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Schwerdtner: Öcalan und alle politischen Gefangenen müssen freikommen

Die Ko-Vorsitzende der Partei Die Linke, Ines Schwerdtner, fordert eine politische Lösung der kurdischen Frage und weitere Schritte für einen dauerhaften Friedensprozess. Dazu zählt sie die Freilassung Abdullah Öcalans und der politischen Gefangenen sowie eine politische Perspektive für die kurdische Bewegung.

Im Gespräch mit unserer Agentur bezieht Schwerdtner zugleich deutlich Position gegen die militärische Gewalt der Türkei gegen Kurd:innen in Rojava und für die demokratische Selbstverwaltung und das Recht auf Selbstbestimmung. Solidarität mit dem kurdischen Widerstand dürfe nicht davon abhängen, ob diese gerade den außenpolitischen Interessen Deutschlands oder anderer westlicher Staaten dienten.

Das Interview reicht zugleich über die kurdische Frage hinaus. Die nach dem Parteitag in Potsdam wiedergewählte Linken-Vorsitzende spricht über den gesellschaftlichen Rechtsruck, Sozialabbau und Militarisierung, Einschränkungen demokratischer Rechte und die Kriminalisierung kurdischer und anderer oppositioneller Strukturen in Deutschland. Weitere Themen sind die Verschärfung der europäischen Asylpolitik und die Frage, wie sich Beschäftigte und migrantische Communities in gemeinsamen sozialen Kämpfen organisieren können.

 


Ich möchte Ihnen zu Ihrer Wiederwahl als Ko-Vorsitzende der Partei Die Linke auf dem Parteitag in Potsdam herzlich gratulieren. Auch wenn die Frage etwas verspätet kommt: Wie bewerten Sie Ihre Wiederwahl, welche Verantwortung bedeutet dieses neue Mandat für Sie und welche Perspektive sehen Sie für die Partei in den kommenden Jahren?

Ich freue mich sehr über meine Wiederwahl und natürlich auch über das Ergebnis. Es bestätigt den Kurs, den wir eingeschlagen haben. Wir haben es geschafft, dass viele Menschen wieder Hoffnung schöpfen und sich für eine starke linke Kraft engagieren. Das liegt auch daran, dass wir uns jeden Tag um die konkreten Probleme der Menschen kümmern. Es sind die Themen wie hohe Mieten und soziale Ungerechtigkeit. Und gleichzeitig organisieren wir den Protest gegen die Politik der Bundesregierung.

Unsere Partei hat sich in den vergangenen Jahren an vielen Stellen erneuert. Sie ist so lebendig und stark wie lange nicht mehr, und wir haben sehr viele junge und engagierte Mitglieder gewonnen. Darauf bin ich stolz, und ich freue mich darauf, diesen Kurs fortzusetzen. Denn die Herausforderungen sind groß: Die Bundesregierung treibt den Abbau des Sozialstaats und eine massive Militarisierung voran. Gerade deshalb braucht es eine starke Linke im Parlament, auf der Straße und in den Betrieben.

Eine erstarkte Linke in einem nach rechts verschobenen Umfeld

Die Linke hat in den letzten Monaten einen deutlichen Mitgliederzuwachs erlebt. Dennoch wird die politische Agenda in Deutschland weitgehend von konservativen und rechten Parteien wie CDU, CSU und AfD bestimmt. Ist linke Politik Ihrer Ansicht nach heute eher in einer reaktiven Oppositionsrolle gefangen, statt selbst politische Themen zu setzen?

Nein. Wir haben gesagt, dass wir auch aus der Opposition heraus etwas verändern wollen. Und genau das tun wir. Beim Thema Mieten setzen wir die Bundesregierung massiv unter Druck. Wir bringen die Frage der Vermögensverteilung und damit auch die Vermögensteuer wieder auf die Tagesordnung: Wer finanziert eigentlich unseren Sozialstaat und wer muss endlich einen gerechten Beitrag leisten?

Wir stellen die soziale Frage und die Frage nach Gerechtigkeit wieder ins Zentrum. Und wir sprechen über die Einhaltung des Völkerrechts, auch wenn es unbequem wird. Eine starke linke Stimme ist gerade deshalb so wichtig, weil die Politik der sogenannten Mitte mit Sozialabbau und Ausgrenzung den Rechten den Boden bereitet. Wir wollen zeigen, dass es eine Alternative gibt: eine Politik, die nicht nach unten tritt und Menschen gegeneinander ausspielt, sondern dafür sorgt, dass ihr Leben wieder bezahlbar wird.

Sozialer Protest unter wachsendem Druck

Die Folgen des Rechtsrucks zeigen sich nicht nur bei Wahlergebnissen, sondern auch beim Abbau des Sozialstaats und bei Einschränkungen demokratischer Rechte und der Versammlungsfreiheit. Wie will die Linke in einem politischen Klima, in dem gesellschaftlicher Protest zunehmend unter Druck gerät, sowohl im Parlament als auch auf der Straße für soziale Rechte und demokratische Freiheiten kämpfen?

Wir verstehen uns als Bollwerk für Demokratie und Mitbestimmung. Das gilt am Arbeitsplatz genauso wie auf der Straße. Wir verteidigen das Streikrecht, das Demonstrationsrecht und das Recht der Menschen, sich einzumischen und zu protestieren. Autoritären Angriffen auf demokratische Rechte stellen wir uns entschieden entgegen. Das machen wir im Bundestag und außerhalb des Parlaments.

Wir wollen gemeinsam mit Gewerkschaften, Sozialverbänden, Beschäftigten und jungen Menschen eine starke gesellschaftliche Bewegung aufbauen. Gerade junge Menschen, die sich gegen einen verpflichtenden Wehrdienst wehren, brauchen eine politische Stimme. Die Linke kann und muss dazu beitragen, diese unterschiedlichen Kämpfe zusammenzubringen.

Repression gegen kurdische und oppositionelle Strukturen

Von dieser Verengung des demokratischen Raums sind auch kurdische Organisationen und oppositionelle Gruppen in Deutschland unmittelbar betroffen. Ermittlungen nach § 129b, Symbolverbote und verschiedene Formen der Kriminalisierung dauern seit Jahrzehnten an. Können wir unter Ihrer Führung mit einem sichtbaren und aktiven Engagement der Linken gegen die Kriminalisierung kurdischer und antifaschistischer Akteure rechnen?

Ja, absolut. Die Linke steht seit ihrer Gründung solidarisch an der Seite der kurdischen Bewegung und der kurdischen Menschen. Das gilt für den Kampf um Selbstbestimmung als auch für das Engagement hier in Deutschland. Wir haben uns immer wieder gemeinsam an Demonstrationen und Protesten beteiligt und werden das auch weiterhin tun.

Wir erleben zudem, dass Repression und Einschränkungen politischer Ausdrucksmöglichkeiten längst nicht nur die kurdische Bewegung betreffen. Auch andere Protestbewegungen geraten zunehmend unter Druck. Wenn Symbole, Begriffe oder politische Losungen verboten werden, kann das demokratische und emanzipatorische Bewegungen massiv einschränken. Deshalb müssen wir solidarisch zusammenstehen. Im Parlament haben wir mit Abgeordneten wie Cansu Özdemir und Bodo Ramelow starke Stimmen, die sich für die kurdische Bewegung und für Minderheitenrechte einsetzen.

Gegen Abschottung und Entrechtung

Migration und Asyl gehören derzeit zu den umstrittensten Themen der deutschen und europäischen Politik. Regierung und rechte Opposition überbieten sich gegenseitig mit Forderungen nach einer immer restriktiveren Asylpolitik. Welche Asylpolitik wird die Linke unter Ihrer Führung vertreten?

Wir stehen für eine humane Migrationspolitik und sichere Fluchtwege. Gleichzeitig müssen wir die Ursachen von Flucht bekämpfen: Armut, Kriege, die Folgen der Klimakrise und globale Ungerechtigkeit. Unser Ziel muss eine Welt sein, in der niemand gezwungen ist zu fliehen. Wer Schutz braucht und zu uns kommt, muss aber einen sicheren und menschenwürdigen Weg haben.

Menschen, die hier leben, sollten zudem vom ersten Tag an die Möglichkeit bekommen zu arbeiten, die Sprache zu lernen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Integration funktioniert über Teilhabe, Arbeit, Bildung und soziale Kontakte – nicht über Ausgrenzung.

Die Bundesregierung und insbesondere die CDU gehen derzeit den entgegengesetzten Weg und übernehmen immer stärker die Migrationspolitik der AfD. Grenzen werden abgeschottet, Zehntausende Bundespolizisten eingesetzt, und bei der aktuellen Situation in Ceuta stellt sich die Bundesregierung lieber an die Seite von Rechtsaußen wie Giorgia Meloni, statt solidarisch mit Spanien nach einer gemeinsamen europäischen Lösung zu suchen.

Solidarität darf nicht von westlichen Interessen abhängen

Die Linke gilt seit vielen Jahren als Partei, die sich mit unterdrückten Völkern im Nahen Osten und insbesondere mit der kurdischen Bewegung solidarisiert. Wie wird die Linke ihre kurdische Politik künftig definieren? Und welche konkrete Haltung vertreten Sie gegenüber den militärischen Angriffen der Türkei auf Rojava und Nordostsyrien sowie gegenüber der dortigen Selbstverwaltung?

Wir verurteilen die militärische Gewalt der türkischen Regierung gegen Kurdinnen und Kurden und unterstützen demokratische Selbstverwaltung und das Recht auf Selbstbestimmung. Mich stört besonders, dass kurdische Freiheits- und Widerstandsbewegungen im deutschen Diskurs immer nur dann Unterstützung erfahren haben, wenn sie im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat gebraucht wurden. Unsere Solidarität darf aber nicht davon abhängen, ob kurdische Kräfte gerade den außenpolitischen Interessen Deutschlands oder des Westens dienen. Wir stehen an der Seite der Kurdinnen und Kurden in ihrem Kampf für Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung.

Dazu gehört, die Politik der türkischen Regierung zu kritisieren und zugleich demokratische Strukturen vor Ort, den Wiederaufbau und einen echten Friedensprozess zu unterstützen. Dass die PKK die Waffen niedergelegt und Kräfte abgezogen hat, war ein wichtiger Schritt. Jetzt ist auch die türkische Seite gefordert, konkrete Schritte in Richtung Frieden zu gehen. Dazu gehören für uns auch die Freilassung Abdullah Öcalans, allen anderen politischen Gefangenen und eine politische Perspektive für die kurdische Bewegung.

Die soziale Frage statt Ausgrenzung

Wirtschaftskrise, steigende Lebenshaltungskosten und Sparpolitik führen auch in Deutschland zunehmend dazu, dass sozial benachteiligte Menschen und Migrant:innen gegeneinander ausgespielt werden. Wie will Die Linke dieser Entwicklung entgegentreten und eine gemeinsame Bewegung für soziale Gerechtigkeit schaffen, die Arbeiter:innen ebenso wie migrantische Communities verbindet?

Die Strategie der Rechten und zunehmend auch der Konservativen besteht darin, nach unten zu treten und Menschen gegeneinander auszuspielen. Davon profitieren am Ende diejenigen, die ohnehin viel haben.

Wir stellen diesem Denken etwas anderes entgegen: Die Gesellschaft wird von der arbeitenden Klasse am Laufen gehalten. Das sind Busfahrerinnen und Busfahrer, Pflegekräfte, Verkäuferinnen und Verkäufer und Millionen andere Beschäftigte. Egal, wo sie geboren wurden oder welche Sprache sie sprechen. Sie alle haben ein Recht auf gute Löhne, bezahlbare Wohnungen und einen Sozialstaat, der für sie da ist, wenn sie krank werden oder Unterstützung brauchen.

Deshalb treten wir nicht nach unten, sondern schauen nach oben: auf riesige Vermögen, Superreiche und Millionen- oder Milliardenerbschaften, die innerhalb weniger Familien weitergegeben werden. Diesen Oben-Unten-Gegensatz müssen wir wieder sichtbar machen. Nicht die türkische Nachbarin oder der syrische Kollege nimmt dir etwas weg. Das Problem ist eine Politik, die den Sozialstaat kürzt, während sie große Vermögen schont.

Genau deshalb organisieren wir Menschen – in unseren Mietenkampagnen, bei Haustürgesprächen oder in Sozialsprechstunden. Uns interessiert nicht, wo jemand herkommt oder welche Sprache jemand spricht. Wir wollen, dass alle Menschen, die hier leben, mitentscheiden und an der Demokratie teilhaben können. Deshalb setzen wir uns auch für ein Wahlrecht für alle ein, die dauerhaft hier leben.

Frau Schwerdtner, das waren alle Fragen meinerseits. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Zeit und Ihre ausführlichen Antworten. Möchten Sie unseren Leser:innen von ANF zum Abschluss noch eine Botschaft mit auf den Weg geben?

Ich freue mich sehr über dieses Gespräch. In unserer Partei engagieren sich viele kurdische Genossinnen und Genossen. Wir sind immer gerne in kurdischen Vereinen und bei gemeinsamen Veranstaltungen. Das zeigt, dass Solidarität ganz konkret gelebt werden kann. Wir können stolz darauf sein, dass wir nicht nur gemeinsam feiern, sondern auch politisch Seite an Seite für soziale Gerechtigkeit, Demokratie, Frieden und Selbstbestimmung kämpfen. Ich freue mich auf viele weitere Begegnungen und auf die weitere Zusammenarbeit.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/merz-treibt-abschiebepolitik-nach-syrien-voran-50943 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/linke-rojava-muss-ein-leuchtturm-der-hoffnung-bleiben-49845 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/eu-abgeordnete-drangen-auf-politische-losung-der-kurdischen-frage-51662 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/schirdewan-eu-darf-krieg-gegen-kurd-innen-nicht-mitfinanzieren-49829

 

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Kurdische Musikerin Nuarîn unter Auflagen freigelassen

Die bei ihrer Einreise in die Türkei festgenommene kurdische Musikerin Nuarîn ist unter Auflagen wieder freigelassen worden. Im Zuge ihrer Vernehmung wurde erstmals bekannt, dass die türkischen Behörden gegen sie wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“- gemeint ist die aufgelöste Arbeiterpartei Kurdistans (PKK – ermitteln. Grundlage dafür sind ihre künstlerischen und kulturellen Aktivitäten im Kulturzentrum Mesopotamien (NÇM) im Jahr 2014.

Nuarîn lebt seit elf Jahren in Europa und war am 10. August bei ihrer erstmaligen Rückkehr in die Türkei am internationalen Flughafen Çukurova in Mersin festgenommen worden. Für die Ermittlungsakte war zunächst eine Geheimhaltungsanordnung verhängt worden, sodass der Grund für ihre Festnahme nicht bekannt war.

Nach Abschluss der polizeilichen Vernehmung wurde die Musikerin der Staatsanwaltschaft vorgeführt. Diese verwies sie anschließend an die Strafabteilung des Amtsgerichts. Nach ihrer dortigen Anhörung wurde Nuarîn unter gerichtlichen Kontrollauflagen freigelassen. Die aus Nisêbîn (tr. Nusaybin) stammende Musikerin begann ihre künstlerische Laufbahn 2004 beim NÇM in Mersin. Seit mehreren Jahren lebt sie in Paris und setzt dort ihre musikalische Arbeit fort.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-musikerin-nuarin-bei-einreise-in-die-turkei-festgenommen-52424

 

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Pflegegrad schützt nicht vor Kündigung – neues BAG-Urteil ändert die Regeln für Arbeitgeber

Ein Pflegegrad schützt Beschäftigte nicht automatisch vor einer Kündigung. Pflegegrad 1 bis 5 schafft für sich allein keinen besonderen Kündigungsschutz wie bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen. Trotzdem kann eine krankheitsbedingte Kündigung scheitern.

Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt Beschäftigte vor allem dann, wenn der Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, nicht korrekt einleitet.

Das BAG entschied am 7. Mai 2026 im Verfahren 2 AZR 184/25: Reagiert ein Arbeitnehmer auf ein BEM-Angebot nicht oder lehnt er es ab, darf der Arbeitgeber das Thema nicht dauerhaft abhaken. Treten danach innerhalb eines Jahres erneut mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit auf, muss der Arbeitgeber grundsätzlich einen neuen BEM-Versuch starten.

Pflegegrad ist nicht gleich Schwerbehinderung

Ein Pflegegrad beschreibt nach dem Pflegeversicherungsrecht, wie stark die Selbstständigkeit oder Fähigkeiten eines Menschen beeinträchtigt sind. Der besondere Kündigungsschutz knüpft dagegen an das Schwerbehindertenrecht an.

Als schwerbehindert gilt grundsätzlich, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung erhalten. Will ein Arbeitgeber einem schwerbehinderten Beschäftigten kündigen, braucht er grundsätzlich vorher die Zustimmung des Integrationsamts.

Ein Pflegegrad allein löst diesen Schutz nicht aus. Ein Beschäftigter kann allerdings gleichzeitig einen Pflegegrad und einen anerkannten Grad der Behinderung haben.

Nach sechs Wochen Krankheit wird das BEM wichtig

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber mit Zustimmung der betroffenen Person klären, wie sich die Arbeitsunfähigkeit überwinden und der Arbeitsplatz erhalten lässt.

Ein fehlendes BEM macht eine Kündigung nicht automatisch unwirksam. Im Kündigungsschutzprozess verschärft es aber die Anforderungen an den Arbeitgeber. Hat er ein erforderliches BEM nicht ordnungsgemäß angeboten, muss er konkret darlegen und beweisen, warum auch ein BEM keine mildere Lösung ermöglicht hätte.

Dazu können etwa Veränderungen am Arbeitsplatz, eine andere geeignete Tätigkeit, medizinische Rehabilitation oder weitere Maßnahmen gehören, die künftige Fehlzeiten reduzieren.

BAG: Frühere Ablehnung reicht nicht dauerhaft

Im entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer in den drei Jahren vor der Kündigung jeweils mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber hatte ihn mehrfach zu einem BEM eingeladen. Ein Angebot nahm der Beschäftigte an. Auf eine weitere Einladung vom April 2023 reagierte er nicht.

Danach kamen erneut erhebliche Fehlzeiten hinzu. Der Arbeitgeber behauptete, im Oktober 2023 noch einmal zu einem BEM eingeladen zu haben. Der Arbeitnehmer bestritt, dieses Schreiben erhalten zu haben.

Das BAG stellte klar: Wenn nach einer früheren Ablehnung oder Nichtreaktion erneut mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit auftreten, muss der Arbeitgeber grundsätzlich wieder die Initiative ergreifen. Neue Erkrankungszeiten können die Bereitschaft des Beschäftigten zu einem BEM verändern.

Arbeitgeber muss den Zugang der Einladung beweisen

Im BAG-Fall versandte der Arbeitgeber die neue BEM-Einladung als Einwurf-Einschreiben. Das reichte hier nicht als sicherer Nachweis.

Das Gericht erkannte für das verwendete Scan-Verfahren keinen Anscheinsbeweis dafür an, dass das Schreiben tatsächlich im Briefkasten des Arbeitnehmers gelandet war. Der Arbeitgeber konnte deshalb nicht nachweisen, dass er das erneut notwendige BEM ordnungsgemäß angeboten hatte.

Die Kündigung hielt der gerichtlichen Prüfung nicht stand. Das BAG bestätigte die Einschätzung der Vorinstanz, dass der Arbeitgeber nicht ausreichend dargelegt hatte, warum keine milderen Mittel als die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestanden.

Fallbeispiel: Rafiq, 38, aus Gütersloh

Das folgende Beispiel überträgt die Kernaussagen des Urteils auf einen Beschäftigten mit Pflegegrad.

Rafiq ist 38 Jahre alt, lebt in Gütersloh und hat Pflegegrad 2. Er arbeitet seit mehreren Jahren in einem größeren Betrieb. Wegen verschiedener gesundheitlicher Probleme fehlt er wiederholt. Seine Krankheitszeiten überschreiten mehrfach die Sechs-Wochen-Grenze.

Sein Arbeitgeber bietet ihm zunächst ein BEM an. Rafiq nimmt an einem Gespräch teil. Monate später reagiert er nicht auf ein weiteres Angebot. Danach fällt er erneut länger krankheitsbedingt aus und überschreitet innerhalb eines Jahres wieder sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit.

Nun will der Arbeitgeber kündigen. Er argumentiert, Rafiq habe bereits ein früheres BEM-Angebot nicht angenommen.

Nach den Grundsätzen des BAG genügt das nicht. Nach den neuen Fehlzeiten muss der Arbeitgeber grundsätzlich erneut versuchen, ein BEM einzuleiten. Bestreitet Rafiq den Zugang einer neuen Einladung, muss der Arbeitgeber den Zugang beweisen.

Rafiqs Pflegegrad 2 schützt ihn dabei nicht unmittelbar vor der Kündigung. Entscheidend bleibt, ob die gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen vorliegen und ob der Arbeitgeber mildere Mittel ausreichend geprüft hat.

Private Krankheitsursachen schließen ein BEM nicht aus

Das BAG stellte noch einen weiteren wichtigen Punkt klar. Im Ausgangsfall hatte der Beschäftigte erklärt, seine Krankheitsursachen lägen im privaten Bereich. Das machte das BEM nach Ansicht des Gerichts nicht überflüssig.

Für die BEM-Schwelle zählt der Umfang der Arbeitsunfähigkeit, nicht die Krankheitsursache. Auch unterschiedliche Erkrankungen können Maßnahmen nahelegen, mit denen Arbeitgeber und Beschäftigte künftige Fehlzeiten reduzieren und das Arbeitsverhältnis erhalten.

Was Beschäftigte mit Pflegegrad beachten sollten

Wer einen Pflegegrad besitzt, sollte prüfen, ob zusätzlich ein Grad der Behinderung festgestellt wurde oder eine Gleichstellung infrage kommt.

Bei häufigen oder längeren Erkrankungen gewinnt außerdem das BEM an Bedeutung. Beschäftigte sollten eine Einladung nicht vorschnell ignorieren. Das Verfahren kann helfen, eine Weiterbeschäftigung unter angepassten Bedingungen zu ermöglichen.

Kommt trotzdem eine schriftliche Kündigung, läuft grundsätzlich eine Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Wer die Kündigung angreifen will, sollte deshalb schnell handeln.

Das neue BAG-Urteil zeigt damit zweierlei: Ein Pflegegrad allein verhindert eine Kündigung nicht. Arbeitgeber dürfen eine krankheitsbedingte Kündigung aber auch nach einer früheren BEM-Ablehnung nicht einfach vorbereiten, ohne neue Fehlzeiten und einen erneut notwendigen BEM-Versuch zu berücksichtigen.

FAQ zu Pflegegrad und Kündigung Schützt ein Pflegegrad vor Kündigung?

Nein, der Pflegegrad selbst bedeutet keinen besonderen Kündigungsschutz.

Hat die Gleichstellung etwas mit dem Pflegegrad zu tun?

Eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen ist bei einem GdB von 30 oder 40 möglich. Das ist Behindertenrecht und bezieht sich nicht auf den Pflegegrad. Aber Menschen, die einen Pflegegrad haben, sollten prüfen, ob auch ein Grad der Behinderung vorliegt.

Wirkt sich der Pflegegrad auf eine krankheitsbedingte Kündigung aus?

Direkt nicht. Ein Pflegegrad und nachgewiesener Pflegebedarf ist jedoch ein starkes Argument im Kündigungsschutzverfahren dafür, dass der Arbeitgeber keine korrekte Wiedereingliederung angeboten hat.

Quellen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Mai 2026, 2 AZR 184/25.
Sozialgesetzbuch IX, §§ 2, 167 und 168.
Sozialgesetzbuch XI, § 15.
Kündigungsschutzgesetz, §§ 4 und 7.

Der Beitrag Pflegegrad schützt nicht vor Kündigung – neues BAG-Urteil ändert die Regeln für Arbeitgeber erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Das darf man beim Pflegegrad 2 alles nicht mehr können – Aktuelle Tabelle für 2026

Die Frage wird oft so gestellt, als gäbe es bei Pflegegrad 2 eine feste Liste von Fähigkeiten, die jemand „nicht mehr können“ darf. So ist das deutsche Pflegerecht jedoch nicht aufgebaut. Entscheidend ist vielmehr, ob eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt und in welchen Bereichen des Alltags regelmäßig Unterstützung nötig wird.

Pflegegrad 2 bedeutet also nicht, dass jemand vollständig hilflos sein muss. Viele Betroffene können noch einzelne Tätigkeiten allein ausführen, brauchen aber bei mehreren alltäglichen Anforderungen spürbare Hilfe. Genau diese Mischung aus noch vorhandenen Fähigkeiten und regelmäßigem Unterstützungsbedarf ist für die Einstufung typisch.

Worauf bei der Begutachtung geschaut wird

Bei der Begutachtung wird nicht nur gefragt, was eine Person überhaupt nicht mehr kann. Es geht ebenso darum, was nur noch teilweise, nur mit Erinnerung, nur sehr langsam oder nur unter Aufsicht gelingt. Auch geistige, psychische und krankheitsbedingte Einschränkungen zählen mit.

Geprüft werden mehrere Lebensbereiche des Alltags. Dazu gehören die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Wer sich zum Beispiel noch alleine waschen kann, aber Medikamente nicht zuverlässig einnimmt, Termine nicht versteht, nachts Orientierung verliert oder den Tagesablauf nicht mehr selbst organisiert, kann dennoch einen anerkannten Pflegebedarf haben.

Was bei Pflegegrad 2 häufig nicht mehr zuverlässig gelingt

Typisch für Pflegegrad 2 ist, dass alltägliche Dinge nicht mehr durchgehend sicher, selbstständig und ohne Hilfe bewältigt werden können. Das betrifft oft das Aufstehen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen oder das selbstständige Umlagern im Bett. Auch das Duschen, Anziehen, die Körperpflege oder das mundgerechte Vorbereiten von Mahlzeiten bereiten häufig Schwierigkeiten.

Hinzu kommen Fälle, in denen körperliche Bewegungen noch teilweise möglich sind, die eigenständige Organisation des Alltags aber nachlässt. Dann erinnern Betroffene sich etwa nicht mehr zuverlässig an Medikamente, verwechseln Tageszeiten, können Anweisungen nur eingeschränkt verstehen oder brauchen Begleitung bei Arztbesuchen und bei der Behandlung einer Erkrankung.

Auch psychische Belastungen können zur Einstufung beitragen. Wer wegen Ängsten, Unruhe, Antriebslosigkeit oder Verwirrtheit im Alltag regelmäßig Unterstützung braucht, fällt ebenfalls in den Blick der Begutachtung. Pflegegrad 2 ist deshalb keineswegs nur ein Thema für Menschen mit reinen Geh- oder Waschproblemen.

Es geht nicht um einzelne Ausfälle, sondern um das Gesamtbild

Ein einzelnes Problem reicht in der Regel nicht aus. Wer nur beim Putzen Hilfe braucht, erfüllt die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 meist noch nicht. Anders sieht es aus, wenn in mehreren Bereichen des täglichen Lebens spürbare Einschränkungen zusammenkommen.

Wichtig ist auch, ob Hilfe regelmäßig nötig ist. Eine vorübergehende Schwäche nach einer kurzen Erkrankung genügt meist nicht. Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen, damit Leistungen der Pflegeversicherung in Betracht kommen.

Welche Einordnung hinter Pflegegrad 2 steckt

Pflegegrad 2 steht für erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. In der Begutachtung entspricht das einem Gesamtpunktwert von 27 bis unter 47,5 Punkten. Damit liegt die Einstufung deutlich über einer nur leichten Einschränkung, aber noch unter den Bereichen, in denen eine schwere oder schwerste Pflegebedürftigkeit angenommen wird.

Diese Einordnung zeigt, dass Betroffene noch nicht alles verloren haben müssen. Entscheidend ist, dass die Selbstständigkeit im Alltag bereits spürbar eingeschränkt ist und Hilfe nicht nur ausnahmsweise, sondern wiederkehrend gebraucht wird.

Typische Beispiele aus dem Alltag

Pflegegrad 2 kommt oft bei älteren Menschen vor, die sich in der Wohnung noch bewegen können, aber beim Duschen, Anziehen und bei der Medikamenteneinnahme Hilfe brauchen. Ebenso betrifft er Menschen nach einem Schlaganfall, mit beginnender Demenz, mit neurologischen Erkrankungen oder mit chronischen Leiden, die den Alltag dauerhaft erschweren.

Nicht selten wirken Betroffene auf den ersten Blick noch recht selbstständig. Im näheren Hinsehen zeigt sich dann aber, dass viele Tätigkeiten nur mit Anleitung, Kontrolle oder Unterstützung gelingen. Genau deshalb ist die Selbsteinschätzung vieler Familien zunächst unsicher.

Diese Fähigkeiten müssen für einen Pflegegrad 2 eingeschränkt sein Bereich der Begutachtung Was häufig nicht mehr selbstständig möglich ist Mobilität Aufstehen, Umsetzen, Treppensteigen oder kurze Wege in der Wohnung gelingen nur noch mit Hilfe, Hilfsmitteln oder Festhalten. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Erinnern, Verstehen von Anweisungen oder das Einschätzen von Risiken sind eingeschränkt. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Wiederkehrende Betreuung, Beruhigung, Anleitung oder Beaufsichtigung ist nötig, etwa bei Unruhe, Angst, Aggression oder Antriebslosigkeit. Selbstversorgung Körperpflege, Duschen, Anziehen, Toilettengang, Essen oder Trinken können nicht mehr vollständig allein erledigt werden. Umgang mit Krankheit und Therapie Medikamente, Arzttermine, Messungen, Verbände, Kompressionsstrümpfe oder andere Behandlungen müssen vorbereitet, überwacht oder übernommen werden. Alltagsleben und soziale Kontakte Der Tagesablauf, Mahlzeiten, Beschäftigung oder soziale Kontakte können nicht mehr zuverlässig allein geplant und umgesetzt werden. Welche Leistungen häufig mit Pflegegrad 2 verbunden sind

Wer Pflegegrad 2 erhält, hat in der häuslichen Pflege unter anderem Anspruch auf Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen sowie auf den Entlastungsbetrag. Das ist für viele Familien wichtig, weil die Einstufung nicht nur eine formale Anerkennung darstellt, sondern auch konkrete Unterstützung im Alltag eröffnet.

Für Pflegegrad 2 nennt das Bundesgesundheitsministerium derzeit 347 Euro Pflegegeld pro Monat, bis zu 796 Euro monatlich für Pflegesachleistungen und einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat. Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt davon ab, ob Angehörige pflegen, ein Pflegedienst eingebunden ist oder beides miteinander kombiniert wird.

Beispiel aus der Praxis

Eine 79-jährige Frau lebt allein und kann sich in ihrer Wohnung noch fortbewegen. Beim Duschen fühlt sie sich unsicher, das Anziehen dauert sehr lange, und ihre Tabletten nimmt sie ohne Erinnerung nicht zuverlässig ein. Außerdem verwechselt sie häufiger Wochentage und braucht Hilfe, um Arzttermine und den Tagesablauf zu ordnen.

In so einem Fall ist nicht entscheidend, dass sie noch einzelne Dinge selbst kann. Ausschlaggebend ist, dass in mehreren Bereichen des Alltags regelmäßig Unterstützung nötig wird. Genau ein solches Gesamtbild passt häufig zu Pflegegrad 2.

1. Was bedeutet Pflegegrad 2 genau?

Pflegegrad 2 bedeutet, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt. Betroffene können viele Dinge nicht mehr vollständig allein und sicher im Alltag bewältigen.

2. Muss man bei Pflegegrad 2 vollständig hilflos sein?

Nein, das ist nicht erforderlich. Viele Menschen mit Pflegegrad 2 können noch einzelne Aufgaben selbst erledigen, brauchen aber in mehreren Bereichen regelmäßig Unterstützung.

3. Welche Fähigkeiten sind bei Pflegegrad 2 oft eingeschränkt?

Häufig geht es um Probleme bei der Mobilität, der Körperpflege, dem Anziehen, der Medikamenteneinnahme oder der Alltagsorganisation. Auch Orientierungsschwierigkeiten oder psychische Belastungen können eine Rolle spielen.

4. Reicht eine einzige Einschränkung für Pflegegrad 2 aus?

In der Regel nicht. Entscheidend ist das Gesamtbild, also ob in mehreren Lebensbereichen eine spürbare und wiederkehrende Hilfe nötig ist.

5. Wird bei der Einstufung nur auf körperliche Probleme geschaut?

Nein, es werden auch geistige, psychische und krankheitsbedingte Einschränkungen berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel Vergesslichkeit, Unsicherheit im Alltag, Ängste oder Probleme bei der Organisation von Therapien.

6. Welche Unterstützung gibt es bei Pflegegrad 2?

Mit Pflegegrad 2 können Leistungen der Pflegeversicherung beansprucht werden, etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder der Entlastungsbetrag. Welche Hilfe genutzt wird, hängt von der persönlichen Situation und dem Unterstützungsbedarf ab.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zur Pflegebedürftigkeit und zur Systematik der fünf Pflegegrade. Dort wird erläutert, dass die Pflegegrade nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten eingeteilt werden und dass für Leistungen in der Regel eine voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten vorliegen muss.

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Putzen, Einkaufen, Wäsche: Anspruch bei Schwerbehinderung auf eine Haushaltshilfe

Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen oder Mahlzeiten zubereiten: Was im Alltag selbstverständlich wirkt, kann bei einer Schwerbehinderung schnell zur Belastung werden. Dann stellt sich die Frage, wer die notwendige Hilfe bezahlt und welche Stelle überhaupt zuständig ist.

Eine pauschale „Haushaltshilfe für Schwerbehinderte“ gibt es nicht. Auch ein GdB von 50, 70 oder 100 führt nicht automatisch zu einem Anspruch. Entscheidend ist, warum die Hilfe benötigt wird, wie lange der Bedarf besteht und ob zusätzlich ein Pflegegrad vorliegt. Je nach Situation kommen Krankenkasse, Pflegekasse, Eingliederungshilfe oder Sozialhilfe infrage.

Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht

Der Schwerbehindertenausweis bringt verschiedene Nachteilsausgleiche, finanziert aber nicht automatisch eine Putzhilfe. Wer nach einer Operation vorübergehend keinen Haushalt führen kann, sollte deshalb zuerst die Krankenkasse prüfen.

Wer dauerhaft Hilfe beim Putzen, Einkaufen oder bei der Wäsche benötigt, sollte dagegen einen Pflegegrad beantragen. Wer wegen einer Behinderung umfassendere Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben braucht, kann zusätzlich Leistungen der Eingliederungshilfe prüfen lassen.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse kann eine Haushaltshilfe übernehmen, wenn Versicherte ihren Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung, einer schweren Krankheit, einer akuten Verschlechterung oder bestimmter medizinischer Behandlungen vorübergehend nicht weiterführen können. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht dieser Anspruch auch dann, wenn kein Kind im Haushalt lebt.

Bei schwerer Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung kann die Haushaltshilfe grundsätzlich bis zu vier Wochen gewährt werden. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes und hilfebedürftiges Kind im Haushalt, kann sich der Zeitraum auf bis zu 26 Wochen verlängern.

Für Erwachsene fällt grundsätzlich eine Zuzahlung an. Sie beträgt zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Tag. Krankenkassen dürfen über ihre Satzung außerdem zusätzliche Leistungen anbieten, sodass sich ein Antrag auch in Grenzfällen lohnen kann.

Pflegegrad 1: 131 Euro Entlastungsbetrag

Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können 2026 monatlich bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag nutzen. Damit lassen sich unter anderem anerkannte Hilfen für die Wohnungsreinigung, Wäsche, Einkäufe, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie Betreuung und Alltagsbegleitung finanzieren.

Nicht jede privat beschäftigte Reinigungskraft darf jedoch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. In der Regel muss der Anbieter nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein, weshalb Betroffene vor der Beauftragung bei ihrer Pflegekasse nachfragen sollten.

Pflegegrad 2 bis 5: Mehr Geld für Hilfe im Haushalt

Ab Pflegegrad 2 stehen zusätzlich ambulante Pflegesachleistungen zur Verfügung. 2026 beträgt der monatliche Höchstbetrag bei Pflegegrad 2 bis zu 796 Euro, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro.

Pflege- und Betreuungsdienste können daraus auch Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen. Wer gleichzeitig Pflegegeld erhält, muss allerdings beachten, dass sich dieses anteilig verringern kann, wenn Pflegesachleistungen genutzt werden.

Bis zu 40 Prozent zusätzlich für Alltagshilfen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent ihres nicht genutzten Sachleistungsbudgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Bei vollständig ungenutzten Pflegesachleistungen entspricht das bei Pflegegrad 2 maximal 318,40 Euro, bei Pflegegrad 3 bis zu 598,80 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 743,60 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 919,60 Euro monatlich.

Dieser sogenannte Umwandlungsanspruch kann besonders interessant sein, wenn jemand vor allem Hilfe beim Einkaufen, Putzen oder bei anderen Alltagstätigkeiten benötigt.

Wer Pflegegeld bezieht, sollte sich jedoch vorher beraten lassen, weil sich die Nutzung des Umwandlungsanspruchs auf dessen Höhe auswirken kann.

Praxisbeispiel: Nina, 42, aus Tübingen

Das folgende Beispiel ist fiktiv, aber realitätsnah. Nina ist 42 Jahre alt, lebt allein in Tübingen und hat einen GdB von 70. Wegen ihrer körperlichen Einschränkungen kann sie schwere Einkäufe kaum tragen und größere Reinigungsarbeiten nur noch eingeschränkt erledigen.

Zunächst hat Nina keinen Pflegegrad. Ihr GdB von 70 allein verschafft ihr deshalb keinen monatlichen Zuschuss für eine Putzkraft. Nach einer ambulanten Operation kann sie ihren Haushalt vorübergehend jedoch überhaupt nicht mehr führen und beantragt deshalb bei ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe.

Später bleiben ihre Einschränkungen dauerhaft bestehen. Nina benötigt regelmäßig Unterstützung bei der Reinigung, der Wäsche und beim Einkaufen und beantragt deshalb einen Pflegegrad. Für dieses fiktive Beispiel nehmen wir an, dass die Pflegekasse Pflegegrad 2 anerkennt.

Damit kann Nina unter anderem den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat einsetzen. Zusätzlich stehen ihr bei Pflegegrad 2 bis zu 796 Euro Pflegesachleistungen zur Verfügung. Nutzt sie dieses Budget nicht vollständig, kann sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 318,40 Euro monatlich über den Umwandlungsanspruch für anerkannte Alltagshilfen einsetzen.

Ninas Fall zeigt: Nicht der Schwerbehindertenausweis bestimmt, wer die Haushaltshilfe bezahlt. Maßgeblich ist, welche konkrete Leistung sie benötigt und welche gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Wann hilft die Eingliederungshilfe?

Auch die Eingliederungshilfe kann Unterstützung im Haushalt finanzieren. § 78 SGB IX nennt die Haushaltsführung ausdrücklich als möglichen Bestandteil von Assistenzleistungen und eröffnet damit Hilfen, wenn Menschen wegen ihrer Behinderung Unterstützung bei der selbstbestimmten Alltagsbewältigung benötigen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Mensch mit Schwerbehinderung automatisch Anspruch auf eine Reinigungskraft hat. Die zuständige Stelle prüft den individuellen Teilhabebedarf und berücksichtigt, ob die Haushaltshilfe Teil einer umfassenderen behinderungsbedingten Assistenz ist.

Wann kann das Sozialamt zahlen?

§ 70 SGB XII sieht eine Hilfe zur Weiterführung des Haushalts vor. Sie kann infrage kommen, wenn jemand seinen Haushalt nicht selbst führen kann und auch andere Haushaltsangehörige diese Aufgabe nicht übernehmen können.

Die Leistung soll grundsätzlich eine bestehende Haushaltsführung sichern. Eine längerfristige Unterstützung kann insbesondere dann relevant werden, wenn sie eine stationäre Unterbringung verhindert oder verzögert. Da es sich um Sozialhilfe handelt, prüft das Amt zusätzlich die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen und mögliche vorrangige Ansprüche.

Bedarf möglichst konkret beschreiben

Betroffene sollten im Antrag nicht nur schreiben, dass sie eine Haushaltshilfe benötigen. Sinnvoller ist es, genau zu schildern, welche Tätigkeiten nicht mehr möglich sind und wie häufig Unterstützung erforderlich ist.

Wer beispielsweise nicht mehr selbst putzen, schwere Einkäufe tragen, Wäsche aufhängen oder Mahlzeiten zubereiten kann, sollte genau diese Einschränkungen benennen. Je konkreter der tatsächliche Bedarf beschrieben wird, desto leichter kann die zuständige Stelle prüfen, welche Leistung infrage kommt.

FAQ zur Haushaltshilfe bei Schwerbehinderung Bekomme ich mit GdB 50 automatisch eine Haushaltshilfe?

Nein. Ein GdB allein reicht nicht aus. Entscheidend sind der konkrete Hilfebedarf und die Voraussetzungen der jeweiligen Leistung.

Kann ich die 131 Euro für eine private Putzkraft nutzen?

Nicht automatisch. Für den Entlastungsbetrag muss der Anbieter in der Regel nach Landesrecht anerkannt sein.

Wer zahlt ohne Pflegegrad?

Bei vorübergehendem Bedarf kann die Krankenkasse zahlen. Bei dauerhaftem Bedarf sollten Pflegegrad, Eingliederungshilfe und gegebenenfalls Sozialhilfe geprüft werden.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium für Gesundheit: Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, bundesgesundheitsministerium.de
Bundesministerium für Gesundheit: Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag, bundesgesundheitsministerium.de

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Neue US-Enthüllungen: So vertuschten die Geheimdienste die korrupten Machenschaften des Biden-Clans in der Ukraine

Neue von der US-Bundesregierung freigegebene Dokumente belasten die US-Geheimdienste aus der Zeit von Trumps Amtsvorgänger Joe Biden. Unter anderem förderten diese hochbrisante Details zu einer Operation mit dem Namen “Round River” ans Licht: Die US-Geheimdienste verfügten offenbar über nicht weniger 14 Informanten zum ukrainischen Korruptionsskandal um die Familie Biden, doch die Enthüllungen blieben unter Verschluss und […]

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Krankenkasse verschenkt Geld wenn man Kasse nicht wechselt – Das urteilte jetzt das Gericht

Gesetzliche Krankenkassen dürfen Versicherte nicht mit geldwerten Geschenken, auf die kein Anspruch besteht, von einem Kassenwechsel abhalten. Es handelt sich hierbei um unlautere geschäftliche Handlungen, die wettbewerbswidrig und damit unzulässig sind, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem am 13. August 2026, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 5 KR 126/26 ER).

Geldgeschenke für unterlassenen Krankenkassenwechsel

Die antragstellende große Krankenkasse hatte in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes angeführt, dass eine andere Krankenkasse sich wettbewerbswidrig verhält. Sie legte hierzu mehrere E-Mails vor, aus denen sich ergab, dass die Wettbewerberin Versicherte von einem Krankenkassenwechsel abhält, indem sie ihnen Geschenke macht, auf die laut ihrer Satzung kein Anspruch besteht.

So hatte danach ein Versicherter seine Kündigung zurückgenommen, nachdem ihm ein Zuschuss zu einer besonderen Leistung ausgezahlt worden ist. Laut Satzung hätte der Versicherte darauf keinen Anspruch gehabt. Als dieser erneut die Krankenkasse wechseln wollte, wurde ihm einer E-Mail zufolge erneut eine besondere Leistung in Aussicht gestellt. Der Versicherte kündigte dennoch.

In einem weitere Fall wurden einem Versicherten rückwirkende Bonusvorauszahlungen und eine Prämienzahlung angeboten, wenn er auf eine Kündigung verzichtet. Auch hier gab es für die geldwerten Geschenke keinen Anspruch.

Die antragstellende Krankenkasse bat um einstweiligen Rechtsschutz. Denn bei Kündigungen von Versicherten wirkt sich dies unmittelbar finanziell auf die Krankenkasse aus. So ist die Zahl der Versicherten einer Krankenkasse entscheidend für die Höhe ihres Anspruchs auf Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds.

LSG München: Krankenkasse handelt sonst wettbewerbswidrig

Das erstinstanzlich zuständige LSG gab mit Beschluss vom 27. Juli 2026, dem Antrag statt. Es verpflichtete die andere Krankenkasse, Versicherten zur Vermeidung eines Kassenwechsels keine geldwerten Vorteile zu versprechen, obwohl darauf kein Anspruch besteht. Solch ein Vorgehen sei wettbewerbswidrig.

Halte sich die Krankenkasse nicht an diese Anordnung, könne für jeden Einzelfall ein Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro fällig werden. Ersatzweise sei auch Ordnungshaft von drei Monaten möglich, welche beim Krankenkassenvorstand zu vollziehen ist.

Inwieweit die von der antragstellenden Krankenkasse vorgebrachten Angaben bewiesen werden können, muss das LSG im noch offenen Hauptsacheverfahren entscheiden (Az.: L 5 KR 159/26 KL). fle

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Bundesregierung stimmt Reform der Nachrichtendienste zu

Transition News - 13. August 2026 - 12:37

Gestern hat die Bundesregierung einer weitreichenden Reform der Nachrichtendienste zugestimmt. Zuvor wurde die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eingebrachte Vorlage vom Kabinett gebilligt. Der Ball liegt nun bei Bundestag und Bundesrat. Geplant ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Ein guter Grund für die Annahme des Gesetzes lieferte der Drohnenvorfall Anfang August am Leipziger Flughafen. Obwohl die Täterschaft unbekannt bleibt, sprach der Sicherheitspolitiker Mark Henrichmann gegenüber der Rheinischen Post von einer angeblich neuen Qualität hybrider Bedrohungen (wir berichteten). Auch laut dem Bundeskanzler Friedrich März hat sich die Sicherheitslage verändert, wobei implizit natürlich insbesondere eine angebliche Bedrohung durch Russland gemeint ist.

Nach dem neuen Gesetz sollen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) neue Befugnisse erhalten. Sie sollen künftig nicht mehr nur beobachten, auswerten und informieren, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch agieren können. Wie Die Zeit erklärt, könnten die Nachrichtendienste somit auch die Infrastruktur von Angreifern stören. Sie sollen sogar gegen sie gerichtete Falschinformationen verbreiten dürfen.

Laut dem Ex-Geheimagenten und Kriminalisten Leo Martin handelt es sich also um einen Paradigmenwechsel. In einem Focus-Beitrag bestreitet er aber, dass neue Befugnisse allein einen Vorfall wie in Leipzig verhindert hätten. Trotzdem erachtet er es als Problem, dass die deutschen Nachrichtendienste nicht aktiv werden könnten, denn «unsere Gegner spielen längst offensiv». In seinen nahezu zehn Jahren bei einem deutschen Nachrichtendienst habe er gelernt, dass die Information alleine wenig Wert hat, wenn daraus nicht die richtige Handlung folgt. Er stellt aber klar:

«Hier muss man zwei Dinge auseinanderhalten: Ein Nachrichtendienst ist keine Schattenarmee. Und neue Befugnisse bedeuten keineswegs, dass deutsche Agenten künftig nach Belieben Infrastruktur im Ausland sabotieren könnten. Der Gesetzentwurf schafft vielmehr Voraussetzungen für begrenzte aktive Maßnahmen und Eingriffe, gerade auch im digitalen Raum. Die öffentliche Debatte reicht dabei von Eingriffen in fremde IT-Systeme bis zur Störung gegnerischer Operationen.»

Martin weist auch auf die nötige Kontrolle der Nachrichtendienste hin, die umso wichtiger sei, je mehr diese Dienste zum Akteur würden. Deshalb sei im Gesetzentwurf auch ein Umbau der Kontrollarchitektur vorgesehen. Unter anderem soll die Rolle des Unabhängigen Kontrollrats gestärkt werden. Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen würden allerdings einzelne Kontroll- und Grundrechtsregelungen des Entwurfs deutlich kritisieren. Martin resümiert:

«Diese Diskussion ist keine lästige Nebenfrage. Sie gehört zum Kern der Reform. Ein demokratischer Nachrichtendienst muss zwei Dinge gleichzeitig können: heimlich und wirksam arbeiten – und trotzdem rechtsstaatlich kontrolliert werden. Das ist schwieriger, als es klingt.»

Markus Klöckner erachtet das Vorhaben, die Nachrichtendienste zu echten Geheimdiensten umzubauen, als «desaströs». In den NachDenkSeiten gibt er zu bedenken:

«Gewiss: Die Bundesrepublik ist nicht die DDR. Und heute ist auch nicht gestern. Diese Tatsachen schließen allerdings gewisse Bedenken nicht aus. Sind die Fesseln der Nachrichtendienste erst einmal rechtlich und politisch gelöst, besteht die Gefahr, dass die Entwicklung weitergeht. Wird die Politik unter gewissen Vorzeichen die Geheimdienste als Rammbock gegen unliebsame Gruppen, Bewegungen und Bürger benutzen?»

Klöckner räumt zwar ein, dass in Deutschland auch fremde Mächte operieren und dass es tatsächlich bisweilen reale Gefahren gibt. Es verstehe sich von selbst, dass Sicherheitsbehörden die Möglichkeiten haben sollen, diesen Gefahren entgegenzutreten.

Er ist jedoch der Ansicht, dass die «Gefahrenebene» oft von einem undurchsichtigen Dunstkreis umgeben ist. Er erinnert dabei unter anderem an das «Celler Loch», den NSU und an «aus dem Ruder laufende V-Leute». «Was ist real? Was politisch konstruiert?», fragt Klöckner und ergänzt:

«Alleine die Sauereien, die sich aus der Betrachtung ‹echter Geheimdienste› im Ausland zeigen (Stichwort etwa: Iran-Contra), muss Deutschland ein Warnsignal sein. Welche Institution wäre in der Bundesrepublik einer politischen Geheimdienstmacht gewachsen? Wer wollte ihr Einhalt gebieten?»

Kritik am neuen Gesetz kommt indes auch von der Opposition. Laut der Tagesschau sind die Grünen der Ansicht, dass die dann mächtigeren Dienste nicht ausreichend kontrolliert würden. Auch befürchten sie, dass die strikte Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei aufgeweicht werden könnte. So habe der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz im ARD-Morgenmagazin erklärt:

«Dobrindt versucht mit dieser Reform, diese Trennung zu verwischen. Zukünftig sollen Agenten auch gegen Bürgerinnen und Bürger wirken können – ohne dass das wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolgt.»

FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Dobrindt hingegen einen «historischen Tabubruch» vor. Er macht historische Gründe für die strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei aus. Gegenüber der Augsburger Allgemeinen sagte er:

«Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei. Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.»

Die Tagesschau erläutert, dass das Trennungsgebot «als Lehre aus dem Nationalsozialismus» gelte, als die Gestapo durch weitreichende Befugnisse brutal gegen politische Gegner sowie Juden und andere Gruppen vorging.

Auch die Linke setzt ihre Kritik an diesem Punkt an. So nannte die Innenpolitikerin Clara Büngerdas das Vorhaben «geschichtsvergessen und verantwortungslos» und stellte klar:

«Wer Nachrichtendiensten operative Eingriffsrechte, Sabotagebefugnisse und staatliche Hackbacks an die Hand gibt, plant eine neue deutsche Geheimpolizei.»

Und laut dem verteidigungspolitischen Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Ulrich Thoden, fehlt die Rechtsstaatlichkeit. Was komplett fehlt, seien «sowohl die parlamentarische Kontrolle als auch die Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten». Im Morgenmagazin habe er erklärt, dass das Eingriffe in das Privatleben von Bürgerinnen und Bürgern ermögliche. Zum Beispiel könnten diese ausgespäht werden.

Auch der AfD zufolge sind die Persönlichkeitsrechte der Bürger in Gefahr. Sie stellt sich gegen den Gesetzentwurf.

Gemäß dem Ex-Agenten Martin ist die entscheidende Frage am Ende nicht, ob Deutschland einen stärkeren Geheimdienst bekommt. Das Land brauche keinen allmächtigen Geheimdienst, sondern einen, «der das Richtige darf, das Richtige kann – und im entscheidenden Moment schnell genug handelt». Das beste Wissen über einen drohenden Angriff nützte nichts, wenn man erst handeln darf, wenn er bereits passiert ist. Martin schließt:

«Die entscheidende Frage ist, ob Deutschland bereit ist, schneller Erkenntnisse zusammenzuführen, Verantwortung zu übernehmen und innerhalb klarer rechtsstaatlicher Grenzen zu handeln. Denn ein Geheimdienst ist immer nur so gut, wie er geführt wird.»

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Vladimir Putin spoke on the telephone with Great Patriotic War veteran Yevgeny Znamensky

PRESIDENT OF RUSSIA - 13. August 2026 - 12:30

The President spoke on the telephone with veteran of the Great Patriotic War, participant in the Battles of Stalingrad and Berlin Yevgeny Znamensky, who turned 101 on August 13.

The President cordially congratulated Yevgeny Znamensky on his birthday, offering his best wishes.

Earlier, the President sent a message of congratulations, thanking Yevgeny Znamensky, in particular, for his feats of arms during the war and labour achievements in peaceful time, as well as for his contribution to the patriotic education of the younger generation of Russian citizens.

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Korkmaz: Der Staat muss die kurdische Freiheitsbewegung erstmals als Gegenüber anerkennen

Der Wissenschaftler Dr. Toros Korkmaz sieht im Rahmengesetz für den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft trotz bestehender Defizite einen historischen Bruch in der staatlichen Politik gegenüber der kurdischen Frage. Seine Bedeutung liege vor allem darin, dass der türkische Staat die kurdische Freiheitsbewegung erstmals als politisches Gegenüber behandeln müsse.

Drei Lesarten des Rahmengesetzes

Korkmaz unterscheidet drei politische Reaktionen auf die neue gesetzliche Regelung. Nationalistische Kreise sähen darin eine Legitimierung der PKK und eine Gefahr für die territoriale Einheit der Türkei. Andere wiederum werfen der kurdischen Freiheitsbewegung und der DEM-Partei vor, sich dem Staat unterworfen zu haben. Korkmaz hält eine dritte Lesart für realistischer: Das Rahmengesetz könne einen rechtlichen Boden für eine Lösung der kurdischen Frage auf Grundlage von Gleichheit, Demokratie und Frieden schaffen. „Seit Gründung der Republik hat der türkische Staat die kurdische Existenz und Identität ignoriert und geleugnet. Nun ist er zum ersten Mal in seiner Geschichte gezwungen, die kurdische Freiheitsbewegung als Gegenüber anzuerkennen.“

Toros Korkmaz | Foto: privat

Sicherheitssprache trifft auf politische Öffnung

Diesen Wandel macht der armenischstämmige Politikwissenschaftler und Autor, der an der Universität Zürich zum Thema „Construction of a public Armenian identity in Turkey“ promovierte, an einem grundlegenden Widerspruch des Gesetzes fest. Einerseits hält es an der klassischen Sicherheitssprache des Staates fest, andererseits eröffnet es konkrete Möglichkeiten für den Übergang in die demokratische Politik. „Auch wenn die Bestimmungen des Rahmengesetzes den Begriff einer ‚terrorfreien Türkei‘ verwenden und PKK und KCK als Terrororganisationen bezeichnen, eröffnen dieselben Bestimmungen in der konkreten Praxis Tausenden Menschen die Möglichkeit, nach Türkiye zurückzukehren und sich politisch zu betätigen“, erklärt Korkmaz.

Davon könnten nach seiner Einschätzung politische Gefangene betroffen sein, die wegen PKK- oder KCK-Zusammenhängen verurteilt wurden, ebenso wie Tausende Politiker:innen und Aktivist:innen im europäischen Exil. Auch für PKK-Kader könne sich eine Rückkehrperspektive eröffnen, wobei die Führungsebene in Qendîl zunächst ausgenommen sei.

Rückkehr und Entwaffnung gleichzeitig absichern

Bedenklich ist für Korkmaz allerdings die vorgesehene Reihenfolge. „Der problematischste Aspekt des Textes besteht darin, dass die rechtlichen Veränderungen, die diesen qualifizierten Kadern die Rückkehr und politische Betätigung ermöglichen sollen, zunächst an die Bedingung geknüpft werden, dass die PKK sich selbst auflöst und ihre Waffen abgibt.“

Statt einseitiger Vorleistungen fordert Korkmaz einen parallelen rechtlichen Prozess: „Meiner Ansicht nach ist eine Regelung zwingend erforderlich, durch die die Erfüllung dieser Bedingung und die rechtlichen Veränderungen gleichzeitig stattfinden können.“ Eine weitere Leerstelle sieht er beim kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan: „Der Text des Rahmengesetzes sagt nichts über den rechtlichen Status des PKK-Gründers und darüber, dass er unter Bedingungen vollständiger Freiheit politisch tätig sein kann. Auch das muss sich ändern.“

Internationale Kräfteverhältnisse

Korkmaz betrachtet die Entwicklung zugleich vor dem Hintergrund der internationalen Kräfteverschiebungen. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine sowie der Krieg Israels und der USA gegen Iran hätten die geostrategische Bedeutung der Türkei erhöht. Zugleich habe sich die Unterstützung von US-Präsident Donald Trump für die Regierung von Recep Tayyip Erdoğan verstärkt. Für Korkmaz spricht dieser Kontext gegen die Annahme, der gegenwärtige Prozess sei schlicht aus einer Schwäche des türkischen Staates entstanden: „Dass die kurdische Freiheitsbewegung in einem solchen internationalen politischen Umfeld, das den türkischen Staat und das Erdoğan-Regime stärkt, bestehen und ihre Existenz behaupten konnte, ist ein Erfolg, der nicht unterschätzt werden darf.“

„Entscheidend ist die langfristige Strategie“

Aus dieser Einschätzung leitet Korkmaz auch seine Perspektive auf den weiteren Prozess ab. „Es sollte nicht vergessen werden, dass politische Errungenschaften nicht durch kurzfristige taktische Rückzüge oder Zugeständnisse bestimmt werden, sondern durch langfristige, richtige, entschlossene und kontinuierliche Strategien.“ Dafür müssten politische Kräfte mit ähnlichen gesellschaftlichen Zielen möglichst koordiniert handeln. Korkmaz fordert insbesondere linke, demokratische und sozialistische Kräfte in Türkiye dazu auf, gemeinsam mit der kurdischen Freiheitsbewegung auf einer „dritten Linie“ politischen Kampf zu führen. Konstruktive Kritik schließe eine solche Zusammenarbeit ausdrücklich nicht aus.

Wie weit das Rahmengesetz tatsächlich zu Gleichheit, Freiheit und Frieden führt, hängt für Korkmaz deshalb auch vom gesellschaftlichen Kräfteverhältnis ab: „Ob die Umsetzung und der Umfang des Rahmengesetzes ein Umfeld wirklicher Gleichheit, Freiheit und des Friedens schaffen können, wird von der Stärke des Kampfes abhängen, der dafür geführt wird.“ Notwendig sei letztlich eine politische Auseinandersetzung, die auch die seit Gründung der Republik bestehende staatliche Tradition gegenüber den verschiedenen Bevölkerungsgruppen grundlegend verändert.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ein-tausend-kilometer-langer-weg-beginnt-mit-einem-einzigen-schritt-52347 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/catherine-malabou-an-Ocalan-diese-jungste-entwicklung-ist-ein-sieg-52428 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kon-med-auf-das-rahmengesetz-mussen-politische-schritte-folgen-52427 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/turkisches-parlament-verabschiedet-rahmengesetz-fur-den-friedensprozess-52410

 

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Gericht lässt Umweltfolgen des Geothermieprojekts in Xwarik untersuchen

Der Widerstand gegen das geplante Geothermieprojekt in Xwarik bei Gimgim (tr. Varto) erreicht nach mehr als drei Monaten Zeltwache eine neue Etappe. Das Verwaltungsgericht in der benachbarten Provinz Çewlîg (Bingöl) hat im Verfahren gegen das Vorhaben des US-Unternehmens IGNIS H2 Energy eine Ortsbesichtigung und eine Untersuchung durch Sachverständige angeordnet. Erst nach Vorlage des Gutachtens soll über den Antrag auf Aussetzung des Projekts entschieden werden. Die Bevölkerung von Xwarik wehrt sich seit Monaten gegen die geplante Erkundung geothermischer Ressourcen. Am 3. Mai errichteten Dorfbewohner:innen eine Zeltwache, um ihre Lebensräume und Lebensgrundlagen gegen das Projekt zu verteidigen.

Umweltfolgen sollen vor Ort untersucht werden

Gegenstand des Verfahrens ist die behördliche Entscheidung, für das Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verlangen. Die Dorfbewohner:innen fordern deren Aufhebung und haben zugleich beantragt, den Vollzug bis zur gerichtlichen Entscheidung auszusetzen. Das Verwaltungsgericht kam nun zu dem Schluss, dass zur Klärung des Falls eine technische Untersuchung vor Ort notwendig ist. Sachverständige sollen insbesondere mögliche Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen, Wälder, Grundwasser, biologische Vielfalt sowie Flora und Fauna untersuchen.

 


Geprüft werden soll außerdem, ob die im Projektplan vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz vor Umweltschäden wissenschaftlich und technisch ausreichen. Auf Grundlage der Untersuchung soll auch bewertet werden, ob angesichts der möglichen Folgen nicht doch eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Über den beantragten Projektstopp will das Gericht erst entscheiden, wenn das Gutachten vorliegt und mögliche Einwände der Verfahrensparteien geprüft wurden.

Wasser, Weiden und Artenvielfalt in Gefahr

Die Klage der Dorfbewohner:innen richtet sich insbesondere gegen die unzureichende Bewertung der ökologischen Folgen des Projekts. Das vorgesehene Gebiet umfasst Wald-, Weide- und Landwirtschaftsflächen und dient zugleich als Lebensraum geschützter Tierarten. Dazu gehören Wildziegen, Gämsen und Luchse. Auch die Lebensgrundlagen der Bevölkerung sind unmittelbar mit dem betroffenen Naturraum verbunden. Viehzucht, Imkerei und Landwirtschaft gehören zu den wichtigsten Erwerbsquellen in der Region. Die Kläger:innen warnen zudem vor möglichen Belastungen durch Schwermetalle und Schwefelwasserstoff infolge der Bohrarbeiten. Im Projektgebiet befinden sich darüber hinaus archäologische Stätten und weitere geschützte Kulturgüter.

„Wir werden Gimgim nicht verlassen“

Während das Gerichtsverfahren weiterläuft, setzen die Dorfbewohner:innen ihre Zeltwache in Xwarik fort. Aslan Turan, der sich an dem Widerstand beteiligt, verbindet den Kampf gegen das Geothermieprojekt auch mit den Erfahrungen früherer Eingriffe in die Region. „Unsere wichtigste Forderung ist, dass unsere Luft und unser Wasser geschützt werden. Wir glauben, dass mit diesen Projekten die Region erneut entvölkert werden soll. Dagegen wehren wir uns, und wir werden Gimgim nicht verlassen“, sagte Turan.

Bereits durch den Bau von Staudämmen seien zahlreiche Dörfer entvölkert worden, ohne dass die Bevölkerung davon profitiert habe. Das Geothermieprojekt betreffe deshalb nicht nur einzelne Dörfer, sondern die ökologische und wirtschaftliche Zukunft der gesamten Region. „Wir wollen eine saubere Natur und saubere Luft. Wenn dieses Projekt umgesetzt wird, werden Natur, Wasser und Lebewesen geschädigt“, sagte Turan. Die Bevölkerung werde ihre Lebensräume nicht wirtschaftlichen Interessen überlassen und den Widerstand fortsetzen.

Von der bevorstehenden Ortsbesichtigung erwarten sich die Dorfbewohner:innen eine Bestätigung ihrer Einwände gegen das Projekt. Zugleich ruft Turan dazu auf, den Widerstand über Xwarik und Gimgim hinaus zu unterstützen: „Wir bleiben hier, bis wir etwas erreicht haben. Wir wollen dieses Land unseren Kindern und der Zukunft sauber hinterlassen.“

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/dorfer-tragen-protest-gegen-geothermieprojekt-in-gimgim-gemeinsam-weiter-52093 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/us-unternehmen-will-sich-in-verfahren-gegen-geothermieprojekt-einschalten-51494 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/bohrtag-in-gimgim-bevolkerung-setzt-widerstand-gegen-geothermieprojekt-fort-51669

 

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War der Drohnenvorfall von Leipzig ein Versuch der Einmischung in die anstehenden Wahlen?

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 13. August 2026 - 11:54
In der „Zeit“ ist ein Artikel erschienen, der über neue Informationen über den Drohnenvorfall von Leipzig berichtet, der seit einer Woche Schlagzeilen macht. Während deutsche offizielle Stellen sich über die Frage der Täterschaft bedeckt halten, suggerieren deutsche Medien, dass Russland hinter dem Vorfall steckt, weil es ukrainische Transportflugzeuge angreifen wollte, die in Leipzig stationiert und […]
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Grundsicherung: Jobcenter kürzt Unterkunftskosten und missachtet eigene städtische Kostenfestsetzung

Vier Kammern des Sozialgerichts Leipzig haben dem Jobcenter Leipzig innerhalb weniger Monate Grenzen bei der Kürzung von Unterkunftskosten gesetzt. Betroffen waren Menschen, die nicht in gewöhnlichen Mietwohnungen, sondern in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig lebten. Die Besonderheit: Die Bewohner konnten über die Höhe ihrer Unterkunftskosten überhaupt nicht verhandeln, weil die Stadt die Gebühren selbst festsetzte.

Trotzdem erkannte das Jobcenter die von der Stadt verlangten Beträge teilweise nicht vollständig an. Die Richter kamen in vier Eilverfahren zu dem Ergebnis, dass die tatsächlichen Gebühren im Regelfall berücksichtigt werden müssen. Für Betroffene ist die Rechtsprechung besonders interessant, weil sie zeigt, dass kommunale Mietgrenzen nicht schematisch auf jede Art von Unterkunft übertragen werden dürfen.

Stadt Leipzig verlangt 616,53 Euro pro Person

Die Stadt Leipzig unterhält Gemeinschaftsunterkünfte unter anderem für wohnungslose Menschen sowie für bestimmte ausländische Personen. Für die Nutzung solcher Unterkünfte erhebt die Kommune Gebühren auf Grundlage einer Satzung. Nach den Angaben des Sozialgerichts belief sich die Gebühr in den entschiedenen Verfahren auf monatlich 616,53 Euro je Person.

Damit unterscheidet sich die Situation deutlich von einem gewöhnlichen Mietverhältnis. Ein Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft kann weder mit einem Vermieter über die Miete verhandeln noch innerhalb der Einrichtung einfach ein preiswerteres Zimmer auswählen. Wer seine Unterkunftskosten tatsächlich reduzieren will, müsste regelmäßig eine andere Wohnung oder Unterkunft finden.

Die Behörde hielt aber die tatsächlichen Aufwendungen für teilweise unangemessen und verlangte von den Betroffenen eine Senkung ihrer Unterkunftskosten. Grundlage dafür waren die seit dem 1. Dezember 2025 geltenden Leipziger Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten.

Die eigene Richtlinie der Stadt spricht für die Betroffenen

Die Leipziger Verwaltungsrichtlinie enthält jedoch eine Besonderheit für sogenannte irreguläre Unterkünfte. Dazu gehören beispielsweise Gemeinschaftsunterkünfte, Notschlafstellen für Wohnungslose oder Einrichtungen zum Schutz vor Gewalt. Dort sollen im Regelfall die tatsächlichen beziehungsweise pauschalierten Unterkunftskosten anerkannt werden.

Die vier Kammern des Sozialgerichts Leipzig nahmen diese kommunale Vorgabe ernst. Nach ihrer Einschätzung waren die tatsächlichen Nutzungsgebühren deshalb bereits aufgrund der eigenen Verwaltungsrichtlinie als angemessen anzusehen. Nur bei besonderen Umständen könne von dieser Regel abgewichen werden.

Über diese Leipziger Entscheidungen hatte Gegen-Hartz bereits ausführlich berichtet. Der Beitrag „Bürgergeld: Jobcenter muss trotz nicht nachgewiesener Wohnungssuche die höheren Mietkosten tragen“ erläutert insbesondere, weshalb eine nicht vollständig dokumentierte Wohnungssuche nach Auffassung der Gerichte noch keinen Ausnahmefall begründet.

Vier Kammern entscheiden gegen die Kürzungspraxis

Bemerkenswert ist, dass nicht nur eine einzelne Kammer des Sozialgerichts zu diesem Ergebnis kam. Entscheidungen ergingen am 3. November 2025, am 16. Februar 2026, am 24. März 2026 und am 30. März 2026. Beteiligt waren die 15., 19., 7. und 28. Kammer des Sozialgerichts Leipzig.

Die Aktenzeichen lauten S 15 AS 1165/25 ER, S 19 AS 187/26 ER, S 7 AS 402/26 ER und S 28 AS 295/26 ER. In allen vier Verfahren ging es um einstweiligen Rechtsschutz. Die Gerichte trafen daher vorläufige Entscheidungen, damit die Betroffenen nicht bis zum Abschluss möglicherweise langwieriger Hauptsacheverfahren mit erheblichen finanziellen Lücken leben mussten.

Eine abschließende höchstrichterliche Klärung dieser speziellen Leipziger Fallgestaltung liegt bislang nicht vor. Nach dem Stand vom 12. August 2026 war auch keine veröffentlichte Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts oder des Bundessozialgerichts zu dieser konkreten Praxis bekannt.

Besonders drastisch war der Fall einer sechsköpfigen Familie

Wie erheblich die finanziellen Folgen einer solchen Kürzung sein können, zeigt der Fall einer sechsköpfigen Familie. Die Stadt berechnete für die Gemeinschaftsunterkunft insgesamt 3.699,18 Euro pro Monat. Das Jobcenter berücksichtigte zuletzt lediglich 1.023,42 Euro.

Damit fehlten der Familie monatlich 2.675,76 Euro für die von der Kommune verlangten Unterkunftskosten. Das Sozialgericht Leipzig verpflichtete das Jobcenter am 16. Februar 2026 im Eilverfahren dazu, die vollständige Gebühr für den festgelegten Zeitraum zu berücksichtigen.

Eine solche Differenz lässt sich offenkundig nicht dauerhaft aus dem normalen Regelbedarf finanzieren. Gerade deshalb können Entscheidungen über Unterkunftskosten unmittelbar darüber bestimmen, ob Miet- oder Gebührenschulden entstehen.

Auch Alleinstehende mussten gegen Kürzungen vorgehen

In einem weiteren Verfahren verlangte die Stadt von einem alleinstehenden Mann monatlich 616,53 Euro. Das Jobcenter erkannte dagegen lediglich 425,20 Euro an. Das Sozialgericht verpflichtete die Behörde auch hier zur vollständigen Berücksichtigung der tatsächlichen Gebühr.

Interessant war außerdem die Prüfung des Leipziger Wohnungsmarktes. Die Kammer recherchierte nach Angaben des veröffentlichten Berichts selbst auf gängigen Wohnungsportalen. Bei der Suche am 11. März 2026 fand sie demnach für einen Ein-Personen-Haushalt nur eine freie Wohnung innerhalb des von der Stadt angesetzten Preisrahmens.

Das zeigt das praktische Problem abstrakter Mietgrenzen. Ein rechnerisch festgelegter Betrag hilft einem Leistungsberechtigten wenig, wenn zu diesem Preis tatsächlich kaum eine erreichbare Wohnung angeboten wird.

Jobcenter lag in einem Fall sogar unter der eigenen Grenze

Besonders auffällig war der Fall einer alleinstehenden Frau, für deren Unterkunft ebenfalls 616,53 Euro verlangt wurden. Das Jobcenter erkannte nur 415,40 Euro an. Damit lag der berücksichtigte Betrag sogar unter der seit Dezember 2025 geltenden eigenen Angemessenheitsgrenze von 425,20 Euro.

Das Gericht beanstandete diesen Unterschied ausdrücklich. Zusätzlich hatte das Jobcenter der Frau monatlich 300 Euro als Einkommen angerechnet, obwohl die entsprechenden privaten Zahlungen im streitigen Zeitraum nicht mehr geleistet wurden. Das Gericht beseitigte deshalb sowohl die Kürzung bei den Unterkunftskosten als auch die Einkommensanrechnung.

Der Fall verdeutlicht, warum Leistungsbescheide nicht nur hinsichtlich des Gesamtbetrags geprüft werden sollten. Fehler können sich gleichzeitig bei Unterkunftskosten, Einkommen, Freibeträgen oder anderen Berechnungsposten befinden.

Eine fehlende Wohnungssuche reicht nicht automatisch für eine Kürzung

Das Jobcenter vertrat offenbar eine strengere Auffassung. Nach seiner Argumentation sollte die vollständige Übernahme nur so lange erfolgen, wie eine Senkung der Kosten nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Die Gerichte verstanden die kommunale Sonderregel jedoch anders.

Allein eine nicht lückenlos dokumentierte Wohnungssuche führt danach noch nicht automatisch dazu, dass die vollständige Kostenübernahme entfällt. Die 7. Kammer hielt einen Ausnahmefall beispielsweise dann für denkbar, wenn ein Leistungsberechtigter ein konkretes, zumutbares Wohnungsangebot ohne nachvollziehbaren Grund ablehnt.

Das ist ein erheblicher Unterschied. Die Behörde kann nicht allein aus einer unvollständigen Suchdokumentation schließen, dass die kommunal verlangten Unterkunftskosten plötzlich unangemessen werden.

Seit Juli 2026 gelten neue Regeln für Unterkunftskosten

Für heutige Fälle muss zusätzlich berücksichtigt werden, dass sich das SGB II zum 1. Juli 2026 geändert hat. Das Grundsicherungsgeld hat das Bürgergeld abgelöst, und bei den Unterkunftskosten gelten strengere Vorgaben. Während der einjährigen Karenzzeit werden Wohnkosten grundsätzlich nur noch bis zum Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze geschützt.

Liegt beispielsweise der gewöhnliche örtliche Richtwert bei 600 Euro, beträgt die neue Grenze grundsätzlich 900 Euro. Darüber hinausgehende Unterkunftskosten können nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich anerkannt werden. Familien mit Kindern und andere besondere Fallgestaltungen können dabei einen weitergehenden Schutz erhalten.

Wie die neuen Bestimmungen bei künftigen Streitigkeiten über die spezielle Leipziger Regelung für Gemeinschaftsunterkünfte im Einzelnen anzuwenden sind, wurde durch die vier älteren Beschlüsse nicht geklärt. Die Entscheidungen stammen aus der Zeit vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften, weshalb zukünftige Fälle erneut anhand des dann geltenden Rechts und der kommunalen Regelungen geprüft werden müssen.

Ausführliche Informationen zur neuen Grenze bietet der Gegen-Hartz-Beitrag „Grundsicherung: Miete über der Obergrenze – was das Jobcenter jetzt noch mehr zahlt“. Dort wird auch erklärt, wie sich die 150-Prozent-Grenze berechnet und welche Ausnahmen möglich sind.

Eine Kostensenkungsaufforderung bedeutet noch keine Kürzung

Wer ein Schreiben des Jobcenters erhält, in dem die Unterkunftskosten als zu hoch bezeichnet werden, sollte zwischen einer Kostensenkungsaufforderung und einem tatsächlichen Kürzungsbescheid unterscheiden. Eine Kostensenkungsaufforderung informiert zunächst darüber, dass die Behörde die Kosten für unangemessen hält. Die finanzielle Kürzung erfolgt dagegen durch einen entsprechenden Leistungs- oder Änderungsbescheid.

Diese Unterscheidung ist auch für Rechtsmittel wichtig. Gegen eine bloße Kostensenkungsaufforderung ist nach der dargestellten Rechtsprechung nicht derselbe Widerspruch möglich wie gegen einen Verwaltungsakt, der die Leistung tatsächlich reduziert. Gegen die anschließende Kürzungsentscheidung kann dagegen grundsätzlich vorgegangen werden.

Welche Fehler Jobcenter bei solchen Verfahren machen können, erläutert der Beitrag „Grundsicherung: Kostensenkungsaufforderung ab Juli 2026 – hier machen Jobcenter Fehler“. Gerade bei alten Richtwerten, fehlerhaften Berechnungen oder Übergangsfällen lohnt eine genaue Kontrolle.

Betroffene sollten den Berechnungsbogen genau prüfen

Bei einer Kürzung der Unterkunftskosten sollte zunächst geprüft werden, welchen Betrag das Jobcenter als tatsächliche Kosten erfasst hat. Anschließend ist zu kontrollieren, welche örtliche Angemessenheitsgrenze angesetzt wurde und ob für die konkrete Unterkunft überhaupt die gewöhnlichen Mietrichtwerte gelten.

Bei Gemeinschaftsunterkünften kommt zusätzlich die Satzung oder Verwaltungsrichtlinie der Kommune hinzu. Enthält sie besondere Bestimmungen für Gemeinschaftsunterkünfte, Notunterkünfte oder vergleichbare Wohnformen, darf dieser Abschnitt bei der Berechnung nicht übergangen werden.

Auch offensichtliche Rechenfehler können erhebliche Auswirkungen haben. Der Leipziger Fall, in dem das Jobcenter sogar unter seinem eigenen Richtwert blieb, zeigt, dass selbst scheinbar einfache Beträge kontrolliert werden sollten.

Widerspruch gegen eine tatsächliche Kürzung

Wird die Leistung bereits durch einen Bescheid gekürzt, kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Die reguläre Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung kann eine längere Frist gelten.

Eine ausführliche Anleitung bietet der Gegen-Hartz-Ratgeber „Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid“. Dort werden auch Bekanntgabefristen, Anforderungen an den Widerspruch und Möglichkeiten bei bereits abgelaufenen Fristen erklärt.

Besonders bei hohen monatlichen Unterkunftslücken kann ein normales Widerspruchsverfahren allerdings zu lange dauern. Die Leipziger Fälle zeigen deshalb auch die Bedeutung des einstweiligen Rechtsschutzes beim Sozialgericht, wenn kurzfristig erhebliche finanzielle Nachteile oder Schulden drohen.

Kommunale Vorgaben dürfen nicht widersprüchlich angewandt werden

Die Leipziger Entscheidungen zeigen ein grundsätzliches Problem der Unterkunftskosten im SGB II. Einerseits setzen Kommunen Richtwerte und teilweise sogar die Unterkunftsgebühren selbst fest. Andererseits prüfen Jobcenter, welchen Teil dieser Aufwendungen sie im Rahmen der Grundsicherung anerkennen.

Entscheidend bleibt deshalb der konkrete Wortlaut des örtlichen Konzepts. Wenn eine Kommune für bestimmte Unterbringungsformen ausdrücklich die tatsächlichen Kosten als Regelfall vorsieht, kann die Verwaltung nicht ohne weitere Begründung dieselben Grenzen verwenden wie bei gewöhnlichen Mietwohnungen. Genau dies haben vier Leipziger Kammern unabhängig voneinander hervorgehoben.

Vergleichbare Spannungen gibt es auch bei öffentlich gefördertem Wohnraum. Gegen-Hartz hat hierzu im Beitrag „Bürgergeld: Sozialwohnung kann nicht unangemessen zu teuer sein“ über Rechtsprechung berichtet, die ebenfalls das Verhältnis zwischen staatlich definierten Wohnkosten und den Grenzen der Grundsicherung behandelt.

Der Beitrag Grundsicherung: Jobcenter kürzt Unterkunftskosten und missachtet eigene städtische Kostenfestsetzung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Rentner Paul (72) sagt: 15 Posten habe ich von der Steuer abgesetzt und dadurch mehr Rente

Paul ist 72 Jahre alt, bezieht seit einigen Jahren seine gesetzliche Rente und beschäftigt sich inzwischen sehr genau mit seiner Steuererklärung. Früher, sagt er, habe er viele mögliche Abzüge schlicht übersehen.

„Ich dachte lange, als Rentner müsse ich nur meine Rente angeben und dann wäre die Sache erledigt“, erzählt Paul. Erst später habe er verstanden, dass sich gerade im Ruhestand zahlreiche Ausgaben steuerlich bemerkbar machen können.

Dabei geht es nicht darum, jeden ausgegebenen Euro vom Finanzamt zurückzubekommen. Manche Kosten vermindern das zu versteuernde Einkommen, andere können unter bestimmten Voraussetzungen direkt die berechnete Einkommensteuer senken.

Paul hat sich deshalb angewöhnt, seine Steuerunterlagen jedes Jahr systematisch zu prüfen. 15 Posten schaut er sich dabei besonders genau an.

1. Werbungskosten rund um die Rente

Bei Renteneinkünften berücksichtigt das Finanzamt grundsätzlich einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro. Paul muss dafür keine einzelnen Rechnungen nachweisen.

Er prüft trotzdem, ob seine tatsächlichen Kosten höher ausfallen. „Wenn ich wegen meiner Rente eine Beratung brauche oder Kosten wegen eines Rentenverfahrens entstehen, schaue ich mir das genau an“, sagt er.

Wichtig ist, dass die Ausgaben tatsächlich mit den Renteneinkünften zusammenhängen. Allgemeine private Rechtsberatung kann deshalb nicht ohne Weiteres als Werbungskosten der Rente angesetzt werden.

2. Beiträge zur Krankenversicherung

Zu den größeren Posten in Pauls Steuererklärung gehören seine Krankenversicherungsbeiträge. Die Beiträge zur Basisversorgung können grundsätzlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Viele Daten werden bereits elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Paul verlässt sich darauf jedoch nicht blind.

„Ich kontrolliere jedes Jahr die Jahresbescheinigung meiner Krankenkasse und vergleiche sie mit den Angaben in der Steuererklärung“, erklärt er. Er achtet dabei darauf, nur die Beiträge anzusetzen, die er tatsächlich selbst getragen hat.

3. Beiträge zur Pflegeversicherung

Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung prüft Paul jedes Jahr. Sie können ebenfalls als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Erstattungen oder Zuschüsse dürfen dabei nicht noch einmal als eigene Belastung angesetzt werden. „Gerade bei Kranken- und Pflegeversicherung kommen im Jahr hohe Summen zusammen“, sagt Paul.

Deshalb lohnt es sich aus seiner Sicht, die gemeldeten Beträge sorgfältig zu kontrollieren.

4. Haftpflicht- und Unfallversicherung

Paul besitzt außerdem eine private Haftpflichtversicherung. Solche Beiträge können grundsätzlich zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören.

Auch bestimmte Unfall- und Risikoversicherungen können steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings führen zusätzliche Versicherungen nicht automatisch zu einer zusätzlichen Steuerersparnis.

„Ich habe gelernt, dass es Höchstbeträge gibt und die teilweise schon durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind“, sagt Paul. Hausrat- oder Kaskoversicherungen kann er dabei nicht einfach vollständig als private Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

5. Gezahlte Kirchensteuer

Auch seine gezahlte Kirchensteuer berücksichtigt Paul in der Steuererklärung. Sie kann grundsätzlich als Sonderausgabe abgezogen werden.

Dabei kommt es regelmäßig darauf an, welcher Betrag im jeweiligen Jahr tatsächlich gezahlt wurde. Erstattungen werden entsprechend gegengerechnet.

„Auch Nachzahlungen aus älteren Steuerbescheiden schaue ich mir an“, sagt Paul. Entscheidend ist in solchen Fällen der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung.

6. Spenden

Paul spendet regelmäßig kleinere Beträge an gemeinnützige Organisationen. Diese Zuwendungen kann er unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend machen.

Begünstigte Spenden können grundsätzlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte berücksichtigt werden. Paul bewahrt deshalb Überweisungsbelege und Zuwendungsbestätigungen auf.

„Ich prüfe allerdings immer, ob die Organisation steuerlich anerkannt ist“, sagt er. Denn nicht jeder Mitgliedsbeitrag und nicht jede Zahlung an einen Verein ist automatisch abziehbar.

7. Krankheitskosten

Für Paul sind Krankheitskosten inzwischen einer der wichtigsten Posten. Medikamente, Zahnarztkosten, Brillen oder Therapien können sich über ein Jahr zu erheblichen Summen addieren.

Soweit diese Kosten nicht von der Krankenkasse oder einer anderen Versicherung erstattet werden, können sie unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Auch medizinisch notwendige Fahrtkosten können dazugehören.

„Früher habe ich kleine Quittungen oft weggeworfen“, erzählt Paul. „Heute hebe ich wirklich alles auf, weil aus 20 Euro hier und 30 Euro dort am Jahresende schnell mehrere Hundert Euro werden.“

Allerdings berücksichtigt das Finanzamt nicht jeden Euro vollständig. Von den selbst getragenen Krankheitskosten wird zunächst die persönliche zumutbare Belastung abgezogen.

8. Pflegekosten

Paul selbst ist derzeit nicht pflegebedürftig, hat sich mit dem Thema aber wegen Freunden und Bekannten beschäftigt. Pflegekosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.

Entscheidend ist unter anderem, welche Aufwendungen selbst getragen wurden und welche Leistungen die Pflegeversicherung übernommen hat. Auch bei einer Heimunterbringung kann eine steuerliche Entlastung infrage kommen.

„Mir war vorher nicht klar, dass bei Pflegekosten genau unterschieden werden muss, warum die Unterbringung notwendig ist und welche Kosten tatsächlich bei mir hängen bleiben“, sagt Paul.

Weitere Informationen dazu bietet Gegen-Hartz im Beitrag „Kann ich Pflegekosten von der Steuer absetzen?“.

9. Behinderten-Pauschbetrag

Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung können einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen. Bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 ist ein steuerlicher Pauschbetrag möglich.

Die Höhe steigt mit dem Grad der Behinderung. Bei einem GdB von 100 beträgt der Pauschbetrag 2.840 Euro, für blinde, taubblinde oder steuerrechtlich hilflose Menschen sind es 7.400 Euro.

„Das ist vor allem praktisch, weil typische behinderungsbedingte Ausgaben dann nicht alle einzeln nachgewiesen werden müssen“, sagt Paul. Einen Überblick bietet Gegen-Hartz im Beitrag zum Behinderten-Pauschbetrag ab GdB 20.

10. Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige

Paul hat sich außerdem damit beschäftigt, welche Entlastung möglich ist, wenn ein Angehöriger selbst gepflegt wird. Wer eine pflegebedürftige Person persönlich und grundsätzlich unentgeltlich betreut, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflege-Pauschbetrag erhalten.

Bei Pflegegrad 2 beträgt dieser 600 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 1.100 Euro. Bei Pflegegrad 4 oder 5 beziehungsweise bei Hilflosigkeit können 1.800 Euro berücksichtigt werden.

„Viele denken bei Pflege nur an die pflegebedürftige Person“, sagt Paul. „Aber auch für Angehörige, die selbst pflegen, gibt es steuerliche Möglichkeiten.“

Mehr dazu erklärt Gegen-Hartz im Beitrag zum Pflege-Pauschbetrag 2026.

11. Bestattungskosten

Auch Bestattungskosten können unter engen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Paul musste sich nach einem Todesfall in der Familie selbst mit dieser Frage befassen.

„Ich war überrascht, wie genau das Finanzamt prüft, ob der Nachlass ausgereicht hätte“, erzählt er. Vorhandenes Vermögen sowie Versicherungsleistungen werden bei der Beurteilung berücksichtigt.

Nicht sämtliche Ausgaben rund um eine Beerdigung sind abziehbar. Trauerkleidung oder laufende Kosten für die Grabpflege gehören beispielsweise nicht ohne Weiteres zu den steuerlich begünstigten Aufwendungen.

12. Unterhalt für bedürftige Angehörige

Unterstützt ein Rentner einen gesetzlich unterhaltsberechtigten Angehörigen, kann auch das steuerlich berücksichtigt werden. Für 2026 orientiert sich der Höchstbetrag grundsätzlich am Grundfreibetrag von 12.348 Euro.

Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person können den abziehbaren Betrag reduzieren. Bei Zahlungen ins Ausland gelten zusätzliche Nachweisanforderungen.

Paul rät deshalb dazu, alle Überweisungen nachvollziehbar zu dokumentieren. „Wenn ich jemanden unterstütze, mache ich das nicht mehr in bar, sondern immer über das Konto“, sagt er.

13. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Diesen Bereich findet Paul besonders interessant, weil die Steuervergünstigung direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden kann. Bei begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen sind grundsätzlich 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich anrechenbar.

Die Steuerermäßigung kann bis zu 4.000 Euro pro Jahr betragen. Dazu können beispielsweise Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst oder bestimmte Betreuungsleistungen gehören.

„Das ist für mich einer der Posten, bei denen man die Entlastung besonders deutlich merkt“, sagt Paul. Auch Mieter können entsprechende Kosten über ihre Nebenkostenabrechnung geltend machen, wenn die Beträge nachvollziehbar ausgewiesen sind.

Paul achtet außerdem darauf, solche Rechnungen niemals bar zu bezahlen. Für die Steuerermäßigung ist grundsätzlich eine unbare Zahlung erforderlich.

14. Haushaltshilfe im Minijob

Wer eine Haushaltshilfe ordnungsgemäß im Privathaushalt beschäftigt, kann ebenfalls eine Steuerermäßigung erhalten. Für einen angemeldeten Minijob können grundsätzlich 20 Prozent der Aufwendungen berücksichtigt werden.

Der Höchstbetrag liegt bei 510 Euro pro Jahr. Auch bestimmte Abgaben können in die Berechnung einfließen.

„Entscheidend ist, dass die Beschäftigung sauber angemeldet ist“, sagt Paul. Schwarzarbeit eröffnet keine Steuervergünstigung und kann zusätzlich erhebliche rechtliche Folgen haben.

15. Handwerkerleistungen

Handwerkerrechnungen gehören für Paul fast jedes Jahr zur Steuererklärung. Mal wird die Heizung gewartet, mal muss ein Wasserhahn repariert oder ein Zimmer renoviert werden.

20 Prozent der begünstigten Kosten können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 1.200 Euro pro Jahr.

Begünstigt sind vor allem Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten können grundsätzlich nicht in gleicher Weise berücksichtigt werden.

„Ich bitte Handwerker deshalb immer darum, Arbeits- und Materialkosten getrennt auszuweisen“, erklärt Paul. Bezahlt wird anschließend per Überweisung.

Paul hebt heute jeden Beleg auf

Früher war Paul bei seinen Unterlagen deutlich weniger konsequent. Rechnungen und kleinere Quittungen landeten häufig schon nach wenigen Monaten im Papierkorb.

„Heute habe ich einen eigenen Steuerordner“, sagt er. Darin sammelt er unter anderem Krankheitskosten, Handwerkerrechnungen, Spendenbelege und Nachweise über haushaltsnahe Dienstleistungen.

Das Finanzamt verlangt zwar nicht jede Rechnung sofort mit der Steuererklärung. Belege können aber später angefordert werden.

Gerade kleine Gesundheitsausgaben sollte man aus Pauls Sicht nicht unterschätzen. „Eine Rezeptgebühr sieht nach wenig aus, aber über zwölf Monate kommt da einiges zusammen.“

Absetzen bedeutet nicht automatisch volle Erstattung

Paul räumt ein, dass er diesen Punkt anfangs falsch verstanden hatte. „Ich dachte früher, wenn ich 1.000 Euro absetze, bekomme ich 1.000 Euro zurück.“

So funktioniert die Steuer allerdings nicht. Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen vermindern grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen.

Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis ausfällt, hängt anschließend von der persönlichen steuerlichen Situation ab. Anders ist es bei bestimmten Steuerermäßigungen für Haushalt und Handwerker, die direkt von der berechneten Einkommensteuer abgezogen werden können.

Pauls Rat an andere Rentner

Paul würde seine Steuererklärung heute nicht mehr allein anhand der automatisch übermittelten Rentendaten abgeben. Aus seiner Sicht liegt ein großer Teil des Sparpotenzials bei Ausgaben, die das Finanzamt nicht automatisch kennt.

„Ich schaue inzwischen lieber einmal zu viel nach als einmal zu wenig“, sagt er. Besonders bei Gesundheitskosten, Pflege, Haushalt und Handwerk könne sich das lohnen.

Wer unsicher ist, ob überhaupt eine Steuererklärung notwendig ist, kann sich bei Gegen-Hartz außerdem darüber informieren, welche Rentner 2026 keine Steuererklärung abgeben müssen.

Fazit: Paul verschenkt heute weniger Geld ans Finanzamt

Paul hat seine Steuererklärung im Ruhestand inzwischen zu einer festen jährlichen Routine gemacht. Die 15 Posten prüft er dabei jedes Mal neu.

„Ich will nichts tricksen und auch keine fragwürdigen Angaben machen“, sagt er. „Ich möchte einfach nur die Möglichkeiten nutzen, die das Steuerrecht mir tatsächlich gibt.“

Genau darin liegt für viele Rentner das größte Potenzial. Wer Belege sammelt, Ausgaben richtig zuordnet und die geltenden Regeln kennt, kann vermeiden, unnötig viel Einkommensteuer zu zahlen.

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Fachkräfte: 80-90 Prozent der arbeitslosen Syrer, Afghanen und Somalis ohne jeden Berufsabschluss

Fast neun von zehn arbeitslosen jungen Syrern sind ohne Berufsabschluss, bei den Afghanen ist es geringfügig weniger  – ein bundesweites Strukturproblem. Beispiel Niedersachsen: Dort verfügen laut Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Jozef Rakicky 87,8 Prozent der arbeitslosen Syrer und 84,5 Prozent der arbeitslosen Afghanen im Alter von 25 bis 34 Jahren […]

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Die Unsicherheit bei der Abschätzung des solaren Antriebs in der Arktis ist 100- bis 350-mal größer als die angeblichen Klimaauswirkungen von CO₂

Kenneth Richard

In einer neuen Studie (Liu et al., 2026) bestätigen Wissenschaftler, dass Wolken „die Lufttemperaturen in Bodennähe erheblich beeinflussen“, indem sie die Strahlungsbilanz verändern und die Erwärmungsraten in der gesamten Arktis beeinflussen. So kann beispielsweise ein bewölkter Tag im Winter einen Strahlungsantrieb durch Wolken (CRF) von 20–30 W/m² bewirken und die Oberfläche der Arktis um 6–9 °C erwärmen.

Aufgrund massiver Unsicherheiten bei der Schätzung des Wolkenanteils (CF) und seiner Strahlungseffekte bestehen jedoch weiterhin „erhebliche Unstimmigkeiten zwischen den Datensätzen hinsichtlich der Trendstärke“, und somit „gibt es nach wie vor keinen Konsens über den langfristigen Trend des gesamten Wolkenanteils in der Arktis in den letzten Jahrzehnten“.

Systematische Fehler (Verzerrungen) bei der Schätzung der abwärtsgerichteten kurzwelligen Strahlung (SW) können von einem Datensatz zum nächsten um 90–160 W/m² abweichen. Insgesamt weichen die Datensätze bei der Schätzung der abwärtsgerichteten kurzwelligen Strahlung in der Arktis um 20–70 W/m² voneinander ab, weshalb unsere Messungen „nicht ausreichen, um die Anforderungen an die Schätzung des Strahlungsenergiebilanz“ zu erfüllen.

Der Anstieg des atmosphärischen CO₂-Gehalts wird als treibende Kraft der modernen Erwärmung der Arktis angesehen. Diese Zuordnung kann jedoch nicht mehr als eine Spekulation sein. Die Unsicherheit von 20–70 W/m² bei der Schätzung der solaren Oberflächenstrahlung in der Arktis ist 100- bis 350-mal größer als die kumulierten CO₂-Auswirkungen bei ausschließlich klarem Himmel über einen Zeitraum von 10 Jahren (0.2 W/m² nach Feldman et al., 2015).

Image Source: Liu et al., 2026 (übersetzt mit Google Translate)

Link: https://notrickszone.com/2026/08/06/uncertainty-in-estimating-solar-forcing-across-the-arctic-is-100-350x-larger-than-co2s-alleged-climate-impact/

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Arbeitgeber verweigert Lohnfortzahlung bei Krankengeld: Wer erhält die Nachzahlung?

Der Arbeitgeber zahlt während einer Krankschreibung keinen Lohn, deshalb springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Später stellt sich heraus: Der Arbeitgeber hätte die Entgeltfortzahlung leisten müssen. Wer bekommt jetzt die Nachzahlung?

Viele Beschäftigte erwarten in dieser Situation den vollständigen ausstehenden Lohn zusätzlich zum bereits erhaltenen Krankengeld. Der Entgeltanspruch geht jedoch teilweise auf die Krankenkasse über.

Sechs Wochen muss grundsätzlich der Arbeitgeber zahlen

Wer wegen einer Krankheit arbeitsunfähig wird, hat prinzipiell bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn die Voraussetzungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes erfüllt sind. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz regelt diesen Anspruch.

Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber normalerweise das Arbeitsentgelt weiter. Krankengeld soll nicht zusätzlich dieselbe Einkommenslücke ersetzen. § 49 SGB V bestimmt deshalb, dass der Krankengeldanspruch ruht, soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhalten.

Probleme entstehen, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung bestreitet.

Arbeitgeber kann eine Krankschreibung anzweifeln

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt einen hohen Beweiswert. Arbeitgeber können diesen Beweiswert jedoch erschüttern, wenn konkrete Umstände ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen.

Das Bundesarbeitsgericht stellte dazu mehrfach klar: Schafft der Arbeitgeber ausreichende Zweifel, muss der Arbeitnehmer anschließend genauer darlegen und im Streitfall beweisen, dass tatsächlich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bestand.

Zahlt der Arbeitgeber nicht und leistet die Krankenkasse deshalb Krankengeld, greift später eine wenig bekannte Regel.

§ 115 SGB X verschiebt den Anspruch zur Krankenkasse

§ 115 SGB X schützt den Sozialleistungsträger davor, endgültig für eine Zahlung einzustehen, die eigentlich der Arbeitgeber hätte leisten müssen. Erfüllt ein Arbeitgeber einen Arbeitsentgeltanspruch nicht und erbringt deshalb ein Sozialleistungsträger Leistungen, geht der Anspruch bis zur Höhe dieser Sozialleistungen auf den Leistungsträger über.

Die Krankenkasse erhält damit kraft Gesetzes einen Teil des ursprünglichen Anspruchs gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann diesen übergegangenen Teil anschließend nicht noch einmal für sich verlangen.

Soweit ein Sozialleistungsträger wegen des ausgefallenen Arbeitsentgelts Leistungen erbracht hat, kann der Beschäftigte den auf den Träger übergegangenen Vergütungsanspruch nicht mehr selbst verlangen.

Fallbeispiel: Irmgard, 58, aus Detmold

Irmgard ist 58 Jahre alt, lebt in Detmold und arbeitet seit vielen Jahren in einem mittelständischen Unternehmen. Sie zieht sich eine Schulterverletzung zu und erhält eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ihr Arbeitgeber verweigert jedoch für einen Teil des sechswöchigen Zeitraums die Entgeltfortzahlung.

Irmgard erhält deshalb für den betroffenen Zeitraum Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sie macht ihren Entgeltfortzahlungsanspruch geltend. Später steht fest: Der Arbeitgeber musste zahlen.

Irmgard fragt nun: Bekomme ich den ausstehenden Lohn zusätzlich zum Krankengeld? Die Antwort lautet: Nein.

Soweit die Krankenkasse wegen der ausgebliebenen Arbeitgeberzahlung Krankengeld erbracht hat, ist Irmgards Entgeltanspruch in entsprechender Höhe auf die Krankenkasse übergegangen.

Irmgard bekommt nicht zweimal Geld für denselben Ausfall

Nehmen wir vereinfacht an, Irmgards Arbeitgeber schuldet ihr für den streitigen Zeitraum 3.200 Euro Arbeitsentgelt. Weil er nicht zahlt, überweist die Krankenkasse für denselben Zeitraum beispielsweise 2.000 Euro Krankengeld.

Stellt sich später die Pflicht zur Entgeltfortzahlung heraus, kann Irmgard nicht einfach 3.200 Euro zusätzlich verlangen und die 2.000 Euro Krankengeld behalten.

Die Krankenkasse kann ihren übergegangenen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber verfolgen. Irmgard behält grundsätzlich nur den Teil ihres Entgeltanspruchs, der nicht auf die Krankenkasse übergegangen ist.

Eine einfache Rechnung „3.200 Euro Lohn minus 2.000 Euro Krankengeld gleich 1.200 Euro Auszahlung“ kann allerdings ebenfalls nicht ganz richtig sein. Arbeitgeber und Krankenkasse müssen nämlich unter anderem Brutto- und Nettobeträge sowie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge korrekt zuordnen.

Arbeitgeber profitiert nicht von seiner Zahlungsverweigerung

Ohne den gesetzlichen Anspruchsübergang könnte ein Arbeitgeber zunächst die Zahlung verweigern und darauf hoffen, dass eine Sozialversicherung die finanzielle Lücke übernimmt.

§ 115 SGB X verhindert genau das. Das Bundesarbeitsgericht beschreibt als Zweck der Vorschrift, dem Sozialleistungsträger Leistungen zu erstatten, die nicht angefallen wären, wenn der Arbeitgeber seine Zahlungspflicht rechtzeitig erfüllt hätte.

Die Krankenkasse springt damit zunächst für den Versicherten ein. Die endgültige finanzielle Verantwortung kann aber trotzdem beim Arbeitgeber liegen.

Krankengeld wird nicht automatisch zu einer Extra-Zahlung

Beschäftigte sollten deshalb zwischen zwei Fragen unterscheiden. Die erste lautet: Wer sorgt während des Streits dafür, dass überhaupt Geld fließt?

Die zweite lautet: Wer trägt die Kosten endgültig, wenn später feststeht, dass der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung schuldete?

Gerade bei längeren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen können zwischen beiden Zeitpunkten Monate liegen. Das bereits gezahlte Krankengeld macht den ursprünglichen Entgeltfortzahlungsanspruch zwar nicht wertlos. Es verändert aber, wem dieser Anspruch anschließend zusteht.

Arbeitnehmer sollten die Krankenkasse über den Streit informieren

Wer Entgeltfortzahlung einklagt und für denselben Zeitraum Krankengeld erhält, sollte die Krankenkasse über den arbeitsrechtlichen Streit informieren.

Beschäftigte sollten außerdem nicht eigenmächtig davon ausgehen, sie müssten bereits gezahltes Krankengeld direkt an die Krankenkasse zurücküberweisen, sobald sie vor dem Arbeitsgericht Erfolg haben.

Durch den gesetzlichen Anspruchsübergang kann die Krankenkasse ihren Teil grundsätzlich selbst gegenüber dem Arbeitgeber verfolgen. Wie die konkrete Abrechnung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab.

Wichtig: Nicht jede verweigerte Zahlung ist rechtswidrig

Entscheidend bleibt immer die Frage, ob überhaupt ein Anspruch gegen den Arbeitgeber bestand. Erst wenn dieser Anspruch feststeht und die Krankenkasse gerade wegen der ausgebliebenen Arbeitgeberzahlung geleistet hat, gewinnt der Anspruchsübergang nach § 115 SGB X seine Bedeutung.

FAQ: Drei wichtige Fragen und Antworten Bekomme ich Krankengeld und später zusätzlich die volle Entgeltfortzahlung?

Grundsätzlich nicht für denselben Verdienstausfall. Hat die Krankenkasse wegen der ausgebliebenen Entgeltfortzahlung Sozialleistungen erbracht, kann der entsprechende Arbeitsentgeltanspruch nach § 115 SGB X auf sie übergehen.

Muss ich das Krankengeld selbst an die Krankenkasse zurückzahlen?

Nicht automatisch. § 115 SGB X sieht einen gesetzlichen Übergang des entsprechenden Anspruchs gegen den Arbeitgeber auf den Sozialleistungsträger vor.

Kann der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einfach ignorieren?

Nein. Eine AU-Bescheinigung besitzt einen hohen Beweiswert. Der Arbeitgeber braucht konkrete Umstände, die ernsthafte Zweifel begründen.

Quellenverzeichnis

Gesetze im Internet: § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (Gesetze im Internet)
Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 21. März 2012, 5 AZR 61/11 (Das Bundesarbeitsgericht)
Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 18. September 2024, 5 AZR 29/24 (Das Bundesarbeitsgericht)
Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 15. Januar 2025, 5 AZR 284/24 (Das Bundesarbeitsgericht)

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Catherine Malabou an Öcalan: „Diese jüngste Entwicklung ist ein Sieg“

Die französische Philosophin Catherine Malabou hat die jüngsten Entwicklungen im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft als Erfolg des von Abdullah Öcalan eingeschlagenen Weges gewürdigt. In einem Brief an den kurdischen Repräsentanten bezeichnet sie dessen Entscheidung als „weise und mutig“ und fordert zugleich ein Ende seiner seit 1999 andauernden Inhaftierung auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali.

Der Brief wurde der Imrali-Delegation der DEM-Partei zur Weiterleitung an Öcalan übergeben. Malabou nimmt darin Bezug auf den von Öcalan am 27. Februar 2025 veröffentlichten Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft und den daraus hervorgegangenen Prozess. Mit dem inzwischen vom türkischen Parlament verabschiedeten Rahmengesetz wurde erstmals eine gesetzliche Grundlage für den Übergang von der bewaffneten Auseinandersetzung zur politischen und demokratischen Ebene geschaffen.

„Eine weise und mutige Entscheidung“

Malabou schreibt, viele Menschen in der Türkei und anderen Teilen der Welt, die sich für die Würde, Freiheit und Anerkennung der Kurd:innen einsetzten, begrüßten den begonnenen Prozess zur rechtlichen und gesellschaftlichen Reintegration ehemaliger PKK-Mitglieder. „Diese jüngste Entwicklung ist ein großer Sieg, der durch Ihre weise und mutige Entscheidung ermöglicht wurde, sich auf einen friedlichen politischen Prozess einzulassen“, schreibt die Philosophin an Öcalan. Demokratie müsse sich „wann und wo immer es möglich ist“ durchsetzen. Malabou verweist zugleich auf die internationale Rezeption von Öcalans politischem Denken. Auch in Frankreich gebe es zahlreiche Menschen, die seine Schriften läsen und sich intensiv mit dem von ihm entwickelten und vertretenen Modell des demokratischen Konföderalismus beschäftigten.

„Sie verdienen zweifellos die Freiheit“

Als unvereinbar mit der neuen Entwicklung bezeichnet Malabou Öcalans fortdauernde Inhaftierung. „Das einzig Unerträgliche ist das Wissen, dass Sie noch immer im Gefängnis festgehalten werden“, schreibt sie. Sie hoffe, dass diese „unmenschliche Situation“ bald beendet werde. Nach so vielen Jahren müsse Öcalan die Möglichkeit erhalten, als freier Mensch zu leben: „Sie verdienen zweifellos die Freiheit.“ Ihren Brief beendet Malabou mit einer persönlichen Botschaft an Öcalan: „Bewahren Sie sich bis dahin Ihren Mut, lieber ‚Apo‘.“

Catherine Malabou

Catherine Malabou, Jahrgang 1959, zählt zu den international bekannten Vertreter:innen der französischen Gegenwartsphilosophie. Sie promovierte 1994 an der École des Hautes Études en Sciences Sociales (EHESS) bei Jacques Derrida mit einer Arbeit über Hegel und veröffentlichte später gemeinsam mit Derrida das Buch La Contre-allée. Im Zentrum ihrer philosophischen Arbeiten steht der Begriff der „Plastizität“, mit dem Malabou die Fähigkeit zur Veränderung und Neubildung untersucht. Dabei verbindet sie kontinentale Philosophie insbesondere mit Erkenntnissen der Neurowissenschaften und überträgt das Konzept auf Fragen von Subjektivität, Identität sowie gesellschaftlicher und politischer Transformation.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ein-tausend-kilometer-langer-weg-beginnt-mit-einem-einzigen-schritt-52347 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/turkisches-parlament-verabschiedet-rahmengesetz-fur-den-friedensprozess-52410 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/malabou-angriffe-auf-rojava-sind-teil-einer-uber-syrien-hinausgehenden-strategie-50483

 

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Hitze raubt ihnen die Energie? Taurin macht den Unterschied – jetzt wieder verfügbar!

Gerade im Sommer ist Taurin eine wahre Power-Bank für den Körper. Die Substanz ist landläufig bekannt aus Energy-Drinks, doch es gibt wirksamere und natürlichere Wege, sich die natürliche Kraftquelle zuzuführen: Heilnatura, der bekannte und vertrauenswürdige Hersteller hochwertiger Naturerzeugnisse auf rein natürlicher Basis in bester Bio-Qualität, präsentiert nun ein brandneues Produkt mit 100-prozentig reinem und hochdosiertem […]

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Schwerbehinderung: Vorschnelles abbügeln von Ansprüchen verfassungswidrig

Kann im gerichtlichen Eilverfahren der konkrete Bedarf eines behinderten Menschen für ein höheres Persönliches Budget nicht geklärt werden, müssen Gerichte zumindest die möglichen gesundheitlichen Folgen ermitteln.

Ohne Folgenabwägung wird sonst das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 12. August 2026, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1302/26).

Schwerbehinderte Frau legte Verfassungsbeschwerde ein

Konkret ging es um eine blinde Frau, die wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) mehrfach täglich sogenannte Flashbacks erlebt. Dabei treten bei ihr Gefühlszustände von Gewalterfahrungen auf, die sie in ihrer Kindheit in der Familie erlebt hatte.

Bis 16. September 2025 lebte sie in einer besonderen Wohnform und erhielt im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Landkreis Aurich Assistenzleistungen bewilligt. Als die Frau dann eine eigene Wohnung anmietete, beantragte sie ein Persönliches Budget im Arbeitgebermodell.

Gericht darf Recht auf Persönliches Budget nicht vorschnell abbügeln

Der Landkreis nahm eine Bedarfsermittlung vor und legte eine Zielvereinbarung über ein Persönliches Budget in Höhe von 10.367 Euro monatlich vor. Damit sollten 47 Wochenstunden an qualifizierten Assistenzkräften und weitere sieben Wochenstunden „kompensatorischer Assistenz“ als praktische Unterstützung im Alltag finanziert werden.

Die Beschwerdeführerin hielt dies für viel zu wenig und beantragte im Eilverfahren ein Persönliches Budget in Höhe von 20.887 Euro monatlich.

Sowohl das Sozialgericht Schleswig als auch das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) lehnten dies ab.

Bundesverfassungsgericht: Zumindest Folgenabwägung ist vorzunehmen

Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hatte teilweise Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete das LSG mit Beschluss vom 20. Juli 2026, neu über den Eilantrag zu entscheiden. Denn die Beschwerdeführerin sei in ihrem Recht auf effektivem Rechtsschutz verletzt worden.

Der Einwand der Frau, dass in den Stunden, die von dem derzeit gewährten Persönlichen Budget nicht umfasst sind, weder Assistenzleistungen noch – im Hinblick auf den Gesundheitsschutz – eine Rufbereitschaft zur Verfügung stehen, sei vom LSG nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Das LSG habe sich nur auf die Beurteilung einer Fachärztin gestützt, nach der kein konkreter Umfang einer notwendigen Assistenz bestimmt werden könne und es „verobjektivierte Anhaltspunkte eines höheren Bedarfs fehlten“. Hier hätte das LSG aber selbst Ermittlungen zur drohenden Gesundheitsgefährdung anstellen müssen, etwa indem es die betreuenden Assistenzkräfte oder die behandelnden Ärzte befragt.

Denn „je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen“, betonte das Bundesverfassungsgericht. Bei fehlender Sachverhaltsaufklärung hätte das LSG zumindest eine Folgenabwägung vornehmen müssen, wenn das höhere Persönliche Budget nicht bewilligt werde. fle

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