Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
Kolumbiens Regierung bittet IWF um Hilfe in der Finanzkrise
Kuba: Distanz zu Venezuela nach Auftritt von Delcy Rodríguez bei UN
Guatemala auf letztem Platz der Pisa-Studie in Lateinamerika
Himmel über Europa – Bilder sagen mehr als tausend Worte (Teil 5)
Vor einem Monat habe ich meine Fotoserie «Himmel über Europa – Bilder sagen mehr als tausend Worte» gestartet, um aufzuzeigen, dass über unseren Köpfen Dinge passieren, über die unsere Regierungen schweigen. Leser aus unterschiedlichen europäischen Ländern haben mir Fotos und Videos zugeschickt, die sie mit Wetter- und Klimamanipulationen (Geoengineering) in Verbindung bringen.
Das bisher bei mir eingegangene Material legt eines nahe: Es kann sich nicht um vereinzelte nationale Operationen handeln, vielmehr macht es den Eindruck, als wären unsere Regierungen in ein europaweites, wenn nicht weltweites Programm eingespannt. Denn die seltsamen Phänomene am Himmel manifestieren sich in diversen Ländern auf dieselbe Art und Weise.
Viele unserer Leser sind dankbar, dass dieses brisante Thema beleuchtet wird, denn sie machen sich ernste Sorgen. Aber es gibt auch Kritiker, die überzeugt sind, dass es sich bei den veröffentlichten Fotos von höchst seltsamen Kondensstreifen und Wolkengebilden um völlig normale Phänomene handelt, die nichts mit Wetter- und Klimamanipulationen zu tun haben.
Ein Leser, der sich angeblich als Drachenflieger mit Meteorologie beschäftigt hat, erklärte zum Beispiel: «Kondensstreifen sind abhängig von Temperatur und Luftfeuchtigkeit – sie könnten sich massiv ausbreiten – und sogar zu einer nahezu geschlossenen Schleierwolkendecke führen, was physikalisch gut erklärt ist». Er betonte: «Die Geschichten um die sogenannten Chemtrails halte ich für Blödsinn.»
Ein anderer Leser kommentierte: «NICHTS an den gezeigten Bildern ist mehr als pittoresk. Mit diesem Chemtrail-Kram soll auch nur wieder neue Verwirrung und Paranoia geschaffen werden. Geheimdienst - ick hör Dir trappsen.»
Alles nur «harmlose» Wassertröpfchen?Aus purer Neugier habe ich also mal nachgeschaut, was die «Experten» von Wikipedia zu den mysteriösen «Kondensstreifen» schreiben. Wie zu erwarten, ist es für die Online-Enzyklopädie eine Verschwörungstheorie, dass die «langlebigen und teils in Gittern auftretenden Kondensstreifen» Sprühspuren von chemischen Substanzen sein könnten. Bei diesen Streifen handele es sich einfach nur um Eiskristalle, denn auf «Kondensstreifen zurückgehende, sich weiter ausbreitende Cirruswolken» seien wohlbekannt. Wikipedia stellt klar:
«Im Normalfall hängt die Ausbreitungsform und -geschwindigkeit sowie die Beständigkeit der Kondensstreifen von Faktoren wie Temperatur, lokaler Windgeschwindigkeit und Luftfeuchtigkeit ab. Bei geringer Luftfeuchtigkeit lösen sich Kondensstreifen rascher auf. Bei hoher Luftfeuchtigkeit hingegen können Abgaspartikel als Kristallisationskeime wirken, weiteren Wasserdampf binden und sich bei entsprechenden Strömungen weit ausbreiten.
Erhöhte Neigung zu langlebigen Kondensstreifen – häufig in Verbindung mit Cirruswolkenbildung – findet sich im Bereich von herannahenden Wetterfronten, die durch Hebungsvorgänge Feuchtigkeit in die hohen Luftschichten befördern. Dadurch wird das Kondensationsniveau erreicht. (...) Die beobachtete Zunahme in Häufigkeit und Ausbreitung von Kondensstreifen am Himmel hängt vor allem mit dem starken Wachstum des Flugverkehrs zusammen (...)»
Laut Wikipedia ist die «Verschwörungstheorie», dass Chemtrails unter anderem für Geoengineering oder militärische Zwecke eingesetzt werden, spätestens seit 1996 im Internet verbreitet. Grundlage seien «Mutmaßungen Mitte der 1990er Jahre, die Luftwaffe der USA plane, Wetterbeeinflussung und Kondensstreifen militärisch zu nutzen».
Was Wikipedia nicht erwähnt: Selbst Mainstream-Medien wie die britische Daily Mail informierten im März 2026 über CIA-Akten von 1965, die 2003 freigegeben wurden, und in denen detaillierte Pläne zur gezielten Wetter- und Klimakontrolle beschrieben werden (wir berichteten).
Als Beweis dafür, dass es sich bei Aussagen über Wetter- und Klimamanipulationen um Hirngespinste handelt, gibt Wikipedia übrigens an, dass es laut deutschem Umweltbundesamt «weder für das Ausbringen von Chemikalien noch für auffällig geänderte Kondensstreifen wissenschaftliche Belege gibt». Nichtregierungsorganisationen, Meteorologen und staatliche Institutionen würden das ähnlich sehen. Andere Behauptungen seien «reine Fiktion».
Zur Erinnerung: Über die mangelnde Glaubwürdigkeit der Umweltbundesbehörde habe ich bereits in Teil 4 berichtet.
Die Bundeswehr klärt aufWikipedia hat keinen guten Ruf. Deshalb habe ich mich auch bei einer vertrauenswürdigeren Stelle schlau gemacht: der deutschen Bundeswehr. Diese titelte 2022 «Mythos Kondensstreifen: Die Luftwaffe klärt auf» und ließ wissen:
«Über die ‹künstlichen Wolken›, wie die Kondensstreifen auch gerne genannt werden, gibt es etliche Mythen. Doch verbergen sich hinter den weißen Streifen keine ‹Chemtrails›, welche die Menschheit und das Klima beeinflussen – wie uns eine bekannte Verschwörungstheorie glauben machen möchte. In Wahrheit ist es viel simpler. Kondensstreifen entstehen aus den Abgasen von Flugzeugen (...). Im Grunde bestehen sie aus harmlosen Wassertröpfchen, beziehungsweise Eiskristallen.»
Weiterhin teilte die Bundeswehr mit: «Damit Kondensstreifen entstehen können, muss es sehr kalt sein. Wie beispielsweise in 8.000 bis 12.000 Metern Höhe, in der auch unsere Eurofighter fliegen. Hier beträgt die Außentemperatur minus 40 bis minus 50 Grad. So gefrieren die Wassertröpfchen sofort zu Eiskristallen. Umso feuchter die Luft dabei ist, umso länger halten sich die Kondensstreifen am Himmel. Ist die Luft trocken, umso schneller lösen sie sich wieder auf. Insgesamt kann die Lebensdauer von Kondensstreifen mehrere Stunden betragen.»
Expertenrat dringend gefragtLange Rede, kurzer Sinn: Vielleicht könnten uns die oben genannten Fachleute ein Phänomen erklären, das eine Leserin am 22. September 2026 in der andalusischen Sierra Bermeja beobachtete: Gleich mehrere Flugzeuge waren am strahlendblauen Himmel bei herrlich warmen Temperaturen in der gleichen Höhe unterwegs, alle waren deutlich am Himmel erkennbar. Es war nicht feucht und es nahte keine Wetterfront.
Die drei Videos wurden am selben Standort aufgenommen – im Abstand von etwa zehn Minuten. Im ersten und zweiten Video zeigt die Leserin, wie diese völlig unnatürlichen «Kondensstreifen» erzeugt werden und sich in wenigen Minuten ausbreiten. Im dritten hatte sie das Glück, zwei Flugzeuge filmen zu können, die oberhalb und unterhalb eines kurz zuvor erzeugten breiten «Kondensstreifens» in die andere Richtung flogen – mit zwei ganz kurzen, sich schnell auflösenden Streifen. Zum Abspielen der Videos auf die Bilder klicken.
Video 1: Sierra Bermeja, Andalusien
Video 2: Sierra Bermeja, Andalusien
Video 3: Sierra Bermeja, Andalusien
Nur einen Tag später war eine andere Leserin in Andalusien Zeugin des gleichen Spektakels. Die Flugzeuge flogen an einem trockenen Tag bei warmen Temperaturen in gleicher Höhe: Zwei erzeugten einen langen, sich schnell ausbreitenden «Kondensstreifen», ein Flugzeug in der Mitte praktisch keinen. Hier ein Foto davon:
In den vergangenen Wochen habe ich bereits einige Fotos von Lesern aus anderen Ecken Europas veröffentlicht, die auch solche Beobachtungen machten. Aber im trockenen Andalusien wirken diese Phänomene vor herrlich blauem Himmel noch eklatanter. Wenn es sich also nur um «harmlose» Wassertröpfchen beziehungsweise Eiskristalle handelt, wie Bundeswehr, Wikipedia oder einige Hobby-Experten behaupten, wie erklärt sich das? Vor allem in Gegenden, in denen es keinen Linienflugverkehr gibt und wo nur Militär unterwegs ist. Ein unbedarfter Laie würde auf jeden Fall sagen: «Da stimmt doch was nicht.»
Überall das gleiche Bild – was geht ab am Himmel?Derzeit werden überall frenetische Operationen durchgeführt, das berichten mir Leser und Freunde aus diversen Ländern. Am 1. Oktober 2026 schickte mir eine Kollegin aus Schweden zwei Videos vom gruseligen Himmel über Malmö. Die Aufnahmen entstanden im Abstand von etwa einer Stunde. Zum Abspielen der Videos auf das jeweilige Bild klicken.
Einer unserer Leser ist noch tiefer ins Thema eingetaucht, im Laufe der letzten Jahre hat er Zeitraffervideos gemacht. Dazu schreibt er: «Aus 250 Bildern, aufgenommen im Fünf-Sekunden-Abstand, erstellt die Kamera ein 10s-Zeitraffer-Video (120-fach beschleunigt). Dadurch kann man einiges mehr erkennen als auf einem einzelnen Foto.» Seine Videos stammen fast alle aus der Gegend um Lohr am Main im Spessart. In der Folge drei Beispiele, zum Abspielen der Videos auf das jeweilige Bild klicken.
Auch «Böhm Film» hat ein neues Video unter dem Titel «Phänomen 2» veröffentlicht. Zum Abspielen auf das Bild klicken.
SchweizEin Leser aus Linthebene war ebenfalls fleißig und hat weitere Fotos gesendet. Seines Erachtens belegen diese eindeutig, dass Wettermanipulationen in der Schweiz zugenommen haben – trotz gegenteiliger Behauptungen von Umweltminister Albert Rösti. Zudem erläutert er:
«Gegenüber meinen früheren Bildern kann man auf einigen der neuen ‹normale› Wolken als tiefere Schicht erkennen, während in höherer Schicht Chemtrails zunehmend verschleiernd wirken. Die totale Entscherung zwischen Wolkenschichten mit oftmals hohen Windgeschwindigkeiten in der Oberschicht und kaum Luftbewegung in der Unterschicht ist übrigens ein Manipulationsphänomen, das es ohne nicht gäbe.
Dann zeigen einige Bilder wieder Skalarwellen, die bei Interferenz – Wellenzentren unterschiedlicher Richtung – ‹typische› Schäfchenwölkchen erzeugen. Interessant noch jene Bilder, die ich zusätzlich mit ‹Hofbildung› bezeichnet habe. Die Sonne führt in großem Abstand zu Ihrem Standort in Chemtrails häufig zu irisidierenden Phänomenen, einem sogenannten Hof, die kein ‹Regenbogen› sind, sondern auf mineralische Mikropartikel oder gar Nanopartikel zurückzuführen sind. Auf einigen Bildern sieht man übrigens frisch entstehende Chemtrails zusammen mit teils ‹alten›, die sich stark erweitert haben und dazu neigen, den freien Himmel mit der Zeit vollständig zuzudecken.»
Mein Tipp: Zoomen Sie die Fotos heran, um die Details besser erkennen zu können.
Linthebene, 17. Juni 2026
Linthebene, 19. September 2026
Linthebene, Hofbildung, 19. September 2026
Linthebene, Hofbildung, 19. September 2026
Linthebene, Hofbildung, 19. September 2026
Linthebene, Skalarwellen, 2. September 2026
Linthebene, Skalarwellen, 6. Juli 2026
Linthebene, Skalarwellen, 6. Juli 2026
Linthebene, Skalarwellen, 15. September 2025
Linthebene, Skalarwellen, 15. September 2025
Linthebene, Skalarwellen, 21. Juli 2026
Linthebene, Skalarwellen, 21. September 2026
Ein anderer Leser hat mir seine «Best-of»-Serie aus Zürich zukommen lassen, darunter einige eindrucksvolle Videos. Zum Abspielen auf das jeweilige Bild klicken.
Video, Zürich, 26. Februar 2026
Video, Zürich, 26. Februar 2026
Zürich, 7. April 2026
Zürich, 1. September 2026
Zürich, 15. September 2026
Kanton Obwalden, 2026
Kanton Obwalden, 2026
Kanton Obwalden, 2026
Kanton Obwalden, 2026
Kanton Obwalden, 2026
Diepoldsau, Kanton St. Gallen
Regensdorf, Kanton Zürich, 20. September 2026
Dielsdorf, Kanton Zürich, 27. September 2026
Dielsdorf, Kanton Zürich, 28. September 2026
Niederglatt, Kanton Zürich, 29. September 2026
Bülach, Kanton Zürich, 28. September 2026
Brugg, Kanton Aargau, 2. Oktober 2026
Brugg, Kanton Aargau, 2. Oktober 2026
Königsbach-Stein (Enzkreis, Baden-Württemberg), 29. September 2026
Königsbach-Stein (Enzkreis, Baden-Württemberg), 29. September 2026
Königsbach-Stein (Enzkreis, Baden-Württemberg), 29. September 2026
Königsbach-Stein (Enzkreis, Baden-Württemberg), 29. September 2026
Ostprignitz in Brandenburg, 28. September 2026
Ostprignitz in Brandenburg, 28. September 2026
Ostprignitz in Brandenburg, 28. September 2026
Ostprignitz in Brandenburg, 28. September 2026
Kiel, 2026
Kiel, 2026
Berlin, 9. September 2026
Berlin, 28. September 2026
Kaarst, Nordrhein-Westfalen, 24. September 2026
Kaarst, Nordrhein-Westfalen, 24. September 2026
Insel Usedom, 2026
Insel Usedom, 2026
Insel Usedom, 2026
Wallmow, Uckermark, 2026
Wallmow, Uckermark, 2026
Wallmow, Uckermark, August 2026
Lunow-Stolzenhagen, Brandenburg, 2026
Lunow-Stolzenhagen, Brandenburg, 2026
Lunow-Stolzenhagen, Brandenburg, 2026
Lunow-Stolzenhagen, Brandenburg, 2026
Mainz, 2026
Mainz, 2026
Mainz, 2026
Gerolstein, 5. September 2026
Leutenbach, Bayern, 13. März 2026
Walberla, Bayern, 27. Dezember 2025
La Muela, Vejer, Andalusien, 3. September 2026
La Muela, Vejer, Andalusien, 3. September 2026
La Muela, Vejer, Andalusien, 8. April 2026
Valle del Genal, Andalusien, 24. September 2026
Arco, Trentino, September 2026
Rochefort-en-Terre, Bretagne, 24. Juli 2026
Eastbourne, 10. September 2026
Und es gibt schlechte Nachrichten aus der Türkei. Unsere Leserin, die dort seit 17 Jahren Urlaub macht – und bisher keine Wetter-und Klimamanipulationen vor Ort beobachtet hatte, ist gerade total entsetzt aus Alanya zurückgekehrt. Denn vier Tage vor ihrer Abreise schaute sie morgens in den Himmel und sah genau die gleichen mysteriösen «Kondensstreifen», die so typisch für Europa sind.
Der Himmel sei danach im Laufe des Tages ganz ungewöhnlich milchig verschleiert gewesen, berichtete sie. Von Freunden habe sie auf Nachfrage erfahren, dass es auch in Ägypten und Tunesien mittlerweile solche «Himmelsphänomene» gebe. Was ich übrigens seit etwa zwei Jahren auch aus Marokko bestätigen kann.
Alanya, Türkei, September 2026
Alanya, Türkei, September 2026
Alanya, Türkei, September 2026
Eine Leserin aus der Ostprignitz in Brandenburg hat mir nicht nur Fotos geschickt, sie bestätigte mir, das sich alles, was ich bisher geschrieben habe, mit ihren Erfahrungen decke:
«Der Wetterbericht wechselt ständig, es ist kein Verlass mehr darauf. Wenn morgens der Himmel klar ist, aber dann plötzlich diese Streifen zu sehen sind, wird es trübe – und oftmals auch unerträglich schwül.»
Obendrein hatte sie eine ausgezeichnete Idee: Zu Weihnachten will sie einen Kalender verschenken, unter dem Motto: «Fotos vom menschengemachten Klimawandel». Zwar befürchtet sie, dass die Beschenkten sich den nicht aufhängen werden, aber einen Versuch ist es allemal wert.
Das war's für heute, liebe Leserinnen und Leser, ich hoffe, ich konnte zu Ihrem Erkenntnisgewinn beitragen. Und schicken Sie mir gerne weiteres Foto- und Videomaterial. Die Fotos sollten eine Auflösung von 72 dpi haben und maximal 40 cm breit (Querformat) oder 40 cm hoch (Hochformat) sein. Wenn Sie mir die Fotos schon in der richtigen Größe schicken, helfen Sie mir. E-Mails bitte an: ws@corona-transition.org oder info@transition-news.org
Weitere Informationen finden Sie in meinen vorherigen Beiträgen hier, hier, hier, hier und hier.
Floridas Generalstaatsanwalt verklagt Pfizer und Albert Bourla wegen COVID-«Impfung»
James Uthmeier, Generalstaatsanwalt von Florida, hat eine umfassende Klage gegen Pfizer und dessen CEO Albert Bourla eingereicht. Er wirft ihnen die Verschleierung von Todesfällen, Herzschäden, Fehlgeburten und Schlaganfällen im Zusammenhang mit der COVID-mRNA-«Impfung» vor. So seien Sicherheitshinweise verheimlicht, Millionen von Menschen hinsichtlich der Übertragbarkeit in die Irre geführt und undurchsichtige Marketingmethoden angewendet worden, um die Impfquote zu maximieren.
Wie der Epidemiologe Nicolas Hulscher berichtet, wurde die 49-seitige Klageschrift am 1. Oktober 2026 in St. Lucie County, Florida, eingereicht und richtet sich sowohl gegen Pfizer als auch persönlich gegen Bourla; Grundlage ist Floridas Gesetz gegen irreführende und unlautere Geschäftspraktiken (Deceptive and Unfair Trade Practices Act).
Die Klageschrift beginnt mit einem markanten Satz: «Diese Leute sind Kriminelle.» So bezeichnete Bourla Personen, die während der «Pandemie» öffentlich Sicherheitsbedenken hinsichtlich der COVID-19-«Impfung» von Pfizer geäußert hatten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein brisanter Vorwurf: Pfizer versicherte der Bevölkerung öffentlich die Sicherheit seiner COVID-«Impfung», während dem Unternehmen interne und externe Sicherheitsinformationen zu Myokarditis, Fehlgeburten, Schlaganfällen, unerwünschten Ereignissen und Todesfällen vorlagen.
158.893 unerwünschte Ereignisse in nur zehn WochenDer Klageschrift zufolge enthielt Pfizers eigene Datenbank für unerwünschte Ereignisse bis zum 28. Februar 2021 – also nur etwa zehn Wochen nach der Notfallzulassung des Impfstoffs – 158.893 unerwünschte Ereignisse aus 42.086 Fallberichten.
Dennoch erklärte Bourla im Januar 2023 öffentlich, Pfizer habe «kein einziges Sicherheits-Signal» festgestellt, obwohl bereits Milliarden von Dosen verabreicht worden waren. Florida argumentiert, diese Aussage sei mit den bereits bekannten Informationen über Myokarditis und Perikarditis (Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung) unvereinbar gewesen.
Zudem führt die Klageschrift aus, dass Pfizers Datenbank zum Stichtag 28. Februar 2021 bereits 1.223 gemeldete Todesfälle nach der «Impfung» verzeichnete. Florida argumentiert, dass das Vorliegen einer derart großen Menge an Informationen über schwerwiegende unerwünschte Ereignisse die pauschalen Sicherheitsversprechen von Pfizer untergraben habe. Laut der Klageschrift nahm die Zahl der Meldungen so stark zu, dass Pfizer 600 zusätzliche Vollzeitkräfte einstellte und die Einstellung weiterer 1.800 Mitarbeiter für die Bearbeitung von Berichten über unerwünschte Ereignisse plante.
Schwangerschaft und FehlgeburtenEin weiterer wesentlicher Punkt der Klage betrifft das Thema Schwangerschaft. Der Klageschrift zufolge lagen Pfizer bis zum 28. Februar 2021 Berichte über 458 schwangere Frauen vor, die mit dem COVID-«Impfstoff» des Unternehmens geimpft worden waren. Von diesen Fällen betrafen 248 ein unerwünschtes Ereignis und 52 eine Fehlgeburt. Fast alle gemeldeten Fehlgeburten traten im ersten Schwangerschaftsdrittel auf.
Die Klage verweist zudem auf eine von Pfizer geplante klinische Studie mit schwangeren Frauen. Ursprünglich strebte das Unternehmen die Teilnahme von rund 4.000 Personen an; der Klageschrift zufolge wurden jedoch letztlich nur 348 Mütter und 335 Säuglinge in die Studie aufgenommen, die zudem vorzeitig abgebrochen wurde. Die in dieser Studie geimpften Frauen befanden sich in der 24. bis 34. Schwangerschaftswoche, so dass die Studie keine direkten Daten zu Impfungen im ersten Schwangerschaftsdrittel lieferte.
Des Weiteren wird in der Klage auf die Packungsbeilage von Comirnaty verwiesen, der zufolge keine ausreichenden Daten zur Anwendung vor der 24. Schwangerschaftswoche vorliegen, um das Risiko für schwere Geburtsfehler und Fehlgeburten einschätzen zu können.
Pfizer propagierte Aussagen zur Übertragung ohne entsprechende TestsDie zweite tragende Säule der Klage Floridas betrifft die Übertragung des Virus. Pfizer und Bourla erklärten der Öffentlichkeit wiederholt, dass die «Impfung» auch andere Menschen schütze. So erklärte Pfizer beispielsweise im Dezember 2021, dass eine möglichst hohe Impf- und Auffrischungsquote weiterhin das beste Mittel sei, um «die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern».
Der Klageschrift zufolge untersuchte die entscheidende klinische Studie von Pfizer jedoch nicht, ob die Impfung eine Übertragung von Mensch zu Mensch verhinderte. Die Arzneiregulierungsbehörde FDA selbst stellte im Dezember 2020 fest, dass zu diesem Zeitpunkt keine Belege dafür vorlagen, dass der «Impfstoff» die Übertragung von SARS-CoV-2 von einer Person auf eine andere verhinderte. Zudem war die Übertragung kein Untersuchungsziel des Studienprotokolls von Pfizer.
Eine Führungskraft von Pfizer räumte später öffentlich ein, dass der Impfstoff vor der Markteinführung nicht auf seine Fähigkeit zur Unterbindung der Übertragung getestet worden war. Florida wirft Pfizer vor, dennoch die Idee des Schutzes von Angehörigen als wirksames Marketinginstrument genutzt zu haben, um die Impfbereitschaft zu steigern.
Mehr als 80 Milliarden Dollar Umsatz mit COVID-ImpfstoffenEs ging um enorme finanzielle Summen. Der Klageschrift zufolge verwandelte Pfizer Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Höhe von rund 1,5 Milliarden Dollar in einen Umsatz von mehr als 80 Milliarden Dollar mit COVID-Impfstoffen. Den in der Klage angeführten Zahlen zufolge eroberte der «Impfstoff» von Pfizer fast 70 Prozent der Märkte für COVID-«Impfstoffe» in den USA und Europa. Unterdessen erhielt Bourla im Zeitraum von 2020 bis 2023 Vergütungen von Pfizer in Höhe von rund 101,8 Millionen Dollar.
Die Klage Floridas geht über Fragen der Sicherheit hinaus und wirft Pfizer vor, umfassendere unlautere Geschäftspraktiken angewandt zu haben, um den Markt für COVID-«Impfstoffe» zu beherrschen.
Florida will das Geld zurückFlorida strebt weit mehr als ein symbolisches Urteil an. Der Generalstaatsanwalt fordert vom Gericht zivilrechtliche Strafen, eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen irreführende oder unlautere Darstellungen im Zusammenhang mit dem COVID-«Impfstoff» von Pfizer, die Übernahme der Anwaltskosten und weitere Entschädigungen.
Am wichtigsten ist jedoch die Forderung Floridas nach Gewinnabschöpfung – ein juristischer Begriff, der Pfizer dazu verpflichten könnte, Gewinne zurückzuzahlen, die mit Handlungen in Verbindung stehen, die nach Einschätzung des Gerichts gegen das Recht des Bundesstaates Florida verstoßen haben.
Schließlich versucht die Regierung, Pfizer und Albert Bourla zumindest teilweise für ihren groben Betrug zur Rechenschaft zu ziehen. Jahrelang trugen die falschen Sicherheits- und Übertragungsbehauptungen des Unternehmens maßgeblich zur Massenimpfung bei. Nun werden diese betrügerischen Behauptungen vor Gericht verhandelt.
Russland könnte Drohungen gegen Kaliningrad auch ohne Nuklearwaffen zerschlagen
Laut Berichten planen Litauen und andere NATO-Staaten in der baltischen Region eine Blockade der russischen Exklave Kaliningrad. Alexander Stepanov, Experte am russischen RANEPA-Institut für Recht und nationale Sicherheit, bestätigte, dass rund um Kaliningrad offensive militärische Infrastruktur aufgebaut wird. Gegenüber Sputnik kommentierte er die Äußerungen des russischen Präsidenten Wladimir Putin zu einem möglichen NATO-Angriff. Der Experte erklärte:
«Derzeit sind dort vier multinationale Verbände mit insgesamt rund 2.000 Soldaten stationiert. Die Region, einschließlich der baltischen Staaten, wird zudem rasch mit präzisionsgelenkten Offensivwaffen ausgerüstet.»
Es fänden multinationale Manöver statt, die auf eine Blockade der Ostsee abzielen, so Stepanov. Das US-amerikanische Programm zur gemeinsamen Nutzung von Atomwaffen («Nuclear Sharing») könne potenziell auf neue Teilnehmer ausgeweitet werden, darunter Finnland und die baltischen Staaten. Dies könne zur Nuklearisierung der Region und zu einer Umzingelung der Region Kaliningrad führen.
In seiner Rede auf dem Valdai-Forum habe Putin festgestellt, dass Russland im Falle eines Angriffs auf Kaliningrad seine Wettbewerbsvorteile nutzen müsse, da es über einzigartige Vernichtungsmittel verfüge. Darauf bezogen stellte Stepanov klar:
«Die Russische Föderation ist in der Lage, die meisten Bedrohungen mit konventionellen Mitteln zu neutralisieren.»
Laut dem Experten gibt es in der Region Kaliningrad Dutzende von NATO-Einrichtungen, die durch einen kombinierten Angriff mit präzisionsgelenkten Waffen ohne Atomsprengköpfe zerstört werden könnten. Er erläuterte:
«In diesem Sinne kann man von einer Kampferprobung der [Mittelstreckenrakete] ‹Oreshnik› in ihrer vollständigen Konfiguration sprechen, ausgestattet mit einem speziellen Sprengkopf. Seine Reichweite von 4.500 Kilometern deckt praktisch das gesamte europäische Territorium ab.»
Weitere «Long COVID»-Studie ignoriert Folgen der «Impfungen»
Im Rahmen einer neuen Studie wurden fast 1.000 Personen beobachtet, die sich im Jahr 2020 angeblich mit dem ursprünglichen SARS-CoV-2-Stamm infiziert hatten, um die langfristigen Symptome über einen Zeitraum von vier Jahren zu verfolgen. Keiner der Teilnehmer war zum Zeitpunkt der «Erstinfektion» «geimpft», doch bereits bei der ersten Befragung im Sommer 2021 hatten 85,1 Prozent mindestens eine Injektion erhalten. Die zweite Befragung fand 2024 statt.
Die meisten Teilnehmer gaben an, 2020 an einer leichten «COVID-19-Erkrankung» gelitten zu haben. Wie gewohnt bizarr in diesem Zusammenhang: 76 Teilnehmer (7,6 Prozent) seien «während der akuten Phase asymptomatisch» gewesen. Umgangssprachlich: Sie hatten nichts.
Laut den Forschern litten drei Viertel derjenigen, die im Jahr 2021 noch «COVID-Symptome» zeigten, auch vier Jahre nach ihrer «Erstinfektion» noch unter solchen Beschwerden. Dabei sei nochmals daran erinnert, dass es weder für «COVID» noch für «Long COVID» spezifische Symptome gibt. Die Diagnose beruht ausschließlich auf einem positiven SARS-CoV-2-Testresultat – durchgeführt mit einem für die Diagnostik ungeeigneten PCR-Verfahren.
Den Autoren der Studie zufolge variierten die individuellen Krankheitsverläufe im Laufe der Zeit jedenfalls erheblich. So fanden bei fast 30 Prozent gesundheitliche Verbesserungen statt, etwa 55 Prozent blieben stabil und bei rund 16 Prozent war eine Verschlechterung zu beobachten.
Zu den Symptomen, die über alle vier Jahre hinweg am stärksten mit langfristigen Einschränkungen im Alltag in Verbindung standen, gehörten Atemnot, Engegefühl in der Brust, Gelenkschmerzen, Müdigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie Depressionen.
Was die COVID-«Impfungen» betrifft, konstatieren die Forscher:
«Der Impfstatus könnte ebenfalls die Langzeitergebnisse beeinflusst haben. (...) Der potenzielle Einfluss der Impfung auf die PCC [Post-COVID-19 condition] wurde in unseren Analysen jedoch nicht speziell untersucht und lässt sich daher anhand der vorliegenden Daten nicht bestimmen.»
Dabei handelt es sich lediglich um die jüngste einer Reihe von «Long COVID»-Studien, die die eventuellen negativen Auswirkungen der experimentellen mRNA-Injektionen nicht berücksichtigen.
Bill Gates hat neue Bedrohung entdeckt
Bill Gates tingelte in den USA in den letzten Wochen durch politische Sonntags-Talkshows, verbreitete Untergangsszenarien und prognostizierte einen massiven Rückgang der Weltbevölkerung. Schuld daran könnte die Künstliche Intelligenz sein. In einem Interview für die Sendung «Meet the Press» erklärte er:
«KI ist zweifellos mächtig genug, um Ereignisse auszulösen, die eine Milliarde Todesopfer fordern könnten. Auch wenn es ziemlich schwer ist, eine 100-prozentige Sicherheit zu erreichen, gab es noch nie eine Waffe, die so mächtig ist wie die Kombination aus Menschen mit böswilligen Absichten und den neuesten KI-Tools.»
Seine dramatischen Aussagen nutzte der vermeintliche Philanthrop, der selbst in diese einträgliche Branche investiert hat, um eine Bundesgesetzgebung, eine Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden und ein Ende der Selbstregulierung des Sektors zu fordern.
Gates beschrieb keine außer Kontrolle geratene Maschine, die beschließt, die Menschheit auszulöschen. Er stellte die Gefahr so dar, dass Menschen die neuesten Modelle als Waffe einsetzen – und wandelte diese Warnung dann sofort in eine To-do-Liste für Washington um.
Auf die Frage, ob Selbstregulierung ausreiche, oder ob sie durch Gesetze ergänzt werden müsse, antwortete Gates:
«Niemand glaubt, dass Selbstregulierung ausreicht, daher müssen in Washington Gesetze verabschiedet werden. Auf jeden Fall. Die Strafverfolgungsbehörden und die Politiker müssen in die Diskussion darüber einbezogen werden, wie Schutzmaßnahmen und Überwachung aussehen sollen, und das muss verbindlich vorgeschrieben werden. Das wird zwar einen gewissen Mehraufwand für die Branche bedeuten, aber ihre Aktivitäten nicht dramatisch verlangsamen.»
Drei Tage zuvor war Gates in der Sendung «CBS Mornings» zu Gast und legte dort die Grundlagen. Vergleiche mit früheren Technologien, so sagte er, gingen am Kern der Sache vorbei. Er fügte hinzu: «Der Großteil der Gesellschaft ist sich noch immer nicht bewusst, wie schnell sich die Entwicklung vollzieht. KI ist fast schon ein evolutionäres Ereignis.»
Gleichzeitig nutzte er diesen Auftritt , um an Präsident Trump zu appellieren. Denn dieser hatte die extremsten Behauptungen über die Gefahren der KI zuvor als «Schwindel» bezeichnet. Gates sagte, der Präsident befinde sich «in derselben Lage wie alle anderen auch, in der man zunächst denkt: ‹Ist das nicht genau wie bei den Technologien der Vergangenheit?›» Dann folgte sein Schlusssatz:
«Wenn er sich dafür Anerkennung dafür sichern will, der ganzen Welt geholfen zu haben, ist das Thema KI seine beste Chance. Der Führer, der die Menschen in dieser Frage zusammenbringt, wird positive Anerkennung verdienen.»
Anfang September hatte Gates KI bereits als «außerirdische Intelligenz» bezeichnet und erklärt, dass «keine Regierung sich auch nur annähernd so intensiv damit befasst, wie sie es müsste». Auch bei dieser Gelegenheit hatte er eine internationale Organisation vorgeschlagen, die sich an den Vorbildern von Nuklearinspektionen, Luftfahrtvorschriften und Ozonabkommen orientieren sollte. Bei dieser Presserunde griff er auf ein Hollywood-Drehbuch zurück:
«Es gibt alle möglichen Filme, in denen Außerirdische kommen und sich die USA, China und alle anderen auf magische Weise zusammenschließen, um das Problem zu lösen. KI ist so etwas wie diese außerirdische Intelligenz. Sie ist da, und wir sollten besser so handeln, wie es in diesen Filmen gezeigt wird.»
Auch im Times Tech Pod betonte Gates, man dürfe der Industrie nicht zutrauen, sich selbst zu kontrollieren:
«Es ist nicht die Aufgabe der Industrie, sich selbst zu regulieren oder die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der KI zu verstehen.» In einem Essay von Ende August schrieb er, dass «der Übergang ins KI-Zeitalter eine der turbulentesten Phasen in der Geschichte der Menschheit sein wird», und dass «wir uns derzeit leider nicht darauf vorbereiten».
Solche Aussagen nutzt Gates bekanntlich auch gern, wenn es darum geht, das «Pandemie»-Geschäft anzukurbeln und die Kontrolle bei solchen Krisen in die Hände von Weltorganisationen zu legen. Das Portal Modernity News, das auf Gates' Propaganda-Tour hingewiesen hat, merkt deshalb an:
«KI ist die neue große Bedrohung. Jahrelang verkaufte Gates die Netto-Null-Bilanz als letzten Ausweg der Zivilisation. Dann benötigte der Boom der Rechenzentren Strom, und im vergangenen Oktober erklärte er deshalb, der Klimawandel werde ‹nicht zum Untergang der Menschheit führen›. Die Panikmache wurde nicht eingestellt. Es brauchte eine Ersatzbedrohung, die groß genug war, um Inspektoren und ‹internationale Koordination› zu rechtfertigen. KI kam genau zum richtigen Zeitpunkt: Arbeitsplätze, Cyberangriffe, Begleiter, Bioterror, Kontrollverlust.»
Journalistin Derya Okatan in Istanbul inhaftiert
Die Journalistin und Gewerkschafterin Derya Okatan ist am Freitag in ihrer Wohnung in Ankara festgenommen und anschließend nach Istanbul gebracht worden. Im Justizpalast Çağlayan wurde sie einem Gericht vorgeführt, das Untersuchungshaft gegen sie anordnete. Welche konkreten Vorwürfe Okatan gemacht werden, ist bislang nicht bekannt.
Die Journalistengewerkschaft DISK Basın-Iş, deren Disziplinarausschuss Okatan angehört, kritisierte insbesondere das Vorgehen der Staatsanwaltschaft: „Der Staatsanwalt beantragte Untersuchungshaft für Derya, ohne sie auch nur zu vernehmen.“ Die Organisation protestierte gegen die Repression gegen Medienschaffende und Gewerkschaftsmitglieder in der Türkei und forderte Okatans sofortige Freilassung.
DFG: „Journalismus ist kein Verbrechen“
Auch der Journalistenverein Dicle-Firat (DFG) reagierte auf die Inhaftierung. Der Verband erklärte, journalistische Tätigkeit dürfe nicht zum Gegenstand strafrechtlicher Vorwürfe gemacht und Medienschaffende dürften nicht durch Repression und Inhaftierung zum Schweigen gebracht werden. „Wir stehen an der Seite von Derya Okatan und fordern ihre sofortige Freilassung“, erklärte der DFG. „Journalismus ist kein Verbrechen.“
Freispruch im RedHack-Prozess
Derya Okatan, die unter anderem als verantwortliche Redakteurin der Nachrichtenagentur ETHA und als Reporterin für Artı Gerçek arbeitete, war bereits früher aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit mit Repression und Strafverfolgung konfrontiert. 2016 gehörte sie zu einer Gruppe von Journalist:innen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von E-Mails des damaligen Energieministers und Erdoğan-Schwiegersohns Berat Albayrak festgenommen wurden. Nach 24 Tagen in Polizeigewahrsam kam sie unter Auflagen frei. In dem später als RedHack-Prozess bekannt gewordenen Verfahren wurde Okatan freigesprochen. Fünf weitere Angeklagte wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-30863 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-30079 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-9690
Gespräche über Zukunft der Universitäten Rojava und Kobanê
Der syrische Präsidialberater Mazlum Abdi hat in Damaskus mit Hochschulminister Marwan al-Halabi über die Zukunft der Universitäten in Nordsyrien gesprochen. Im Mittelpunkt des Treffens standen die institutionelle Einbindung der Universitäten Rojava und Kobanê in das syrische Hochschulsystem sowie die Anerkennung ihrer Abschlüsse.
An dem Gespräch nahmen neben Abdi und al-Halabi auch die Ko-Außenbeauftragte der nordostsyrischen Selbstverwaltung, Ilham Ehmed, sowie weitere Mitglieder der Delegation und stellvertretende Hochschulminister teil. Laut Mitteilung wurde darüber beraten, nach welchem Verfahren die Hochschulen Rojavas in das vom Ministerium verantwortete Hochschulsystem integriert werden können. Neben der Anerkennung der bisher ausgestellten Abschlüsse ging es um den Status der Studierenden und die weitere Organisation ihres Studiums.
في إطار متابعتي المباشرة لملف دمج مؤسسات التعليم العالي في شمال وشرق سورية ضمن منظومة التعليم العالي السورية، بحثنا اليوم مع مستشار رئاسة الجمهورية السيد مصطفى خليل عبدي استكمال إجراءات الدمج، والاعتراف بالشهادات الصادرة عن هذه المؤسسات، وتنظيم أوضاع الطلاب بما يضمن استقرار… pic.twitter.com/llYdufDViD
— Prof Marwan Alhalabi - الدكتور مروان الحلبي (@marwan_alhalabi) October 2, 2026Status von Lehrkräften und Fakultäten
Teil der Gespräche waren auch konkrete Schritte für den Integrationsprozess. Dazu gehört insbesondere die Klärung des Status des wissenschaftlichen und akademischen Personals der Universitäten. Al-Halabi erklärte, einige Fakultäten der Universitäten Rojava und Kobanê seien inzwischen den Universitäten Euphrat und Aleppo zugeordnet worden. Das Ministerium arbeite daran, die administrativen und akademischen Fragen der Hochschulen zu klären und damit die Situation der Hochschulbildung in der Region neu zu ordnen. Wie die Universitäten Rojava und Kobanê als Institutionen künftig strukturiert sein und welchen Status sie innerhalb des syrischen Hochschulsystems erhalten sollen, geht aus den Angaben zu dem Treffen nicht hervor.
Neue Universitäten in Hesekê und Raqqa geplant
Nach Angaben al-Halabis gibt es außerdem einen Entwurf zur Gründung neuer Universitäten in Hesekê und Raqqa. Dafür sei die Zustimmung des syrischen Volksrates erforderlich. Die institutionelle Integration und die Klärung des Status von Hochschulen und Studierenden könnten nach Auffassung des Ministers einen Großteil der derzeit bestehenden administrativen Probleme lösen.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-52914 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-52560 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/gesprach-in-aleppo-zu-integration-und-ruckkehr-der-bevolkerung-52791
Nagihan Akarsel in Ankara gedacht: „Sie hat uns einen Weg eröffnet“
In Ankara ist am Freitag mit einer gut besuchten Veranstaltung an die kurdische Autorin, Journalistin und Jineolojî-Forscherin Nagihan Akarsel erinnert worden. Akarsel wurde am 4. Oktober 2022 im südkurdischen Silêmanî (Sulaimaniyya) mit elf Schüssen vor ihrer Wohnung erschossen. Hinter dem Mord stand der türkische Geheimdienst. Sie wurde 46 Jahre alt.
Zu der Gedenkveranstaltung im Kultur-, Kunst- und Literaturverein Anatolia hatten der Verband der Journalistinnen Mesopotamiens (MKG), der Journalistenverein Dicle-Firat (DFG) und Anatolia eingeladen. Freund:innen, Angehörige und Weggefährt:innen Akarsels sowie zahlreiche weitere Menschen nahmen teil. Dabei wurden auch persönliche Gegenstände Akarsels ausgestellt, darunter ihre Kamera sowie von ihr verfasste Gedicht- und Erzählbände. Nach einer Schweigeminute wurde ein Film über ihr Leben und Wirken gezeigt.
„Sie stellte die Menschen in den Mittelpunkt ihres Lebens“
Akarsels frühere Arbeitskollegin Zuhal Tekiner erinnerte an ihre erste Begegnung im Jahr 2009. Akarsel habe Menschen mit einer außergewöhnlichen Nähe und Aufrichtigkeit begegnet. „Nagihan stellte jeden Menschen, den sie kennenlernte, in den Mittelpunkt ihres Lebens“, sagte Tekiner. Freundschaft und Genossenschaft hätten für sie bedeutet, Freude ebenso wie Schmerz und Trauer miteinander zu teilen. Zugleich habe Akarsel Wissen nie als etwas verstanden, das sie für sich selbst sammelte. „Sie wollte ebenso sehr andere zum Lesen bringen, wie sie selbst las, andere zum Schreiben bringen, wie sie selbst schrieb, und weitergeben, was sie gelernt hatte.“
Das habe insbesondere ihre Arbeit zur kurdischen Frauenwissenschaft Jineolojî geprägt. Akarsel habe nicht isoliert am Schreibtisch gearbeitet, sondern Erfahrungen und Lebensgeschichten von Frauen zum Ausgangspunkt ihrer Forschung und ihres Schreibens gemacht. Im Anschluss verlas Reyhan Yıldırımcı aus Akarsels Wahlfamilie einen an sie gerichteten Brief.
„Nagihan hat uns einen Weg eröffnet“
Die Journalistin Diren Yurtsever würdigte Akarsels Bedeutung für die freie Presse und die kurdische Frauenbewegung. „Freie Presse bedeutet, ein Hemd aus Feuer anzuziehen. Auch Nagihan hat dieses Hemd angezogen“, sagte Yurtsever. „Sie hat uns einen Weg eröffnet, ist ihn selbst gegangen und hat andere auf diesem Weg mitgenommen.“ Akarsel habe nachfolgenden Generationen von Journalistinnen insbesondere die Identität der freien Frau hinterlassen und gezeigt, wie dieser Weg beschritten werden könne. Ihr Wirken sei deshalb mit ihrer Ermordung nicht beendet.
„Nagihans Bedeutung für uns ist Jin, Jiyan, Azadî“, sagte Yurtsever. „Sie hat ihr Leben im Zeichen dieser drei Worte geführt.“ Akarsel und die getöteten Mitarbeiter:innen der freien Presse seien auch unter schwierigsten Bedingungen eine Motivation, diesen Weg weiterzugehen. Die Menschenrechtsaktivistin Nuray Çevirmen Aykol trug anschließend Gedichte Akarsels vor. Die Gedenkveranstaltung endete mit einer Signierstunde ihrer Bücher.
In Amed wird am 4. Oktober an Akarsel erinnert
Nagihan Akarsel stammte aus Xelîkan (Xalîka Jêr, tr. Gölyazı) in der zentralanatolischen Provinz Konya. Als Journalistin, Autorin und Forscherin beschäftigte sie sich insbesondere mit der Geschichte und dem Wissen von Frauen und war Mitglied des Jineolojî-Forschungszentrums. An ihrem vierten Todestag wird auch in Amed (Diyarbakır) an sie erinnert. Die Zeitschrift Jineolojî und MKG laden für Sonntag, 4. Oktober, um 14 Uhr zu einer Gedenkveranstaltung im Ayşe-Şan-Park im Stadtbezirk Rezan (Bağlar) ein.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/-48206 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-39251 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-34312 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-34424
Der autokratische Schatten: Wie der Sicherheitsapparat zur Gefahr für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit wurde
Menschen zeigen zuweilen manche Umgangsformen mit ihren eigenen Artgenossen, die sie nicht auf eine Stufe mit Tieren stellen, sondern noch darunter platzieren. Außer der Perfektionierung von Intrigen, Lügen und Betrug ist das vor allem die systematische gegenseitige Tötung in Kriegen. Anders als Tiere, die sich mit einer angeborenen Hemmung gegen innerartliche Tötung vor dem Aussterben […]
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Finanzieren USA Kampagne gegen Brasiliens Oberstes Gericht vor der Wahl?
Trump Administration Sued Over Fuel Economy Rollback
A coalition of environmental and consumer protection organizations filed a lawsuit today challenging the Trump administration’s final rule rolling back federal Corporate Average Fuel Economy, or CAFE, standards, a move that will make new vehicles less fuel efficient, increase gasoline consumption, and drive up costs for American drivers already facing high gas prices.
The lawsuit challenges the administration’s attempt to weaken longstanding fuel economy requirements that have helped reduce gasoline consumption and save drivers money at the pump. The rollback comes as families are already struggling with record-high gas prices, with transportation ranking as the second-largest household expense after housing, accounting for roughly 17% of average household spending.
The existing fuel economy standards would have saved 64 billion gallons of gas. Even before the current rise in gas prices, they were set to deliver $35 billion in savings to consumers over the lifetimes of the vehicles covered. Today’s final rule weakens those standards, allowing manufacturers to produce a fleet of vehicles in model year 2031 that are less efficient than the model year 2024 vehicle fleet that is already on our roads.
The administration’s own projections show that Americans will be forced to spend over $1,600 more on fuel over the life of these life-efficient vehicles, and NHTSA estimates this final rule will result in an increase of over 121 billion gallons of fuel consumption through 2050.
“With gas prices at historic highs, Trump picked the worst possible time to roll back federal mileage standards,” said David Pettit, an attorney at the Center for Biological Diversity’s Climate Law Institute. “Oil companies will profit from less efficient cars, but drivers will take a hit to their wallets and our kids will breathe dirtier air. We’ll all pay the price for more tailpipe pollutants spewing everywhere from playgrounds to wild places. We’re asking the courts to put a stop to this callous giveaway to Big Oil and Big Auto.”
“We’re taking the Trump administration to court for this reckless rollback that prioritizes Big Oil and automaker profits over American families,” said Katherine Garcia, director of Sierra Club’s Clean Transportation for All. “It is unlawful for Trump to turn back the clock on fuel-efficient cars forcing drivers to waste more money on gas and communities to breathe toxic air. The Sierra Club is proud to stand with our coalition partners in defending our right to cleaner, more affordable vehicles.”
“The Trump administration is steering us toward cars that burn more gas to travel the same miles, draining family budgets along the way,” said James Crowley, senior attorney at Conservation Law Foundation. “As the needle drops toward empty, more grocery and rent money goes into the tank, while more pollution fills the air we breathe. We’re taking this administration to court because families can’t afford to be steered backward.”
“Consumers need more fuel efficient choices when considering new cars, and they deserve vehicles that get more miles per gallon and miles per dollar,” said Robert Weissman, co-president of Public Citizen. “Trump’s lawless push to roll back key safeguards on fuel economy will pollute our air, and line the pockets of oil and auto CEOs. We are confident of stopping Trump’s CAFE standards rollback.”
“The Trump administration’s rollback will mean wasted gas, more air pollution, and higher costs for Americans who are already struggling with high fuel prices,” said Andy Su, senior transportation attorney at Environmental Defense Fund. “We’re going to court to oppose this dangerous U-turn away from decades of successful work to make our cars more efficient and less expensive to drive.”
Zehnwöchige Mahnwache gegen Feminizide beginnt in Amed
Das Netzwerk gegen Gewalt in Amed (tr. Diyarbakır) beginnt angesichts der zunehmenden Feminizide eine zehnwöchige Mahnwache für Gerechtigkeit und Erinnerung. Die Aktion unter dem Titel „Frauen-, Gerechtigkeits- und Erinnerungswache)“ startet am Dienstag, 6. Oktober, um 12.30 Uhr vor dem Justizpalast in Amed und wird dort zehn Wochen lang jeden Dienstag zur selben Zeit fortgesetzt. Das Netzwerk stellte die Aktion bei einer Pressekonferenz in den Räumen des Frauenvereins Rosa im Stadtbezirk Bajarê Nû (Yenişehir) vor. Ziel sei es, die Suche von Frauen nach Gerechtigkeit sichtbar zu machen, die Wahrheit über Feminizide und verdächtige Todesfälle einzufordern und die Erinnerung an die getöteten Frauen wachzuhalten.
„Das ist Feminizid“
Irem Ilhan vom Frauenrechtszentrum der Anwaltskammer Amed kritisierte, dass Todesfälle von Frauen immer wieder als „verdächtig“ behandelt und damit im Dunkeln gelassen werden. Tage, an denen drei, vier oder fünf Frauen ihr Leben verlieren, erschienen in der Öffentlichkeit als voneinander unabhängige Fälle. Tatsächlich seien jedoch Körper, Leben, Arbeit und Selbstbestimmung von Frauen systematisch Ziel patriarchaler Gewalt. „Das ist Feminizid. Das ist ein Krieg gegen Frauen“, sagte Ilhan. Feminizide seien nicht allein auf die Tat eines einzelnen Mannes zu reduzieren. Sie entstünden im Zusammenspiel des patriarchalen Staatssystems, militaristischer und nationalistischer Sicherheitspolitik und hegemonialer Männlichkeit.
Dazu gehörten auch gesellschaftliche und staatliche Mechanismen, die Gewalt ermöglichten oder Täter schützten, ergänzte Ilhan. Nicht anerkannte Trennungs- und Scheidungsentscheidungen von Frauen, häusliche Gewalt, Kontrolle und Nachstellung, der Zugang zu Waffen, nicht umgesetzte Schutzanordnungen, mangelhafte Ermittlungen und Straflosigkeit bildeten eine Struktur, in der sich Gewalt gegenseitig verstärke.
Pressekonferenz des Netzwerks gegen Gewalt in Amed
„Nicht der Tod der Frauen, sondern die Wahrheit wird zweifelhaft gemacht“
Besonders scharf kritisierte Ilhan den Umgang mit ungeklärten Todesfällen. Wenn ein Tod vorschnell als Suizid oder Unfall eingestuft werde, verenge sich häufig auch die weitere Untersuchung. Tatorte, forensische Befunde, digitale Beweise und vorausgegangene Gewalterfahrungen würden dann nicht ausreichend untersucht. „Nicht der Tod der Frauen, sondern die Wahrheit wird im Zweifel gelassen“, sagte Ilhan. Eine vorläufige Ungewissheit werde durch unzureichende Ermittlungen und Straflosigkeit in dauerhafte Unaufgeklärtheit verwandelt.
Patriarchale Gewalt werde zugleich durch weitere Machtverhältnisse verstärkt. Ilhan nannte religiösen Fundamentalismus, der über Körper und Willen von Frauen verfügen wolle, sowie koloniale und sicherheitspolitische Praktiken gegen kurdische Frauen und die Sonderkriegspolitik. Gewalt treffe Frauen gerade dann, wenn sie sich trennen, scheiden lassen, arbeiten, organisieren, ihre eigene Stimme erheben und ihr Leben selbst bestimmen wollten.
Straflosigkeit bei verdächtigen Todesfällen
Besonders problematisch sei die Situation bei verdächtigen Todesfällen von Frauen in den kurdischen Städten. Das Netzwerk lehnt es ab, Ermittlungen von Beginn an auf Erklärungen wie „Suizid“, „Sturz“, „Ertrinken“ oder „Verschwinden“ zu verengen. Hinzu kämen Schwierigkeiten beim Zugang zur Justiz in der eigenen Muttersprache, unzureichende Schutzmöglichkeiten in ländlichen Regionen sowie familiärer und patriarchaler Druck. Auch das Schicksal vermisster Frauen werde häufig nicht konsequent untersucht.
Besondere Vorkehrungen verlangt das Netzwerk für Fälle, in denen Soldaten, Polizisten, Dorfschützer oder andere Staatsbedienstete als Täter infrage kommen. „Die Uniform darf nicht zum Schutzschild der Straflosigkeit werden“, erklärte Ilhan. Kritik äußerte die Juristin auch an Gerichtsverfahren wegen Feminiziden. Tatmerkmale wie Planung oder besondere Grausamkeit würden teilweise außer Acht gelassen, während Strafmilderungen wegen angeblicher Provokation oder zugunsten der Täter ausgeweitet würden. „Statt vorausgegangene Gewalt zu untersuchen, wird immer wieder die Lebensführung der getöteten Frau zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.“
Rückkehr zur Istanbul-Konvention gefordert
Das Netzwerk fordert, Gewalt gegen Frauen als systematische Menschenrechtsverletzung infolge geschlechtsspezifischer Diskriminierung und gesellschaftlicher Kontrolle anzuerkennen. Die Türkei müsse zur Istanbul-Konvention zurückkehren und die Verpflichtungen aus der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verbindlich umsetzen.
Schutzmaßnahmen nach dem Gesetz Nr. 6284 müssten auf einer verbindlichen Risikobewertung beruhen. Todesdrohungen, Waffenbesitz, Trennungs- und Scheidungsverfahren, beharrliche Nachstellung, Verstöße gegen Schutzanordnungen, Drohungen gegen Kinder und vorausgegangene Gewalt müssten als hohe Risikofaktoren behandelt werden. Bei akuter Gefahr verlangt das Netzwerk unter anderem elektronische Überwachung und die Beschlagnahmung von Waffen.
Wird eine Frau getötet, obwohl sie zuvor staatliche Stellen um Schutz gebeten habe, müsse zudem automatisch und unabhängig untersucht werden, welche Behörden von der Gefahr wussten und weshalb keine wirksamen Maßnahmen getroffen wurden. Für verdächtige Todesfälle fordert das Netzwerk ein verbindliches, geschlechtersensibles Ermittlungsprotokoll. Fälle dürften nicht abgeschlossen werden, bevor ein Tötungsdelikt oder ein in den Suizid Treiben wirksam ausgeschlossen worden sei.
Erinnerung als Teil des Kampfes um Gerechtigkeit
Die Mahnwache soll deshalb nicht allein eine Protestaktion sein. Jede Woche wollen die beteiligten Frauen die Geschichte einer getöteten Frau erzählen und daran erinnern, wer sie war, wie sie leben wollte, gegen welche Gewalt sie sich gewehrt hat und welche Fragen zu ihrem Tod weiterhin unbeantwortet sind. „Wir wollen Gerechtigkeit“, sagte İlhan. Damit sei nicht allein die Bestrafung eines Täters gemeint. Auch Institutionen, die Frauen trotz bekannter Gefahr nicht geschützt hätten, Verantwortliche für mangelhafte Ermittlungen und diejenigen, die Straflosigkeit ermöglichten, müssten zur Rechenschaft gezogen werden.
Zugleich gehe es darum, die Getöteten nicht auf Statistiken zu reduzieren. „Wir wollen Erinnerung schaffen“, erklärte Ilhan. „Wir werden die Namen der Frauen und ihre Forderungen nach Gerechtigkeit nicht vergessen lassen.“ Zum Auftakt am 6. Oktober ruft das Netzwerk Frauen, Frauenorganisationen, Anwaltskammern und Menschenrechtsorganisationen, demokratische Institutionen sowie alle Menschen, die das Leben verteidigen, zur Teilnahme vor dem Gericht in Amed auf. „Wir werden die ermordeten Frauen nicht vergessen. Wir werden verdächtige Todesfälle nicht im Dunkeln lassen“, sagte Ilhan. „Gegen den Feminizid werden wir Wahrheit, Gerechtigkeit und ein freies Leben gemeinsam verteidigen.“
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52932 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52898 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52666 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52705
Von wegen “Schülerproteste“: Linksradikale und Migranten fackeln Frankreich ab
In Bordeaux gehen die Schulen in Flammen auf, während sich die Unruhen von Migranten der zweiten und dritten Generation, angeheizt von der radikalen Linken und Melenchons „La France Insoumise“, in ganz Frankreich ausbreiten und als „Schülerproteste“ – wie sie auch von deutschen Medien naiv-beschwichtigend geframt werden – an Dynamik gewinnen. Offiziell soll es bei diesen […]
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Why ‘NAZA’ terrifies Israel’s liberal elite
The film shatters ‘respectable’ Israelis’ illusion of moral superiority: The most prestigious, highly educated soldiers are the primary culprits of genocide.
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Rente nach 45 Jahren unter Druck: Was die Warnung von 46 Ökonomen für Versicherte bedeutet
Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, plant häufig fest mit einem früheren Ruhestand ohne Abschläge. Genau dieser Rentenweg steht erneut im politischen Streit: 46 Ökonominnen und Ökonomen drängen darauf, die Empfehlungen der Rentenkommission als Gesamtpaket umzusetzen.
Nach einem Bericht der WELT wenden sie sich insbesondere gegen eine Abschwächung der vorgeschlagenen Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“. Für Versicherte entsteht dadurch Unsicherheit – ein solcher Aufruf verändert aber noch keinen gesetzlichen Rentenanspruch.
Was die Wissenschaftler von der Bundesregierung verlangenDie Unterzeichner betrachten die Reformvorschläge als zusammenhängendes Konzept. Werden einzelne Maßnahmen gestrichen, müsse dafür ein wirksamer Ersatz gefunden werden, berichtet FOCUS unter Berufung auf den vorliegenden Aufruf.
Im Mittelpunkt steht die Finanzierung der Alterssicherung. Die Wissenschaftler befürchten, dass eine verwässerte Reform Probleme aufschiebt und jüngere Beitragszahler stärker belastet.
Ihre Kritik richtet sich besonders gegen den abschlagsfreien vorgezogenen Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren. Nach ihrer Einschätzung ist diese Leistung teuer und unterstützt nicht gezielt diejenigen, die gesundheitlich besonders belastet sind oder nur geringe Rentenansprüche haben.
Nach Darstellung der Unterzeichner profitieren davon überdurchschnittlich häufig Männer, Besserverdienende und gesundheitlich weniger belastete Beschäftigte. Diese Bewertung beantwortet allerdings noch nicht, welche Übergangsregeln für Menschen gelten sollten, die ihren Ruhestand bereits vorbereitet haben.
Die „Rente mit 63“ beginnt für jüngere Jahrgänge längst späterDie verbreitete Bezeichnung führt leicht zu falschen Vorstellungen. Gemeint ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, für die mindestens 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten erforderlich sind.
Für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze nach geltendem Recht bei 65 Jahren. Sie können diese Rentenart nicht schon mit 63 beziehen – auch nicht gegen einen Abschlag.
Davon zu unterscheiden ist die Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren. Sie ermöglicht derzeit einen Beginn ab 63, für die Jahrgänge ab 1964 allerdings mit bis zu 14,4 Prozent dauerhaftem Abschlag.
Wer über die Abschaffung der „Rente mit 63“ liest, sollte deshalb zuerst klären, welche dieser beiden Rentenarten tatsächlich gemeint ist.
Welche Änderungen die Rentenkommission empfiehltDie Kommission schlägt vor, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Daneben soll das früheste Eintrittsalter für die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren von 63 auf 64 steigen.
Ein weiterer Vorschlag betrifft die reguläre Altersgrenze: Diese soll künftig an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach der Empfehlung würde eine zusätzliche Lebenszeit im Verhältnis zwei zu eins auf Erwerbsphase und Rentenphase verteilt.
Die Vorschläge betreffen damit unterschiedliche Wege in den Ruhestand. Wer lediglich auf die Zahl der Versicherungsjahre schaut, übersieht mögliche Änderungen beim Mindestalter und bei den Abschlägen.
Rentenweg Geltendes Recht für Jahrgänge ab 1964 Empfehlung der Kommission Altersrente nach 45 anrechenbaren Versicherungsjahren Abschlagsfrei ab 65 Jahren Diese Rentenart abschaffen Altersrente nach 35 Versicherungsjahren Frühestens ab 63 Jahren, dann mit Abschlägen Frühestes Eintrittsalter zunächst auf 64 anheben Regelaltersrente Grundsätzlich ab 67 Jahren Altersgrenze künftig an die Lebenserwartung koppelnDie Übersicht beschreibt bestehende Regeln und Reformempfehlungen. Sie ist keine verbindliche Tabelle künftiger Rententermine.
Ein Reformvorschlag ist noch kein neues RentengesetzDie Deutsche Rentenversicherung unterscheidet ausdrücklich zwischen den Empfehlungen der Kommission und geltendem Recht. Ob, wann und in welchem Umfang die Vorschläge gesetzlich umgesetzt werden, lässt sich daraus noch nicht verbindlich ableiten.
Auch eine politische Verständigung über die Richtung der Reform ersetzt kein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren. Für persönliche Entscheidungen bleiben deshalb die tatsächlich geltenden Vorschriften und später gegebenenfalls beschlossene Übergangsregelungen entscheidend.
Die Aussage, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren sei bereits für alle abgeschafft, wäre damit falsch. Ebenso wenig lässt sich aus den bisherigen Vorschlägen eine verlässliche Zusage ableiten, dass bestimmte Jahrgänge auf jeden Fall vollständig verschont bleiben.
Warum die Übergangsregeln für Beschäftigte so wichtig sindZwischen einer langfristigen Reform und einem kurzfristig veränderten Rententermin liegt für Betroffene ein erheblicher Unterschied. Wer bereits Altersteilzeit vereinbart, Rücklagen für eine Übergangsphase eingeplant oder das Ende seiner Beschäftigung vorbereitet hat, kann seine Planung nicht beliebig verschieben.
Eine spätere Altersgrenze könnte bedeuten, länger arbeiten zu müssen oder zusätzliche Monate aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Entfällt ein abschlagsfreier Rentenweg, stellt sich außerdem die Frage, welche andere Rentenart unter welchen Bedingungen erreichbar bleibt.
Die praktische Bedeutung einer Reform hängt deshalb nicht nur von ihrer grundsätzlichen Richtung ab. Ebenso wichtig sind Beginn, Übergangsfristen und mögliche Schutzregelungen für bereits getroffene Entscheidungen.
Welche Altersgrenzen derzeit für zwei besonders angesprochene Jahrgänge gelten, erläutert gegen-hartz.de im Beitrag „Rente für Jahrgänge 1964 und 1965: Was sich beim Rentenbeginn ändert“.
45 Versicherungsjahre sind nicht einfach 45 Jahre im selben BerufFür die bisherige abschlagsfreie Altersrente zählt eine gesetzlich festgelegte Wartezeit. Dabei können neben versicherungspflichtiger Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Kindererziehungs-, Pflege- oder Krankengeldzeiten berücksichtigt werden.
Umgekehrt zählt nicht jede Lücke oder jeder Leistungsbezug automatisch mit. Deshalb ist die Aussage „Ich habe vor 45 Jahren angefangen zu arbeiten“ noch kein sicherer Nachweis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gerade in einer unübersichtlichen Reformdebatte lohnt es sich, zunächst die eigene Ausgangslage zu klären. Ein vollständiger Versicherungsverlauf ist dafür hilfreicher als eine pauschale Jahrgangsüberschrift.
Gesundheitliche Belastung und lange Erwerbsbiografie sind verschiedene FragenDer Aufruf verbindet die Forderung nach einem Ende der bisherigen abschlagsfreien Frühverrentung nach 45 Versicherungsjahren mit dem Wunsch nach gezielter Unterstützung für gesundheitlich belastete Menschen und Personen mit niedrigen Renten. Damit verschiebt sich die politische Diskussion: weg von der Versicherungsdauer allein, hin zu anderen Voraussetzungen für Unterstützung.
Für Betroffene wäre entscheidend, wie solche Voraussetzungen konkret ausgestaltet werden. Eine lange Erwerbsbiografie sagt für sich genommen weder aus, wie gesund jemand ist, noch wie hoch seine spätere Rente ausfällt.
Auch die Kommission empfiehlt Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente und einen besseren gesundheitlichen Schutz im Arbeitsleben. Diese Empfehlungen sind jedoch keine bereits zugesagte Ersatzleistung für jeden, der von einer Abschaffung der bisherigen 45-Jahre-Rente betroffen wäre.
Ein vorsorglicher Rentenantrag sichert die heutige Rechtslage nicht automatischDie Sorge vor einer Reform kann dazu verleiten, möglichst schnell einen Antrag zu stellen. Die Deutsche Rentenversicherung weist jedoch darauf hin, dass ein vorzeitig gestellter Rentenantrag die derzeitigen Regeln nicht einfach für einen späteren Rentenbeginn festschreibt.
Versicherte sollten deshalb mehrere Beginntermine und deren finanzielle Folgen berechnen lassen. Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag sollte auf einer geklärten Finanzierung beruhen, nicht allein auf der Befürchtung, eine Schlagzeile könne den bisherigen Rentenweg unmittelbar schließen.
Beispiel aus der Praxis: Der geplante Ruhestand ist noch nicht gestrichenDas folgende Beispiel ist fiktiv: Ein 1965 geborener Beschäftigter plant, mit 65 Jahren im Jahr 2030 in Rente zu gehen. Er geht davon aus, bis dahin die erforderlichen 45 Versicherungsjahre zu erreichen.
Nach geltendem Recht kommt für ihn damit grundsätzlich eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte infrage. Der Aufruf der Ökonomen allein ändert daran nichts.
Er lässt nun seine Versicherungszeiten bestätigen und Vergleichsberechnungen für unterschiedliche Rententermine erstellen. Ob eine spätere Reform seine Planung verändert, hängt von den tatsächlich verabschiedeten Vorschriften und den dazugehörigen Übergangsregeln ab.
Quellen: WELT, Bericht vom 30. September 2026 zum Aufruf von 46 Ökonomen; FOCUS zum selben Aufruf; Bundesarbeitsministerium zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission; Deutsche Rentenversicherung zu Reformempfehlungen, Altersgrenzen sowie Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte.
Der Beitrag Rente nach 45 Jahren unter Druck: Was die Warnung von 46 Ökonomen für Versicherte bedeutet erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Das Oberlandesgericht bestätigt die vollständige Pfändung der gesetzlichen Altersrente
Die gesetzliche Altersrente gilt vielen Menschen als unantastbare Absicherung. Tatsächlich kann sie jedoch ebenso wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Normalerweise sichern gesetzliche Freibeträge den notwendigen Lebensunterhalt, doch unter sehr engen Voraussetzungen kann selbst dieser Schutz entfallen.
Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Juni 2026 mit dem Aktenzeichen 3 Ws 222/25. Das Gericht bestätigte die vollständige Pfändung der Altersrente eines inhaftierten Straftäters. Die Entscheidung lässt sich aber nicht ohne Weiteres auf Rentnerinnen und Rentner mit gewöhnlichen Schulden übertragen.
Was hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden?Das OLG Frankfurt wies die sofortige Beschwerde eines wegen Steuerhinterziehung verurteilten Strafgefangenen zurück. Gepfändet wurden dessen gegenwärtige und zukünftige Ansprüche auf gesetzliche Altersrente. Die Staatsanwaltschaft wollte damit eine rechtskräftig angeordnete Einziehung von Taterträgen vollstrecken.
Der verurteilte frühere Rechtsanwalt und Finanzbeamte Hanno Berger war im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Bonn hatte außerdem die Einziehung von rund 13,6 Millionen Euro angeordnet, die Berger nach den gerichtlichen Feststellungen durch Gewinnbeteiligungen erhalten hatte.
Die Staatsanwaltschaft Bonn erließ daraufhin eine Pfändungs- und Überweisungsanordnung gegen die Rentenansprüche. Sie berücksichtigte nicht die gewöhnlichen Pfändungsfreigrenzen, sondern stützte die Vollstreckung auf die Sondervorschrift des § 850f Absatz 2 Zivilprozessordnung. Der verbleibende Selbstbehalt wurde schließlich auf null Euro festgesetzt.
Warum durfte die Staatsanwaltschaft auf die Rente zugreifen?Eine gesetzliche Altersrente ist nicht generell unpfändbar. Nach § 54 Absatz 4 Erstes Buch Sozialgesetzbuch können Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Die Deutsche Rentenversicherung wird bei einer direkten Rentenpfändung zur Drittschuldnerin und muss den pfändbaren Betrag an den Gläubiger oder die Vollstreckungsstelle abführen.
Weitere Hintergründe zur unmittelbaren Pfändung bei der Rentenversicherung erläutert der Beitrag „Rente kann bei Schulden direkt bei der Rentenversicherung gepfändet werden“. Eine Pfändung kann dabei auch bereits zukünftige Rentenzahlungen erfassen.
Bei einer gewöhnlichen Forderung darf allerdings nicht die gesamte Rente abgeschöpft werden. Es gelten grundsätzlich die Schutzvorschriften der §§ 850 bis 850i Zivilprozessordnung. Die Rentenversicherung muss deshalb normalerweise prüfen, welcher Betrag nach der jeweils gültigen Pfändungstabelle abzuführen ist.
Diese Pfändungsgrenzen gelten seit Juli 2026Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der gesetzliche Grundbetrag nach § 850c ZPO monatlich 1.587,40 Euro. Aufgrund der Tabellenstufen bleibt bei einer Person ohne Unterhaltspflichten ein monatliches Einkommen bis 1.589,99 Euro vollständig unpfändbar. Erst ab 1.590 Euro weist die amtliche Tabelle einen kleinen pfändbaren Betrag aus.
Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag um 597,42 Euro. Für die zweite bis fünfte Person kommen jeweils weitere 332,83 Euro hinzu. Die Beträge gelten vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027.
Eine ausführliche Darstellung enthält die Pfändungstabelle 2026/2027. Die Höhe des tatsächlich pfändbaren Betrags hängt neben dem Einkommen vor allem von anerkannten Unterhaltspflichten und möglichen gerichtlichen Sonderentscheidungen ab.
Situation Folge für die Altersrente Gewöhnliche Geldforderung Die Pfändung richtet sich grundsätzlich nach § 850c ZPO und der aktuellen Pfändungstabelle. Ohne Unterhaltspflichten bleibt ein Monatsbetrag bis 1.589,99 Euro vollständig geschützt. Anerkannte Unterhaltspflichten Der geschützte Betrag steigt. Bei eigenem Einkommen der unterhaltsberechtigten Person kann das Gericht jedoch abweichend entscheiden. Gesetzliche Unterhaltsforderung Nach § 850d ZPO kann ein niedrigerer Selbstbehalt festgesetzt werden. Der notwendige eigene Lebensunterhalt muss grundsätzlich erhalten bleiben. Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung Nach § 850f Absatz 2 ZPO kann das Gericht von der gewöhnlichen Pfändungstabelle abweichen. Eine vollständige Pfändung folgt daraus noch nicht automatisch. Vom OLG Frankfurt entschiedener Haftfall Die Einziehung beruhte auf einer vorsätzlichen Straftat, während die Justizvollzugsanstalt den notwendigen Lebensunterhalt deckte. Deshalb durfte der Selbstbehalt im Einzelfall auf null Euro sinken. Pfändung des Bankkontos Nach der Rentenüberweisung ist zusätzlich der Kontopfändungsschutz zu beachten. Ein P-Konto schützt seit Juli 2026 grundsätzlich rund 1.590 Euro im Kalendermonat. § 850f ZPO erlaubt eine Abweichung von der PfändungstabelleFür den Frankfurter Beschluss war § 850f Absatz 2 ZPO entscheidend. Wird wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt, kann der pfändbare Teil ohne Beachtung der normalen Grenzen des § 850c ZPO festgesetzt werden.
Die Vorschrift soll verhindern, dass sich ein Schädiger gegenüber dem Geschädigten uneingeschränkt auf die allgemeinen Pfändungsfreibeträge berufen kann. Trotzdem muss dem Schuldner normalerweise so viel verbleiben, wie er für seinen notwendigen Lebensunterhalt und seine laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten benötigt.
Eine Forderung aus einem unbezahlten Kredit, einem Kaufvertrag, einer Stromrechnung oder einem gewöhnlichen Mietrückstand genügt daher nicht. Erforderlich ist eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung oder eine rechtlich vergleichbare besondere Vollstreckungslage. Außerdem bedarf es einer auf den Einzelfall bezogenen Entscheidung.
Warum die strafrechtliche Einziehung wie eine besondere Forderung behandelt wurdeDer Betroffene hatte eingewandt, Steuerhinterziehung begründe keinen gewöhnlichen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung. Das OLG räumte ein, dass Steueransprüche des Staates öffentlich-rechtliche Forderungen sind. Auch die Abgabenordnung ist nach der gerichtlichen Begründung kein Schutzgesetz, das ohne Weiteres einen deliktischen Schadensersatzanspruch entstehen lässt.
Im Verfahren ging es jedoch nicht um die Bezahlung offener Steuern. Vollstreckt wurde eine strafrechtliche Einziehungsentscheidung nach den §§ 73 und 73c Strafgesetzbuch. Mit der Einziehung sollen wirtschaftliche Vorteile abgeschöpft werden, die durch eine Straftat erlangt wurden.
Nach Auffassung des OLG beruhte dieser Anspruch auf demselben Lebenssachverhalt wie die vorsätzlich begangene Steuerhinterziehung. Die strafrechtliche Einziehung durfte deshalb bei der Pfändung ähnlich behandelt werden wie eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung. Die gewöhnliche Pfändungstabelle musste nicht angewendet werden.
Warum der Selbstbehalt auf null Euro sankAuch bei einer Vollstreckung nach § 850f Absatz 2 ZPO wird der Selbstbehalt nicht automatisch gestrichen. Im Frankfurter Verfahren kam eine weitere Besonderheit hinzu: Der Rentner befand sich in Strafhaft. Verpflegung, notwendige Kleidung und Gesundheitsversorgung wurden durch die Justizvollzugsanstalt bereitgestellt.
Für persönliche Bedürfnisse können Gefangenen je nach Situation Hausgeld oder Taschengeld zur Verfügung stehen. Hinzu kommt gegebenenfalls ein Überbrückungsgeld für die Zeit nach der Entlassung. Das OLG sah deshalb keinen ungedeckten notwendigen Lebensbedarf, der aus der Altersrente finanziert werden musste.
Besondere zusätzliche Ausgaben hatte der Betroffene nach den Feststellungen des Gerichts nicht überzeugend dargelegt. Das OLG berücksichtigte zudem, dass er versucht haben soll, Vermögenswerte über Konten im Ausland und Übertragungen an seine Ehefrau dem staatlichen Zugriff zu entziehen. Unter diesen Umständen bestätigte das Gericht den Selbstbehalt von null Euro.
Keine allgemeine Vollpfändung für StrafgefangeneAus dem Beschluss folgt nicht, dass die Altersrente jedes inhaftierten Menschen vollständig gepfändet werden darf. Auch während einer Haft müssen die Art der Forderung, der Vollstreckungstitel, Unterhaltspflichten und der persönliche Bedarf geprüft werden. Bestehen beispielsweise gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber einem Ehepartner oder Kindern, können diese einer vollständigen Abschöpfung entgegenstehen.
Ebenso können medizinische oder andere unvermeidbare Aufwendungen einen eigenen Bedarf begründen. Die bloße Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt reicht daher nicht in jeder denkbaren Konstellation für einen Selbstbehalt von null Euro. Das OLG entschied ausschließlich über die ihm vorliegenden Umstände.
Was der Beschluss für Rentner mit gewöhnlichen Schulden bedeutetFür die große Mehrheit verschuldeter Rentner ändert der Beschluss nichts an den normalen Schutzvorschriften. Wer Kreditraten, Rechnungen oder Mietschulden nicht bezahlen kann, verliert nicht automatisch seine gesamte Altersrente. Die Pfändung richtet sich weiterhin nach der Einkommenshöhe und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen.
Wie wichtig die Einzelfallprüfung ist, zeigt auch ein anderer Fall, in dem eine Rentenpfändung bei einer schwerbehinderten Frau für rechtswidrig erklärt wurde. Behörden und private Gläubiger dürfen die gesetzlichen Schutzvorschriften nicht allein deshalb übergehen, weil eine Forderung besteht.
Reicht der Tabellenfreibetrag wegen besonders hoher notwendiger Ausgaben nicht aus, kann unter den Voraussetzungen des § 850f Absatz 1 ZPO eine Erhöhung beantragt werden. In Betracht kommen etwa unvermeidbare Krankheitskosten, ein außergewöhnlich hoher sozialrechtlicher Bedarf oder besondere familiäre Belastungen. Die zusätzlichen Ausgaben müssen belegt und nachvollziehbar dargestellt werden.
Direkte Rentenpfändung und Kontopfändung sind nicht dasselbeBei einer direkten Rentenpfändung greift der Gläubiger auf den Zahlungsanspruch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung zu. Die Rentenversicherung berechnet den pfändbaren Teil und zahlt nur den verbleibenden Betrag an den Rentner aus. Ein P-Konto kann den bereits vor der Auszahlung einbehaltenen Rentenanteil nicht zurückholen.
Bei einer Kontopfändung ist die Rente dagegen bereits auf dem Girokonto eingegangen. Damit das Guthaben nicht blockiert oder an den Gläubiger ausgekehrt wird, sollte das Konto rechtzeitig als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Seit Juli 2026 sind dort ohne nachgewiesene Erhöhungsbeträge grundsätzlich rund 1.590 Euro je Kalendermonat geschützt.
Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können den Kontofreibetrag erhöhen. Dafür ist häufig eine P-Konto-Bescheinigung notwendig. Weitere Hinweise finden Betroffene im Beitrag „P-Konto: Ab 1. Juli 2026 mehr Geld für Schuldner“.
Betroffene sollten die Pfändungsanordnung genau prüfen lassenEine Rentenpfändung sollte nicht allein anhand der Gesamthöhe der Rente beurteilt werden. Wichtig sind der zugrunde liegende Titel, die Art der Forderung, die Zahl der Unterhaltsberechtigten und die verwendete Pfändungstabelle. Auch die Berechnung der Rentenversicherung oder Bank kann fehlerhaft sein.
Wurde der Freibetrag durch eine besondere gerichtliche Entscheidung herabgesetzt, sollten Rentner prüfen lassen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Verändern sich die Lebensumstände, kann außerdem eine erneute gerichtliche Prüfung erforderlich werden. Unterstützung bieten anerkannte Schuldnerberatungsstellen oder im Vollstreckungsrecht erfahrene Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel weist bei seiner Einordnung des Beschlusses zu Recht auf die enge Ausnahme hin.
Kurzes Beispiel aus der PraxisEine alleinstehende Rentnerin erhält ein pfändungsrechtlich zu berücksichtigendes Monatseinkommen von 1.800 Euro und hat keine Unterhaltspflichten. Wegen eines unbezahlten Verbraucherkredits wird ihre Rente direkt bei der Deutschen Rentenversicherung gepfändet. Nach der seit Juli 2026 geltenden Tabelle wären ungefähr 149 Euro pfändbar, während rund 1.651 Euro verbleiben.
Die Bank oder der Kreditgeber dürfte nicht verlangen, dass die gesamte Rente abgeführt wird. Der Frankfurter Beschluss würde daran nichts ändern, weil weder eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung noch eine strafrechtliche Einziehung vorliegt. Erst bei einer gesetzlichen Ausnahme und einer entsprechenden Einzelfallentscheidung könnte von den normalen Grenzen abgewichen werden.
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Eingliederungshilfe: Auch gemeinsame Fahrradausflüge zählen zur Teilhabe
Gemeinsame Fahrradausflüge mit Eltern und Betreuungspersonen können einen Anspruch auf ein Hilfsmittel begründen
Eine Frau mit geistiger Behinderung hat Anspruch auf einen multifunktionalen Reha-Buggy, um an Fahrradausflügen teilnehmen zu können. Im Verfahren vor dem Bundessozialgericht vom 30. September 2026 nahm der beklagte Eingliederungshilfeträger seine Revision zurück (Az. B 8 SO 1/26 R). Damit bleibt die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zugunsten der Klägerin bestehen.
Nach der Mitteilung des Bundessozialgerichts hatte das Landessozialgericht die in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu Leistungen der sozialen Teilhabe zutreffend auf den Einzelfall angewandt. Grundlage waren die tatsächlichen Feststellungen des LSG, an die das Bundessozialgericht gebunden war.
Fahrradausflüge zur Kontaktpflege mit den Eltern sind soziale TeilhabeBereits die Vorinstanz, das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, hatte klargestellt, dass gemeinsame Fahrradtouren mit Familienangehörigen der sozialen Teilhabe dienen können (Urteil vom 30. Oktober 2025 – L 9 SO 247/24).
Denn die Kontaktpflege zur Aufrechterhaltung familiärer Bindungen und zur Vermeidung von Isolation und Vereinsamung ist ein zentrales Anliegen des Eingliederungshilferechts. Das hat auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2025 ausdrücklich hervorgehoben (B 8 SO 10/23 R).
Der Wunsch nach einem fahrradähnlichen Hilfsmittel geht nach der Rechtsprechung des 9. Senats des LSG NRW nicht über die Bedürfnisse eines Erwachsenen ohne Behinderung und ohne Sozialhilfebedarf hinaus. Ein Anspruch nach § 113 Abs. 2 Nr. 8 SGB IX in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Satz 1 SGB IX kommt daher grundsätzlich in Betracht (Urteile vom 15. Mai 2025 – L 9 SO 177/24 – und vom 30. Oktober 2025 – L 9 SO 247/24).
Die Klägerin hat im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf eine sogenannte Reha-Karre, die auch als Fahrradanhänger genutzt werden kann. In ihr kann sie bei gemeinsamen Fahrradausflügen mitgenommen werden. Das Hilfsmittel ermöglicht ihr damit die Teilnahme an einer Freizeitaktivität mit ihren Eltern, Mitbewohnern und Betreuungspersonen.
Ein Anspruch aus § 33 SGB V im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bestand im konkreten Fall nicht. Der Anspruch ergab sich vielmehr aus den Regelungen zur Eingliederungshilfe und zur sozialen Teilhabe, insbesondere aus § 113 Abs. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Satz 1 SGB IX.
Bedeutung der Entscheidung: Teilhabe geht über die Grundversorgung hinausHilfsmittel zur sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen den Kontakt zu ihrer Umwelt sowie die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglichen. Ihr Zweck reicht über Kontakte zu Familie und Nachbarschaft hinaus und umfasst auch die Begegnung und den Umgang mit Menschen ohne Behinderung (BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 – B 8 SO 32/07 R).
Leistungen der sozialen Teilhabe dienen dabei nicht lediglich der Grundversorgung. Sie sollen eine angemessene Lebensführung ermöglichen, die mit derjenigen von Menschen ohne Behinderung vergleichbar ist (BSG, Urteil vom 27. Februar 2025 – B 8 SO 10/23 R).
Gemeinsame Fahrradausflüge können ein solches Teilhabeziel verwirklichen. Ob daraus ein Anspruch auf ein bestimmtes Hilfsmittel folgt, hängt jedoch auch von den persönlichen Leistungsvoraussetzungen und dem individuellen Bedarf ab.
Weiteres Verfahren beim Bundessozialgericht: Anspruch auf ein ErwachsenendreiradDiese Voraussetzungen stehen in einem weiteren Verfahren im Mittelpunkt: Unter dem Aktenzeichen B 8 SO 5/26 R ist beim Bundessozialgericht ein Verfahren zur Versorgung mit einem Erwachsenendreirad des Typs „Easy Rider“ mit Elektromotor anhängig.
Die Vorinstanz, das LSG NRW, hatte einen Anspruch im konkreten Fall verneint (Urteil vom 5. Februar 2026 – L 9 SO 127/24). Nach den Feststellungen des Gerichts kann der Kläger mit einem Rollator kürzere Strecken zurücklegen und Geschäfte sowie Einrichtungen des täglichen Bedarfs in seiner Wohnumgebung eigenständig erreichen. Für weitere Strecken ist er in der Lage, selbst Auto zu fahren.
Darüber hinaus verfügt er über ein aktives soziales Umfeld: Er unternimmt mit seiner Familie Ausflüge in den Zoo, geht mit dem Hund spazieren und fährt Paddelboot. Nach Einschätzung des Gerichts ist seine gesellschaftliche Teilhabe durch die Erkrankung nicht wesentlich eingeschränkt.
LSG: Persönliche Voraussetzungen im konkreten Fall nicht erfülltNach Ansicht des LSG scheitert der Anspruch auf Eingliederungshilfe bereits an den persönlichen Leistungsvoraussetzungen. Entscheidend ist insoweit nicht die Art des begehrten Hilfsmittels, sondern die Frage, wie sich die Behinderung auf die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten auswirkt.
Die Schwelle einer wesentlichen Behinderung sah das Gericht im konkreten Fall als nicht überschritten an. Allein die fehlende Möglichkeit, mit einem gewöhnlichen E-Bike oder einem Dreirad ohne elektrische Unterstützung zu fahren, reichte dafür nach seiner Auffassung nicht aus.
Daraus folgt allerdings kein allgemeiner Leistungsausschluss für Menschen, die Auto fahren oder anderen Freizeitaktivitäten nachgehen können. Auch eröffnet § 99 Abs. 3 SGB IX unter weiteren Voraussetzungen eine Leistungsmöglichkeit für Menschen mit anderen Beeinträchtigungen. Maßgeblich bleiben die individuellen Auswirkungen auf die gleichberechtigte Teilhabe. § 99 SGB IX
Fazit: Entscheidend sind die individuellen TeilhabeeinschränkungenDie beiden Verfahren betreffen unterschiedliche Fragen: Im Reha-Karren-Fall geht es um ein Hilfsmittel, das der Klägerin gemeinsame Fahrradausflüge ermöglicht. Im Dreirad-Verfahren verneinte das LSG bereits die persönlichen Voraussetzungen für Leistungen der Eingliederungshilfe.
Die Prüfung eines Hilfsmittelanspruchs zur sozialen Teilhabe lässt sich deshalb nicht auf die Erreichbarkeit des Nahbereichs oder eine reine Grundversorgung beschränken. Auch gemeinsame Freizeitaktivitäten können einen Teilhabebedarf begründen. Entscheidend ist, ob das Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich ist, um behinderungsbedingte Einschränkungen der gleichberechtigten Teilhabe auszugleichen. § 84 SGB IX
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