«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Aktuelles von beiden Polen
Hier folgt je eine Meldung aus der Arktis und der Antarktis aus dem Blog von Cap Allon. Bei beiden steht die Realität in scharfem Kontrast zu dem, was uns die Propaganda unablässig weismachen will:
Meldung vom 6. Oktober 2025:
Die „Todesspirale“ der Arktis, die es niemals gegeben hatIm Jahr 2009 warnte der neu ernannte NSIDC-Direktor Mark Serreze die Welt, dass sich das arktische Meereis in einer „Todesspirale“ befinde.
Er sagte gegenüber Grist, dass die Arktis im Sommer wahrscheinlich „bis 2030 eisfrei“ sein würden, vielleicht sogar noch früher, und verwies dabei auf einen beschleunigten Rückgang und behauptete, eine Erholung werde „immer unwahrscheinlicher“.
Fast zwei Jahrzehnte später zeigt das Meereis im September seit 2007 keinen Abwärtstrend mehr – laut den Daten ebendieses NSIDC sind das 18 Jahre Stabilität:
Trotz steigender CO₂-Emissionen und aller denkbaren Rückkopplungs-Prozesse, die angeblich eine Rolle spielen, bleibt das Sommermeereis dort, wo es Mitte der 2000er Jahre war.
„Offensichtlich reflektieren die Modelle, auf denen diese Vorhersagen basieren, nicht genau das tatsächliche Klima“, stellte der Forscher Javier Vinós fest.
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Meldung vom 7. Oktober 2025:
Antarktis: Heute kälter und vereister als zu irgendeiner Zeit der letzten 5000 JahreMehrere aktuelle Studien widerlegen weiterhin die These vom „schmelzenden“ Antarktis. Tatsächlich ist der südliche Kontinent heute kälter und eisiger als jemals zuvor in den letzten fünf Jahrtausenden.
Untersuchungen von Zhang et al. (2023) zeigen, dass sich die Westantarktis von 1999 bis 2018 um mehr als 1,8 °C abgekühlt hat – das entspricht einer Rate von fast 1 °C pro Jahrzehnt. Die Ostantarktis hat sich in diesem Jahrhundert in ähnlichem Maße abgekühlt.
MODIS-Satellitendaten zeigen eine weitreichende Abkühlung der Antarktis von 2000 bis 2018 – Zhang et al. (2023)
Diese Temperaturtrends zeigen sich in den Gletscheraufzeichnungen.
Eine Studie von Piccini et al. (2024) zum Collins-Gletscher ergab, dass dessen Front vor 6000 Jahren 1 km weiter zurücklag und erst vor etwa 5000 Jahren seine heutige Ausdehnung erreichte. Das Eis zog sich dann vier Jahrtausende lang zurück, was vor etwa 1000 Jahren seinen Höhepunkt erreichte und rückte dann wieder bis zu seiner heutigen Position vor – ein deutliches Zeichen für eine langfristige Abkühlung seit der mittelalterlichen Warmzeit.
Links: Gletscherumgebung mit der geringstenVielfalt von Bakterien bei ~5000 cal yr BP. Mitte: Übergang zu einer Gletschersee-Umgebung, die mit einer Zunahme der Vielfalt von Bakterien verbunden war. Rechts: Die höchste Vielfalt von Bakterien, die nach dem Entstehen eines vollständig vom Collins-Gletscher getrennten postglazialen Sees festgestellt wurde.
Die Beweise gehen jedoch über die Eisbohrkerne hinaus.
Das Ross-Meer beherbergte riesige See-Elefanten-Kolonien mit schätzungsweise 200.000 Individuen bis zu einer Breite von 78° südlicher Breite. Heute sind diese Kolonien verschwunden. See-Elefanten benötigen offenes Wasser, um sich fortzupflanzen und Nahrung zu suchen, doch die heutigen Küsten der Antarktis sind zu kalt und mit Eis bedeckt, um ihnen Lebensraum zu bieten. Genetische Spuren zeigen, dass die einst blühende Population in Victoria Land im Laufe des letzten Jahrtausends mit der Rückkehr des dicken Packeises verschwunden ist (Hall et al., 2023).
Die Forscher stellen fest, dass „die letzten Jahrhunderte, einschließlich der Gegenwart, die kältesten und eisigsten Bedingungen in der Nacheiszeit darstellen”. Sowohl Beobachtungen als auch biologische Aufzeichnungen bestätigen dies: Die moderne Antarktis schmilzt nicht – sie gefriert.
Link: https://electroverse.substack.com/p/rare-october-snowstorm-strikes-tibet?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Aktuelles von beiden Polen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Die EPA hat Recht, ihre Feststellung zur Gefährdung durch Treibhausgase zurückzunehmen. Hier sind die Gründe dafür.
H. Sterling Burnett
Die US-Umweltschutzbehörde EPA hat vorgeschlagen, ihre Gefährdungsfeststellung für Treibhausgas-Emissionen von Kraftfahrzeugen aufzuheben. Die Gefährdungsfeststellung war größtenteils eine Schöpfung eines aktivistischen Obersten Gerichtshofs, der den Clean Air Act erweiterte. Wir bei Heartland argumentieren zusammen mit unseren Verbündeten, die seit Beginn der Feststellung gegen diese geklagt haben, dass die Feststellung weder wissenschaftlich noch rechtlich jemals gerechtfertigt war. Aus diesem Grund und mit zusätzlichen 16 Jahren an Beweisen und neuen Urteilen des Obersten Gerichtshofs sowie Durchführungsverordnungen ist es nun an der Zeit, die Regelung aufzuheben, die als Grundlage für den Green New Scam und die Beschränkungen für fossile Brennstoffe in der gesamten Wirtschaft dient.
Die ausführlichen Kommentare, die ich zu Protokoll gegeben habe, folgen hier.
Stellungnahme zur „Überprüfung der Gefährdungsfeststellung von 2009 und der Treibhausgasnormen für Fahrzeuge” der US-Umweltschutzbehörde (EPA)
Aktenzeichen EPA-HQ-OAR-2025-0194
Eine Überprüfung der Gefährdungsfeststellung der US-Umweltschutzbehörde (EPA) zu Treibhausgasnormen für Kraftfahrzeuge (im Folgenden als „Gefährdungsfeststellung“ bezeichnet) ist längst überfällig. Die Gefährdungsfeststellung war von Anfang an sowohl wissenschaftlich ungerechtfertigt als auch rechtlich unzulässig.
Was die wissenschaftliche Grundlage der Gefährdungsfeststellung angeht, so war von Anfang an klar, dass Kohlendioxid (CO₂), Methan, Lachgas (N₂O), Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF₆) gemäß dem Clean Air Act (CAA) in seiner vom Kongress verabschiedeten und beabsichtigten Fassung nicht als Schadstoffe gelten. Die Treibhausgasemissionen von Kraftfahrzeugen im Inland stellen bei vernünftigerweise vorhersehbaren Konzentrationen in der Atmosphäre keine Gefahr für die Gesundheit oder das Wohlergehen der Menschen auf nationaler oder regionaler Ebene dar.
Im Jahr 2009 entschied der Leiter der EPA in einem überheblichen Schritt, dass die öffentliche Gesundheit und das Wohlergehen durch die indirekten Auswirkungen von Treibhausgasen als Treiber des Klimawandels bedroht seien, beispielsweise durch möglicherweise extremere Wetterereignisse oder Todesfälle aufgrund von Krankheiten und Temperaturextremen. Solche indirekten Auswirkungen von Emissionen sind, wenn überhaupt, globaler Natur und können nicht durch nationale Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen von US-Kraftfahrzeugen verhindert werden. Auf dieser schwachen Grundlage stellte der EPA-Administrator dann fest, dass die Behörde über den „verfahrenstechnischen Ermessensspielraum” verfüge, solche Emissionen zu regulieren. Nicht weil das Gesetz dies ausdrücklich vorschrieb oder der Behörde erlaubte, sondern weil sich das CAA zu diesem Thema nicht äußerte.
Um es klar zu sagen: Gesetze schweigen sich über die überwiegende Mehrheit menschlicher Handlungen und Interaktionen aus, und dies hat niemals bedeutet, dass Regulierungsbehörden das Recht hätten, sich in die unzähligen persönlichen und beruflichen Entscheidungen der Menschen einzumischen und ihnen bestimmte Arten von Entscheidungen vorzuschreiben. Wo das Gesetz schweigt, sind die Menschen frei zu handeln und zu interagieren, es sei denn, der Gesetzgeber beschließt innerhalb seiner verfassungsmäßigen Grenzen, Gesetze zu erlassen, die solche Entscheidungen einschränken. Nur dem Kongress, nicht der Exekutive oder dem Obersten Gerichtshof, ist ausdrücklich die Befugnis zur Gesetzgebung übertragen.
[Hervorgehoben vom Übersetzer. Parallelen zu unserem Bundesverfassungsgericht dürften kaum zu übersehen sein. A. d. Übers.]
Wissenschaftlich gesehen gibt es keine Zweifel daran, dass der Klimawandel stattfindet, wie es schon immer der Fall war. Ein statisches „Klima” auf globaler oder regionaler Ebene hat es in der Geschichte noch nie gegeben. Es gibt auch kaum Zweifel daran, dass der Mensch zu den aktuellen Veränderungen beiträgt, obwohl das Ausmaß und die Art und Weise, in der dies auf globaler und regionaler Ebene geschieht, noch sehr umstritten sind.
Aus den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen geht auch klar hervor, dass der derzeitige Wandel sich eher positiv als negativ auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen ausgewirkt hat. Höhere CO₂-Konzentrationen haben die Produktivität der Pflanzen gesteigert, was zu einer deutlichen Begrünung der Erde geführt hat, einschließlich einer Verbesserung der Ernteerträge und der Produktion, was wiederum zu einem Rückgang von Hunger und Unterernährung weltweit geführt hat. Die jüngste moderate Erwärmung hat zu einem erheblichen Rückgang der temperaturbedingten Todesfälle geführt. Mehrere groß angelegte, von Fachkollegen begutachtete Studien zeigen, dass niedrige Temperaturen und damit verbundene Wetterbedingungen weitaus mehr Menschenleben fordern als hohe Temperaturen. Mit der leichten Erwärmung der Erde ist die Zahl der Todesfälle aufgrund nicht optimaler Temperaturen deutlich zurückgegangen.
Im Gegensatz dazu sind die vielbeschworenen und gefürchteten katastrophalen Schäden durch den Klimawandel noch nicht eingetreten. Wie in der von Fachkollegen begutachteten Literatur und den Daten der Artikelserie bei „Climate at a Glance” ausführlich dargelegt, ist fast keine Art von Extremwetterereignissen während der gegenwärtigen Phase des Klimawandels häufiger, schwerwiegender, länger anhaltend oder tödlicher geworden.
Weder Hurrikane noch Zyklone, Dürren, Hitzewellen, Überschwemmungen, Tornados oder Fälle extremer Kälte sind in der gegenwärtigen Phase des Klimawandels oder als Reaktion darauf häufiger oder schwerwiegender geworden. Tatsächlich sind einige Arten von extremen Wetterereignissen sogar seltener oder weniger schwerwiegend geworden. Darüber hinaus ist die Zahl der Todesfälle aufgrund extremer Wetterereignisse drastisch zurückgegangen – insbesondere da Technologien, die mit Kohlenwasserstoffen betrieben werden oder teilweise aus diesen bestehen, in größerem Umfang eingeführt und in den Alltag der Menschen integriert worden sind. Diese Punkte sind unumstritten; es sind Fakten, die auf realen Daten beruhen.
Selbst der IPCC berichtet in Kapitel 12 seines jüngsten Sachstandsberichts, dass er für die meisten Kategorien extremer Wetterereignisse weder gefährliche Veränderungen festgestellt hat noch gefährliche Veränderungen mit hoher Sicherheit auf menschliche Aktivitäten zurückführen kann.
Da kein unmittelbar erkennbarer Schaden vorliegt, gibt es keine wissenschaftlich begründete Grundlage für die Feststellung einer Gefährdung.
Energieminister Chrisa Wright sagte kürzlich:
Der Klimawandel ist real und verdient Aufmerksamkeit. Aber er ist nicht die größte Bedrohung für die Menschheit. Diese Auszeichnung gebührt der globalen Energiearmut. Als jemand, der Daten schätzt, weiß ich, dass die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen vom Ausbau des Zugangs zu zuverlässiger, bezahlbarer Energie abhängt. Der Klimawandel ist eine Herausforderung – keine Katastrophe. Aber fehlgeleitete Politik, die eher auf Angst als auf Fakten basiert, könnte das Wohlergehen der Menschen tatsächlich gefährden.
Die Gefährdungsfeststellung und die von den Behörden als Reaktion darauf entwickelten verschiedenen Vorschriften sind es, welche die menschliche Gesundheit und das Wohlergehen gefährden, nicht die Treibhausgasemissionen.
Wie die EPA nun einräumt, ermächtigt Abschnitt 202 des CAA die Behörde, Emissionen von Chemikalien aus Kraftfahrzeugen zu regulieren, die in irgendeiner Weise direkt die menschliche Gesundheit beeinträchtigen, aber die Treibhausgasemissionen tun dies bei keiner vernünftigerweise zu erwartenden atmosphärischen Konzentration. Jede indirekte Schädigung der menschlichen Gesundheit oder des Wohlergehens aufgrund von Auswirkungen auf das Klima ist äußerst spekulativ, basiert größtenteils auf fehlerhaften Simulationen von Computermodellen und lässt sich in den Daten nicht nachweisen. Sie machen nur einen kleinen Teil der US-Emissionen aus und sind sogar ein noch kleinerer, praktisch nicht messbarer Prozentsatz der globalen Gesamtkonzentrationen. Kurz gesagt, es ist unmöglich, die Treibhausgasemissionen von US-Fahrzeugen in einem vernünftigen Zusammenhang mit direkten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder das Wohlergehen zu bringen. Es ist auch faktisch unmöglich, einen Zusammenhang zwischen solchen Emissionen und gefährlichen Klimaveränderungen nachzuweisen, geschweige denn einen Kausalzusammenhang mit solchen Veränderungen – denn solche Veränderungen sind nicht erkennbar.
Als der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entgegen der Position der US-Bundesregierung im Fall Massachusetts gegen EPA die Tür für die Regulierung von Treibhausgasen als Schadstoffe öffnete, wenn die EPA aus Gründen des Klimawandels eine Gefährdung feststellte, schuf die Mehrheit des Gerichts das Gesetz neu und folgte nicht dem vom Kongress verfassten und von den Verfassern des Gesetzes so verstandenen Gesetz, wie diese mit ihren eigenen Worten erklärt hatten. Obwohl der Kongress Gesetze zur direkten Regulierung von Treibhausgasen in Betracht gezogen hat, wurde kein solches Gesetz verabschiedet, und als diese Gesetzesentwürfe geprüft wurden, hat niemand darauf hingewiesen, dass die EPA bereits über eine solche Befugnis gemäß dem CAA verfügt. Auch hat die US-Regierung keinen Vertrag unterzeichnet, der sie ausdrücklich dazu verpflichten würde, Bundesgesetze zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen von Kraftfahrzeugen, Kraftwerken oder anderen Wirtschaftssektoren zu erlassen.
Das Urteil in der Rechtssache Massachusetts gegen EPA war nichts anderes als die Umsetzung der bevorzugten sozialen und wirtschaftlichen Ziele der damaligen Mehrheit des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten durch die Schaffung neuer Befugnisse für die EPA zur Regulierung ungiftiger Kraftfahrzeugemissionen. Unter der Obama-Regierung war der Leiter der EPA mehr als glücklich, seinen Ermessensspielraum zu nutzen und die Befugnisse der Behörde auszuweiten.
Massachusetts gegen EPA war das Äquivalent zur früheren, inzwischen aufgehobenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Roe gegen Wade im Bereich der Umweltpolitik. Das Gericht schuf Befugnisse und Rechte zur Regulierung, die weder im Gesetz noch in der Verfassung zu finden waren, und gab in diesem Fall Einzelpersonen und Bundesstaaten das Recht, die US-Bundesregierung zu zwingen, Vorschriften zu erlassen, die in der Verfassung ausdrücklich dem Kongress als einziger gesetzgebender Gewalt und als einziger mit der Befugnis zur Regulierung des zwischenstaatlichen Handels betrauten Gewalt übertragen wurden.
In jüngerer Zeit hat der Oberste Gerichtshof in der Rechtssache West Virginia gegen EPA zwar das Urteil Massachusetts gegen EPA, das in diesem Fall nicht zur Debatte stand, nicht direkt aufgehoben, aber dennoch den Umfang der Befugnisse der EPA in Bezug auf „wichtige Fragen“ erneut geprüft. In West Virginia gegen EPA entschied das Gericht in Bezug auf die Vorschriften für Treibhausgasemissionen von Kraftwerken, dass die EPA „ihre gesetzliche Befugnis überschritten habe, als sie den Clean Air Act so auslegte, dass … Genehmigungen für stationäre Quellen auf der Grundlage ihrer Treibhausgasemissionen erforderlich sind“ und „Treibhausgase nicht als Schadstoffe behandeln darf“. Das Gericht begründete dies damit, dass die Behauptung der EPA, über eine solche Befugnis zu verfügen, „unangemessen sei, da dies zu einer enormen und transformativen Ausweitung der Regulierungsbefugnisse der EPA ohne klare Genehmigung durch den Kongress führen würde … [und daher] eine gewisse Skepsis [angebracht ist, wenn] eine Behörde behauptet, in einem seit langem bestehenden Gesetz eine unerwartete Befugnis zur Regulierung eines „wesentlichen Teils der amerikanischen Wirtschaft” entdeckt zu haben.
Was für die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken gilt, gilt in gleichem oder sogar noch stärkerem Maße für derartige Emissionen von Kraftfahrzeugen. Wenn es überhaupt eine „wichtige Frage“ gibt, dann ist es die Frage, ob es möglich ist, die vom Menschen verursachten Emissionen von CO₂, einem der am häufigsten vorkommenden natürlichen chemischen Verbindungen auf der Erde, einer Verbindung, die für das Leben auf der Erde tatsächlich lebenswichtig ist, zu regulieren. Angesichts des Urteils in der Rechtssache West Virginia gegen EPA und der Anordnung von Präsident Donald Trump an die Behörden, Vorschriften aufzuheben, die gegen die jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs verstoßen, ist die EPA nicht nur berechtigt, die Gefährdungsfeststellung aufzuheben, sondern gesetzlich dazu verpflichtet.
Quellen: The Heartland Institute; U.S. Environmental Protection Agency
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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TJK-E ruft zu Protesten für Öcalans Freilassung und Lösung der kurdischen Frage auf
Zum Jahrestag des Beginns des internationalen Komplotts gegen den PKK-Begründer Abdullah Öcalan am 9. Oktober hat die Kurdische Frauenbewegung in Europa (TJK-E) zu Protesten in zahlreichen Städten aufgerufen:
Wofür steht der 9. Oktober?
Am 9. Oktober 1998 musste Abdullah Öcalan, Gründer und Vorsitzender der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), auf militärischen und politischen Druck der Türkei und der NATO Syrien verlassen. Zwei Möglichkeiten boten sich ihm: Entweder in die Berge Kurdistans zu gehen, wo der bewaffnete Kampf zwischen der PKK und der türkischen Armee geführt wurde, oder in Europa für eine politische Lösung des Konflikts aktiv zu werden. Er entschied sich für den zweiten Weg. Aber dieser sollte zu einem Irrweg werden, in der europäische Staaten ihn zur Persona non grata erklärten und ihm jegliche Tore verschlossen wurden. Seine Odyssee durch drei Kontinente endete am 15. Februar 1999 in seiner Verschleppung aus der griechischen Botschaft in Kenia durch NATO-Geheimdienste in die Türkei, wo er seitdem unter Isolationsbedingungen inhaftiert ist. Für Kurd:innen markiert der 9. Oktober deshalb den Beginn des internationalen Komplotts gegen Abdullah Öcalan.
27 Jahre Kampf für Frieden - trotz Isolation
Abdullah Öcalan hat unter schwersten Isolationsbedingungen auf der Gefängnisinsel Imrali in den vergangenen 27 Jahren seine Bemühungen für eine Beendigung des bewaffneten Konflikts und eine politische Lösung der kurdischen Frage ununterbrochen fortgesetzt. Dabei hat er jede noch so kleine Chance ergriffen und sich für Verhandlungen mit dem türkischen Staat stark gemacht. In diesem Zusammenhang hat im Oktober letzten Jahres ein neuer politischer Prozess mit Gesprächen zwischen Öcalan und Ankara begonnen. Meilensteine in diesem Prozess waren Öcalans Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft, die Selbstauflösung der PKK und die erklärte Bereitschaft, die Strategie des bewaffneten Widerstands zu beenden. In einem symbolischen Akt haben dann 30 Guerillakämpfer:innen im Juli ihre Waffen verbrannt. Daraufhin hat im August eine parlamentarische Kommission zum Dialogprozess ihre Arbeit aufgenommen.
Freiheit für Abdullah Öcalan
Trotz aller Zeichen des guten Willens auf kurdischer Seite hat die türkische Regierung bisher keine Taten auf ihre Worte folgen lassen. Weder hat die parlamentarische Kommission Abdullah Öcalan als kurdischen Hauptakteur angehört, noch sind bestehende antidemokratische Gesetze geändert und neue Gesetze erlassen worden, um den Prozess voranzubringen. Dabei braucht es rechtliche Grundlagen, um den Weg für einen umfassenden politischen Prozess, der die friedliche Lösung der kurdischen Frage und die Demokratisierung der Türkei zum Ziel hat, zu öffnen. Abdullah Öcalan ist hierbei Hauptverhandlungsführer und muss dementsprechend frei agieren können. Deshalb fordern wir seine Freiheit, die unmittelbar mit der politischen Lösung der kurdischen Frage zusammenhängt. Wir rufen in diesem Zusammenhang die europäische Öffentlichkeit und EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, endlich einen positiven Beitrag für ein Ende des bewaffneten Konflikts zu leisten und den Prozess für Frieden und eine demokratische Lösung zu unterstützen.“
Die von der TJK-E angekündigten Proteste finden unter dem Motto „Freiheit für Abdullah Öcalan – Für Frieden und demokratische Lösung“ statt. Angekündigt wurden Aktionen in:
8. Oktober 2025 (Mittwoch)
Schweiz – Genf
12:00 Uhr
Vor dem UN-Gebäude
Deutschland – Aurich
16:00 Uhr
Marktplatz
9. Oktober 2025 (Donnerstag)
Deutschland – Hannover
17:00 Uhr
Hauptbahnhof (HBF)
10. Oktober 2025 (Freitag)
Deutschland – Berlin
17:00 Uhr
Alexanderplatz
Deutschland – Hamburg
16:00 Uhr
Schulterblatt 71 / Rote Flora
Schweden – Stockholm
15:00 Uhr
Mynttorget
11. Oktober 2025 (Samstag)
Niederlande – Den Haag
14:00 Uhr
Carnegieplein 1
Deutschland – Frankfurt am Main
14:00 Uhr
Hauptbahnhof
Deutschland – Düsseldorf
13:30 Uhr
DGB-Haus
Frankreich – Paris
14:00 Uhr
Place de la République
Frankreich – Marseille
13:00 Uhr
Canebière
Frankreich – Bordeaux
15:00 Uhr
Place Stalingrad
Frankreich – Straßburg
14:00 Uhr
Place Dauphine
Österreich – Wien
15:00 Uhr
Westbahnhof, 1060 Wien
Dänemark – Kopenhagen
12:00 Uhr
Nytorv
Kranker politischer Gefangener soll Suizid begangen haben
Im Hochsicherheitsgefängnis in der zentralanatolischen Provinz Kırıkkale soll sich der seit Jahrzehnten inhaftierte politische Gefangene Abdülkadir Tatlı das Leben genommen haben. Das teilten die zuständigen Vollzugsbehörden am Dienstag mit, ohne nähere Angaben zu machen. Menschenrechtsorganisationen fordern eine umgehende Aufklärung des Falls.
Nach Angaben des Menschenrechtsvereins IHD stand Tatlı auf der Liste schwerkranker Gefangener. Der seit 1999 inhaftierte Kurde habe seit Langem an mehreren Krankheiten gelitten und sei zuletzt in einer Zelle untergebracht gewesen, die für drei Personen ausgelegt ist, in der er jedoch allein gehalten wurde.
Die Leiche Tatlıs wurde gestern zunächst zur Obduktion in das staatliche Krankenhaus von Kırıkkale gebracht. Bereits am Abend ist der Leichnam zur Beisetzung in seine Heimatstadt Farqîn (tr. Silvan) in der kurdischen Provinz Amed (Diyarbakır) überführt worden.
Die Parlamentsabgeordnete Newroz Uysal Aslan von der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) schrieb auf der Plattform X von einem „weiteren Todesfall in Haft“. Sie wies darauf hin, dass laut Angaben des Justizministeriums allein im Jahr 2024 818 Gefangene in türkischen Haftanstalten ums Leben gekommen seien, darunter 68 Fälle, die als Suizid registriert wurden.
Uysal Aslan sprach von einem „systemischen Problem“, das von „verdächtigen Todesfällen bis hin zur Vernachlässigung schwerkranker Gefangener“ reiche. „Gefängnisse sind zu Orten geworden, an denen Tod durch Isolation, Druck und Nachlässigkeit alltäglich geworden ist“, erklärte die Politikerin. Sie forderte eine unabhängige Untersuchung und ein Ende der Zustände, die sie als „tödliches Vollzugsregime“ bezeichnete.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/bericht-systematische-menschenrechtsverletzungen-in-turkischen-gefangnissen-48175 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/politischer-gefangener-yildirim-han-tot-42616 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/der-politische-gefangene-reber-soydan-ist-tot-42161 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/22-jahriger-politischer-gefangener-in-wan-gestorben-43969
Türkei legt gegen EGMR-Urteil zu Demirtaş Berufung ein
Die Türkei will ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall des früheren HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş anfechten. Wie das Justizministerium mitteilte, wurde eine Delegation nach Straßburg entsandt, um eine Überprüfung durch die Große Kammer des Gerichts zu beantragen.
Der EGMR hatte Anfang Juli zum zweiten Mal eine Verletzung von Demirtaş’ Rechten festgestellt und seine Inhaftierung als politisch motiviert eingestuft. Die Entscheidung fiel nach einer Beschwerde seiner Anwält:innen, die unter anderem mangelnde Beweise und politische Beweggründe für seine fortgesetzte Haft geltend gemacht hatten.
Demirtaş war im November 2016 unter vorgeblichen Terrorvorwürfen festgenommen worden. 2020 urteilte der EGMR erstmals, dass seine Inhaftierung nicht ausreichend begründet sei und forderte die sofortige Freilassung. Ankara reagierte damals mit einem neuen Haftbefehl, diesmal wegen des Vorwurfs der Anstiftung zu Straftaten. Auch diese Verhaftung wurde nun vom EGMR als menschenrechtswidrig gewertet.
In dem aktuellen Urteil kritisierte das Gericht neben der politischen Motivation auch die Verzögerungen beim türkischen Verfassungsgericht sowie Einschränkungen für Demirtaş’ Verteidigung. So sei sein Recht auf Freiheit und Sicherheit ebenso verletzt worden wie das Recht auf ein faires Verfahren.
Menschenrechtsorganisationen und Oppositionsparteien werfen Ankara seit Langem vor, die Justiz zur Ausschaltung politischer Gegner:innen zu instrumentalisieren. Die Türkei weist die Vorwürfe zurück. Mit dem Einspruch in Straßburg will die Regierung erreichen, dass das Urteil von der Großen Kammer – dem höchsten Gremium des EGMR – überprüft wird.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/egmr-verurteilt-turkei-erneut-wegen-inhaftierung-von-selahattin-demirtas-46995 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/anwaltskammer-amed-fordert-freilassung-von-demirtas-48265 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/neue-anklage-gegen-selahattin-demirtas-48123 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/dem-partei-fordert-freilassung-aller-kobane-gefangenen-48214
Was hat die NATO Kiew vor der Eskalation von 2022 versprochen, und was bedeutet das heute für Europa?
As War in Gaza Enters Third Year, Syrians Express Solidarity with Palestinians
Syrians across the country have expressed their solidarity with the Palestinian people as the war in Gaza enters its third year.
Hundreds of Syrians in the city of Deir Ezzor, in eastern Syria, gathered to show support for Palestinians and denounce the ongoing Israeli war on Gaza.
Participants held placards reading “Palestine and Syria are one” and chanted slogans supporting Palestinian right to an independent state.
In Hama, people assembled at Umm al-Hasan Park, where they called for an end to the war in Gaza.
Crowds filled Saadallah al-Jabri Square, central Aleppo under the slogan, “We are all one for Palestine.”
Protesters waved Palestinian and Syrian flags, chanted pro-Palestinian slogans, and called for an end to Israeli aggression.
These gatherings coincided with renewed international appeals for a ceasefire and humanitarian aid access to Gaza.
Since the start of the war on October 7, 2023, more than 67,173 Palestinians have been killed, and approximately 169,780 others injured, according to the Palestinian Ministry of Health in Gaza.
Magnitude 5.0 earthquake rocks eastern Taiwan
A magnitude 5.0 earthquake on Richter scale stuck Hualien County in eastern Taiwan Wednesday, The Taiwanese Central Weather Administration (CWA) reported.
The CWA said that the epicenter of the temblor was located in the county’s Ji’an Township, about 6.9 kilometers west of Hualien County Hall, at a depth of 6.1 km.
According to CWA data the earthquake’s intensity, which gauges the actual effects of a temblor, was highest in parts of Hualien County, where it measured 4 on Taiwan’s seven-tier intensity scale.
There were no immediate reports of damage.
Greetings to participants in the All-Russian Forum Family and Culture: Meanings, Practices and Traditions, and the 24th National Congress of Commissioners for Children’s Rights in Russian Territories
Vladimir Putin sent greetings to participants in the All-Russian Forum Family and Culture: Meanings, Practices and Traditions, and the 24th National Congress of Commissioners for Children’s Rights in Russian Territories, held within the forum’s framework.
Die eigentliche Schande ist das Hier und Jetzt: Zwei Jahre nach dem 7. Oktober 2023 hat der Westen nichts begriffen
Gestern waren es zwei Jahre, seit muslimische palästinensische Freiheits- und Menschenfeinde bis an die Zähne bewaffnet ein Musikfestival überfielen und dort im Blutrausch friedliche, feiernde Menschen auf so bestialische Weise abschlachteten, wie sie in der modernen Menschheitsgeschichte fast unerreicht ist. Nach nur wenigen Stunden lagen an jenem 7. Oktober 2023 1.200 israelische Menschen tot in […]
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Ohne Bewerbungsbemühungen wird kein Wohngeld mehr gezahlt – Urteil
Auch das Wohngeld ist an die Aufnahme an einer “zumutbaren Beschäftigung” geknüpft, wie das Verwaltungsgericht in Berlin urteilte. Wer sich nicht um einen Arbeitsplatz nachweislich bemüht, dem kann das Wohngeld gestrichen werden.
Unterlässt ein erwerbsfähiger Antragsteller ernsthafte Bewerbungsbemühungen, ist der Wunsch nach Wohngeld als unangemessen und sozialwidrig anzusehen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil (Az.: VG 21 K 170/20).
Damit hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zu Recht den Wohngeldantrag eines gelernten Informatikers als missbräuchlich abgelehnt.
Ohne ernsthafte Bewerbungsbemühungen kein WohngeldDer 1959 geborene, arbeitslose Mann arbeitete nach seinem Informatikstudium zunächst als Systemprogrammierer und EDV-Dozent und zuletzt bis 2014 als Nachhilfelehrer für Mathematik und Englisch.
Seinen Lebensunterhalt bestreitet er aus familiären Zuwendungen. Als Mieter bewohnt er allein ein Einfamilienhaus mit mindestens 90 Quadratmetern Wohnfläche und vier Zimmern.
Das Verwaltungsgericht hielt den ablehnenden Wohngeldbescheid des Bezirksamtes mit Urteil vom 18. Januar 2022 für rechtmäßig.
Die Inanspruchnahme der Sozialleistung sei hier unzumutbar und sozialwidrig. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sei es einem Wohngeldantragsteller zuzumuten, zunächst zu versuchen, die finanziellen Belastungen aus eigenen Mitteln aufzubringen.
Verwaltungsgericht Berlin: Informatiker ist Arbeit zumutbarDer Kläger befinde sich in einem Alter, in dem eine Erwerbstätigkeit zumindest im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung ohne weiteres möglich und zumutbar sei.
Er habe jedoch keine ernsthaften Bemühungen um eine Arbeitsstelle nachgewiesen. Bei den vorgelegten Bewerbungen habe es sich um nichtssagende Scheinbewerbungen gehandelt.
Ein für ihn gut geeignetes Stellenangebot als Junior Software Tester in Niedersachsen habe er mit dem Hinweis auf den auswärtigen Arbeitsort abgelehnt, ohne jedoch nachzufragen, ob die Tätigkeit nicht auch in Berlin ausgeübt werden könne, rügte das Gericht. fle/mwo
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Bürgergeld: Bei unzureichender Angemessenheitsprüfung muss Jobcenter höhere Miete zahlen
Im Eilverfahren sind bei unzureichender Angemessenheitsprüfung durch das Jobcenter regelmäßig vorläufig höhere Mietkosten anzuordnen
Keine pauschale Begrenzung der Unterkunftskosten auf die frühere Miete, wenn das Jobcenter keine tragfähige Angemessenheitsprüfung vorgenommen hat und die neue Miete sich innerhalb der WoGG -basierten Grenzwerte bewegt.
RA Niklas Sander kommentiert einen Beschluss des Sozialgerichts Aurich vom 23.09.2025 – S 55 AS 99/25 ER . Das Gericht führt aus:
Werden vom Jobcenter unrealistische KdU-Werte festgesetzt und wird dies im Eilverfahren glaubhaft gemacht, können auch im Eilverfahren höhere Angemessenheitswerte nach dem WoGG berücksichtigt werden.
Die Berechnung hat dann systematisch in der Reihenfolge „Tabellenwert + Klimakomponente + 10 % Sicherheitszuschlag“ zu erfolgen.
Leitsätze von Rechtsanwalt Niklas Sander :
Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist auf die um die sogenannte „Klimakomponente“ erhöhten Tabellenwerte des § 12 Wohngeldgesetz der sogenannte „Sicherheitszuschlag“ von zehn Prozent zu berechnen.
Ein Umzug ohne vorherige Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II schließt eine vorläufige Übernahme angemessener, erhöhter KdU nicht grundsätzlich aus, sofern der neue Bedarf sich innerhalb der zumutbaren Angemessenheitsgrenzen bewegt.
Eine pauschale Begrenzung der Unterkunftskosten auf die frühere Miete ist nicht zulässig, wenn der Leistungsträger keine tragfähige Angemessenheitsprüfung vorgenommen hat und die neue Miete sich innerhalb der WoGG-basierten Grenzwerte bewegt.
Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren sind bei unzureichender Angemessenheitsprüfung durch den Leistungsträger regelmäßig vorläufig höhere KdU-Leistungen anzuordnen, um eine existenzielle Notlage zu vermeiden.
Aus dem Beschluss- Zitat:“Die zugrunde zu legenden Werte des § 12 Wohngeldgesetz sind dabei zur Überzeugung des erkennenden Gerichtes unter Berücksichtigung der sogenannten „Klimakomponente“ des § 12 Abs. 7 WoGG zu bestimmen.
Dies folgt aus dem Wortlaut der gesetzlichen Norm, wonach diese Beträge bei der Bestimmung der entsprechenden Werte zu berücksichtigen sind. Zum anderen bedingen auch die gesetzgeberischen Motive bezüglich der Regelung des Wohngeldgesetzes eine Erhöhung der Tabellenwerte (vgl. hierzu Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2024 – L 32 AS 1179/23 B ER ).
Der mit der Gewährung von Wohngeld als Sozialleistung verfolgte Zweck ist ein anderer als derjenige der Leistungen nach dem SGB II. Die Heranziehung von Werten aus dem Wohngeldgesetz ist nur dann möglich, wenn keinerlei andere Grundlage für die Leistungen der angemessenen Unterkunftskosten erkennbar ist. Inwieweit dies im Bereich des Antragsgegners der Fall ist, bedarf durch das Gericht im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung. Wie bereits ausgeführt, ist der Antrag der Antragsteller ausdrücklich auf die Gewährung von Leistungen unter Zugrundelegung der Wohngeldtabellenwerte erhöht um die Klimakomponente gerichtet. Diese ist einzubeziehen.
Die Klimakomponente dient pauschal dem Ziel, aufgrund von flächendeckender Gebäudesanierungen in energetischer Hinsicht zu erwartenden Preissteigerungen entgegenzuwirken. Daher sollen diese Werte pauschal die Höchstbeträge der Tabelle zu § 12 Abs. 1 Wohngeldgesetz erhöhen (vgl. hierzu detailliert Sozialgericht Oldenburg, Urteil vom 20.06.2024 – S 37 AS 506/23 zitiert nach juris).
Dieser Gesichtspunkt gilt im Rahmen der Beschränkung der Leistungen nach dem SGB II ebenfalls. Die zu erwartende Preissteigerung auf dem Wohnungsmarkt aufgrund von Sanierungsaufwendungen wirkt sich auf sämtliche Gruppen von geringverdienenden Bürgern aus, Wohngeldbezieher wie auch Bürgergeldempfänger (ebenso SG Landshut, Beschluss vom 16.07.2024 – S 7 AS 166/24 ER; vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2025 – L 18 AS 78/25 B ER, jeweils zitiert nach juris).
Diesen zutreffenden Überlegungen der Instanzgerichtsbarkeit schließt sich das erkennende Gericht an.”
Anmerkung von Detlef BrockEilrechtsschutz gegen die Begrenzung der Kosten der Unterkunft auf die Werte nach § 12 WoGG
Der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende trägt die objektive Beweislast dafür, dass die dem Leistungsberechtigten tatsächlich entstehenden Kosten für Unterkunft und Heizung nicht angemessen sind ( SG Landshut, Beschluss v. 16.07.2024 – S 7 AS 166/24 ER – ).
Bürgergeld: Eilverfahren gegen die Begrenzung der Kosten der Unterkunft auf die Werte nach § 12 WoGG
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Salih Muslim: Ziel ist, uns zur Aufgabe unseres Systems zu zwingen
Während es an den Kontaktlinien zwischen der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) und den von der syrischen Übergangsregierung kontrollierten Gebieten vermehrt zu Angriffen und Gefechten kommt, intensivieren auch Zellen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) ihre Angriffe. Der kurdische Politiker Salih Muslim, Mitglied des Exekutivrats der PYD, analysiert im Gespräch mit ANF die aktuelle militärische und politische Lage in Syrien – mit besonderem Blick auf die Autonomiegebiete, die Interessen internationaler Akteure sowie die Strategien regionaler Staaten.
Muslim kritisiert die wachsenden Drohungen und Druckversuche durch die Türkei und die selbsternannte Regierung in Damaskus. Deren Forderung, die DAANES solle ihre Waffen abgeben und sich dem Staatsapparat unterwerfen, lehne man ab, betont er. Auch die Zunahme der Angriffe durch türkeitreue SNA-Milizen sowie durch Islamisten von „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS) sei Ausdruck eines koordinierten Vorgehens. Muslim wirft der syrischen Staatsführung vor, die Vereinbarungen des 10.-März-Abkommens zu missachten. Ein geplantes Abkommen in Paris unter internationaler Aufsicht sei auf Druck der Türkei gescheitert. Angesichts der zunehmenden Bedrohungslage betont er die Entschlossenheit der Selbstverwaltung, geeignete Maßnahmen zur Verteidigung zu ergreifen.
Herr Muslim, in Dair Hafir kam es jüngst zu Angriffen auf die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) und zivile Siedlungsgebiete. In Deir ez-Zor intensiviert der IS in Gebieten unter HTS-Kontrolle seine Aktivitäten. Gleichzeitig hat die sogenannte Übergangsregierung den Verkehrsweg zwischen Aleppo und Raqqa gesperrt. Was sind die Hintergründe dieser Entwicklungen?
Die Übergangsregierung verfolgt seit Langem bestimmte Pläne – ebenso wie die Kräfte, die sie überhaupt erst ins Amt gebracht haben. Um ihr internationale Legitimität zu verschaffen, hat man sie bei den Vereinten Nationen sprechen lassen und sie offiziell empfangen. Das Ziel ist klar: Man will uns in diese Übergangsregierung integrieren und sie dadurch stärken. Man verlangt von uns, dass wir unsere Waffen abgeben, uns dem Militär anschließen und Teil des Staates werden – unter massivem Druck.
Einige ihrer Ziele überschneiden sich mit denen des türkischen Staates. Die Türkei wiederum nutzt genau diese Strukturen, um Druck auf uns auszuüben. Es gibt Gruppen, die direkt von Ankara gesteuert werden – etwa die sogenannte „Syrische Nationalarmee“ (SNA). Diese Milizen haben uns über vier Monate (November 2024 bis März 2025, Anm. d. Ü.) hinweg ununterbrochen angegriffen, um nach Osten vorzudringen. Sie sind damit gescheitert. Danach kam es zum 10.-März-Abkommen. Seitdem vermitteln die USA und die internationale Anti-IS-Koalition, und es konnte ein Waffenstillstand erzielt werden.
Trotzdem scheint das Abkommen nicht umgesetzt zu werden. Was läuft schief?
Man will sich von diesem Abkommen wieder lösen – verschleppt die Umsetzung, ignoriert die Inhalte und erfüllt keine der vereinbarten Bedingungen. Gemeinsam mit der Türkei versucht man, uns unter Druck zu setzen und uns hinters Licht zu führen. Aber das wird nicht funktionieren – wir haben ein stabiles System, das Bestand hat.
Ein weiterer zentraler Punkt ist das Öl. In Deir ez-Zor gibt es bedeutende Vorkommen, die man sich aneignen will. Unsere Kräfte leisten dort entschlossenen Widerstand. Gleichzeitig droht die Türkei regelmäßig – und darauf folgen oft Angriffe durch IS-Zellen. Mit all dem sind wir täglich konfrontiert. Zuletzt wurde erneut Dair Hafir angegriffen, dabei wurden einige unserer Kämpfer:innen verletzt.
Man versucht, uns durch ständigen Druck zu zermürben. Und die internationale Gemeinschaft – einschließlich der USA – sieht das, schweigt aber. Denn an diesen Druckkampagnen ist die Türkei beteiligt, und niemand will Ankara verärgern. Das Ziel ist, uns in die Knie zu zwingen. Aber wir leisten Widerstand.
Wie ist der Stand der Gespräche zwischen der nordostsyrischen Selbstverwaltung und der Übergangsregierung auf Basis des 10.-März-Abkommens? Wo liegen die Blockaden? Und wie unterscheiden sich die Vorstellungen zur Dezentralisierung und Integration?
Das Abkommen besteht aus acht Punkten. Damals wurde vereinbart, für jeden dieser Punkte ein eigenes Komitee einzurichten. Themen sollten unter anderem sein: Wie wird das neue Syrien aussehen? Diktatur, Republik oder Demokratie? Wie wird die Macht verteilt? Wie werden die QSD eingebunden?
Wichtig ist: Als Mazlum Abdi das Abkommen unterzeichnete, tat er das nicht im eigenen Namen. Er handelte im Namen der Autonomieverwaltung, des Demokratischen Syrienrats und der Demokratischen Kräfte Syriens. All diese Akteure hatten sich vorher abgestimmt und den Kurs gemeinsam festgelegt. Doch kaum war das Abkommen unterschrieben, begann die andere Seite, sich wieder davon zu distanzieren. Die versprochenen Komitees wurden nie gebildet, ernsthafte Diskussionen blieben aus.
Geplant war auch eine Verhandlungsrunde in Paris unter internationaler Aufsicht. Was ist daraus geworden?
Diese Verhandlungen sollten unter Aufsicht internationaler Akteure wie den USA, Frankreich und Großbritannien stattfinden. Doch sie wurden blockiert – offenbar auf Druck der Türkei. Denn eine solche Konferenz hätte die syrische Frage auf die internationale Bühne gehoben. Das wollte man offenbar verhindern.
Stattdessen heißt es nun: „Wir sprechen nur in Damaskus.“ Die Türkei stellt sich klar gegen das Abkommen. Deshalb kommt es höchstens zu technischen Treffen, während zentrale politische Fragen gar nicht erst verhandelt werden. Man versucht, uns mit der Botschaft zu demütigen: „Ihr habt verloren – und wir haben die Türkei und die USA hinter uns.“
In der Türkei laufen derzeit Gespräche über eine mögliche Lösung der kurdischen Frage. Hat das Auswirkungen auf die Situation in Rojava?
Natürlich. In der Türkei und in Nordkurdistan gibt es derzeit einen Prozess zur Lösung der kurdischen Frage. Jüngsten Umfragen zufolge unterstützen rund 75 Prozent der Bevölkerung diesen Weg – sowohl Kurd:innen als auch Türk:innen. Doch es gibt Kräfte, die diesen Prozess sabotieren wollen – und zwar, indem sie gezielt Unruhen in Rojava provozieren.
Man kann nicht Kobanê bombardieren und gleichzeitig in Amed über Frieden sprechen. Wenn es Frieden geben soll, dann überall. Abdullah Öcalan hat es deutlich gesagt: „Rojava ist unsere rote Linie.“ Aber manche Akteure wollen hier im Westen gezielt einen Konflikt provozieren, um den Friedensprozess im Norden zu untergraben. Sie wollen einen Krieg in Rojava entfachen.
Es wurde viel diskutiert – aber es gab keine Fortschritte. Manche sagten, in einem Jahr könne eine Lösung gefunden werden. Doch wenn es so weitergeht, wird auch in einem Jahr nichts erreicht sein. Ohne Einigung kann das 10.-März-Abkommen nicht umgesetzt werden. Es ist nicht nur für unsere Gebiete gedacht, sondern für ganz Syrien. Deshalb gibt es so viele Blockaden.
Sowohl die Türkei als auch Abu Mohammed al-Dschaulani – alias Ahmed al-Scharaa – behaupten, die QSD und die Selbstverwaltung würden weder die arabische Bevölkerung noch die Mehrheit der Kurd:innen repräsentieren. Gleichzeitig gibt es Kontakte zum Kurdischen Nationalrat (ENKS). Wie bewerten Sie diese Aussagen?
Man behauptet, die QSD verträten nicht die Kurd:innen, weil viele ihrer Mitglieder Araber:innen seien. Ja, das stimmt teilweise – vielleicht ist etwa die Hälfte der QSD arabisch. Aber die QSD sind ein multiethnisches Bündnis: Kurd:innen, Araber:innen, Assyrer:innen, Armenier:innen – sie alle sind Teil davon. Was sie vereint, ist das gemeinsame Projekt der Autonomie.
Es sind also nicht nur die Kurd:innen, die Autonomie wollen – auch die anderen Völker fordern sie. Die Kurd:innen haben das Projekt angestoßen, aber in Städten wie Deir ez-Zor und Raqqa gibt es zivile und militärische Räte, in denen ausschließlich lokale Vertreter:innen sitzen – die Kinder und Angehörigen der dortigen Bevölkerung. Bei den letzten Angriffen in Deir ez-Zor waren es vor allem arabische Kämpfer, die ihr Leben verloren haben.
Als Mazlum Abdi das 10.-März-Abkommen unterzeichnete, war das kein rein militärischer Schritt der QSD. Es war ein gemeinsamer politischer Beschluss – getragen von der Selbstverwaltung, dem Demokratischen Syrienrat und allen angeschlossenen Parteien und Institutionen. Mazlum Abdi handelte mit ihrer Zustimmung.
Die QSD sind also Teil dieses Prozesses – aber eben nur ein Teil. Zu sagen, sie „repräsentieren die Kurd:innen nicht“, ist schlicht Unsinn. Der Vereinigte Kurdische Kongress hat sie beauftragt – das ist eine legitime Repräsentation. Wer das nicht anerkennt, sucht nur nach Vorwänden. Und wer Ausreden sucht, wird immer welche finden.
Bei der 80. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde auch die Lage in Syrien thematisiert. Beobachter:innen berichten, Dschaulani werde zunehmend international legitimiert. Welche Folgen hätte das für die Region – und wie verlaufen die aktuellen Gespräche der Selbstverwaltung in Europa?
Was haben die Vereinten Nationen jemals wirklich gelöst, dass sie nun ausgerechnet die Probleme Syriens lösen sollten?
Dschaulani nutzte seinen Auftritt dort, um eigene Propaganda zu verbreiten. Er forderte Hilfe, das Ende der Sanktionen und stellte sich als Alternative für Syrien dar. Doch faktisch hat sich nichts verändert. Man hat ihn öffentlich aufgewertet – so wie Erdoğan ihm bereits auf regionaler Ebene Legitimität verschafft hat, verleiht man ihm nun auch auf internationalem Parkett Ansehen.
Aber echte Legitimität bezieht sich nicht von außen – sondern vom eigenen Volk. Eine Regierung braucht Unterstützung durch die eigene Bevölkerung, nicht durch fremde Staaten. Und Dschaulani hat diese Unterstützung nicht. Niemand im Land betrachtet ihn als legitimen Vertreter.
Deshalb sage ich ganz klar: Es hat sich nichts verändert. Die Erklärungen und Entscheidungen der Vereinten Nationen sind wirkungslos. Sie sind Worte ohne Konsequenzen.
Der US-Sondergesandte für Syrien, Tom Barrack, hatte im Juli die Formel „ein Land, ein Volk, eine Armee“ für Syrien betont und sich gegen föderale oder dezentralisierte Lösungsmodelle ausgesprochen – relativierte diese Aussagen aber später. Wie bewerten Sie seine Äußerungen und die Absetzung seines alten Teams? Gibt es Unterschiede zwischen dem Pentagon, dem US-Kongress und der Trump-Regierung, was die Haltung zu Rojava betrifft?
Tom Barrack ist weder Politiker noch Diplomat – er stammt aus der Geschäftswelt. Seine ursprünglichen Aussagen wie „eine Sprache, ein Volk, eine Flagge“ richteten sich offenbar an bestimmte konservative Kreise. Doch als der öffentliche Druck – sowohl innerhalb der USA als auch international – zunahm, hat er seine Position abgeschwächt. Dann hieß es plötzlich: Auch andere Modelle, etwa Formen von Autonomie, seien denkbar.
In den USA gibt es viele, die uns unterstützen – nicht nur klassische Lobbys, sondern auch aufrichtige Menschen mit einem politischen Gewissen, die unser Projekt für richtig halten. Natürlich gibt es auch organisierte Gruppen, die uns helfen. Der Druck auf Barrack war so groß, dass er seine Rhetorik ändern musste.
Mit dem Pentagon arbeiten wir nun seit über zehn Jahren eng zusammen – wir stehen auf derselben Seite der Front. Auf praktischer Ebene hat sich daraus ein Vertrauensverhältnis entwickelt. Aber auf politischer Ebene – insbesondere wegen NATO-Interessen – sieht es anders aus. Das betrifft nicht nur uns, sondern auch andere Konflikte in der Region, etwa Palästina oder die Ukraine.
Was Donald Trump betrifft: Niemand kann vorhersagen, was er als Nächstes tun oder sagen wird. Wie schon 2019 könnte er plötzlich Erdoğan freie Hand geben. Das ist keineswegs ausgeschlossen. Wir müssen daher wachsam bleiben und unsere Verteidigung sichern. Es ist ein kritischer Moment – und das müssen wir auch als solchen erkennen.
Wie sind die aktuellen Drohungen aus der Türkei zu bewerten?
Die Türkei versucht, mit aggressiver Außenpolitik von internen Problemen abzulenken – und so die öffentliche Meinung im eigenen Land zu beeinflussen. Gleichzeitig betrachtet sie die sogenannte Dschaulani-Regierung in Idlib als Chance, sich in Syrien neuen Raum zu schaffen. Es ist ein Konkurrenzkampf, auch mit Israel, um Einflussgebiete.
Die Drohungen aus der Türkei kommen von höchster Stelle – vom Präsidenten, dem Verteidigungsminister, dem Generalstabschef. Wenn solche Aussagen wiederholt werden, müssen wir sie ernst nehmen. Natürlich hoffen wir, dass diese Eskalationen verhindert werden – aber wenn nicht, müssen wir vorbereitet sein. Wir haben keine andere Wahl, als Vorsorge zu treffen.
Was sind aus Ihrer Sicht die Grundlagen für den Aufbau eines demokratischen Syriens? Welche Rolle sollten Minderheiten wie Drus:innen, Alawit:innen oder Kurd:innen spielen – und was gehört in eine künftige Verfassung?
Wenn Syrien wirklich einen Neuanfang will, dann muss dieser mit einer demokratischen Verfassung beginnen. Es braucht eine Verfassung, die alle gesellschaftlichen Gruppen anerkennt – und die grundlegende Rechte wie Sprache, Kultur, Glaubensfreiheit und das Zusammenleben garantiert.
Das System, das wir in der Demokratischen Selbstverwaltung aufgebaut haben, könnte als Modell für ganz Syrien dienen. Aber dafür müssen wir bei der Verfassung anfangen. Es braucht faire Wahlgesetze, klare Regelungen für Parteien und umfassende Freiheitsrechte.
Minderheiten wie Alawit:innen, Drus:innen, Ezid:innen oder Suryoye müssen sowohl in ihrer religiösen als auch in ihrer ethnischen Identität anerkannt werden. Wenn man eine dieser Dimensionen ignoriert, schafft man neue Konflikte. Deshalb müssen alle an einem Tisch zusammenkommen, offen diskutieren und – wenn es keine äußeren Einmischungen gibt – einen gemeinsamen Nenner finden.
Bisher fehlt dieser Prozess. Aus unserer Sicht ist ein dezentralisiertes Regierungssystem ein realistischer und gangbarer Weg. Eine ernsthafte, inklusive Debatte über die Zukunft Syriens ist dringend nötig und liegt im Interesse aller.
Hinweis: Das Gespräch mit Salih Muslim wurde vor den jüngsten Angriffen syrischer Regierungstruppen gegen die kurdischen Stadtteile von Aleppo geführt.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/annaherung-zwischen-selbstverwaltung-und-Ubergangsregierung-bei-treffen-in-damaskus-48283 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zwei-tote-und-60-verletzte-nach-angriff-auf-kurdische-viertel-in-aleppo-48274 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/selbstverwaltung-verurteilt-angriffe-auf-kurdische-viertel-in-aleppo-48275