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Begehe niemals diese 10 Pflegegeld Fallen: Es könnte dann plötzlich weg sein

Das Pflegegeld kann plötzlich eingestellt und ganz gestrichen werden. Die zehn wichtigsten Gründe sollten Pflegegeld Berechtigte kennen, um auf bestimmte Fehler nicht zu begehen.

Pflichtberatung verpasst: Kürzung bis hin zur Einstellung

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Besuch halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich vorgeschrieben.

Wird die Beratung trotz Aufforderung nicht fristgerecht nachgewiesen, darf die Pflegekasse das Pflegegeld zunächst kürzen und im Wiederholungsfall aussetzen. Die Beratung dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und ist für Versicherte kostenfrei; sie kann – mit vorgeschriebenen Präsenzintervallen – auch per Video erfolgen.

Wechsel in eine stationäre Einrichtung: Kein Pflegegeld mehr

Zieht die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim, greift die vollstationäre Leistung nach § 43 SGB XI. Pflegegeld als reine Geldleistung für häusliche Pflege entfällt, denn die Kasse beteiligt sich stattdessen pauschal an den pflegebedingten Heimkosten; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin selbst, ggf. gemildert durch Zuschläge nach § 43c SGB XI.

Auch in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe gibt es grundsätzlich kein Pflegegeld; hier gilt eine kleine Pauschalleistung nach § 43a SGB XI. Das hat die Rechtsprechung zuletzt bestätigt.

Langer Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt: Ruhen nach vier Wochen

Während einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären medizinischen Rehabilitation wird das Pflegegeld noch für die ersten vier Wochen weitergezahlt. Ab Tag 29 ruht der Anspruch, weil in dieser Zeit kein Bedarf an häuslicher Pflege besteht. Diese Vier-Wochen-Grenze ist gesetzlich in § 34 SGB XI geregelt und wurde durch die Sozialgerichtsbarkeit bestätigt.

Kurzzeit- oder Verhinderungspflege: Nur die Hälfte des Pflegegelds

Wird vorübergehend eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung genutzt oder die Pflegeperson durch Verhinderungspflege vertreten, läuft das Pflegegeld grundsätzlich weiter – allerdings nur zur Hälfte.

Bei Verhinderungspflege gilt die hälftige Fortzahlung bis zu sechs Wochen, bei Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr; der erste und der letzte Tag bleiben ungekürzt.

Auslandsaufenthalt: Grundsatz Ruhen, wichtige Ausnahmen

Leistungen der Pflegeversicherung ruhen grundsätzlich bei Aufenthalt im Ausland.

Für Pflegegeld gibt es zwei entscheidende Ausnahmen: Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr wird Pflegegeld weitergezahlt; außerdem ruht Pflegegeld nicht, wenn sich die pflegebedürftige Person in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz aufhält. Für längere Aufenthalte außerhalb dieser Staaten kann die Zahlung ruhen.

Pflegesachleistungen vollständig ausgeschöpft: Pflegegeld sinkt auf null

Wer ambulante Pflegesachleistungen eines Dienstes in Anspruch nimmt, kann daneben nur ein anteiliges Pflegegeld erhalten. Das Verhältnis ist gesetzlich festgelegt: Je höher der Sachleistungsanteil, desto geringer das Pflegegeld; wird die Sachleistung zu 100 Prozent ausgeschöpft, entfällt das Pflegegeld vollständig.

An die gewählte Quote ist man in der Regel sechs Monate gebunden. In der Praxis kann es dadurch – etwa bei Umstellung auf Kombinationsleistungen – auch zu späteren Auszahlungen kommen, was wie ein „Wegfall“ wirken kann.

Herabstufung des Pflegegrades oder Verlust der Anspruchsvoraussetzungen

Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Wird im Rahmen einer Neubegutachtung ein niedrigerer Pflegegrad festgestellt oder rutscht jemand auf Pflegegrad 1, entfällt der Anspruch auf Pflegegeld.

Voraussetzung bleibt stets, dass die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist; ist das nicht der Fall, kann die Kasse die Leistung aufheben.

Fehlende Mitwirkung oder versäumte Termine

Leistungsberechtigte müssen an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, etwa Termine des Medizinischen Dienstes ermöglichen, Auskünfte geben und Änderungen mitteilen.

Kommt man diesen Pflichten trotz schriftlicher Aufforderung nicht nach, dürfen Sozialleistungen versagt oder entzogen werden – auch das Pflegegeld. Grundlage ist § 66 SGB I.

Todesfall: Zahlung nur bis zum Ende des Sterbemonats

Mit dem Tod der pflegebedürftigen Person endet der Anspruch, allerdings wird das Pflegegeld noch bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Todesfall eingetreten ist.

Wurde für Folgemonate bereits überwiesen, kann die Kasse zu viel gezahlte Beträge zurückfordern; ausstehende Beträge für den Sterbemonat stehen den Erben zu, sofern im Sterbemonat mindestens ein Anspruchstag bestand.

Doppelleistungen aus anderen Systemen: Ruhen des Anspruchs

Erhält die pflegebedürftige Person Entschädigungsleistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder aus speziellen öffentlich-rechtlichen Versorgungssystemen, kann das Pflegegeld ruhen. Das Gesetz will Doppelleistungen vermeiden; die Ruhensregel ist in § 34 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI aufgeführt.

Was Sie bei plötzlichem Zahlungsausfall konkret prüfen sollten

Zunächst lohnt ein Blick auf die jüngsten Veränderungen: Gab es Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte über vier Wochen, wurde Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt, oder ist ein Umzug in eine stationäre Einrichtung erfolgt?

Ebenso wichtig sind formale Punkte wie der fristgerechte Nachweis des Beratungseinsatzes, die Mitteilungspflicht bei Auslandsaufenthalten und korrekte Bankdaten.

Bei Kombinationsleistungen kommt es häufig zu zeitversetzten Auszahlungen, weil die Pflegekasse erst die Sachleistungen des Pflegedienstes verrechnet und dann das anteilige Pflegegeld auszahlt; das ist regelmäßig kein echter Wegfall, sondern eine spätere Wertstellung.

Einordnen, widersprechen, nachfordern

Wer eine Kürzung oder Einstellung für unzutreffend hält, sollte den Bescheid prüfen lassen und fristgerecht Widerspruch einlegen

. Das gilt besonders bei Streit über Beratungspflichten, Begutachtungsergebnisse oder bei Rückforderungen. Gleichzeitig können fehlende Nachweise oder versäumte Mitwirkungshandlungen nachgeholt werden, wodurch Leistungen häufig wiederaufleben.

Rechtlich maßgeblich sind die Regelungen des SGB XI – etwa zu Ruhenstatbeständen, Kombinationsleistungen und Pflegegeldfortzahlung – sowie die allgemeinen Mitwirkungsregeln des SGB I.

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Teure Symbolpolitik: Charter-Abschiebeflüge

FragDenStaat - 20. Oktober 2025 - 13:12

Deutschland mietet ganze Flugzeuge, um Menschen abzuschieben. Das soll Härte in der Asylpolitik demonstrieren – und bringt enorme Ausgaben mit sich. Weil der Staat Details geheim hält, verklagen wir ihn.

Am Düsseldorfer Flughafen hebt im Februar 2025 ein Flugzeug mit 45 Sitzen ab. Das Ziel ist die bulgarische Hauptstadt Sofia. An Bord sind sieben Menschen aus Syrien und Afghanistan, begleitet von doppelt so vielen Bundespolizist*innen. Sie fliegen allerdings nicht in den Urlaub, sondern werden abgeschoben – mit einem eigens dafür gecharterten Flugzeug. Allein die Miete des Fliegers beträgt 63.000 Euro, Personalkosten nicht eingerechnet.

Die Bundesregierung predigt Sparsamkeit und Bürokratieabbau, doch in der Migrationspolitik scheint beides nicht zu gelten. Seit letztem Jahr hat sich der Ton verschärft: Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wurde ausgesetzt, die Abschiebehaft ausgeweitet und Grenzkontrollen ausgedehnt. Selbst nach Afghanistan wird wieder abgeschoben und dafür mit den Taliban verhandelt. Diese Härte soll Entschlossenheit zeigen, doch diese Symbolpolitik ist teuer. Während über Kürzungen beim Bürgergeld gestritten wird, steigen die Ausgaben für Abschiebungen. Immer häufiger werden ganze Maschinen gechartert, um Asylsuchende außer Landes zu bringen. 

Die Kosten pro Charter-Abschiebeflug gehen schätzungsweise in die Hunderttausende – bezahlt aus Steuergeldern. Wie teuer ein Flug insgesamt ist, ist derzeit unklar: Das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei weigern sich, Zahlen zu den Personalkosten zu nennen. Diese Intransparenz erschwert öffentliche Kontrolle – deshalb ziehen wir vor Gericht. 

Kosten steigen

Eine Abschiebung per Charterflug ist organisatorisch aufwändig, teuer und personalintensiver als per Linienflug. Nicht nur das Flugzeug muss gemietet werden, auch das Bodenpersonal, Dolmetscher*innen, Sanitäter*innen und Bundespolizist*innen müssen organisiert und bezahlt werden. 

Laut kleinen Anfragen der Linken gab die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2024 rund 12,7 Millionen Euro allein für die Miete von Flugzeugen aus. Ein Jahr später waren es für denselben Zeitraum fast 15 Millionen. Hinzu kommen Personalkosten für Dolmetscher*innen, Sanitäter*innen, Bodenpersonal und vor allem für die Bundespolizei. Teilweise sind es doppelt bis dreimal so viele Polizist*innen wie Abgeschobene, die mitfliegen. 

Im Haushaltsjahr 2024 hat das Innenministerium 7,25 Millionen Euro Personalkosten für die Begleitung von Abschiebungen durch Polizist*innen vorgesehen, tatsächlich beliefen sich die Kosten auf knapp 9 Millionen. Für 2026 sind 10,25 Millionen eingeplant – ein erneuter Sprung nach oben. Wie hoch die Kosten für die Beamt*innen pro Flug sind, dazu gibt die Bundespolizei keine Auskunft. Deshalb haben wir eine Klage auf Basis des Presserechts eingereicht. 

Juristisch fragwürdig

Doch es geht nicht nur ums Geld: Es geht auch um die Länder, in die abgeschoben wird – wie im Fall von Düsseldorf nach Bulgarien. In Behördensprache handelt es sich hierbei um eine „Rückführung“. Es greift also die Dublin-Verordnung. Somit ist jener EU-Staat für einen Asylsuchenden zuständig, in dem er als erstes registriert wurde. Doch das Dublin-System ist umstritten, nicht nur wegen der ungleichen Lastenverteilung, sondern auch wegen der Zustände an den EU-Außengrenzen. 

Ein aktueller Bericht eines Netzwerks kirchlicher Asylorganisationen vom Januar 2025 wirft Bulgarien vor, Geflüchtete nicht menschenrechtskonform zu versorgen. Es gebe keine ausreichende Grundversorgung, wie Wohnraum und Arbeitsplätze, dafür systematische Inhaftierung und Gewalt durch Behörden. 

Das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium verweist auf Nachfrage zu dieser Einschätzung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Von dort heißt es auf Anfrage, man dürfe „darauf vertrauen“, dass Geflüchtete in jedem EU-Mitgliedstaat nach entsprechenden menschenrechtlichen Standards behandelt werden. Auch Bulgarien erfülle aus Sicht des BAMF europarechtliche Standards, die materielle und medizinische Versorgung sei gewährleistet. 

So prallen zwei Erzählungen aufeinander: Auf dem Papier gilt Bulgarien als sicherer EU-Staat. Vor Ort aber berichten Hilfsorganisationen von Gewalt, Haft und fehlender Versorgung. Dass ausgerechnet dorthin nun teure Charterflüge starten, macht die Symbolpolitik kostspielig – und juristisch fragwürdig. 

Zur Klage 

 

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Der 7. Oktober 2023 und die geistige Krise des Abendlandes

Der 7. Oktober 2023 markiert mehr als ein politisches oder militärisches Ereignis. Er steht als Symbol für den Zusammenstoß zweier Weltbilder – jenes, das das Leben heiligt, und jenes, das es instrumentalisiert. Der Angriff der Hamas auf Israel war nicht nur ein Akt des Terrors, sondern eine Offenbarung: Er zeigte, wie tief die Feindschaft gegen […]

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Syrian, Saudi Officials Explore Riyadh’s Support in Railway Reconstruction

SANA - Syrian Arab News Agency - 20. Oktober 2025 - 12:22

Minister of Transport Yarub Badr discussed cooperation with Saudi officials in developing Syria’s railway network and exchanging technical expertise in operations and maintenance, the ministry said in a statement released on Monday.

The talks took place on the sidelines of the second edition of the Saudi International Rail Exhibition and Conference, held in Riyadh under the theme “Leading the Transformation, Creating the Path.”

The minister pointed out that Syria has a rich history in railways, dating back to the late 19th century. He noted that the ongoing conflict has caused significant damage to the network, which spans approximately 2,800 kilometers, with about 1,000 kilometers still in operation.

He stated that the ministry is prioritizing the rehabilitation of economically viable railway lines, particularly the phosphate transport line to the port of Tartous and the container line from Lattakia to Sheikh Najjar Industrial City.

Badr hailed the talks as “fruitful” and aimed at benefiting from Saudi experience in organizing freight transport and evaluating road paving. He highlighted an upcoming technical meeting of the Syrian-Saudi Transportation Committee next month, which will explore cooperation prospects and address existing obstacles.

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Neue Studie zeigt bittere Realität von Bürgergeld-Beziehern

Die jüngste Studie des Paritätischen Gesamtverbandes zur sozialen Lage von Bürgergeldbeziehenden zeichnet ein Bild, das in seiner Konkretion erschüttert:

Entbehrung ist für viele nicht abstrakte Statistik, sondern tägliche Erfahrung. Die Befunde verdichten sich zu einer klaren Message: Trotz Erhöhungen der Regelbedarfe in den Jahren 2023 und 2024 können Millionen Menschen Grundbedürfnisse nicht zuverlässig decken.

Die Debatte über Sanktionen trifft damit auf eine soziale Wirklichkeit, in der selbst das zweite Paar Schuhe oder eine vollwertige Mahlzeit keine Selbstverständlichkeit sind.

Ein Befund mit Alltagsszenen statt abstrakter Quoten

Die Studie berichtet, dass 2024 etwa jede zweite Person im Bürgergeld in materieller Entbehrung lebt – ein Vielfaches im Vergleich zu Haushalten ohne Bürgergeldbezug. Sichtbar wird das in Alltagsszenen: Wer überraschende Ausgaben von 1.250 Euro nicht stemmen kann, verschiebt notwendige Reparaturen oder greift zu teuren Ratenkäufen.

Wenn mehr als die Hälfte kaputte Möbel nicht ersetzen kann, verliert ein Zuhause an Funktionalität und Würde. Wenn knapp ein Drittel nicht einmal gelegentlich mit Freundinnen und Freunden essen oder trinken gehen kann, wird soziale Teilhabe zur Ausnahme.

Besonders drastisch sind die Zahlen zur Grundversorgung: Rund 31 Prozent der Betroffenen können sich nicht jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten; knapp 17 Prozent verfügen nicht über ein zweites Paar Schuhe. Diese Beispiele stehen für eine strukturelle Unterversorgung, die weit über individuelle Lebensstile hinausweist.

Die wachsende Armutslücke

Die Studie konzentriert sich besonders auf die wachsende Armutslücke – die Differenz zwischen verfügbarem Einkommen und der Armutsgrenze, die in Deutschland regelmäßig bei 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) veranschlagt wird.

Für Alleinlebende nennt die Studie eine Schwelle von 1.381 Euro monatlich; den Betroffenen fehlen dazu im Schnitt fast 500 Euro. Diese Lücke ist in den vergangenen Jahren gewachsen: Lag sie 2010 noch bei 308 Euro, betrug sie 2023 bereits 474 Euro.

Die Tendenz ist damit eindeutig aufwärts gerichtet – ein Hinweis darauf, dass das Sicherheitsnetz systematisch an Kaufkraft und gesellschaftliche Standards verliert.

Erhöhungen, die nicht ankommen: Inflation als stille Kürzung

Zwar wurden die Regelbedarfe 2023 und 2024 jeweils deutlich – um mehr als zehn Prozent – angehoben. Doch die Preisentwicklung der Jahre 2021 bis 2023 hat diese nominalen Zuwächse weitgehend aufgezehrt. Die Expertise beziffert den Kaufkraftverlust bei einem Singlehaushalt in dieser Zeit auf bis zu 1.012 Euro.

Real bedeutet das: Was auf dem Papier wie eine Entlastung aussieht, kompensiert lediglich die verteuerten Lebenshaltungskosten. Eine spürbare Verbesserung der finanziellen Spielräume ist nicht eingetreten. Wenn nun für 2025 und 2026 faktische Nullrunden im Raum stehen, droht die Armutslücke erneut größer zu werden – mit Konsequenzen für Ernährung, Wohnen und soziale Teilhabe.

„Skandal“ oder „Notwendigkeit“? Die politische Konfliktlinie

Die politische Debatte ist zugespitzt. Während die Bundesregierung Verschärfungen und strengere Sanktionsmöglichkeiten erörtert, mahnt der Paritätische an, die Realität der Betroffenen ernst zu nehmen. Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Rock spricht von einem „Skandal“, dass Millionen Menschen nicht einmal das Nötigste hätten.

Hinter dieser Wortwahl steht ein verfassungsrechtlicher Anspruch: Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern – nicht nur biologisch, sondern so, dass gesellschaftliche Teilhabe möglich bleibt. Die Studie bezweifelt, dass die aktuell bemessenen Leistungen diesem Auftrag gerecht werden.

Kinder in Armut: Verlorene Chancen im frühen Leben

Besonders gravierend ist der Blick auf Kinder und Jugendliche. Rund zwei Millionen Minderjährige wachsen nach Angaben des Paritätischen in Haushalten auf, in denen die Mittel für Ernährung, Kleidung, Bildung und soziale Aktivitäten nicht reichen.

Das hat Folgen, die über die Gegenwart hinausreichen: Wer früh Mangel erlebt, hat schlechtere Chancen in Schule und Ausbildung, verpasst Gelegenheiten und trägt das Risiko, Armut als Erwachsenenrealität fortzuschreiben. Bildungspakete und Einmalhilfen lindern Notlagen punktuell, ersetzen aber keine verlässliche Grundsicherung, die alltägliche Bedarfe abdeckt.

Was „materielle Entbehrung“ messbar macht

Materielle Entbehrung ist mehr als ein Einkommensindikator. Erfasst werden konkrete Einschränkungen im Lebensalltag: Kann ein Haushalt die Wohnung angemessen warm halten? Gibt es Rückstände bei Miete, Strom oder Heizung? Reicht das Geld für ausgewogene Ernährung, für notwendige Anschaffungen, für kleine soziale Aktivitäten?

Indem die Studie diese Dimensionen zusammenführt, zeigt sie, wo die Lücken tatsächlich aufklaffen. Die Aussagekraft liegt gerade in der Verbindung von Statistik und Lebenspraxis: Zahlen werden nicht abstrakt, sondern als verpasste Mahlzeiten, verschlissene Möbel oder unbeheizte Zimmer sichtbar.

Von der Ausnahme zur Regel: Das Abkoppeln vom Wohlstandszuwachs

Ein weiterer Befund betrifft die langfristige Entwicklung: Während die preisbereinigten Nettoeinkommen anderer Haushalte über Jahrzehnte gewachsen sind, verharren die Regelbedarfe real betrachtet nahe dem Niveau der späten 1990er Jahre.

Damit entsteht ein Auseinanderdriften zwischen gesellschaftlichem Standard und dem, was Grundsicherung leistet. Wer dauerhaft an der Untergrenze lebt, leidet nicht nur materiell, sondern auch symbolisch: Armut wird zur Erfahrung des Nicht-Dazugehörens. Dass Bürgergeldbeziehende nennenswert häufiger Zahlungsrückstände verzeichnen und die Wohnung nicht ausreichend heizen können, ist Ausdruck dieser Abkopplung.

Sanktionen in Zeiten des Mangels: Wirksamkeit und Nebenwirkungen

Die Diskussion über strengere Sanktionen setzt voraus, dass Fehlanreize das zentrale Problem seien.

Die Expertise hält dem entgegen, dass die Mittel vieler Haushalte schon für das Notwendige nicht reichen. Sanktionen, so die Kritik, könnten in dieser Lage vor allem destabilisierend wirken, weil sie ohnehin knappe Budgets weiter verknappen.

Auch integrationspolitisch ist fraglich, ob zusätzliche Druckinstrumente den Weg in Arbeit erleichtern, wenn parallel Mittel für Mobilität, Kleidung oder digitale Teilhabe fehlen. Dagegen steht das politische Argument, Verbindlichkeit im Leistungsbezug zu sichern. Beides lässt sich nicht gegeneinander ausspielen, ohne die empirische Ausgangslage zu beachten.

Was jetzt zu prüfen wäre: Bemessung, Indexierung, Teilhabe

Die Studie plädiert für eine strukturelle, dauerhafte Anhebung der Regelbedarfe. Der Prüfauftrag an die Politik reicht darüber hinaus. Erstens stellt sich die Frage einer robusteren, transparenten Bemessung, die reale Warenkörbe und Mindeststandards abbildet.

Zweitens rückt eine dynamische, inflationsfeste Indexierung in den Blick, die Kaufkraftschwankungen zeitnah ausgleicht.

Drittens geht es um die Architektur der Leistungen selbst: Wohnkosten, Energie, Gesundheit, Mobilität und digitale Infrastruktur haben sich verteuert – ohne angemessene Berücksichtigung drohen Lücken, die einzelne Erhöhungen wieder auffressen.

Viertens muss Kinderarmut als eigener Schwerpunkt verstanden werden; Investitionen in frühe Bildung, Ernährung und Teilhabe sind sozial- wie fiskalpolitisch rational.

Ein sozialstaatlicher Stresstest

Am Ende steht ein sozialstaatlicher Stresstest. Das Bürgergeld soll Menschen in schwierigen Lebenslagen Sicherheit und Perspektiven geben. Es sichert offenkundig das Überleben, aber nach Einschätzung der Expertise zu selten ein Leben in Würde und Teilhabe.

Das ist nicht nur eine Frage von Empathie, sondern von Verfassung und Vernunft. Wo Mangel an Basalem zur Regel wird, verliert der Sozialstaat an Legitimation. Die vorliegenden Zahlen liefern der Politik die Grundlage, gegen zu steuern.

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Keine Strandspaziergänge am Meer für Bürgergeld-Betroffene

Das Bürgergeld soll das Existenzminimum sichern. Es soll praktisch nur vor dem Verhungern bewahren. Aber wie sieht es mit der einfachen sozialen und soziokulturellen Teilhabe aus? Wer zum Beispiel an der Nordsee wohnt, kommt oft nicht an den Strand, ohne Eintritt zu zahlen. Davon berichtet eine Betroffene, die an der Nordsee wohnt.

Arme Menschen vom Strandspaziergang ausgeschlossen

An Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei hat sich eine Bürgergeld-Bezieherin gewandt. Sie wohnt an der Nordsee:

“Wenn ich an den Strand wollte, um am Wasser spazieren zu gehen, kostet es jedesmal 2,80€. Auch für „ Arme.“ Deshalb waren mein Hund und ich auch noch nie da. Bitte fassen Sie das nicht als Gejammer auf. Es ist nur eine der Realitäten, wie arme Menschen ausgeschlossen werden. Leise und subtil. Sie kennen das ja ganz genau, nur deshalb traue ich mich, es Ihnen zu schreiben. Natürlich ist ein Strandspaziergang nicht existenziell. Aber dass man nicht dazu gehört begegnet Armen eben sehr oft. Stellen Sie sich einmal vor, eine Bürgergeldfamilie die hier wohnt, möchte mit Ihren Kindern auch mal an den Strand. 10€ für einen Spaziergang am Wasser? Das kann sich keiner leisten.”

Natürlich gehört der Strandspaziergang nicht zu den existenziellen Lebensbedürfnissen. Aber es gehört zur Teilhabe am Leben, vor allem wenn man vor Ort wohnt.

Verweigerter Zugang ignoriert Urteil des Bundesverfassunsgerichts

Vielerorts, vor allem in touristischen Zentren, werden Gebühren erhoben. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2017 (AZ: 10 C 7.16) entschieden, dass der freie Zugang zum Strand gewährleistet sein muss. Auch für Menschen, die Sozialleistungen wie das Bürgergeld beziehen.

Das Urteil besagt, dass wenn eine kommunale Tochtergesellschaft Menschen den Zugang zu Strandbereichen verweigert, auf die sie einen Rechtsanspruch haben, diese Menschen von der Kommune verlangen können, dass sie die Tochtergesellschaft per Bescheid anweist, den Zugang zu gewähren.

Das Gericht betonte auch, dass das Grundgesetz das Recht des Einzelnen auf freien Zugang zum Strand schützt, z.B. zum Spazierengehen, Baden und Wattwandern. Dieses Recht kann durch Verordnungen eingeschränkt werden, allerdings nur auf bestimmten Wegen und in ungenutzten Strandbereichen.

Darüber hinaus wurde klargestellt, dass die Nutzung von Strandflächen als Strandbad mehrere zusammenhängende Einrichtungen erfordert, deren Nutzung durch das Eintrittsgeld abgegolten ist. Das Aufstellen einzelner sanitärer Anlagen oder Abfallbehälter reicht nicht aus.

An die Gemeinde wenden und notfalls verklagen

Betroffene, die in der Nähe des Meeres wohnen, können sich also an die Gemeinde wenden und auf das Urteil verweisen. Wird der kostenlose Zugang dennoch verweigert, haben die Betroffenen gute Chancen, ihr Recht einzuklagen.

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Wer 2026 in Rente gehen kann – Tabelle

Das Jahr 2025 biegt auf die Zielgerade ein. Damit stellt sich für viele die Frage, wer im kommenden Jahr 2026 den Schritt in die Altersrente gehen kann – und zu welchen Bedingungen. Wir erklären den maßgeblichen Stichtag für die eigene Rente für den Rentenbeginn und zeigen Beispiele, welche Jahrgänge 2026 anspruchsberechtigt sind und wann Abschläge anfallen.

Der Stichtag: Wann beginnt die Rente tatsächlich?

Die Altersrente beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, der auf die Vollendung des maßgeblichen Lebensalters folgt. „Vollendung“ meint dabei den Tag vor dem Geburtstag. Wer beispielsweise am 15. Mai 1963 geboren ist, vollendet das 63. Lebensjahr am 14. Mai 2026 und kann folglich ab dem 1. Juni 2026 eine entsprechende Altersrente beziehen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine rechtliche Besonderheit gilt für Personen, die am ersten Tag eines Monats geboren wurden: Sie vollenden das maßgebliche Lebensjahr bereits am letzten Tag des Vormonats. Wer am 1. Mai 1963 geboren ist, erreicht das 63. Lebensjahr somit am 30. April 2026 und könnte die Rente bereits ab dem 1. Mai 2026 erhalten.

Diese Stichtags-Regelung ist für alle Rentenarten identisch – Unterschiede bestehen jedoch in der jeweiligen Altersgrenze und bei den erforderlichen Versicherungszeiten.

Regelaltersrente: ohne Abschläge, mit ansteigender Altersgrenze

Die Regelaltersrente ist die klassische, abschlagsfreie Altersrente. Sie setzt lediglich eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren voraus. Abschläge gibt es hier nicht. Allerdings steigt die Regelaltersgrenze je nach Geburtsjahrgang schrittweise an.

Im Jahr 2026 erreichen jene Versicherten die Regelaltersgrenze, die zwischen dem 2. Oktober 1959 und dem 1. August 1960 geboren wurden. Für den Jahrgang 1959 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten, für 1960 geborene bei 66 Jahren und 4 Monaten.

Die Praxis zeigt, wie entscheidend der Monatswechsel ist: Wer im November 1959 Geburtstag hat (der 1. November ausgenommen), kann ab dem 1. Februar 2026 die Regelaltersrente beziehen.

Bei einem Geburtstag im Januar 1960 (ebenfalls nicht am 1.) ergibt sich ein Rentenbeginn zum 1. Juni 2026. Wer im August 1960 geboren wurde (den 1. August ausgenommen), erreicht das maßgebliche Alter zwar noch im Dezember 2026; die Zahlung der Regelaltersrente beginnt in diesem Fall aber erst am 1. Januar 2027, weil das maßgebliche Lebensalter bereits vor Monatsende erreicht sein muss.

Tabelle: Wer 2026 in Rente gehen kann Wer 2026 warum in Rente gehen kann Wer? Warum (Altersgrenze & Voraussetzungen) Regelaltersrente: Geburtsdaten 2.10.1959–1.8.1960 Erreichen 2026 die jeweilige Regelaltersgrenze (Jg. 1959: 66 Jahre + 2 Monate; Jg. 1960: 66 Jahre + 4 Monate). Mindestens 5 Beitragsjahre. Abschlagsfrei. Rentenbeginn jeweils ab dem Monat nach der Altersvollendung. Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Geburtsdaten 2.6.1961–1.4.1962 Erreichen 2026 die maßgebliche Altersgrenze (Jg. 1961: 64 Jahre + 6 Monate; Jg. 1962: 64 Jahre + 8 Monate). Mindestens 45 Versicherungsjahre. Abschlagsfrei. Beispiel: 2.6.1961 → Rentenbeginn ab 1.1.2026; 1.4.1962 → ab 1.12.2026. Altersrente für langjährig Versicherte: Geburtsdaten 2.12.1962–1.12.1963 Vollenden 2026 das 63. Lebensjahr. Mindestens 35 Versicherungsjahre. Mit Abschlag bei Start mit 63 (Jg. 1962: 13,2 %; Jg. 1963: 13,8 %). Der Abschlag verringert sich um 0,3 Prozentpunkte pro späterem Monat. Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Geburtsdaten 1.1.1964–1.12.1964 Frühestmöglicher Beginn ab 62 Jahren ist ab 2026 erreicht. Mindestens 35 Versicherungsjahre und anerkannte Schwerbehinderung. Bei frühestem Start Abschlag 10,8 %. Reduktion um 0,3 Prozentpunkte je späterem Monat. Sonderfall: am 1. eines Monats Geborene (alle Rentenarten) Rechtliche Altersvollendung bereits am letzten Tag des Vormonats; dadurch kann der Rentenbeginn einen Monat früher liegen, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Altersrente für besonders langjährig Versicherte: früher, aber ohne Abschlag

Wer 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat die Möglichkeit, zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze in Rente zu gehen – ebenfalls ohne Abschläge. 2026 erreichen dieses maßgebliche Lebensalter insbesondere die Jahrgänge vom 2. Juni 1961 bis zum 1. April 1962. Für 1961 Geborene liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und 6 Monaten, für 1962 Geborene bei 64 Jahren und 8 Monaten.

Auch hier gilt die Stichtagsregel: Eine Person mit Geburtstag am 2. Juni 1961 erreicht das maßgebliche Alter am 1. Dezember 2025 und kann die Rente ab dem 1. Januar 2026 beziehen.

Wer am 1. April 1962 geboren wurde, vollendet die erforderlichen 64 Jahre und 8 Monate am 30. November 2026; der Rentenbeginn fällt damit auf den 1. Dezember 2026. Entscheidend ist in jedem Fall, dass die 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten tatsächlich zusammenkommen.

Altersrente für langjährig Versicherte: ab 63 – mit spürbaren Abschlägen

Die Altersrente für langjährig Versicherte ermöglicht den Rentenbeginn bereits mit 63 Jahren, unabhängig vom Geburtsmonat. Vorausgesetzt sind 35 Versicherungsjahre. Anspruch auf diese Rentenart haben 2026 diejenigen, die zwischen dem 2. Dezember 1962 und dem 1. Dezember 1963 geboren wurden. Der Preis für den früheren Rentenstart sind jedoch dauerhafte Abschläge, deren Höhe sich nach dem Abstand zur jeweiligen Regelaltersgrenze richtet.

Für den Jahrgang 1962, der regulär mit 66 Jahren und 8 Monaten in die abschlagsfreie Regelaltersrente gehen würde, beträgt der Abschlag bei einem Rentenbeginn exakt mit 63 Jahren 13,2 Prozent.

Für 1963 Geborene, deren Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 10 Monaten liegt, sind es 13,8 Prozent. Der Mechanismus dahinter ist linear: Pro Monat, den man vor der eigenen Regelaltersgrenze in Rente geht, fällt ein Abschlag von 0,3 Prozentpunkten an.

Wer den Start hinausschiebt – also etwa nicht genau mit 63, sondern einige Monate später beginnt –, reduziert den Abschlag entsprechend.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 2026 ist das Zielalter erreicht

Für Versicherte mit anerkanntem Grad der Behinderung und einer Wartezeit von 35 Jahren eröffnet die Altersrente für schwerbehinderte Menschen den frühestmöglichen Weg in den Ruhestand. 2026 markiert hierbei eine Zäsur: Erstmals ist das sogenannte Zielalter erreicht.

Ab 2026 kann diese Rentenart frühestens mit 62 Jahren in Anspruch genommen werden. Damit kommen im Jahr 2026 diejenigen zum Zug, die zwischen dem 1. Januar 1964 und dem 1. Dezember 1964 geboren wurden.

Wer den frühestmöglichen Termin nutzt, muss mit einem Abschlag von 10,8 Prozent rechnen. Wird der Rentenbeginn hinausgeschoben, verringert sich der Abschlag um 0,3 Prozentpunkte je Monat. Maßgeblich sind neben dem Alter die formalen Voraussetzungen der Schwerbehinderung sowie die anrechenbaren Versicherungszeiten.

Mehr als nur das Alter: Welche Voraussetzungen zusätzlich zählen

Der Zeitpunkt des Rentenbeginns hängt nicht allein vom Geburtstag ab. Ebenso entscheidend sind die erforderlichen Wartezeiten – fünf Jahre für die Regelaltersrente, 35 Jahre für die Altersrente für langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen, 45 Jahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. In die Wartezeiten fließen neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit häufig auch Zeiten ein, die nicht auf den ersten Blick präsent sind, etwa Kindererziehungszeiten oder bestimmte Zeiten der Pflege.

Welche Zeiten im Detail zählen und wie sie nachgewiesen werden, lässt sich der persönlichen Rentenauskunft entnehmen.

Hilfreich ist zudem ein Blick in den Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung. Er bildet die Stichtagslogik ab und zeigt den frühest- und spätestmöglichen Rentenbeginn für den individuellen Jahrgang. Wer seine Optionen belastbar bewerten möchte – insbesondere mit Blick auf Abschläge, Hinzuverdienst oder die Kombination unterschiedlicher Rentenarten –, sollte eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren und die eigene Versicherungsbiografie prüfen.

2026 bringt Klarheit – die Strategie entscheidet

Ob Regelaltersrente ohne Abschläge, der abschlagsfreie Vorzug für besonders langjährig Versicherte, der flexible, aber abschlagsbewehrte Weg ab 63 oder der frühestmögliche Start für schwerbehinderte Menschen: 2026 eröffnet je nach Jahrgang und Versicherungsverlauf unterschiedliche Pfade in den Ruhestand. Ausschlaggebend sind der genaue Stichtag, die persönlichen Versicherungszeiten und die Bereitschaft, Abschläge in Kauf zu nehmen oder den Rentenbeginn zu verschieben.

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Erinnern ist keine Pflicht der Vergangenheit, sondern eine Verantwortung der Gegenwart

Anlässlich des sechsten Todestages des Kieler Internationalisten Andok Cotkar (Konstantin Gedig) versammelten sich am Samstag etwa 150 Angehörige, Freund:innen und Weggefährt:innen zu einer Gedenkfeier im Kurdischen Gemeindezentrum Schleswig-Holstein in Kiel. Andok Cotkar wurde am 16. Oktober 2019 als Kämpfer der Volksverteidigungseinheiten (YPG) bei der Verteidigung von Serêkaniyê durch türkische Bomben in Nordsyrien ums Leben gebracht.

In den sechs Jahren seit dem Tod Andoks hat die Türkei dessen sterbliche Überreste seiner Familie nicht übergeben. Für die Angehörigen sind dies Jahre der Ungewissheit, der offenen Fragen sowie der Konsequenzlosigkeit für die Täter im türkischen Staatsapparat. Die Familie erfuhr aber auch Solidarität und vielfältige verbindende Begegnungen, so die Moderator:innen. Die jährliche Gedenkfeier sei somit ein wichtiger Tag, um an Andok zu erinnern, Öffentlichkeit zu schaffen und seinen Kampf fortzuführen.

Der Nachmittag begann mit einer Schweigeminute für Andok Cotkar und alle anderen Gefallenen, die für eine menschliche und gerechte Welt ihr Leben ließen. Es folgte ein Grußwort der Deutsch-Kurdischen Gesellschaft Kiel. Die Hauptreden hielten Ute Ruß und Thomas Gedig, die Eltern Konstantins. Ihr Anliegen war es zu vermitteln, was im zurückliegenden Jahr bei den Aktivitäten für Aufklärung, Gerechtigkeit und ein würdiges Gedenken an ihren Sohn unternommen wurde und unter welchen politischen Vorzeichen und Veränderungen diese Auseinandersetzungen stattfanden.

„Weißt du noch, unser Konstantin...?“

Neun Jahre, nachdem Konstantin sich entschieden hatte, als Andok Cotkar zunächst in den Reihen der YPG in Rojava, später bei den ezidischen Widerstandseinheiten YBŞ in Şengal für die Menschen und gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ zu kämpfen, und sechs Jahre nach seiner Ermordung, erinnert sich Ute Ruß an seine Kindheit: An die akribische Beobachtung von Baustellen, an stundenlanges Spielen mit Ritterburgen und Piratenschiffen, an sein Interesse für das Alte Rom. Als junger Mann galt er als vernünftig, bedächtig, selbstbeherrscht und in sich ruhend – diskussionsfreudig, aber kein Freund der unnützen Worte. Diese kostbaren Erinnerungen seien für die Angehörigen insbesondere in den Wochen vor seinem Todestag schmerzhaft. Diesen Schmerz teilen sie mit unzähligen Familien in Nordostsyrien, die ihre Söhne und Töchter im Krieg verloren haben. Solcherlei Erfahrungen müssen aber auch Betroffene rechter und rassistischer Gewalt hierzulande immer wieder machen, denen erst ihre Liebsten genommen wurden, um sodann gegen staatliche Ignoranz und mangelnden Aufklärungswillen ankämpfen zu müssen. Die Erzählungen von Überlebenden der Mordanschläge von Mölln und Hanau belegen dies.

„Wenn ich könnte, würde ich mich in den Staub werfen und die Erde küssen, auf der du gestorben bist!“

Ute Ruß berichtet in diesem Zusammenhang von dem bisher erfolglos gebliebenen zähen Ringen, das Auswärtige Amt als Unterstützer bei der Aufklärung des Kriegsverbrechens durch den türkischen Staat zu gewinnen. Dieses gilt besonders für die Herausgabe von Konstantin Gedigs Leichnam. Bürokratie und außenpolitisches Interesse stünden jedem ernsthaften Einsatz Deutschlands für einen ihrer Staatsbürger, der völkerrechtswidrig von der Türkei getötet wurde, im Wege. Stattdessen seien staatliche Stellen darum bemüht, das türkische Verbrechen mit vorsätzlichen Falschbehauptungen zu legitimieren. So verbreitet der schleswig-holsteinische Verfassungsschutz in seinem Bericht für 2023 die nachweisliche Falschbehauptung, Andok Cotkar habe in den Reihen der PKK-Guerilla (HPG) gekämpft – eine offensichtliche nachträgliche Kriminalisierung seines Engagements für Schutzbedürftige.

Im Kontrast dazu stünden die vielen herzlichen Erfahrungen, die seine Eltern bei ihrem Besuch in der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien machen durften. Diese waren von tiefem Respekt und großer Offenheit geprägt. Dazu gehört auch die Erfahrung eines allgegenwärtigen kollektiven Erinnerns der Gesellschaft an die Verstorbenen. All dies sei die Quelle der Kraft, die es braucht, um nicht aufzugeben, weiter an Gerechtigkeit zu glauben und im Sinne des Andenkens und des moralischen Kompasses ihres Sohnes weiterzukämpfen.

„Nun ist Andok in unserem Herzen, aber seinen Platz an eurer Seite nehmen wir ein.“

Thomas Gedig, Konstantins Vater, nahm anschließend eine politische Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in Nordostsyrien vor. Diese sei geprägt von der ständigen Erfahrung, dass der deutsche Staat beim Umgang mit völkerrechtswidrigen Aggressionen mit zweierlei Maß messe. Während etwa Russland für seine Invasionen in der Ukraine mit Sanktionen bestraft würde, bleibe dasselbe Handeln für die türkischen Machthaber ohne Konsequenzen. Ihre Verbrechen würden geduldet, was sich auch in der schon von Ute Ruß skizzierten Verschleppung der Suche nach Andoks sterblichen Überresten niederschlage. Diesbezüglich kam es auch zu einem Treffen von Thomas und Ute mit dem Vater der britischen Internationalistin Anna Campbell, die 2018 in Efrîn ums Leben kam. Auch ihrer Familie bleibt die Beerdigung ihres Körpers bis heute verwehrt.

Die jüngsten Umbrüche der Machtverhältnisse in Syrien, die den Sturz der Herrschaft Assads herbeiführten und die fundamentalistische HTS-Miliz an die Macht brachte, kommentierte Thomas Gedig mit gedämpften Gefühlen. Zwar berge die veränderte Situation durchaus Chancen auf einen Neuanfang und Frieden in Syrien, die Massaker von HTS und der Türkei-nahen SNA infolge der Machtübernahme weckten dagegen Erinnerungen an die Gräueltaten des IS. Thomas Gedig und Ute Ruß haben aus solidarischen Beweggründen Anfang diesen Jahres eine viel beachtete Grußbotschaft in Kurmancî an die Menschen von Nordostsyrien veröffentlicht: „…Aus Kiel in Norddeutschland grüßen wir die Menschen, grüßen wir unsere Familie in Rojava und die Demokratischen Kräfte Syriens, Volksverteidigungseinheiten, Frauenverteidigungseinheiten, den Militärrat der Suryoye und alle Kämpferinnen und Kämpfer von ganzem Herzen!...“

Sie erhielten im Februar, quasi als nachträgliches Geburtstagsgeschenk für Konstantins 30. Geburtstag, überraschend ein Ölgemälde mit dem Abbild ihres Sohnes. Lukman Ahmad hatte es für sie gemalt. Der Künstler wurde in Hesekê geboren, lebt aber seit langem in den USA. Das Gemälde zierte auch die Einladungskarte zur diesjährigen Gedenkveranstaltung.

Mit weiteren Ausführungen zu den zahlreichen Aktivitäten und Begegnungen der Eltern Andok Cotkars im Kampf für eine würdevolle Erinnerung an ihren Sohn und seine Ideale schloss Thomas Gedig die Rede. Der erste Teil der Veranstaltung ging mit drei musikalischen Beiträgen der Gruppe Koma Stêrk der Kurdischen Kulturschule zu Ende, darunter auch das Lied „Zana û Andok“. Nach der Pause wurde für die „Initiative für Frieden und Hoffnung in Kurdistan“ und deren Spielplatz-Projekt für Kinder in Şengal um Spenden gebeten. Dieses Projekt stellt für die Familie Konstantins eine Herzensangelegenheit dar.

Fehlen der Familie Asut

Die Preisträger:innen des zweiten Konstantin-Andok Literaturpreises wurden mit kurzen Zusammenfassungen ihrer Texte vorgestellt. Der Preis soll im Februar 2026 in Berlin verliehen werden. Mit ihm werden Arbeiten gewürdigt, die dem Ausschreibungsthema „Hinschauen und Handeln“ in hervorstechender Weise entsprechen. Die ausgezeichneten Texte benennen Unrecht und zeigen auf, dass das dagegen gerichtete Handeln oft im Kleinen beginnt. Aus über 160 Einsendungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kürte die Jury die Werke von Christoph Hein, Marcus Neuer und Katja Wilhelm zu den Gewinner:innen.

Im Rahmen des Gedenkens wiesen die Moderator:innen auch auf das Fehlen der Familie Asut bei den diesjährigen Feierlichkeiten hin. Nihat Asut aus Kiel saß bis zuletzt für sieben Monate in Untersuchungshaft in Hamburg und steht derzeit als Angeklagter im Hamburger PKK-Prozess vor Gericht. Nihat war erst am Freitag dieser Woche unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen worden, weshalb sein Platz in diesem Jahr leer bleiben musste. Der Prozess gegen Nihat und einen weiteren Aktivisten aus Lübeck wird im November vor dem OLG Hamburg fortgesetzt. Solidarische Unterstützung im Gerichtssaal ist weiterhin ausdrücklich erwünscht.

Der Umstand, dass die freudige Nachricht von der Haftentlassung Nihats auf den sechsten Todestag Andoks fiel, an dem vor dem Landgericht in Kiel zudem der Messerangriff auf eine Kundgebung zur Befreiung von Kobanê in der Kieler Innenstadt Anfang des Jahres verhandelt wurde, verdeutlicht die vielschichtige emotionale Verdichtung, die die Kurdistan-Solidarität in Kiel in dieser Woche prägte. Unter ihrem Eindruck stand auch die Gedenkfeier. Trauer und Freude, Betroffenheit und Solidarität, Fassungslosigkeit und Wärme liegen in diesem Kampf oft nah beieinander und seien auch die Pole, die das Gedenken an die Gefallenen prägen.

Mit einer Danksagung an alle an der Veranstaltung Beteiligten ging das Gedenken mit dem bereits traditionellen gemeinsamen Singen des italienischen Partisan:innenlieds „Bella ciao“ am frühen Abend zu Ende.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/funf-jahre-nach-konstantins-tod-in-serekaniye-43930 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/die-blume-des-andok-cotkar-bluht-weiter-44074 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/wurdiges-gedenken-zum-vierten-todestag-von-andok-cotkar-39524

 

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CPT: Abgeholztes Holz aus Südkurdistan wird in die Türkei transportiert

Die christliche Friedensorganisation Community Peacemaker Teams (CPT) hat der Türkei vorgeworfen, in der Kurdistan-Region des Irak (KRI) systematisch Waldgebiete zu roden und das gewonnene Holz über die Grenze zu transportieren. Der CPT-Aktivist Kamaran Osman erklärte, insbesondere in den Regionen Zap und Avaşîn in der Nähe der Stadt Amêdî (Provinz Duhok) werde seit September in größerem Umfang abgeholzt.

In Videoaufnahmen, die der Nachrichtenagentur Roj News vorliegen, sei dokumentiert, wie Baumstämme aus den betroffenen Gebieten auf Fahrzeuge verladen und in die Türkei gebracht würden. Osman betonte, dass dabei nicht nur gefällt, sondern ganze Bäume mit schwerem Gerät wie Baggern und Bulldozern mitsamt Wurzeln aus dem Boden entfernt würden. Anschließend würden sie mit modernen Maschinen zersägt und mit Traktoren über die Grenze transportiert.

 


Laut Osman werde das Holz teils als Brennmaterial verwendet, teils für die Produktion von Möbeln wie Tischen, Stühlen oder Häusern. „Diese Produkte werden anschließend teilweise zurück in die Kurdistan-Region gebracht und hier verkauft“, sagte er. Für die lokale Bevölkerung bringe dieses Vorgehen weder wirtschaftlichen noch ökologischen Nutzen, sondern bedeute vor allem einen irreparablen Schaden für die Wälder und das Ökosystem in der Grenzregion.

Der Aktivist warf den politisch Verantwortlichen in der KRI vor, nicht entschieden genug gegen die Abholzung vorzugehen. „Welche kurdische Partei hat den Schutz der Wälder und der grenznahen Ökosysteme in ihrem Programm? Wer widersetzt sich der Plünderung Kurdistans?“, fragte Osman.

Die betroffenen Gebiete liegen in einem von illegaler Besatzung durch die Türkei geprägten Grenzraum, in dem die türkische Armee seit Jahren militärisch gegen Stellungen der kurdischen Guerilla vorgeht und Kriegsverbrechen verübt, auch an der Zivilbevölkerung Südkurdistans. Die internationale Gemeinschaft ignoriert die Verletzung grundlegender Menschenrechte.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/cpt-ein-kalter-frieden-48392 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/turkische-drohne-sturzt-in-qendil-region-ab-48374 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/hpg-erinnern-an-14-juli-und-melden-fortgesetzte-angriffe-47084

 

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Yelena Yampolskaya took part in the opening of the 17th Russian World Assembly

PRESIDENT OF RUSSIA - 20. Oktober 2025 - 12:00

Presidential Adviser, Chair of the Russian World Foundation’s Supervisory Council, Chair of the Council for State Policy on Promoting the Russian Language and Languages of the Peoples of the Russian Federation, Yelena Yampolskaya, addressed the opening ceremony of the 17th Russian World Assembly.

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Die kalte Dusche für Europa

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 20. Oktober 2025 - 12:00
Auch an diesem Sonntagabend war der Bericht des Deutschland-Korrespondenten, den das russische Fernsehen in seinem wöchentlichen Nachrichtenrückblick gezeigt hat, für mich einer der Höhepunkte der zweistündigen Sendung, weil er wieder sehr eindrücklich gezeigt hat, wie anders man außerhalb der westlichen Medienblase auf den Politzirkus in Deutschland und Europa schaut. Wie jede Woche habe ich den […]
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Meeting with General Director of DOM.RF Vitaly Mutko

PRESIDENT OF RUSSIA - 20. Oktober 2025 - 11:40

The President held a meeting with General Director of DOM.RF Vitaly Mutko in the Kremlin to discuss plans for the state corporation’s IPO.

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Rente: Wann kommt die Mütterrente 3 und wie hoch wird sie sein?

Die sogenannte Mütterrente 3 ist keine eigene Rente, sondern eine bessere rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Derzeit werden für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit und damit bis zu drei Entgeltpunkte angerechnet. Für vor 1992 geborene Kinder sind es bislang bis zu 30 Monate beziehungsweise bis zu 2,5 Entgeltpunkte. Die Mütterrente III soll diese Lücke schließen.

Was die Mütterrente III konkret vorsieht

Verabredet ist, dass für vor 1992 geborene Kinder künftig ebenfalls bis zu 36 Monate anerkannt werden. Das entspricht einem zusätzlichen halben Jahr Erziehungszeit pro Kind – also einem halben Entgeltpunkt.

Damit würden Eltern von vor 1992 geborenen Kindern vollständig den Eltern jüngerer Jahrgänge gleichgestellt.

Der Mehrbetrag bemisst sich am aktuellen Rentenwert. Seit 1. Juli 2025 liegt er bei 40,79 Euro pro Entgeltpunkt; ein halber Punkt entspricht damit derzeit rund 20,40 Euro monatlich. Dieser Betrag verändert sich mit künftigen Rentenanpassungen.

Gesetzesstand im Herbst 2025

Die Bundesregierung hat die Mütterrente III im Rahmen des „Rentenpakets 2025“ beschlossen; der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

Am 26. September 2025 hat der Bundesrat Stellung genommen, der Bundestag beriet Mitte Oktober darüber. Ein endgültiger Beschluss lag bis zum 20. Oktober 2025 noch nicht vor.

Ab wann sie gilt – und ab wann sie ausgezahlt wird

Die Koalition plant das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist jedoch darauf hin, dass die tatsächliche Auszahlung wegen umfangreicher IT-Umstellungen voraussichtlich erst 2028 starten kann.

Für den Fall eines späteren Zahlbeginns ist eine rückwirkende Auszahlung für 2027 vorgesehen. Hintergrund ist die technisch aufwendige Neuberechnung von über zehn Millionen Rentenkonten und die Abstimmung mit anderen Sozialleistungen.

Muss ein Antrag auf Mütterrente gestellt werden?

Nach dem aktuellen Entwurfsstand soll die Umsetzung weitgehend automatisch erfolgen. Wer bereits eine Rente bezieht, muss grundsätzlich nichts beantragen; die DRV passt die Rente nach der Programmumstellung von Amts wegen an.

Wer noch keine Rente bezieht, erhält die zusätzlichen Zeiten im Rahmen der nächsten Kontenklärung beziehungsweise spätestens bei Rentenantragstellung berücksichtigt.

Wer profitiert – und in welcher Größenordnung?

Anspruchsberechtigt ist das erziehende Elternteil; die Regelung gilt ausdrücklich auch für Väter. Perspektivisch könnten rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Pro vor 1992 geborenem Kind erhöht sich die Rente um den Wert eines zusätzlichen halben Entgeltpunkts, derzeit also um etwa 20,40 Euro brutto monatlich. Mit zukünftigen Rentenanpassungen ändert sich dieser Betrag entsprechend.

Tabelle: Wie hoch wird die Mütterrente sein? Auswirkung der Mütterrente III nach Kinderzahl (Basis: 0,5 Entgeltpunkte je Kind; Rentenwert ab 1. Juli 2025: 40,79 € je Entgeltpunkt) Anzahl der Kinder Monatlicher Zuschlag (brutto) 1 20,40 € 2 40,79 € 3 61,19 € 4 81,58 € 5 101,98 €

Hinweis: Beträge gerundet; gelten je vor 1992 geborenem Kind. Künftige Rentenanpassungen verändern die Euro-Werte entsprechend.

Anrechnung auf andere Leistungen und Wechselwirkungen

Die Mütterrente III ist Teil der gesetzlichen Rente. Sie kann deshalb – je nach individueller Situation – auf andere Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld angerechnet werden.

Auch bei Hinterbliebenenrenten sind Wechselwirkungen möglich. Solche Effekte werden mit Umsetzung der Reform geprüft und gegebenenfalls rückwirkend neu berechnet.

Finanzierung und Kosten

Die jährlichen Mehrkosten der Mütterrente III werden auf rund fünf Milliarden Euro geschätzt. Geplant ist eine Finanzierung aus Steuermitteln über den Bundeszuschuss an die Rentenversicherung, da es sich um eine nicht beitragsgedeckte, gesamtgesellschaftliche Leistung handelt.

Was Betroffene jetzt tun können

Auch wenn die Auszahlung voraussichtlich erst 2028 beginnt, lohnt es sich, das eigene Rentenkonto im Blick zu behalten. Wer Kindererziehungszeiten noch nicht anerkennen ließ, sollte die Kontenklärung vornehmen.

Für bereits anerkannte Zeiten gilt: Die DRV wird nach Inkrafttreten und technischer Umsetzung automatisch nachberechnen – die Nachzahlung für 2027 ist vorgesehen, falls die Auszahlung erst später starten kann.

Fazit

Die Mütterrente III kommt politisch – aber sie braucht Zeit. Ziel ist die vollständige Gleichstellung aller Eltern bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Rechtsgrundlage und Startdatum werden im laufenden Gesetzgebungsverfahren final festgelegt.

Nach heutigem Stand soll die Regelung ab 1. Januar 2027 gelten; erste Auszahlungen erwartet die DRV realistisch erst 2028 – mit Rückwirkung für 2027. Für Betroffene bedeutet das: keine Eile beim Antrag, aber Aufmerksamkeit für die eigene Kontenklärung und die spätere automatische Anpassung der Rente.

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Saudi, French leaders discuss efforts to strengthen Gaza ceasefire

SANA - Syrian Arab News Agency - 20. Oktober 2025 - 11:24

Saudi Crown Prince Mohammed bin Salman and French President Emmanuel Macron discussed developments in the Gaza Strip and the ceasefire during a phone call that focused on ways to promote peace and stability in the Middle East

According to the Saudi Press Agency (SPA), the two sides stressed the need to immediately end the humanitarian suffering of the Palestinian people and for a full Israeli withdrawal from the Gaza Strip. They also agreed on the importance of taking practical steps toward a just and lasting peace based on the two-state solution.

The discussion also touched on ways to strengthen bilateral cooperation in various fields, along with several regional and international issues of mutual concern.

Saudi Arabia has supported the Gaza ceasefire and hoped it would lead to urgent ease of humanitarian situation, ensure full Israeli withdrawal, and restore security and stability to the Gaza Strip.

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Krankengeld trotz fehlender AU-Bescheinigung

Wenn die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld aus anderen Gründen ablehnt, ändert das keine im Nachhinein eingereichte Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung. Deshalb ist es sinnlos, nach dem Ende des Krankengeldes weitere AUBs abzuliefern. So urteilte das Sozialgericht Augsburg (S 2 KR 365/21).

Krankschreibung nach Ende des Krankengeldes ist sinnlos

Eine durchgehende Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit hat einen hohen Beweiswert und gibt in der Regel den Ausschlag dafür, ob die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld auszahlt.

Das gilt allerdings nicht, wenn dieselbe Krankenkasse das Krankengeld bereits aus anderen Gründen rechtwidrig verweigerte. Dann besteht keine Notwendigkeit, nach der Ablehnung eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung nachzuweisen.

Krankengeld bis zum Höchstanspruch

Der Betroffene erkrankte am 07.10.2019 arbeitsunfähig und erhielt ab diesem Zeitpunkt Krankengeld. Sein Arbeitsverhältnis endete am 10.10.2019. Die Krankenkasse stellte fest, dass das Krankengeld am 24.10.2020 endete, da dann der Höchstanspruch der Dauer erreicht sei.

Der Betroffene erhob Widerspruch, und die Krankenkasse gab diesem teilweise statt. Sie teilte ihm mit, die Höchstdauer sei erst am 04.04.2021 erreicht und er bekäme Krankengeld bis zum 20.11.2020.

Kein weiterer Krankengeldanspruch

Die Krankenkasse vertrat den Standpunkt, dass über den 20.11.2020 hinaus kein Anspruch auf Krankengeld bestehe, denn nur bis dahin hätte ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Spätestens am 23.11.2020 hätte eine neue AU vorliegen müssen. Eine solche hätte der Betroffene jedoch erst ab dem 21.02.1021 vorgelegt.

Erneuter Widerspruch

Der Erkrankte legte erneut Widerspruch ein. Er begründete diesen damit, dass die Krankenkasse rechtswidrig festgestellt hätte, dass der Anspruch auf Krankengeld am 24.10.2020 ende. Zwar sei es grundsätzlich richtig, dass er die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen müsse.

Keine Krankschreibung wegen Arbeitslosengeldes

Hier sei die Situation jedoch eine besondere. Der Fehler der Krankenkasse und die lange Dauer der Bearbeitung hätten den Betroffenen gezwungen, sich frühzeitig arbeitslos zu melden, um über das Ende des Krankengeldes hinaus Mittel zum Lebensunterhalt zu beziehen. Er sei davon ausgegangen, kein Arbeitslosengeld zu erhalten, wenn er weitere Krankmeldungen vorlege.

Kein Hinweis der Krankenkasse

Das Verfahren hätte sich über den 20.11.2020 hingezogen ohne einen Hinweis der Krankenkasse, dass er wegen fehlender AU-Bescheinigungen kein Krankengeld über den 20.11.2020 bekäme. Auch die Abhilfeentscheidung hätte suggeriert, dass das Krankengeld bis zum 04.04.2021 laufe.

Es geht vor Gericht

Die Krankenkasse wies den Widerspruch zurück mit der gleichbleibenden Begründung, dass er die Arbeitsunfähigkeit hätte lückenlos nachweisen müssen.

Nach Auslaufen des Krankengeldes habe kein Versicherungsverhältnis mit Krankengeldanspruch mehr bestanden.

Deshalb ging der Betroffene vor das Sozialgericht Augsburg, um seinen Anspruch auf fortlaufendes Krankengeld durchzusetzen.

Chronische Lungenerkrankung

Der Kläger machte geltend, dass er seit 2019 an einer COPD-Erkrankung leide, einer chronischen Krankheit der Lunge. Die Krankenkasse habe diese fälschlich mit einer vorhergehenden Herzerkrankung gleichgesetzt.

Erst mit dem Bescheid vom 13.01.2021 habe die Krankenversicherung richtig mitgeteilt, dass ihm wegen seiner Lungenerkrankung grundsätzlich Krankengeld bis zum 04.04.2021 zustehe.

Gezwungen, Arbeitslosengeld zu beantragen

Wegen der fehlerhaften Berechnung des Krankengeldes sei er gezwungen gewesen, einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Diese hätte den Antrag bis April 2021 ebenfalls nicht bearbeitet.

Es hätte also objektiv eine Arbeitsunfähigkeit wegen der COPD bestanden. Er hätte aber gedacht, dass er kein Arbeitslosengeld bekäme, wenn er krankgeschrieben sei.

Da Hinweise gefehlt hätten, dass er bei fehlenden durchgängigen AU-Bescheinigungen kein Krankengeld über den 20.11.2020 gezahlt werde, mache er Krankengeld bis zum 04.04.2021 geltend.

Die Richter entscheiden gegen die Krankenkasse

Die Richter erklärten: „Die zulässige, insbesondere form- und fristgerechte Klage ist in vollem Umfang begründet.“ Der Kläger hat demnach Anspruch auf Krankengeld bis zum 04.04.2021.

Wenn die Krankenversicherung einen Anspruch auf Krankengeld ablehnte, gebe es für den Versicherten keinen Sinn, weitere AU-Bescheinigungen einzureichen. Das sei unabhängig davon, ob eine Arbeitsunfähigkeit aus Rechtsgründen bestehe.

Zu Unrecht habe die Krankenversicherung den Höchstanspruch des Krankengeldes auf den 24.10.2020 begrenzt. Es hätte für den Versicherten dann keinen Sinn ergeben, weitere AU-Bescheinigungen vorzulegen, und dies spreche nicht gegen seinen Anspruch.

Die Beweisaufnahme zeige deutlich, dass der Betroffene bis zum 04.04.2021 durchgehend arbeitsunfähig gewesen sei. Die Krankenversicherung müsse es bis zu dieser Höchstdauer zahlen.

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EM-Rente: Urlaubsanspruch trotz voller Erwerbsminderungsrente

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Abgeltung von Urlaubstagen, obwohl er zuvor über Jahre hinweg arbeitsunfähig war und eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezog? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und entschied für den Arbeitnehmer. (5 Sa 212/23).

Teamleiter erkrankt

Der Betroffene hatte als Teamleiter Finanzen in einem Unternehmen gearbeitet. Er erkrankte schwer, erhielt eine anerkannte Schwerbehinderung und wurde voll erwerbsgemindert. Er bezog eine volle und befristete Erwerbsminderungsrente.

Er war lange krank und bezog die Rente, trotzdem bestand sein Arbeitsverhältnis formal weiter.

Nachdem er mehrere Jahre arbeitsunfähig gewesen war, kündigte er eigenständig. Danach forderte er von seinem Arbeitgeber die Auszahlung seiner angesammelten Urlaubsansprüche.

Insgesamt handelte es sich um 79 Urlaubstage, die er zuvor nicht in Anspruch genommen hatte. Die beanspruchte Summe belief sich auf 20.900,00 Euro.

Arbeitgeber weigert sich

Der Arbeitgeber lehnte es ab, Urlaubsansprüche für die Zeit der Erwerbsminderung auszuzahlen. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung laufe der Sinn des Urlaubs ins Leere. Dieser diene dazu, sich von der Arbeit zu erholen. Er könne also keinen Urlaub ansammeln, wenn er arbeitsfähig sei.

Der Betroffene ging vor das Arbeitsgericht, um seinen Anspruch durchzusetzen. Hier argumentierte der Arbeitgeber zunächst weiterhin, es könne überhaupt keinen Urlaubsanspruch geben.

Selbst wenn jedoch formal ein Anspruch bestehe, handle es sich um Rechtsmissbrauch. Denn der Arbeitnehmer habe nur gekündigt, um sich die Urlaubstage auszahlen zu lassen.

Urlaub ist laut Arbeitgeber verfallen

Der gesetzliche Mindesturlaub sei verfallen, da der Arbeitgeber wegen der Arbeitsunfähigkeit nicht zur Urlaubsnahme hätte bewegen können. Der zusätzliche vertragliche Urlaub sei verfallen, weil der Betroffene diesen nicht wie vorgeschrieben bis zum 31. März des Folgejahres genommen habe.

Der gesetzliche Mehrurlaub für Menschen mit Schwerbehinderung sei für 2020 verfallen, weil das Unternehmen erst verspätet von der Schwerbehinderung erfahren habe.

Arbeitsgericht gibt zum Großteil dem Arbeitnehmer Recht

Das Arbeitsgericht Mainz bestätigte in weiten Teilen den Arbeitnehmer. Allerdings billigte es ihm nur eine Auszahlung von 16.407,51 Euro zu. Denn der vertragliche Mehrurlaub für 2020 und 2021 sei tatsächlich am 31. März des Folgejahres verfallen.

Arbeitgeber legt Berufung ein

Der Arbeitgeber legte Berufung vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ein und bestand darauf, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Auszahlung des Urlaubs habe. Die Berufung scheiterte.

Es kommt nur auf das Arbeitsverhältnis an

Die Richter am Landesarbeitsgericht stellten klar, dass es für einen Anspruch auf Urlaub nur darauf ankomme, ob das Arbeitsverhältnis bestehe, nicht aber auf die tatsächliche Arbeitsfähigkeit. Dabei verwiesen die Richter auf mehrere einschlägige Urteile des Europäischen Gerichtshofes.

Urlaubsanspruch gilt auch für Langzeiterkrankte

Der Urlaubsanspruch gelte also ausdrücklich auch für Langzeiterkrankte. Der Zweck des Urlaubs, sich von der Arbeit zu erholen, stehe dem nicht entgegen. Eine Eigenkündigung sei zudem kein Rechtsmissbrauch. Ansprüche wahrzunehmen, die sich aus dem Urlaubsrecht ergeben, stelle keinen Missbrauch dar, und das gelte auch, wenn das Motiv die finanzielle Entschädigung sei.

Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist nicht verfallen

Die Richter erkannten ebenso wie die Vorinstanz an, dass der Anspruch für den vertraglichen Zusatzurlaub für 2020 und 2021 verfallen war. Beim Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen wiesen sie den Arbeitgeber zurecht.

Der Arbeitnehmer hätte diesen, ihm zustehen Urlaub, nicht nehmen können, da dies objektiv wegen Arbeitsunfähigkeit unmöglich war. Das Unternehmen könne sich also nicht auf fehlende Information berufen, denn diese spiele nur dann eine Rolle, wenn es den Urlaub hätte ermöglichen können.

Da das Landesarbeitsgericht mehr Urlaubstage als nicht abgelaufen sah als die Vorinstanz, sprach es dem Arbeitnehmer 16.199,82 Euro zu, die der Arbeitgeber ihm zahlen musste.

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UN official: Houthis detain 20 UN employees in Sanaa

SANA - Syrian Arab News Agency - 20. Oktober 2025 - 11:03

Jean Al Alam, spokesman for the UN resident co-ordinator in Yemen, said that Al Houthi detained 20 United Nations employees on Sunday, a day after they raided another UN facility in the capital Sanaa.

He added in a statement to “Those detained include five Yemeni nationals and 15 international staff “

Alam explained that The UN is in contact with the Houthis and other parties to resolve this “serious situation as swiftly as possible, end the detention of all personnel, and restore full control over its facilities in Sanaa,”.

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Klimakult-Phantasterei und Doppelmoral gehen COP30 voran

Paul Driessen

Freche Behauptungen über Ursachen und Lösungen für eine illusorische Klimakrise müssen hinterfragt werden!

Die 30. Konferenz der Vertragsparteien zum Klimawandel (COP30) wird vom 10. bis 21. November in Belém, Brasilien, ihre Fantasien und Forderungen in Bezug auf Klima, Energie und Wirtschaft propagieren. Rund 70.000 betrügerische Wissenschaftler, Aktivisten, Politiker und Journalisten (sowie Beobachter) werden daran teilnehmen.

Trotz des Hypes im Vorfeld des Gipfels und der hoffnungsvollen Ankündigungen sind die Teilnehmer nervös.

Immer mehr Beweise zeigen, dass die Behauptungen einer planetarischen Krise auf bedeutungslosen Computermodellen und Panikmache beruhen und nicht auf tatsächlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, Daten oder Fakten.

Weltweit lehnen immer mehr Wähler die Netto-Null-/Anti-Fossilbrennstoff-Politik ab und rebellieren dagegen, da sie die Energiekosten in die Höhe getrieben, Arbeitsplätze und Industrien zerstört und Hoffnungen und Lebensstandards zunichte gemacht hat.

Selbst der ärmste US-Bundesstaat (Mississippi) weist mittlerweile ein höheres Pro-Kopf-BIP auf als das klimabewusste Großbritannien, wo der durchschnittliche Strompreis für Haushalte bei 0,35 US-Dollar pro Kilowattstunde liegt (und bis 2027 voraussichtlich auf 0,55 US-Dollar/kWh steigen wird) – im Vergleich zu durchschnittlich 17,5 Cent in den USA und 13,5 Cent in Mississippi.

Die britische Industrie zahlt derzeit die weltweit höchsten Strompreise – 27 % mehr als das ebenso klimabewusste Deutschland – und konservative/alternative politische Parteien in beiden Ländern gewinnen zunehmend an Popularität gegenüber den etablierten Interessen, die diese destruktiven, Arbeitsplätze vernichtenden und nicht nachhaltigen Maßnahmen durchgesetzt haben.

Die Wirtschaft der Vereinigten Staaten übertrifft die Europas vor allem deshalb, weil die Trump-Regierung wieder auf reichlich vorhandene, zuverlässige und erschwingliche Kraftstoffe, Petrochemikalien und Elektrizität setzt, während Großbritannien, Deutschland und der größte Teil Europas sich weigern, nach Öl und Gas zu bohren oder zu fracken oder von ihren unerreichbaren Klimaversprechen zurücktreten.

Die Behörden unter Trump haben Subventionen, Begünstigungen und Umwelt-Fast-Tracks für Wind- und Solarprojekte gekürzt … und Milliarden Dollar zurückgefordert, welche die Biden-Regierung in ihren letzten Amtswochen an Gruppen für „grüne Energie“ und „Klimagerechtigkeit“ vergeben hatte.

Präsident Trump hat die Vereinigten Staaten erneut aus dem Pariser Klimaabkommen zurückgezogen, wird möglicherweise keine US-Vertreter an der COP30 teilnehmen lassen, und es ist unwahrscheinlich, dass er zulassen wird, dass US-Steuergelder in UN-Schmiergeldfonds für „Klimareparationen”, „Resilienz” oder „Verluste und Schäden” fließen.

Trump kritisierte die Netto-Null-Politik auch vor der UN-Generalversammlung scharf und bezeichnete sie als „grünen Betrug“, der von „dummen Menschen“ ausgeheckt worden sei, „die ihren Ländern ein Vermögen gekostet und ihnen keine Chance auf Erfolg gegeben haben“. Die UN-Mitgliedstaaten, die durch den Krieg zwischen Russland und der Ukraine, die wachsende Abhängigkeit von russischem Gas und chinesischen Mineralien und Windkraftanlagen sowie ihren eigenen wirtschaftlichen Niedergang gezüchtigt worden waren, konnten dem nur schwer widersprechen. Auch die Entwicklungsländer schenkten dem Thema Aufmerksamkeit.

Unterdessen hat die Net-Zero Banking Alliance – die von Öko-Imperialisten dafür geliebt wird, dass sie die Finanzierung von Projekten im Bereich fossiler Brennstoffe in Afrika und weltweit ablehnt und verhindert – nach einem Massenexodus ihrer Mitglieder aus den USA, Kanada, Großbritannien und der Schweiz alle Aktivitäten eingestellt.

„Die 2,1 Milliarden Menschen, die unter extremer Energiearmut leiden“, und die Familien der „16,5 Millionen Angehörigen“, die während der fünfeinhalbjährigen Tätigkeit der Allianz an den Folgen der Luftverschmutzung in Innenräumen gestorben sind, können nun aufatmen, sagte der Energie-Realist und Menschenrechtsaktivist Ryan Zorn.

Das EU-Parlament hat zugestimmt, mehrere Umwelt-Vorschriften für Unternehmen zurückzunehmen, was Politico als „aufkommenden Rechtsruck, der die europäische Politikgestaltung neu gestaltet“ bezeichnet.

Die Kritik an der unseriösen Klima- und Energiewissenschaft in der UNO, den USA und anderen Regierungs- und akademischen Institutionen ist seit der Wiederwahl von Präsident Trump im November 2024 und der Lockerung der Zensur durch Regierung, Medien, soziale Medien und Suchmaschinen häufig und heftig geworden.

Die Welt lernt schnell die Nachteile von Wind- und Solarenergie kennen: die Dezimierung von Raubvögeln und anderen Wildtieren, den massiven Bergbau und die Umweltverschmutzung, die mit der Herstellung dieser „sauberen, grünen” Energiesysteme verbunden sind, die Millionen Hektar Ackerland, Lebensraum und landschaftlich reizvolle Gebiete, die davon betroffen sind, die Billionen Dollar teuren Kosten für Batterie- und Gas-Backup-Systeme für wind- und sonnenlose Zeiten und die wirtschaftlichen Verheerungen, die klimabezogene Politik weltweit anrichtet.

Sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer beginnen zu erkennen, dass sie aufgefordert wurden, die Welt mit Wind-Solar-Batterie-Systemen zu zerstören, die den wachsenden Strombedarf niemals decken können … um sie vor Klimakrisen zu retten, die nur in Computermodellen und in überhitzten Phantastereien existieren.

Der Konsens über Netto-Null, extremes Wetter und Klimawissenschaft bröckelt, während die COP30 näher rückt.

Die Erwartungen, dass die „Klimakrise” weiterhin bürokratische und aktivistische Pfründe, Subventionen für „erneuerbare” Energien und globalistische Kontrollen über unsere Energie, unseren Lebensunterhalt und unseren Lebensstandard liefern wird, prallen frontal auf diese Realitäten. Kein Wunder, dass die Möchtegern-Klimapolitiker besorgt sind.

Eine Analyse deutscher Klima-Aktivisten verkörpert die Sorgen, Fantasien, Doppelzüngigkeiten und Forderungen:

„Die Vereinigten Staaten tragen nach wie vor „die größte historische Verantwortung für die globalen Treibhausgasemissionen, beklagt die Analyse. Die Autoren ignorieren dabei die Tatsache, dass Chinas Treibhausgasemissionen diejenigen aller anderen Industrieländer zusammen übersteigen und dass die USA ihre Emissionen weitaus stärker reduziert haben als jedes andere Land, während ihre Erfindungen weltweit zur Verbesserung der Gesundheit, der Landwirtschaft und des Lebensstandards beigetragen haben.

„Die USA und andere Länder des „globalen Nordens“ tragen eine Mitverantwortung für die Klimakrise und müssen damit beginnen, arme Länder für Klimaschutz, Anpassung und Wiedergutmachung zu entschädigen“, so die Aktivisten weiter. „Das auf der COP29 vereinbarte „kollektive quantifizierte Ziel“ von 300 Milliarden Dollar jährlich ist viel zu niedrig, zu vage und zu unklar. Es muss ein „konkreter Aktionsplan“ umgesetzt werden, um ein „Mobilisierungsziel“ von 1,3 Billionen Dollar jährlich sicherzustellen – von Nationen und Unternehmen“.

Woher dieses Geld kommen soll, ist völlig unklar, zumal die Zahler ihre Industrien abbauen, die Nutzung fossiler Brennstoffe beenden, ihre Wirtschaft schrumpfen lassen und ihren Lebensstandard senken sollen. Wie viel von den tatsächlichen Finanzmitteln letztendlich in den bürokratischen Machtbereichen der Entwicklungsländer und auf Schweizer Bankkonten landen wird – anstatt in Projekte, die tatsächlich die Energieversorgung, die Gesundheit und den Lebensstandard verbessern –, ist ebenfalls unklar.

„Klimaanpassung“ ist laut der Analyse eine weitere Priorität der COP30. Anpassung an was? fragt man sich. An Temperaturen, die seit dem Ende der Kleinen Eiszeit und dem Beginn des Industriezeitalters leicht gestiegen sind? An einen Meeresspiegel, der seit einem Anstieg um 120 Meter nach dem Abschmelzen der pleistozänen Gletscher langsam und geringfügig gestiegen sind? An Hurrikanen und Tornados, deren Häufigkeit und Intensität nicht zunehmen? An Kohlendioxidwerte, die dazu beitragen, dass Wälder, Grasland und Nutzpflanzen schneller, besser und mit weniger Wasser wachsen?

Das sei alles egal, meinen die Deutschen. Es werde mehr Geld für die Anpassung benötigt, und noch mehr für eine „gerechte“ Energiewende und die Forderungen der „Zivilgesellschaft“ nach „sozialem Dialog, Menschenrechten, der Einbeziehung von [derzeit unbezahlter] Pflege von Familienangehörigen und informeller Arbeit“ und vielem mehr.

„Klimagerechtigkeit“ erfordert auch, dass „die größten historischen Emittenten als Erste ihre heimischen Emissionen auf null senken müssen“ – und dies nicht durch den Kauf von Emissionszertifikaten im Ausland (für oft imaginäre oder versprochene CO2-Reduktionen) tun dürfen. Das bedeutet noch mehr Deindustrialisierung. Und so weiter und so fort.

Außerdem muss „Intersektionalität, geschlechtergerechte Terminologie und Gleichstellung der Geschlechter“ berücksichtigt werden.

Natürlich erfordert die Intersektionalität von Linken, Klimaschützern und Islamisten die Verurteilung Israels. „Protesten gegen Israels Krieg im Gazastreifen“ müsse weltweit mehr „Meinungs- und Versammlungsfreiheit innerhalb und außerhalb der COP“ gewährt werden, behaupten die Deutschen.

Was um alles in der Welt hat die COP30 mit dem jüngsten Krieg in Gaza zu tun – zumal Vorwürfe des Völkermords, der Menschenrechtsverletzungen und der Verweigerung des Versammlungsrechts für Terroristenunterstützer der Hamas völlig absurd sind?

Die COP30 verspricht, genauso unterhaltsam sowie sinn- und ergebnislos zu werden wie ihre Vorgänger.

Paul Driessen is senior policy analyst for the Committee For A Constructive Tomorrow (www.CFACT.org) and author of books and articles on energy, climate change, economic development and human rights.

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/10/13/climate-cult-fantasy-and-duplicity-precede-cop30/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Klimakult-Phantasterei und Doppelmoral gehen COP30 voran erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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“Voices for Peace” Lights Up Tartous’s Sky in a Traditional Musical Celebration

SANA - Syrian Arab News Agency - 20. Oktober 2025 - 11:00

Tartous has hosted a distinctive musical event titled “Voices for Peace,” performed by the Arjuwan Choir with wide participation from the city’s residents. The event combined Syrian heritage and songs from the traditional music, amidst an atmosphere of joy and public interaction.

The head of the Friends of Music Association and the conductor of the Arjuwan Choir, Bishr Issa, indicated that the celebration was organized in cooperation with the Syrian Arab Red Crescent branch in Tartous and the Masarat Network for Civil Society.

The goal was to “spread culture, art, and music”, Issa explained adding that the event has a community dimension, seeking to break the silence with music and restore cultural life to the city.

Approximately 150 members of the Urjwan Choir, ranging in age from 7 to 55, participated in the ceremony, along with eight musicians who performed 14 medleys of Aleppo Qudud, Muwashahat, and authentic tarab songs, with a focus on engaging the audience in the singing.

The event included a peace hymn, with the participation of the Scout Troop of Saint George, in addition to “Joy” from Beethoven’s Ninth Symphony, and the anthem “Light,” which carried a message of hope and light for all people.

Scout Troop Leader, Abdullah Bitar, noted the participation of more than 65 musicians and flag bearers who presented 13 international musical pieces, in addition to collaborating with the Arjowan Choir to present the Arabic hymn of peace to confirm that “art and music form a bridge of communication and a message of love and peace”.

The evening concluded with the song “Voices for Peace,” which embodied the spirit of the event and its humanitarian message of spreading joy and peace among people.

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Damascus Hosts the 2025 Syrian-Austrian-German Economic Forum

SANA - Syrian Arab News Agency - 20. Oktober 2025 - 10:53

The 2025 Syrian-Austrian-German Economic Forum commenced with the participation of representatives from Syrian economic bodies and institutions, alongside businessmen and investors from Syria, Austria, and Germany.
The event aims to showcase investment opportunities in Syria across various sectors and to strengthen cooperation between Syrian, Austrian, and German companies.

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