gewesen und die Fehlzeiten hätten den Arbeitgeber nicht signifikant belastet.
Fahrradunfall rechtfertigt keine negative ZukunftsprognoseDas Inklusionsamt stellte zudem die Behauptung des Arbeitgebers als falsch dar, die Fehlzeiten seien kontinuierlich und steil angestiegen. Es hätte sich hier im wesentlichen um die Folgen zweier Unfälle sowie einer Infektion gehandelt. Diese seien lange ausgeheilt und hätten insofern nichts mit Prognosen für die Zukunft zu tun. So habe der Betroffene einen Sturz mit einem neuen Rennrad erlitten, da dessen Bremsen defekt gewesen seien.
Kein PräventionsverfahrenDas Gericht verlangte vom Arbeitgeber eine Erklärung, warum dieser kein Präventionsverfahren durchgeführt habe. Das Inklusionsamt betonte, dass bei Epilepsie durch technische Hilfsmittel die Möglichkeit bestehe, Anfälle zu reduzieren. Ein Präventionsverfahren wäre auch zielführend gewesen, um unmittelbare Nebenwirkungen von Medikamenten zu mindern.
Im Gegensatz zur betrieblichen Eingliederung erfordere ein Präventionsverfahren einen umfassenden wechselseitigen Austausch von Erkenntnissen, zum Beispiel über die Ursachen der Schwierigkeiten und über mögliche Hilfen, auch finanzieller Natur.
Keine Epilepsieberatung und keine psychosoziale BetreuungDer Arbeitgeber hätte die Epilepsieberatung hinzu ziehen können und durch psychosoziale Betreuung die Verständigung zwischen Arbeitgeber und Betroffenem erheblich verbessern können. Dies alles habe der Arbeitgeber versäumt. In diesem Punkt waren sich Inklusionsamt und Richter einig.
Arbeitgeber meint, Kündigung sei auch mit Prävention erfolgtDer Arbeitgeber hielt den Verweis auf das nötige Präventionsverfahren für nichtig. Denn auch ein Präventionsverfahren hätte die Kündigung nicht verhindern können. Die Epilespsieberatung hätte nicht hinzugezogen werden müssen, da der Betroffene sich in umfassender Betreuung befunden und bestätigt habe, dass die Epilepsie keinen Einfluss auf seine Arbeit habe.
Der Arbeitgeber habe alle innerbetrieblichen Maßnahmen ausgeschöpft.
Keine negative GesundheitsprognoseDer Betroffene legte ein zusätzliches Attest seines Arztes für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie vor. Diesem zufolge lag keine negative Gesundheitsprognose vor. Allein deshalb sei kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorhanden.
Klage ist unbegründetDie Richter wiesen in der Folge die Klage des Arbeitgebers als unbegründet ab. Das Inklusionsamt hätte die Zustimmung zur Kündigung zu Recht verweigert.
Was bedeutet dieses Urteil für Betroffene?Dieses Urteil zeigt, dass die Hürden hoch sind, Menschen mit Schwerbehinderung wegen Fehlzeiten am Arbeitsplatz zu kündigen. In diesem Fall guckte das zuständige Inklusionsamt genau hin und legte den Finger auf das, was der Arbeitgeber versäumt hatte.
Das ist aber nicht immer so. Auch Inklusionsämter winken bisweilen Kündigungen schwerbehinderter Arbeitnehmer durch, die später vor Gericht nicht standhalten. Der Arbeitgeber hätte in diesem Fall frühzeitig den Kontakt zu Fachleuten suchen müssen wie zu Epilepsieberatern und Fachärzten statt allein auf sein Schema der innerbetrieblichen Maßnahmen zu setzen.
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Rente: Diese neuen Personalausweisregeln gelten seit Mai 2025 auch für alle Rentner
Zum 1. Mai 2025 treten in Deutschland weitreichende Änderungen im Pass- und Meldewesen in Kraft. Diese betreffen alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jedoch auch Rentnerinnen und Rentner, die einen Personalausweis oder Reisepass neu beantragen möchten.
Ein Punkt dabei ist, dass Personalausweise und Reisepässe ab diesem Zeitpunkt nur noch mit digital erstellten Fotos ausgestellt werden.
Traditionelle Passbilder in Papierform sind damit Geschichte. Damit einher gehen verschiedene Neuerungen, die das Verfahren vereinfachen und – laut Gesetzgeber – für eine reibungslose, digitale Abwicklung sorgen sollen.
Gilt das auch für Rentner?Ja, die neuen Regelungen gelten uneingeschränkt für alle – also auch für Rentnerinnen und Rentner. Gerade für Seniorinnen und Senioren ist es oftmals eine große Erleichterung, wenn Wege und komplizierte Anträge reduziert werden.
Durch die Digitalisierung und die neue Möglichkeit, den fertigen Personalausweis auf Wunsch per Post zugeschickt zu bekommen, entfällt zukünftig der zusätzliche Gang zur Behörde. Man hofft, damit den bürokratischen Aufwand für alle Bevölkerungsgruppen deutlich zu senken.
Welchen Zusammenhang gibt es zu anderen Neuerungen im Jahr 2025?Im Jahr 2025 treten viele weitere gesetzliche Änderungen in Kraft – unter anderem ist auch eine Anpassung des steuerlichen Grundfreibetrags geplant. Zwar wird dieser Beitrag auf rund 11.900 Euro angehoben, doch für das Jahr 2026 liegt er nach aktuellen Plänen sogar bei 12.960 Euro.
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Was ändert sich konkret beim Personalausweis?Die größte Veränderung betrifft die Art und Weise, wie das Passbild für die Ausweis-Beantragung entsteht. Bisher konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Passbilder selbst mitbringen – sei es aus dem Fotostudio oder aus dem Passbildautomaten im Supermarkt. Doch ab Mai 2025 ist ausschließlich ein digitales Foto zulässig.
Dieses wird entweder direkt in den Behörden erstellt oder von speziell zertifizierten Fotostudios digital an das Pass- bzw. Meldeamt übermittelt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit, den fertigen Ausweis nach Hause geschickt zu bekommen.
Bislang musste man nach der Antragstellung erneut im Bürgeramt vorsprechen, um den Ausweis abzuholen. Diese Doppelwege entfallen zukünftig auf Wunsch – was gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen erheblichen Vorteil darstellt.
Vorteile von digitalen Fotos?Digitale Fotos bringen gleich mehrere Vorteile mit sich. Zum einen wird die Qualität der Bilder gesteigert: Da sie direkt erfasst und digital weiterverarbeitet werden, können Behörden sofort prüfen, ob die biometrischen Anforderungen (Ausleuchtung, Gesichtsposition, Hintergrund etc.) erfüllt sind.
Das erspart den Antragstellenden den Frust, wenn eingereichte Passbilder – wie bisher leider häufig geschehen – nicht akzeptiert werden.
Zum anderen wird die Fälschungssicherheit erhöht. Digitale Bilder lassen sich schwerer manipulieren und tragen so zu einem höheren Sicherheitsstandard der Dokumente bei. Gleichzeitig wird auch die Speicherung und Verwaltung der Daten einfacher und effizienter.
Wie läuft das Antrags- und Zustellungsverfahren ab?- Beantragung: Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigt, vereinbart wie gewohnt einen Termin beim zuständigen Pass- bzw. Meldeamt. Bei diesem Termin kann das Foto direkt vor Ort über einen neuen, nutzerfreundlichen Fotoautomaten gemacht werden.
- Digitale Übertragung: Alternativ können die Passbilder in einem zertifizierten Fotostudio angefertigt und direkt in die Datenbank der Behörde hochgeladen werden.
- Bearbeitung: Die Behörde prüft die Unterlagen, erfasst die benötigten biometrischen Daten (unter anderem auch die Fingerabdrücke, sofern vorgeschrieben) sowie die Unterschrift digital.
- Zustellung: Nach Abschluss der Bearbeitung wird das Dokument auf Wunsch bequem per Post zugestellt – eine persönliche Abholung ist somit nicht mehr zwingend notwendig.
Gerade für Seniorinnen und Senioren, die sonst gegebenenfalls mehrere Gänge zur Behörde machen müssten, ist dies eine große Erleichterung.
Welche Rolle spielen Fingerabdrücke und digitale Unterschriften?Bereits seit einigen Jahren werden Fingerabdrücke im Pass- und Personalausweisverfahren erfasst, um die Dokumente sicherer zu machen. Ab Mai 2025 bleibt dieses Verfahren bestehen und wird durch weitere digitale Prozesse ergänzt. Auch die Unterschrift wird digital gespeichert, sodass auf dem fertigen Ausweis bzw. Reisepass alle biometrischen Daten in elektronischer Form vorliegen.
Das Ziel ist eine höhere Fälschungssicherheit und zugleich eine Beschleunigung der Bearbeitungsprozesse, da weniger Papierformulare und manuelle Arbeitsschritte nötig sind.
Sind die neuen Fotoautomaten leicht zu bedienen?Laut Aussagen von Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel sowie ersten Meldungen aus einigen Kommunen sollen die neuen Geräte sehr nutzerfreundlich sein. Sie führen Schritt für Schritt durch den Prozess: Man setzt sich in die Kabine oder vor das Gerät, richtet das Gesicht aus und wird anschließend angeleitet, wie man das optimale Foto schießt.
Nach wenigen Versuchen wird das Bild gespeichert und sofort an die Behörde übertragen. Die Bedienung ist zudem meist barrierearm gestaltet, sodass beispielsweise Menschen mit Geh- oder Seheinschränkungen das Gerät möglichst ohne fremde Hilfe nutzen können.
Was sollten Rentnerinnen und Rentner besonders beachten?- Termine rechtzeitig planen: Wer seinen Personalausweis oder Reisepass verlängern muss, sollte frühzeitig einen Termin beim Bürgeramt vereinbaren.
- Foto vor Ort oder Fotostudio: Entscheiden Sie, ob Sie das Passbild direkt vor Ort machen oder eines der neuen zertifizierten Fotostudios aufsuchen.
- Postzustellung: Nutzen Sie das neue Angebot der Postzustellung, wenn Ihnen der Weg zum Bürgeramt schwerfällt oder Sie unnötige Wartezeiten vermeiden möchten.
- Datenschutz: Gerade für Seniorinnen und Senioren ist es wichtig, ein gutes Gefühl im Umgang mit sensiblen Daten zu haben. Die Ämter sind verpflichtet, diese Daten verschlüsselt und sicher zu verwalten.
Insgesamt verspricht die Reform des Pass- und Meldewesens eine deutliche Vereinfachung: Digitale Fotos, automatisierte Prozesse und die Option auf Postzustellung stellen wesentliche Erleichterungen dar – nicht nur für Rentnerinnen und Rentner, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger.
Zwar erfordert der Umgang mit den neuen Fotoautomaten und digitalen Verfahren zunächst ein wenig Umgewöhnung, doch auf lange Sicht dürften die Vorteile überwiegen.
Abschließender HinweisDeutschland macht einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung. Die neuen Regelungen für Personalausweise und Reisepässe ab 2025 sollen die Bürokratie abbauen und gleichzeitig für mehr Sicherheit sorgen.
Gerade älteren Menschen bietet diese Modernisierung eine komfortablere Möglichkeit, wichtige Ausweisdokumente zu beantragen – dank digitaler Fotoerfassung, Postzustellung und effizienter Antragswege.
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Den Betrieb entrüsten – Aktiv gegen Kriegstüchtigkeit
Ramazan Demir nach 30 Jahren Haft in Amed empfangen
Nach drei Jahrzehnten in türkischer Haft ist der politische Gefangene Ramazan Demir aus dem Hochsicherheitsgefängnis Karabük entlassen worden. Am Montag wurde er in Amed (tr. Diyarbakır) von einer größeren Menschenmenge feierlich empfangen.
Demir war im Oktober 1994 in der kurdischen Provinz Çewlîg (Bingöl) festgenommen und später zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zuletzt hatte er 14 Jahre im T-Typ-Gefängnis von Karabük verbracht. Zuvor war er in verschiedenen Haftanstalten untergebracht, darunter in Amed, Meletî (Malatya) und Ordu.
Vor der Zweigstelle des Vereins für Solidarität mit Familien von Gefangenen (TUAY-DER) in Amed wurde Demir von Angehörigen, Aktivist:innen und Lokalpolitiker:innen begrüßt. Die Menge empfing ihn mit Applaus, Pfiffen und schrillem Trillern sowie der Parole „Es lebe der Widerstand in den Gefängnissen“.
Aufruf an die Politik
In einer kurzen Ansprache erklärte Demir, es gebe weiterhin zahlreiche Gefangene, die trotz abgesessener Haft im Gefängnis verblieben. Er forderte die Regierung dazu auf, das Friedensangebot der kurdischen Bewegung ernst zu nehmen, und rief zum „gemeinsamen Aufbau eines würdevollen Friedens“ auf. Den gesellschaftlichen Einsatz für Menschenrechte und Gerechtigkeit bezeichnete er als notwendig.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ngos-dokumentieren-isolationshaft-in-gefangnissen-von-adana-48371 https://deutsch.anf-news.com/frauen/politische-gefangene-nach-31-jahren-haft-freigelassen-47572 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/imrali-gefangener-veysi-aktas-aus-haft-entlassen-47260
YPJ: Die Befreiung von Raqqa war ein Wendepunkt
Zum achten Jahrestag der Befreiung der Stadt Raqqa von der Terrorherrschaft der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) haben die Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) an die Bedeutung des Ereignisses erinnert. In einer offiziellen Erklärung erklärte Amira Mohammed, Mitglied des Militärrats der YPJ, dass die Stadt heute als Symbol der Hoffnung stehe – „nach Jahren der Finsternis“.
„Die Menschen in Raqqa litten schwer unter der Herrschaft des IS – unter Unterdrückung, Gewalt und systematischer Entrechtung. Besonders Frauen wurden gedemütigt, ihrer Freiheit beraubt und zum Tragen schwarzer Kleidung und Ketten gezwungen“, sagte Mohammed.
Befreiung als Wendepunkt
Raqqa war jahrelang de facto-Hauptstadt des sogenannten IS-Kalifats. Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), zu denen auch die YPJ gehören, hatten die Stadt nach monatelangen Kämpfen am Boden am 20. Oktober 2017 zurückerobert. Die von der internationalen Anti-IS-Koalition aus der Luft unterstützte Offensive gilt als einer der wichtigsten Wendepunkte im Kampf gegen den IS in Syrien.
Mohammed würdigte in ihrem Videostatement die Rolle aller Kämpfer:innen, die zur Befreiung beigetragen haben – „vom ersten Schuss bis zum letzten Schritt der Rückeroberung“. Der Einsatz der Frauenverteidigungseinheiten sei dabei ein zentraler Faktor gewesen. „Wir haben Raqqa aus der Dunkelheit ins Licht geführt“, so Mohammed.
Versprechen zur vollständigen Befreiung Syriens
Die YPJ-Kommandantin bekräftigte in ihrer Erklärung, dass der Kampf gegen Terrorismus und Besatzung weitergehe: „Unser Versprechen steht: Wir werden nicht ruhen, bis ganz Syrien frei ist – jeder einzelne Zentimeter unseres Landes.“ Die QSD und die YPJ seien weiterhin „das Schutzschild der Region“ und würden jedem Versuch einer Bedrohung entschlossen entgegentreten.
Raqqa sei heute „eine sichere Stadt, die Perle des Euphrat“, sagte Mohammed. Der Wiederaufbau und die Rückkehr des gesellschaftlichen Lebens verdankten sich dem Engagement der Verteidigungskräfte und der Bevölkerung in ganz Nord- und Ostsyrien.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-die-befreiung-raqqas-besiegelte-bundnis-mit-den-volkern-48461
Journalist Hüseyin Aykol wird erneut ins künstliche Koma versetzt
Der Gesundheitszustand des Journalisten und Autors Hüseyin Aykol bleibt weiterhin ernst. Wie das behandelnde Krankenhaus in Ankara am Montag mitteilte, soll der 73-Jährige erneut für mehrere Tage ins künstliche Koma versetzt werden. Grund sei eine Infektion in der Lunge, die eine gezielte medizinische Behandlung erfordere.
Aykol war am Dienstag vergangener Woche in seiner Wohnung in Ankara mit einer Hirnblutung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Während der Behandlung erlitt er einen zweiten Schlag. Seither wird er auf der Intensivstation des Bildungs- und Forschungskrankenhauses Sincan medizinisch versorgt.
Die zunächst verabreichten Medikamente zur Sedierung waren zwischenzeitlich abgesetzt worden. Aufgrund der neu aufgetretenen Komplikationen entschieden die behandelnden Ärzt:innen nun, den Patienten erneut in einen kontrollierten Tiefschlaf zu versetzen. Lebensgefahr besteht den Angaben zufolge weiterhin.
Über Hüseyin Aykol
Hüseyin Aykol wurde 1952 in Salihli (Manisa) geboren. Er studierte in Ankara zunächst Medizin, später Politikwissenschaften, und engagierte sich früh in linken Jugendbewegungen. Seit den frühen 80er Jahren wurde er mehrfach verhaftet und verbrachte insgesamt über zehn Jahre in türkischen Gefängnissen.
Aykol war Mitbegründer und langjähriger Chefredakteur der kurdisch-türkischen Tageszeitung Özgür Gündem und prägte über Jahrzehnte die Medienlandschaft in der Tradition der freien kurdischen Presse. Neben seiner publizistischen Tätigkeit engagierte er sich besonders für die Rechte von Gefangenen und dokumentierte deren Situation in zahlreichen Artikeln und Büchern.
Bis zuletzt war Aykol mit mehr als 60 Verfahren konfrontiert – meist wegen journalistischer Arbeit. Zuletzt saß er 2019 wegen angeblicher PKK-Propaganda in Haft.
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalist-huseyin-aykol-weiterhin-in-kritischem-zustand-48438 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalist-huseyin-aykol-mit-hirnblutung-im-krankenhaus-48380 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalist-huseyin-aykol-akp-mitglied-wider-willen-42584
IHD fordert lückenlose Aufklärung des Todes von Rojin Kabaiş
Der Menschenrechtsverein IHD hat eine umfassende Untersuchung zum Tod der kurdischen Studentin Rojin Kabaiş gefordert. In einer zeitgleich in mehreren Provinzen durchgeführten Pressekonferenz übte die Organisation scharfe Kritik an staatlichen Institutionen. Der Vorwurf: Strukturen wie das Justizministerium und das Institut für Rechtsmedizin trügen mit ihrem Verhalten zur Vertuschung geschlechtsspezifischer Gewalt bei.
Die koordinierten Pressekonferenzen fanden in Wan (tr. Van), Riha (Urfa), Êlih (Batman), Dersim (Tunceli), Izmir, Mersin, Adana und Antalya statt, der zentrale Erklärungstext wurde jeweils von der IHD-Frauenkommission verlesen.
Kritik an Straflosigkeit und mangelndem Schutz
In Wan erklärte Ayten Kıran, Ko-Vorsitzende der örtlichen IHD-Zweigstelle, dass seit dem Rückzug der Türkei aus der Istanbul-Konvention 2021 die Schutzmechanismen für Frauen messbar geschwächt worden seien. Der Staat komme seiner Pflicht, Frauen vor Gewalt zu schützen und ihr Recht auf Leben zu garantieren, nicht ausreichend nach. Dies gelte nicht nur für den Fall Rojin Kabaiş, sondern für zahlreiche ungeklärte Todesfälle von Frauen im ganzen Land.
„Die Praxis der Straflosigkeit verletzt das Recht von Frauen auf Leben, auf Zugang zur Justiz und auf effektive Ermittlungen“, so Kıran. Der IHD wirft insbesondere dem Institut für Rechtsmedizin vor, Gutachten auszustellen, die eher den mutmaßlichen Tätern als der Wahrheit dienten. Dies zwinge Angehörige oft zu jahrelangem Kampf um Gerechtigkeit – unter fortwährender Gefährdung ihrer Sicherheit.
Zentrale Forderungen des IHD
Der IHD ruft das Justizministerium, die Rechtsmedizin, die parlamentarische Menschenrechtskommission, Anwaltskammern, Frauenrechtszentren sowie die gesamte Zivilgesellschaft auf, sich für eine unabhängige und transparente Aufklärung einzusetzen. Die Hauptforderungen lauten:
▪ Lückenlose und effektive Ermittlungen im Fall Rojin Kabaiş sowie in allen Fällen mutmaßlicher Femizide;
▪ Ende des Monopols der staatlichen Gerichtsmedizin bei der Beweiserhebung – stattdessen sollen auch unabhängige medizinische Gutachten rechtsgültig anerkannt werden;
▪ Wiedereinführung der Istanbul-Konvention und damit einhergehender Schutzmechanismen für Frauen;
▪ Klares Vorgehen gegen Straflosigkeit bei Gewalt gegen Frauen, einschließlich staatlicher Mitverantwortung, wo vorhanden.
Deutliche Botschaften von Frauen
In zahlreichen Städten wurde die Erklärung im Beisein lokaler Parteivertreter:innen, zivilgesellschaftlicher Gruppen und Fraueninitiativen verlesen. In Izmir nahm die DEM-Partei an der Veranstaltung teil. In Mersin wurden Plakate mit Aufschriften wie „Was geschah mit Rojin?“, „Wir kennen den Täter“ und „Aufhebung der Geheimhaltung im Fall“ gezeigt.
Auch in anderen Städten lauteten die Botschaften: „Rojins Tod war kein Suizid – es war Mord“, „Frauenmorde sind politisch“ und „Gerechtigkeit für Rojin“. Diese Parolen spiegeln eine wachsende Besorgnis über die steigende Zahl ungeklärter Femizide und das als unzureichend empfundene staatliche Vorgehen dagegen wider.
Der Fall Rojin Kabaiş
Rojin Kabaiş war Studentin an der Universität Yüzüncü Yıl in Wan. Im Oktober 2024 wurde die 21-Jährige 18 Tage nach ihrem Verschwinden aus einem Wohnheim am Ufer des Wan-Sees tot aufgefunden. Die Ermittlungsbehörden stellten frühzeitig die These eines Suizids in den Raum – eine Deutung, die von ihrer Familie und deren Rechtsbeistand von Beginn an entschieden in Zweifel gezogen wurde. Inzwischen ist bekannt, dass ein forensisches Gutachten Hinweise auf mögliche sexualisierte Gewalt enthält – zwei männliche DNA-Spuren wurden an sensiblen Körperstellen festgestellt.
Die Umstände ihres Todes, die Reaktion der Behörden – die Information auf männliche DNA-Spuren an Rojins Körper wurde erst rund ein Jahr nach ihrem Tod bekannt – und die bisherigen Ermittlungsfortschritte werfen aus Sicht von Menschenrechtsorganisationen und Angehörigen viele Fragen auf. Der IHD spricht von einem möglichen Femizid und fordert vollständige Transparenz, insbesondere hinsichtlich der Ermittlungen, der medizinischen Gutachten und der staatsanwaltschaftlichen Bewertungen.
Rojin Kabaişs Familie fordert zudem Aufklärung darüber, warum der Rektor der Universität in Wan, Hamdullah Şevli, die mehrere Jahre für die regierende AKP im türkischen Parlament saß, sich ohne jegliche medizinische Qualifikation an der Autopsie von Rojin Kabaiş beteiligt hat. Auch verlangen die Angehörigen, dass die Geheimhaltungsverfügung über der Ermittlungsakte aufgehoben wird.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/taxifahrer-in-wan-protestieren-fur-aufklarung-des-todes-von-rojin-kabais-48452 https://deutsch.anf-news.com/frauen/widerspruche-im-fall-rojin-kabais-dem-abgeordnete-fordert-unabhangige-untersuchung-48364 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/fall-rojin-kabais-strafanzeige-gegen-gerichtsmedizin-und-proteste-in-wan-48368 https://deutsch.anf-news.com/frauen/rojin-kabais-dna-funde-erharten-verdacht-auf-sexualisierte-gewalt-48336
A Former regime Underground prison discovered in Homs
Internal security forces in Homs discovered underground prison in al-Mukharram area of Homs Governorate used during the former regime to detain civilians, officials said
Omar Al-Mousa, Assistant Director of al-Mukharram District, told SANA on Monday that the discovery of the prison occurred recently in Buwaydat Salamiyah during police patrols conducting inspections operation in the area.
Al-Mousa pointed out that the prison is an underground cave with a sealed iron door, it contains items and tools used for torture, including sticks and ropes, noting that the site is connected to a tunnel five meters deep and forty meters long.
Syrian-Austrian-German Economic Forum Focuses on Cooperation and Partnerships
The Syrian-Austrian-German Economic Forum 2025 kicked off Monday in Damascus, bringing together representatives from Syrian economic bodies, business leaders, and investors from the three countries, as well as the ambassadors of Germany and Austria to Syria.
The forum aims to present investment opportunities in Syria across various production and service sectors and to expand collaboration between Syrian, Austrian, and German companies. It features specialized sessions on investment laws, the role of transport infrastructure in economic development, energy, digital transformation, and the rebuilding and urban development process.
In his opening speech, Syria’s Deputy Minister of Economy and Trade for Internal Trade Affairs, Maher al-Hassan, emphasized that the forum sends a strong message of mutual trust and represents the shared desire to enhance cooperation between Syria and its partners in Austria and Germany. He noted that the event would open new avenues for investment in various sectors.
Al-Hassan also highlighted that the Syrian government is working diligently to improve the investment climate by reforming legislation, simplifying procedures, and offering incentives to investors.
Syrian Chamber of Commerce Federation President, Alaa al-Ali, underscored the significance of the forum as a true platform for dialogue between Syrian and international businesses.
He stressed that the forum reflects growing confidence in Syria as a promising investment destination. Al-Ali also pointed out that holding the forum in Damascus is a clear sign of Syria’s steady progress toward economic recovery and its renewed openness to the world.
Olaf Hoffmann, President of the German-Arab Chamber of Commerce, described the forum as the beginning of a new phase of economic cooperation between Syria and Germany.
He commended the Syrian government’s efforts in strengthening economic ties and emphasized the importance of boosting the reconstruction process and expanding trade exchanges, particularly in renewable energy sectors.
German Ambassador to Syria, Clemens Hach, highlighted the forum’s importance in fostering cooperation with other nations. He stated that Germany is ready to provide consulting, economic expertise, knowledge transfer, and the will to contribute to building a sustainable and peaceful future, while enhancing security and development in Syria.
Meanwhile, Austrian Chamber of Commerce President, Werner Vasslabend, reiterated that Austria views the Syrian market as a key strategic hub in the region. He noted that Austrian companies are eager to share their expertise and contribute to developmental projects in Syria.
Austrian Ambassador to Syria, Isabel Rauscher, also emphasized her country’s commitment to forging partnerships with the Syrian business sector and supporting the nation’s reconstruction and development journey.
In conclusion, forum participants reaffirmed the importance of strengthening economic partnerships between Syria and its Austrian and German counterparts, with a focus on supporting reconstruction projects and fostering sustainable development.
Ist Trumps Friedensplan nur eine Täuschung?
Eine Klausur als vorgezogene Totenmesse: Die Union besiegelt ihren eigenen Untergang
Gestern hat sich das CDU-Präsidium sich zu einer zweitägigen Klausur in den Berliner Grunewald zurückgezogen, um über ihre “Strategie” bei den bevorstehenden Landtagswahlen zu beraten und ein Krisenmanagement angesichts der explodierenden Umfragewerte zu finden. Dies führt natürlich unweigerlich zu der Frage, wie lange man sich die Anti-AfD-Brandmauer noch leisten will. Wie unrettbar diese Partei verloren ist, […]
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Israeli Airstrikes on Gaza Kill 57 Palestinians, Injure 158 in 24 Hours
The Palestinian Ministry of Health in Gaza reported on Monday that 57 Palestinians were killed and 158 injured in Israeli airstrikes over the past 24 hours.
The ministry said in its daily report that several victims remain trapped under the debris, as emergency medical and civil defense teams have been unable to reach them due to ongoing bombardments and destroyed infrastructure.
Since the beginning of the war on Gaza on October 7, 2023, the death toll in Gaza has reached 68,216, with 170,361 individuals reported injured. This figure includes casualties from the latest escalation, despite a brief ceasefire declared on October 11, 2023.
Following the ceasefire, 80 more Palestinians have been killed, 303 injured, and 426 bodies have been retrieved from the wreckage.
The humanitarian situation in Gaza continues to deteriorate, as the ongoing airstrikes and limited access to emergency aid exacerbate already dire conditions in the densely populated coastal enclave.
As the conflict persists, hopes for a lasting ceasefire remain fragile, with both sides continuing to suffer heavy losses.