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PCR and Nima Continue their discussion of the failure of leaders to confront real issues

PCR and Nima Continue their discussion of the failure of leaders to confront real issues https://www.youtube.com/live/_eXx_grwDgo 
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The Demise of the American Nation.

The Demise of the American Nation. Paul Craig Roberts I do not know whether this is a real Trump post […]
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Es ist eine Syndemie! (*Wortschöpfung, s.u.) Der Klimawandel veranlasst Kinder dazu, ungesundes Essen zu essen.

Von Jo Nova

„Heul, heul … Du widerlicher Kerl. Weil du einen Benziner fährst, gibt es irgendwo Kinder, die sich von Instantnudeln ernähren. Hättest du dir nur ein Elektroauto gekauft, könnten die Kinder vielleicht wieder Salat essen.“

Zumindest soll man das denken. Die Beweiskette ist so verwickelt, dass vier Experten nötig waren, um dies zu verfassen:

Die Klimakrise beeinträchtigt die Ernährung von Kindern.

Waldbrände, Überschwemmungen und andere extreme Wetterereignisse sind nicht mehr die einzigen Auswirkungen des Klimawandels auf das Leben von Kindern weltweit. Zunehmend wirkt er sich auch auf ihre Ernährung aus. Dürren verringern die landwirtschaftliche Produktion, Überschwemmungen unterbrechen Straßen und Lieferketten, und steigende Preise schränken den Zugang von Familien zu Obst, Gemüse und anderen frischen Lebensmitteln ein.

In diesem Szenario gewinnen billigere, länger haltbare Produkte mit niedrigem Nährwert an Bedeutung, wodurch das Risiko zweier Zustände steigt, die auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen mögen: Fettleibigkeit und Unterernährung im Kindesalter.

Tatsächlich trägt der Klimawandel (wer sonst?) zu Unterernährung bei Kindern bei. Länder, die weniger fossile Brennstoffe verbrauchen, sind in der Regel ärmer, und arme Menschen können sich keinen Rotlachs aus Alaska leisten.

Selbst in wohlhabenden Ländern wie Australien verschärft sich die Krise der Lebenshaltungskosten, je mehr wir versuchen, mit Windkraft die Jetstreams zu beeinflussen. Eltern haben nicht das nötige Kleingeld, um globale Stürme aufzuhalten und ihren Kindern Brokkoli zu geben.

Pro-Kopf- Verbrauch fossiler Energieträger im Vergleich zum BIP pro Kopf 2025. OWID
Im Original zu finden: Deutschland ist der Punkt links neben Austria
PS: Was diese Grafik aussagen soll, ist mit schleierhaft. Kuwait, Oman an der Spitze?! – der Übersetzer

Wenn diese Forschung etwas beweist, dann die Macht staatlich finanzierter Wissenschaft, das Offensichtliche zu übersehen:

Genau diese Zusammenhänge möchte das interaktive Panel zur globalen Syndemie bei Kindern unter fünf Jahren verdeutlichen. Das Dashboard ist Teil des Projekts „ Globale Syndemie: Die Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels auf die Gesundheit und Ernährung von Kindern unter fünf Jahren, die vom brasilianischen Gesundheitssystem (SUS) versorgt werden“ . Es präsentiert Daten auf brasilianischer Gemeindeebene zu Ernährungsfragen und Treibhausgasemissionen.

Bemerkenswerterweise bemühen sie sich tatsächlich, Ernährungsfragen und Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene zu erfassen.

Auch staatlich finanzierte „Wissenschaftler“ können so absurde Wörter wie „Syndemie“ erfinden:

*) Der Begriff „Syndemie“ beschreibt das gleichzeitige Auftreten von zwei oder mehr Epidemien, die sich gegenseitig beeinflussen, ihre Auswirkungen verstärken und gemeinsame soziale Ursachen haben. Im Falle der globalen Syndemie treten Adipositas, Mangelernährung und Klimawandel gemeinsam auf und werden durch ähnliche strukturelle Faktoren bedingt. Dazu gehören soziale Ungleichheit, eingeschränkter Zugang zu gesunden Lebensmitteln und ineffiziente Lebensmittelproduktionssysteme.

Wenn der Klimawandel mittlerweile eine „Epidemie“ darstellt und durch „ähnliche strukturelle Faktoren“ wie Fettleibigkeit verursacht wird, dann stehen wir wirklich vor großen Problemen. Tragen Cheeseburger zu einem Anstieg des globalen CO₂-Gehalts bei?

Mitten im Text verstecken sie stillschweigend ihren Ausweg: „Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Emissionen einer Gemeinde die direkte Ursache der beobachteten Ernährungsprobleme sind.“ Obwohl sie die beiden Aspekte in der Überschrift miteinander verknüpfen, meinen sie es also nicht wirklich ernst.

Dieser Artikel in The Conversion* ist nichts weiter als „Wissenschaft als PR-Aktion“. Der Blob bekommt, was er bezahlt.

Vielleicht hofften sie, dass alle nur die Überschrift lesen würden.

Die Gruppe „The Conversion“ hat Skeptiker vor einigen Jahren ausgeschlossen. Ich werde sie wieder „The Conversation“ nennen, wenn sie Skeptikern wieder das Wort erteilen.

https://joannenova.com.au/2026/09/its-a-syndemic-climate-change-makes-children-eat-junk-food-they-say/

Der Beitrag Es ist eine Syndemie! (*Wortschöpfung, s.u.) Der Klimawandel veranlasst Kinder dazu, ungesundes Essen zu essen. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Semir Aslanyürek: Kino und Kunst müssen auf der Seite des Friedens stehen

Mit dem Aufruf des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan für Frieden und eine demokratische Gesellschaft vom 27. Februar 2025 begann in der Türkei ein neuer politischer Prozess. Während die Debatte inzwischen ihr zweites Jahr erreicht hat, wird auch die Rolle von Kunst und Kultur neu diskutiert. Der Regisseur Semir Aslanyürek sprach mit ANF über die Verantwortung des Kinos, den Einfluss staatlicher Politik auf Filmschaffende und darüber, warum Kunst immer auf der Seite des Friedens stehen müsse.

Aslanyürek, der an der Staatlichen Filmhochschule WGIK in Moskau studierte, beschreibt seine Ausbildung nicht als ideologische Prägung, sondern als Schule der künstlerischen Disziplin und der Suche nach Wahrheit. „Die Filmhochschule in Moskau hat mir keine Ideologie vermittelt. Sie hat mir Methodik, Disziplin, philosophische Tiefe, Liebe zum Menschen und zur Natur sowie das Bewusstsein gegeben, mein Leben lang nach Wahrheit zu suchen.“

Kunst und Politik stehen einander entgegen

Den häufig verwendeten Begriff des „politischen Kinos“ betrachtet Aslanyürek kritisch. Kunst und Politik folgten grundsätzlich unterschiedlichen Prinzipien. Politik trenne Menschen nach Religion, Sprache, Herkunft oder Ideologie und schüre Konflikte. Kunst dagegen verbinde Menschen und stelle die Wirklichkeit unverstellt dar. Deshalb könne Kunst weder Krieg noch Gewalt legitimieren. „Kunst legt die nackte Wahrheit offen und weist Krieg und Massaker entschieden zurück.“

Auch Filme, die politische Themen behandelten, seien deshalb nicht automatisch „politisches Kino“. Seine eigenen Filme Şellale und Eve Giden Yol verstehe er nicht als politische Werke, sondern als Kritik an einer Politik, die Menschen gegeneinander aufbringe und selbst Familien entzwei reiße.

Kritik an Film- und Fernsehproduktionen

In der türkischen Film- und Fernsehbranche würden dagegen bis heute zahlreiche Produktionen entstehen, die Gewalt verherrlichten und gesellschaftliche Spaltungen vertieften, sagt Aslanyürek. Produktionen, die staatliche Narrative stützten oder Gewalt heroisierten, erhielten breite Aufmerksamkeit, während Filme, die sich gegen Krieg, Unterdrückung oder autoritäre Politik stellten, häufig zensiert oder von der Öffentlichkeit ferngehalten würden. Dadurch sei das Kino vielerorts weniger zu einem Ort der Kunst als zu einem Instrument politischer Propaganda geworden. Zwar gebe es unabhängige Filmschaffende, diese blieben jedoch Ausnahmen.

Die Darstellung der Kurdistanfrage im Kino

Mit Blick auf den jahrzehntelangen Krieg erklärt Aslanyürek: „Das türkische Mainstream-Kino hat diese fünfzigjährige Tragödie – von wenigen Ausnahmen abgesehen – lange Zeit lediglich als Propagandamaterial der herrschenden Politik behandelt. Produktionen, die den Konflikt und den Menschen in oberflächliche Schablonen zwängten, Gewalt legitimierten und den ,Anderen‘ karikierten, dienten nicht der Kunst, sondern einer Politik der gesellschaftlichen Spaltung.“ Daneben habe es jedoch unabhängige Regisseur:innen gegeben, die den Krieg nicht verherrlichten, sondern dessen menschliche Folgen in den Mittelpunkt stellten. Insgesamt habe das Kino die gesellschaftliche Aufarbeitung dieses Konflikts jedoch nur zögerlich geleistet, weil das Überschreiten der Grenzen des offiziellen Narrativs lange Zeit Mut verlangt habe.

Kunst muss Menschenwürde und Frieden verteidigen

Für Aslanyürek besteht die Aufgabe von Kunst darin, kompromisslos auf der Seite von Menschenrechten, Gleichheit, Freiheit und Frieden zu stehen. „Die einzige Haltung der Kunst besteht darin, das Recht des Menschen auf Leben und seine Würde zu verteidigen.“ Gleichzeitig warnt er davor, die Möglichkeiten des Kinos zu überschätzen. Kunst könne Kriege nicht allein beenden. Sie könne jedoch eine Sprache des Friedens schaffen und den Menschen einen Spiegel vorhalten. Ob sie bereit seien, hineinzusehen, bleibe ihre eigene Entscheidung.

Warnung vor Gegnern des Friedensprozesses

Auch zum Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft äußert sich Aslanyürek. Er sieht darin eine historische Chance, warnt jedoch vor Kräften, die den Prozess bewusst scheitern lassen wollten. Nach seiner Auffassung gebe es weit über die innenpolitischen Konflikte hinaus internationale Machtinteressen, denen ein dauerhafter Frieden in der Türkei nicht nütze. Deshalb könne bereits ein kleiner Funke ausreichen, um neue Spannungen zu entfachen. Als Voraussetzung für einen nachhaltigen Frieden nennt er auch größere Freiräume für Kunst und Kultur. „Wenn kulturelle Ausdrucksformen nicht länger behindert werden, können Menschen einander nicht mehr als Feinde, sondern als Teil einer gemeinsamen Geschichte und eines gemeinsamen Leids begegnen.“

Der Frieden gehört den Lehmhäusern

Zum Abschluss beschreibt Aslanyürek Frieden als soziale Frage. Nicht die politischen Entscheidungsträger zahlten den Preis von Kriegen, sondern die Kinder armer Familien, Mütter und Hinterbliebene. Deshalb hätten gerade jene Menschen, die in einfachen Lehm- und unverputzten Häusern lebten, den größten Anspruch auf Frieden. „Der Schmerz kennt keine Sprache und keine Grenzen. Die Aufgabe der Kunst besteht darin, die politischen Parolen von diesen Häusern zu entfernen und die menschliche Tragödie sichtbar zu machen.“

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52484 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/fragt-die-kurd-innen-52808 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/derya-aydin-trotz-all-dieser-verluste-halten-die-menschen-am-frieden-fest-52696 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/Sebnem-korur-fincanci-der-verlauf-des-prozesses-hangt-von-den-bedingungen-auf-imrali-ab-52782

 

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Al-Sadr erklärt Auflösung seiner bewaffneten Formationen

Der schiitische Geistliche Moktada al-Sadr hat die Auflösung mehrerer ihm nahestehender bewaffneter Formationen bekannt gegeben. Nach seinen Angaben wird die Friedensbrigaden (Saraya al-Salam) aufgelöst, während die frühere Mahdi-Armee künftig als zivile Organisation unter dem Namen „Ansar al-Imam al-Mahdi-Stiftung“ weitergeführt werden soll. Auch die Brigade des „Verheißenen Tages“ (Liwa al-Yaum al-Mawud) werde aufgelöst.

In seiner Erklärung betonte Sadr die Souveränität und Unabhängigkeit Iraks. „Die Waffen müssen sich in den Händen des Staates befinden“, erklärte er und sprach sich für ein staatliches Gewaltmonopol aus. Die Ankündigung erfolgte am Tag des Abschlusses des Abzugs der US-geführten internationalen Koalition aus Irak.

Die Regierung in Bagdad hatte bewaffnete Gruppierungen zuvor aufgefordert, ihre Waffen unter staatliche Kontrolle zu stellen und den 30. September als Beginn dieses Prozesses bezeichnet. Bereits im Mai hatten die Friedensbrigaden angekündigt, ihre bewaffneten Strukturen aufzulösen und sich staatlicher Kontrolle zu unterstellen. Im Juni wurde in Samarra eine Zeremonie zur Übergabe von Waffen abgehalten.

Nicht alle bewaffneten Gruppierungen in Irak unterstützen diesen Kurs. Organisationen wie Kataib Hisbollah und Harakat al-Nudschaba lehnen eine Entwaffnung bislang ab und bezeichnen ihre Waffen weiterhin als „Waffen des Widerstands“.

Sadr bezeichnete den Abzug der US-Truppen zudem als „Ende der Besatzung“. Zugleich forderte er von den Vereinigten Staaten Entschädigungen für die Folgen ihrer militärischen Interventionen und warnte vor weiterer ausländischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten Iraks.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/us-gefuhrte-koalition-beendet-militarmission-im-irak-52918

 

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Anwält:innen fordern Freilassung und Behandlung von Ahmet Polad

Die Anwält:innen des in der Türkei inhaftierten Journalisten Ahmet Polad haben seine umgehende Freilassung und eine umfassende medizinische Behandlung gefordert. Bei einer Pressekonferenz in der Istanbuler Geschäftsstelle des Menschenrechtsvereins IHD berichteten sie über zahlreiche Verletzungen und gesundheitliche Beschwerden, unter denen Polad nach seiner monatelangen Haft in Syrien weiterhin leidet.

Polad, mit bürgerlichem Namen Mehmet Nizam Aslan, war im Januar gemeinsam mit der deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann während der Berichterstattung in Raqqa verschleppt worden. Michelmann kam im Juni frei und befindet sich wieder in Deutschland. Polad wurde am 9. September nach fast acht Monaten Gefangenschaft an die Türkei überstellt und dort in Untersuchungshaft genommen. Inzwischen befindet er sich im Marmara-Gefängnis bei Istanbul.

An der Pressekonferenz nahmen neben Polads Familie und seinen Anwält:innen Özlem Gümüştaş und Vedat Çağırtekin auch Vertreter:innen von Journalistenorganisationen teil.

Kugel und Schrapnellteile im Körper

Gümüştaş schilderte erhebliche gesundheitliche Folgen der Gefangenschaft. Polad habe eine Schussverletzung an der linken Hüfte, wobei sich die Kugel weiterhin im Körper befinde. Unterhalb des rechten Knies sowie in der rechten Hand und im Arm befänden sich Schrapnellteile. Hinzu kämen starke Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen sowie Beschwerden an Nieren und Darm und Schwierigkeiten beim Atmen. Nach Angaben der Anwältin leidet Polad außerdem weiterhin an einer in syrischer Haft aufgetretenen Krätzeerkrankung. Entzündungen, Hautreizungen und starker Juckreiz erschwerten ihm das Sitzen, Liegen und Schlafen.

Bei seiner Ankunft in der Türkei habe Polad nur noch rund 50 Kilogramm gewogen und angegeben, in syrischer Haft etwa zwölf Kilogramm verloren zu haben. Gümüştaş führte einen Teil der Beschwerden auf die Misshandlungen zurück, von denen Polad aus seiner Gefangenschaft in Syrien berichtet hat. Er sei dort wiederholt gegen den Kopf geschlagen, getreten und zu Boden gedrückt worden. „Unser Mandant, der Journalist Ahmet Polad, muss unverzüglich freigelassen und in einem voll ausgestatteten Krankenhaus behandelt werden“, forderte Gümüştaş. Journalisten-, Rechts- und Menschenrechtsorganisationen rief sie dazu auf, den weiteren Verlauf des Falls zu verfolgen.

Forderung nach Ermittlungen

Rechtsanwalt Vedat Çağırtekin berichtete, Polads Gesundheitszustand habe sich bereits während seiner Überstellung in die Türkei erheblich verschlechtert. In der Nacht zum 10. September sei er während des Gewahrsams bei der Istanbuler Antiterroreinheit in ein Krankenhaus gebracht und dort akut behandelt worden. Eine umfassende Behandlung sei jedoch weiterhin erforderlich. Auch der Kontakt zu Familie und Rechtsbeiständen sei Polad nach seiner Überstellung zunächst für längere Zeit verwehrt worden.

Çağırtekin forderte eine wirksame Untersuchung der Vorgänge. Zeug:innen müssten gehört, Beweise gesichert und die Verantwortlichen für die Misshandlungen ermittelt werden. Gümüştaş kündigte zudem an, Polads Verteidiger:innen in der Türkei und in Deutschland würden wegen der Rechtsverletzungen während seiner Gefangenschaft in Syrien und nach seiner Überstellung weitere rechtliche Schritte einleiten.

https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-52800 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52698 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52026

 

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Putins Liebeswerben

Vor 25 Jahren — genau zwei Wochen nach 9/11 — warb der russische Präsident vor dem Deutschen Bundestag leidenschaftlich für eine vertrauensvolle bilaterale Zusammenarbeit und erhielt damals Standing Ovations.
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Einbruchschutz in der Wohnung: Vermieter muss Pflicht einhalten

Einbruchschutz in der Mietwohnung: Wann Vermieter zusätzliche Sicherungen erlauben müssen

Ein zusätzliches Schloss, ein Querriegel oder eine Sicherung am Fenster können Mietern gerade in der dunkleren Jahreszeit ein besseres Gefühl geben. Wer dafür Türen, Rahmen oder Mauerwerk verändern muss, ist allerdings auf die Erlaubnis des Vermieters angewiesen.

Diese Zustimmung ist keine reine Gefälligkeit: Mieter können bauliche Verbesserungen zum Einbruchschutz grundsätzlich verlangen. Ein pauschales „An meiner Wohnung wird nichts verändert“ reicht deshalb nicht aus, um einen berechtigten Antrag abzulehnen.

Das Gesetz stärkt Mieter, die ihre Wohnung schützen wollen

Nach § 554 Absatz 1 BGB können Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen zum Einbruchschutz erlaubt. Der Anspruch entfällt, wenn ihm die konkrete Veränderung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.

Ein bereits geschehener Einbruch ist dafür keine Voraussetzung. Der Schutz darf vorbeugend verbessert werden, bevor jemand versucht, die Wohnungstür oder ein Fenster aufzubrechen.

Auch der Mietvertrag kann diesen Anspruch nicht wirksam ausschließen. § 554 Absatz 2 BGB erklärt Vereinbarungen für unwirksam, die zum Nachteil des Mieters von der gesetzlichen Regelung abweichen.

Welche zusätzlichen Sicherungen erfasst sein können

In Betracht kommen beispielsweise fest montierte Zusatzschlösser, Querriegel und nachgerüstete Fenstersicherungen. Auch der Austausch einer Tür gegen eine einbruchhemmende Ausführung kann unter die Vorschrift fallen, muss aber wegen des größeren Eingriffs gesondert geprüft werden.

Die Maßnahme muss geeignet sein, einen unbefugten Zutritt zu verhindern oder zu erschweren. Eine beliebige Veränderung lässt sich nicht allein dadurch durchsetzen, dass der Mieter sie als Sicherheitsmaßnahme bezeichnet.

Geplante Maßnahme Worauf Mieter achten sollten Querriegel mit Befestigung an Tür und Rahmen oder Mauerwerk Vorher Erlaubnis einholen und die Befestigung genau beschreiben; der Eingriff kann vom Anspruch nach § 554 BGB erfasst sein. Zusätzliche, verschraubte Fenstersicherungen Bohrungen und Auswirkungen auf die Fensterkonstruktion klären; die konkrete Ausführung muss zumutbar sein. Austausch der Wohnungseingangstür Erlaubnis und gegebenenfalls weitere erforderliche Zustimmungen klären; Brandschutz und Gebäudeeigenschaften beachten. Reparatur eines defekten vorhandenen Schlosses Den Mangel beim Vermieter melden; hier geht es zunächst um die Erhaltung der Wohnung und nicht um eine freiwillige Aufrüstung. Wann der Vermieter widersprechen darf

Der Anspruch bedeutet nicht, dass jede gewünschte Sicherung in jeder Ausführung erlaubt werden muss. Bei der Abwägung können etwa erhebliche Schäden an der Bausubstanz, eine Beeinträchtigung anderer Bewohner oder Verstöße gegen Brandschutzvorgaben gegen das Vorhaben sprechen.

Die Prüfung muss sich auf die tatsächlich geplanten Arbeiten beziehen. Dass ein Zusatzschloss Bohrungen erfordert, kann allein kein überzeugender Ablehnungsgrund sein, denn das Gesetz erlaubt ausdrücklich einen Anspruch auf bauliche Veränderungen.

Besonders sorgfältig müssen Änderungen an gemeinsam genutzten Haustüren geplant werden. Warum Einbruchschutz und sichere Fluchtwege zusammen betrachtet werden müssen, erläutert auch unser Beitrag zur Frage, ob Mieter die Haustür nachts abschließen müssen.

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können zusätzlich Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich sein. Die Erlaubnis des Vermieters ersetzt eine notwendige Gestattung für Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum nicht automatisch.

Erst die Zustimmung, dann der Einbau

Ein Anspruch auf Erlaubnis ist keine Erlaubnis zur eigenmächtigen Montage. Wer ohne Zustimmung baulich eingreift, riskiert Streit über die Entfernung der Sicherung und die Beseitigung entstandener Schäden.

Der Antrag sollte deshalb möglichst konkret sein: Welches Produkt soll an welcher Stelle angebracht werden, welche Bohrungen sind erforderlich und wer übernimmt die Montage? Ein Angebot des Fachbetriebs mit Fotos oder einer Einbauskizze macht das Vorhaben leichter prüfbar.

Mieter sollten die Anfrage und die erteilte Erlaubnis schriftlich festhalten. Eine ausbleibende Antwort ersetzt die Zustimmung grundsätzlich nicht.

Lehnt der Vermieter ab, sollten Mieter eine konkrete Begründung verlangen und diese beim Mieterverein oder anwaltlich prüfen lassen. Ein bestehender Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden.

Die Erlaubnis bedeutet nicht, dass der Vermieter bezahlt

§ 554 BGB verschafft Mietern grundsätzlich die Möglichkeit, selbst für besseren Einbruchschutz zu sorgen. Die Kosten für Anschaffung und Einbau tragen sie regelmäßig selbst, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Anders liegt die Sache, wenn vorhandene Türen, Fenster oder Schlösser mangelhaft sind und die Wohnung dadurch nicht mehr dem geschuldeten Zustand entspricht. Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.

Ein defektes Schloss darf deshalb nicht einfach zum privaten Aufrüstungswunsch des Mieters umgedeutet werden. Umgekehrt verpflichtet ein funktionierendes älteres Schloss den Vermieter nicht allein deshalb zum Austausch, weil inzwischen bessere Sicherungstechnik erhältlich ist.

Rückbau und zusätzliche Sicherheit vorher klären

Die Zustimmung zum Einbau bedeutet nicht automatisch, dass die Sicherung beim Auszug bleiben darf. Grundsätzlich müssen Mieter selbst vorgenommene bauliche Veränderungen bei Vertragsende zurückbauen, soweit keine abweichende Vereinbarung oder besondere Ausnahme greift.

Deshalb sollte bereits vor der Montage feststehen, ob der Vermieter die Sicherung später übernimmt und ob dafür eine Zahlung vorgesehen ist. Fotos vom ursprünglichen Zustand helfen, spätere Auseinandersetzungen über Beschädigungen zu vermeiden.

§ 554 BGB erlaubt außerdem die Vereinbarung einer besonderen Sicherheitsleistung, etwa zur Absicherung möglicher Rückbaukosten. Eine solche Zusatzkaution fällt nicht automatisch bei jedem Zusatzschloss an; ihre Vereinbarung und die damit abgesicherten Risiken sollten genau geprüft werden.

Für eine Geldsicherheit gelten über den Verweis auf § 551 Absatz 3 BGB insbesondere die Regeln zur getrennten Anlage und zu den Erträgen. Ungeklärte Forderungen nach dem Auszug können auch die Rückzahlung der Mietkaution zum Streitpunkt machen.

Eine Sicherung muss zur vorhandenen Tür passen

Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt aufeinander abgestimmte mechanische Sicherungen an Fenstern und Türen. Zusatzprodukte können ihre Schutzwirkung nur entfalten, wenn die vorhandene Konstruktion geeignet ist und die Montage fachgerecht erfolgt.

Vor der Anschaffung lohnt sich deshalb eine Beratung bei einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Ein passendes Sicherungskonzept hilft zugleich dabei, dem Vermieter den Nutzen und die Ausführung der geplanten Arbeiten nachvollziehbar zu erklären.

Sechs Fragen und Antworten zum Einbruchschutz in Mietwohnungen Muss der Vermieter ein zusätzliches Türschloss erlauben?

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Erlaubnis, wenn der Einbau als bauliche Veränderung dem Einbruchschutz dient. Entscheidend bleibt, ob die konkrete Maßnahme dem Vermieter unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters zugemutet werden kann.

Muss zuvor in die Wohnung eingebrochen worden sein?

Nein, § 554 BGB verlangt keinen bereits eingetretenen Einbruch. Mieter können auch vorbeugend eine Erlaubnis für geeignete bauliche Sicherungen verlangen.

Darf ich nach einer unbegründeten Ablehnung einfach einbauen?

Nein, auch ein berechtigter Anspruch ersetzt die erforderliche Zustimmung nicht von selbst. Mieter sollten die Erlaubnis durchsetzen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.

Wer bezahlt den zusätzlichen Einbruchschutz?

Regelmäßig bezahlt der Mieter die selbst veranlasste Verbesserung, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beseitigung vorhandener Mängel richtet sich dagegen nach den Erhaltungspflichten des Vermieters und den Umständen des Einzelfalls.

Kann der Mietvertrag den Anspruch ausschließen?

Nein, eine zum Nachteil des Mieters von § 554 BGB abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Das bedeutet allerdings nicht, dass Mieter ohne vorherige Abstimmung bauliche Veränderungen vornehmen dürfen.

Muss die Sicherung beim Auszug wieder entfernt werden?

Grundsätzlich müssen Mieter mit einem Rückbau rechnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde und keine besondere Ausnahme vorliegt. Eine schriftliche Vereinbarung über den Verbleib der Sicherung schafft vor dem Einbau Klarheit.

Der Beitrag Einbruchschutz in der Wohnung: Vermieter muss Pflicht einhalten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Gentechnik-Pflanzen: Wie werden neue Regeln umgesetzt?

Informationsdienst Gentechnik - 30. September 2026 - 13:56

Die NGT-Verordnung (EU) 2026/1388 gibt der EU-Kommission und den EU-Ländern bis Sommer 2028 Zeit zu regeln, wie die neuen Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden sollen. Für diese sogenannte Implementierungsphase hat die Kommission im Juli einen Plan vorgelegt. Wichtige Punkte in dieser Liste sind zwei Gesetzesvorhaben: Das erste soll regeln, welche Informationen ein Unternehmen vorlegen muss, um nachzuweisen, dass die von ihm hergestellte Pflanze eine NGT-Pflanze ist. Festgelegt werden darin ferner die Details für das Verfahren, mit dem die Behörden prüfen, ob es sich um eine Pflanze der NGT-Kategorie 1 handelt. Diese Pflanzen müssen – ähnlich konventionell gezüchteten – nicht mehr speziell auf Risiken untersucht und für den Verbraucher  gekennzeichnet werden, wenn sie nachweisbar die Bedingungen im Anhang I der NGT-Verordnung erfüllen.

Diese sogenannten Äquivalenz- oder Gleichwertigkeitskriterien erlauben pro Pflanze bis zu 20 gentechnische Veränderungen an jeweils maximal 20 verschiedenen Stellen. Auch dürfen keinerlei Reste von artfremdem Erbgut nachweisbar sein. Die EU-Kommission kann diese Umsetzungsregeln alleine erlassen, ohne dass EU-Parlament oder Rat der EU-Länder zustimmen. Man spricht daher von einem delegierten Rechtsakt. Rat und Parlament können sie jedoch stoppen, wenn sie binnen zwei Monaten nach Erlass widersprechen.

Das zweite Vorhaben soll regeln, wie eine NGT-Pflanze der Kategorie 2 anzumelden ist und welche Unterlagen für das Zulassungsverfahren notwendig sind, das Kategorie 2-Pflanzen durchlaufen müssen. Dazu zählt eine fallspezifische Risikobewertung, für die dieser Rechtsakt die Anforderungen auflisten soll. Bei dieser Verordnung handelt es sich um einen sogenannten Durchführungsrechtsakt. Sie wird von der EU-Kommission erarbeitet, es muss aber ein Ausschuss zustimmen, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind.

Für beide Rechtsakte hat die EU-Kommission von 31. August bis 28. September die Öffentlichkeit in zwei parallelen Sondierungsverfahren konsultiert. Interessierte Organisationen und Einzelpersonen konnten mitteilen, was sie von den anstehenden Verordnungen erwarten und wie sie die angesprochenen Sachverhalte regeln würden. Auf den beiden Konsultationsseiten gingen jeweils 301 Rückmeldungen ein, die bei grober Durchsicht deckungsgleich erscheinen. Sie stammen von gentechnikkritischen Organisationen ebenso wie von Züchtungsunternehmen, Pflanzenerzeugern und Lobbyorganisationen, die NGT positiv gegenüberstehen.

Letztere drängen vor allem darauf, dass die zu regelnden Prozeduren möglichst einfach und schnell sind. Die Formulare und Kosten sollen EU-weit gleich sein und ungeklärte Details zugunsten von NGT-Pflanzen ausgelegt werden. So wünscht sich etwa der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP): „Konventionelle Züchtung (z.B. Kreuzung) mit verifizierten NGT1-Pflanzen muss uneingeschränkt möglich sein, ohne dass der NGT-Status entsprechender Nachkommen erneut verifiziert werden muss.“ In der Praxis könnten so binnen weniger Generationen Pflanzen mit zahlreichen eingekreuzten NGT-Eigenschaften entstehen, die weiterhin wie konventionelle Sorten behandelt würden. Auch sollten Sammelanträge möglich sein „für Pflanzen mit unterschiedlichen genetischen Variationen, die aus einem NGT-Ansatz stammen“. Eine standardmäßige Analyse des gesamten Genoms (Genomsequenzierung) einer NGT-Pflanze lehnt der BDP ab, ebenso wie zahlreiche andere NGT-Befürworter. Expert:innen des Bundesamtes für Naturschutz hingegen haben in einem vorab veröffentlichten Fachaufsatz deutlich gemacht, dass eine umfassende Genomsequenzierung der NGT-Pflanze und ihrer Elternlinien unverzichtbar sei. Nur damit lasse sich überprüfen, ob die NGT-Pflanze tatsächlich alle Gleichwertigkeitskriterien einhält.

NGT-kritische Organisationen lehnen die NGT-Verordnung als Ganzes ab und tun sich deshalb schwer, Ratschläge für Detailregelungen zu geben. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) macht daher klar, dass aus ihrer Sicht die Kriterien für NGT-1 Pflanzen im Anhang I der Verordnung die wissenschaftlichen Standards nicht erfüllen. „Sie sind weder geeignet, die Gleichwertigkeit zu prüfen noch eine Aussage zu den Risiken der Pflanzen treffen zu können“, heißt es in der AbL-Stellungnahme. Angesichts der von der AbL am 21. September eingereichten Klage gegen die NGT-Verordnung (siehe Nachrichten links) fordert sie „die gesetzgebenden Organe der Europäischen Union auf, das hiesige Konsultationsverfahren bis zur Entscheidung der angerufenen Gerichte auszusetzen“.

Das gentechnikkritische Institut Testbiotech hingegen wählte einen anderen Weg. Die Münchner Experten weisen die EU-Kommission darauf hin, dass es ihre Aufgabe sei, die Gleichwertigkeitskriterien an den wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen. Seit dem ersten Verordnungsvorschlag vom Sommer 2023 hätten Forschende mit Hilfe Künstlicher Intelligenz immer tiefer ins Erbgut von Pflanzen eingegriffen. Diese Eingriffe würden zwar formal die Kriterien des Anhangs I erfüllen, seien jedoch mit herkömmlicher Züchtung nicht möglich. Deshalb schlägt Testbiotech vor, solche Eingriffe für NGT1-Pflanzen auszuschließen und nennt das sogenannte Hypermorphing als Beispiel. Dabei werden Genaktivitäten gezielt gesteigert, so dass Pflanzen etwa deutlich mehr Eiweiße produzieren oder früher blühen. Zusätzlich empfiehlt Testbiotech, mit einem Plausibilitätstest zu klären, ob eine NGT-Veränderung überhaupt mit herkömmlicher Züchtung erreicht werden könnte.

Das Thema Patentierung hat der Europäische Verband für ökologische Pflanzenzüchtung in seiner Stellungnahme aufgegriffen. Er fordert, die Antragsteller sollten erklären, „dass keine biologischen Materialien wie natürlich vorkommende Genvarianten beansprucht werden und dass ihre Patente die konventionelle Züchtungstätigkeit und das Inverkehrbringen der jeweiligen herkömmlich gezüchteten Sorten (oder im Falle der ökologischen/biologischen Züchtung) nicht beeinträchtigen“. Außerdem brauche es Nachweismethoden für alle registrierten NGT-Pflanzen und Schutzabstände für die ökologische Züchtung. Bei insektenbestäubten Kulturen schlägt der Verband zehn Kilometer Abstand zu NGT-Äckern vor, bei windbestäubten Kulturen müsste es noch mehr sein. Anders sei eine Koexistenz nicht möglich.

Mit den gesammelten Ergebnissen wird sich die EU-Kommission zurückziehen und zusammen mit Expert:innen der Mitgliedstaaten für beide Rechtsakte Entwürfe erarbeiten. Diese werden dann noch einmal für vier Wochen zur Konsultation auf die Kommissionswebseite gestellt. Geplant ist dies für den delegierten Rechtsakt im zweiten Quartal 2027; der Durchführungsrechtsakt soll dann im dritten Quartal folgen. Beide sollen laut der Implementierungsstrategie der Kommission im ersten Quartal 2028 verabschiedet werden. [lf]

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Careless People: Acht Dinge, die ich aus dem Enthüllungsbuch über Facebook gelernt habe

netzpolitik.org - 30. September 2026 - 13:39

Sarah Wynn-Williams spielte bei Metas Aufstieg zur globalen Supermacht eine wichtige Rolle. Jahre später warnt sie in ihrem Buch vor den verantwortungslosen Menschen an der Spitze des Konzerns. Es ist eine lesenswerte Abrechnung mit Profitgier, Sexismus und Politiker:innen, die sich Mark Zuckerberg an den Hals werfen.

Mark Zuckerberg bei einer Keynote im Jahr 2018, bevor der Konzern sich nach einem Skandal in Meta umbenannte. – CC-BY 2.0: Anthony Quintano

Die Geschichte von Meta ist voller Skandale und Enthüllungen, doch so unterhaltsam wie von Sarah Wynn-Williams wurde das Innenleben des Milliardenkonzerns wohl noch nie beschrieben. Dabei ist jede Geschichte, die die ehemalige Public-Policy-Direktorin in ihrem 2025 unter dem Titel „Careless People“ erschienen Buch erzählt, eine Warnung. Eine Warnung vor Menschen, die innerhalb kurzer Zeit unglaubliche Macht über Öffentlichkeit und Demokratie erlangt haben und die doch nichts anderes interessiert als ihr persönlicher Profit.

Sarah Wynn-Williams gehörte selbst für sechs Jahre zu diesen Leuten. Von 2011, als sie sich selbst eine Stelle bei dem noch jungen Unternehmen schuf, bis zu ihrer Entlassung 2017 machte sie dort eine erstaunliche Karriere. Ihre zuvor im diplomatischen Dienst für ihr Heimatland Neuseeland erworbenen Fähigkeiten nutzte sie unermüdlich, um Facebooks Kontakte zur globalen Politik zu verbessern. Das alles mit dem Ziel, wie sie selbst schreibt, das demokratische Potenzial eines globalen Sozialen Netzwerks zu realisieren und für eine globale Regulierung des digitalen Raums zu sorgen.

Sarah Wynn-Williams – Alle Rechte vorbehalten: Tom Trevatt / Flatiron Books

Ihre Zeit bei Facebook schildert Wynn-Williams als sehr persönlichen Erfahrungsbericht, immer wieder zitiert sie aber auch aus internen Chat-Nachrichten, E‑Mails und Dokumenten. Wir haben acht Erkenntnisse aus dem Buch zusammengefasst, das im Juni bei Kiepenheuer & Witsch unter dem Titel „Mein Traumjob bei Facebook und wie ich alle meine Ideale verlor“ erstmalig in deutscher Übersetzung erschien.

Meta selbst weist Wynn-Williams Schilderungen zurück. Gegenüber dem Rolling Stone bezeichnete das Unternehmen das Buch als „eine Mischung aus veralteten und bereits berichteten Behauptungen über das Unternehmen und falschen Anschuldigungen gegen unsere Führungskräfte“. Das Unternehmen betont außerdem, dass die Direktorin „wegen schlechter Leistung und toxischen Verhaltens gefeuert wurde“.

Meta hat eine einstweilige Verfügung gegen Wynn-Williams erwirkt, die ihr untersagt, Werbung für das Buch zu machen. Dagegen geht die Ex-Angestellte mittlerweile selbst juristisch vor.

Übersicht
  1. Um Regulierung zu verhindern soll Facebook Politiker:innen umgarnt haben
  2. Mark Zuckerberg kann offenbar schlecht verlieren
  3. Für Wachstum um jeden Preis soll Facebook Zensur in China geplant haben
  4. Schon lange vor der Jugendschutz-Debatte habe Facebook junge Menschen gefährdet
  5. Facebook soll Deals mit irischem Premierminister geschmiedet haben
  6. Die Arbeitsatmosphäre bei Facebook soll toxisch und frauenfeindlich sein
  7. Facebook soll seine Plattformen für politische Zwecke instrumentalisiert haben
  8. Die Risiken vor dem Völkermord in Myanmar seien Verantwortlichen egal gewesen
1. Um Regulierung zu verhindern soll Facebook Politiker:innen umgarnt haben

Sarah Wynn-Williams beschreibt eine Strategie, die Joel Kaplan im Jahr 2014 ausgeheckt haben soll, ihr damals neuer Vorgesetzter im Bereich politische Beziehungen. Um den Konzern vor Regulierung zu schützen, müsse man nur Politiker:innen dazu bringen, möglichst viele Werbeanzeigen auf Facebook zu schalten, damit sie abhängig von der Plattform werden. „Wenn Facebook die Gans ist, die goldene Eier legt, wird niemand hingehen und die Gans schlachten“, heißt es in der manchmal etwas holprigen deutschen Übersetzung.

Joel Kaplan ist Mitglied der republikanischen Partei, vor seiner Zeit bei Facebook war er unter anderem in der Administration von George W. Bush Junior tätig. Sein Vorschlag sei bald auch von Facebook-Chefin Sheryl Sandberg aufgegriffen und zur offiziellen Strategie gemacht worden. In der Folge habe Facebook massiv in den Vertrieb seiner Werbedienste bei Politiker:innen investiert. Im US-Präsidentschaftswahlkampf entsandte der Konzern zahlreiche Mitarbeiter:innen direkt in die Wahlkampfteams aus beiden Parteien.

Immer wieder schildert Wynn-Williams, wie gut die Strategie aufgegangen sei. Während Regierungschefs zu Beginn ihrer Arbeit als Facebook-Diplomatin oft keinerlei Interesse an Gesprächen mit Mark Zuckerberg gezeigt hätten (und er auch nicht an Gesprächen mit ihnen), hätten sich Politiker:innen ab Mitte der 2010er Jahre geradezu um ein Selfie mit dem Tech-Boss gerissen. Und alle hätten sie wissen wollen, wie Facebook ihnen helfen kann, Wahlen zu gewinnen.

2. Mark Zuckerberg kann offenbar schlecht verlieren

Dass Konzernchefs ungerne verlieren ist zunächst wenig überraschend, aber es hat trotzdem eine Wucht, wie Wynn-Williams Spielrunden mit Mark Zuckerberg beschreibt. Der habe nämlich ein Faible für Brettspiele wie Die Siedler von Catan, weshalb offenbar öfter mal gespielt wurde auf den zahlreichen Reisen zu Treffen mit Politiker:innen, die Wynn-Williams mit Zuckerberg und seiner Entourage in Privatjets und Luxus-Ressorts verbracht hat. Dabei seien die Spielrunden allerdings ziemlich langweilig gewesen, weil die anderen ihren Boss hätten gewinnen lassen. Wynn-Williams selbst habe dieses Spiel irgendwann nicht mehr mitspielen wollen, sondern habe Zuckerberg besiegt und auch die offensichtliche Schiebung angesprochen. Das habe Zuckerberg gar nicht gut gefunden.

Ähnliche Einblicke liefert eine weitere Episode. Wer erinnert sich noch an die Zeit, als der Milliardär mutmaßlich mit einer Präsidentschaftskandidatur geliebäugelt und öffentlichkeitswirksam zahlreiche politisch wichtige Bundesstaaten besucht hat? Wynn-Williams zufolge sei das wohl eine Trotz-Reaktion auf ein Treffen mit dem scheidenden US-Präsidenten Barack Obama 2016 gewesen. Kurz zuvor war Donald Trump gewählt worden, der Autorin zufolge auch dank der umfangreichen Hilfe, die Trumps Team von Facebook bei der zielgerichteten Wahlwerbung erhielt. Das sah offenbar auch der von Zuckerberg bewunderte Obama so. Er soll das Gespräch genutzt haben, um dem Tech-Boss den Kopf zu waschen und ihn an seine Verantwortung bei Themen wie Desinformation und Hassrede zu erinnern. Zuckerberg sei außer sich gewesen und habe dann offensichtlich beweisen wollen, dass er ohnehin der bessere – oder zumindest mächtigere – Politiker sein kann.

Dass er schlecht im Nachgeben sei, habe sich auch bei Zuckerbergs unternehmerischen Entscheidungen gezeigt. Etwa dann, als er gegen Widerstände lange Zeit am Namen „internet.org“ für ein Projekt festhielt, mit dem Facebook neue Nutzer:innen im Globalen Süden gewinnen wollte. Hierbei bot Facebook in einigen lateinamerikanischen, asiatischen und afrikanischen Ländern in Zusammenarbeit mit Mobilfunkanbietern eine kostenlose Nutzung einiger Online-Dienste an. Dagegen regte sich in vielen Ländern massiver Widerstand, weil das Projekt die Netzneutralität untergraben hat und eine extrem limitierte Version des Netzes als „das Internet“ vermarktet hat. Immerhin: Zuckerberg habe ihr gegenüber irgendwann eingeräumt, dass es falsch gewesen sei, so lange an dem irreführenden Namen festzuhalten, schreibt Wynn-Williams.

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Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

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3. Für Wachstum um jeden Preis soll Facebook Zensur in China geplant haben

Eines wird in dem Buch mehr als deutlich: Für das Unternehmen, das inzwischen Meta heißt, gab es ein strategisches Ziel: Wachstum – und zwar um jeden Preis. Denn steigende Nutzer:innenzahlen übersetzen sich in der Regel in steigende Aktienkurse und mehr Vertrauen von Investor:innen. Wynn-Williams’ Arbeit als Politik-Direktorin habe deshalb zu einem guten Teil daraus bestanden, auf Regierungen von Ländern einzuwirken, in denen Facebook verboten oder eingeschränkt war.

Unternehmensgründer Mark Zuckerberg sei dabei besonders auf China fixiert gewesen, so die Autorin, damals noch vor Indien das Land mit den meisten Einwohner:innen. Das Kalkül: Wenn Facebook den chinesischen Markt mit seinen mehr als einer Milliarde Internet-Nutzer:innen als Erstes erobere, sei es unschlagbar. Im Unternehmen arbeiteten Wynn-Williams zufolge deshalb kontinuierlich Teams daran, Facebook, Instagram und Co. nach China zu bringen, und das anscheinend auch unter Umgehung gesetzlicher Vorgaben.

In China wird das Internet von der Kommunistischen Partei umfassend zensiert, und Facebook machte der Regierung in Peking offenbar weitgehende Versprechen, dass man dabei helfen könne und auch Daten von chinesischen Nutzer:innen herausgeben wolle. Mark Zuckerberg, der sich gerne als Verteidiger der Meinungsfreiheit darstellt, betrieb laut Wynn-Williams enormen persönlichen Aufwand, um ins direkte Gespräch mit Präsident Xi Jinping zu gelangen. Angeblich fragte er den Autokraten 2016 sogar, ob dieser den Namen seines ersten Kindes aussuchen wolle, was Xi abgelehnt haben soll.

Wynn-Williams zufolge habe Facebook bei seinen Bestrebungen auch gezielt die US-amerikanische Öffentlichkeit und Politik belogen. Tatsächlich habe man sich sogar auf den Umgang mit Anhörungen oder kritischer Presseberichterstattung vorbereitet. Facebooks wichtigste Verteidigungslinie sei es demzufolge gewesen, dass es in China unter den gleichen Bedingungen operiere, wie alle anderen dort erlaubten Social-Media-Unternehmen. Die angeblichen Bemühungen waren bis heute jedoch nicht von Erfolg gekrönt, Meta spielt in China weiterhin keine Rolle.

4. Schon lange vor der Jugendschutz-Debatte habe Facebook junge Menschen gefährdet

Meta muss sich derzeit immer wieder in der Öffentlichkeit und vor Gericht gegen den Vorwurf wehren, seine Dienste würden junge Menschen gezielt abhängig machen und gefährden. Wynn-Williams beschreibt, wie in ihrer Zeit bei Facebook sehr aktiv daran gearbeitet worden sei, junge Menschen auf die Plattform zu ziehen und dort zu halten. Und sie erinnert an einen Skandal aus dem Jahr 2017: Damals berichtete die Zeitung The Australian, dass der Konzern einer Großbank versprochen habe, sie könne mit Werbung auf Facebook gezielt emotional verletzliche Teenager:innen in Australien und Neuseeland ansprechen.

Journalist:innen konnten interne Unterlagen einsehen, denen zufolge Facebook versuche, Jugendliche zu finden, die sich „nervös“, „gestresst“, „überfordert“, „ängstlich“, „dumm“, „nutzlos“ oder „wie Versager“ fühlen. So könne es Werbetreibenden ermöglicht werden, junge Menschen in genau diesen Momenten anzusprechen. Der Konzern spielte die Enthüllung damals herunter, indem er betonte, es sei vor allem das Fehlverhalten einer internen Marktforscherin gewesen, die entlassen wurde. Die Botschaft des Konzerns: Man stelle Werbekunden keine Werkzeuge für die Emotionsanalyse zur Verfügung.

Ich habe damals selbst über den Skandal berichtet und mich mit der Erklärung mehr oder weniger abspeisen lassen. Wynn-Williams zufolge war sie jedoch glatt gelogen: Facebook habe demnach zahlreichen Werbekunden dabei geholfen, das Verhalten von Teenagern zu analysieren und ihren emotionalen Zustand für das Werbe-Targeting zu nutzen. So habe Facebook der Autorin zufolge für einen Kosmetik-Konzern untersucht, wann Mädchen im Alter zwischen dreizehn und siebzehn Selfies von sich löschen, „um ihnen genau in diesem Moment ein Schönheitsprodukt anbieten zu können“.

5. Facebook soll Deals mit irischem Premierminister geschmiedet haben

Von den vielen im Buch beschriebenen haarsträubenden Geschichten über Politiker, die sich Facebook an den Hals geworfen haben sollen, ist diese wohl die krasseste: Wynn-Williams schildert eine Szene am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos 2015, als sich Sheryl Sandberg mit dem damaligen irischen Premierminister Enda Kenny getroffen habe. Kenny sei schon früh ein Freund des Konzerns gewesen, weil er Arbeitsplätze in Irland geschaffen hat. Die EU hätte allerdings gerade Maßnahmen gegen eine als „Double Irish“ bekannte Steuervermeidungstaktik ergriffen, so die Autorin, weshalb Facebook erstmalig selbst im konzernfreundlichen Irland relevante Steuerzahlungen drohten.

Kenny habe Sandberg versprochen, er arbeite bereits an einer Idee, wie sich die Steuerzahlungen trotzdem reduzieren ließen, allerdings müsse Facebook auch etwas für ihn tun. Damals verhandelte die EU nämlich gerade über die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), und er habe erreichen wollen, dass die irische Aufsichtsbehörde DPC die Zuständigkeit für große Tech-Konzerne erhalte. Da die DPC allerdings nicht den besten Ruf hatte, wünschte er sich der Autorin zufolge, dass man gemeinsam ihre „Glaubwürdigkeit erhöhe“. Sein Vorschlag: Die Behörde solle eine Prüfung der AGB von Facebook vornehmen und einige Änderungen verlangen, die Facebook dann auch umsetzt. Sandberg habe ohne großes Zögern zugestimmt.

Enda Kenny hat diese Schilderungen zurückgewiesen. Die irische Datenschutzbehörde ist bis heute für Meta zuständig, weil laut DSGVO die Zuständigkeit bei den Staaten liegt, in denen Unternehmen ihren Hauptsitz haben.

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6. Die Arbeitsatmosphäre bei Facebook soll toxisch und frauenfeindlich sein

Wynn-Williams beschreibt die Arbeitsatmosphäre bei Facebook immer wieder als männerdominiert, extrem leistungsorientiert und sogar misogyn. So berichtet sie von zahlreichen mutmaßlichen Grenzverletzungen durch ihren Vorgesetzten Joel Kaplan. Dieser habe ihr etwa vor versammelter Mannschaft anzügliche Komplimente gemacht, sich bei Videokonferenzen auf dem Bett geräkelt, ihr anzügliche Witze geschickt und sie etwa auf unangenehme Weise zu Details zum Stillen sowie zu Unterleibsblutungen nach der Geburt ihres Kindes ausgefragt. Als sie nach dieser Geburt, bei der sie fast gestorben sei, im Job länger ausgefallen ist, habe er ihr eine schlechte Leistungsbewertung verpassen wollen. Meta weist gegenüber Medien wie dem Rolling Stone darauf hin, dass eine interne Untersuchung ergeben habe, dass Wynn-Williams „irreführende und unbegründete Anschuldigungen wegen Belästigung erhoben“ habe.

Auch Facebooks langjährige Operativ-Chefin Sheryl Sandberg kommt in dem Buch schlecht weg. Sie wird von manchen bis heute als feministische Ikone gefeiert, ihr 2013 erschienenes Buch „Lean In“ ist ein Manifest für einen marktkonformen Feminismus, dessen Kernrezept aus extremer Leistungsbereitschaft für die eigene Karriere besteht. Während Sandberg zahlreiche Facebook-Kolleg:innen dazu gezwungen habe, in ihrer Arbeitszeit Promo-Tätigkeiten für das Buch und ihre Lean-In-Stiftung zu übernehmen, habe sie Wynn-Williams empfohlen, sich die Kinder im Job so wenig wie möglich anmerken zu lassen.

Die Neuseeländerin ist der Ansage offenbar lange gefolgt. Nach eigenen Angaben habe sie etwa hochschwanger weite Reisen für Facebook unternommen und noch aus dem Kreißsaal ein Briefing für Sheryl Sandbergs Davos-Auftritt fertiggeschrieben. Als sie sich weigerte, auf einem langen Flug mit Sandberg in einem Bett zu schlafen, habe diese sie in der Folge mit Ignoranz bestraft.

7. Facebook soll seine Plattformen für politische Zwecke instrumentalisiert haben

Mark Zuckerberg und Co. haben lange Zeit behauptet, Facebook sei lediglich eine neutrale Plattform. Wynn-Williams schildert diverse Situationen, die vom Gegenteil zeugen und in denen man die Plattform für eigene Ziele instrumentalisiert habe. Das beginnt ganz harmlos bei einer Kampagne zur Förderung von Organspenden, die Sheryl Sandberg einem befreundeten Arzt zuliebe habe durchdrücken wollen.

Heftiger ging es wohl im oben schon angesprochenen Ringen um die globale Einführung von internet.org zu, das später in „Facebook Free Basics“ umbenannt wurde. Als sich 2015 der anfangs positive Wind drehte und sich allen voran in Indien und Brasilien Widerstand regte, habe Zuckerberg sein Team laut Wynn-Williams zu drastischen Maßnahmen aufgerufen. Sie schreibt: „Er will, dass wir eine Liste von Widersachern erstellen, seien es nun Unternehmen, Individuen, Organisationen oder Regierungen. Er will wissen, wie wir die Plattform und die uns zur Verfügung stehenden Mittel gegen diese Widersacher einsetzen können.“ Und weiter: „Er möchte, dass wir Methoden erfinden, wie wir die Plattform und die darin enthaltenen Algorithmen nutzen können, um diese Leute unter Druck zu setzen, einschließlich der Politiker, die gegen uns sind.“ In dem Meeting habe er sich nicht nur auf seinen liebsten römischen Kaiser Augustus berufen, sondern auch die Guerilla-Taktiken des Taxi-Konzerns Uber als Vorbild genannt, der unter anderem Streiks und Proteste angezettelt hat, um Regulierung zu verhindern.

Die Lektüre des Buchs legt nahe, dass jemand mit einem offenbar so fragilen Ego wie Mark Zuckerberg die gleichen Mittel möglicherweise auch zum Erreichen eigener Ziele einsetzt. Mit Blick auf Lehren aus der Trump-Wahl 2016 und die Kränkung durch Barack Obamas Kritik hält Wynn-Williams fest: „Ich glaube, Mark hat, während er über seine Zukunft nachdachte (…) folgendes Fazit gezogen: Wenn Trump das kann, kann ich es erst recht.“ Schließlich kenne Zuckerberg nicht nur Trumps Tricks, sondern sei auch im Besitz des Werkzeugs, das ihm bei der Wahl geholfen habe. „Und er hat etwas, das niemandem sonst zur Verfügung steht: Er hat die Macht, den Algorithmus ganz allein zu kontrollieren, ohne jede Transparenz oder Kontrolle von außen.“

Diese Macht hätten Zuckerberg und Sheryl Sandberg dem Buch zufolge auch genutzt, um die Reichweite und Engagement-Rate ihrer eigenen Accounts „zu optimieren“.

8. Die Risiken vor dem Völkermord in Myanmar seien Verantwortlichen egal gewesen

Über Metas Verwicklung in den Genozid an den Rohingya in Myanmar wurde an verschiedenen Stellen bereits viel geschrieben. Unter anderem hat ein Report des Menschenrechtsrats der UN 2018 festgestellt: Facebooks fehlende Moderation habe substanziell zur Gewalt an der muslimischen Minderheit beigetragen. Der Konzern habe demnach unter anderem nicht genug Moderator:innen mit entsprechenden Sprachkenntnissen beschäftigt, um seine eigenen Regeln durchzusetzen und den Hass einzudämmen, der von der Militär-Junta befeuert wurde.

Wynn-Williams habe zur Zulassung von Facebook in Myanmar durch Verhandlungen mit eben jener Junta selbst beigetragen, was sie später offensichtlich bereute. Ihr Fazit zur Verantwortung von Facebook: „Schuld daran war nicht irgendeine weitreichende Vision oder Böswilligkeiten gegenüber den Muslimen. Und ebenso wenig lag es an Geldmangel. Ich denke, es war einfach nur so, dass es Joel, Elliot [Shrage, Facebooks PR-Chef bis 2018], Sheryl und Mark scheißegal war. (…) Keine einzige Person aus der obersten Führungsetage (…) hat lange genug über dieses Problem nachgedacht, um die Art von System zu installieren, wie wir es gebraucht hätten. Weder in Myanmar noch irgendwo sonst.“

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Kategorien: Externe Ticker

Ab Pflegegrad 1: Zuschuss bis zu 4.180 Euro für pflegegerechten Umbau

Wenn der Einstieg in die Badewanne zur Gefahr wird oder die Wohnungstür für den Rollstuhl zu schmal ist, kann die Pflegekasse einen Umbau bezuschussen. Bis zu 4.180 Euro sind je Maßnahme möglich – und zwar bereits ab Pflegegrad 1.

Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Menschen zusammen, kann die Förderung für ihr gemeinsames Wohnumfeld auf bis zu 16.720 Euro steigen. Allerdings bekommt nicht jeder Bewohner automatisch den Höchstbetrag, und nicht jede einzelne Handwerkerrechnung eröffnet einen neuen Zuschuss.

Pflegegrad 1 reicht aus – auch ohne Pflegegeld

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein reguläres Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige. Trotzdem sieht § 28a SGB XI ausdrücklich Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds vor.

Betroffene müssen deshalb nicht auf Pflegegrad 2 warten, bevor sie Unterstützung für einen notwendigen Umbau beantragen. Der mögliche Höchstzuschuss ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 5.

Die Pflege muss leichter werden, nicht nur die Wohnung schöner

Nach § 40 Absatz 4 SGB XI muss die Veränderung die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Es genügt, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist.

Eine bodengleiche Dusche kann beispielsweise förderfähig sein, wenn der hohe Wannenrand nicht mehr sicher überwunden werden kann. Wer dagegen lediglich ein älteres, weiterhin geeignetes Badezimmer modernisieren möchte, kann daraus keinen Zuschuss ableiten.

Entscheidend ist die konkrete Einschränkung im Alltag und was der geplante Umbau daran verbessert. Die Pflegekasse prüft außerdem, ob die Arbeiten notwendig und wirtschaftlich sind und ob vorrangig ein anderer Leistungsträger zuständig ist.

Welche Umbauten die Pflegekasse unterstützen kann

Nach den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums kommen beispielsweise Türverbreiterungen, fest eingebaute Rampen, Treppenlifte und ein pflegegerechter Badumbau infrage. Auch individuell angepasste Möbel und bestimmte fest installierte technische Hilfen können bezuschusst werden.

Damit ist die Förderung nicht auf das Badezimmer beschränkt. Sie kann ebenso helfen, den Zugang zur Wohnung oder die Nutzung anderer Räume wieder zu ermöglichen.

4.180 Euro sind ein Höchstbetrag, keine Pauschale

Die Pflegekasse zahlt höchstens die tatsächlich anerkannten Kosten bis zur jeweiligen Fördergrenze. Kostet eine vollständig anerkannte Maßnahme 2.900 Euro, werden daraus keine 4.180 Euro zur freien Verfügung.

Liegt die Rechnung über dem bewilligten Zuschuss, bleibt eine Finanzierungslücke, die anderweitig gedeckt werden muss. Gerade bei einem umfangreichen Badumbau sollte deshalb vor der Beauftragung feststehen, wer den verbleibenden Betrag bezahlt.

Mehrere Pflegebedürftige können die Förderung zusammenlegen

Leben mehrere Pflegebedürftige in derselben Wohnung und dient der Umbau ihrem gemeinsamen Wohnumfeld, sind bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person möglich. Das kann auch ein zusammenlebendes Ehepaar betreffen und ist nicht ausschließlich Pflege-Wohngemeinschaften vorbehalten.

Anspruchsberechtigte Personen in der gemeinsamen Wohnung Möglicher Gesamtzuschuss je gemeinsamer Maßnahme Eine Person Bis zu 4.180 Euro Zwei Personen Bis zu 8.360 Euro Drei Personen Bis zu 12.540 Euro Vier Personen Bis zu 16.720 Euro Mehr als vier Personen Zusammen weiterhin höchstens 16.720 Euro

Die tatsächliche Förderung bleibt auch hier durch die anerkannten Kosten begrenzt. Ein Angehöriger ohne Pflegegrad erhöht den Zuschuss nicht allein dadurch, dass er ebenfalls in der Wohnung lebt.

Die häufigste Falle: Mehrere Arbeiten sind oft nur eine Maßnahme

„Je Maßnahme“ bedeutet nicht „je Raum“ oder „je Rechnung“. Müssen wegen derselben bestehenden Pflegesituation gleichzeitig die Dusche umgebaut, Türen verbreitert und Schwellen entfernt werden, zählt das grundsätzlich als eine Gesamtmaßnahme.

Getrennte Handwerkeraufträge oder eine zeitlich gestreckte Umsetzung schaffen für diesen bereits vorhandenen Bedarf keinen mehrfachen Höchstzuschuss. Auch zum Jahreswechsel stehen nicht automatisch erneut 4.180 Euro bereit.

Deshalb sollten Betroffene den gesamten erkennbaren Anpassungsbedarf vorab mit der Pflegeberatung durchgehen. Wer nur das Badezimmer betrachtet, kann später feststellen, dass für ebenfalls schon notwendige Arbeiten derselbe Förderrahmen gilt.

Wann ein weiterer Zuschuss möglich ist

Ein bereits geförderter Umbau schließt spätere Unterstützung nicht dauerhaft aus. Verändert sich die Pflegesituation und werden dadurch zusätzliche Anpassungen notwendig, kann die Pflegekasse eine neue Maßnahme bezuschussen.

Das kann etwa der Fall sein, wenn jemand nach einer Verschlechterung erstmals auf einen Rollstuhl angewiesen ist und deshalb bislang ausreichend breite Türen angepasst werden müssen. Eine Höherstufung des Pflegegrades allein löst dagegen keine neue Zahlung aus: Es muss ein neu entstandener Anpassungsbedarf vorliegen.

Wie eine erneute Förderung infrage kommt, erläutert auch der Beitrag Pflegekasse: Bis zu 16.720 Euro für den Umbau – Zuschuss erneut möglich.

Vor dem Umbau beantragen und die Bewilligung abwarten

Der Antrag gehört zur Pflegekasse, die bei gesetzlich Versicherten an die Krankenkasse angegliedert ist. Er sollte vor Beginn der Arbeiten gestellt werden; das Bundesportal zur Antragstellung empfiehlt ausdrücklich, zunächst den Bescheid abzuwarten.

Zum Antrag gehört ein Kostenvoranschlag, ergänzt um eine verständliche Beschreibung der bestehenden Schwierigkeiten und der geplanten Verbesserung. Fotos oder Skizzen können den Bedarf verdeutlichen und Rückfragen erleichtern.

Eine Begründung wie „Das Bad muss erneuert werden“ sagt wenig über den Pflegebedarf aus. Aussagekräftiger ist, dass der Wannenrand nicht mehr sicher überwunden werden kann und eine bodengleiche Dusche die Körperpflege wieder ermöglicht.

Wer bereits umgebaut hat, sollte eine nachträgliche Prüfung nicht vorschnell aufgeben. Die AOK Niedersachsen weist in ihrem Merkblatt darauf hin, dass rückwirkende Anträge im Einzelfall geprüft werden können; eine sichere Finanzierung sollte darauf jedoch nicht aufgebaut werden.

In der Mietwohnung braucht es zusätzlich die Erlaubnis

Eine Zusage der Pflegekasse ersetzt nicht die Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen. Mieter sollten deshalb vor Beginn der Arbeiten schriftlich klären, was eingebaut werden darf und welche Vereinbarung für einen späteren Rückbau gilt.

Nach § 554 BGB können Mieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Anspruch entfällt jedoch, wenn die Veränderung dem Vermieter auch nach Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann.

Auch ein notwendiger Umzug kann förderfähig sein

Manchmal lässt sich eine ungeeignete Wohnung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand anpassen. Dann kann auch ein Umzug in eine geeignete Wohnung als Verbesserung des Wohnumfelds bezuschusst werden, sofern er die entsprechenden Pflegeziele erfüllt.

Ein Wohnungswechsel allein genügt dafür nicht. Weitere Hinweise bietet der Beitrag über Zuschüsse der Pflegekasse für Umzüge ab Pflegegrad 1.

Eine Ablehnung muss nicht das letzte Wort sein

Lehnt die Pflegekasse den Antrag ab, sollten Betroffene die Begründung darauf prüfen, ob ihre tatsächlichen Einschränkungen und der Nutzen des Umbaus ausreichend berücksichtigt wurden. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist nach § 84 SGG grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung nennt die Einzelheiten.

Eine Stellungnahme der Pflegeberatung oder ergänzende Unterlagen können helfen, den Bedarf nachvollziehbar zu machen. Gerade bei Pflegegrad 1 darf die Prüfung nicht schon mit dem Hinweis enden, die Beeinträchtigungen seien noch vergleichsweise gering.

Beispiel aus der Praxis: Neue Dusche trotz Pflegegrad 1

Die 79-jährige Frau Neumann hat Pflegegrad 1 und kann den hohen Rand ihrer Badewanne nicht mehr sicher überwinden. Für den Ersatz durch eine geeignete Dusche erhält sie einen Kostenvoranschlag über 5.600 Euro und beantragt vor dem Umbau den Zuschuss.

Erkennt die Pflegekasse die Maßnahme vollständig an und bewilligt 4.180 Euro, verbleiben 1.420 Euro zur eigenen beziehungsweise anderweitigen Finanzierung. Frau Neumann muss dafür nicht erst Pflegegrad 2 erreichen.

Häufige Fragen zum Zuschuss für den pflegegerechten Umbau Kann ich die 4.180 Euro wirklich schon mit Pflegegrad 1 beantragen?

Ja, die Förderung ist bei Pflegegrad 1 bis 5 möglich. Voraussetzung ist, dass der geplante Umbau die gesetzlichen Anforderungen erfüllt; allein der Pflegegrad führt noch nicht zur Auszahlung.

Bekomme ich den Zuschuss jedes Jahr neu?

Nein, es handelt sich nicht um ein jährliches Budget. Eine erneute Förderung kommt in Betracht, wenn eine veränderte Pflegesituation weitere notwendige Anpassungen auslöst.

Gibt es für Bad, Treppenlift und Türen jeweils 4.180 Euro?

Nicht automatisch: Sind die Arbeiten wegen derselben bestehenden Pflegesituation gleichzeitig erforderlich, gelten sie grundsätzlich zusammen als eine Maßnahme. Dafür steht einer einzelnen anspruchsberechtigten Person insgesamt höchstens ein Zuschuss von 4.180 Euro zur Verfügung.

Können zwei pflegebedürftige Ehepartner zusammen 8.360 Euro bekommen?

Ja, wenn beide anspruchsberechtigt sind, in einer gemeinsamen Wohnung leben und der Umbau ihr gemeinsames Wohnumfeld verbessert. Die Förderung darf die anerkannten tatsächlichen Kosten nicht überschreiten.

Was passiert, wenn der Umbau mehr kostet als der Zuschuss?

Die Differenz muss selbst getragen oder anderweitig finanziert werden. Deshalb sollten Betroffene vor der Beauftragung die Gesamtkosten und die bewilligte Förderung gegenüberstellen.

Darf die Pflegekasse einen Antrag allein wegen Pflegegrad 1 ablehnen?

Nein, Pflegegrad 1 ist ausdrücklich in die Förderung einbezogen. Die Kasse darf aber prüfen, ob der konkrete Umbau erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Der Beitrag Ab Pflegegrad 1: Zuschuss bis zu 4.180 Euro für pflegegerechten Umbau erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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GdB 60: Schwerbehindertenausweis reicht bei der Krankenkasse nicht

Die Schwerbehinderung ist anerkannt, der Ausweis liegt vor – und trotzdem verlangt die Krankenkasse weitere Nachweise. Wer mit einem GdB von 60 weniger für Medikamente, Therapien und Krankenhausaufenthalte zuzahlen will, erlebt schnell: Die Anerkennung der Behinderung ersetzt nicht die Prüfung der Zuzahlungsgrenze.

Dabei kann es um mehrere Hundert Euro im Jahr gehen. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Zahl im Ausweis, sondern der Zusammenhang zwischen Behinderung, Erkrankung und dauerhafter Behandlung.

Ein Prozent statt zwei: Was die Entlastung tatsächlich bedeutet

Gesetzlich Versicherte müssen nach § 62 SGB V grundsätzlich nur bis zu zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für gesetzliche Zuzahlungen aufkommen. Bei einer anerkannten schwerwiegenden chronischen Erkrankung in Dauerbehandlung sinkt diese Belastungsgrenze auf ein Prozent.

Das halbiert nicht automatisch jede Rechnung aus der Apotheke. Die Regel begrenzt die Summe der anrechenbaren Zuzahlungen im Kalenderjahr; ist die persönliche Grenze erreicht, kann die Krankenkasse die Befreiung für den Rest des Jahres ausstellen.

GdB 60 und Dauerbehandlung müssen zusammenpassen

Nach der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses muss dieselbe Krankheit wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt worden sein. Hinzukommen muss mindestens eines der dort genannten weiteren Merkmale.

Ein GdB von mindestens 60 ist eines dieser Merkmale, allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung: Die dauerhaft behandelte Erkrankung muss den festgestellten GdB zumindest mitbegründen. Ein GdB wegen völlig anderer gesundheitlicher Einschränkungen genügt für diesen Nachweisweg nicht.

Die Krankheit muss dabei nicht allein einen GdB von 60 verursachen. Auch bei mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann die Voraussetzung erfüllt sein, wenn die dauerhaft behandelte Erkrankung zur Feststellung des GdB von mindestens 60 beigetragen hat.

Warum die Krankenkasse den Bescheid sehen will

Der Schwerbehindertenausweis weist den GdB nach, erklärt aber nicht, welche Erkrankungen ihm zugrunde liegen. Deshalb verlangt die Richtlinie für diesen Nachweisweg eine Kopie des bestandskräftigen amtlichen Feststellungsbescheids, in dessen Begründung die dauerhaft behandelte Krankheit aufgeführt ist.

Zusätzlich wird die Dauerbehandlung ärztlich bescheinigt. Die Krankenkasse prüft damit andere Voraussetzungen als die Behörde, die zuvor den GdB festgestellt hat.

Auch ohne GdB 60 kann die niedrigere Grenze gelten

Die Ein-Prozent-Grenze ist kein Sonderrabatt ausschließlich für Menschen mit Schwerbehindertenausweis. Als weiteres Merkmal neben der Dauerbehandlung kommt beispielsweise auch Pflegegrad 3, 4 oder 5 infrage.

Ebenso kann eine kontinuierliche medizinische Versorgung ausreichen, wenn ohne sie nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine verkürzte Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten wäre. Diese Alternative erläutert auch das Bundesgesundheitsministerium zur Chronikerregelung.

Wer keinen GdB 60 hat oder den erforderlichen Zusammenhang mit dem GdB nicht nachweisen kann, sollte deshalb die anderen Voraussetzungen prüfen lassen. Aus dem fehlenden Schwerbehindertenausweis lässt sich kein pauschaler Ausschluss ableiten.

So viel kann die Ein-Prozent-Grenze ausmachen

Die folgende Tabelle zeigt die jährlichen Höchstbeträge anhand einer bereits ermittelten Berechnungsgrundlage. Freibeträge für berücksichtigte Angehörige sind dabei gegebenenfalls schon abgezogen.

Jährliche Berechnungsgrundlage Belastungsgrenze bei 2 Prozent Belastungsgrenze bei 1 Prozent Höchstmögliche zusätzliche Entlastung 18.000 Euro 360 Euro 180 Euro 180 Euro 24.000 Euro 480 Euro 240 Euro 240 Euro 36.000 Euro 720 Euro 360 Euro 360 Euro

Die Ersparnis entsteht nur, soweit tatsächlich anrechenbare Zuzahlungen oberhalb der niedrigeren Grenze anfallen. Wer bei einer Ein-Prozent-Grenze von 240 Euro lediglich 100 Euro zugezahlt hat, bekommt deshalb keine pauschale Auszahlung.

Bei Familien und Grundsicherung gelten Besonderheiten

Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften im gemeinsamen Haushalt werden grundsätzlich die berücksichtigungsfähigen Einnahmen und Zuzahlungen zusammen betrachtet. Gesetzliche Freibeträge für Angehörige und Kinder können die Berechnungsgrundlage senken.

Für Menschen, die ganzjährig bestimmte existenzsichernde Leistungen beziehen, gelten besondere Berechnungsregeln. Bei Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ergeben sich 2026 regelmäßig 135,12 Euro beziehungsweise 67,56 Euro bei Anwendung der Ein-Prozent-Grenze.

Diese Beträge sind keine zusätzliche Leistung, sondern die jährliche Obergrenze der anrechenbaren Zuzahlungen. Weitere Hintergründe zur Antragstellung erläutert Gegen-Hartz im Beitrag über Zuzahlungen, die Rentner trotz möglicher Befreiung weiter leisten.

Mit diesen Nachweisen lässt sich die Befreiung beantragen

Für die ärztliche Bestätigung wird üblicherweise das Formular „Muster 55“ verwendet, das in der behandelnden Praxis erhältlich ist. Hinzu kommen Einkommensnachweise und Belege über bereits geleistete gesetzliche Zuzahlungen sowie gegebenenfalls der GdB-Bescheid.

Quittungen sollten den Namen der versicherten Person, die Leistung, den Betrag, das Datum und den Leistungserbringer erkennen lassen. Eine persönliche Sammelaufstellung der Apotheke kann das Zusammentragen der Nachweise erleichtern.

Die Krankenkasse entscheidet über die Anerkennung und die Befreiung. Einen Überblick bietet auch der Gegen-Hartz-Beitrag zur Zuzahlungsbefreiung bei Schwerbehinderung 2026.

Nicht jede Gesundheitsausgabe zählt mit

Angerechnet werden gesetzliche Zuzahlungen zu Leistungen der Krankenversicherung, beispielsweise für verordnete Arzneimittel, Physiotherapie, Hilfsmittel oder Krankenhausbehandlungen. Privat bezahlte Gesundheitsleistungen werden dadurch nicht automatisch erstattungsfähig.

Eigenanteile zum Zahnersatz, individuelle Gesundheitsleistungen und Arzneimittelmehrkosten oberhalb des Festbetrags gehören beispielsweise nicht zu den anrechenbaren gesetzlichen Zuzahlungen. Auch eine bestehende Befreiung beseitigt solche zusätzlichen Kosten nicht.

Die Befreiung endet zum Jahreswechsel

Eine Zuzahlungsbefreiung gilt für das jeweilige Kalenderjahr und muss für das Folgejahr erneut beantragt werden. Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis macht daraus keine unbefristete Befreiung.

Die Krankenkasse kann allerdings auf einen erneuten jährlichen Nachweis der Dauerbehandlung verzichten, wenn die erforderlichen Feststellungen bereits vorliegen und nichts für einen Wegfall der chronischen Erkrankung spricht. Versicherte sollten deshalb klären, welche Unterlagen ihre Kasse tatsächlich erneut benötigt.

Zu viel gezahltes Geld lässt sich zurückholen

Wurde die persönliche Belastungsgrenze überschritten, können Versicherte die Erstattung des übersteigenden Betrags beantragen. Eine Prüfung ist grundsätzlich auch für frühere Kalenderjahre möglich, sofern die damaligen Voraussetzungen und Zahlungen nachgewiesen werden.

Nach § 45 SGB I verjähren Ansprüche auf Sozialleistungen regelmäßig vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind. Alte Quittungen können deshalb noch Geld wert sein.

Eine Ablehnung muss nicht das letzte Wort sein

Lehnt die Krankenkasse die niedrigere Belastungsgrenze ab, sollten Betroffene die Begründung genau prüfen: Fehlt ein Nachweis, ist der Zusammenhang mit dem GdB ungeklärt oder wurde eine andere Voraussetzung übersehen? Gegen einen ablehnenden Bescheid ist nach § 84 SGG grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich.

Dass der Ausweis allein nicht genügt, bedeutet also nicht, dass der Anspruch fehlt. Die Entlastung darf nicht daran scheitern, dass Versicherte den Unterschied zwischen Schwerbehindertenstatus und Chronikerregelung erst mühsam selbst herausfinden müssen.

Sechs Fragen und Antworten zu GdB 60 und Krankenkasse Reicht GdB 60 für eine vollständige Zuzahlungsbefreiung?

Nein, der GdB allein genügt nicht. Auch bei anerkannter Chronikerregelung sind grundsätzlich zunächst Zuzahlungen bis zur persönlichen Ein-Prozent-Grenze zu leisten.

Muss eine einzige Erkrankung den GdB 60 verursachen?

Nein, die dauerhaft behandelte Erkrankung muss den festgestellten GdB von mindestens 60 zumindest mitbegründen. Sie muss ihn nicht allein verursachen.

Welches Formular bestätigt die chronische Erkrankung?

Üblicherweise wird dafür die ärztliche Bescheinigung „Muster 55“ verwendet. Sie ist in der behandelnden Praxis erhältlich.

Ist die Ein-Prozent-Grenze auch ohne Schwerbehindertenausweis möglich?

Ja, etwa wenn neben der erforderlichen Dauerbehandlung eine kontinuierliche medizinische Versorgung zur Vermeidung schwerwiegender Folgen notwendig ist. Auch Pflegegrad 3, 4 oder 5 kommt als weiteres Merkmal infrage.

Werden privat gekaufte Medikamente mitgerechnet?

Der bloße Kauf eines Medikaments begründet keine anrechenbare Zuzahlung. Berücksichtigt werden gesetzliche Zuzahlungen zu Kassenleistungen, nicht sämtliche selbst getragenen Gesundheitsausgaben.

Kann die Krankenkasse bereits gezahlte Beträge erstatten?

Ja, nachgewiesene gesetzliche Zuzahlungen oberhalb der zutreffenden Jahresgrenze können erstattet werden. Dafür müssen die Voraussetzungen für das betreffende Kalenderjahr vorliegen.

Der Beitrag GdB 60: Schwerbehindertenausweis reicht bei der Krankenkasse nicht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Willkommenskultur made in Germany: Darum sind wir Deutschen so beliebt!

BRDigung: Es war ein Musterbeispiel deutscher Gastfreundschaft. Familie Müller – Vater Thomas, Mutter Sabine, die Teenager Tim und Klara sowie Oma Martha und Opa Erwin – lebte in einem geräumigen, sonnendurchfluteten Einfamilienhaus mit großem Garten. Zusammenhalt wurde großgeschrieben: Man half sich, hütete die Kinder, mähte den Rasen und backte sonntags gemeinsam Pflaumenkuchen. Als der afghanische […]

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Bogos Yalim: Demokratisierung setzt die Aufarbeitung der Vergangenheit voraus

Der armenische Mediziner Dr. Bogos Yalim betrachtet den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft aus der Perspektive der historischen Erfahrungen der armenischen Bevölkerung. Die Erinnerung an den Genozid von 1915 habe ein tiefes Misstrauen gegenüber staatlichen Reform- und Öffnungsprozessen hinterlassen. Dies stehe jedoch nicht im Widerspruch zur Unterstützung der Rechte und Freiheiten der Kurd:innen. Yalim lebt seit vielen Jahren in Belgien und engagiert sich dort in der armenischen Gemeinschaft. Im Gespräch mit ANF betonte er, dass die Entscheidung über den gegenwärtigen Prozess bei der kurdischen Bewegung selbst liege.

„Wenn das kurdische Volk dort bestimmte Rechte erlangt, freut uns das“, sagte Yalim. Die armenische Vorsicht gegenüber dem Prozess richte sich nicht gegen die kurdischen Forderungen. „Was wir sehen, ist unsere eigene Geschichte, das, was wir erlebt haben.“

„Die kurdische Bewegung kennt ihre eigene Realität besser“

Yalim warnte deshalb auch davor, der kurdischen Bewegung von außen vorzuschreiben, welche Haltung sie gegenüber dem Prozess einnehmen müsse. „Die kurdische Bewegung kennt ihre eigene Realität besser als wir. Wie ist ihre heutige Lage, wie sind die Kräfteverhältnisse, wie stark ist sie selbst, wie muss sie sich verhalten? Das sind ihre eigenen Angelegenheiten. Deshalb sind sie diejenigen, die darüber entscheiden werden.“

Seine eigene Zurückhaltung begründet Yalim mit der armenischen Geschichte. Auch im späten Osmanischen Reich seien Verfassungsreformen, Freiheit und gesellschaftliche Veränderungen diskutiert worden. Armenische politische Kräfte hätten Hoffnungen auf einen grundlegenden Wandel gesetzt. Wenige Jahre später folgte der Genozid von 1915.

„Unsere Sicht auf den türkischen Staat ist, dass er auf einem Genozid errichtet wurde“, sagte Yalim. „Solange dieser Staat sich seiner eigenen Realität nicht stellt, fällt es uns sehr schwer zu glauben, dass er Fortschritte machen kann.“

„Sonst bleibt alles kosmetisch“

Eine Demokratisierung könne sich deshalb nicht auf einzelne Gesetze oder administrative Reformen beschränken. Entscheidend sei, ob der Staat unterschiedliche Bevölkerungsgruppen mit ihren eigenen Identitäten und gesellschaftlichen Realitäten anerkenne. „Solange der türkische Staat seine eigene Struktur nicht verändert und andere Menschen nicht mit ihrer eigenen Identität und ihrer eigenen Realität anerkennt, bleibt alles, was er tut, kosmetisch.“

Yalim sieht darin auch einen Maßstab für die Bewertung des gegenwärtigen Friedensprozesses. Entscheidend sei nicht allein politische Repräsentation, sondern welche konkreten Rechte daraus hervorgingen. „Was haben wir erreicht? Wie frei ist die kurdische Sprache geworden? Welchen Platz hat Kurdisch im Bildungssystem erhalten? Das sind sehr wichtige Fragen.“ Gerade aus armenischer Erfahrung seien Sprache und Bildung keine nebensächlichen kulturellen Fragen. Werde eine Sprache aus Bildung und gesellschaftlichem Leben verdrängt, vertiefe sich über Generationen die Assimilation.

Sprachverlust als armenische Erfahrung

Yalim verwies auf die Entwicklung der armenischen Diaspora nach dem Genozid von 1915. Mit jeder Generation sei es schwieriger geworden, die armenische Sprache weiterzugeben. Armenische Gemeinschaften hätten deshalb Schulen gegründet und eigene kulturelle Strukturen geschaffen. Eine besondere Bedeutung für den Erhalt des Westarmenischen hätten die armenischen Gemeinschaften in Syrien und im Libanon gehabt. Durch Krieg und erneute Migration seien jedoch auch diese Strukturen geschwächt worden.

In Europa zeigten sich die Folgen inzwischen sehr konkret. Es sei schwierig geworden, Lehrkräfte zu finden, die Kinder auf Westarmenisch unterrichten könnten. Teilweise müsse deshalb auf Ostarmenisch ausgewichen werden. Für Yalim liegt darin eine Erfahrung, die auch für die Auseinandersetzung um die kurdische Sprache von Bedeutung ist: Der Verlust einer Muttersprache betrifft nicht allein die Kommunikation, sondern die Weitergabe gesellschaftlicher und kultureller Identität.

„Wir sind alle Menschen, aber die einen von uns sind Kurden, die anderen Türken und wieder andere Armenier. Wir sind Teil einer Kultur, wir haben unsere Sprache, unsere Zivilisation. Das alles ist ein Reichtum der Menschheit. Deshalb müssen wir es bewahren.“

„Man muss sehr, sehr vorsichtig sein“

Yalim verbindet seine Unterstützung für kurdische Rechte deshalb mit einer zurückhaltenden Bewertung des weiteren Verlaufs. Nach mehr als vier Jahrzehnten des Kampfes und den damit verbundenen Opfern müsse sich zeigen, welchen konkreten gesellschaftlichen Veränderungen die politischen Öffnungen entsprechen.

Dabei betonte er erneut, dass diese Entscheidung nicht von außen getroffen werden könne. „Ich kenne die Realität dort nicht und kann darüber nicht urteilen. Was ich aber sage, ist: Man muss vorsichtig sein. Man muss sehr, sehr vorsichtig sein. Die kurdische Bewegung hat sich auf etwas sehr Schwieriges eingelassen.“

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-51301 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-51320 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-51305

 

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On October 1, Vladimir Putin will take part in the 23rd annual meeting of the Valdai Discussion Club

PRESIDENT OF RUSSIA - 30. September 2026 - 13:00

On October 1, Vladimir Putin will take part in the 23rd annual meeting of the Valdai Discussion Club, held under the theme “Responsibility for the Future: Limits of the Possible, or Limitless Possibilities?”

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Grad der Behinderung bis zu 60: Krankenkassen-Abgaben von über 1000 Euro drohen jetzt

Menschen mit einem Grad der Behinderung bis 50 sind nicht automatisch vom neuen Krankenkassen-Zuschlag für familienversicherte Ehepartner befreit. Nach dem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist dafür grundsätzlich ein GdB von mindestens 60 erforderlich.

Der Zuschlag soll am 1. Januar 2028 eingeführt werden und 2,5 Prozentpunkte der beitragspflichtigen Einnahmen des gesetzlich versicherten Mitglieds betragen. Für Haushalte mit einem familienversicherten Ehepartner kann daraus eine zusätzliche Belastung von deutlich mehr als 1.000 Euro im Jahr entstehen.

Wen der neue Krankenkassen-Zuschlag betrifft

Betroffen sind gesetzlich Krankenversicherte, deren Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner beitragsfrei nach § 10 SGB V familienversichert ist. Der Versicherungsschutz des mitversicherten Partners geht nicht verloren, die bisher kostenfreie Mitversicherung kann jedoch ab 2028 einen zusätzlichen Beitrag auslösen.

Erhoben wird der Zuschlag nicht unmittelbar beim familienversicherten Ehepartner, sondern beim versicherten Mitglied. Dieses muss den Zuschlag nach dem neuen § 242b SGB V allein tragen, sodass sich der Arbeitgeber nicht an den zusätzlichen Kosten beteiligt.

Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei familienversichert. Die Änderung betrifft auch keine Ehepartner, die bereits aufgrund einer Beschäftigung, einer Rente oder einer selbstständigen Tätigkeit eigenständig krankenversichert sind.

Weitere Hintergründe zur Änderung der Familienversicherung finden Betroffene in unserem Beitrag zur geplanten Einschränkung der kostenfreien Familienversicherung.

GdB 40 reicht für die Befreiung nicht aus

Die Ausnahme für Menschen mit Behinderungen beginnt erst bei einem festgestellten GdB von 60. Ein GdB von 40 schützt deshalb allein nicht vor dem Zuschlag, selbst wenn die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft bestehen und den Alltag erheblich beeinträchtigen.

Auch ein GdB von 50 genügt nach dem beschlossenen Gesetz nicht. Das ist bemerkenswert, weil Menschen bereits ab einem GdB von 50 als schwerbehindert gelten, für die Befreiung vom Krankenkassen-Zuschlag aber eine höhere Schwelle festgelegt wurde.

Entscheidend ist außerdem der GdB des familienversicherten Ehepartners. Hat nur das beitragszahlende Mitglied einen GdB von 60, während der familienversicherte Partner keinen entsprechenden GdB besitzt, greift diese Ausnahme nach dem Wortlaut des neuen § 242b SGB V nicht.

Gleichstellung bei GdB 40 ändert die Beitragsgrenze nicht

Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können sich unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Die Gleichstellung verbessert vor allem den Schutz im Arbeitsleben, erhöht aber nicht den festgestellten Grad der Behinderung.

Ein gleichgestellter Mensch mit GdB 40 behält daher beitragsrechtlich einen GdB von 40. Die Gleichstellung reicht nicht aus, um die für den Krankenkassen-Zuschlag verlangte Grenze von 60 zu erreichen.

Welche arbeitsrechtlichen Vorteile eine Gleichstellung haben kann, erläutert der Beitrag GdB 30 und 40: Wann die Gleichstellung vor einer Kündigung schützt.

Diese Ausnahmen schützen auch Menschen mit GdB 40

Ein GdB von 40 bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Zuschlag tatsächlich erhoben wird. Erfüllt der familienversicherte Partner eine der anderen gesetzlichen Ausnahmen, bleibt die Mitversicherung trotz des niedrigeren GdB ohne den Zuschlag.

Persönliche Situation Voraussetzung für die Ausnahme Folge ab 2028 Eigene Behinderung Festgestellter GdB, Grad der Schädigungsfolgen oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Kein Zuschlag Eigener Pflegegrad Mindestens Pflegegrad 3 beim familienversicherten Partner Kein Zuschlag Volle Erwerbsminderung Festgestellter Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Kein Zuschlag Pflege eines Angehörigen Nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 für wenigstens zehn Stunden pro Woche an regelmäßig mindestens zwei Tagen Kein Zuschlag Pflegezeit Freistellung nach § 3 Pflegezeitgesetz Kein Zuschlag Kind im Haushalt Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet Kein Zuschlag Kind mit Behinderung Das Kind kann sich aufgrund seiner Behinderung nicht selbst unterhalten Kein Zuschlag Regelaltersgrenze Der familienversicherte Partner hat die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht Kein Zuschlag Nichterwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft Bezug von Grundsicherungsgeld als nicht erwerbsfähige Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit dem erwerbsfähigen Mitglied Kein Zuschlag Pflegegrad 3 schützt unabhängig vom GdB

Besitzt der familienversicherte Ehepartner mindestens Pflegegrad 3, wird der Zuschlag nicht erhoben. Dabei ist es unerheblich, ob gleichzeitig ein GdB von 40, 50 oder überhaupt kein GdB festgestellt wurde.

Pflegegrad und GdB bewerten unterschiedliche Lebensbereiche. Der GdB beschreibt die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die gesellschaftliche Teilhabe, während der Pflegegrad auf die Selbstständigkeit im Alltag abstellt.

Ein GdB von 40 führt daher nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Umgekehrt kann eine Person Pflegegrad 3 besitzen, obwohl das Versorgungsamt bislang nur einen niedrigeren GdB festgestellt hat.

Eine Übersicht über Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Ansprüche enthält unser Ratgeber zu den Pflegeleistungen und häufigen finanziellen Verlusten.

Auch volle Erwerbsminderung verhindert den Zuschlag

Eine weitere Ausnahme besteht bei einem festgestellten Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird im Gesetz dagegen nicht als Befreiungsgrund genannt.

GdB und Erwerbsminderung dürfen ebenfalls nicht gleichgesetzt werden. Ein hoher GdB sagt nicht automatisch aus, wie viele Stunden ein Mensch unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann.

Wer mit GdB 40 eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, kann deshalb über diese Ausnahme geschützt sein. Es kommt dann nicht darauf an, dass die GdB-Grenze von 60 unterschritten wird.

Informationen zu den medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen finden Betroffene im Ratgeber Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und Höhe.

Pflegende Angehörige können ebenfalls befreit bleiben

Kein Zuschlag wird erhoben, wenn der familienversicherte Partner einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig in dessen häuslicher Umgebung pflegt. Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 besitzen.

Die Pflege muss wenigstens zehn Stunden pro Woche umfassen und regelmäßig auf mindestens zwei Wochentage verteilt sein. Gelegentliche Hilfe beim Einkaufen oder im Haushalt genügt daher nicht, wenn die zeitlichen Vorgaben nicht erreicht werden.

Zusätzlich schützt eine Freistellung nach § 3 Pflegezeitgesetz vor dem Zuschlag. Betroffene sollten sich die Pflegezeiten, den Pflegegrad des Angehörigen und gegebenenfalls die vereinbarte Pflegezeit schriftlich bestätigen lassen.

Eltern mit jüngeren Kindern bleiben verschont

Der Zuschlag entfällt, wenn das Mitglied oder der familienversicherte Partner ein Kind hat, das im Haushalt des familienversicherten Partners lebt und noch nicht zwölf Jahre alt ist. Die Altersgrenze wurde während des parlamentarischen Verfahrens gegenüber früheren Entwürfen angehoben.

Berücksichtigt werden auch aufgenommene Stiefkinder, Enkel und Pflegekinder. Kinder, die mit dem Ziel einer Adoption in die Obhut des Mitglieds oder seines Partners aufgenommen wurden, werden ebenfalls erfasst.

Bei einem Kind mit Behinderung gilt eine weitergehende Ausnahme. Ist das Kind wegen seiner Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, hängt die Befreiung nicht allein von der Altersgrenze von zwölf Jahren ab.

So hoch kann die zusätzliche Belastung ausfallen

Der Zuschlag beträgt 2,5 Prozentpunkte auf den jeweiligen Krankenversicherungsbeitrag. Das bedeutet nicht, dass sich der bisherige Beitrag lediglich um 2,5 Prozent erhöht, sondern dass 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen zusätzlich anfallen können.

Bei beitragspflichtigen Einnahmen von 3.000 Euro wären das rechnerisch 75 Euro pro Monat. Bei 4.000 Euro läge der Zuschlag bei 100 Euro monatlich, sofern die Einnahmen vollständig der Beitragspflicht unterliegen.

Der Zuschlag wird nur bis zur dann geltenden Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Wie hoch diese Grenze im Jahr 2028 sein wird, steht noch nicht endgültig fest.

Anders als der reguläre Krankenversicherungsbeitrag wird der neue Zuschlag vom Mitglied allein getragen. Bei einem Arbeitnehmer mit 4.000 Euro beitragspflichtigem Bruttoeinkommen würde sich die Haushaltsbelastung daher rechnerisch um 1.200 Euro im Jahr erhöhen.

Besondere Übergangsregelung für Rentner

Der Zuschlag soll grundsätzlich am 1. Januar 2028 beginnen. Auf gesetzliche Renten und bestimmte Versorgungsbezüge wird er nach dem beschlossenen Gesetz jedoch bis einschließlich 30. Juni 2028 noch nicht erhoben.

Ab Juli 2028 können dann auch diese Einnahmen in die Berechnung einbezogen werden. Andere beitragspflichtige Einnahmen eines Rentners können bereits vorher betroffen sein, wenn keine persönliche Ausnahme vorliegt.

Nachweise frühzeitig an die Krankenkasse übermitteln

Die Krankenkasse soll eine Ausnahme auch ohne gesonderten Nachweis berücksichtigen, wenn ihr die Voraussetzungen bereits bekannt sind. Versicherte sollten sich darauf jedoch nicht verlassen, weil Pflegezeiten, ein GdB-Bescheid oder ein Rentenanspruch nicht immer automatisch übermittelt werden.

Das Mitglied ist verpflichtet, der Krankenkasse die notwendigen Angaben zur Familienversicherung und zu den Ausnahmen mitzuteilen. Änderungen müssen ebenfalls gemeldet werden.

Geeignete Nachweise können der GdB-Bescheid, der Pflegegradbescheid, der Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente oder eine Bescheinigung über die Angehörigenpflege sein. Bei Kindern kommen beispielsweise eine Meldebescheinigung und bei einer Behinderung entsprechende Feststellungen in Betracht.

Nach dem Gesetz entfällt der Zuschlag vom Beginn des Monats an, in dem die Voraussetzungen einer Ausnahme eintreten. Er kann wieder erhoben werden, sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, wobei die Befreiung noch bis zum Ende des betreffenden Monats bestehen bleibt.

Ein höherer GdB muss gesundheitlich begründet sein

Menschen mit GdB 40 können einen Antrag auf Neufeststellung stellen, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat oder bisherige Beeinträchtigungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Allein die Aussicht auf eine Beitragsersparnis begründet jedoch keinen Anspruch auf einen GdB von 60.

Bei einem Neufeststellungsverfahren prüft die Behörde den Gesundheitszustand erneut. Betroffene sollten deshalb aktuelle ärztliche Berichte und Unterlagen einreichen, aus denen die dauerhaften Funktionsbeeinträchtigungen hervorgehen.

Eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit ersetzt den höheren GdB-Bescheid nicht. Ausführliche Informationen zur neuen Grenze finden sich auch in unserem Beitrag GdB 60 schützt vor der neuen Krankenkassen-Abgabe.

Beispiel aus der Praxis

Klara hat einen festgestellten GdB von 40 und ist über ihren Ehemann Thomas beitragsfrei familienversichert. Das beitragspflichtige Bruttoeinkommen von Thomas beträgt 3.400 Euro monatlich, Kinder unter zwölf Jahren leben nicht im Haushalt und keine weitere Ausnahme ist erfüllt.

Der GdB von 40 reicht nicht für eine Befreiung aus. Ab 2028 würde sich ein Zuschlag von rechnerisch 85 Euro monatlich ergeben, den Thomas ohne Beteiligung seines Arbeitgebers tragen müsste.

Die zusätzliche Belastung läge damit bei 1.020 Euro im Jahr. Würde bei Klara später Pflegegrad 3 festgestellt, könnte die Ausnahme ab dem Monat greifen, in dem diese Voraussetzung eintritt.

Häufige Fragen zur Krankenkassen-Abgabe bei GdB 40 1. Schützt ein GdB von 40 vor dem Zuschlag?

Nein. Die besondere Ausnahme für Menschen mit Behinderungen verlangt beim familienversicherten Ehepartner einen festgestellten GdB von mindestens 60.

2. Reicht ein GdB von 50 für die Befreiung?

Nein. Obwohl die Schwerbehinderteneigenschaft bereits mit GdB 50 beginnt, wurde die Grenze für den Krankenkassen-Zuschlag auf GdB 60 festgelegt.

3. Hilft eine Gleichstellung bei GdB 40?

Die Gleichstellung kann Vorteile im Arbeitsleben bringen, ändert aber den festgestellten GdB nicht. Für die Ausnahme vom Krankenkassen-Zuschlag wird ein Gleichgestellter mit GdB 40 deshalb nicht wie eine Person mit GdB 60 behandelt.

4. Wie hoch ist der Zuschlag?

Der Zuschlag beträgt 2,5 Prozentpunkte und wird auf die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Bei 3.000 Euro beitragspflichtigem Einkommen wären das rechnerisch 75 Euro im Monat.

5. Kann ein Mensch mit GdB 40 über einen Pflegegrad oder eine EM-Rente befreit sein?

Ja. Mindestens Pflegegrad 3 oder ein festgestellter Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sind eigenständige Ausnahmen, sodass der niedrigere GdB dann nicht schadet.

6. Ab wann soll der neue Zuschlag gelten?

Die Regelung soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Für Beiträge aus gesetzlichen Renten und bestimmten Versorgungsbezügen besteht bis zum 30. Juni 2028 eine Übergangsregelung.

Quellen

Grundlage ist der vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat behandelte neue § 242b SGB V im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Gesetzesbeschluss sieht das Inkrafttreten des Zuschlags zum 1. Januar 2028 vor.

Der Beitrag Grad der Behinderung bis zu 60: Krankenkassen-Abgaben von über 1000 Euro drohen jetzt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Krankenkassen-Reform: Privat Krankenversicherte sind die heimlichen Gewinner

Gesetzlich Versicherte sollen mehr zuzahlen, beim Zahnersatz weniger Unterstützung erhalten und bei höheren Einkommen zusätzliche Beiträge leisten. Ausgerechnet eine Reform zur Stabilisierung ihrer Krankenkassen kann gleichzeitig privat versicherten Beschäftigten einen höheren Arbeitgeberzuschuss bescheren.

Dieser Vorteil entsteht durch die Verknüpfung beider Versicherungssysteme bei der Zuschussberechnung. Allerdings profitieren davon längst nicht alle Privatversicherten: Besonders Rentner sollten sich von der Aussicht auf mehr Geld nicht täuschen lassen.

Die Reform ist beschlossen – wichtige Änderungen kommen 2027

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde im Juli 2026 verabschiedet und am 29. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Viele Änderungen greifen zum 1. Januar 2027, weitere folgen später.

Die Bundesregierung will damit die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung absichern und den Anstieg der Beitragssätze begrenzen. Ein stabiler Beitragssatz bedeutet für Versicherte allerdings noch lange keine stabile Rechnung.

Gleiches Gehalt, höhere Beiträge

Mit der Reform wird die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich zur üblichen jährlichen Anpassung um 300 Euro im Monat angehoben. Dadurch wird bei entsprechend hohen Einkommen ein größerer Teil des Gehalts beitragspflichtig, selbst wenn Beschäftigte keinen Euro mehr verdienen.

Der Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 sieht insgesamt eine monatliche Grenze von 6.375 Euro vor; 2026 sind es 5.812,50 Euro. Stand 30. September 2026 muss diese Verordnung noch vom Bundeskabinett beschlossen werden und die Zustimmung des Bundesrates erhalten.

Wer mit seinem Einkommen unterhalb der bisherigen Grenze bleibt, zahlt wegen dieser Anhebung allein nicht mehr. Die zusätzliche Belastung trifft Beschäftigte und andere Beitragszahler, deren beitragspflichtige Einnahmen darüber liegen.

Warum dieselbe Änderung Privatversicherten helfen kann

Bei privat versicherten Arbeitnehmern hängt der maximale Arbeitgeberzuschuss ebenfalls von der Beitragsbemessungsgrenze ab. Nach § 257 Absatz 2 SGB V fließen außerdem der allgemeine GKV-Beitragssatz und der amtlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in die Berechnung ein.

Steigt die Beitragsgrenze, kann deshalb auch der Zuschuss steigen, obwohl sich am privaten Versicherungsvertrag nichts geändert hat. Während gesetzlich versicherte Gutverdiener mehr von ihrem Gehalt abgeben, kann bei privat versicherten Kollegen der selbst zu tragende Versicherungsbeitrag sinken.

Das Geld stammt vom Arbeitgeber, nicht aus der gesetzlichen Krankenkasse. Für Unternehmen entstehen damit zusätzliche Kosten auch für einen Teil ihrer privat versicherten Beschäftigten.

Bis zu 26,25 Euro monatlich durch den zusätzlichen Reformschritt

2026 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 508,59 Euro monatlich. Die Rechnung lautet: 5.812,50 Euro mal die Hälfte von 14,6 Prozent allgemeinem Beitragssatz und 2,9 Prozent durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz.

Bei unveränderten Beitragssätzen würde allein die zusätzliche Anhebung der Grenze um 300 Euro den maximalen Zuschuss um 26,25 Euro monatlich erhöhen. Das wären bis zu 315 Euro im Jahr weniger eigener Beitragsaufwand, sofern der individuelle PKV-Beitrag ausreichend hoch ist.

Zusammen mit der regulären Anpassung ergäbe sich bei einer Beitragsgrenze von 6.375 Euro rechnerisch ein Höchstzuschuss von 557,81 Euro. Dieser Betrag ist eine Modellrechnung mit dem Zusatzbeitragssatz von 2026 und kein bereits verbindlicher Zuschuss für 2027.

Rechengröße 2026 2027: Entwurf und Modellrechnung Monatliche Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 Euro 6.375,00 Euro Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur PKV 508,59 Euro 557,81 Euro Arbeitgeberzuschuss bei 800 Euro zuschussfähigem PKV-Monatsbeitrag 400,00 Euro 400,00 Euro Arbeitgeberzuschuss bei 1.200 Euro zuschussfähigem PKV-Monatsbeitrag 508,59 Euro 557,81 Euro

Die Berechnungen unterstellen ein ausreichend hohes Arbeitsentgelt, gleichbleibende PKV-Beiträge sowie für beide Jahre 14,6 Prozent allgemeinen Beitragssatz und 2,9 Prozent durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Pflegeversicherung und steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Die entscheidende Grenze: Mehr als die Hälfte zahlt der Arbeitgeber nicht

Der Zuschuss ist auf höchstens die Hälfte des zuschussfähigen privaten Krankenversicherungsbeitrags begrenzt. Wer für seine PKV 800 Euro im Monat zahlt und bereits 400 Euro vom Arbeitgeber erhält, bekommt durch einen höheren gesetzlichen Höchstbetrag allein keinen Cent zusätzlich.

Ein Vorteil entsteht dort, wo bislang der gesetzliche Deckel verhindert, dass der Arbeitgeber die volle Hälfte übernimmt. Steigt gleichzeitig die private Versicherungsprämie, kann die höhere Arbeitgeberbeteiligung außerdem ganz oder teilweise durch die Beitragserhöhung aufgezehrt werden.

Gesetzlich Versicherte zahlen auch bei der Behandlung mehr

Ab 2027 steigen bei vielen Arzneimitteln die gesetzlichen Mindest- und Höchstzuzahlungen von 5 und 10 Euro auf 7,50 und 15 Euro. Bei Krankenhausaufenthalten werden für Erwachsene grundsätzlich 15 statt 10 Euro pro Tag fällig, weiterhin begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr.

Beim Zahnersatz sinkt der reguläre Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent der festgelegten Kosten der Regelversorgung. Bonus- und Härtefallregelungen bleiben zu beachten; die Prozentangabe bezieht sich nicht automatisch auf die gesamte Zahnarztrechnung.

Die Belastungsgrenzen für gesetzliche Zuzahlungen bleiben bestehen: grundsätzlich zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei entsprechend anerkannten schwerwiegend chronisch Kranken ein Prozent. Einzelheiten erläutert der Beitrag zu den zusätzlichen Kosten durch die Krankenkassenreform.

Bei regulären privaten Krankenversicherungstarifen richten sich Erstattung und Selbstbehalt nach dem vereinbarten Vertrag; die höheren gesetzlichen Zuzahlungen werden nicht automatisch übernommen. Daraus ergibt sich ein weiterer relativer Vorteil gegenüber GKV-Versicherten, aber keine Garantie für dauerhaft niedrigere Gesamtkosten.

Rentner und Versicherte im Basistarif sind nicht automatisch Gewinner

Privat versicherte Rentner ohne Beschäftigung erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss. Ihr möglicher Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung richtet sich nach der gesetzlichen Bruttorente und den dafür geltenden Beitragssätzen, nicht unmittelbar nach einer höheren Beitragsbemessungsgrenze.

Auch dieser Zuschuss ist auf die Hälfte der berücksichtigungsfähigen privaten Krankenversicherungsaufwendungen begrenzt und muss beantragt werden. Mehr dazu steht im Beitrag zum PKV-Zuschuss für Rentner.

Eine weitere Einschränkung betrifft den Basistarif: Seine Leistungen sind mit denen der GKV vergleichbar, und sein Höchstbeitrag ist an den GKV-Höchstbeitrag gekoppelt. Eine höhere Beitragsgrenze kann hier den zulässigen Höchstbeitrag anheben, statt eine Entlastung zu bringen.

Ein Wechsel in die PKV wird zugleich schwieriger

Die Reform macht die private Versicherung nicht für jeden Beschäftigten leichter erreichbar. Nach dem Verordnungsentwurf steigt die allgemeine Versicherungspflichtgrenze 2027 auf 84.150 Euro Jahreseinkommen; für bestimmte bereits privat versicherte Beschäftigte gelten besondere Grenzen.

Hinzu kommen die langfristigen Kosten eines privaten Vertrags und mögliche Beiträge für weitere Familienmitglieder. Eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist insbesondere ab 55 Jahren häufig erheblich erschwert.

Die heimlichen Gewinner sind deshalb vor allem bestimmte bereits privat versicherte Arbeitnehmer mit ausreichend hohen zuschussfähigen Beiträgen. Politisch bleibt die Verteilung bemerkenswert: Eine Sanierung der gesetzlichen Kassen kann den eigenen Beitragsaufwand außerhalb dieser Kassen senken.

Beispiel aus der Praxis: Zwei Kollegen, zwei entgegengesetzte Folgen

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Martin und Jens verdienen jeweils 8.000 Euro brutto im Monat, Martin ist gesetzlich und Jens privat krankenversichert. Für 2027 gelten im Beispiel die geplante Beitragsgrenze von 6.375 Euro und unveränderte Beitragssätze; Martins Krankenkasse erhebt 2,9 Prozent Zusatzbeitrag.

Martins eigener Krankenversicherungsbeitrag steigt dadurch gegenüber 2026 um rund 49 Euro monatlich. Jens zahlt unverändert 1.200 Euro zuschussfähigen PKV-Beitrag und erhält rund 49 Euro mehr vom Arbeitgeber, wodurch sein eigener Beitragsaufwand entsprechend sinkt.

Von dieser monatlichen Veränderung entfallen jeweils 26,25 Euro auf die zusätzliche Anhebung der Beitragsgrenze durch die Reform; der übrige Betrag folgt aus der regulären Anpassung. Das Beispiel zeigt den Verteilungseffekt vor Steuern und ohne Pflegeversicherung, nicht die endgültige Nettoveränderung auf der Gehaltsabrechnung.

Häufige Fragen zur GKV-Reform und zur privaten Krankenversicherung Bekommen alle Privatversicherten durch die Reform mehr Geld?

Nein, vom höheren Arbeitgeberzuschuss können nur anspruchsberechtigte Beschäftigte profitieren, deren Zuschuss bislang durch den gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt wird. Reine Selbstständige und Rentner ohne Beschäftigung erhalten diesen Arbeitgeberzuschuss nicht.

Warum steigt der Arbeitgeberzuschuss zur PKV überhaupt?

Sein Höchstbetrag wird anhand der GKV-Beitragsbemessungsgrenze und gesetzlich festgelegter Beitragssätze berechnet. Steigt die Grenze bei gleichbleibenden Sätzen, erhöht sich auch dieser Höchstbetrag.

Sind 557,81 Euro Arbeitgeberzuschuss für 2027 bereits sicher?

Nein, dieser Betrag ergibt sich aus der vorgeschlagenen Beitragsgrenze für 2027 und den Beitragssätzen von 2026. Die Verordnung und der für 2027 geltende durchschnittliche Zusatzbeitragssatz müssen für eine endgültige Berechnung feststehen.

Werden private Krankenversicherungen deshalb günstiger?

Ein höherer Arbeitgeberzuschuss senkt bei unveränderter Prämie den selbst zu zahlenden Anteil berechtigter Beschäftigter. Er senkt aber nicht den Preis des Versicherungsvertrags und verhindert auch keine späteren Beitragserhöhungen.

Schützt die Reform gesetzlich versicherte Menschen mit geringem Einkommen?

Die Belastungsgrenzen für gesetzliche Zuzahlungen bleiben erhalten, müssen aber über die Krankenkasse geltend gemacht werden. Sie begrenzen nicht sämtliche Gesundheitsausgaben und ersetzen beispielsweise keine gesonderte Prüfung der Härtefallregelung beim Zahnersatz.

Sollten gesetzlich Versicherte deshalb in die PKV wechseln?

Ein möglicher Zuschussvorteil allein ist keine tragfähige Entscheidungsgrundlage. Einkommen im Ruhestand, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, Familienplanung, Leistungsumfang und langfristige Beitragsentwicklung müssen zusammen betrachtet werden.

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First meeting of the 9th State Duma

PRESIDENT OF RUSSIA - 30. September 2026 - 12:05

The President addressed the first meeting of the ninth State Duma of the Federal Assembly of the Russian Federation.

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Rente: Keine Aufstockung bereits freiwillig gezahlter Rentenbeiträge

Freiwillig Rentenversicherte können die Höhe ihrer Rentenbeiträge eigentlich selbst bestimmen. Die bisherige Praxis der Rentenversicherungsträger, dass ein einmal gezahlter Beitrag nicht mehr geändert werden kann, hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag, 29. September 2026, verkündeten Urteil aber nicht gestoppt (Az.: B 10/12 R 2/24 R). Damit bleibt es dabei, dass freiwillig Rentenversicherte die Höhe ihrer monatlichen Rentenbeiträge zwar selbst bestimmen, diese bei einer erfolgten Zahlung aber nicht mehr ändern können.

Nach den geltenden Bestimmungen können alle Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern. Das sind etwa Selbstständige, Freiberufler, im Ausland wohnende Deutsche oder auch Hausfrauen. Die Höhe der freiwilligen Beiträge und auch die Anzahl der Monate, in denen diese gezahlt werden, ist frei wählbar. Auf Grundlage einer Verordnung gehen die Rentenversicherungsträger in ihrer bisherigen Praxis davon aus, dass ein einmal gezahlter Beitrag nachträglich nicht mehr geändert werden kann.

Im Streitfall hatte sich eine frühere Ernährungsberaterin von der Insel Rügen sich für Zeiten ihrer selbstständigen Tätigkeit freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. So zahlte sie im Jahr 2019 jeden Monat den damals geltenden Mindestbeitrag in Höhe von 83,70 Euro (derzeit 112,16 Euro). Im Januar 2020 überwies sie an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Berlin-Brandenburg einen Einmalbetrag in Höhe von weiteren 5.998 Euro. So wollte sie sich höhere Rentenansprüche sichern.

Doch die DRV machte da nicht mit. Zwar könnten bis zum 31. März des Folgejahres noch Rentenbeiträge nachentrichtet werden, aber nicht für Zeiten, in denen bereits Zahlungen erfolgt seien. Das Recht der freiwillig Versicherten, die Höhe ihrer Beiträge zu bestimmen, sei dann verbraucht.

Die Klägerin meinte, dass dieses Vorgehen der DRV nicht mehr der Gesetzeslage entspricht.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam gab ihr noch recht.

BSG belässt es beim Vorgehen der Rentenversicherungsträger

Die dagegen eingelegte Revision der DRV hatte vor dem BSG jedoch Erfolg. Ob freiwillig Versicherte gezahlte Rentenbeiträge noch einmal aufstocken können, ließen die obersten Sozialrichter allerdings offen. Denn der Bescheid der DRV sei bereits bestandskräftig geworden und damit gültig, so dass über diese Frage nicht mehr entschieden werden könne. Damit bleibt es beim Vorgehen der Rentenversicherungsträger, dass nur für Zeiten, in denen keine Zahlungen geleistet wurden, Rentenbeiträge nachentrichtet werden können. fle

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Iran richtet zwei Teilnehmer der Januarproteste hin

Das iranische Regime hat mit Ali Hemmati Sistani und Majid Nikandish zwei Männer hingerichtet, die während der Massenproteste im Januar 2026 in Maschhad festgenommen worden waren. Die Todesurteile wurden am Mittwochmorgen vollstreckt, nachdem sie vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden waren. Welches Gericht die Urteile verhängte und wo die Hinrichtungen stattfanden, wurde nicht bekannt gegeben.

Nach Darstellung der iranischen Justiz waren die beiden Männer an den Protesten vom 8. Januar im Stadtteil Tabarsi in Maschhad beteiligt. Bei den damaligen Auseinandersetzungen kamen nach Behördenangaben vier Angehörige der Sicherheitskräfte ums Leben. Hemmati Sistani und Nikandish wurden während der anschließenden Festnahmewelle in Gewahrsam genommen.

Justiz beruft sich auf „Geständnisse“

In dem vom Justizportal Mizan veröffentlichten Bericht berufen sich die Behörden unter anderem auf angebliche Geständnisse der beiden Männer. Hemmati Sistani soll erklärt haben, ein Geschäft in Brand gesetzt, eine Straße blockiert und einen Angehörigen der Sicherheitskräfte verletzt zu haben. Nikandish soll die Teilnahme an den Protesten, das Mitführen eines Messers und die Beschädigung von Eigentum eingeräumt haben.

Ali Hemmati Sistani und Majid Nikandish | Foto: X

Iranische Medien verbreiteten zudem Videoaufnahmen angeblicher Geständnisse. Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit Jahren Fälle, in denen unter Folter und Misshandlung erzwungene Aussagen in iranischen Strafverfahren als Beweismittel verwendet und über staatliche Medien verbreitet wurden.

Das Menschenrechtsnetzwerk HRANA weist darauf hin, dass die Justiz zwar von einem Prozess in Anwesenheit der Verteidiger und einer anschließenden Bestätigung der Todesurteile durch den Obersten Gerichtshof berichtet, das zuständige Gericht und den Ort der Hinrichtungen jedoch nicht genannt hat.

Mehr als 2.100 Hinrichtungen im vergangenen Jahr

Die Hinrichtungen erfolgen vor dem Hintergrund einer massiven Zunahme der Vollstreckung von Todesurteilen in Iran. Amnesty International dokumentierte für 2025 mindestens 2.159 Hinrichtungen – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr und die höchste von der Organisation für Iran erfasste Zahl seit 1981. Menschenrechtsorganisationen werfen den iranischen Behörden vor, die Todesstrafe auch zur Unterdrückung von Protest und politischem Dissens einzusetzen. Nach den Massenprotesten vom Januar wurden zahlreiche Festgenommene in Verfahren mit möglichen Todesurteilen konfrontiert.

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