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Reaktionen auf Wolfsgruß nach Türkei-Spiel: Der Wind dreht sich

Die jüngsten Wahlergebnisse in ganz Europa haben offenbar eine umfassende Wirkung auf das links-woke Establishment. Dies zeigt sich auch und gerade an den ungewöhnlich heftigen Reaktionen, mit denen der Wolfsgruß des türkischen Nationalspielers Merih Demiral kritisiert wurde, mit dem dieser den Sieg seiner Mannschaft über Österreich am gestrigen Abend in Leipzig feierte. Das Zeigen des Symbols […]

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Warum die Auswahl der neuen EU-Führung Kurs in Konfrontation und Untergang zementiert

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 3. Juli 2024 - 18:25
Ich habe an einem Artikel gearbeitet, der die neue Führung der EU analysieren sollte. Da wäre die korrupte von der Leyen als EU-Kommissionschefin, die durch ihre kompromisslose Treue zu den USA glänzt und die EU im Interesse der USA nicht nur schwächt, sondern endgültig an die Wand fährt. Da wäre die radikal antirussische und devot […]
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Bürgergeld: Neue Anschubhilfe statt Sanktionen

Lesedauer 3 Minuten

Es ist eine große Herausforderung, Anreize zu schaffen, um den Bezug von Bürgergeld zu reduzieren, ohne dabei die Kosten aus dem Ruder laufen zu lassen.

Eine Lösung könnte eine finanzielle Anschubhilfe sein, die speziell bei der Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung greift, wie Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
der Bundesagentur für Arbeit vorschlägt.

Der Bedarf an positiven Anreizen

In Diskussionen um das Bürgergeld steht oft die Frage im Vordergrund, wie viel Druck notwendig ist, um mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen.

Aus der Sicht der gegen-hartz Redaktion sind positive Anreize entscheidender:
Es ist wichtig, Anreize zu schaffen, die es attraktiv machen, Arbeit aufzunehmen und das Einkommen zu steigern.

Aktuell profitieren viele Leistungsberechtigte kaum von einem höheren Arbeitseinkommen, da die Sozialleistungen stark gekürzt werden, insbesondere bei größeren Haushalten.

Diese Problematik führt zu einer sogenannten „Armutsfalle“, in der trotz höherem Erwerbseinkommen kaum finanzieller Vorteil entsteht.

Ein transparenter und angemessener Selbstbehalt

Ein höherer und klar definierter Selbstbehalt könnte Abhilfe schaffen. Idealerweise sollte der Selbstbehalt nicht unter 30 Prozent liegen, um einen spürbaren finanziellen Vorteil zu gewährleisten.

Simulationen zeigen aber, dass ein hoher Selbstbehalt zu erheblichen Kostensteigerungen und einer Zunahme der Leistungsbezieher führen könnte.

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Belastung des Arbeitsmarktes und der Haushalte

Außerdem würde der Niedriglohnsektor durch ergänzende Leistungen stark subventioniert, was den Druck auf die Löhne erhöhen könnte.

Diese Entwicklungen würden langfristig zu einer Belastung der öffentlichen Haushalte führen und könnten das Lohngefüge negativ beeinflussen.

Gezielte, zeitlich begrenzte Anschubhilfe

Eine gezielte Anschubhilfe könnte dieses Problem entschärfen, indem sie bei der Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung ansetzt. Ein höherer Selbstbehalt im ersten Jahr der Beschäftigungsaufnahme könnte dabei helfen, die Hürde zu überwinden.

Diese Maßnahme würde vor allem Arbeitsaufnahmen und die Ausweitung bestehender Beschäftigungen fördern, was insbesondere für Arbeitslose und Aufstocker relevant ist.

Ein Zeitraum von einem Jahr über die Probezeit hinaus erscheint sinnvoll, um langfristige Beschäftigung zu fördern und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Vermeidung von Mitnahmeeffekten

Ein Vorteil der Anschubhilfe besteht darin, dass sie nicht dauerhaft für alle Anspruchsberechtigten gilt. Dadurch können Mitnahmeeffekte vermieden werden, und die Kosten bleiben überschaubar.

Mitnahmeeffekte entstehen, wenn ein größerer Kreis von Berechtigten bestimmte Leistungen bekommen als vorab in der Planung beabsichtigt.

Zeitliche Begrenzung hilft

Auch würde vermieden, dass Personen ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, um in den Leistungsbezug zu fallen, ein Effekt, der häufig bei Zweitverdienern auftritt.

Durch die zeitliche Begrenzung und gezielte Ausgestaltung der Anschubhilfe können Fehlanreize minimiert und die Effizienz der Maßnahme gesteigert werden.

Mögliche Effekte und finanzielle Auswirkungen

Eine Erhöhung des Selbstbehalts um zehn Prozentpunkte oberhalb der Minijob-Grenze könnte kurzfristig zu einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit von bis zu 100.000 Personen führen.

Dies ergaben Simulationsstudien von Bruckmeier und Wiemers (2022) sowie Peichl und anderen (2023).

Die öffentlichen Haushalte würden ebenfalls entlastet, da die Kosten für einen Arbeitslosen in der Grundsicherung 2022 bei über 25.000 EUR lagen (IAB-Berechnungen).

Zusätzliche Beschäftigungen würden dann nicht nur zu einer direkten Entlastung der Sozialhaushalte führen, sondern auch die Einnahmen durch Steuern und Sozialabgaben erhöhen.

Langfristige positive Effekte sind möglich

Langfristig könnten durch die Einsparung von Leistungen und zusätzliche Steuer- und Beitragseinnahmen positive fiskalische Effekte erzielt werden. Studien zeigen, dass Impulse für einen Neubeginn von Beschäftigung starke Reaktionen hervorrufen können.

Eine solche Dynamik kann auch bei der Ausweitung von Beschäftigung im Niedriglohnbereich entstehen.

Das könnte zu einer Reduktion der Langzeitarbeitslosigkeit führen, da sich eine Beschäftigung positiv auf die Motivation und das Selbstwertgefühl der Betroffenen auswirkt.

Drei Varianten der Anschubhilfe

Es werden derzeit drei Möglichkeiten diskutiert, die Anschubhilfe zu gestalten:

  1. Absenkung der Einkommensanrechnung:
    Eine Senkung der Einkommensanrechnung auf beispielsweise 50 Prozent oberhalb der Minijob-Grenze könnte besonders im Einkommensbereich über 1.000 EUR eine starke Begünstigung darstellen.Diese Variante würde eine signifikante finanzielle Entlastung für die betroffenen Haushalte bedeuten, ohne dass sie den Grundsicherungsbezug verlassen müssten.
  2. Direkte Anschubhilfe auf zusätzliches Einkommen:
    Eine Anschubhilfe von beispielsweise 20 Prozent könnte sowohl im Grundsicherungsbezug als auch darüber hinaus gewährt werden. Diese Variante würde das anrechenbare Einkommen nicht verändern und hätte somit weniger Mitnahmeeffekte.Die Unterstützung würde bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze gezahlt, um gezielt diejenigen zu fördern, die knapp über der Grundsicherungsgrenze liegen.
  3. Prämienzahlungen:
    Prämienzahlungen nach sechs und zwölf Monaten könnten nachhaltige Jobaufnahmen belohnen, wären aber komplexer in der Verwaltung und könnten weniger systematische Anreize setzen.
Regelungen, die den Erfolg der Maßnahmen unterstützen

Zur Vermeidung unerwünschter Effekte sollten bestimmte Regelungen gelten, wie eine zeitliche Begrenzung der Förderung und der Ausschluss von Fällen wie eigener Kündigung oder Wiedereinstellung beim gleichen Arbeitgeber.

Außerdem könnte eine Mindestdauer der Arbeitslosigkeit vor der Förderung festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Maßnahme wirklich denjenigen zugutekommt, die sie am dringendsten benötigen.

Meinung der gegen-hartz Redaktion

Die Einführung einer Anschubhilfe zur Förderung von Beschäftigung könnte sowohl kurzfristige als auch langfristige positive Effekte erzielen.

Durch gezielte Anreize könnten mehr Menschen in Arbeit gebracht und die öffentlichen Haushalte entlastet werden, während Mitnahmeeffekte vermieden werden.

Es ist jedoch entscheidend, dass die Maßnahme vernünftig gestaltet und so eingebracht wird, dass echte positive Effekte bei den Leistungsberechtigten ankommen.

Wenn das nicht geschieht, wird ein möglicher Misserfolg der Maßnahmen wahrscheinlich wieder auf dem Rücken genau der Menschen ausgetragen, die diese Unterstützung am meisten benötigen: den Leistungsberechtigten.

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Juristische Einschätzung: Was die neuen Ausweisungsregeln bedeuten

netzpolitik.org - 3. Juli 2024 - 18:20

Menschen ohne deutschen Pass sollen leichter ausgewiesen werden, wenn sie auch nur eine einzige terroristische Tat im Netz billigen oder verbreiten. Aber reicht dafür schon ein Like? Fachleute für Aufenthaltsrecht bezweifeln das – und weisen auch auf andere Schwierigkeiten hin.

Erhobener Daumen: Grund zur Ausweisung? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com George Pagan

Wer „terroristische Straftaten“ gutheißt oder verbreitet und keinen deutschen Pass hat, soll leichter ausgewiesen werden können. So will es die Bundesregierung, die am Mittwoch eine Verschärfung des Aufenthaltsrechts auf den Weg gebracht hat.

Schon ein einzelner Kommentar in den Sozialen Medien soll demnach ausreichen, um ein „besonders schweres Ausweisungsinteresse“ zu begründen, sagt das Bundesinnenministerium im Gesetzentwurf. Ein Gerichtsurteil muss die Ausländerbehörde dazu nicht abwarten.

Anwälte bezweifeln allerdings, dass die Schwelle für eine Ausweisung wirklich so niedrig gehängt werden kann.

Ein Like erhöht noch nicht die Reichweite

Für Aufsehen sorgte vor allem ein Satz aus der Gesetzesbegründung: „Unter Verbreitung eines Inhalts kann daher nunmehr etwa auch das Markieren eines Beitrags durch ‚Gefällt mir‘ auf den Sozialen Medien wie You Tube, Instagram, TikTok etc. fallen“, heißt es im Begründungsteil des Entwurfs. Als Grundlage verweist der Text auf ein umstrittenes Urteil des Landgerichts Meiningen.

Eine Verbreitung von terroristischen Inhalten durch einen Like? „Das ist schon heftig,“ sagt Peter von Auer, rechtspolitischer Referent bei Pro Asyl. „Einen Like setzt man schnell. Das ist von der Verhältnismäßigkeit sehr schwierig, wenn man das vergleicht mit anderen Ausweisungstatbeständen.“

Von Auer bezweifelt allerdings, dass schon dann eine „Verbreitung“ vorliegen soll, wenn jemand einen Inhalt mit „Gefällt mir“ markiert. Zwar würden Inhalte mit vielen Likes auf Facebook oder anderen Plattformen eine größere Reichweite bekommen. Das passiere aber nicht durch einen einzelnen Like, sondern durch viele. „Dass man etwas mit dem Like setzen schon verbreitet, halte ich deswegen für fragwürdig.“

Zweifelhaft sei auch, ob Gerichte einen gehobenen Daumen unter einem Beitrag schon als Billigung werten würden. Aus einem gehobenen Daumen lasse sich schließlich noch nicht darauf schließen, dass jemand mit der Gesamtaussage eines Inhalts einverstanden sei, das hätten andere Fälle gezeigt.

Ausweisung ohne Urteil nichts Neues

Ein anderer Punkt hingegen überrascht Juristen nicht. „Dass die Ausländerbehörde keine Verurteilung abwarten muss, um jemanden auszuweisen, ist von der Systematik nichts Neues“, sagt der Rechtsanwalt Matthias Lehnert, der auf Aufenthaltsrecht spezialisiert ist.

Das Ausweisungsrecht sei auch an anderen Stellen so konzipiert. Die Ausländerbehörden sollen im Zweifel schnell handeln können, etwa zur Gefahrenabwehr. So kann man heute schon Menschen dafür ausweisen, dass sie Drogen verkauft oder falsche Angaben gegenüber Behörden zur Erlangung ihres Aufenthalts gemacht haben.

Kritisch sieht er die Verschärfung dennoch, weil die Regeln einen so weiten Ermessensspielraum für Ausländerbehörden lassen. In einem Strafverfahren ließe sich darüber streiten, was als Billigung von Terrorismus gilt. „Wenn aber die Ausländerbehörde das in Zukunft einschätzen soll, ist das ein Problem. Das kann ja tief in die Meinungsfreiheit eingreifen.“

Allein das Wissen darum, dass die Ausländerbehörde auf den eigenen Profile im Netz nach Inhalten suchen könnte, könne auf Menschen ohne deutschen Pass schon abschreckend wirken, fürchtet Lehnert. „Vielleicht habe ich einen falschen Freund oder ein Video nicht genau angeguckt – und dann mit diesen krass existentiellen Folgen.“

Keine Einbürgerung, kein Familiennachzug

Eine Ausweisung bedeutet zwar noch nicht automatisch die Abschiebung, sagt Lehnert. Betroffene können per Eilantrag gegen die Ausweisung klagen. Dann muss ein Gericht die Einschätzung der Ausländerbehörde prüfen. In so einem Fall würden verschiedene Gründe gegeneinander abgewogen. Wer seit Jahrzehnten mit festem Aufenthalt in Deutschland lebt oder hier seine Familie hat, würde nicht ohne weiteres abgeschoben.

In viele Staaten und Regionen schiebe Deutschland außerdem ohnehin nicht ab, etwa nach Afghanistan oder Syrien. Lehnert bezeichnet die Maßnahmen deswegen als „symbolisches Law-and-Order“.

Dennoch hat eine Ausweisung für die Betroffenen gravierende Folgen. Sie können etwa keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis mehr bekommen, ihre Familie nicht mehr nachholen, sich nicht mehr einbürgern lassen. Wenn sie Deutschland verlassen, können sie nie wieder einreisen. „Die Entscheidung der Ausländerbehörde steht dann erst mal im Raum“, sagt Lehnert. „Dann bist du in der Beweisnot.“

Einzig die Lage von Menschen mit einer Duldung könne sich dadurch nicht mehr verschlechtern. Sie haben ohnehin schon den denkbar schlechtesten Status: Sie gelten als ausreisepflichtig und werden nur deswegen nicht sofort abgeschoben, weil sie etwa krank sind oder sich kein Staat findet, der bereit wäre, sie aufzunehmen.

Ausweisung schon nach einem Like

Zählen auch alte Kommentare und Likes?

Unklar ist, ob die Regelung auch rückwirkend greifen soll. Darf die Ausländerbehörde in der Timeline zurückgehen und dort nach früheren Verfehlungen suchen? Sollten Menschen ohne Pass jetzt damit beginnen ihre Timelines zur prüfen?

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat auf diese Frage nicht geantwortet. Peter von Auer bezweifelt das. „Wir haben das Verbot der Rückwirkung.“ Im Strafrecht bedeute das: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn es zum Zeitpunkt der Tat schon strafbar war.

„Eigentlich müsste das heißen: Ich kann nicht frühere Kommentare oder Likes nehmen und deswegen jemanden jetzt ausweisen.“ Doch ob sich Ausländerbehörden daran halten werden und Gerichte im Zweifel so entscheiden würden, wird sich erst noch zeigen müssen.

BMI: Like kann „Ausweisung nicht begründen“

Das Innenministerium wiegelt derweil ab: „Aus Sicht des BMI kann ein ‚Like‘ eine so gravierende Entscheidung wie eine Ausweisung nicht begründen“, erklärt ein Sprecher des Ministeriums. Denn hierfür müsse in jedem Einzelfall die Ausländerbehörde und gegebenenfalls im Anschluss ein Verwaltungsgerichte zwischen dem Bleibe- und dem Ausweisungsinteresse abwägen. Ausweisungen sollten vor allem in gravierenden Fällen erfolgen können, etwa bei „terrorverherrlichenden Videos und Hasskommentaren, die terroristische Taten begrüßen und zu weiteren Taten animieren können“.

Die in der Begründung des Vorschlags zitierte Entscheidung des Landgerichts treffe keinerlei Aussage zur Frage von Ausweisungen, betont der Sprecher, sondern nur zur „Verbreitung eines Inhalts im strafrechtlichen Sinne“. Strafverfahren seien aber etwas anderes als verwaltungsgerichtliche Verfahren zu etwaigen Ausweisungen. Insofern werde es auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ankommen.

BMI: Ausweisung parallel zu strafrechtlichen Ermittlungen

Bei der Regierungspressekonferenz am Montag ging es ebenfalls um das Thema. Auf die Frage, ob das Personal einer Ausländerbehörde auch ohne juristischen Abschluss in der Lage sei, solche Kommentare zu prüfen, sagte ein Vertreter der Ministeriums, dazu seien die Menschen in den Ausländerbehörden sehr wohl qualifiziert.

Außerdem werde „die Expertise auch gebündelt“. „Es wird ja in der Regel bei solchen terrorverherrlichenden Postings auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren geben“, sagte der Vertreter. „Insofern tauschen sich Ermittlungsbehörden und Ausländerbehörden natürlich auch über die Maßnahmen aus, die einerseits im Bereich der Strafverfolgung getroffen werden, andererseits für eine mögliche Ausweisung getroffen werden.“

Warum die Bundesregierung eine solche Verschärfung überhaupt für nötig hält? Man könne auch jetzt schon das Ausweisungsinteresse gegen das Bleibeinteresse abwägen, bestätigt der BMI-Vertreter.

„Aber aus Sicht der Bundesregierung ist es angesichts der Schwere dieser Taten und auch des Klimas von Hass und Gewalt, das durch solche Taten und das Verherrlichen von Terror geschürt wird, das zu neuen Gewalttaten führen kann und das andere Täter ermutigen kann, notwendig, diesen besonderen Fall auch im Aufenthaltsrecht zu regeln.“

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Arbeitslosengeld: Bald gibt es keine Wohnortpflicht mehr

Lesedauer 2 Minuten

Bisher müssen Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen, persönlich zu Gesprächen in der Behörde erscheinen. Die Bundesregierung plant jetzt, Beratung und Vermittlung auch per Videoanruf zu ermöglichen. Außerdem soll die Präsenzpflicht wegfallen, die Arbeitslose zwingt, am Wohnort verfügbar zu sein.

Ein neuer Gesetzesentwurf

Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz, mit dem die über 900.000 Menschen, die Arbeitslosengeld I erhalten, nicht unbedingt zu persönlichen Gesprächen zur Agentur für Arbeit kommen müssen, sondern diese Gespräche auch digital führen können.

“Bürgerfreundlicher und unbürokratischer

Arbeitsförderung soll dadurch bürgerfreundlicher und unbürokratischer ablaufen, Digitalisierung und Automatisierung sind die Basis dafür. Derzeit können Betroffene sich bereits online arbeitslos und arbeitsuchend melden. Außerdem können Unternehmen online Förderungen und Kurzarbeitergeld beantragen.

Die Ergänzung der persönlichen Gespräche durch Kommunikation per Video soll diese bereits vorhandene Digitalisierung vorantreiben.

Wer ist die Zielgruppe?

Im Fokus stehen dabei vor allem Menschen, die ihre berufliche Qualifikation außerhalb Deutschlands erworben haben und junge Menschen, beziehungsweise diejenigen, bei denen beides zutrifft.

Das Ende der Präsenzpflicht

Noch wichtiger als die Möglichkeit, die Gespräche zur Vermittlung und Beratung online führen zu können, ist das geplante Ende der Präsenzpflicht. Bisher gilt, dass Bezieher von Arbeitslosengeld ortsnah für die Arbeitsvermittlung bereit stehen müssen.

In Zukunft soll dies keine Pflicht mehr sein. Es reicht, sich in Deutschland oder dem grenznahen Ausland aufzuhalten. Nach wie vor müssen Betroffene indessen die Vermittlung der Agentur für Arbeit an Werktagen zur Kenntnis nehmen können.

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Keine reine Freundlichkeit, sondern auch effizient

Es handelt sich dabei nicht zuerst um “größere Freundlichkeit” gegenüber den Leistungsberechtigten, sondern um ein Anpassen überkommener Regelungen an die Wirklichkeit.

Junge Menschen und die gesamte Gesellschaft sind heute wesentlich mobiler als in den Generationen zuvor. Eine Präsenzpflicht fördert die Arbeitsuche nicht, sondern behindert sie.

Die Kontakte und Erfahrungen, um einen neuen Job zu bekommen, finden Arbeitsuchende heute kaum, wenn sie ihren Wohnort nicht verlassen dürfen, beziehungsweise Ortsabwesenheiten jedes Mal mit der Behörde absprechen müssen.

Gerade junge Menschen und Menschen, die sich beruflich im Ausland qualifizierten, profitieren also bei der Arbeitsuche von (relativer) Bewegungsfreiheit.

Vereinfachte Verfahren

Außerdem sollen Verfahren vereinfacht werden, darunter die Berechnung des Arbeitslosengeldes. Früher berücksichtigt werden sollen Abzugsbeträge für die Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag, um Nachberechnungen zu vermeiden.

Bei Praktika zur Berufsorientierung sollen die Unterkunftskosten stärker gefördert werden, und es soll mehr Unterstützung für Jugendberufsagenturen geben.

Diese Maßnahmen sind nicht allzu teuer

Die Kosten für diese Veränderungen sind nicht allzu hoch. Die Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit werden für 2025 auf circa 59 Millionen Euro geschätzt, bis 2027 sollen sie auf jährlich bis zu 161 Millionen Euro steigen und 2029 dann bei 197 Millionen Euro liegen.

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Rente: 49-Euro-Ticket für Rentner: Dort günstiger und sogar kostenlos

Lesedauer 3 Minuten

Viele Rentner fragen sich: Gibt es ein ermäßigtes oder sogar ein kostenloses 49-Euro-Deutschland-Ticket für Leistungsberechtigte und Rentenbezieher? Oder sind günstigere Alternativen vorhanden?

Was ist günstiger: Seniorenticket oder Deutschland-Ticket?

Zahlreiche Verkehrsverbünde bieten spezielle Vergünstigungen für Rentner  an. Der Berliner Verkehrsverbünd zum Beispiel stellt ein Monatsticket für 54,50 Euro pro Monat zur Verfügung.

Diese gilt (wie auch bei anderen Verkehrsverbünden) jedoch nur für das eigene Netz, hier also für Berlin und Region.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein billigeres Deutschlandticket für Senioren. Bundesweit existiert keine Ermäßigung für Bezieher der Rente beim 49 Euro-Ticket. Auch ohne Vergünstigung ist dies jedoch gegenüber Monatskarten der jeweiligen Verkehrsverbände eine Alternative auch für Senioren.

Bundesweite Regelung: Kein Sozialticket geplant

Derzeit ist auf Bundesebene kein Sozialticket für das 49-Euro-Ticket vorgesehen. Dies bedeutet, dass es keine allgemeine Ermäßigung für sozial benachteiligte Menschen gibt, die das 49-Euro-Ticket erwerben möchten. Für viele Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, könnte der Preis von 49 Euro pro Monat dennoch eine erhebliche finanzielle Hürde darstellen.

Regionale Initiativen: Unterschiede in den Bundesländern

Trotz der fehlenden bundesweiten Regelung haben einige Bundesländer eigenständig Initiativen ergriffen, um sozial schwächeren Gruppen den Zugang zu vergünstigten Tickets zu ermöglichen. Hier sind einige Beispiele:

Bremen

In Bremen gibt es eine spezielle Regelung für Empfänger von Bürgergeld. Diese können ein Stadtticket für lediglich 25 Euro erwerben. Dies stellt eine bedeutende Ermäßigung dar und erleichtert es den Betroffenen, sich innerhalb der Stadt zu bewegen.

Hamburg

Hamburg bietet Menschen mit niedrigem Einkommen und Schülern ein Monatsticket für 19 Euro an. Diese Initiative zeigt, wie die Hansestadt versucht, Bildung und Mobilität zu fördern, indem sie besonders jungen Menschen und bedürftigen Erwachsenen einen günstigeren Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht.

Hessen

In Hessen wird ebenfalls ein Sozialticket eingeführt. Hier zahlen Empfänger von Bürgergeld, Wohngeld oder Sozialhilfe 31 Euro für das Monatsticket. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Mobilität dieser Bevölkerungsgruppen zu erhöhen und deren finanzielle Belastung zu reduzieren.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen (NRW) hat ein Sozialticket für 39 Euro eingeführt. Dieses Ticket ist eine wichtige Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen, die auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs angewiesen sind.

Senioren in Mecklenburg-Vorpommern

Zusätzlich zu den sozialen Ermäßigungen in verschiedenen Bundesländern gibt es auch spezielle Regelungen für Senioren. Ab August dürfen Senioren in Mecklenburg-Vorpommern ein verbilligtes Deutschlandticket nutzen. Diese Maßnahme soll älteren Menschen helfen, mobil zu bleiben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Unterstützung durch das Jobcenter

Neben den regionalen Initiativen gibt es auch eine bundesweite Unterstützungsmöglichkeit über die Jobcenter. Wenn ein Bedarf für regelmäßige Fahrtkosten besteht, die über die üblichen notwendigen Fahrten hinausgehen, kann das Jobcenter die Differenz zwischen dem Mobilitätsanteil des Bürgergeld-Regelsatzes und den Kosten des Deutschlandtickets erstatten. Dies bedeutet, dass bei nachgewiesenem Bedarf und entsprechender Antragstellung zusätzliche Fahrtkosten teilweise oder vollständig übernommen werden können.

Bezahlen die Jobcenter das Deutschlandticket?

Die Jobcenter bezahlen das Deutschlandticket nicht extra. Allerdings: Haben Leistungsberehctigte einen Bedarf, der über die gewöhnlich notwendigen Fahrten hinausgeht, dann zahlt das Jobcenter die Lücke zwischen dem Teil des Regelsatzes, der für Mobilität vorgesehen ist und dem Deutschlandticket.

Gibt es das Deutschlandticket in Papierform?

Das 49-Euro Ticket ist nicht in Papierform erhältlich. Lediglich in einer Übergangszeit bis Ende 2023 war es möglich, einen digital kontrollierbaren Ausdruck vorzuweisen.

49-Euro-Ticket  ohne Smartphone?

Wer kein Smartphone hat und so das Ticket nicht über eine App bestellen kann, bekommt bei Verkehrsverbünden, die im System sind, eine Chipkarte.

Kostenloses 49-Euro-Ticket

Mehrere deutsche Städte und Gemeinden bieten Rentnerinnen und Rentner an, ihren Führerschein gegen ein kostenloses Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr einzutauschen.

Dieses Angebot hat jedoch einen entscheidenden Haken: Die Abgabe des Führerscheins ist endgültig. Rechtlich bedeutet dies, dass der Führerschein nach der Abgabe nicht automatisch wieder gültig wird.

Die Bedingungen für dieses Tauschangebot sind von Ort zu Ort unterschiedlich. So bieten beispielsweise der Ennepe-Ruhr-Kreis oder die Stadt Lübeck ein Jahresabonnement für den Führerscheinverzicht an, während in Dortmund das 49-Euro-Ticket für zwei Monate kostenlos erhältlich ist.

Wo wird das kostenfreie Deutschlandticket angeboten?

Mehrere deutsche Städte beteiligen sich an dieser wegweisenden Initiative. Hier einige Beispiele:

  1. In Bonn können Bürger/innen über 60 Jahre ihren Führerschein gegen ein kostenloses 49-Euro-Ticket für sechs Monate eintauschen, wobei die Stadt Bonn die Kosten trägt.
  2. In Dortmund haben Bürger:innen die Möglichkeit, ihren Führerschein gegen ein kostenloses Deutschlandticket für zwei Monate einzutauschen. Ansprechpartner ist die DSW21.
  3. Im Ennepe-Ruhr-Kreis bewarben sich in diesem Jahr 130 Bürger/innen auf das Tauschangebot des Kreises, bei dem sie ein Jahr lang ein kostenloses Deutschlandticket erhielten, wenn sie ihren Führerschein abgaben.
  4. In Leverkusen haben Rentnerinnen und Rentner über 75 Jahre die Möglichkeit, bei Verzicht auf die eigene Fahrerlaubnis ein kostenloses Jahresabo des 49-Euro-Tickets zu erhalten.
  5. Und in der Hansestadt Lübeck können Senioren bei Verzicht auf den eigenen Führerschein ein kostenloses Deutschlandticket für ein Jahr erhalten.
  6. Zusätzlich ist in Lübeck sogar die Priwallfähre für Fußgänger/innen inklusive. Es handelt sich um einen dreijährigen Modellversuch mit einer begrenzten Anzahl von Tickets.

Weitere Kommunen diskutieren derzeit, ebenfalls ein solches Modell “Deutschlandticket gegen Führerschein” anzubieten. Bedenken sollte man allerdings, dass die Fahrerlaubnis nicht wieder zurückgegeben wird.

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Witwengeld versus Witwenrente – Kein Anspruch nach zu später Heirat

Lesedauer 2 Minuten

Beamte erhalten in Deutschland keine gesetzliche Rente, sondern eine Pension. Diese wird zwar anderes finanziert und berechnet, dient aber dem gleichen Zweck. Sie soll nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben das Leben im Ruhestand sichern. Allerdings gibt es auch Unterschiede, die erst im Detail ersichtlich sind.

Witwenrente und Witwengeld

Auch für spezielle Aspekte der gesetzlichen Rente wie der Hinterbliebenenrente (als Witwenrente bekannt) gibt es im Beamtenrecht eine Entsprechung, das Witwengeld.

Der Deutsche Beamtenbund informiert: “Die Beamtenversorgung erstreckt sich im Todesfall auch auf den/die hinterbliebenen Ehepartner und Kinder des verstorbenen Beamten/der verstorbenen Beamtin. Hinterbliebene Ehegatten erhalten als laufende Leistung Witwen- oder Witwergeld, an versorgungsberechtigten Waisen bzw. Halbwaisen wird Waisengeld gezahlt.”

Wer hat einen Anspruch auf Witwengeld?

Bei der gesetzlichen Witwenrente muss eine Wartezeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren gewährleistet sein, und außer bei tödlichen Unfällen muss die Ehe mindestens ein Jahr angehalten haben. Das gilt vergleichbar auch bei dem Witwengeld für Beamte.

Der Deutsche Beamtenbund führt aus: “Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Witwen-/Witwergeld für eine/n Witwe/r eines Beamten/einer Beamtin auf Lebenszeit oder einer/eines Ruhestandsbeamtin/en, wenn die/der Verstorbene eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat und die Ehe mindestens ein Jahr angedauert hat.”

Ähnlich heißt nicht gleich

Doch hier steckt der Teufel im Detail. Ähnlich bedeutet nicht gleich, und so existieren beim Witwengeld für Beamte Sonderregeln, die bei der gesetzlichen Witwenrente keine Rolle spielen.

Bei der gesetzlichen Witwenrente spielt das Alter keine Rolle

Bei der gesetzlichen Witwenrente gibt es keine Altersbeschränkung, weil die Betroffenen erst in späten Jahren heirateten. Generell musste die Ehe, abgesehen von Unfalltoden, mindestens ein Jahr Bestand gehabt haben, und der verstorbene Partner musste fünf Jahre Wartezeit in der Rentenkasse angesammelt haben.

Beamte: Bei Ehen nach der Pension gibt es kein Witwengeld

Anders sieht es im Beamtenrecht aus. Heiraten Beamte in Pension nämlich “zu spät”, dann entfällt der Anspruch auf Witwengeld. § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 im Beamtenversorgungsgesetz verneint den Anspruch auf Witwengeld.

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Wie ist der Ausschluss genau definiert?

Für den Ausschluss gilt: Wurde die Ehe erst nach Beginn der Beamtenpension geschlossen und hat der oder die Pensionierte die Regelaltersgrenze erreicht, wie sie das Beamtenversorgungsgesetz definiert, dann entfällt ein Anspruch auf Witwenegeld beim Tod des Pensionierten.

Im Beamtenversorgungsgesetz steht wörtlich: “Kein Anspruch auf Witwengeld besteht, wenn die Ehe erst nach dem Ruhestandseintritt geschlossen wurde und der Ruhestandsbeamte zur Zeit der Eheschließung die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 BBG (früher 65. Lebensjahr) bereits erreicht hatte.”

Was soll die Regel bewirken?

Mit dieser Regelung soll verhindert werden, einen späteren Anspruch auf Witwengeld durch eine “nachgeheiratete Witwe” zu erlangen und damit die Versorgung durch den Staat über das angemessene Maß hinaus auszudehnen. Dies gilt, besonders bei einer jungen Witwe oder einem jungen Hinterbliebenen als “unbillig”.

Wie kommt es zu der Sonderregel im Vergleich zur Rente?

Diese Sonderregel mag auf den ersten Blick ungerecht erscheinen, sie erklärt sich aber aus der unterschiedlichen Finanzierung von gesetzlicher Rente und Beamtenpension.

Beiträge und Steuern

Die gesetzliche Rente wird aus den Beiträgen der Rentenversicherten bezahlt. Dienjenigen, die arbeiten, bezahlen jeden Monat den Lebensunterhalt derjenigen, die nicht mehr arbeiten, aber gearbeitet haben und während ihrer Arbeit ebenfalls in die Kasse einzahlten.

Die Pensionen verbeamteter Personen zahlt hingegen der Staat, und damit der Steuerzahler. Der Staat als Dienstherr übernimmt mit der Beihilfe auch Kosten, wenn Beamte krank werden, und er zahlt das Witwengeld.

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China calls on the US to stop plundering Syria’s resources, end its military presence

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Juli 2024 - 17:01

Beijing-SANA- China renewed its call on the United States to stop plundering Syria’s national resources and take concrete measures to compensate for the damage it caused to the Syrian people.

“Syria was a wheat-exporting country, but currently nearly 55% of its population is facing food insecurity, and the US bears responsibility for this and cannot be evaded.” Chinese Foreign Ministry spokesperson Mao Ning said at a press conference today.

Ning added that Facts have shown that Washington is planning to plunder resources under the pretext of combating terrorism. It talks about human rights all the time, but it violates the right to survival and the right to life of the people of other countries. It claims to defend democracy, freedom and prosperity, while in reality it is constantly creating humanitarian crises.

The Chinese Foreign Ministry spokesperson called on the US to respect Syria’s sovereignty and territorial integrity, immediately end its illegal military presence in the country, and stop plundering Syria’s national resources.

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Türkische Besatzer im Visier von Scharfschützinnen

Das Pressezentrum der Volksverteidigungskräfte (HPG) hat in einer Mitteilung über den Widerstand der Guerilla gegen die türkischen Besatzungstruppen in Südkurdistan und die jüngsten Angriffe der türkischen Armee auf die Medya-Verteidigungsgebiete informiert. Der Erklärung zufolge haben Scharfschützinnen der YJA Star (Verbände freier Frauen) zwei Soldaten getötet und eine unbewaffnete Drohne abgeschossen. Zu den Einzelheiten machten die HPG folgende Angaben:

Widerstand in Heftanîn und Metîna

Im Gebiet Demka in Heftanîn ist ein Soldat der türkischen Armee am 29. Juni von einer Scharfschützin erschossen worden. In Dergelê in der umkämpften Region Metîna sind die Invasionstruppen am 27. Juni mit halbautomatischen und schweren Waffen angegriffen worden, zwei Militärzelte wurden zerstört. Ein weiterer Angriff mit schweren Waffen erfolgte am Dienstagabend im Gebiet Golka.

Westfront im Zap

In den Widerstandsgebieten der westlichen Zap-Region gingen Guerillakämpfer:innen am 29. und 30. Juni bei elf verschiedenen Aktionen mit Sabotagetaktik und leichten, halbautomatischen und schweren Waffen gegen die türkischen Besatzungstruppen vor. In Girê FM erfolgte ein Sabotageakt, im Luftraum über Girê Cûdî wurde eine unbewaffnete Drohne vernichtet und in Girê Amêdî ein Soldat von einer Scharfschützin erschossen. Bei weiteren Angriffen der YJA Star und HPG in Girê Amêdî sind zwei feindliche Stellungen beschädigt worden. Am 2. Juli wurden die türkischen Truppen in dem Gebiet viermal mit halbautomatischen und schweren Waffen angegriffen, ein versuchter Vormarsch wurde dadurch gestoppt.

Angriffe der türkischen Armee

Die türkische Armee versucht seit fast zwei Monaten, den Widerstand der Guerilla in einem Tunnel im Gebiet Girê FM zu brechen. Nach HPG-Angaben wurden in der Tunnelanlage vom 29. Juni bis 1. Juli 15 Mal verbotene Sprengmittel eingesetzt. Auch in Girê Cûdî kam es am 29. Juni zum Einsatz von verbotenem Sprengstoff in einem Tunnel.

Die Gebiete Şêlazê und Serê Metîna in Metîna sowie Girê Bahar im Zap sind gestern von Kampfhubschraubern bombardiert worden. Darüber hinaus verzeichneten die HPG im Zeitraum 30. Juni bis 2. Juli insgesamt 18 Luftangriffe mit Kampfjets auf Serê Metîna und Girê Bahar sowie auf die Gebiete Şehîd Şerîf, Lolan und Sinînê in Xakurke und Deşta Kafya und Girê Zengil in Gare.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/junibilanz-der-hpg-guerilla-schlagt-aus-der-luft-und-am-boden-zu-42759 https://anfdeutsch.com/kurdistan/juni-bilanz-129-einsatze-von-giftgas-und-unkonventionellen-bomben-42757 https://anfdeutsch.com/kurdistan/guerilla-greift-turkische-stutzpunkte-mit-drohnen-an-42728

 

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Krieg ist geil!

Friedliche Veränderung ist nur möglich, wenn wir ein im Kern sadomasochistisches System überwinden, das auf Erniedrigung, Unterwerfung und Umerziehung basiert.
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Videohinweise am Mittwoch

Hier finden Sie in der Regel am Mittwoch und am Samstag einen Überblick über interessante Videobeiträge aus anderen Medien und Verffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie anschauen wollen. Die Videohinweise sind auch auf unserer YouTube-Seite als spezielle Playlist verfügbar. Auch für die Rubrik „Musik trifft Politik“ gibt es eine eigene Playlist (CG: Christian Goldbrunner)

Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. BlackRock und Wall Street Banken profitieren von Israels Verbrechen in Gaza, sagt die UN
  2. Der Programmauftrag in Krisen- und Kriegszeiten
  3. Hartnäckige Lügen und Mythen der Medien über Julian Assange: ENTLARVT
  4. Pressestatement des stellvertretenden BSW-Gruppenvorsitzenden Klaus Ernst- 02.07.2024
  5. Keine militärische Lösung im Ukraine-Krieg | Erich Vad
  6. #36 RKI Files, ein Skandal der einer ist! – Impfen mit Sinn und Verstand
  7. »Heute ist die taz einem merkwürdigem Woke-Kult verfallen« | Mathias Bröckers zum Jubiläum
  8. Dr. Daniele Ganser: ICC-Haftbefehl gehen Benjamin Netanjahu?
  9. Wo besitzt die USA überall Militärbasen in Europa?
  10. Musik trifft Politik

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Beiträge einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Aussagen sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Sie können uns bei der Zusammenstellung der Videohinweise unterstützen, indem Sie interessante Fundstücke an die Adresse videohinweise@nachdenkseiten.de schicken. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. BlackRock & Wall Street banks are profiting from Israel’s crimes in Gaza, UN says
    [BlackRock und Wall Street Banken profitieren von Israels Verbrechen in Gaza, sagt die UN. Führende UN-Menschenrechtsexperten haben westliche Waffenkonzerne aufgefordert, keine Waffen mehr an Israel zu liefern, da sie an Kriegsverbrechen beteiligt sein könnten. Auch Vermögensverwalter wie BlackRock und Wall Street-Banken profitieren davon. Ben Norton prüft die Beweise. Themen: 0:00 Westliche Mitschuld an Israels Kriegsverbrechen in Gaza 1:07 Erklärung von UN-Menschenrechtsexperten 1:26 Waffenkonzerne, die Israel unterstützen 2:41 USA, Deutschland, Italien rüsten Israel auf 3:09 Israel verstößt gegen die Haager Beschlüsse 4:01 Finanzunternehmen, die von Israel profitieren 5:10 BlackRock-Investitionen in Israel 6:53 Wall-Street-Banken zeichnen israelische Anleihen 8:52 US-Staaten investieren in israelische Anleihen 10:55 Biden rüstet Israel weiter auf (trotz irreführender Medienberichte) 14:11 Schlusswort. Übersetz. d. Videobeschreibung CG]
    Quelle: Geopolitical Economy Report (Ben Norton), 30.06.2024

    UN says Israel is committing crimes against humanity & ‘extermination’ in Gaza
    The United Nations Human Rights Council published a report that concluded that Israel has committed war crimes and “the crimes against humanity of extermination” in Gaza. Ben Norton analyzes the statements of UN legal experts.
    Topics: 0:00 Intro 0:42 (Clip) UN expert: Israel is committing crimes against humanity 1:11 Quotes from UN report 2:25 Israeli army is “criminal”, says UN expert 3:01 (Clip) UN expert: Israeli army is “criminal” 3:39 Israel is ethnically cleansing Palestinians with West’s complicity 5:10 UN expert: Israel is committing g — cide in Gaza 6:40 Israel ignores Hague rulings 8:09 (Clip) UN expert details Israeli crimes in Gaza 10:17 The problem with bothsidesism and false equivalence 12:15 Outro
    Quelle: Geopolitical Economy Report (Ben Norton), 21.06.2024

  2. Der Programmauftrag in Krisen- und Kriegszeiten
    Am 25.06.2024 fand im Rahmen der Wiederholung der Personalratswahlen im Bayerischen Rundfunk eine Teams-Veranstaltung der Personalratsliste Die NEUEN statt.
    Hier hören Sie die gesamte Veranstaltung als Podcast.
    [Ab Minute 1:25] Ole Skambraks stellte die Online-Petition zur Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Zur Online-Petition zur Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks “Meinungsvielfalt.jetzt” [LINK]
    [Ab Minute 18:35] Frau Prof. Gabriele Krone-Schmalz sprach über die Wichtigkeit neutraler, umfassender Berichterstattung und das verzerrte Russlandbild in den deutschen und leider auch den öffentlich-rechtlichen Medien.
    [Ab Minute 53] General a.D. Harald Kujat referierte über den Ukraine-Krieg und den aktuellen Kriegsstand.
    Quelle: Ralf Eger, 29.06.2024

    Lesen Sie zur Initiative „meinungsvielfalt.jetzt“ auch auf den NachDenkSeiten »„Aufstand” bei ARD und ZDF: Mitarbeiter veröffentlichen kritisches Manifest«, »„Manifest“: Kein Interesse an den Kritikern von DLF, ARD und ZDF« und »Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Eine Berichterstattung, die dem „Vorlesen von Regierungspamphleten“ gleicht«

  3. Hartnäckige Lügen und Mythen der Medien über Julian Assange: ENTLARVT
    In diesem Video, das exklusiv in deutscher Sprache auf unserem Kanal veröffentlicht wird, kritisiert der mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichnete Journalist Glenn Greenwald die Berichterstattung der Mainstream-Medien über die Freilassung von Julian Assange. Greenwald argumentiert, dass die Medien zahlreiche Lügen und Verfälschungen verbreitet haben, um Assanges lange Inhaftierung zu rechtfertigen, und dabei Kritik an der Biden–Regierung vermieden haben. Er weist auf konkrete Unwahrheiten hin, wie die Behauptungen des ehemaligen FBI-Beamten Andrew McCabe auf CNN, und betont den gefährlichen Präzedenzfall, der durch die Verweigerung von Assanges journalistischen Rechten geschaffen wurde.
    Dieses Video wurde von System Update produziert und am 26. Juni 2024 auf YouTube veröffentlicht. Wir haben es ins Deutsche übersetzt und veröffentlichen es heute erneut, um die Meinungsbildung zu diesem Thema in Deutschland und darüber hinaus zu fördern.
    ÜBER GLENN GREENWALD: Glenn Greenwald ist ehemaliger Verfassungsrechtler, Pulitzer-Preisträger und Autor mehrerer Bestseller, darunter With Liberty and Justice for Some (2011) und No Place to Hide: Edward Snowden, the NSA, and the U.S. Surveillance State – deutscher Titel: Die globale Überwachung: Der Fall Snowden, die amerikanischen Geheimdienste und die Folgen (2014).
    Besuchen Sie unsere Website www.acTVism.org, um das Transkript zu lesen.
    Über unser Importprogramm: In diesem Programm veröffentlichen wir Inhalte von externen Autoren und Journalisten. Dazu gehören sowohl internationale als auch lokale Inhalte, die nach unserer redaktionellen Meinung in der Medienlandschaft nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Inhalte spiegeln nicht unbedingt die eigene redaktionelle Haltung von acTVism Munich wider.
    Quelle: acTVism Munich, 02.07.2024

    Anmerkung CG: Glenn Greenwald räumt auf mit den Falschbehauptungen zu Assange, die in westlichen Mainstreammedien immer noch wiederholt werden.

    The FBI Wanted Assange to Die in Prison. Here’s the Real Reason They Let Him Out.
    [Das FBI wollte, dass Assange im Gefängnis stirbt. Hier ist der wahre Grund, warum sie ihn freigelassen haben. Julian Assange ist nach über einem Jahrzehnt der Verfolgung durch die US-Regierung wegen der Aufdeckung ihrer Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan endlich frei. Nach einem Vergleich mit dem US-Justizministerium wurde der WikiLeaks-Gründer am Montag aus dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh entlassen, wo er mehr als fünf Jahre lang inhaftiert war und gegen seine drohende Auslieferung an die USA kämpfte. Kevin Gosztola, der Herausgeber des Newsletters TheDissenter.org und Autor von Guilty of Journalism: The Political Case Against Julian Assange, erörtert die weltweite Bewegung zur Freilassung von Assange und erklärt, warum seine Freilassung eine “große Schlappe” für die CIA, das FBI und das Justizministerium ist. Übersetz. d. Videobeschreibung CG]
    Quelle: BreakThrough News, 28.06.2024

  4. Pressestatement des stellvertretenden BSW-Gruppenvorsitzenden Klaus Ernst- 02.07.2024
    Klaus Ernst, stellv. Vorsitzende des BSW im Bundestag, spricht in seinem aktuellen Pressestatement über mehrere aktuelle Themen:
    Er betont den bevorstehenden NATO-Gipfel in Washington D.C., der im Juli 2024 den 75. Geburtstag der NATO feiern wird. Ernst kritisiert die NATO für ihre Rolle in völkerrechtswidrigen Kriegen und fordert eine neue Sicherheitsarchitektur in Europa.
    Die deutschen Verteidigungsausgaben für 2024 erreichen 90,6 Milliarden Euro, überschreiten damit das Zwei-Prozent-Ziel der NATO und blockieren dringend benötigte öffentliche Investitionen.
    Ernst hebt auch die dringende Notwendigkeit hervor, in die marode Infrastruktur der Deutschen Bahn zu investieren, besonders im Lichte der negativen Berichterstattung während der Fußball-EM.
    Ernst drängt auf beschleunigte Abschiebungen krimineller Asylbewerber, insbesondere angesichts tragischer Ereignisse wie dem Mordfall in Bad Oeynhausen.
    Abschließend kritisiert Ernst die aktuelle Wirtschaftspolitik, insbesondere im Hinblick auf die geplanten Arbeitsplatzabbau bei VW in Zwickau aufgrund schwacher Nachfrage nach E-Autos. Wir benötigen eine überarbeitete Energie- und Verkehrspolitik, die den Bedürfnissen der deutschen Bevölkerung und der nachhaltigen Entwicklung gerecht wird.
    Quelle: BSW im Bundestag, Live übertragen am 02.07.2024

    Finanzierung der Sozialversicherung – Alexander Ulrich, BSW
    Unser Abgeordneter Alexander Ulrich betont die Bedeutung eines funktionierenden Sozialstaats und kritisiert die Pläne der Union, Sozialleistungen weiter abzubauen. Ein solcher Abbau könnte die Demokratie gefährden. Statt über die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge zu diskutieren, sollte die Debatte darauf fokussieren, was die Gemeinschaft solidarisch für die Menschen tun kann. Die Pläne der Union würden zu Leistungskürzungen, längeren Arbeitszeiten, einem niedrigeren Rentenniveau, Krankenhausschließungen und einer reduzierten Krankenversorgung führen.
    Quelle: BSW im Bundestag, 27.06.2024

  5. Keine militärische Lösung im Ukraine-Krieg | Erich Vad
    Markus J. Karsten spricht mit Brigadegeneral a.D. Erich Vad über die aktuelle Situation in der Ukraine – Sind die USA noch unser Freund und Helfer? Apropos: Unter welcher Flagge kämpft eigentlich Europa? Dr. Erich Vad, Brigadegeneral a.D. und militärpolitischer Berater der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, liefert Antworten: Europa braucht nachhaltige Sicherheit. Und die kommt nicht von allein, sondern nur, wenn wir etwas dafür tun, und sie kommt hoffentlich auch aus Deutschland. Denn wenn wir das Leben, wie wir es kennen, und unsere Freiheit bewahren wollen, dann müssen wir unsere eigenen – deutschen wie europäischen – Interessen kennen und danach handeln. Das macht uns zu einem Staat und Kontinent, der die Stärke und den Einfluss besitzt, Lösungen zu finden und durchzusetzen. Erich Vad zeigt Wege auf, durch glaubwürdige militärische Abschreckung, Verteidigungsfähigkeit und Diplomatie Kriege zu verhindern und den Frieden zu bewahren. Ein Buch für alle, die wissen wollen, was es braucht, um Europa zu stärken und den Frieden zu wahren.
    Dr. Erich Vad ist Unternehmensberater, Sicherheits- und Militärexperte, Publizist und Buchautor. Der Brigadegeneral a. D. war von 2006 bis 2013 Gruppenleiter im Bundeskanzleramt, Sekretär des Bundessicherheitsrats und militärpolitischer Berater der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel.
    Das Buch von Erich Vad erhalten Sie bei Ihrem Buchhändler vor Ort oder beispielsweise via Buchkomplizen [LINK].
    Quelle: Westend Verlag, 09.06.2024

  6. #36 RKI Files, ein Skandal der einer ist! – Impfen mit Sinn und Verstand
    Mit der weitgehenden Offenlegung der Protokolle des RKI-Krisenstabs ist klar: Nicht die Politik ist der Wissenschaft gefolgt, sondern die Politik machte Druck, damit das RKI Argumente zur Durchsetzung der Corona-Maßnahmen lieferte. So konnte es gelingen, evidenzfreie Maßnahmen in der Öffentlichkeit als wissenschaftsbasiert zu verkaufen. Die Bevölkerung trieb man in eine „Impfung“, von deren Wirkung man nichts wusste – außer, dass es Nebenwirkungen geben würde.
    Konkrete Beispiele, unser Fazit, sowie den aktuellen Stand zum WHO Pandemievertrag findet Ihr in dieser Episode unseres Podcasts, natürlich wie immer Evidence based.
    Wenn Ihr zu diesem Thema weiterführende Informationen sucht, werdet Ihr auf unserer Webseite fündig [LINK]. Hier die E-Mail-Adresse für Fragen, auf die wir noch keine Antwort gegeben haben: podcast@individuelle-impfentscheidung.de
    Anmerkung der Redaktion: Im Podcast spricht Dr. Alexander Konietzky von einem Virus mit dem Namen “H1N1”, gemeint war “H5N1”.
    Quelle: Individuelle Impfentscheidung, 01.07.2024

  7. »Heute ist die taz einem merkwürdigem Woke-Kult verfallen« | Mathias Bröckers zum Jubiläum
    taz-Gründer und Journalistenlegende, Hanfpapst und Verschwörungstheoretiker: Kaum jemand ist so vielseitig, wie Journalist Mathias Bröckers. Dieser Tage wird er 70 Jahre alt.
    Roberto De Lapuente sprach mit ihm über sein Leben und seine Karriere. Und über sein neues Buch – Hat die Natur ein Gedächtnis? Können Tomaten träumen? Ist die Erde intelligent? Und wie konspirativ ging es beim Beginn des Lebens auf der Erde zu? Das sind nur einige der Fragen, denen die Berichte aus dem Überall nachgehen. Mit diesem Best of Bröckers von Gaia über Eleusis bis Goethe, über das Wunder des Bewusstseins und den Weltraum der Seele, Rupert Sheldrakes morphische Felder und Terrence McKennas sprechende Pilze, über Schach, Paranoia, Bobby Fischer, Bob Dylan, LSD und, und, und, schickt der Autor unseren Geist auf eine faszinierende Reise. Bitte einsteigen und abfahren.
    Mathias Bröckers ist Autor und freier Journalist. Seine Werke “Verschwörungen, Verschwörungstheorien und die Geheimnisse des 11.9.” (2002) sowie das mit Paul Schreyer verfasste “Wir sind die Guten – Ansichten eines Putinverstehers” (2014) wurden internationale Bestseller. Zuletzt erschien “Mythos 9/11 – Die Bilanz eines Jahrhundertverbrechens” (2021) im Westend Verlag. Er lebt in Berlin und Zürich und bloggt auf broeckers.com [LINK].
    Das Buch von Mathias Bröckers erhalten Sie bei Ihrem Buchhändler vor Ort oder beispielsweise via Buchkomplizen [LINK].
    Quelle: Overton Magazin, 09.06.2024

  8. Dr. Daniele Ganser: ICC-Haftbefehl gehen Benjamin Netanjahu?
    Am Pfingstmontag, dem 20. Mai 2024 kam es zu einem politischen Erdbeben: Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag, hat einen Haftbefehl für den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu beantragt.
    Zudem will der ICC-Chefankläger den israelischen Verteidigungsminister Joaw Gallant verhaften lassen sowie die drei Hamas Anführer Jahia Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Haniyeh. Diese fünf Männer seien für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen und in Israel verantwortlich, so der Chefankläger. Nun müssen drei ICC-Richterinnen die von Chefankläger Khan gesammelten Beweise prüfen und entscheiden, ob die Haftbefehle erlassen werden.
    Was ist eigentlich der ICC? Und warum ist dies ein politisches Erdbeben? Der ICC verfolgt nicht Staaten, sondern Einzelpersonen. Seine Zuständigkeit umfasst die vier Verbrechen Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, soweit sie nach der ICC Gründung 1998 begangen wurden.
    Mit der Forderung nach einem Haftbefehl für Netanjahu verfolgt der ICC-Chefankläger erstmals einen Präsidenten eines Landes, das eng mit den USA verbunden ist. Entsprechend lautstark waren die Proteste von US-Präsident Biden. Zuvor hat der ICC vor allem Präsidenten angeklagt, welche von den USA als Feinde angesehen wurden, darunter Russlands Präsident Vladimir Putin (2023), Libyens Präsidenten Gaddafi (2011) und den Präsidenten des Sudan Omar Baschir (2008).
    Dr. Daniele Ganser ist Schweizer Historiker und Friedensforscher. Er ist Leiter des Swiss Institute for Peace an Energy Research (SIPER).
    Quelle: Daniele Ganser, 22.06.2024

  9. Wo besitzt die USA überall Militärbasen in Europa?
    Quelle: Marc Friedrich

  10. Musik trifft Politik
    • Snicklink – Komm wir ziehen in den Krieg (Anti-Kriegs-Lied)

    • Weber-Herzog-Musiktheater Gegenstimmen – Vom Baum zum Wald
      Wie viele Milliarden Euro wollen wir noch in die Rüstung stecken? Im Gesundheitswesen, bei der Bildung, in allen sozialen Bereichen wird gespart. Krieg ist nur die letzte Konsequenz eines Wirtschaftssystems, in dem Konkurrenz und Profitstreben Eigenschaften wie Aggressivität, Hass, Niedertracht, Geiz und Neid fördern und fordern. Ein solidarisches Handeln hat daneben keinen Platz. Dabei sehnen sich die Menschen immer stärker nach einer friedlichen Welt, in der der Mensch dem Menschen kein Wolf mehr ist. Von dieser Sehnsucht handelt diese poetische Gegenstimme: Vom Baum zum Wald.
      Quelle: GEGENSTIMMEN – HERZOG-WEBER-MUSIKTHEATER, 26.06.2024

    Anmerkung: In dieser Rubrik wollen wir Ihnen Songs mit politischen und gesellschaftskritischen Texten vorstellen, die vielleicht noch nicht jeder Leser kennt oder die nicht in Vergessenheit geraten sollten. Wenn auch Sie Musiktipps für uns haben, mailen Sie uns Ihre Empfehlungen bitte an unsere Mailadresse für die Videohinweise videohinweise(at)nachdenkseiten.de mit dem Betreff: Musik.

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Französischer Rabbiner rät Juden, das Land zu verlassen

Fragt man alte Franzosen, was sie in der Zeit von 1940 bis 1945 gemacht haben, so bekommt man zielsicher genau eine Antwort: „Ich war in der Résistance.“ Klar. Ist natürlich gelogen, denn irgendwer muss in Paris ja das Vélodrome betrieben haben. Im Juli 1942 waren dort 13.000 Juden in der Radsportarena konzentriert und festgehalten worden. […]

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Meeting with President of Kazakhstan Kassym-Jomart Tokayev

PRESIDENT OF RUSSIA - 3. Juli 2024 - 16:30

Vladimir Putin met with President of Kazakhstan Kassym-Jomart Tokayev, who will chair the 24th meeting of the SCO Heads of State Council in Astana on July 4.

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Soldat*innen und Polizist*innen in rechten Netzwerken

Aktuell stehen mehrere Personen in Stuttgart, Frankfurt und München vor Gericht, die der sogenannten „Patriotischen Union“ zugeordnet werden, einer Gruppe von Reichsbürger*innen um den mutmaßlichen Rädelsführer Heinrich XIII. Prinz Reuß, die allem Anschein nach den Umsturz und die Ermordung politischer (…)

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Fauliger Baum

In Italien verschwimmen die Trennlinien zwischen Militär- und Polizeistrukturen an unterschiedlichen Punkten – dies fällt bereits an öffentlichen Plätzen in den italienischen Städten auf, die gemeinsam von Polizei und Militär überwacht und kontrolliert werden. Dabei ist es schwierig zwischen Polizei (…)

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BER Abschiebezentrum: Der Flughafen aller Probleme

FragDenStaat - 3. Juli 2024 - 16:00

Um Menschen effektiver aus Deutschland abzuschieben, vergibt Brandenburg mit Unterstützung des Bundes einen lukrativen Millionenauftrag an einen vorbestraften Investor – ohne öffentliche Ausschreibung und unter falschen Voraussetzungen. Der ehemalige Finanzminister nennt es politisch einmalig und finanzpolitisch verheerend. 

„Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“, verkündete Bundeskanzler Olaf Scholz im Oktober 2023. Tatsächlich arbeiten Behörden bereits seit Jahren daran, diese Ankündigung in die Tat umsetzen zu können. Am Flughafen BER in der Gemeinde Schönefeld planen der Bund und das Land Brandenburg ein sogenanntes „Ein- und Ausreisezentrum“. 

Hinter dem sperrigen Behördenbegriff verbirgt sich ein „Abschiebezentrum“. So bezeichnen es Menschenrechtsorganisationen wie ProAsyl. Dort sollen Asylanträge im Schnellverfahren durchgeführt, aber auch Geflüchtete festgehalten und eingesperrt werden. Es ist ein Ort, der die zunehmend radikalere Abschiebepolitik Deutschlands widerspiegelt. 

Wir haben bereits im Sommer 2022 über das geplante Abschiebezentrum am BER berichtet. Seitdem haben wir über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) weitere tausend Seiten an E-Mails, Protokollen und Gutachten aus dem Bundesinnenministerium (BMI) zu dem Komplex erhalten und ausgewertet. Wir veröffentlichen diese jetzt vollständig. Ebenso haben wir erneut Einsicht ins Grundbuch genommen. Unsere monatelange Recherche, die wir mit dem Tagesspiegel geteilt haben, zeigt: 

Das Großprojekt war von Anfang an fragwürdig – nicht nur wegen des Zwecks, sondern auch wegen der Planung und Auftragsvergabe: 

  • Das brandenburgische Innenministerium hat das Abschiebezentrum am damaligen Linken Finanzminister vorbei geplant. Er bezeichnet das Projekt als „finanzpolitisch verheerend“. 
  • Kurz nachdem erste Planungen für das Abschiebezentrum begonnen hatten, kaufte ein Unternehmer Grundstücke, auf denen das Projekt später entstehen sollte – und sicherte sich so den lukrativen Großauftrag.
  • Der Unternehmer, der das Abschiebezentrum bauen soll, ist nicht nur wegen Schmiergeldzahlungen vorbestraft, er hat den Auftrag auch ohne öffentliches Vergabeverfahren erteilt bekommen. 
  • Ein Rechtsgutachten, das es ermöglicht hatte, ein solches Vergabeverfahren zu umgehen, entspricht nicht dem tatsächlichen Planungsstand des Projekts, wird aber dennoch vom brandenburgischen Innenministerium als rechtliches Argument verwendet. 
  • Das Bundesinnenministerium unterstützt das Projekt weiterhin, obwohl es von den vergaberechtlichen Ungereimtheiten weiß. 
Abschiebehaftplätze für den „Masterplan Migration“

Um diese Geschichte zu verstehen, müssen wir in das Jahr 2017 zurückschauen – denn damals begann die Planung für das Abschiebezentrum am BER. Am 9. Februar 2017 findet eine Ministerpräsident:innenkonferenz (MPK) statt. Dort werden die Weichen für den „Masterplan Migration“ des späteren Innenministers Horst Seehofer gestellt.

Bund und Länder einigen sich bei der MPK nämlich auf eine radikalere Abschiebepolitik. Um diese umzusetzen, brauche es mehr Abschiebehaftplätze in den Ländern, im besten Fall an zentralen Flughäfen – so steht es in einem Protokoll des Treffens und einer späteren Zusammenfassung des Vorhabens

Wie so etwas konkret aussehen soll, das wird erst am 25. Oktober 2021 vertraglich festgehalten. In den letzten Tagen von Seehofers Amtszeit unterschreiben das Bundesinnenministerium (BMI) und der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen (CDU) eine Grundsatzverständigung: In unmittelbarer Nähe zum Flughafen BER soll das Abschiebezentrum entstehen. Brandenburg kümmert sich um den Bau und der Bund mietet in dem Komplex dann Flächen für Behörden wie die Bundespolizei (BPOL) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). 

Der Bau selbst wird an einen Investor ausgelagert, der das Projekt finanzieren und umsetzen soll. Er wäre dann Eigentümer und würde die Gebäude an das Land vermieten. 315 Millionen Euro wurden für Mieten und Pachten im brandenburgischen Haushalt festgeschrieben. Ein öffentliches Vergabeverfahren gibt es trotz der riesigen Summe nicht. Denn die einzigen Flächen, die für das Abschiebezentrum in Frage kommen, besitze der Investor – so argumentiert der brandenburgische Innenminister Stübgen. Dieser Argumentation folgt auch das BMI. Doch unsere Recherchen zeigen mehr als eine Ungereimtheit bei der Auftragsvergabe. 

Ein veraltetes Rechtsgutachten

Der Grundstein dafür, dass es kein öffentliches Vergabeverfahren gab, wird bereits acht Tage nach der Ministerpräsident:innenkonferenz im Februar 2017 gelegt. An diesem Tag beginnt der Investor Verkaufsgespräche für zwei Grundstücke in der Kirchstraße nahe dem Flughafen BER in Schönefeld. Aber nicht nur der Investor shoppt an diesem Tag auf dem Immobilienmarkt, auch die Gemeinde Schönefeld. Sie beginnt, zwei benachbarte Flächen zu erwerben. Alle vier Grundstücke gehören damals noch derselben Firma und sollen gleichzeitig verkauft werden. Dies zeigen die Grundbuchunterlagen, die wir einsehen konnten. 

Im August 2018 beauftragt das Land Brandenburg ein juristisches Gutachten für den Bau des Abschiebezentrums. Es geht um die Frage, ob der Bau öffentlich ausgeschrieben werden muss oder nicht. Eigentlich ist eine Ausschreibung gesetzlich vorgeschrieben. Das soll Transparenz schaffen, Wettbewerbsfähigkeit garantieren und Korruption verhindern. Wenn die Bausumme wie beim Abschiebezentrum 5,5 Millionen Euro überschreitet, dann muss ein öffentlicher Auftrag sogar EU-weit ausgeschrieben werden. 

Nur in Ausnahmefällen gilt dies nicht, etwa wenn nur ein Unternehmen die gewünschte Leistung erbringen kann. Dann kann eine Behörde den Auftrag direkt vergeben. Das sei beim Abschiebezentrum am BER der Fall, argumentieren die Behörden. Und so steht es auch in dem Rechtsgutachten, das wir erstmals veröffentlichen. Der Investor sei im Besitz eines Teils der Flächen, die als einzige in Frage kommen würden. Er weigere sich, die Grundstücke zu verkaufen. Dies sei mit Blick auf die Auftragsvergabe ein „Alleinstellungsmerkmal“, wie der juristische Begriff dafür lautet. Doch das Gutachten ist veraltet und spiegelt nicht die tatsächliche Planung für das Abschiebezentrum wider. 

Wachsen, wachsen, wachsen

Als das Gutachten im Spätsommer 2018 erstellt wurde, war das Abschiebezentrum noch deutlich kleiner geplant. Es sollten lediglich zwei Gebäude gebaut werden, die durch eine Straße getrennt sind. Das zeigt auch eine interne Präsentation, die wir bereits veröffentlicht haben. Die Grundstücke, auf denen das Gebäude links der Allee steht, sind jene, die dem Investor das Alleinstellungsmerkmal sichern. Die anderen drei Flächen sind im Besitz der Gemeinde Schönefeld – zwei davon erst seit 2017, wie die Grundbuchakten zeigen.

2019 war das Abschiebezentrum deutlich kleiner geplant. Links der Allee ist die Fläche, die dem Investor das Alleinstellungsmerkmal sicherte. Auf diesen Flurstücken war das Abschiebezentrum 2019 geplant. Die beiden südlichen Flächen gehören dem Investor. Die drei nördlichen der Gemeinde Schönefeld. –

Kartendaten: © MapTiler © OpenStreetMap contributors Flurstücke: © GeoBasis-DE/LGB, dI-de-by/2.0

Das geplante Abschiebezentrum ist jedoch über die Jahre massiv gewachsen. Im Jahr 2022 sehen die Pläne vor, dass der Komplex in mehrere Gebäude unterteilt werden soll: ein Transitgebäude, ein Versorgungsgebäude, ein Funktionsgebäude, ein Gewahrsamsgebäude und ein Rückführungsgebäude. Die Grundstücksfläche, auf der all diese Gebäude entstehen sollen, hat sich seit 2018 fast verdreifacht und umfasst dementsprechend einen völlig anderen Bereich als ursprünglich geplant. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich keine Fläche in dem rot markierten Bereich im Besitz des Investors. Trotzdem bleibt das Projekt bei ihm.

2022 ist das Projekt deutlich gewachsen. Es hat sich an Gebäuden und an Flächen beinahe verdreifacht. Auf den orangenen und roten Flurstücken war das Abschiebezentrum bis Februar 2023 geplant. Auf den roten Flächen war das Rückführungsgebäude, dass der Bund direkt beim Investor anmieten sollte, geplant. Kartendaten: © MapTiler © OpenStreetMap contributors Flurstücke: © GeoBasis-DE/LGB, dI-de-by/2.0 –

Kartendaten: © MapTiler © OpenStreetMap contributors Flurstücke: © GeoBasis-DE/LGB, dI-de-by/2.0

„Mit der Erweiterung der Flächen hätte auch die Feststellung eines „Alleinstellungsmerkmals“ überprüft werden müssen, da nun noch weitere Grundeigentümer:innen grundsätzlich in Betracht gekommen wären”, sagt Julian Brummer von der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International dazu. Unsere Rechercheergebnisse haben wir vorab mit ihm geteilt. „Direktvergaben mit einem solchen Auftragsvolumen sind aus gutem Grund nur in wenigen Ausnahmen erlaubt, da ohne Wettbewerb und fehlende Transparenz das Korruptionsrisiko deutlich steigt.”

„Ein vergaberechtliches und haushaltsmäßiges Risiko“

Dass das geplante Abschiebezentrum immer größer wird, scheint auch für Brandenburgs Regierung ein Problem zu sein – vor allem für die Haushaltsverhandlungen. Im April und Mai 2022 sucht das brandenburgische Innenministerium deshalb mehrmals das Gespräch mit dem Bund. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich das Land gerade in Verhandlung mit dem Investor. Das brandenburgische Innenministerium bittet den Bund darum, das sogenannte „Rückführungsgebäude“ nicht wie geplant beim Land, sondern direkt beim Investor zu mieten. Das Ziel dahinter: Der Posten des Abschiebezentrums würde im „Haushalt ‚optisch‘ verkleinert“ und dadurch würde das Vorhaben in den Haushaltsverhandlungen „erhöhte Akzeptanz erfahren“ – sprich, das Ausgeben von mehrstelligen Millionen an Steuergeldern würde leichter abgesegnet werden. So zeigen es E-Mails, die wir jetzt veröffentlichen.

Interne E-Mail der Staatssekretärin In der E-Mail vom 18.05.2022 wird über ein Gespräch mit Brandenburg zur Anmietung des Bundes direkt beim Investor informiert.

Daraufhin beginnen die involvierten Bundesorgane – das Bundesinnenministerium, die Bundespolizei und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – eine Diskussion darüber, Gebäude direkt bei dem Investor anzumieten. Die BImA erklärt direkt, dass es ein „erhebliches vergaberechtliches und in der Folge auch haushaltsmäßiges Risiko“ sei, wenn der Bund direkt einen Mietvertrag mit dem privaten Investor schließen würde. Doch das BMI hält an dem Plan fest.  Vor dem „Hintergrund der Rückführungsoffensive“ stelle das Abschiebezentrum ein wichtiges Projekt dar. Daraufhin prüft die BImA weiter, ob das geplante Vorgehen nicht doch irgendwie möglich sei. 

Einschätzung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Vermerk vom 20.05.2022 zur Frage, ob der Bund direkt beim Investor mietet Steuergeld statt Schmiergeld

Während die Behörden intern über den Umgang mit dem Investor diskutieren, wird dieser auch öffentlich zum Thema. Nachdem lange unbekannt blieb, wer hinter dem Projekt stehen soll, wird der Name des Investors durch einen Brief des brandenburgischen Innenministers Stübgen an den Bürgermeister der Gemeinde Schönefeld im Frühjahr 2022 erstmals öffentlich. Es handelt sich dabei um den Unternehmer Jürgen B. Harder, der wegen Schmiergeldzahlungen bei einem Grundstückskauf seit 2015 vorbestraft ist. 

Innenminister Stübgen und sein Staatssekretär werden dazu am 4. Mai 2022 im Innenausschuss befragt. Stübgen betont dort und auch in späteren Interviews, dass Harder aufgrund hohen Zeitdrucks, dringenden Bedarfs und mangels alternativer Flächen für das Projekt ausgewählt wurde. Nur Harder sei im Besitz der Flächen, die für den Bau in Frage kämen. Alle Alternativen seien geprüft worden, sogar eine Enteignung habe man in Betracht gezogen – laut Stübgen jedoch vergeblich. 

Warum das brandenburgische Innenministerium Harder trotz seiner Vorstrafe als seriösen Partner für Immobiliengeschäfte betrachtet, begründete Stübgen damit, dass der Investor „bereits unter dem ehemaligen Bürgermeister Udo Haase in der Gemeinde Schönefeld wohlbekannt und aktiv„ gewesen sei.

Das Rechtsgutachten zu dem Bauprojekt ist an diesem Tag auch Thema im Innenausschuss. Bis dahin ist durch eine parlamentarische Anfrage lediglich bekannt, dass es ein solches Gutachten gibt, jedoch nicht was darin steht.  Stübgen erklärt auf Nachfrage, er wisse nicht, worum es in dem Gutachten geht. Sein Ministerium verschickt jedoch fast zeitgleich zu dieser Befragung im Innenausschuss genau dieses Gutachten an den Bund, um zu erklären, warum es kein öffentliches Vergabeverfahren für das Abschiebezentrum gegeben habe. Das zeigen die internen E-Mails, die wir veröffentlichen. 

Ein lukrativer Knebelvertrag

Während öffentlich die Vergangenheit des Investors debattiert wird und die BImA prüft, ob bei der Vergabe alles korrekt abgelaufen ist, diskutieren Brandenburg und der Bund mit dem Investor bereits über die Mietdauer. Die BImA sieht einen Mietvertrag über 10 Jahre mit Aussicht auf Verlängerung als wirtschaftlich akzeptable Lösung. Doch Investor Harder hat andere Pläne.

Brief der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) In diesem Brief vom 28.09.2022 schreibt die BImA, dass der Investor zu weniger als 25 Jahren Mietdauer nicht bereit sei.
Hervorhebung von uns

Mindestens 25 Jahre Vertragslaufzeit fordert er, zu weniger sei er nicht „bereit“. So zeigt es ein Brief der BImA an das Bundesinnenministerium. Die BImA sieht das kritisch, die Bundespolizei findet dazu noch deutlichere Worte: Sie bezeichnet das Angebot als „Knebelungsvertrag“. Doch zu einem Vertrag zwischen Bundesbehörden und Investor Harder wird es nicht kommen.

Brief der Bundespolizei Die Bundespolizei sieht eine Mietdauer von 25 Jahren als "Knebelungsvertrag". Vergabeverfahren unumgänglich

Grund für den Abbruch der Verhandlungen zwischen Bund und Harder ist das Rechtsgutachten zu dem Projekt, das seit Sommer 2022 auch der BImA vorliegt – und sich auf einen veralteten Planungsstand bezieht. Am 7. September 2022 schreibt die BImA, dass „die tatsächlichen Gegebenheiten“ des Projekts in Widerspruch mit dem Rechtsgutachten stünden. Eigene Recherchen der Behörde hätten ergeben, dass „lediglich ein ‘Bruchteil’ der benötigten Grundstücke bereits im Eigentum des Investors stehen“. Knapp einen Monat später schreibt die BImA dem entgegen, dass der Investor das „Alleinstellungsmerkmal“ nachgewiesen habe. Anfang Februar 2023 kommt allerdings der finale Stopp seitens der BImA.

Brief der BImA Die BImA bittet Brandenburg um eine Erklärung, warum das Gutachten im Widerspruch zu den tatsächlichen Gegebenheiten steht.
Hervorhebung von uns

„Das sog[enannte] Rückführungsgebäude kann nicht vergabefrei beim Investor angemietet werden“, erklärt die Behörde. Ein Alleinstellungsmerkmal des Investors sei hier nicht gegeben. Damit sei ein öffentlich ausgeschriebenes Vergabeverfahren „unumgänglich“. 

Dies bedeutet allerdings nicht das Ende für das Abschiebezentrum am BER. Die Lösung für Bund, Land und Investor: Das Rückführungsgebäude, für das der Bund verantwortlich sein wird, soll an einer anderen Stelle entstehen. Die sonstigen Gebäude des Abschiebezentrums sollen so wie geplant gebaut und angemietet werden.

Wie ein aktueller Blick ins Grundbuch zeigt, befinden sich die dafür eingeplanten Flächen bis heute noch nicht im Besitz von Investor Harder. Er hält seit Oktober 2018 – also seit dem Zeitpunkt, zu dem das Rechtsgutachten erstellt wurde – eine Kaufoption an den zusätzlichen Flächen. Warum es noch zu keinem Kauf kam, wollte der Investor nicht beantworten. 

Nur die grünen Flächen besitzt der Investor laut Grundbuchakten. Für die orangenen hält er lediglich seit Oktober 2018 eine Kaufoption. –

Kartendaten: © MapTiler © OpenStreetMap contributors Flurstücke: © GeoBasis-DE/LGB, dI-de-by/2.0

Dass das Rechtsgutachten, das für die Auftragsvergabe entscheidend war, von von der BImA als veraltet und nicht mit der Realität vereinbar erkannt wurde, führte bisher nicht dazu, dass auch Brandenburg prüft, ob die dort angesiedelten Projektteile rechtswidrig vergeben wurden und eigentlich ausgeschrieben werden müssten. Auf Nachfrage, ob der Investor das Alleinstellungsmerkmal weiterhin aus Sicht des brandenburgischen Innenministerium aufweist, verweist Brandenburg nur auf das Rechtsgutachten aus dem Jahr 2018. 

Auch das Bundesinnenministerium scheint sich davon nicht beirren zu lassen. Bundespolizei und BAMF planen – trotz des Aus für das Rückführungsgebäudes – Flächen in dem übrigen Abschiebezentrum anzumieten.

„Finanzpolitisch verheerend“

Im August 2023 unterschreiben der brandenburgische Innenminister Stübgen und der Investor Harder den Mietvertrag über das Abschiebezentrum am BER. Viele Details sind dazu bisher nicht bekannt. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz von uns hat sich das brandenburgische Innenministerium geweigert, den Vertrag herauszugeben. Was klar ist: Harder würde Ausgleichszahlungen bekommen, sollte das Projekt scheitern. Ursprünglich sollte das Abschiebezentrum bereits 2025 in Betrieb gehen, doch bisher finden sich auf den Flächen nur Schrott, Wiese und Kieselsteine. Sollte das Großprojekt tatsächlich Realität werden, hat sich Brandenburg – entgegen den Einschätzungen des Bundes – zu einer Mietdauer von 25 Jahren verpflichtet. Das wurde auf Nachfrage auch noch einmal vom brandenburgischen Innenministerium bestätigt. 

Der ehemalige Finanzminister Brandenburgs Christian Görke findet klare Worte für dieses Vorgehen. „Das Projekt mit einem dreistelligen Millionenbetrag ohne Ausschreibung zu Lasten des Brandenburger Steuerzahlers, war und ist nicht nur politisch einzigartig, sondern finanzpolitisch verheerend“, sagt er im Juni 2024. Das brandenburgische Innenministerium hatte 2018 versucht, das Großprojekt an Görke vorbei zu planen, indem das Abschiebezentrum an einen externen Investor ausgelagert wird. So sollte das Projekt erst im Landeshaushalt auftauchen, wenn das Gebäude bereits steht und die Miete fällig wird. Darüber hatten wir bereits 2022 berichtet.

„Man wusste im Innenministerium sicherlich, warum man dieses Projekt am Finanzministerium vorbei aufs Gleis geschoben hat“, sagt Görke, der mittlerweile im Bundestag sitzt. Jedem im Innenministerium sei klar gewesen, dass er dieses Projekt sofort mit allen Konsequenzen gestoppt hätte.

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EM-Tickets: Wie die Host Citys mit einem fragwürdigen Vorkaufsrecht umgingen

FragDenStaat - 3. Juli 2024 - 15:23

Millionen Menschen wollten Tickets für die Fußballeuropameisterschaft kaufen und gingen leer aus. Mit dem richtigen Arbeitgeber ging es für tausende deutlich leichter – denn die UEFA machte den Ausrichterstädten ein juristisch heikles Angebot.

Foto-Credit: eigene Bearbeitung – Bildersindtoll, CC0 (via Wikimedia Commons)

Der Andrang für Tickets zur EM 2024 in Deutschland war ein halbes Jahr vor dem Turnierstart enorm. „30 Millionen Ticketbewerbungen aus 206 Ländern“, schrieb der europäische Fußballverband Uefa im Dezember. Bereits zuvor hatten sich in einer ersten Verkaufsphase 20 Millionen Menschen beworben. Die meisten gingen leer aus. 

Kurz bevor Millionen an Absagen versendet wurden, erreichte mehrere Münchner Polizeibeamte, die in Vorbereitungen zur EM 2024 involviert waren, eine E-Mail von der Landeshauptstadt München. Darin enthalten war ein exklusives Angebot, von dem Millionen andere geträumt hätten: eine Ticketgarantie für zwei Personen für ein EM-Spiel in München, zum regulären Kaufpreis. 

Nach Veröffentlichung einer Recherche von FragDenStaat und Correctiv über die Knebelverträge der Uefa und explodierende Kosten für die zehn EM-Spielorte erreichte uns dieser Hinweis zum Angebot für die Münchner Polizei. Wir folgten der Spur.

In München lehnte die Behördenleitung für die betroffenen eigenen Mitarbeiter „dankend“ ab, schreibt uns ein Sprecher des Polizeipräsidiums München. Wir fragten in den weiteren Spielorten nach. Eine käufliche Ticketgarantie an die Polizei gab es nur in München. Die Polizei Dortmund wird dabei deutlich: Die Annahme wäre eine Vorteilsannahme und somit eine Straftat gewesen. 

Uefa verteilte mehr als 10.000 exklusive Ticketangebote an EM-Städte

Weitere Recherchen von FragDenStaat und Correctiv zeigen, dass das exklusive Vorkaufsrecht von der Uefa deutlich größer war als der erste Hinweis erschienen ließ. Offenbar erhielten alle zehn EM-Städte exklusive Vorkaufsrechte für tausende EM-Tickets und machten diese in mehreren Fällen nicht transparent. Überall standen die Städte vor der Entscheidung, wie sie mit den lukrativen Ticketoptionen umgehen sollten, ohne Korruptionsvorwürfen ausgesetzt zu sein oder auch gerecht im Sinne der Öffentlichkeit zu handeln. Die Antworten zeigen, dass die Städte sehr unterschiedliche Lösungen fanden.

Der Vorgang ist politisch relevant – für die Glaubwürdigkeit der Kommunalpolitik. Denn die Verantwortlichen in den Städten waren es, die entschieden, viel Geld dafür auszugeben, dass die Uefa die EM in Deutschland durchführt – durch Public Viewing-Bereiche, Infrastruktur, Sicherheitsvorkehrungen. In den Monaten vor dem Turnierstart mussten viele Entscheidungen getroffen werden, in denen Interessen der Stadt, der Uefa und der Öffentlichkeit abgewogen werden mussten. Wenn die für die Umsetzung zuständigen Mitarbeitenden der Städte ein besonderes Bonbon angeboten bekommen, das sie dem Fußball-Fest (noch) zugeneigter machen, hat das zumindest ein Geschmäckle.

Auf Anfrage von FragDenStaat und Correctiv schreibt die Uefa zum Angebot: Damit sollten keine Entscheidungen beeinflusst werden in den Städten, im Sinne des Fußballverbandes zu handeln. Die Uefa kündigte das Kartenangebot bereits im Januar 2023 in einem sogenannten „Sideletter“ an, also eine Ergänzung zu den Verträgen, die alle Austragungsorte mit dem Veranstalter unterschrieben. Darin nannte die Uefa aber noch keine Details. Das konkrete Ticketkontigent erreichte die Städte erst im November 2023.

Zwei Städte gaben keine Tickets für die EM 2024 weiter

Hamburg und Leipzig nahmen das Angebot nicht an. Eine Sprecherin der Stadt Leipzig schreibt dazu: „Der Vorschlag zur Ablehnung kam von beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung sowie dem Antikorruptionsbeauftragten.“ Dortmund, Frankfurt am Main und Stuttgart gaben keine Auskunft.

Die anderen fünf EM-Städte waren weniger vorsichtig – dort profitieren tausende Personen vom Vorkaufsrecht. Sie verteilten die garantierten Tickets weiter an die Politik, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, andere städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch Ehrenamtliche. Wer das Angebot erhielt, wurde in den Städten unterschiedlich geregelt. Mehrere verlosten die Tickets unter ihren Bediensteten, andere verteilten nach harten Kriterien. Das liegt daran, dass es keine allgemeingültigen Anti-Korruptions-Kriterien für Städten und Gemeinden gibt.

Die Übersicht:

München: Die bayerische Landeshauptstadt bekam 4.200 Tickets angeboten. Die Stadt reichte 32 Tickets an die Polizei, bevor die Annahme dort von der Behördenleitung intern verboten wurde. Außerdem bekamen 127 „Projektbeteiligte“ Zugang zu jeweils zwei Tickets und 1.200 Beschäftigte der Landeshauptstadt München bekamen über eine Verlosung ein Vorkaufsrecht zugesprochen. Am Ende wurden so 2.029 Tickets in Anspruch genommen. Die Stadt argumentiert: Leistung und Gegenleistung stünden in einem angemessenen Verhältnis, da der Erwerb zum regulären Kaufpreis erfolgte.

Düsseldorf: Hier ging ein Angebot für 3.500 Tickets ein. Die Landeshauptstadt entschied sich für eine Verlosung an ihre rund 12.000 Mitarbeitenden. Am Ende griffen 881 Personen mit jeweils zwei Tickets zu. Im Vorfeld habe es eine juristische Prüfung gegeben. Eine mögliche Vorteilsannahme sei durch das reine Vorkaufsrecht nicht berührt, schreibt die Stadtverwaltung. Warum dies nicht der Fall war, führte die Stadt nicht weiter aus. 

Köln: Knapp 40 Kilometer entfernt am Rhein ging laut Auskunft der Stadt ein deutlich geringeres Angebot der Uefa ein, obwohl auch hier fünf EM-Spiele stattfanden. Für die Gruppenspiele habe es nur 100 Vorkaufsrechte gegeben, dazu acht Kaufkarten für das Achtelfinale. Am Ende wurde das Angebot nur minimal genutzt: Lediglich vier Beamte oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst kauften der Auskunft der Stadt zufolge Karten für das Achtelfinale, das Spanien gegen Georgien gewann.

Gelsenkirchen: Die Stadt im Ruhrgebiet erhielt neben 170 Freitickets zusätzlich 2.800 Tickets zum Vorkaufsrecht. Im Protokoll einer Stadtratssitzung lässt sich im Detail nachlesen, was im Dezember 2023 beschlossen wurde. Auffällig ist, dass hier die Politik im direkten Vergleich besonders profitierte: So gingen jeweils zwei Tickets an knapp 100 Stadtverordnete und Bezirksbürgermeisterinnen. An weitere 1.302 Mitarbeitende aus der Verwaltung wurden zudem jeweils zwei weitere Tickets verlost. 

Berlin: Die Hauptstadt bekam eine Ticketgarantie für 4.200 Plätze. Auffällig ist, dass hier öffentliche Bedienstete kein Angebot von der Stadt erhielten. Stattdessen griffen der Berliner Fußballverband mit 250 Tickets und der Landessportbund mit 300 Tickets für Ehrenamtliche, Schiedsrichter und andere im Sport Engagierte zu. Berlin selbst kaufte 100 Karten für „Protokollarische Anforderungen aus dem Bereich von Botschaften oder Partnerstädten“. Im Vorfeld sei ein Rechtsgutachten erstellt worden und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin äußerte sich. „Danach ist die Annahme zulässig, wenn der Besuch der Veranstaltung dienstlichen Interessen dient oder repräsentative Aufgaben wahrgenommen werden“, schreibt ein Sprecher der Stadt. Mit dieser Begründung wurde offenbar auch eine Freikarte angenommen, die von der Uefa direkt an die Polizei Berlin ging und von der Polizei zu „repräsentativen Zwecken“ genutzt worden sei.

Wir haben verschiedene Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen um eine Einschätzung gebeten.

„Wenn das Kartenkontingent in die Verlosung geht, halte ich das für wenig problematisch“, sagt Politikwissenschaftlerin Anna Schwickerath von der Uni Köln. Sie ist Mitbegründerin des Interdisciplinary Corruption Research Network, einem Netzwerk, das Korruptionsthemen aus verschiedenen Forschungsperspektiven betrachtet. Als problematischer beurteilt Schwickerath, wenn Tickets gezielt an Personen gehen, die „Einfluss im Rahmen des Organisationsprozesses“ nehmen. Zudem plädiert sie in Zeiten des erstarkten Populismus für eine besondere Sensibilität. Die Bevölkerung müsse gegenüber Beamten und öffentlichen Angestellten gleich behandelt werden. 

„Klare praxisbezogene Vorgaben für Kommunen, wie rechtssicher vorzugehen ist, bestehen nicht“, sagt Jurist Till Zimmermann von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, der mehrere Jahre geschäftsführender Direktor des Trierer Instituts für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht war. Zimmermann sieht allein einen Vorteil darin, dass Tickets bei gleichzeitig großer Nachfrage angeboten wurden. Das Argument – wie von der Stadt München gebracht – es ist der reguläre Kaufpreis bezahlt worden, sei korruptionsstrafrechtlich irrelevant. 

Von einer Bestechung würde Zimmermann ohne belastbare Anhaltspunkte nicht sprechen. „Dafür wäre erforderlich, dass ein Amtsträger als Gegenleistung für den Vorteil eine rechtswidrige Diensthandlung vornimmt.“ Dann bleibt dennoch die Frage, ob eine illegale Vorteilsannahme passiert sei. Dafür müsste geprüft werden, ob die Verträge mit dem je nach Bundesland unterschiedlichen Landesrecht rechtssicher seien. „Es ist zumindest nicht fernliegend, dass die Uefa den Hintergedanken verfolgt hat, sich die Entscheidungsträger der Stadt gewogen zu machen, etwa in Bezug auf Entscheidungen, Demonstrationen in Stadionnähe zuzulassen oder verstärkten ÖPNV“, sagt Zimmermann.

In der Vergangenheit sorgten Ticketvergaben – auch bei Sportveranstaltungen – immer wieder für Diskussionen. Mehrere Fälle landeten vor Gericht. Ein Manager musste sich verantworten, weil sein Unternehmen Gutscheine für Eintrittskarten bei der Fußball-WM 2006 an sieben hochrangige Politiker in Baden-Württemberg verschenkt hatte. Der Bundesgerichtshof sprach ihn vom Vorwurf der Bestechung aus Mangel an Beweisen frei. Das oberste Gericht beschäftigte sich vor kurzem mit einer weiteren Ticketaffäre, die ein Rolling Stones Konzert in Hamburg betraf und Freikarten an politische Beamte. Ob Ticketvergaben bei der EM 2024 auch noch Ermittlungsbehörden beschäftigen, wird sich zeigen. 

von , Jonathan Sachse

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Kaya: Der Gefängniswiderstand wird in anderer Form fortgesetzt

Der Widerstand politischer Gefangener in der Türkei soll in anderer Form fortgesetzt werden. Das teilte Deniz Kaya im Namen der als Mitglieder der PKK und PAJK inhaftierten Gefangenen mit. In der Mitteilung wird an die Bedeutung des Gefängniswiderstandes für die kurdische Freiheitsbewegung erinnert und der Toten des großen Hungerstreiks im Kerker von Amed (tr. Diyarbakir) vor 42 Jahren gedacht.

„Als Gefangene beteiligen wir uns in organisierter Form an der Offensive ,Freiheit für Öcalan und eine politische Lösung der kurdischen Frage'. Trotz der Unterdrückung, der schwierigen Bedingungen und der Angriffe in verschiedenen Formen bleiben wir der vor 45 Jahren etablierten Widerstandstradition in den Kerkern verbunden“, erklärte Deniz Kaya.

Als Beitrag zu der internationalen Kampagne für die Freilassung von Abdullah Öcalan, mit der dem seit 1999 inhaftierten kurdischen Vordenker die Beteiligung an Verhandlungen über eine Lösung der Kurdistan-Frage ermöglicht werden soll, sind die PKK- und PAJK-Gefangenen in der Türkei am 27. November 2023 in einen im Turnus geführten Hungerstreik getreten. Die Aktionsform wurde am 4. April 2024, dem 75. Geburtstag von Öcalan, in einen Kommunikationsboykott umgewandelt. Seitdem verweigerten die Gefangenen Besuche und Telefonate mit Angehörigen sowie die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, um auf die Isolation von Abdullah Öcalan aufmerksam zu machen und unter den gleichen Bedingungen zu leben.

Deniz Kaya erklärte den Kommunikationsboykott für beendet und betonte, dass der Kampf der Gefangenen unter allen Umständen weitergehen werde. Abdullah Öcalan habe mit seinem Konzept der demokratischen Moderne ein auf der ganzen Welt anwendbares Modell gegen Ausbeutung und Unterdrückung vorgelegt und werde isoliert, weil seine Ideen eine Gefahr für das nationalstaatliche Machtsystem darstellten. Der Kampf gegen seine Isolation habe eine universelle Dimension und betreffe nicht nur ihn als Person, vielmehr gehe es um die Idee einer gerechten Gesellschaftsordnung, so der Gefangenensprecher Deniz Kaya.

https://anfdeutsch.com/menschenrechte/necla-mizgin-argis-die-gefangenen-sind-teil-des-politischen-kampfes-42477 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/neue-phase-im-gefangniswiderstand-in-der-turkei-41698 https://anfdeutsch.com/aktuelles/pkk-und-pajk-gefangene-in-der-turkei-treten-in-hungerstreik-39966

 

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