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Kontakt durch Rebellion

Im Manova-Interview skizziert der therapeutische Ausbilder Oliver Ruppel die psychologischen Mechanismen hinter Protestwahlen und erläutert, warum Gesellschaften beziehungsloser werden, wenn ihre Mitglieder zu viel Innenschau betreiben.
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Dünne Luft für das Bargeld

Auf EU-Ebene schreiten die Vorbereitungen für den digitalen Euro voran, und auch in der Bundesrepublik wird der Schutz des Bargelds immer weiter ausgehöhlt.
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Neues Heizungsgesetz: Was die Verfassungsbeschwerde für Mieter bedeutet

Vier Mieterinnen und Mieter ziehen gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe gegen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht. Sie befürchten, dass die gelockerten Vorgaben für Öl- und Gasheizungen den Klimaschutz ausbremsen und Menschen langfristig an teure fossile Heiztechnik binden.

Für Mieter ist der Streit besonders relevant: Über die Heizungsanlage entscheidet gewöhnlich der Eigentümer, während sich die laufenden Kosten auf der Heizkostenabrechnung niederschlagen. Die Beschwerde allein verschafft ihnen allerdings weder einen Anspruch auf eine neue Heizung noch das Recht, Zahlungen einzustellen.

Beschwerde eingereicht, aber noch keine Entscheidung

Die veröffentlichte Beschwerdeschrift trägt das Datum 28. September 2026 und umfasst 139 Seiten. Am folgenden Tag machte die Deutsche Umwelthilfe die Einreichung öffentlich bekannt.

Eine veröffentlichte Entscheidung oder ein öffentlich bekannt gegebenes Aktenzeichen zu dieser Beschwerde ließ sich zum Redaktionsschluss nicht feststellen. Auch eine Annahme zur Entscheidung ist bislang nicht öffentlich dokumentiert.

Die rechtlichen Vorwürfe stammen damit von den Beschwerdeführern. Sie dürfen nicht mit einer Feststellung des Bundesverfassungsgerichts verwechselt werden.

Was am Heizungsgesetz angefochten wird

Die Beschwerde richtet sich gegen bestimmte Vorschriften des Gebäudemodernisierungsgesetzes und die Streichung bisheriger Anforderungen an Heizungsanlagen. Die wesentlichen Neuregelungen gelten bereits seit dem 29. Juli 2026.

Die Deutsche Umwelthilfe argumentiert unter anderem mit dem verbleibenden deutschen CO₂-Budget und Artikel 20a des Grundgesetzes. Durch das Gesetz entstünden zusätzliche Emissionen, die nach Auffassung der Beschwerdeführer mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot und dem Schutz künftiger Generationen unvereinbar seien.

Nach Darstellung der Bundesregierung entfällt mit der Reform die bisherige Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien. Neben Wärmepumpen, Fernwärme und anderen Heizungsarten bleiben damit auch neue Gas- und Ölheizungen möglich.

Die Regierung begründet die Reform mit größerer Entscheidungsfreiheit und einer flexibleren Umsetzung des Klimaschutzes. Vorgaben für klimafreundlichere Brennstoffanteile und Förderangebote sollen den Umbau begleiten.

Die Umwelthilfe warnt vor langfristigen Belastungen

Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe fehlen ausreichend klare Vorgaben für den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen. Neue Anlagen könnten über viele Jahre weiterbetrieben werden und dadurch zusätzliche Emissionen sowie wirtschaftliche Abhängigkeiten verursachen.

Die Organisation bezweifelt außerdem, dass alternative gasförmige Brennstoffe in den benötigten Mengen zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen werden. Sie sieht deshalb insbesondere Mieter einem Kostenrisiko ausgesetzt, das diese durch die Wahl der Heiztechnik kaum selbst beeinflussen können.

Das sind die Einschätzungen der Beschwerdeführer, keine feststehenden Prognosen für jede Heizkostenabrechnung. Wie sich die Ausgaben eines Haushalts entwickeln, hängt unter anderem vom Gebäude, vom Verbrauch, vom Energietarif und den gesetzlichen Verteilungsregeln ab.

Warum auch die Freiheit jüngerer Menschen angesprochen wird

Die Beschwerdeführer argumentieren, dass heute zugelassene zusätzliche Emissionen den Handlungsspielraum späterer Generationen verkleinern. Würden notwendige Einsparungen aufgeschoben, könnten künftig umso stärkere Einschränkungen erforderlich werden.

Damit ginge es auch um die Freiheitsrechte der Menschen, die diese Lasten später tragen müssten. Ob diese Argumentation die angefochtenen Vorschriften zu Fall bringen kann, muss das Gericht prüfen.

Streit auch über die Beteiligung des Bundesrates

Neben den Klimaschutzfragen enthält die Beschwerde einen Einwand gegen das Gesetzgebungsverfahren. Nach Auffassung der Beschwerdeführer hätte das Gesetz einer ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates bedurft, wurde aber als Einspruchsgesetz behandelt.

Dabei geht es nicht um die Behauptung, der Bundesrat sei überhaupt nicht beteiligt gewesen. Umstritten ist vielmehr, welche Form seiner Mitwirkung verfassungsrechtlich erforderlich war.

Auch dieser Vorwurf ist bislang keine gerichtliche Feststellung. Aus ihm folgt deshalb derzeit nicht, dass Mieter oder Vermieter das Gesetz als unwirksam behandeln dürften.

Das Gesetz gilt trotz der Beschwerde weiter

Eine Verfassungsbeschwerde setzt ein angegriffenes Gesetz nicht automatisch außer Kraft. Für eine vorläufige gerichtliche Regelung wäre eine gesonderte Entscheidung erforderlich, etwa eine einstweilige Anordnung nach § 32 Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Allein mit dem Hinweis auf das Verfahren können Mieter deshalb keine Heizkostenabrechnung zurückweisen oder den Austausch einer funktionierenden Heizung verlangen. Bestehende Rechte wegen konkreter Abrechnungsfehler oder Mängel bleiben davon unberührt.

Auch ein späterer Erfolg würde nicht zwangsläufig bedeuten, dass sämtliche alten Vorschriften unverändert wieder gelten. Welche Folgen eine Entscheidung hätte, hinge von ihrem Inhalt und möglichen Übergangsregelungen ab.

Neue Öl- und Gasheizungen bleiben an Bedingungen gebunden

Die Reform bedeutet nicht, dass neu eingebaute fossile Heizungen dauerhaft ohne weitere Anforderungen betrieben werden dürfen. Für bestimmte Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 in bestehende Gebäude eingebaut werden, schreibt § 43 Gebäudemodernisierungsgesetz steigende Anteile der bereitgestellten Wärme aus bestimmten alternativen Brennstoffen vor.

Diese sogenannte Bio-Treppe beginnt grundsätzlich 2029 mit zehn Prozent und steigt über 15 Prozent im Jahr 2030 sowie 30 Prozent im Jahr 2035 auf 60 Prozent im Jahr 2040. Das Gesetz enthält außerdem alternative Erfüllungsmöglichkeiten und Sonderregelungen.

Gerade über die Wirksamkeit und wirtschaftlichen Folgen dieses Weges streiten Bundesregierung und Beschwerdeführer. Die Frage lautet somit auch, wer die finanziellen Folgen einer heute getroffenen Heizungsentscheidung später trägt.

Mieter müssen mit der Prüfung ihrer Abrechnung nicht auf Karlsruhe warten

Schon heute gibt es gesetzliche Regeln zur Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietern und Mietern. Der Vermieter muss in der Heizkostenabrechnung unter anderem den Mieteranteil, die Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung und die Berechnungsgrundlagen ausweisen.

Wer diese Angaben übersieht, kann einen fehlerhaften Kostenanteil unbemerkt bezahlen. Was dabei zu beachten ist, erläutert der Beitrag „CO₂-Kosten in den Heizkosten: Vermieter dürfen nicht vollständig auf Mieter alles abwälzen“.

Daneben sieht die Reform für bestimmte neu eingebaute fossile Anlagen weitere Kostenbeteiligungen der Vermieter vor, die erst später greifen. Der Beitrag „Ab 2028 müssen Vermieter ihren Mietern einen Teil der Heizkosten dazu zahlen“ erklärt die betroffenen Kostenarten und Voraussetzungen.

Eine pauschale Halbierung der gesamten Heizkosten ist damit nicht verbunden. Für die aktuelle Abrechnung kommt es auf die jeweils geltenden Vorschriften und die konkrete Anlage an.

Beispiel aus der Praxis: Die Beschwerde ersetzt keine Abrechnungsprüfung

Das folgende Beispiel ist fiktiv: Eine Mieterin lebt in einem Mehrfamilienhaus mit Gasheizung und erhält eine hohe Heizkostennachforderung. In der Abrechnung fehlt eine nachvollziehbare Darstellung der CO₂-Kostenaufteilung.

Die Mieterin kann die laufende Verfassungsbeschwerde nicht als pauschalen Grund verwenden, die Nachforderung abzulehnen. Sie kann jedoch die fehlenden Angaben beanstanden und prüfen lassen, welche Ansprüche sich aus dem bereits geltenden Abrechnungsrecht ergeben.

Sollte Karlsruhe später gesetzliche Nachbesserungen verlangen, könnte das zukünftige Heizungsentscheidungen beeinflussen. Ob ihre heutige Rechnung richtig ist, muss dagegen schon jetzt anhand der geltenden Regeln geklärt werden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Zum Verfahren: Veröffentlichte Verfassungsbeschwerde vom 28. September 2026; Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom 29. September 2026, verbreitet über news aktuell.

Zum Gesetz: Informationen der Bundesregierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz; § 43 Gebäudemodernisierungsgesetz; § 7 CO₂-Kostenaufteilungsgesetz; § 32 Bundesverfassungsgerichtsgesetz; Artikel 20a Grundgesetz.

Der Beitrag Neues Heizungsgesetz: Was die Verfassungsbeschwerde für Mieter bedeutet erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Demokratie auf Staatskosten?

Der Staat gibt Millionen Euro für “Demokratieförderung”, “Extremismusprävention” und “gesellschaftlichen Zusammenhalt” aus. Das ist zunächst einmal nichts Anrüchiges. Doch was geschieht, wenn Organisationen, die staatliche Fördermittel erhalten, zugleich öffentlich gegen eine konkrete Partei Stellung beziehen, Demonstrationen unterstützen oder sogar ein Parteiverbotsverfahren fordern? Eine Differenzierung zwischen “Demokratieförderung” (die selbst dann, wenn sie ihrem Anspruch gerecht würde, […]

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Euronews fasst globale Probleme zu einer „Mega-Krise“ des Klimawandels zusammen

Anthony Watts

Eine erfahrene Meteorologin erläutert, warum der Klimawandel weder die Nahrungsmittelversorgung noch die Energieversorgung oder die Wirtschaft bedroht.

Euronews behauptet, der Klimawandel habe sich zu einer „Mega-Krise“ entwickelt, die Ernährungssicherheit, Energieversorgung, Volkswirtschaften, Wasserressourcen und die internationale Sicherheit bedrohe. Dies ist irreführend, weil der Artikel Messungen der tatsächlichen Entwicklungen weitgehend durch Prognosen und Behauptungen ersetzt. [Hervorhebungen und Links hinzugefügt {vom Blog-Admin}]

Die Daten zeigen, dass die weltweite Erntemenge und die Erträge Rekordwerte erreichen, die Zahl der Todesfälle durch Extremwetterereignisse langfristig stark zurückgeht und viele der heutigen Energie- und Wirtschaftsprobleme eher auf politische Entscheidungen und geopolitische Konflikte als auf klimatische Veränderungen zurückzuführen sind.

Euronews stützt seine Argumentation in erster Linie auf ein Interview mit Emmanuella Doussis, Inhaberin des UNESCO-Lehrstuhls für Klimadiplomatie an der Universität Athen. Doussis bezeichnet den Klimawandel als ein wirtschaftliches, soziales, politisches und geopolitisches Problem und bringt ihn mit dem Wettbewerb um Ressourcen, Migration, Wasserknappheit, Ernährungsunsicherheit und der Energiewende in Verbindung.

Das sind weit reichende Behauptungen.

Seltsamerweise liefert Euronews bemerkenswert wenige Beobachtungsdaten, die belegen, dass der Klimawandel tatsächlich die weltweite „Mega-Krise“ verursacht, von der in der Überschrift die Rede ist.

Der vielleicht offensichtlichste Widerspruch betrifft die Ernährung.

Doussis prognostiziert: „Wir werden mit einem sehr großen, ernsten Problem hinsichtlich der Ernährungssicherheit konfrontiert sein.“ Doch Prognosen darüber, was passieren könnte, können nicht auslöschen, was gerade geschieht.

„Climate at a Glance: Crop Production“ fasst Daten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zusammen, aus denen hervorgeht, dass die weltweite Pflanzenproduktion und die Erträge während der Phase der modernen Erwärmung erheblich gestiegen sind. Der jüngste Bericht zeigt, dass in den Erntejahren 2023 und 2024 die weltweit höchsten Erträge pro Hektar seit Beginn der Aufzeichnungen erzielt worden sind.

„Climate Realism“ hat den gleichen Trend wiederholt dokumentiert. Die weltweite Produktion von Grundnahrungsmitteln hat erheblich zugenommen, und die Erträge haben in den letzten Jahrzehnten wiederholt Rekorde gebrochen.

Selbst wenn einzelne Kulturen aufgrund von Dürren, Überschwemmungen, Schädlingsbefall oder anderen Ursachen unter schlechten regionalen Erntebedingungen leiden, ist dies kein Hinweis auf eine Verschlechterung der weltweiten Nahrungsmittelversorgung.

Es gibt gute Gründe für diese Verbesserung. Agrartechnologie, Bewässerung, Düngemittel, verbesserte Pflanzensorten, Mechanisierung und eine bessere Schädlingsbekämpfung haben die Landwirtschaft grundlegend verändert.

Eine moderate Erwärmung kann in einigen Regionen zudem die Vegetationsperioden verlängern und schädliche Frostereignisse verringern, während ein erhöhter Kohlendioxidgehalt in der Atmosphäre im Allgemeinen das Pflanzenwachstum anregt und die Effizienz der Wassernutzung verbessert.

Das bedeutet jedoch nicht, dass das Wetter den Ernten keinen Schaden zufügen kann. Das war schon immer so. Es bedeutet vielmehr, dass die Darstellung des Klimawandels als Ursache einer aktuellen globalen Krise der Ernährungssicherheit im Widerspruch zur Entwicklung der beobachteten landwirtschaftlichen Produktion steht.

Ebenso merkwürdig ist die Art und Weise, wie der Artikel das Thema Energie behandelt.

Euronews beschreibt die Abkehr von fossilen Brennstoffen als Teil der Lösung für die angebliche „Mega-Krise“ des Klimas, räumt jedoch gleichzeitig ein, dass dadurch „neue Abhängigkeiten“ in Bezug auf Lithium, Kobalt, Seltene Erden und andere Rohstoffe entstehen.

Der Artikel räumt des weiteren ein, dass fossile Brennstoffe fördernde Länder wirtschaftlich geschwächt werden könnten und dass völlig neue geopolitische Abhängigkeiten entstehen würden.

Das klingt weniger nach einer durch den Klimawandel verursachten Krise als vielmehr nach wirtschaftlichen Turbulenzen, ausgelöst durch Maßnahmen, die als Reaktion auf den Klimawandel ergriffen worden waren.

Europa ist hierfür ein offensichtliches Beispiel.

Die Energiepreise steigen nicht, weil ein Thermometer eine etwas höhere Durchschnittstemperatur anzeigt. Die Preise reagieren auf die Verfügbarkeit von Brennstoffen, die Erzeugungskapazität, Steuern, Vorschriften, Subventionen, Übertragungskosten, geopolitische Störungen und Regierungsentscheidungen darüber, welche Kraftwerke betrieben werden dürfen und welche nicht.

„Climate Realism“ hat wiederholt aufgezeigt, wie bei Kostenvergleichen zwischen Wind- und Solarenergie die Ausgaben für Reserveerzeugung, Übertragung, Speicherung, Subventionen und andere Systemkosten außer Acht gelassen werden können, die zur Bewältigung der intermittierenden Erzeugung erforderlich sind.

Euronews verwischt hier eine wichtige Unterscheidung: Kosten, die durch die Klimapolitik entstehen, sind nicht mit Kosten gleichzusetzen, die durch den Klimawandel verursacht werden.

Das gleiche Problem tritt auf, wenn der Artikel vom Thema Energie zum Thema Wirtschaft übergeht. Das Wetter kann zweifellos wirtschaftliche Verluste verursachen. Dürren, Überschwemmungen, Hurrikane, Hitzewellen, Frostperioden und Waldbrände haben dies im Laufe der Menschheitsgeschichte immer wieder getan.

Um jedoch den Klimawandel für eine allgemeine Wirtschaftskrise verantwortlich zu machen, bedarf es von Belegen dafür, dass sich diese Gefahren in einer Weise verschärfen, die auf den Klimawandel zurückzuführen ist.

„Climate at a Glance: Extreme Weather“ fasst Beobachtungsdaten zu Überschwemmungen, Dürren, Hurrikanen, Tornados, Hitzewellen und anderen Ereignissen zusammen. Das Bild ist wesentlich komplexer als die einfache Darstellung sich verschärfender Katastrophen, wie es in vielen Medien der Fall ist.

Noch wichtiger ist, dass die Anfälligkeit des Menschen gegenüber dem Wetter spektakulär zurückgegangen ist.

Der Bericht „Climate at a Glance: Deaths from Extreme Weather“ zeigt anhand internationaler Katastrophendaten, dass die Zahl der weltweiten Todesfälle durch wetterbedingte Katastrophen im Laufe des letzten Jahrhunderts um mehr als 99 Prozent gesunken ist.

Das ist eine bemerkenswerte Errungenschaft. Wohlstand, Infrastruktur, mit fossilen Brennstoffen betriebene Verkehrsmittel, moderne Landwirtschaft, Heizung, Klimatisierung, Wettervorhersagen, Kommunikation, Technik und Katastrophenschutz haben den Menschen gegenüber der Natur weitaus widerstandsfähiger gemacht.

Ironischerweise liefert Doussis selbst den vielleicht vernünftigsten Satz im gesamten Euronews-Artikel: „Nicht immer ist der Klimawandel schuld.“

Sie räumt ein, dass einige Katastrophen in Griechenland auf chronische Planungsmängel, komplizierte Vorschriften, unzureichende Infrastruktur und mangelnden Schutz gefährdeter Gebiete zurückzuführen sind.

Genau. Dieser Vorbehalt verdient weitaus mehr Beachtung, als Euronews ihm widmet.

Eine Überschwemmung wird erst dann zur Katastrophe, wenn Menschen in Überschwemmungsgebieten bauen, Entwässerungssysteme unzureichend sind, Warnsysteme versagen oder die Infrastruktur schlecht gewartet wird.

Eine Dürre wird zur Wasserkrise, wenn Stauseen, Bewässerungssysteme, Grundwasservorkommen und die Wasserpolitik schlecht verwaltet werden. Eine Hitzewelle wird gefährlicher, wenn Strom teuer oder unzuverlässig ist und schutzbedürftige Menschen sich keine Klimaanlage leisten können.

All diese miteinander verknüpften Probleme als eine „Mega-Krise“ des Klimas zu bezeichnen, erklärt sie nicht. Es kann sogar ihre wahren Ursachen verschleiern.

Der Euronews-Artikel begeht einen journalistischen Fehler, der immer häufiger vorkommt. Er geht vom Klimawandel aus, verknüpft praktisch jedes wirtschaftliche, geopolitische, landwirtschaftliche und soziale Problem damit und präsentiert das daraus resultierende Geflecht von Zusammenhängen dann als Beweis dafür, dass der Klimawandel diese Probleme überhaupt erst verursacht hat.

So funktioniert Kausalität jedoch nicht.

Das Klima verändert sich. Das Wetter variiert. Einzelne Regionen werden – wie schon immer – von verheerenden Dürren, Überschwemmungen, Bränden, Frostperioden und Hitzewellen heimgesucht. Vernünftige Regierungen sollten sich darauf vorbereiten.

Doch die Realität sieht ganz anders aus als die von Euronews beschriebene, sich immer weiter zuspitzende „Mega-Krise“. Die Landwirte produzieren mehr Nahrungsmittel. Die Ernteerträge erreichen weiterhin Rekordwerte. Die Menschheit ist gegenüber extremen Wetterereignissen deutlich weniger anfällig geworden.

Und einige der gravierendsten Energieprobleme Europas sind eher auf Entscheidungen zur Energieerzeugung zurückzuführen als auf Wetterveränderungen.

Euronews hätte diese unbequemen Fakten untersuchen können. Stattdessen hat der Sender eine Reihe von Prognosen zu den Themen Ernährung, Wasser, Migration, Geopolitik und Energie zusammengetragen, sie unter dem modischen Begriff „Mega-Krise“ zusammengefasst und dies als Klimajournalismus bezeichnet.

Das sind keine Beweise. Es ist Popaganda, die nach einer Krise sucht.

Mehr bei Climate Realism

Link: https://climatechangedispatch.com/euronews-climate-change-meta-crisis/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Euronews fasst globale Probleme zu einer „Mega-Krise“ des Klimawandels zusammen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Imrali-Delegation trifft Vizepräsident Yılmaz

Die Imrali-Delegation der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM-Partei) ist mit dem türkischen Vizepräsidenten Cevdet Yılmaz zusammengekommen. An dem rund einstündigen Gespräch nahmen Pervin Buldan und Mithat Sancar teil.

Im Mittelpunkt standen die bisherigen Arbeiten des Begleit- und Evaluierungsgremiums, das im Zuge des Rahmengesetzes für den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft geschaffen wurde. Das Gremium hat bislang zweimal getagt und vier Unterkommissionen eingerichtet.

Bei dem Treffen informierten sich Buldan und Sancar über den Stand der Arbeiten des Gremiums und der Unterkommissionen. Zugleich übermittelten sie Yılmaz ihre Einschätzungen und Vorschläge zum weiteren Verlauf des Prozesses für eine Lösung der kurdischen Frage und der Demokratisierung der Türkei.

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52956 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52940 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52955

 

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Hinter eisernen Vorhängen

Am diplomatischen Tiefpunkt zwischen West und Ost reisten Flo Osrainik und Nicolas Riedl zu den russischen Dumawahlen nach Lugansk und Nischni Nowgorod, um deren Ablauf zu beobachten und die Menschen jenseits des Feindbildes kennenzulernen.
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Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber kündigt Versicherung – aber wer bekommt jetzt das Guthaben?

Jahrelang fließt ein Teil des eigenen Bruttolohns in eine Direktversicherung, dann wird der Vertrag gekündigt – und das Geld landet beim Arbeitgeber.

Ein Urteil aus Köln zeigt, warum Beschäftigte den Rückkaufswert nicht automatisch verlangen können und weshalb damit noch nicht über sämtliche Ansprüche auf ihr einbehaltenes Gehalt entschieden ist.

Arbeitnehmer setzte die Kündigung selbst durch

Im entschiedenen Fall hatte die Arbeitgeberin eine Direktversicherung eingerichtet, deren Beiträge sie zur Hälfte selbst finanzierte. Die andere Hälfte wurde vom Bruttoarbeitsentgelt des Beschäftigten abgezogen.

Grundlage hierfür war eine Gesamtbetriebsvereinbarung mit einem sogenannten Opt-out-System: Wer nicht rechtzeitig widersprach, sollte an der betrieblichen Altersversorgung teilnehmen. Der Arbeitnehmer wollte die Versicherung jedoch nicht und setzte ihre Kündigung gerichtlich durch.

Anschließend zahlte der Versicherer der Arbeitgeberin 8.416,99 Euro aus, die der Beschäftigte für sich verlangte. Das Landesarbeitsgericht Köln wies seine Berufung mit Urteil vom 2. Oktober 2025, Aktenzeichen 8 SLa 92/25, zurück.

Warum die Versicherung an die Arbeitgeberin zahlte

Versicherungsnehmerin war die Arbeitgeberin, während der Beschäftigte als versicherte Person geführt wurde. Die Vertragsbedingungen sahen für ihn Leistungen beim Eintritt des Versorgungsfalls vor, aber keinen entsprechenden Auszahlungsanspruch bei vorzeitiger Kündigung.

Ein vereinbartes unwiderrufliches Bezugsrecht war im Verfahren nicht ersichtlich. Auch eine wirksam zustande gekommene Versorgungsvereinbarung, aus der sich der verlangte Zahlungsanspruch ergeben hätte, war nach den gerichtlichen Feststellungen nicht dargelegt.

Die offene Frage: Muss einbehaltener Lohn nachgezahlt werden?

Das Gericht ließ ausdrücklich offen, ob dem Arbeitnehmer nach § 611a Absatz 2 BGB eine Nachzahlung der zur Entgeltumwandlung einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge zustand. Einen solchen Lohnanspruch hatte er in diesem Verfahren nicht geltend gemacht.

Auch über einen möglichen Verfall dieses Anspruchs entschied das Gericht deshalb nicht. Aus dem verlorenen Prozess um den Rückkaufswert folgt somit nicht, dass jeder denkbare Anspruch auf die abgezogenen Lohnbestandteile ausgeschlossen wäre.

Eigene Beiträge sind bei wirksamer Entgeltumwandlung geschützt

Für eine ordnungsgemäß vereinbarte Entgeltumwandlung sieht das Betriebsrentengesetz einen besonderen Schutz vor. Nach § 1b Absatz 5 BetrAVG bleiben die daraus erworbenen Anwartschaften auch bei einem vorzeitigen Ende des Arbeitsverhältnisses erhalten.

Bei einer Direktversicherung muss dem Arbeitnehmer außerdem von Beginn der Entgeltumwandlung an ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt werden. Der Arbeitgeber darf sich deshalb nicht allein mit dem Hinweis auf seine Stellung als Versicherungsnehmer über geschützte Ansprüche hinwegsetzen.

Dieser Schutz sichert die Altersversorgung, verschafft aber keinen allgemeinen Anspruch auf sofortige Auszahlung. Wer selbst Beiträge finanziert, kann daraus also nicht ohne Weiteres ableiten, dass er das angesparte Kapital jederzeit abheben darf.

Rückkaufswert, Lohn und Betriebsrente sind verschiedene Ansprüche

Für Beschäftigte sieht alles nach demselben Geld aus, rechtlich können jedoch unterschiedliche Forderungen dahinterstehen. Deshalb muss vor einer Zahlungsforderung geklärt werden, welcher Anspruch überhaupt besteht und gegen wen er sich richtet.

Anspruch oder Vertragswert Worum es geht Was daraus nicht automatisch folgt Rückkaufswert Der nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln ermittelte Wert bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. Dass dieser Betrag dem Arbeitnehmer unmittelbar ausgezahlt werden muss. Lohnnachzahlung Vergütung, die möglicherweise ohne wirksame Grundlage für eine Entgeltumwandlung einbehalten wurde. Dass die Forderung genauso hoch ist wie der Rückkaufswert. Unverfallbare Anwartschaft Ein geschützter Anspruch auf spätere betriebliche Versorgungsleistungen. Dass das Kapital schon vor dem Versorgungsfall frei verfügbar ist. Beitragsfreie Versicherung Der Vertrag läuft unter den dafür geltenden Voraussetzungen ohne weitere Beiträge mit angepassten Leistungen fort. Dass das bisher aufgebaute Kapital auf das Girokonto überwiesen wird. Schweigen erlaubt nicht jeden Abzug vom Gehalt

Ein automatischer Einstieg in die Entgeltumwandlung braucht eine wirksame rechtliche Grundlage. Die bloße Behauptung, der Beschäftigte habe nicht widersprochen, beantwortet diese Frage noch nicht.

§ 20 BetrAVG enthält Vorgaben für solche Optionssysteme, darunter Anforderungen an das Angebot und die Information über Widerspruch und Beendigung. Bei älteren Vereinbarungen müssen außerdem deren damalige Rechtsgrundlage und mögliche Übergangsregelungen geprüft werden.

Beschäftigte sollten sich deshalb die Entgeltumwandlungsvereinbarung, die einschlägige Betriebsvereinbarung und die ursprünglichen Informationsschreiben geben lassen. Zusammen mit den Gehaltsabrechnungen lässt sich nachvollziehen, welche Beträge tatsächlich einbehalten wurden.

Ein Kündigungswunsch macht die Betriebsrente nicht zum Sparkonto

Auch bei finanziellen Schwierigkeiten können Arbeitnehmer die Auflösung einer wirksam vereinbarten Direktversicherung nicht ohne Weiteres erzwingen. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 26. April 2018, dass der Wunsch, mit dem Rückkaufswert Schulden zu bezahlen, für sich genommen keinen solchen Anspruch aus der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht begründet.

Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 3 AZR 586/16. Sie verdeutlicht, wie stark die betriebliche Altersversorgung auf Leistungen im späteren Versorgungsfall ausgerichtet ist.

Vor einer Auflösung auch die Alternativen prüfen

Bei vorübergehend knapper Kasse kann eine Beitragsfreistellung infrage kommen, wobei die späteren Leistungen geringer ausfallen können. Bei einem Arbeitgeberwechsel sind je nach Voraussetzungen die Übernahme der Versorgung oder die Übertragung des Versorgungskapitals möglich.

Für bestimmte Verträge, die während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Entgelt beitragsfrei werden, eröffnet § 212 VVG außerdem ein Fortsetzungsrecht. Was dabei zu beachten ist, erklärt der Beitrag über die Drei-Monats-Frist zur Fortsetzung der Betriebsrente nach einer unbezahlten Auszeit.

Selbst wenn eine Auszahlung zulässig ist, sollte ihre finanzielle Wirkung vorher geprüft werden. Bei Kapitalleistungen aus Direktversicherungen können etwa Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung über zehn Jahre anfallen.

Wer Geld fordert, muss die richtige Forderung beziffern

Der Rückkaufswert ist nicht einfach die Summe aller eingezahlten Beiträge, sondern wird nach versicherungsmathematischen und vertraglichen Regeln berechnet. Auch eine hälftige Finanzierung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Hälfte des Rückkaufswerts dem eigenen einbehaltenen Lohn entspricht.

Wer die Wirksamkeit der Entgeltumwandlung bestreitet, sollte mögliche Vergütungsansprüche gesondert prüfen und anhand der Abrechnungen beziffern lassen. Dabei sollten auch arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen geprüft werden, bevor durch weiteres Abwarten Ansprüche verloren gehen.

Sechs Fragen und Antworten zur gekündigten Direktversicherung Gehört der Rückkaufswert immer dem Arbeitgeber?

Nein, entscheidend sind die Vertragsbedingungen, die Bezugsrechte und die arbeitsrechtlichen Ansprüche. Allein die Stellung als Versicherungsnehmer berechtigt den Arbeitgeber nicht dazu, geschützte Arbeitnehmerrechte zu missachten.

Sind die eigenen Beiträge nach dem Kölner Urteil verloren?

Das lässt sich daraus nicht ableiten. Das Gericht entschied über den verlangten Rückkaufswert und ließ einen möglichen Anspruch auf Nachzahlung einbehaltener Vergütung ausdrücklich offen.

Was bedeutet ein unwiderrufliches Bezugsrecht?

Es verschafft dem Begünstigten eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der erfassten Versicherungsleistungen. Daraus entsteht jedoch kein allgemeines Recht, die Altersvorsorge jederzeit vorzeitig auszahlen zu lassen.

Kann ich wegen Geldmangels eine Kündigung verlangen?

Finanzielle Schwierigkeiten allein begründen grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber eine wirksam vereinbarte Direktversicherung zur Schuldentilgung kündigt. Ob eine andere Lösung möglich ist, hängt von den Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben ab.

Bekomme ich bei einem Jobwechsel das Guthaben ausgezahlt?

Ein Arbeitgeberwechsel löst normalerweise keine freie Auszahlung aus. Geschützte Anwartschaften bleiben bestehen; unter den jeweiligen Voraussetzungen kommen eine Fortführung oder Übertragung infrage.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Prüfung?

Hilfreich sind Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Entgeltumwandlungsvereinbarung, Betriebsvereinbarung und Gehaltsabrechnungen. Bei einer bereits erfolgten Kündigung gehören die Kündigungserklärung und die Abrechnung des Versicherers dazu.

Beispiel aus der Praxis: 60 Euro monatlich sind eine eigene Rechnung

Ein vereinfachtes Beispiel: Einer Beschäftigten werden 24 Monate lang jeweils 60 Euro brutto für eine Direktversicherung abgezogen, insgesamt 1.440 Euro. Später stellt sich die Frage, ob die Entgeltumwandlung überhaupt wirksam vereinbart wurde.

Für eine mögliche Lohnnachforderung wäre zunächst dieser einbehaltene Bruttobetrag zu prüfen, nicht pauschal die Hälfte eines ausgezahlten Rückkaufswerts. Ob die 1.440 Euro tatsächlich nachzuzahlen sind und welcher Nettobetrag verbleibt, hängt von der rechtlichen Prüfung, möglichen Fristen und der erforderlichen Abrechnung ab.

Der Beitrag Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber kündigt Versicherung – aber wer bekommt jetzt das Guthaben? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Rente 2027: Warum Jahrgang 1965 jetzt planen muss

Wer 1965 geboren wurde, wird 2027 62 Jahre alt – und erreicht damit noch nicht das übliche Mindestalter für eine vorgezogene Altersrente. Trotzdem sollten Versicherte ihren möglichen Ruhestand bereits vorbereiten: Bei anerkannter Schwerbehinderung kann der Rentenbeginn 2027 möglich werden, für andere rücken Entscheidungen über Versicherungszeiten, Abschläge und das Ende der Berufstätigkeit näher.

Dabei geht es um finanzielle Folgen, die über Jahrzehnte spürbar bleiben können. Wer den frühestmöglichen Rentenbeginn mit einem abschlagsfreien Ruhestand verwechselt, plant womöglich mit Geld, das später jeden Monat fehlt.

Für wen 2027 tatsächlich ein Rentenbeginn möglich ist

Für schwerbehinderte Menschen des Jahrgangs 1965 ist eine vorgezogene Altersrente ab 62 möglich. Voraussetzung sind mindestens 35 anrechenbare Versicherungsjahre und eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbeginn.

Der frühe Beginn hat allerdings einen Preis: Wer diese Rente drei Jahre vor der abschlagsfreien Altersgrenze von 65 Jahren beansprucht, muss einen Abschlag von 10,8 Prozent hinnehmen. Dieser entfällt nicht beim späteren Erreichen der Altersgrenze, sondern bleibt dauerhaft bestehen.

Gesundheitliche Beschwerden allein begründen diesen Rentenanspruch nicht. Deshalb sollten Betroffene rechtzeitig klären, ob die erforderliche Anerkennung vorliegt und die Wartezeit erfüllt ist.

Diese Altersgrenzen gelten für den Jahrgang 1965

Welche Altersrente erreichbar ist, hängt vom Versicherungsverlauf und gegebenenfalls von der Schwerbehinderung ab. Nach geltendem Recht ergeben sich für den Jahrgang 1965 folgende Wege:

Rentenweg Voraussetzungen Frühestes Alter Jahr des entsprechenden Geburtstags Abschlag bei diesem Beginn Altersrente für schwerbehinderte Menschen, vorgezogen 35 Versicherungsjahre und anerkannte Schwerbehinderung 62 Jahre 2027 10,8 Prozent Altersrente für langjährig Versicherte, vorgezogen 35 Versicherungsjahre 63 Jahre 2028 14,4 Prozent Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 anrechenbare Versicherungsjahre 65 Jahre 2030 Kein Abschlag Altersrente für schwerbehinderte Menschen, abschlagsfrei 35 Versicherungsjahre und anerkannte Schwerbehinderung 65 Jahre 2030 Kein Abschlag Regelaltersrente Allgemeine Wartezeit von fünf Jahren 67 Jahre 2032 Kein Abschlag

Die Jahreszahlen bezeichnen das Erreichen der jeweiligen Altersgrenze, nicht automatisch den ersten Zahlungsmonat. Abhängig vom genauen Geburtstag und den übrigen Voraussetzungen kann der Rentenbeginn im Folgemonat und bei einem Geburtstag im Dezember auch im folgenden Kalenderjahr liegen.

Auch 45 Versicherungsjahre ermöglichen keine Rente mit 62

Besonders häufig führt die Bezeichnung „Rente mit 63“ zu falschen Erwartungen. Die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren ist für den Jahrgang 1965 erst mit 65 erreichbar.

Diese Rentenart lässt sich auch nicht gegen einen Abschlag auf das Alter von 62 oder 63 Jahren vorziehen. Wer mit 63 aufhören möchte, muss gegebenenfalls die andere Rentenart für langjährig Versicherte nutzen und deren Abschläge akzeptieren.

Für die Planung bedeutet das: Ein früher Berufseinstieg allein garantiert keinen Rentenbeginn im Jahr 2027. Entscheidend sind immer die Voraussetzungen der konkreten Rentenart.

Bis zu 14,4 Prozent weniger Rente bleiben dauerhaft spürbar

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem regulären Rentenalter. Zwischen 63 und 67 liegen 48 Monate, daraus ergeben sich für den frühestmöglichen Beginn 14,4 Prozent.

Bei einer rechnerischen Bruttorente von 1.500 Euro vor diesem Abschlag wären das 216 Euro weniger im Monat. Übrig blieben 1.284 Euro brutto, bevor weitere individuelle Abzüge berücksichtigt werden.

Diese vereinfachte Rechnung setzt voraus, dass beide Beträge auf denselben erworbenen Rentenansprüchen beruhen. Wer früher aufhört zu arbeiten, erwirbt außerdem die Rentenansprüche aus späteren Beschäftigungsjahren nicht mehr – dieser Unterschied kommt zum eigentlichen Abschlag hinzu.

Versicherungszeiten jetzt prüfen lassen

Vor der Entscheidung sollte deshalb der Versicherungsverlauf geprüft und bei Bedarf eine Kontenklärung veranlasst werden. Fehlende Ausbildungs-, Beschäftigungs- oder Kindererziehungszeiten können beeinflussen, ob eine Wartezeit erfüllt ist und wie hoch die Rente ausfällt.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Versicherungsverlauf zu prüfen und fehlende Zeiten mit den erforderlichen Nachweisen ergänzen zu lassen. Nicht jede biografische Lücke ist allerdings eine rentenrechtlich anrechenbare Zeit.

Auch sind 35 und 45 Versicherungsjahre nicht nach denselben Regeln zu berechnen. Schul- und Studienzeiten können etwa für die 35-jährige Wartezeit relevant sein, zählen aber grundsätzlich nicht zu den 45 Jahren für die abschlagsfreie Altersrente.

Welche Grenzen eine nachträgliche Klärung hat, erläutert gegen-hartz.de im Beitrag „Rente: Bei diesen Lücken hilft keine Kontenklärung mehr“.

Sonderzahlungen können Abschläge ausgleichen, aber keine Altersgrenze ersetzen

Wer eine vorgezogene Altersrente erwägt, kann ab dem 50. Geburtstag unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzliche Beiträge zum Ausgleich der Abschläge leisten. Grundlage sollte eine individuelle Auskunft der Rentenversicherung sein, aus der der erforderliche Betrag hervorgeht.

Solche Zahlungen können die Kürzung ganz oder teilweise ausgleichen. Sie ersetzen jedoch weder fehlende Versicherungsjahre noch berechtigen sie dazu, vor der gesetzlichen Altersgrenze in Rente zu gehen.

Ob sich das finanziell anbietet, hängt auch davon ab, welche Rücklagen anschließend noch verfügbar sind. Wer damit seine Ersparnisse weitgehend aufbraucht, sollte besonders sorgfältig prüfen, wie unerwartete Ausgaben und die Zeit bis zum Rentenbeginn finanziert werden können.

Reformvorschläge sind noch keine neuen Altersgrenzen

Zusätzliche Unsicherheit schafft die Diskussion über eine Rentenreform. Die Alterssicherungskommission empfiehlt unter anderem, das Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln, die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen und das Mindestalter für langjährig Versicherte anzuheben.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt jedoch ausdrücklich klar, dass diese Empfehlungen selbst kein geltendes Recht sind. Ob, wann und mit welchen Übergangsregeln Änderungen kommen, muss das Gesetzgebungsverfahren ergeben.

Warum diese Debatte gerade Menschen ab Jahrgang 1965 betrifft, beschreibt gegen-hartz.de im Beitrag über die möglichen Auswirkungen der Rentenreform auf diese Jahrgänge.

Ein vorsorglich besonders früh gestellter Rentenantrag sichert die heutige Rechtslage für einen späteren Rentenbeginn nicht automatisch. Auch darauf weist die Rentenversicherung ausdrücklich hin.

Vor dem Ende der Beschäftigung muss die Rechnung stehen

Für die persönliche Planung reicht die Frage nach dem frühesten Rententermin nicht aus. Ebenso wichtig ist, welcher Betrag nach Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie möglichen Steuern tatsächlich für Miete, Lebenshaltung und laufende Verpflichtungen bleibt.

Sinnvoll ist deshalb eine Beratung mit Vergleichsberechnungen für mehrere mögliche Beginntermine. Wer seine Beschäftigung vorher beendet, muss außerdem klären, wie der Zeitraum bis zur ersten Rentenzahlung finanziert wird.

Für einen vorgesehenen Rentenbeginn empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, den Antrag ungefähr drei Monate vorher zu stellen. Wer bereits Anfang 2027 starten kann, sollte die Vorbereitung deshalb nicht bis zum Jahreswechsel verschieben.

Beispiel aus der Praxis: Rentenbeginn im Juli 2027 mit dauerhaftem Abschlag

Das folgende Beispiel ist fiktiv: Eine am 15. Juni 1965 geborene Verkäuferin hat bei Rentenbeginn einen anerkannten Grad der Behinderung von 50 und erfüllt die Wartezeit von 35 Jahren. Nach geltendem Recht kann sie ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens zum 1. Juli 2027 beziehen.

Sie beginnt damit 36 Monate vor ihrer abschlagsfreien Altersgrenze und muss 10,8 Prozent Abschlag hinnehmen. Ergäben ihre bis dahin erworbenen Ansprüche ohne diesen Abschlag rechnerisch 1.500 Euro brutto, würden daraus 1.338 Euro brutto.

Die monatliche Differenz beträgt 162 Euro, der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Vor der Entscheidung lässt sie deshalb berechnen, was ein späterer Beginn verändern würde und ob sie mit dem tatsächlich verfügbaren Rentenbetrag ihre laufenden Ausgaben decken kann.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung zu Altersrenten nach 35 und 45 Versicherungsjahren, zur Altersrente bei Schwerbehinderung, zur Kontenklärung, zu Ausgleichszahlungen und den Reformempfehlungen.

Gesetzliche Grundlagen: § 35, § 36, § 37, § 38, § 51, § 77, § 99 und § 187a SGB VI.

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Krankengeld: Ärztliche Krankschreibung allein reicht nicht – Gericht stoppt 9.360 Euro

Ein Versicherter hatte vor dem Landgericht 9.360 Euro Krankentagegeld erstritten. Doch das Oberlandesgericht Brandenburg hob das Urteil am 28. Januar 2026 auf, weil das Landgericht notwendige Beweise zur Arbeitsunfähigkeit und zur behaupteten Berufsunfähigkeit nicht erhoben hatte. Mit dieser Entscheidung blieb der Zahlungsanspruch offen: Das Landgericht sollte den Fall nach weiterer Aufklärung erneut beurteilen.

Der Fall zeigt, worauf es bei einem Zahlungsstreit mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ankommt. Eine ärztliche Krankschreibung allein beweist vor Gericht noch nicht, dass Arbeitsunfähigkeit nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen bestand. Entscheidend können zusätzliche medizinische Feststellungen und die konkreten Anforderungen des Berufs sein.

Warum das OLG den Fall zurückverwies

Das Landgericht Potsdam hatte dem Kläger am 4. September 2025 unter dem Aktenzeichen 13 O 279/24 insgesamt 9.360 Euro zuzüglich Zinsen und vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten zugesprochen. Als streitigen Leistungszeitraum nennt das OLG den 10. April bis zum 1. September 2024. Der Versicherer legte Berufung ein.

Nach Auffassung des OLG hatte das Landgericht die Arbeitsunfähigkeit nach dem 9. April 2024 zu Unrecht als unstreitig behandelt. Tatsächlich bestritt der Versicherer, dass die Voraussetzungen weiterer Zahlungen vorlagen. Außerdem hatte er Berufsunfähigkeit behauptet und dafür ein gerichtliches Sachverständigengutachten beantragt.

Die unterbliebene Beweisaufnahme wertete das OLG als wesentlichen Verfahrensmangel. Es hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück, wie aus der Entscheidung vom 28. Januar 2026, Aktenzeichen 11 U 88/25, hervorgeht. Ein ebenfalls gestellter Antrag zum Fortbestand des Versicherungsvertrags war im Berufungsverfahren von beiden Parteien übereinstimmend für erledigt erklärt worden.

Die Krankschreibung ersetzt nicht den Nachweis im Prozess

Eine AU-Bescheinigung dokumentiert die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Sie bindet den privaten Versicherer jedoch nicht an die Einschätzung des behandelnden Arztes. Bestreitet das Unternehmen die Arbeitsunfähigkeit, muss der Versicherte deren Eintritt und Fortdauer für den eingeklagten Zeitraum nachweisen.

Dabei genügt es nicht, lediglich eine Erkrankung zu belegen. Zu prüfen ist, ob deren Auswirkungen die Voraussetzungen des Versicherungsvertrags erfüllten. Dafür muss nachvollziehbar sein, welche beruflichen Aufgaben der Betroffene krankheitsbedingt nicht ausüben konnte.

Das OLG führte damit keine neue allgemeine Nachweispflicht ein. Es wandte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, der diese Anforderungen bereits im Urteil vom 30. Juni 2010, Aktenzeichen IV ZR 163/09, erläutert hatte.

Berufsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Arbeitsunfähigkeit

Für Versicherte kann es widersprüchlich klingen, wenn ein Unternehmen die Arbeitsunfähigkeit bestreitet und gleichzeitig Berufsunfähigkeit behauptet. Rechtlich schließen sich diese Standpunkte jedoch nicht aus. Beide Begriffe haben in den Versicherungsbedingungen unterschiedliche Voraussetzungen.

In den vom BGH geprüften Bedingungen lag Arbeitsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend überhaupt nicht ausüben konnte.

Außerdem durfte sie tatsächlich weder ihrer bisherigen Tätigkeit noch einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. Berufsunfähigkeit setzte dagegen voraus, dass sie nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig war.

Die Unterschiede betreffen deshalb sowohl das Ausmaß und die erwartete Dauer der Einschränkung als auch die tatsächliche Erwerbstätigkeit. Wer Berufsunfähigkeit behauptet, gesteht damit nicht automatisch sämtliche Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit zu. Welche Definitionen im Einzelfall gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Wer welche Tatsachen beweisen muss

Das Landgericht sollte nach der Zurückverweisung zunächst die umstrittene Arbeitsunfähigkeit aufklären. Falls diese nachgewiesen wird, ist anschließend die behauptete Berufsunfähigkeit zu prüfen, soweit sie der weiteren Zahlung entgegenstehen könnte. Die Beweislast verteilt sich dabei unterschiedlich.

Streitfrage Wer den Nachweis führen muss Bestand im eingeklagten Zeitraum Arbeitsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen? Der Versicherte muss deren Eintritt und Fortdauer darlegen und beweisen. Endete die Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit? Der Versicherer muss die Voraussetzungen und den Zeitpunkt der behaupteten Berufsunfähigkeit darlegen und beweisen.

Bei der Berufsunfähigkeit kommt es auf die medizinische Prognose für den Zeitpunkt an, zu dem sie eingetreten sein soll. Eine lange Krankheitsdauer allein ersetzt diese Beurteilung nicht. Zu untersuchen ist, ob aus damaliger medizinischer Sicht eine entsprechende Einschränkung auf nicht absehbare Zeit zu erwarten war. Diese Einschätzung kann auch ein später eingeholtes Gutachten anhand der damaligen Befunde und Erkenntnisse überprüfen.

Das OLG hielt den Vortrag des Versicherers hierzu für ausreichend konkret, um darüber Beweis zu erheben. Damit stand die Berufsunfähigkeit allerdings noch nicht fest. Das beantragte Gutachten sollte gerade erst klären, ob die Behauptung zutraf.

Die Aufhebung war keine endgültige Entscheidung gegen den Versicherten

Die Zurückverweisung beruhte auf § 538 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Zivilprozessordnung. Das OLG sah wegen der Verfahrensfehler eine umfangreiche oder aufwendige Beweisaufnahme als notwendig an; der Versicherer hatte die Zurückverweisung hilfsweise beantragt. Diese Aufklärung sollte zunächst beim Landgericht erfolgen, damit anschließend eine Überprüfung der Tatsachenfeststellungen in der Berufung möglich bleibt.

Ob und in welcher Höhe der Kläger Geld erhält, entschied das OLG damit nicht abschließend. Auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens überließ es dem Landgericht. Wie das Verfahren nach der Zurückverweisung weiterging, geht aus dem veröffentlichten OLG-Urteil nicht hervor.

Welche Unterlagen Betroffene sichern sollten

Für einen Zahlungsstreit sollten neben den Krankschreibungen auch Befundberichte, Behandlungsunterlagen und Angaben zum Krankheitsverlauf verfügbar sein. Besonders hilfreich sind ärztliche Feststellungen, die die Beschwerden mit den Anforderungen der bisherigen Tätigkeit verbinden. Dabei sollte erkennbar sein, für welchen Zeitraum die Einschränkungen festgestellt wurden.

Ebenso wichtig ist eine genaue Beschreibung des Arbeitsalltags vor der Erkrankung. Je nach Beruf können körperliche Belastungen, Konzentrationsanforderungen oder sicherheitsrelevante Aufgaben entscheidend sein. Die Unterlagen können einem gerichtlichen Sachverständigen helfen, die damalige Leistungsfähigkeit zu beurteilen.

Die Bedeutung der konkreten Arbeitsbedingungen erläutert auch der Beitrag über Krankentagegeld bei Erkrankungen infolge von Mobbing am Arbeitsplatz. Er behandelt einen anderen Fall, verdeutlicht aber ebenfalls, weshalb eine abstrakte Berufsbezeichnung für die Prüfung nicht immer genügt.

Für gesetzliches Krankengeld und Rückforderungen gelten andere Regeln

Das Brandenburger Urteil betrifft einen privaten Versicherungsvertrag. Für gesetzliches Krankengeld gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs, insbesondere § 44 SGB V. Die Aussagen zur vertraglichen Arbeitsunfähigkeit und zur Beweisführung lassen sich deshalb nicht pauschal auf Verfahren gegen gesetzliche Krankenkassen übertragen.

Auch eine Rückforderung bereits gezahlten Krankentagegeldes ist anders zu prüfen als eine Klage auf ausstehende Leistungen. Nach dem BGH muss bei einer Rückforderung grundsätzlich der Versicherer beweisen, dass für seine Zahlung kein rechtlicher Anspruch bestand. Einen solchen Streit behandelt der Beitrag „Witwe soll Krankengeld zurückzahlen: Gericht stoppt aber Versicherer“.

Praxisbeispiel: Welche Nachweise zusätzlich helfen können

Ein vereinfachtes, fiktives Beispiel: Eine selbstständige Friseurin verlangt nach einer Erkrankung ihrer Hände privates Krankentagegeld. Der Versicherer bestreitet, dass sie ihre berufliche Tätigkeit überhaupt nicht ausüben konnte. Neben ihren AU-Bescheinigungen legt sie deshalb Befunde zu Bewegungseinschränkungen und Schmerzen vor und beschreibt, weshalb Schneiden, Föhnen und weitere Arbeiten nicht möglich waren.

Auf dieser Grundlage kann ein gerichtlicher Sachverständiger die Einschränkungen für den streitigen Zeitraum beurteilen. Behauptet der Versicherer zusätzlich Berufsunfähigkeit, muss er deren Voraussetzungen beweisen. Die Unterlagen verbessern die Grundlage der Prüfung, garantieren aber keinen bestimmten Ausgang.

Fragen und Antworten zum Urteil Hat das OLG die Zahlung von 9.360 Euro endgültig abgelehnt?

Nein. Es hob das erstinstanzliche Urteil wegen Verfahrensfehlern auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück. Damit blieb der Zahlungsanspruch nach dieser Entscheidung offen.

Was muss zusätzlich zur Krankschreibung nachgewiesen werden?

Der Versicherte muss im Streitfall beweisen, dass Arbeitsunfähigkeit nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen bestand. Dafür können medizinische Befunde, Angaben zu den beruflichen Aufgaben und ein gerichtliches Gutachten erforderlich sein.

Reicht eine lange Krankschreibung als Beweis für Berufsunfähigkeit?

Nein. Es kommt auf die vertraglichen Voraussetzungen und die medizinische Prognose zum betreffenden Zeitpunkt an. Will der Versicherer deshalb seine Leistungspflicht verneinen, trägt er dafür die Beweislast.

Gilt das Urteil auch für gesetzliches Krankengeld?

Es betrifft unmittelbar die private Krankentagegeldversicherung. Ansprüche gegen gesetzliche Krankenkassen sind nach anderen Vorschriften zu prüfen.

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Arbeitsunfähigkeit und Grundsicherung: Was muss man dem Jobcenter vorlegen?

Wenn Sie krank sind und einen Jobcenter-Termin nicht wahrnehmen können, reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung regelmäßig als Nachweis. In begründeten Einzelfällen kann das Jobcenter jedoch mehr verlangen.

Entscheidend ist dann, ob Ihre Erkrankung auch den Weg zur Behörde oder die Teilnahme am Gespräch verhindert. Eine pauschale Pflicht, bei jeder Krankmeldung ein zusätzliches Attest vorzulegen, besteht nicht.

Für Sie kommt es darauf an, die Erkrankung rechtzeitig zu melden, den passenden Nachweis einzureichen und auf konkrete Nachforderungen zu reagieren. Dabei müssen Sie grundsätzlich weder Ihre Diagnose noch Ihre Krankengeschichte offenlegen.

Arbeitsunfähigkeit sofort melden und rechtzeitig nachweisen

Nach § 56 SGB II müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzeigen. Warten Sie deshalb mit der Nachricht nicht darauf, dass die Arztpraxis Ihnen die Bescheinigung aushändigt.

Die ärztliche Bescheinigung müssen Sie grundsätzlich spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Das Jobcenter darf sie auch früher verlangen.

Dauert die Erkrankung länger als zunächst bescheinigt, müssen Sie eine neue Bescheinigung nachreichen. Ausnahmen gelten unter anderem bei einem zusätzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld; außerdem kann das Jobcenter im Einzelfall von der Anzeige- und Vorlagepflicht befreien. Eine längere Krankschreibung bedeutet nicht automatisch, dass Sie dauerhaft erwerbsunfähig sind.

Den Unterschied erläutert unser Beitrag über Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit beim Leistungsbezug.

Die elektronische AU erreicht das Jobcenter noch nicht automatisch

Verlassen Sie sich im Oktober 2026 nicht darauf, dass die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse zugleich Ihren Nachweis beim Jobcenter ersetzt. Lassen Sie sich in der Praxis eine Ausfertigung ohne Diagnose für das Jobcenter geben.

Nutzen Sie einen vom Jobcenter angebotenen Übermittlungsweg und bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.

Zum 1. Januar 2027 ändert sich das Verfahren: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen der elektronischen Datenübermittlung entfällt die zusätzliche Vorlagepflicht. Die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen, bleibt bestehen.

Welche Stelle während einer Erkrankung Leistungen erbringt, erklärt ergänzend der Beitrag Krank und arbeitslos: Wer zahlt jetzt?

Warum eine AU nicht jeden versäumten Termin entschuldigt

Eine AU bescheinigt Arbeitsunfähigkeit. Sie beantwortet nicht zugleich die Frage, ob Sie einen Meldetermin wahrnehmen können. Das Bundessozialgericht hat diese Unterscheidung im Urteil vom 9. November 2010 – B 4 AS 27/10 R – herausgearbeitet.

Regelmäßig kommt die AU zwar als Nachweis für ein krankheitsbedingtes Fernbleiben in Betracht; im Streitfall kann aber eine genauere Prüfung nötig sein.

Welche Konstellationen problematisch werden können, beschreibt unser Beitrag über Jobcenter-Termine, bei denen eine Krankschreibung allein nicht reicht.

Wann das Jobcenter zusätzliche Nachweise verlangen kann

Geht es um Ihr Fernbleiben, kann im begründeten Einzelfall nach vorheriger Aufforderung ein ärztliches Attest erforderlich werden, das die Unmöglichkeit der konkreten Terminwahrnehmung bestätigt.

Häufig nennen Jobcenter dieses Dokument Wegeunfähigkeitsbescheinigung. Entscheidend ist die medizinische Aussage zum Termin, nicht die Überschrift des Attests.

Davon zu unterscheiden sind Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit selbst. Seit dem 1. Juli 2026 nennt § 56 Absatz 1 SGB II ausdrücklich wiederholte AU-Bescheinigungen zur Entschuldigung versäumter Melde- oder Arbeitgebertermine als Anlass für solche Zweifel.

Das kann eine Überprüfung über die Krankenkasse und den Medizinischen Dienst auslösen. Die erweiterte Prüfung von Krankschreibungen seit Juli 2026 bedeutet aber nicht, dass wiederholt erkrankte Menschen automatisch unentschuldigt fehlen.

Fiktives Beispiel: Wilfried soll mehr nachweisen

Wilfried ist 42 Jahre alt und lebt in Neumünster. Er hat mehrere Meldetermine abgesagt und jeweils eine AU eingereicht. Vor einem weiteren Termin erläutert das Jobcenter schriftlich seine Zweifel daran, dass Wilfried auch das Gespräch nicht wahrnehmen kann.

Es fordert ihn auf, bei erneutem krankheitsbedingtem Fernbleiben zusätzlich ein Attest zur konkreten Terminunfähigkeit vorzulegen.

Wilfried erkrankt erneut. Er meldet sich sofort und reicht die AU ein. Zusätzlich legt er seinem Arzt die Einladung vor. Nach einer Untersuchung bescheinigt dieser, dass Wilfried am vorgesehenen Tag aus gesundheitlichen Gründen weder den Weg zum Jobcenter noch das Gespräch bewältigen kann.

Wilfried reicht auch diesen Nachweis ein und beantragt die Übernahme der Attestkosten. Das Jobcenter erkennt die Entschuldigung an.

Wilfried musste nicht seine Patientenakte vorlegen. Er musste gezielt die Frage klären, die seine AU in dieser Situation offenließ. Wenn das Jobcenter eine Krankschreibung nicht akzeptiert, sollten Sie sich deshalb die konkreten Zweifel und den verlangten Nachweis schriftlich benennen lassen.

Fiktives Praxisbeispiel: Reinhards AU reicht aus

Reinhard, 56 Jahre, aus Reinbek bei Hamburg, bekommt kurz vor einem Beratungstermin einen fieberhaften Infekt. Er informiert das Jobcenter noch am selben Tag darüber, dass er krankheitsbedingt nicht erscheinen kann. Die AU reicht er fristgerecht ein; sie umfasst den Tag des Termins.

Es gibt keine konkreten Anhaltspunkte gegen seine Entschuldigung und keine begründete vorherige Aufforderung zu einem zusätzlichen Attest. Das Jobcenter akzeptiert die AU und vereinbart einen späteren Termin. Reinhard muss weder einen Krankenhausaufenthalt noch Bettlägerigkeit nachweisen.

Auch der Streit um zusätzliche Bettlägerigkeitsbescheinigungen zeigt, weshalb solche Anforderungen nicht Standard werden dürfen.

Welche Unterlage passt zu welcher Situation? Situation Nachweis oder Reaktion Sie werden arbeitsunfähig. Erkrankung und voraussichtliche Dauer unverzüglich melden; AU innerhalb der geltenden Frist vorlegen. Die Erkrankung dauert länger. Neue ärztliche Bescheinigung für die Fortdauer einreichen. Sie können krankheitsbedingt nicht zum Meldetermin kommen. Termin ausdrücklich absagen. Die AU reicht regelmäßig als Nachweis; Besonderheiten des Einzelfalls bleiben relevant. Das Jobcenter verlangt begründet einen zusätzlichen Nachweis zum Termin. Gezieltes ärztliches Attest zur Terminunfähigkeit klären; schriftlich die Kostenübernahme beantragen. Das Jobcenter zweifelt die AU selbst an. Eine medizinische Überprüfung kann folgen. Schreiben der Krankenkasse oder des Medizinischen Dienstes beachten. Die längerfristige Leistungsfähigkeit soll begutachtet werden. Erforderliche medizinische Unterlagen geschützt an den zuständigen ärztlichen Dienst übermitteln. Diagnosen gehören nicht in die Hände der Vermittlungsfachkraft

Ihre Vermittlungsfachkraft muss wissen, welche Tätigkeiten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben können. Sie müssen ihr grundsätzlich aber nicht mitteilen, welche Krankheit Sie haben oder wie diese behandelt wird. Benötigt der Ärztliche Dienst Befunde oder einen Gesundheitsfragebogen, übermitteln Sie diese direkt über den vorgesehenen geschützten Weg oder in einem verschlossenen Umschlag für den Dienst.

Die Fachkraft erhält eine sozialmedizinische Stellungnahme zu ihren Einschränkungen, grundsätzlich ohne Diagnosen. Auch ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente lässt Jobcenter-Pflichten nicht automatisch entfallen.

Eine AU, ein Rentenantrag und die Feststellung Ihrer längerfristigen Erwerbsfähigkeit erfüllen unterschiedliche Zwecke.

Bei einer drohenden Kürzung den konkreten Vorwurf prüfen

Eine verspätete Krankmeldung oder verspätet eingereichte AU ist für sich genommen kein Sanktionstatbestand nach § 31 Absatz 1 SGB II. Anders kann es bei einem unentschuldigten Meldeversäumnis aussehen.

Entscheidend bleibt, ob Sie einen wichtigen Grund für das Fernbleiben darlegen und nachweisen können.

Erhalten Sie einen Anhörungsbogen des Jobcenters, schildern Sie die Verhinderung am konkreten Termin. Fügen Sie die AU, gegebenenfalls das zusätzliche Attest und den Nachweis Ihrer rechtzeitigen Mitteilung bei. Wenn Sie ein verlangtes Attest nicht rechtzeitig erhalten konnten, erklären und belegen Sie auch das.

Gegen einen Minderungsbescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Weil dieser die Kürzung nicht automatisch stoppt, kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht nötig sein.

Die beiden Schritte erläutert unser Beitrag zur Abwehr einer falschen Sanktion bei der Grundsicherung.

FAQ: Arbeitsunfähigkeit beim Jobcenter Muss ich für jeden abgesagten Termin ein Zusatzattest besorgen?

Nein. Eine AU reicht regelmäßig aus. Zusätzliche Nachweise zur Terminunfähigkeit kommen bei einer begründeten Anforderung im Einzelfall in Betracht.

Was mache ich, wenn die Praxis kein zusätzliches Attest ausstellt?

Teilen Sie dies dem Jobcenter sofort schriftlich mit. Reichen Sie die vorhandene AU ein und bitten Sie um Klärung, wie Sie Ihre konkrete Verhinderung anderweitig nachweisen können. Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen.

Muss ich nach der Genesung von selbst zum Jobcenter?

Lesen Sie die Einladung: Sie kann bestimmen, dass die Meldeaufforderung auf den ersten Tag Ihrer Arbeitsfähigkeit fortwirkt. Fehlt eine solche Bestimmung, entsteht daraus keine automatische Pflicht, am ersten gesunden Tag ohne neue Terminvereinbarung zu erscheinen.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit: Ärztlicher Dienst – Aufgaben, Verfahren und Datenschutz.
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 32 SGB II – Meldeversäumnisse.
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 56 SGB II, Stand 1. Juli 2026.
Bundessozialgericht: Urteil vom 9. November 2010 – B 4 AS 27/10 R.
Deutsche Rentenversicherung: § 56 SGB II in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung.
Gesetze im Internet: § 32 SGB II – Meldeversäumnisse; § 39 SGB II – sofortige Vollziehbarkeit; § 56 SGB II – Anzeige- und Bescheinigungspflicht; § 309 SGB III – allgemeine Meldepflicht; § 84 SGG – Widerspruchsfrist.
Jobcenter Wetterau: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Krankmeldungen müssen weiterhin eingereicht werden.

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Schwerbehinderung: Karibikreise abgelehnt – Eingliederungshilfe übernimmt die Reisekosten nicht

LSG Niedersachsen-Bremen: Eine 16-tägige Flugreise in die Karibik zur Delfintherapie mit Kosten von über 2.000 Euro pro Familienmitglied war im Jahr 2017 im Regelfall nicht angemessen.

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft können auch die behinderungsbedingten Mehrkosten eines 16-jährigen Schülers für eine Urlaubsreise mit seiner Familie umfassen. Voraussetzung ist, dass die Reiseausgaben gemessen an den Ausgaben einer „Durchschnittsfamilie“ für Urlaubsreisen angemessen sind.

Eine 16-tägige Flugreise in die Karibik mit Kosten von über 2.000 Euro pro mitreisendem Familienmitglied stellte nach Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen im Jahr 2017 im Regelfall keine angemessene Urlaubsreise in diesem Sinne dar (Urteil vom 20.08.2024 – L 15/8 SO 80/21). Daraus lässt sich jedoch keine allgemeine Preisobergrenze für Urlaubsreisen ableiten. Maßgeblich bleiben die Umstände des Einzelfalls.

Was nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Eingliederungshilfe bei Urlaubsreisen gilt

Die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erfassen auch Leistungen, denen das Bedürfnis nach Freizeit und Freizeitgestaltung als Teilhabeziel zugrunde liegt. Dazu zählt grundsätzlich auch das Bedürfnis nach Urlaub. Der Teilhabeanspruch lässt sich nicht auf die Kommunikation mit anderen Menschen beschränken (grundlegend dazu BSG, Urteil vom 19.05.2022 – B 8 SO 13/20 R).

Zum möglichen Eingliederungshilfebedarf gehören allerdings nur die im Einzelfall notwendigen behinderungsbedingten Mehrkosten.

Der Begriff der Freizeit ist weit zu fassen: Gemeint ist die Zeit, über die frei verfügt und die selbstbestimmt gestaltet werden kann, weil sie nicht durch fremdbestimmte Verpflichtungen oder zweckgebundene Tätigkeiten geprägt ist.

Menschen mit Behinderung können grundsätzlich selbst bestimmen, wie sie ihre Freizeit gestalten und welche Möglichkeiten zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sie ergreifen. Dabei ist das Gebot gleichberechtigter Teilhabe aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz zu berücksichtigen – auch bei Urlaub und Freizeit.

Welche Urlaubskosten übernommen werden können

Nach diesen Maßgaben können die erforderlichen behinderungsbedingten Mehrkosten einer angemessenen Freizeitgestaltung als Eingliederungshilfeleistung übernommen werden. Erfasst sind diejenigen Kosten, die wegen Art und Schwere der Behinderung anfallen und notwendig sowie geeignet sind, das Teilhabeziel zu erreichen.

Die regulären eigenen Urlaubskosten sind grundsätzlich selbst zu tragen. Davon zu unterscheiden sind zusätzliche Kosten, die allein aufgrund der Behinderung entstehen, etwa für eine notwendige Begleitperson.

Die behinderungsbedingten Mehrkosten bestimmen sich nach der Differenz zwischen den Kosten der selbst gewählten Freizeitgestaltung eines Menschen mit Behinderung und den Kosten eines Menschen ohne Behinderung bei derselben Freizeitaktivität. Maßstab für die Angemessenheit sind die Bedürfnisse eines Menschen ohne Behinderung, der nicht sozialhilfebedürftig ist und sich in einer vergleichbaren Lebenssituation befindet.

Warum es keine allgemeine Preisobergrenze für Urlaubsreisen gibt

Dabei gilt ein individueller, personenzentrierter Maßstab, der einer pauschalierenden Betrachtung regelmäßig entgegensteht. Das BSG hat beispielsweise eine einwöchige Urlaubsreise mit eigenen Reisekosten von rund 2.000 Euro grundsätzlich als angemessen angesehen. Entscheidend ist daher nicht allein ein bestimmter Betrag. BSG, Urteil vom 19.05.2022 – B 8 SO 13/20 R

Für den hier behandelten Reisezeitraum 2017 war noch das Eingliederungshilferecht des SGB XII maßgeblich. Nach § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII sollte der Träger der Sozialhilfe Wünschen in der Regel nicht entsprechen, wenn ihre Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden gewesen wäre. Darin kommt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zum Ausdruck.

Welche Rolle bereits unternommene Urlaubsreisen spielen

Ergibt die Prüfung, dass der gewünschte Urlaub angemessen und zur Erreichung des Teilhabeziels erforderlich ist, folgt ein weiterer Prüfungsschritt: Ist die konkrete Reise auch im Gesamtkontext des Urlaubsverhaltens des Leistungsberechtigten noch angemessen?

Dies kann im Einzelfall zu verneinen sein.

Hat der Leistungsberechtigte im laufenden Jahr bereits eine oder mehrere Urlaubsreisen unternommen, kann eine weitere Reise über die Teilhabebedürfnisse eines Menschen in vergleichbarer Lebenssituation hinausgehen. Allein die Zahl der Reisen ersetzt jedoch nicht die Prüfung des Einzelfalls.

Wann günstigere Reiseangebote und der Assistenzbedarf zu prüfen sind

Ist die Reise sowohl für sich genommen als auch im Gesamtkontext als angemessene Freizeitgestaltung einzustufen, kann ein Mehrkostenvergleich sachgerecht sein. Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob der Leistungsberechtigte unter Berücksichtigung seiner konkreten Wünsche eine im Wesentlichen gleichartige, aber insgesamt kostengünstigere Reise hätte buchen können, etwa bei einem anderen Anbieter.

Dabei kommt es auch darauf an, ob die geltend gemachten Mehrkosten erforderlich sind. Bei einer Reise betrifft dies insbesondere den Umfang der in Anspruch genommenen Assistenzleistungen. Im Einzelfall kann dabei eine Rolle spielen, ob Personen aus dem familiären oder freundschaftlichen Umfeld tatsächlich zur Verfügung stehen und Aufgaben als Begleitperson übernehmen können. Die bloße Mitreise von Angehörigen beantwortet diese Frage noch nicht.

Keine Pauschalbeträge im Sinne eines „Urlaubsgelds“

Aus der Möglichkeit, behinderungsbedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise zu übernehmen, folgt kein Anspruch auf ein pauschales „Urlaubsgeld“ unabhängig vom konkreten Bedarf. Die jeweilige Reise muss auf ihre Angemessenheit geprüft und in den individuellen Kontext gestellt werden.

Der Kläger hatte in der mündlichen Verhandlung den Wunsch geäußert, angesichts der fortgesetzten familiären Reisetätigkeit einen pauschalen Jahresbetrag zur Abdeckung aller behinderungsbedingten Mehrkosten seiner Urlaubsfahrten zu erhalten – vorzugsweise in Form eines Persönlichen Budgets. Dieses Begehren hielt das LSG Niedersachsen-Bremen für nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar.

Davon zu unterscheiden ist das Persönliche Budget als Leistungsform. Teilhabeleistungen können grundsätzlich auf Antrag als Persönliches Budget erbracht werden. Seine Höhe richtet sich nach dem individuell festgestellten Bedarf. Die Ablehnung einer undifferenzierten Urlaubspauschale bedeutet deshalb nicht, dass die Übernahme konkret festgestellter urlaubsbezogener Assistenzbedarfe in dieser Leistungsform generell ausgeschlossen wäre. § 29 SGB IX

Die im Herbst 2017 durchgeführte Karibikreise des Klägers war nach Auffassung des LSG nicht angemessen. Sie ging aus Sicht des Gerichts über die Teilhabebedürfnisse eines Jugendlichen ohne Behinderung hinaus, der nicht sozialhilfebedürftig ist und sich in einer vergleichbaren Lebenssituation befindet.

Anmerkung: Welche Regeln heute nach dem SGB IX gelten

Auch nach dem heutigen Eingliederungshilferecht ist die Angemessenheit der gewünschten Leistung zu prüfen. Die maßgeblichen Regelungen finden sich inzwischen im SGB IX. Insbesondere § 104 SGB IX verlangt eine Prüfung anhand der Besonderheiten des Einzelfalls. Bei einer von den Wünschen des Leistungsberechtigten abweichenden Leistung sind zudem die vergleichbare Bedarfsdeckung und die Zumutbarkeit zu berücksichtigen. Für Leistungen im Ausland enthält Absatz 5 zusätzliche Voraussetzungen. § 104 SGB IX

Rund 50.000 Euro behinderungsbedingte Mehrkosten für eine dreiwöchige Japanreise: Kein Erfolg im Eilverfahren

Auch im neueren Fall des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ging es um die Übernahme behinderungsbedingter Mehrkosten einer Urlaubsreise.

Das Gericht hielt eine dreiwöchige Flugreise nach Japan mit regulären Reisekosten von rund 4.000 Euro und behinderungsbedingten Mehrkosten von rund 50.000 Euro unter den Umständen des Falles nicht für angemessen. Die beantragte vorläufige Kostenübernahme blieb deshalb im Eilverfahren erfolglos.

Der Beschluss erging im einstweiligen Rechtsschutz. Das Hauptsacheverfahren war zum Zeitpunkt der Entscheidung noch anhängig; eine abschließende Entscheidung in diesem Verfahren war mit dem Beschluss somit nicht verbunden. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2026 – L 2 SO 4027/25 ER-B

Assistenzkosten für einen zweiwöchigen Urlaub können dagegen angemessen sein

SG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 03.06.2024 – S 4 SO 62/20, unveröffentlicht

Einer berufstätigen, assistenzbedürftigen Person mit Anspruch auf einen zusammenhängenden Erholungsurlaub von zwei Wochen ist es nach dieser Entscheidung nicht zumutbar, ihren Urlaub aufzuteilen und einen Teil der Zeit am Wohnort zu verbringen, um Mehrkosten, etwa für einen Assistenzwechsel, zu vermeiden.

Maßstab für die Angemessenheit sind auch hier die Bedürfnisse einer Person ohne Behinderung, die nicht sozialhilfebedürftig ist und sich in einer vergleichbaren Lebenssituation befindet. Die geltend gemachten Mehrkosten dürfen dabei nicht unverhältnismäßig sein.

Das Sozialgericht Leipzig hat einer berufstätigen Person die Reise- und Unterkunftskosten zugesprochen, die ihr durch die Mitnahme von Assistenzkräften in einen zweiwöchigen Urlaub auf einer deutschen Insel entstanden sind.

Damit folgt die 4. Kammer den Grundsätzen, die das BSG im Urteil vom 19.05.2022 zur Angemessenheit der Reisekosten von Assistenzkräften bei Urlaubsreisen aufgestellt hat. Der Fall verdeutlicht, dass diese Prüfung je nach persönlicher Lebenssituation, Reisegestaltung und Assistenzbedarf zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.

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Uca: Anliegen von Kurd:innen und Ezid:innen müssen dauerhaft auf die politische Agenda

Der Aufstieg der AfD und die zunehmende Ausgrenzung von Menschen mit Migrationsgeschichte sind für Feleknas Uca Ausdruck einer gesellschaftlich gefährlichen Entwicklung in Deutschland. Im Gespräch warnt die in Celle geborene ezidisch-kurdische Politikerin davor, soziale und wirtschaftliche Probleme auf Migrant:innen abzuwälzen und unterschiedliche Teile der Gesellschaft gegeneinander auszuspielen. Dem Rechtsruck müsse eine starke Linke entgegentreten, die soziale Ungleichheit und Verteilungsfragen ins Zentrum rückt. Zugleich fordert Uca von den demokratischen Parteien eine dauerhafte Auseinandersetzung mit der Kurdistanfrage und den Anliegen der kurdischen und ezidischen Gesellschaft. Deutsche Politik dürfe sich dabei nicht auf Erklärungen und Solidaritätsbekundungen beschränken, sondern müsse auch die Entwicklungen in Şengal und Rojava sowie die Friedensbemühungen in der Türkei konkret begleiten.

Rechtsruck und soziale Frage

Wie blicken Sie auf die jüngsten Wahlergebnisse und den Aufstieg der AfD? Welche Auswirkungen haben insbesondere die Debatten über „Remigration“ und der Versuch, Migrant:innen für die Probleme im Land verantwortlich zu machen, auf die Gesellschaft?

Die Ergebnisse der jüngsten Landtagswahlen und die hohen Stimmenanteile, die die AfD inzwischen bundesweit erreicht, erfüllen mich mit großer Sorge. Gerade als Mensch mit eigener Migrationsgeschichte beunruhigen mich bestimmte Äußerungen und Positionen der AfD, manchmal machen sie mir auch Angst. Ich halte es für gefährlich, Menschen pauschal aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer Migrationsgeschichte zum „Problem“ zu erklären und das Thema Migration für einen Wahlkampf zu instrumentalisieren, der auf Ausgrenzung setzt.

Wir dürfen auch nicht unterschätzen, was eine solche politische Sprache mit unserer Gesellschaft macht. Wenn immer wieder der Eindruck vermittelt wird, Migrant:innen oder Ausländer:innen seien für die Wirtschaftskrise, für Probleme auf dem Arbeitsmarkt oder letztlich für alles verantwortlich, was in unserem Land gerade nicht funktioniert, werden Ängste und Vorurteile geschürt und die Gesellschaft gespalten. Gerade in Deutschland dürfen wir unsere Geschichte nicht vergessen. Sie zeigt uns, wie wachsam wir sein müssen, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer Identität ausgegrenzt und gegeneinander aufgehetzt werden. Aus dieser Geschichte erwächst für mich eine besondere Verantwortung, Demokratie und Menschenwürde zu verteidigen und für ein respektvolles Zusammenleben einzutreten.

Feleknas Uca, geboren 1976 in Celle, gehörte von 1999 bis 2009 für die PDS beziehungsweise Die Linke dem Europäischen Parlament an. Dort arbeitete sie unter anderem zu Frauenrechten, Menschenrechten, Entwicklungspolitik und den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei. 2015 wurde Uca für die HDP in die Große Nationalversammlung der Türkei gewählt. Dem türkischen Parlament gehörte sie bis 2023 an, zunächst als Abgeordnete für Amed (tr. Diyarbakır), später für Êlih (Batman). Einen Schwerpunkt ihrer politischen Arbeit bilden Frauen- und Menschenrechte sowie die Rechte der kurdischen und ezidischen Gesellschaft.


Gleichzeitig sollten wir uns die Realität in unserem Land vor Augen führen. Menschen mit Migrationsgeschichte sind ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft und unserer Arbeitswelt. Sie arbeiten in Krankenhäusern und in der Pflege, als Ärzt:innen, Handwerker:innen, Unternehmer:innen und Wissenschaftler:innen und in vielen weiteren Bereichen. Auch internationale Studierende und Fachkräfte leisten einen wichtigen Beitrag zu diesem Land. Deshalb möchte ich eine ganz einfache Frage stellen: Wie sähe unser Alltag tatsächlich aus, wenn all diese Menschen plötzlich nicht mehr da wären? Nehmen wir allein die Krankenhäuser. Was würde passieren, wenn Ärzt:innen, Pflegekräfte und andere Beschäftigte mit Migrationsgeschichte morgen nicht mehr zur Arbeit kämen? Wer würde sich um die Patient:innen kümmern? Wer würde uns behandeln?

Natürlich müssen wir über Probleme im Zusammenhang mit Migration und Integration sprechen. Wir müssen über Lösungen diskutieren, und unterschiedliche politische Auffassungen gehören zu einer Demokratie. Aber Menschen pauschal für die Probleme unseres Landes verantwortlich zu machen, kann aus meiner Sicht niemals die Antwort sein. Deshalb sind diese Wahlergebnisse für mich auch weit mehr als bloße Prozentzahlen. Es geht darum, welches gesellschaftliche Klima wir schaffen und in welchem Deutschland wir gemeinsam leben wollen. Ich wünsche mir ein Deutschland, in dem Menschen nicht aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihres Namens ausgegrenzt oder gegeneinander ausgespielt werden; ein Land, in dem wir Probleme offen ansprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Soziale Probleme nicht auf Migrant:innen abwälzen

Die Äußerung eines AfD-Spitzenkandidaten, der von einer „Remigrations- und Abschiebeoffensive“ spricht und in diesem Zusammenhang erklärt, dafür seien „geeignete Mittel“ notwendig, halte ich für äußerst gefährlich. Bei solchen Aussagen müssen wir sehr genau hinhören und uns damit auseinandersetzen, was eine solche Sprache und die dahinterstehenden politischen Vorstellungen bedeuten. Natürlich leben wir in einer Demokratie. Jeder Mensch hat das Recht, seine Stimme frei abzugeben, und dieses Recht respektiere ich. Umso wichtiger finde ich es aber, dass Wähler:innen genau darauf achten, welche Aussagen eine Partei und ihre Vertreter:innen treffen und welches politische Denken dahintersteht.

Ich kann verstehen, dass Menschen von der gegenwärtigen Politik enttäuscht oder wütend sind. Aber eine Partei allein aus Protest oder aus Wut zu wählen, löst diese Probleme nicht. Deshalb sollten wir uns nicht nur fragen, wogegen wir sind, sondern auch, welche Politik wir mit unserer Stimme unterstützen. Gerade deshalb dürfen wir solche Aussagen nicht einfach hinnehmen. Wir müssen darüber sprechen, sie kritisch hinterfragen und uns bewusst machen, welche Konsequenzen politische Forderungen haben können. Insbesondere Die Linke hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie nicht nur in der Sozial- und Wirtschaftspolitik, sondern auch bei zentralen Fragen wie Migration, innerer Sicherheit und Außenpolitik klare Positionen vertreten kann. Ich bin überzeugt, dass Deutschland eine starke politische Linke braucht, die soziale Fragen auf die Tagesordnung setzt und unterschiedliche Teile der Gesellschaft in die politische Debatte einbezieht.

Eine der entscheidenden Herausforderungen unserer Zeit ist für mich die immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich. Während sich Vermögen und wirtschaftlicher Einfluss in den Händen weniger konzentrieren, kämpfen viele Menschen mit steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten und haben trotz harter Arbeit Schwierigkeiten, ihren Alltag zu finanzieren. Zugleich müssen wir kritisch darüber diskutieren, welchen Einfluss wirtschaftlich mächtige Akteure auf politische Entscheidungen ausüben. Auch die Prioritäten bei den öffentlichen Ausgaben müssen offen diskutiert werden. Wenn immer größere Summen für Verteidigung und Sicherheit bereitgestellt werden, dürfen bezahlbarer Wohnraum, Gesundheit und Pflege, Kitas und Schulen, Frauenhäuser ebenso wenig vernachlässigt werden wie die Bahn und der öffentliche Nahverkehr.

Eine starke Linke kann deshalb eine wichtige Bereicherung für die demokratische Auseinandersetzung in Deutschland sein. Sie muss soziale Ungleichheit und die Frage einer gerechten Verteilung ins Zentrum rücken und deutlich machen, dass gesellschaftliche Probleme nicht gelöst werden, indem Menschen unterschiedlicher Herkunft oder Lebensweisen gegeneinander ausgespielt werden.

„Es darf nicht bei Anerkennung und Gedenken bleiben“

Wie bewerten Sie den Umgang der demokratischen Parteien in Deutschland mit der kurdischen und ezidischen Community? Welche Verantwortung trägt die deutsche Politik auch jenseits von Wahlkämpfen für ihre Anliegen, für die Zukunft Şengals und angesichts der Entwicklungen in Rojava?

An dieser Stelle möchte ich eines besonders betonen: Diese Verantwortung liegt nicht allein bei der Linken. Alle demokratischen Parteien in Deutschland müssen sich ernsthaft mit der Kurdistanfrage und den Anliegen der kurdischen und ezidischen Gesellschaft auseinandersetzen. Wir wollen einen echten und kontinuierlichen Dialog mit den Kurd:innen – und zwar nicht nur in Wahlkampfzeiten. Es kann nicht sein, dass man vor Wahlen den Kontakt zur kurdischen Community sucht und um ihre Stimmen wirbt, ihre Probleme und politischen Forderungen nach der Wahl aber wieder in den Hintergrund treten. Wer den Dialog mit der kurdischen Gesellschaft sucht, muss auch bereit sein, ihre Anliegen dauerhaft ernst zu nehmen und daraus konkrete politische Schritte abzuleiten.

Dazu gehört für mich auch, dass Politiker:innen selbst in die betreffenden Regionen reisen, sich vor Ort ein Bild von der Lage machen und mit den Menschen sowie den politischen und gesellschaftlichen Akteur:innen sprechen. Gerade die Entwicklungen in der Kurdistanfrage und im Zusammenhang mit den Friedensbemühungen in der Türkei müssen aufmerksam verfolgt werden. Das gilt auch für die Rolle von Herrn Abdullah Öcalan. Wenn politische Parteien diese Entwicklungen begrüßen, darf es nicht bei entsprechenden Erklärungen bleiben. Der friedliche politische Dialog muss auch praktisch unterstützt werden. Es braucht konkrete Beiträge dazu, eine dauerhafte politische Lösung möglich zu machen.

Das gilt ebenso für die Situation der Ezid:innen und insbesondere für Şengal. Der Deutsche Bundestag hat den Genozid an den Ezid:innen anerkannt. Aus unserer Sicht darf es jedoch nicht bei Anerkennung und Gedenken bleiben. Die Politik muss sich ebenso mit der heutigen Situation und der Zukunft Şengals befassen. Dazu gehören der Wiederaufbau, die Sicherheit der Menschen und eine langfristige politische und rechtliche Perspektive für die Region. Die Ezid:innen brauchen konkrete Unterstützung, damit sie auf ihrem eigenen Land eine sichere und selbstbestimmte Zukunft aufbauen können.

Auch die Entwicklungen in Rojava müssen wesentlich stärker vor Ort verfolgt werden. Politische Delegationen können in die Region reisen, dort Gespräche führen, sich selbst ein Bild von den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen machen und unmittelbar feststellen, in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird. Politische Verantwortung darf sich deshalb nicht in Erklärungen, Solidaritätsbekundungen oder parlamentarischen Beschlüssen erschöpfen. Es braucht Präsenz vor Ort, unmittelbare Begegnungen und Kontakte, einen kontinuierlichen Dialog und konkrete politische Initiativen. Das erwarten wir nicht nur von der Linken, sondern von allen demokratischen Parteien. Die kurdische und ezidische Community darf nicht lediglich als Wählerin wahrgenommen werden, die während eines Wahlkampfs von Interesse ist. Ihre Sorgen, ihre politischen Forderungen und ihre gesellschaftliche Teilhabe müssen dauerhaft ernst genommen werden – vor und nach den Wahlen.

Aufrüstung schafft nicht automatisch Sicherheit

Was halten Sie angesichts der zunehmenden Kriege weltweit davon, dass Deutschland seinen Verteidigungshaushalt erhöht und immer mehr Mittel für Aufrüstung bereitstellt? Welche Folgen hat das für die Sozialausgaben?

Angesichts der weltweit eskalierenden Kriege, militärischen Interventionen und gewaltsamen Konflikte gewinnt eine Politik des Friedens immer mehr an Bedeutung. Gleichzeitig erleben wir eine massive Aufrüstung, für die immer größere finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Dieses Geld fehlt jedoch an anderer Stelle im öffentlichen Haushalt – bei der sozialen Sicherung, in Bildung und Gesundheit oder bei der Infrastruktur. Deshalb müssen wir grundsätzlich die Frage stellen, ob eine immer weiter vorangetriebene militärische Aufrüstung tatsächlich zu mehr Sicherheit und Frieden führt. Stattdessen sollten wir stärker in Diplomatie, Abrüstung, internationale Zusammenarbeit und zivile Konfliktlösungen investieren. Friedenspolitik ist nicht allein eine Aufgabe der Linken, sondern eine gemeinsame Verantwortung der gesamten Gesellschaft und der Politik.

Internationalistische Solidarität gegen den Rechtsruck

Ausgehend von Ihrer eigenen politischen Erfahrung: Welche Bedeutung messen Sie der internationalistischen Solidarität und der Rolle der Frauenbewegung beim Aufbau von Frieden bei? Und wie bewerten Sie die jüngsten Angriffe auf linke Politiker:innen, die ins Visier geraten sind, wie etwa Elif Eralp und Ferhat Koçak?

Ich habe mich viele Jahre sowohl im Europäischen Parlament als auch in der Großen Nationalversammlung der Türkei für Frieden, Menschenrechte, Gerechtigkeit und ein gleichberechtigtes Zusammenleben eingesetzt. Dabei hatten die Rechte von Frauen und Kindern und insbesondere die Stärkung der Frauenbewegung für mich immer eine zentrale Bedeutung. Zugleich habe ich mich konsequent gegen Gewalt und für eine Welt eingesetzt, in der Konflikte nicht mit Waffen, sondern durch Dialog und politische Lösungen überwunden werden. Gerade heute halte ich es für entscheidend, diese Kämpfe nicht voneinander zu trennen. Extreme Rechte, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die Ausgrenzung von Minderheiten und Angriffe auf Frauenrechte sind keine Probleme einzelner Länder oder bestimmter gesellschaftlicher Gruppen. Sie betreffen uns alle – und deshalb müssen wir ihnen auch gemeinsam entgegentreten.

Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, wie wichtig internationalistische Solidarität ist. Ethnische und religiöse Minderheiten, migrantische Communities, Frauenbewegungen und demokratische gesellschaftliche Kräfte müssen stärker zusammenkommen und über nationale Grenzen hinweg Seite an Seite kämpfen. Gleichzeitig brauchen wir eine engere Zusammenarbeit zwischen linken und sozialistischen Parteien in den verschiedenen europäischen Ländern und demokratischen Kräften weltweit. Wir erleben gegenwärtig eine Zeit, in der Aufrüstung und militärische Lösungen wieder zunehmend in den Vordergrund gerückt werden. Dem müssen wir eine politische Alternative entgegensetzen: eine internationale Bewegung, die Frieden, soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte und Gleichheit ins Zentrum stellt.

Die Gleichberechtigung von Frauen ist für mich dabei unverzichtbar. Frauen dürfen nicht lediglich an politischen Prozessen beteiligt sein, sondern müssen diese gleichberechtigt mitgestalten und Verantwortung übernehmen. Die Erfahrungen zahlreicher Frauenbewegungen zeigen, dass dauerhafter Frieden und Demokratie ohne die Teilhabe und Freiheit von Frauen nicht möglich sind. Gerade deshalb brauchen wir heute mehr denn je eine starke internationale Zusammenarbeit demokratischer, linker und sozialistischer Kräfte gemeinsam mit Frauenbewegungen, Minderheiten und migrantischen Communities. Unser Ziel darf keine Welt sein, die immer weiter aufrüstet, sondern eine Welt, in der Konflikte mit politischen Mitteln gelöst werden und Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder ethnischer Zugehörigkeit gleichberechtigt, frei und in Frieden leben können.

Gleichzeitig halte ich es für falsch, wie Elif und Ferhat nach den Berliner Wahlen derzeit zur Zielscheibe gemacht werden. Meiner Ansicht nach wird mit diesen Angriffen versucht, die politische Debatte zu verschieben und den Fokus auf diese beiden Personen zu richten. Dabei sollten wir vielmehr auf die Wahlergebnisse und die Entwicklung der AfD schauen. Was würde passieren, wenn morgen in Berlin ein:e Bürgermeister:in der AfD gewählt würde? Würden wir dann eine ebenso heftige Reaktion erleben? Natürlich kann man Elif und Ferhat kritisieren. Aber indem man sie auf diese Weise angreift, löst man keines der eigentlichen politischen Probleme.

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Demir: Der Fall Hacı Lokman Birlik ist ein Prüfstein für den Friedensprozess

Elf Jahre nach der Tötung von Hacı Lokman Birlik in Şirnex (tr. Şırnak) und der anschließenden Schändung seines Leichnams sind die verantwortlichen Polizisten weiterhin nicht strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen worden. Nach einer Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts muss die Staatsanwaltschaft den Fall nun erneut untersuchen. Der Anwalt der Familie, Ramazan Demir, fordert Ermittlungen gegen sämtliche beteiligten Beamten – von den Schützen bis zur Befehlskette. Zugleich sieht er in dem Fall einen Prüfstein für den gegenwärtigen Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft.

Der 27 Jahre alte Schauspieler Hacı Lokman Birlik, der auch unter seinem kurdischen Namen Siyabend bekannt war, wurde am 3. Oktober 2015 während der damaligen Militäroperationen in Şirnex getötet. Die Stadt stand unter Ausgangssperre und war von Polizei und Armee belagert. Anschließend befestigten Polizisten seinen Leichnam an einem gepanzerten Fahrzeug und schleiften ihn durch die Straßen. Aufnahmen davon wurden von Angehörigen der Polizei selbst verbreitet.

Der Leichnam von Birlik, angebunden an ein Panzerfahrzeug

Der Obduktionsbericht dokumentierte 28 Schussverletzungen, von denen 17 als tödlich eingestuft wurden. Zeug:innen berichteten, Birlik habe am Straßenrand gesessen, als aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug auf ihn geschossen wurde. Auch als er sich nicht mehr bewegte, sollen die Schüsse fortgesetzt worden sein. Trotz der Aufnahmen, der Todesumstände und der jahrelangen Forderungen der Familie blieb eine wirksame strafrechtliche Aufarbeitung aus.

Staatsanwaltschaft ignorierte zentrale Ermittlungsanträge

Nachdem die Staatsanwaltschaft über Jahre keine wirksamen Ermittlungen geführt hatte, wandten sich die Anwält:innen der Familie an das Verfassungsgericht. Dieses stellte im Juli einen Verstoß gegen das Verbot einer mit der Menschenwürde unvereinbaren Behandlung fest und ordnete an, den Fall zur erneuten Untersuchung an die Generalstaatsanwaltschaft von Şırnak zurückzugeben.

Demir zufolge hatte die Verteidigung zuvor wiederholt konkrete Ermittlungsanträge gestellt. Die Staatsanwaltschaft habe diese jedoch „beharrlich und hartnäckig“ ignoriert. Statt die Behandlung von Birliks Leichnam und die daran beteiligten Beamten zu untersuchen, habe sich die Behörde vor allem dafür interessiert, welcher Polizist die später öffentlich gewordenen Aufnahmen angefertigt und wer sie in einer WhatsApp-Gruppe der Polizei verbreitet hatte.

Ramazan Demir

„Die Aufnahmen waren für uns wichtig. Durch die dort zu hörenden Beschimpfungen und Beleidigungen kannten wir bereits die Motivation der Polizisten“, sagte Demir. Dazu seien ebenfalls Ermittlungen beantragt worden. Im Zentrum habe für die Anwält:innen jedoch gestanden, was Birliks Körper angetan wurde. „Wir haben dazu zahlreiche Anträge bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Irgendwann haben wir erkannt, dass sie sich dafür überhaupt nicht interessiert.“ Schließlich hätte die Verteidigung der Staatsanwaltschaft ausdrücklich mitgeteilt, dass sie das Verfassungsgericht anrufen würde, sollte weiterhin keinerlei Bereitschaft zu wirksamen Ermittlungen erkennbar sein. Eine Antwort sei ausgeblieben.

Alle Beteiligten müssen als Verdächtige in das Verfahren aufgenommen werden

Demir bezeichnete die Entscheidung des Verfassungsgerichts trotz bestehender Mängel als wichtigen und mutigen Schritt. Das Gericht habe sämtliche Anträge der Anwält:innen geprüft und sich auch mit der ablehnenden und widerwilligen Haltung der Staatsanwaltschaft auseinandergesetzt. Besonders bedeutsam sei, dass das Gericht das Ausmaß des seelischen Leids berücksichtigt habe, das die unmenschliche Behandlung von Birliks Leichnam bei seiner Familie ausgelöst habe. Scharf kritisiert worden sei zudem, dass die nach seinem Tod beteiligten staatlichen Bediensteten nicht einmal vernommen und keinerlei entsprechende Ermittlungen vorgenommen wurden.

Nach der Entscheidung müsse die Staatsanwaltschaft den Fall deshalb grundlegend neu aufrollen. „Alle staatlichen Bediensteten, die an diesem Geschehen beteiligt waren – diejenigen, die Entscheidungen getroffen oder umgesetzt, den Abzug betätigt oder dafür gesorgt haben, dass sein Körper auf diese Weise transportiert und öffentlich zur Schau gestellt wurde –, müssen als Verdächtige in die Akte aufgenommen werden“, sagte Demir.

Einschusslöcher an der Hauswand, vor der Birlik ermordet wurde

Geheimhaltung über einen elf Jahre alten Fall

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts reiste Demir nach Şirnex und sprach dort mit der zuständigen Staatsanwaltschaft. Als er und weitere Familienanwält:innen die Ermittlungsakte einsehen wollten, erfuhren sie jedoch, dass inzwischen eine Geheimhaltungsanordnung verhängt worden war. Demir bezeichnete dies als völlig unverständlich: „Die gesamte Akte liegt uns ohnehin vor. Trotzdem wurde ohne ersichtlichen Grund eine Geheimhaltung angeordnet.“

Er selbst habe anschließend mit der Generalstaatsanwaltschaft von Şırnak gesprochen und die Bedeutung des Verfahrens erläutert. Das Gespräch sei konstruktiv verlaufen. Ihm sei zugesichert worden, die Vorgaben des Verfassungsgerichts umzusetzen und auf Grundlage der festgestellten Rechtsverletzungen die notwendigen Ermittlungen einzuleiten.

„Dass die Entscheidung nicht einfach ignoriert wird und die Haltung zunächst in diese Richtung geht, ist ermutigend“, sagte Demir. Entscheidend sei jedoch die tatsächliche Umsetzung. Die Anwält:innen würden deshalb „sorgfältig und beharrlich“ verfolgen, in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft dem Urteil nachkommt. „Wir werden weiterhin alles Notwendige tun, damit die staatlichen Bediensteten, die Hacı Lokman Birliks Körper dieser unmenschlichen Behandlung ausgesetzt haben, untersucht werden.“

Zehn Jahre lang gab es eine Untersuchung, die keine war

Das Verfassungsgericht stellte außerdem eine Verletzung der verfahrensrechtlichen Dimension des Rechts auf Leben fest. Demir zufolge liegt darin eine fundamentale Kritik an den bisherigen Ermittlungen. „Das Verfassungsgericht sagt der Staatsanwaltschaft im Grunde: Wie konntet ihr zehn Jahre lang nicht ermitteln? Es gab eine Untersuchung, aber eigentlich gab es keine.“

Die Staatsanwaltschaft habe insbesondere die Vorwürfe zur Art und Weise von Birliks Tötung nicht untersucht. Die Familie und ihre Verteidigung gehen davon aus, dass Birlik lebend hätte festgenommen werden können, stattdessen aber gezielt getötet und so lange auf ihn geschossen wurde, bis sein Tod sichergestellt war. „Diese Vorwürfe habt ihr nicht untersucht – und das zehn Jahre lang nicht“, fasste Demir die Bedeutung der Verfassungsgerichtsentscheidung zusammen.

Vom Schützen bis zur Befehlskette

Die Forderungen der Familie gehen deshalb weit über die Ermittlung gegen einzelne Beamte hinaus. Identifiziert werden müssten laut Demir diejenigen, die Birlik das Seil am Hals befestigten, ihn beschimpften und beleidigten und an dem Schleifen seines Leichnams bis zur Polizeiwache beteiligt waren. Geklärt werden müsse ebenso die Befehlskette: „Wer hat den Abzug betätigt? Wer hat versucht, Hacı Lokman unbedingt zu töten, obwohl er lebend hätte festgenommen werden können?“

Hacı Lokman Birlik

Demir stellte zugleich den gesellschaftlichen Stellenwert der Entscheidung heraus. „Die Menschenwürde endet nicht mit dem Tod“, sagte der Jurist. „Wenn wir von Menschenwürde sprechen, reden wir nicht nur über die Würde seiner Familie oder seiner Anwälte. Wir sprechen von der Würde einer ganzen Gesellschaft.“ Die Verantwortlichen müssten strafrechtlich verfolgt werden und dürften anschließend keine öffentlichen Ämter mehr ausüben. Demir fordert eine ernsthafte, wirksame und fachgerechte Untersuchung sowohl auf strafrechtlicher als auch auf administrativer Ebene, die zur Identifizierung und Bestrafung der Verantwortlichen führt.

Ein symbolischer Fall für den gegenwärtigen Prozess

Für Demir erhält die Aufarbeitung elf Jahre später zusätzliche politische Bedeutung. Die Türkei befinde sich heute in einer Phase, in der sie sich mit einem seit einem Jahrhundert ungelösten Konflikt auseinandersetzen müsse. Wenn über eine Lösung der Kurdistanfrage gesprochen werde, könne die Aufarbeitung staatlicher Verbrechen nicht davon getrennt werden. Fälle wie der von Hacı Lokman Birlik, „die die Würde des gesamten kurdischen Volkes verletzt haben“, seien entscheidend, wenn der Staat seine erklärte Absicht glaubhaft machen und gesellschaftliches Vertrauen in den gegenwärtigen Prozess schaffen wolle.

Demir verwies dabei auf eine lange Geschichte staatlicher Gewalt: die Verbrechen der 1990er Jahre, niedergebrannte Dörfer, außergerichtliche Hinrichtungen, die Todeskeller von Cizîr im Jahr 2016 und die Tötung und Schändung Hacı Lokman Birliks. „Die Auseinandersetzung mit Fällen, die sich in das gemeinsame Gewissen der Menschheit eingeschrieben haben, die Offenlegung der Wahrheit und ihre Untersuchung sind ebenfalls Bestandteil dieses Prozesses“, sagte der Anwalt.

Gerade deshalb sei der Fall Hacı Lokman Birlik von symbolischer Bedeutung: „Wenn der Staat wirklich Frieden mit den Kurd:innen schließen und guten Willen zeigen will, dann bitte – der Fall Hacı Lokman Birlik ist dafür ein sehr symbolischer Fall.“ Für Demir lässt sich die Glaubwürdigkeit des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft damit auch daran messen, wie der Staat mit den Verbrechen der Vergangenheit umgeht: „Wenn der Staat seine Absicht zeigen will, dann liegt der Fall Hacı Lokman Birlik hier vor ihm.“

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Das Rätsel des Gehorsams

Die Geschichte der Länder Malawi und Simbabwe zeigt, warum Menschen zu lange an einem dysfunktionalen System festhalten und wie sich nach einer Revolution doch wieder das Alte durchsetzt.
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Kaltstellung der Opposition, wie es einst Hitler und Hindenburg taten – Vorbild für “Unsere Demokratie“?

Von gestern auf heute, zum Tag der Deutschen Einheit, wurde in Baden-Württemberg die „Lange Nacht der Demokratie“ begangen. Dem unbefangenen Bürger drängen sich bei dieser Formulierung folgende Fragen auf: Haben wir denn keine Demokratie mehr? Warum sollte sie nur in einer Nacht gelten? Und ist das zudem nur ein Phänomen im Ländle? Nun, fragen wird […]

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Mieter: Kaum geheizt, trotzdem hohe Rechnung: Warum Sparen nicht Heizkosten senkt

Die Heizkörper bleiben häufig heruntergedreht, die Wohnung ist eher kühl – und trotzdem verlangt der Vermieter eine hohe Nachzahlung. Für Menschen mit kleiner Rente oder knappem Einkommen ist das besonders bitter, wenn sie bereits bewusst auf Wärme verzichtet haben.

Eine hohe Rechnung beweist allerdings weder verschwenderisches Heizen noch automatisch einen Abrechnungsfehler. Bei einer gemeinschaftlichen Heizungsanlage hängt der eigene Kostenanteil auch von der Wohnungsgröße, den Gesamtkosten des Hauses und dem geltenden Verteilerschlüssel ab.

Ein Teil der Rechnung entsteht unabhängig vom eigenen Verbrauch

Bei einer Zentralheizung werden die umlagefähigen Heizkosten grundsätzlich in Grundkosten und Verbrauchskosten aufgeteilt. Nach § 7 Heizkostenverordnung müssen im Regelfall mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach dem erfassten Wärmeverbrauch verteilt werden.

Der verbleibende Anteil wird üblicherweise anhand der Wohnfläche berechnet; das Gesetz lässt auch andere Flächen- beziehungsweise Raummaßstäbe zu. Bei einer Verteilung von 30 zu 70 entfallen somit 30 Prozent der abzurechnenden Heizkosten des Gebäudes auf den flächenbezogenen Anteil und 70 Prozent auf den erfassten Verbrauch.

Der Vermieter kann den Schlüssel nicht in jeder Konstellation frei wählen. Für bestimmte ältere Gebäude mit Öl- oder Gasheizung schreibt die Verordnung unter weiteren Voraussetzungen einen Verbrauchsanteil von 70 Prozent vor.

Grundkosten sind kein fester Eurobetrag

Der Begriff Grundkosten kann täuschen: Gemeint ist hier ein Anteil der abzurechnenden Kosten, kein dauerhaft festgeschriebener Betrag. Steigen die Gesamtkosten des Hauses, kann auch der nach Fläche berechnete Anteil einer Wohnung steigen.

Grundkosten sind außerdem nicht einfach mit Wartung und Ablesung gleichzusetzen. Zunächst werden die umlagefähigen Kosten der Wärmeversorgung zusammengestellt und anschließend nach dem vorgesehenen Schlüssel verteilt.

Zu diesen Kosten gehören neben der eingesetzten Energie beispielsweise Betriebsstrom, regelmäßige Prüfungen und Verbrauchserfassung. Die Rechnung bildet damit mehr ab als die unmittelbar am eigenen Heizkörper registrierte Wärme.

Musterabrechnung: Wenig Verbrauch, trotzdem 780 Euro Heizkosten

Das folgende Beispiel ist eine vereinfachte Modellrechnung für ein vollständiges Abrechnungsjahr. Es betrifft ausschließlich die Raumheizung; Warmwasser wird nicht mitgerechnet, ein gegebenenfalls abzuziehender CO₂-Kostenanteil des Vermieters gilt bereits als berücksichtigt.

Im Haus sind 600 Quadratmeter Wohnfläche zu berücksichtigen, die betrachtete Wohnung ist 60 Quadratmeter groß. Die zu verteilenden Heizkosten betragen 12.000 Euro, abgerechnet wird mit 30 Prozent Grundkosten und 70 Prozent Verbrauchskosten.

Die Wohnung umfasst damit zehn Prozent der Gesamtfläche. Ihr Anteil an den für die Abrechnung angesetzten Verbrauchseinheiten beträgt dagegen nur fünf Prozent.

Abrechnungsposten Berechnung Betrag Grundkosten des gesamten Hauses 30 Prozent von 12.000 Euro 3.600 Euro Grundkosten der Wohnung 10 Prozent von 3.600 Euro 360 Euro Verbrauchskosten des gesamten Hauses 70 Prozent von 12.000 Euro 8.400 Euro Verbrauchskosten der Wohnung 5 Prozent von 8.400 Euro 420 Euro Heizkosten der Wohnung insgesamt 360 Euro plus 420 Euro 780 Euro Bereits gezahlte Heizkostenvorauszahlungen 12 Monate zu 50 Euro 600 Euro Verbleibende Nachzahlung 780 Euro minus 600 Euro 180 Euro

Die Wohnung hat im Verhältnis zu ihrer Fläche einen niedrigen erfassten Verbrauch. Trotzdem verbleiben 360 Euro Grundkosten, die sich nicht allein durch das Herunterdrehen ihrer Heizkörper vermeiden lassen.

30 Prozent Grundkosten im Haus können in der eigenen Rechnung mehr ausmachen

In der Musterabrechnung beträgt der Grundkostenanteil des Gebäudes 30 Prozent. Bei der sparsamen Wohnung machen die 360 Euro Grundkosten jedoch rund 46 Prozent ihrer persönlichen Gesamtrechnung von 780 Euro aus.

Das ist kein rechnerischer Widerspruch. Die beiden Kostenanteile werden nach unterschiedlichen Maßstäben verteilt: einmal nach Fläche, einmal nach Verbrauch.

Je niedriger der persönliche Verbrauchsanteil ausfällt, desto stärker können die Grundkosten innerhalb der eigenen Rechnung ins Gewicht fallen. Die Angabe „30 Prozent Grundkosten“ bedeutet deshalb nicht, dass dieser Anteil bei jedem Haushalt genau 30 Prozent seiner individuellen Rechnung betragen muss.

Weniger Verbrauch bedeutet nicht automatisch weniger Euro als im Vorjahr

Sparsames Heizen kann die Kosten gegenüber einem höheren Verbrauch begrenzen. Ob die Rechnung auch gegenüber dem Vorjahr sinkt, hängt zusätzlich von Energiepreisen, Gebäudekosten und der übrigen Verbrauchsentwicklung ab.

Ein vereinfachter Preisvergleich zeigt den Unterschied: Werden 20 Prozent weniger Energie benötigt, während der Preis je Einheit um 30 Prozent steigt, kostet diese Energiemenge rechnerisch trotzdem vier Prozent mehr. Das ist keine vollständige Heizkostenabrechnung, erklärt aber, warum Verbrauch und Geldbetrag in unterschiedliche Richtungen laufen können.

Auch die Dämmung und der Zustand der Heizungsanlage beeinflussen den Energiebedarf. Mieter können solche Gebäudeeigenschaften durch ihr Verhalten nur begrenzt ausgleichen.

Eine Nachzahlung ist noch kein Beleg für hohen Verbrauch

Die Nachforderung ergibt sich aus der Differenz zwischen den abgerechneten Kosten und den bereits geleisteten Vorauszahlungen. In der Musterabrechnung wären bei monatlich 70 Euro Vorauszahlung insgesamt 840 Euro gezahlt worden – es gäbe 60 Euro Guthaben statt 180 Euro Nachzahlung.

Der Verbrauch und die tatsächlichen Jahreskosten wären in beiden Fällen identisch. Deshalb sollte beim Vergleich mit dem Vorjahr zuerst der gesamte Jahresbetrag betrachtet werden und erst danach das Guthaben oder die Nachforderung.

Ein niedriger monatlicher Abschlag macht die Wärmeversorgung nicht günstiger. Er verschiebt lediglich einen größeren Teil der Zahlung auf die Jahresabrechnung.

Warmwasser kann zusätzlich ins Gewicht fallen

Wer wenig Raumwärme verbraucht, muss nicht automatisch eine niedrige Gesamtabrechnung für Heizung und Warmwasser haben. Wird das Wasser gemeinschaftlich erwärmt, entstehen dafür gesondert zu verteilende Kosten.

Auch die Warmwasserkosten werden grundsätzlich in einen Grund- und einen Verbrauchsanteil aufgeteilt. Das Herunterdrehen der Heizkörper verändert den Wasserverbrauch beim Duschen oder Spülen nicht.

Welche Angaben auf der Abrechnung überprüft werden sollten

Eine hohe Rechnung sollte nachvollziehbar erklären, welche Gesamtkosten entstanden sind und wie daraus der Anteil der Wohnung berechnet wurde. Zu prüfen sind insbesondere Wohnfläche, Abrechnungszeitraum, Verteilerschlüssel, Verbrauchswerte und die vollständig angerechneten Vorauszahlungen.

Auffällig ist beispielsweise, wenn eine größere Fläche angesetzt wird als zuvor oder Verbrauchswerte ohne erkennbare Erklärung erheblich abweichen. Solche Unterschiede sollten beim Vermieter konkret angesprochen und anhand der Abrechnungsunterlagen geklärt werden.

Bei fossilen Brennstoffen gehört außerdem die gesetzliche CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern zur Prüfung.

Einwendungen nicht bis zum nächsten Winter aufschieben

Mieter haben nach § 556 BGB grundsätzlich das Recht, die Belege einzusehen, auf denen die Betriebskostenabrechnung beruht. Einwendungen müssen dem Vermieter regelmäßig innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden.

Diese Einwendungsfrist bedeutet jedoch nicht, dass eine Nachzahlung zwölf Monate lang ohne Weiteres zurückgehalten werden darf. Bei Unklarheiten sollte deshalb frühzeitig eine Prüfung durch einen Mieterverein oder eine geeignete Beratungsstelle erfolgen.

Wer Leistungen vom Jobcenter erhält, sollte eine Heizkostennachforderung zeitnah einreichen und die Übernahme der Heizkostennachzahlung durch das Jobcenter prüfen lassen.

Beispiel aus der Praxis: Die Rentnerin hat gespart – und muss trotzdem nachzahlen

Das folgende Beispiel ist fiktiv und greift die Musterrechnung auf: Eine alleinstehende Rentnerin lebt auf 60 Quadratmetern und erhält eine Nachforderung von 180 Euro. Sie vermutet zunächst, ihr sparsames Heizen sei bei der Abrechnung überhaupt nicht berücksichtigt worden.

Die Prüfung zeigt jedoch einen niedrigen Verbrauchsanteil von fünf Prozent bei einem Flächenanteil von zehn Prozent. Ihre Rechnung besteht aus 420 Euro Verbrauchskosten und 360 Euro Grundkosten; vorausgezahlt hat sie nur 600 Euro.

Das Beispiel erklärt, wie eine Nachzahlung trotz sparsamen Verbrauchs entstehen kann. Ob die Forderung tatsächlich richtig ist, entscheidet sich zusätzlich daran, ob Kosten, Messwerte, Flächen und Vorauszahlungen korrekt angesetzt wurden.

Quellen: § 7 Heizkostenverordnung; § 556 BGB; Verbraucherzentralen zur Prüfung der Heizkostenabrechnung, zur Warmwasserabrechnung und zur Belegeinsicht; Bundesagentur für Arbeit zu Unterkunft und Heizung. Sämtliche Beispielbeträge sind fiktive Modellrechnungen.

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Schwerbehinderung: Merkzeichen aG – Ärztliche Empfehlung reicht nicht zum Autofahren

Trotz einer ärztlichen Empfehlung zur Autonutzung und eines anerkannten Pflegegrades 2 erhielt eine Frau im Eilverfahren kein Merkzeichen aG. Das Landessozialgericht Hamburg vermisste ausreichende Nachweise für eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Der Fall zeigt, welche Lücke zwischen einer Empfehlung zum Verkehrsmittel und einem aussagekräftigen Befund zur Gehfähigkeit bestehen kann.

Was das Landessozialgericht Hamburg entschieden hat

Bei der Antragstellerin war ein Grad der Behinderung, kurz GdB, von 30 festgestellt worden. Sie verlangte vorläufig einen GdB von 80 und die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für aG. Nach der Ablehnung durch das Sozialgericht wies das Landessozialgericht ihre Beschwerde mit Beschluss vom 14. September 2026 – L 3 SB 25/26 B ER zurück.

Ob ihr das Merkzeichen aG zusteht, bleibt im Hauptsacheverfahren zu klären. Dafür hielt das Gericht weitere medizinische Ermittlungen für erforderlich. Die vorläufige Anerkennung scheiterte jedoch an den Anforderungen des Eilverfahrens.

Warum das Attest die Gehbehinderung nicht belegte

Die behandelnde Ärztin hatte am 12. Juni 2026 die Nutzung eines Pkw aus medizinischen Gründen zur Teilhabe empfohlen. Die Antragstellerin verstand dies als Beleg dafür, dass sie auf das Auto statt auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sei. Nach Auffassung des Gerichts brachte die Empfehlung aber keine zwingende medizinische Notwendigkeit zum Ausdruck.

Vor allem ließ sich daraus keine Beeinträchtigung der Mobilität in der für aG erforderlichen Schwere ableiten. Ob jemand Bus und Bahn nutzen kann, beantwortet noch nicht die Frage, wie er sich außerhalb eines Fahrzeugs fortbewegt. Genau diese Einschränkungen müssen für das Merkzeichen beurteilt werden.

Es würde deshalb nicht genügen, im Attest lediglich „empfohlen“ durch „erforderlich“ zu ersetzen. Auch die medizinische Notwendigkeit einer Autofahrt beweist für sich genommen keine außergewöhnliche Gehbehinderung. Benötigt werden Befunde, die den Zusammenhang zwischen den Erkrankungen und den tatsächlichen Schwierigkeiten beim Gehen nachvollziehbar machen.

Welche Einschränkungen für aG vorliegen müssen

Nach § 229 Absatz 3 SGB IX setzt aG eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung voraus, die einem GdB von mindestens 80 entspricht. Betroffene müssen sich wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung bewegen können. Ein Gesamt-GdB von 80 allein genügt dafür nicht.

Mehrere Erkrankungen können zusammen die erforderliche Schwere erreichen. Das Gesetz nennt insbesondere Menschen, die wegen ihrer eingeschränkten Gehfähigkeit dauerhaft selbst für sehr kurze Entfernungen aus medizinischen Gründen einen Rollstuhl benötigen. Die Anerkennung ist jedoch weder auf diese Gruppe beschränkt noch an eine feste Meterzahl gebunden, bei deren Unterschreiten automatisch ein Anspruch entsteht.

Welche Angaben im ärztlichen Bericht helfen

Ein aussagekräftiger Bericht beschreibt die Folgen der Erkrankungen unter konkreten Alltagsbedingungen. Dabei kommt es auf die verfügbaren medizinischen Unterlagen insgesamt an; nicht jedes einzelne Attest muss sämtliche Angaben enthalten. Die folgende Tabelle bietet eine praktische Orientierung und ist kein verbindlicher Anforderungskatalog des Gerichts.

Allgemeine Angabe Welche Konkretisierung bei der Prüfung hilft „Die Gehstrecke ist eingeschränkt.“ Welche Strecke gelingt auf welchem Untergrund, mit welchen Hilfsmitteln und welchen notwendigen Pausen? „Eine Begleitung ist erforderlich.“ Welche Unterstützung braucht die Person beim Gehen, wie häufig ist sie nötig und was geschieht ohne diese Hilfe? „Es bestehen Schmerzen oder Atemnot.“ Wann beginnen die Beschwerden, wie stark sind sie und welche Untersuchungsbefunde oder ärztlichen Beobachtungen stützen die Angaben? „Es bestehen psychische Einschränkungen.“ Wie wirken sich diese auf die Fortbewegung aus, und weshalb werden dabei Unterstützung oder Maßnahmen zur Gefahrenabwehr benötigt? „Die Einschränkung besteht dauerhaft.“ Seit wann besteht sie, wie häufig treten Schwankungen auf und welche längerfristige Einschätzung ergibt sich aus dem Behandlungsverlauf?

Ein ausführlicher Bericht garantiert keine Anerkennung, ermöglicht aber eine genauere Beurteilung. Weitere Hinweise enthält der Beitrag zur Beantragung von Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.

Psychische Erkrankungen sind nicht ausgeschlossen

Eine außergewöhnliche Gehbehinderung muss nicht auf einer Erkrankung der Beine oder der Wirbelsäule beruhen. Das Gesetz berücksichtigt ausdrücklich auch Störungen mentaler Funktionen sowie Erkrankungen des Herz-Kreislauf- oder Atmungssystems. Ihre Auswirkungen auf die Gehfähigkeit müssen die verlangte Schwere erreichen.

Im Hamburger Fall belegten die vorliegenden Befunde nicht ausreichend, dass die psychische Erkrankung die Gehfähigkeit entsprechend schwer beeinträchtigte, auch im Zusammenwirken mit den weiteren Leiden. Zudem war die psychische Erkrankung im Verlauf des Verfahrens unterschiedlich schwer bewertet worden. Eine Anerkennung wegen psychischer Erkrankungen schloss das Gericht damit nicht grundsätzlich aus.

Was Pflegegrad 2 für die Prüfung bedeutet

Die Antragstellerin meinte, wegen ihres Pflegegrades 2 aufgrund einer psychischen Erkrankung müsse ein GdB von 60 oder 70 anerkannt werden. Diesen Schluss wies das Gericht zurück. Pflegebedürftigkeit betrifft nach § 14 SGB XI gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten und den daraus folgenden Hilfebedarf; daraus lässt sich keine feste GdB-Zahl errechnen.

Ebenso wenig folgt aus Pflegegrad 2 automatisch das Merkzeichen aG. Ein Pflegegutachten kann allerdings hilfreiche Feststellungen zur Fortbewegung und zur benötigten Unterstützung enthalten. Diese konkreten Angaben können in die Prüfung einfließen.

Warum der Eilantrag scheiterte

Für eine vorläufige gerichtliche Regelung müssen grundsätzlich sowohl ein hinreichend wahrscheinlicher Anspruch als auch die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden. Grundlage ist § 86b Absatz 2 Sozialgerichtsgesetz. Nach dem Hamburger Beschluss müssen ohne die Eilentscheidung schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen, die eine spätere Entscheidung nicht mehr beseitigen könnte.

Für die vorläufige Anhebung des GdB von 30 auf 80 fehlte es zumindest an dieser Dringlichkeit. Beim Merkzeichen aG war dagegen bereits der Anspruch nicht hinreichend glaubhaft gemacht.

Der versorgungsmedizinische Dienst hatte die vorhandenen ärztlichen Unterlagen ausgewertet und die Voraussetzungen für aG nicht als erfüllt angesehen. Aktuellere medizinische Unterlagen, die eine andere Bewertung ermöglicht hätten, lagen im Beschwerdeverfahren nicht vor. Weil der Anspruch nicht ausreichend glaubhaft gemacht war, musste das Gericht die Dringlichkeit hinsichtlich aG nicht mehr prüfen.

Für den Behindertenparkplatz ist ein eigener Ausweis nötig

Auch ein Schwerbehindertenausweis mit aG ersetzt den blauen EU-Parkausweis nicht. Dieser wird für entsprechend gekennzeichnete Behindertenparkplätze grundsätzlich benötigt und muss gesondert bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. In Hamburg ist dafür der Landesbetrieb Verkehr zuständig, wie die amtlichen Informationen zur Parkerleichterung erläutern.

Der orangefarbene Parkausweis ermöglicht andere Parkerleichterungen, berechtigt für sich genommen aber nicht zum Parken auf Stellplätzen mit Rollstuhlsymbol. Die jeweiligen Berechtigungen erklärt der Beitrag über die Unterschiede zwischen blauem und orangefarbenem Parkausweis.

Fiktives Praxisbeispiel: Wie ein Befundbericht die Einschränkungen beschreibt

Eine Frau mit einer schweren Lungenerkrankung erhält zunächst ein Attest, das die Nutzung eines Autos für Arztbesuche empfiehlt. Bei einer späteren Untersuchung beobachtet ihre Ärztin, dass die Patientin auf ebener Strecke nach etwa 20 Metern wegen ausgeprägter Atemnot stehen bleiben muss. Erst nach fünf Minuten kann sie weitergehen; zusätzlich benötigt sie beim Gehen den stützenden Arm ihres Mannes.

Die Ärztin hält diese Beobachtungen fest und erläutert anhand des Behandlungsverlaufs, weshalb sie von einer anhaltenden Einschränkung ausgeht. Damit beschreibt der Bericht erstmals konkret, was den Weg vom Parkplatz zur Praxis erschwert. Die genannten Entfernungen und Zeiten veranschaulichen das fiktive Beispiel und sind keine gesetzlichen Grenzwerte für aG.

Fragen und Antworten zum Attest und zum Merkzeichen aG Reicht eine ärztlich bestätigte Notwendigkeit der Autonutzung?

Sie allein genügt nicht. Zusätzlich muss die für aG erforderliche Schwere der Einschränkungen bei der Fortbewegung außerhalb des Fahrzeugs belegt sein.

Führt ein GdB von 80 automatisch zu aG?

Nein, die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung muss einem GdB von mindestens 80 entsprechen. Ein hoher Gesamt-GdB aus anderen Beeinträchtigungen reicht dafür nicht.

Können psychische Erkrankungen aG begründen?

Ja, wenn ihre dauerhaften Auswirkungen auf die Gehfähigkeit die gesetzliche Schwelle erreichen. Die Diagnose allein genügt nicht.

Kann ein Pflegegutachten als Nachweis helfen?

Ja, sofern es konkrete Feststellungen zu den Einschränkungen beim Gehen und zum notwendigen Hilfebedarf enthält. Der Pflegegrad selbst ersetzt die Prüfung der Voraussetzungen für aG nicht.

Ist der Anspruch nach dem Hamburger Beschluss endgültig ausgeschlossen?

Nein, abgelehnt wurde die vorläufige Anerkennung im Eilverfahren. Nach dem Beschluss sind weitere medizinische Ermittlungen im Hauptsacheverfahren erforderlich.

Darf man mit einem Attest auf einem Behindertenparkplatz parken?

Ein Attest ist keine Parkerlaubnis. Für entsprechend gekennzeichnete Stellplätze ist grundsätzlich der blaue EU-Parkausweis erforderlich.

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«Russland wird von Deutschland aus permanent angegriffen, mit US-Waffen und -Technologie»

Transition News - 3. Oktober 2026 - 12:09

Scott Ritter war US-Marineoffizier, Nachrichtendienstoffizier und Waffeninspekteur. Heute analysiert er militärische und geopolitische Konflikte – und reist regelmäßig selbst in die vom Krieg betroffenen Gebiete. In diesem Gespräch mit dem Journalisten Patrik Baab berichtet Ritter von einer Reise nach Lugansk und Starobilsk und beschreibt, wie grundlegend Drohnen die moderne Kriegsführung verändert haben.

Von dort führt das Gespräch zu einer größeren Frage: Wie funktionieren heute Aufklärung, Zielerfassung und Waffenwirkung – und welche Rolle spielen dabei westliche Technologien, Geheimdienste und militärische Strukturen? Zudem wird erörtert, wie hoch das Risiko einer direkten Eskalation zwischen Russland und der NATO ist.

Ritter spricht über die sogenannte «Kill Chain», um Russen zu töten, auch Zivilisten. Diese «Tötungskette» wäre ohne den US-Militärstützpunkt im deutschen Wiesbaden nicht möglich. Der Militäraexperte betont:

«Wiesbaden ist Teil des mörderischen Massakers, Teil dieser mörderischen ‹Kill Chain›. Und jede deutsche Verbindung macht jeden Deutschen, der an dieser Tötungskette beteiligt ist, zum Teil dieser Kette – folglich schuldig.» (ab Min. 21)

Im Gespräch mit Scott Ritter geht es um:

  • Scott Ritters Reise nach Lugansk und Starobilsk
  • Drohnenangriffe und seine Erfahrungen vor Ort
  • Wie FPV- und Glasfaserdrohnen das Schlachtfeld verändern
  • Warum klassische Frontlinien zunehmend zu breiten «grauen Zonen» werden
  • Aufklärung, Daten, Zielerfassung und die moderne «Kill Chain»
  • Die Rolle Wiesbadens in der US-ukrainischen Militärkooperation
  • CIA-Kooperationen und Stay-behind-Strukturen seit 2014
  • Die Entstehung von Wagner und Scott Ritters Sicht auf Jewgeni Prigoschin
  • Angriffe auf das russische Hinterland
  • Kontakte und Gesprächskanäle zwischen den USA und Russland
  • Nukleardoktrin und das Risiko einer Fehlkalkulation
  • Die Frage, wie der Ukrainekrieg enden könnte

Ein zentraler Teil des Gesprächs ist Scott Ritters Erklärung des modernen Drohnenkrieges. Dazu sagt er: «Die Drohnen sind das, was diesen Krieg antreibt.» In diesem Rahmen beschreibt er ein Gefechtsfeld, auf dem Aufklärung, Kommunikation, Zielerfassung und Waffenwirkung immer enger miteinander verbunden sind. Ritter und Baab diskutieren auch über Wiesbaden und die Frage, wo militärische Unterstützung endet und operative Mitwirkung beginnt.

Zum Ende richtet sich der Blick auf die gefährlichste mögliche Konsequenz: nukleare Eskalation. Ritter beschreibt kein zwangsläufiges Szenario, sondern warnt vor einer Kette aus Fehlwahrnehmungen, Alarmzuständen und Fehlkalkulationen. Sein Fazit: «Das ist kein Spiel.»

Kapitel:

  • 00:00:00: Intro
  • 00:01:58: Begrüßung und Vorstellung von Scott Ritter
  • 00:03:15: Reise in den Donbass & Der Drohnenangriff in Starobilsk
  • 00:11:47: Westliche Technologie im Einsatz: Starlink & Palantir
  • 00:21:10: US-Stützpunkt Wiesbaden & Die Rolle der NATO
  • 00:26:24: CIA-Präsenz und Spezialausbildung in der Ukraine seit 2014
  • 00:29:07: Nationalistisches Bataillone & Ausländische Söldner
  • 00:31:30: «Stay-Behind»-Netzwerke und Sabotage hinter den Linien
  • 00:38:41: Die Ursprünge der Gruppe Wagner im Donbass (2014)
  • 00:45:20: Wagner in Bachmut, Prigoschins Meuterei & der Absturz
  • 00:54:36: Augenzeugenberichte aus Starobilsk & menschliche Schicksale
  • 00:58:03: Die Revolution des Drohnenkriegs: Glasfaser & FPV-Taktiken
  • 01:10:05: Angriffe auf das russische Hinterland & Energieinfrastruktur
  • 01:17:33: Schließung des Hafens von Odessa & wirtschaftliche Folgen
  • 01:22:20: CIA-Direktor in Moskau: Hintergründe & Geheimdiplomatie
  • 01:29:56: Risiko einer nuklearen Eskalation & Treffen mit Botschafter Antonow
  • 01:39:42: Westliche Nukleardoktrin & die Rolle der europäischen Staaten
  • 01:44:49: Demografie der Ukraine, Kriegsausgang & geopolitische Folgen für Europa
  • 01:51:15: Fazit & Verabschiedung

Der Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse, der auf dieses Gespräch aufmerksam gemacht hat, konstatiert: «Russland wird von Deutschland aus permanent angegriffen, mit US-Waffen und -Technologie (z.B. Palantir). Projektleitung: CIA. Die Provokationen der USA gegen die russische Zivilbevölkerung mit deutscher Hilfe nehmen laufend zu. Mit diesen Kriegstreibern arbeitet unser Bundesrat eng zusammen und behauptet ganz cool: ‹Wir sind neutral›.»

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„Mehr und mehr schwere Stürme“: Wann können wir diese Hypothese als endgültig widerlegt erklären?

Francis Menton, THE MANHATTAN CONTRARIAN

Wir kennen das Mantra: Der vom Menschen verursachte Klimawandel, der durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe und den Ausstoß von Treibhausgasen in die Atmosphäre vorangetrieben wird, führt zu einer Zunahme der Häufigkeit und Stärke schwerer Stürme wie Hurrikane. Wenn schwere Hurrikane auftreten – was regelmäßig der Fall ist –, behaupten die Verfechter dieses Mantras sofort, sie könnten den Sturm und/oder seine Intensität der anhaltenden, vom Menschen verursachten Erwärmung zuordnen.

So gab es beispielsweise im vergangenen Oktober den Hurrikan Melissa, einen Sturm der Kategorie 5, der Jamaika und andere karibische Inseln heimsuchte. Kaum war Melissa vorübergezogen, veröffentlichte eine Organisation namens „World Weather Attribution“ umgehend eine Analyse, in der sie den Sturm und seine Intensität dem „Klimawandel“ zuschrieb. AP schrieb dazu am 6. November 2025:

Melissa war einer der stärksten Atlantik-Hurrikane, die jemals auf Land trafen, und brachte ein verheerendes Unwetter nach Jamaika, Haiti, in die Dominikanische Republik und nach Kuba, wobei in der gesamten Karibik Dutzende Menschen ums Leben kamen. . . . Die schnelle Analyse von World Weather Attribution ergab, dass der Klimawandel die maximalen Windgeschwindigkeiten von Melissa um 7 % erhöhte und die Niederschlagsintensität in der Nähe des Sturmzentrums um 16 % verstärkte. Die Wissenschaftler schrieben außerdem, dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit, unter denen sich der Sturm verstärkte, aufgrund des Klimawandels im Vergleich zu einer vorindustriellen Welt sechsmal wahrscheinlicher waren.

Vielleicht erschien das damals plausibel. Doch in diesem Jahr ist die These, wonach der vom Menschen verursachte Klimawandel die Hauptursache für zerstörerische Hurrikane sei, auf ein kleines Problem gestoßen. Heute ist der 29. September, und im Nordatlantik hat sich noch kein einziger Hurrikan gebildet. Es gibt auch keine tropischen Tiefdruckgebiete, die sich in den nächsten ein bis zwei Wochen wahrscheinlich zu Hurrikanen entwickeln könnten. Hier sind die Daten des National Hurricane Center bis zum heutigen Tag: Wichtige Kennzahlen: Anzahl der Hurrikane – 0 (5 weniger als im Normalwert für 1991–2020); Anzahl der schweren Hurrikane – 0 (2 weniger als im Normalwert für 1991–2020); Gesamt-ACE (akkumulierte Zyklonenergie) – 10,4 (89 % weniger als im Normalwert für 1991–2020).

Die University of Colorado betreibt ein Projekt zur tropischen Meteorologie, das Hurrikandaten erfasst und mit den 30-Jahres-Durchschnittswerten vergleicht. Hier ist ihre Grafik zu diesem ACE-Wert bis zum heutigen Tag im Vergleich zum 30-Jahres-Durchschnitt von 1991 bis 2020:

Wie die Grafik zeigt, sind in der Regel bis Ende September bereits etwa 75 % der zyklonalen Energie der Saison aufgetreten. Und doch befinden wir uns am 29. September in einer Situation, in der der ACE in diesem Jahr bisher kaum mehr als 10 % des Normalwerts beträgt. Der bisherige ACE dieses Jahres ist mit Abstand der niedrigste seit Beginn der Satellitenära im Jahr 1966. (Vor 1966 gab es zwar einige wenige Jahre mit bekanntermaßen niedrigeren ACE-Werten, doch ohne Satellitenbeobachtung hätten weitere, unentdeckte Stürme vorliegen können.)
Und es ist nicht so, dass diese unerwartete Hurrikan-Flaute auf einen plötzlichen Temperaturrückgang zurückgeführt werden könnte. Je nach Datenquelle war der Sommer 2026 entweder der wärmste Sommer seit Beginn der Aufzeichnungen oder zumindest nahe daran. Zum Beispiel schreibt Berkeley Earth am 24. September:

Der August 2026 war der wärmste August seit Beginn der Aufzeichnungen, mit einem globalen Durchschnitt von 1,71 ± 0,11 °C über dem Durchschnitt der Jahre 1850–1900 und lag damit noch vor dem August 2023. Er war zudem der zweitwärmste Monat jeder Art in unserer Aufzeichnungsgeschichte.

Von der NASA am 17. September:

Die USA erlebten laut NOAA den wärmsten Juni bis August in den kontinentalen Vereinigten Staaten seit Beginn der Aufzeichnungen vor 132 Jahren. Der Dreimonatszeitraum im Jahr 2026 war 0,2 °C wärmer als die bisherigen Rekorde aus den Jahren 1936 und 2021.

Ich habe bereits zuvor die Qualität der von der NOAA, der NASA und Berkeley Earth geführten Temperaturaufzeichnungen kritisiert. Dennoch spielen ihre Aufzeichnungen eine herausragende Rolle unter den Daten, die herangezogen werden, um Alarm hinsichtlich des Klimawandels und der angeblich zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Hurrikanen zu schlagen. Und selbst die satellitengestützten Temperaturaufzeichnungen der UAH zeigen, dass der August 2026 ein relativ sehr warmer Monat war, wenn auch nicht der wärmste seit Beginn dieser Aufzeichnungen.

Meine Frage lautet also: Können wir nun erklären, dass die Behauptung (Hypothese), wonach steigende globale Temperaturen zu einer erhöhten Häufigkeit und Intensität von Hurrikanen führen, endgültig widerlegt wurde? Und wenn wir dies heute aufgrund der bisherigen Hurrikan-Flaute noch nicht erklären können, wann können wir es dann erklären?

Wie ich auf dieser Website schon oft geschrieben habe, ist es das Wesen jeder Hypothese, die den Anspruch erhebt, „Wissenschaft“ zu sein, falsifizierbar sein muss. Jeder Wissenschaftler, der kein Scharlatan ist, wird seine Hypothese in einer Form formulieren, die einer Falsifizierung unterliegt, und klar die Kriterien für Daten darlegen, die – sollten sie auftreten – ausreichen würden, um die Hypothese zu widerlegen.

Man erkennt sofort, dass die Anhänger des Klimawissenschafts-Kults keine echten Wissenschaftler sind, denn sie weichen auf hundert verschiedene Arten aus und winden sich, um zu vermeiden, ihre Behauptungen in einer falsifizierbaren Form zu formulieren. Doch mit ihrem endlos wiederholten Mantra, dass die globale Erwärmung zu einer erhöhten Häufigkeit und Intensität von Hurrikanen führt, haben sie sich weit aus dem Fenster gelehnt. Hier sind nur einige Beispiele:

Der Environmental Defense Fund schreibt (undatiert, aber vermutlich 2025):

Mit der Erwärmung unseres Klimas erleben wir während der Hurrikansaison stärkere Winde, höhere Sturmfluten und Rekordregenfälle – was auch der Grund dafür ist, dass diese Stürme immer zerstörerischer und kostspieliger werden. . . . Mit steigenden Meerestemperaturen nimmt die Verdunstung zu, wodurch mehr Feuchtigkeit in die Luft gelangt. Hurrikane, die über diese wärmeren Gewässer ziehen, können mehr Wärme und Wasserdampf aufnehmen, was die Stürme weiter anheizt. Das bedeutet stärkere Regenfälle, stärkere Winde und mehr Überschwemmungen, wenn die Stürme auf das Land treffen.

Von Earth Justice, 28. Juli 2025:

Menschliches Handeln führt zu raschen Veränderungen unseres globalen Klimas, die zu extremen Wetterbedingungen beitragen. . . . Hurrikane werden mit steigenden globalen Temperaturen immer stärker, da diese Sturmsysteme ihre Energie aus warmem Meerwasser beziehen.

[Diese Aussage ist definitiv falsch. Siehe hier sowie die Schlussbemerkung des Autors am Ende. A. d. Übers.]

Und sogar die Regierung mischte sich ein. Aus „NASA Climate Change“, 23. Oktober 2024 (bevor die Trump-Regierung wieder an die Macht kam – die Seite ist jedoch nach wie vor online):

Die Auswirkungen der vom Menschen verursachten globalen Erwärmung sind bereits heute spürbar, für die heute lebenden Menschen unumkehrbar und werden sich weiter verschlimmern, solange der Mensch der Atmosphäre Treibhausgase zuführt. . . . Hurrikane werden stärker und heftiger werden. Wissenschaftler gehen davon aus, dass die Intensität der mit Hurrikanen verbundenen Stürme und die Niederschlagsmengen zunehmen werden, wenn sich das Klima weiter erwärmt.

(Hervorhebung im Original)

All diese Clowns und alle anderen, die solche Vorhersagen getroffen haben, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Wurde die Vorhersage widerlegt, wonach höhere Temperaturen zu häufigeren und heftigeren Hurrikanen führen würden? Wenn nicht, warum nicht? Wenn sie durch die Daten der bisherigen diesjährigen Hurrikansaison noch nicht widerlegt wurde, wann wird sie dann widerlegt? Reicht eine komplette Hurrikansaison ohne einen einzigen Hurrikan aus? Warum nicht?

Tatsache ist, dass die Behauptung (Hypothese) bereits widerlegt wurde, wonach höhere Temperaturen zu häufigeren und stärkeren Hurrikanen führen – ob sie das nun zugeben wollen oder nicht. Indem sie dies nicht zugeben, bestätigen sie nur, dass sie eher Scharlatane als Wissenschaftler sind.

[Hervorhebung im Original]

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/09/30/more-and-more-severe-storms-when-can-we-declare-this-hypothesis-to-be-definitively-falsified/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag „Mehr und mehr schwere Stürme“: Wann können wir diese Hypothese als endgültig widerlegt erklären? erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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