«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
President Al-Sharaa meets senior investors at Concordia Summit in New York
President Ahmad al-Sharaa met Monday with a group of senior investors and economic experts during a roundtable session organized as part of the Concordia Summit held in New York City.
Mietrecht: Vermieter verlangen viele Unterlagen – und dürfen es vielfach nicht
Wer eine Wohnung sucht, wird schnell mit langen Checklisten konfrontiert: Ausweis, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Schufa, Selbstauskunft, am besten noch Kontoauszüge. Vieles davon klingt selbstverständlich, ist es rechtlich aber nicht.
Rechtlich okay ist, was für das Zustandekommen und die Durchführung des Mietvertrags erforderlich ist – nicht, was „nice to have“ wäre.
Als Mieterin oder Mieter haben Sie Anspruch auf Datenschutz, Transparenz und faire Behandlung. Dieser Beitrag erklärt, welche Nachweise zulässig sind, wann sie verlangt werden dürfen, und wo klare Grenzen verlaufen.
Identitätsnachweis: Vorzeigen erlaubt, Kopieren nicht erforderlichZur Feststellung Ihrer Identität dürfen Vermieter Ihren Ausweis einsehen. Es genügt, wenn Name, Geburtsdatum und die amtliche Meldeadresse notiert werden. Eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist nicht nötig und wegen der vielen sensiblen Daten riskant.
Sollten Vermietende dennoch auf einer Kopie bestehen, können Sie das mit Verweis auf Datensparsamkeit ablehnen oder zumindest sensible Angaben abdecken lassen.
Wer keinen deutschen Personalausweis hat, weist sich mit Reisepass aus; ergänzend ist die Meldebescheinigung maßgeblich, weil sie die Adresse bestätigt. Ihre Staatsangehörigkeit ist für das Mietverhältnis unerheblich und darf nicht abgefragt werden.
Liegt bei Drittstaatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis vor, reicht deren Einsicht zur Klärung des rechtmäßigen Aufenthalts.
Einkommensprüfung: Gehaltsabrechnungen ja – ohne Neugierde ins PrivatlebenVermietende dürfen sich ein Bild von Ihrer Zahlungsfähigkeit machen. Üblich und ausreichend sind aktuelle Gehaltsabrechnungen, meist der letzten drei Monate. Sie belegen Art und Höhe der regelmäßigen Einnahmen, ohne Ihr Ausgabeprofil offenzulegen.
Kontoauszüge sind hierfür nicht erforderlich und legen intime Lebensbereiche offen; die Herausgabe können Sie ablehnen. Wird zusätzlich der Arbeitsvertrag verlangt, sollte sich die Prüfung auf objektiv relevante Punkte beschränken, etwa Befristung oder laufende Probezeit.
Wichtig: Alles darüber hinaus – Gehaltsdetails außerhalb der Nachweise, private Zusatzinformationen oder interne Arbeitgeberdaten – ist nicht notwendig.
Selbständigkeit: Steuerbescheid statt LohnzettelWer selbständig ist, hat keine Gehaltsabrechnungen. Hier genügt in der Regel der aktuelle Steuerbescheid als Einkommensnachweis. Ergänzende Unterlagen können freiwillig angeboten werden, sind aber nicht zwingend.
Auch hier gilt: Nur so viel preisgeben, wie zur Beurteilung der Mietzahlungskraft erforderlich ist. Betriebsgeheimnisse, Kundendaten oder Kontobewegungen müssen nicht offengelegt werden.
Schufa mit Augenmaß: Der richtige Zeitpunkt und der richtige UmfangDie Schufa ist kein Türöffner zur Besichtigung und kein Standarddokument für die Bewerbungsmappe. Eine Auskunft kommt erst ins Spiel, wenn sich beide Seiten grundsätzlich einig sind und der Vertragsabschluss konkret vorbereitet wird. Zulässig ist die Vorlage der ersten Seite mit Informationen zu möglichen Zahlungsstörungen.
Der Schufa-Score – also die statistische Ausfallwahrscheinlichkeit – ist für Vermietende kein legitimer Entscheidungsmaßstab und muss nicht offengelegt werden.
Wer bereits beim ersten Besichtigungstermin eine vollständige Schufa fordert, überschreitet die Grenze des Erforderlichen. Sie dürfen das zurückweisen und eine Vorlage zu einem späteren, konkreten Stadium anbieten.
Selbstauskunft: Erlaubt ist, was für das Mietverhältnis relevant istStandardisierte Fragebögen sind verbreitet, gehen inhaltlich aber oft zu weit. Fragen, die unmittelbar mit dem Mietverhältnis zu tun haben – Identität, Anzahl der einziehenden Personen, Einkommen, bestehende Mietverhältnisse – können zulässig sein.
Persönliche Fragen ohne Bezug zur Vertragserfüllung sind es nicht. Dazu zählen etwa Gründe für den Umzug, religiöse oder politische Ansichten, Gesundheitsdaten oder Familienplanung. Auch bei Themen wie Rauchverhalten oder Haustieren ist Differenzierung geboten: Ein verallgemeinertes Verbot oder unzulässige Pauschalfragen sind problematisch; konkrete Absprachen zu Haltung und Rücksichtnahme im Haus sind hingegen üblich.
Wo unzulässige Fragen gestellt werden, müssen Sie nicht antworten. In besonders sensiblen Bereichen greift zudem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierung nach Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung und sexueller Identität untersagt.
Kontoauszüge: Ein Blick ins Privatleben, den Sie nicht gewähren müssenKontoauszüge liefern ein vollständiges Bewegungsprofil – von Mitgliedsbeiträgen über medizinische Leistungen bis hin zu Spenden.
Für die Beurteilung der Mietzahlungskraft sind sie ungeeignet und überschießend. Wenn Vermietende dennoch darauf bestehen, können Sie auf geeignete Alternativen verweisen: aktuelle Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid, Arbeitsvertragsdaten im erforderlichen Umfang oder eine Schufa-Erstseite zum richtigen Zeitpunkt. Wer die Herausgabe von Kontoauszügen verweigert, verletzt damit nicht seine Mitwirkungspflichten.
Mietkaution: Obergrenze, Anlagepflicht und Ihr Recht auf RatenzahlungDie Kaution ist im Wohnraummietrecht auf höchstens drei Nettokaltmieten begrenzt. Sie muss getrennt vom Vermögen des Vermieters verzinslich angelegt werden; die Zinsen stehen Ihnen zu. Wichtig für die Praxis: Sie dürfen die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste Rate zu Mietbeginn.
Eine alternative Absicherung über eine Mietkautionsbürgschaft oder -versicherung kann für Sie finanziell entlastend sein. Ob Vermietende diese Form akzeptieren, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab; ein genereller Anspruch auf eine Bürgschaft anstelle einer Barkaution besteht nicht.
Nach Auszug haben Sie Anspruch auf zeitnahe Abrechnung. Der Vermieter darf eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist beanspruchen, etwa zur Klärung von Nebenkosten oder Schäden; eine überlange Einbehaltung ohne konkrete Gründe ist unzulässig.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Wohlklingend, aber rechtlich schwachImmer wieder wird eine Bescheinigung des bisherigen Vermieters verlangt, wonach keine Mietschulden bestehen. Solange das alte Mietverhältnis nicht vollständig abgewickelt ist, kann eine solche Erklärung den tatsächlichen Endstand gar nicht sicher abbilden. Sie sind nicht verpflichtet, eine derartige Bescheinigung beizubringen. Aussagekräftiger sind die zulässigen Standardnachweise zur Zahlungsfähigkeit und eine Schufa-Erstseite zum passenden Zeitpunkt.
Datenschutz und Transparenz: Ihre Ansprüche nach DSGVOAlle personenbezogenen Daten, die Vermietende von Ihnen erheben, müssen auf das Notwendige begrenzt sein. Sie haben Anspruch darauf zu erfahren, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden und wie lange sie gespeichert bleiben.
Nach Wegfall des Zwecks – etwa wenn kein Mietvertrag zustande kommt – sind überflüssige Unterlagen zu löschen. Sie können Auskunft über gespeicherte Daten verlangen und die Löschung verlangen, wenn keine rechtliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Kopien sensibler Dokumente dürfen nicht „auf Vorrat“ aufgehoben werden.
Diskriminierungsschutz: Was nicht zum Auswahlkriterium werden darfDas Wohnungsangebot ist kein rechtsfreier Raum. Untersagten Kriterien wie ethnische Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexuelle Identität darf bei der Vergabe keine Rolle zukommen. Aufforderungen, Informationen zu solchen Merkmalen preiszugeben, sind unzulässig. Werden Sie wegen eines geschützten Merkmals benachteiligt, können zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Dokumentation hilft: Notieren Sie Gesprächsinhalte und bewahren Sie Korrespondenz auf.
Taktik in der Praxis: Souverän auftreten, Rechte selbstbewusst wahrnehmenGerade auf angespannten Märkten entsteht Druck, „alles sofort“ vorzulegen. Lassen Sie sich davon nicht zu überstürzten Offenlegungen verleiten.
Bieten Sie die Unterlagen an, die rechtlich okay sind: Identität durch Einsicht in den Ausweis, aktuelle Einkommensnachweise passend zur Erwerbsform, gegebenenfalls wesentliche Vertragsdaten zum Beschäftigungsverhältnis, die Schufa-Erstseite, sobald Einigkeit über den Vertragsabschluss besteht.
Lehnen Sie Kontoauszüge, vollständige Ausweiskopien oder ausufernde Fragekataloge freundlich, aber bestimmt ab. Wo Unsicherheit besteht, bitten Sie um die rechtliche Grundlage der Forderung – oft relativiert sich der Wunsch dann ganz von selbst.
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Putin macht einen Vorschlag zur nuklearen Abrüstung
Ein Monitoringbericht oder: Keine Wende bei der Wende
Nach dem Amtsantritt der schwarz-roten Regierung versprach Wirtschaftsministerin Katherina Reiche eine Bestandsaufnahme der Energiewende. Sie gab einen Monitoringbericht in Auftrag, der mit Hoffnungen oder Befürchtungen verbunden wurde. Nun wissen wir, es wird sich wenig ändern. Raider heißt jetzt Twix.
von Frank Hennig
Energiewende effizient machen“ lautet der offizielle Titel des Berichts. Ministerin Reiche hatte mit dem Energiewirtschaftlichen Institut der Uni Köln (EWI) und der privaten BET Consulting GmbH zwei Institutionen mit dem Monitoringbericht beauftragt, die als energiebranchenfreundlich gelten, aber nicht dezidiert die „Erneuerbaren“ als Arbeitsschwerpunkt haben. Das weckte frühzeitig Kritik von Seiten der Wind- und Sonnenbarone und ihrer Verbände. Es bestand die Gefahr, dass nicht mehr alle Entscheidungen der CO2-Minderung und dem Ausbau der „Erneuerbaren“ untergeordnet werden, sondern eine – eigentlich längst überfällige – systemische Betrachtung erfolgt. Nicht Agora und das DIW durften erwartbare Ergebnisse aufschreiben, sondern Institute, denen eine Nähe zur Energiewirtschaft unterstellt wird. Wie schrecklich – Wirtschaftsnähe! Eine Wirtschaft, die täglich konkret das System am Laufen hält und immer liefert, auch wenn kein Energiewende-Wetter herrscht.
Am 15. September stellten Vertreter der Auftragnehmer den Monitoringbericht der Presse vor. Zentrale Themenfelder wurden bearbeitet: der künftige Strombedarf, der Ausbau der „Erneuerbaren“, der Stromnetzausbau, der Wasserstoff-„Hochlauf“, die Versorgungssicherheit und die Digitalisierung.
Verkürzt kann man konstatieren, dass von einem „Abwürgen“ der Energiewende nicht die Rede sein kann. Weder werden das 80-Prozent-Ziel („Erneuerbaren“-Produktion im Jahr 2030) noch die illusorische Dekarbonisierung bis 2045 in Frage gestellt. Sanfte Korrekturen werden beim erwarteten Stromverbrauch angebracht, was nicht gerade eines hochkarätigen Gutachtens bedurfte. Dass sich E-Mobile und Wärmepumpen schlechter verkaufen, als im Habeckschen Staatsplan vorgesehen, dürfte sich herumgesprochen haben. Die Abwanderung von Industrie hat sich als Trend verfestigt. Viele Sachverhalte werden korrekt beschrieben, nötige Folgerungen fehlen. Teils sind die Ausführungen widersprüchlich.
Dass weitere Industrie abwandern wird, ist keine gewagte Prognose, sondern eine ziemlich sichere Perspektive. Wenn sogar die selbsternannte „Transformationsgewerkschaft“ IG BCE konstatiert, dass der Emissionshandel unsere Betriebe umbringt und der Zeitplan zur Dekarbonisierung die Unternehmen überfordere, wenn ostdeutsche Betriebsräte noch nie so viele Arbeitsplätzte wie heute bedroht sehen, die Energiewende mit einer Operation am offenen Herzen der Volkswirtschaft vergleichen und fürchten, dass dieser Patient droht, auf dem OP-Tisch zu sterben, wären deutlichere Worte der Sprecher der beauftragten Institute zu erwarten gewesen. Stattdessen samtweiche Formulierungen, wohl um nicht anzuecken.
Nach mehr als 25 Jahren Energiewende bestand in Erwartung des Berichts die Hoffnung auf ein Energiewende-Management, dass die Abhängigkeiten im System, zum Beispiel beim Zubau volatiler Erzeuger und dem Netzausbau, berücksichtigt.
Stattdessen soll ungebremst der Ausbau der „Erneuerbaren“ weitergehen, obwohl der Netzausbau sich nicht mehr beschleunigen lässt und Speicher riesenhafter Kapazitäten mittelfristig nicht entstehen können. Eine bessere „räumliche Steuerung“ des „Erneuerbaren“-Ausbaus ruft hingegen nach weitergehenden Gesetzen und Regelungen durch Behörden. Damit ist ein weiterer Bürokratieaufbau vorprogrammiert.
Desweiteren ist vom Wasserstoff-„Hochlauf“ die Rede, als hätte es die zahlreich gestorbenen H2-Projekte der letzten Wochen und Monate nicht gegeben. Die fehlende Wirtschaftlichkeit eines Wasserstoffsystems wird zwar angesprochen, aber Folgerungen werden nicht abgeleitet.
Der größte Mangel des Monitorings besteht darin, dass es offenbar keine deutlichen Änderungen am Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geben soll. Damit bleiben die Verwerfungen durch Einspeisevorrang, Festvergütung und Bezahlung von Phantomstrom bestehen. Die PV-Vergütung für Neuanlagen soll entfallen. Das wäre heute schon und auch für Bestandsanlagen zumutbar.
Die Vergütung von Ökostrom bei negativen Preisen an der Strombörse ist an volkswirtschaftlicher Idiotie kaum zu überbieten. Die Tatsache, dass schon bei der Herstellung eines Produkts das Wissen um seine kostenpflichtige Entsorgung besteht, ist skandalös und die daraus folgenden negativen Marktpreise entspringen blankem wirtschaftspolitischem Unfug und widersprechen jeglicher Vernunft. Auch dafür steht nun Katherina Reiche. Weitere schädliche Gesetze stünden zur Änderung, besser noch, zur Streichung an, zum Beispiel das wachstumsfeindliche hochbürokratische Energieeffizienzgesetz (EnEfG).
Einzig ableitbare Konsequenz aus der verfahrenen Lage wäre ein Ausbaumoratorium der „Erneuerbaren“. Mit den vorgelegten Ergebnissen und folgenden kosmetischen Maßnahmen wird es nicht gelingen, Wirtschaftlichkeit herzustellen, Versorgungssicherheit zu erhalten und die deutsche Wirtschaft wieder international konkurrenzfähig zu machen.
Natürlich finden sich Kritiker, denen schon leichte Veränderungen zu viel sind. Greenpeace beklagt, dass die Klimaschäden nicht eingepreist würden. Wie die berechnet werden bei einem 1,6-prozentigen deutschen Emissionsanteil und dass Klima-Anpassungskosten ohnehin anfallen werden, interessiert grüne Ideologen nicht. Von deutschem Boden aus werden wir am globalen Klimawandel nichts ändern, wenn China im Jahr 2024 eine Rekordzahl an Kohlekraftwerken in Betrieb nahm und auch andere wachsende Länder ihre fossilen Kapazitäten ausbauen. Es gehört zur Ideologie von Greenpeace und regierungsbezahlter „Nichtregierungs“-Organisationen, trotzdem an der Forderung nach Klimakampf um jeden Preis festzuhalten und weiter die Schuldzuschreibung den Menschen hierzulande zu betreiben. Ziel ist, die Forderung nach „mehr Erneuerbaren“ permanent zu indoktrinieren und die Menschen dazu zu bringen, regierungsamtliche Zumutungen klaglos hinzunehmen.
Mitleid mit Politkern?Dabei kann einem Katherina Reiche eigentlich leidtun. Mit ihrem Vorwissen aus Politik und Energiewirtschaft unterscheidet sie sich deutlich von ihren minderleistenden Vorgängern. Peter Altmaier war ein fachfremder Paladin Merkels, Habeck ein knallharter ideologisierter Philosoph, beide waren in Fragen der Wirtschaft weitgehend ahnungslos. Vorvorgänger Sigmar Gabriel nahm die Realitäten insofern wahr, dass er feststellte, dass wir hinsichtlich der Energiewende für die meisten Länder der Welt sowieso die Bekloppten seien.
Wenn Ministerin Reiche dürfte, würde sie mit Sicherheit deutliche Entscheidungen treffen. Allein der Versuch wäre das Ende der Koalition und würde von Kanzler Merz verhindert. Sie wäre dann auch ihr Amt los. Der Kanzler ohne Rückgrat würde umfallen, wenn die SPD-Fraktion auch nur den Mund zum Pfeifen spitzt.
Kritik ließ vom Koalitionspartner nicht lange auf sich warten. Mit diesem wird es keine zukunftsfähige Energiewende-Wende geben. Doktor Nina Scheer ist für die SPD Obfrau im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und will das Erbe ihres Vaters, dem Solarpapst Herrmann Scheer, erfüllt sehen. Forderungen nach Kürzungen im „Erneuerbaren“-Bereich wie auch eine Verlängerung von Laufzeiten der Kohlekraftwerke werden hier auf erbitterten Widerstand treffen.
Da es aber terminlich ausgeschlossen werden kann, dass im Jahr 2030 eine nennenswerte Zahl an neuen Gaskraftwerke läuft, müsste man schon heute über den Elefanten im Raum, das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG), reden und es zeitnah novellieren. Die SPD wird das verhindern, solange es geht und bis der Druck der Realitäten zu groß wird.
Egal, was Ministerin Reiche künftig an Handlungsspielraum bleibt, es wird nicht reichen. Sie wird obendrein die „Gas-Kathi“ sein, weil die Rotgrünen ein Feindbild brauchen, das man regelmäßig auf niedrigem Niveau angreifen kann. Eine Wende von der Wende wird es nicht geben.
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Captagon smugglers arrested in Aleppo, 100,000 Pills Seized
Anti-Narcotics Department in Aleppo Governorate in collaboration with Internal Security forces arrested Monday members of a narcotics smuggling network, in a precise operation, Interior Ministry said.
The forces seized some 100,000 Captagon pills ready to be distributed across Aleppo province, according to a statement released by the Interior Ministry via its Telegram channel. Legal procedures have been initiated to refer the suspects to the competent judiciary.
Over the past two days, the Anti-Narcotics Branch, in cooperation with Internal Security forces, carried out two raids targeting farms in Afrin and Manbij, Aleppo countryside planting cannabis. The farms owners were taken into custody.
Ein Rundfunk im Auftrag des Volkes
Lügenpresse-Vorwürfe: Hayali, Miosga oder Theveßen sind zum Glück nicht der Maßstab
Wer in diesen Tagen auf die sozialen Plattformen blickt, der wird überhäuft mit dem Vorwurf der “Lügenpresse” in Richtung “der Medien”. Ich als Journalist, der seinen Beruf ernst nimmt und gewissenhaft ausübt, bin darüber weder überrascht, noch könnte ich der aus diesen Zuschreibungen ablesbaren Enttäuschung etwas entgegensetzen. Denn ich bin selbst wütend darüber, wie sehr […]
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Obesity medicines make food taste sweeter and saltier; new study
A new European study has found that weight loss drugs can alter taste perception, which may help patients reduce cravings and feel fuller.
The research presented at the Annual Meeting of the European Association for the Study of Diabetes (EASD) in Vienna, Austria shows that some individuals who are taking Ozempic, Wegovy or Mounjaro find that foods taste sweeter or saltier than before.
About 21% of those participating in the real-word study, published in the journal Diabetes, Obesity and Metabolism, perceived sweetness more intensely and a similar number were more sensitive to salt – and these changes were linked to a reduction in appetite.
Incretin-based therapies such as Ozempic, Wegovy and Mounjaro are widely used for weight management “but their effect on taste perception has been unclear,” says Othmar Moser, of University of Bayreuth, Bayreuth, Germany, who led the research.
“If changes in taste are linked to greater appetite control and weight loss, this could help clinicians better select therapies, provide more tailored dietary advice and improve long-term treatment outcomes for patients,” he added.
The researchers called for more long-term studies to understand the sensory effects of these drugs, stressing that monitoring taste changes may help doctors monitor
Schwerbehinderung: GdB-Erhöhung mit Verschlimmerungsantrag
Menschen mit Behinderungen brauchen klare Nachweise, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und eine GdB-Erhöhung nötig wird. Die Behörde bewertet nicht bloße Diagnosen, sondern konkrete Funktionsbeeinträchtigungen im Alltag.
Entscheidend ist, dass der verschlimmerte Zustand seit mehr als sechs Monaten besteht oder voraussichtlich bestehen wird. Wer Befunde gezielt zusammenstellt und den zeitlichen Verlauf lückenlos belegt, erhöht die Chancen auf eine zügige und korrekte Neufeststellung.
Rechtlicher Rahmen: Funktionsbeeinträchtigung statt DiagnoselisteBeim Verschlimmerungsantrag zählt die Auswirkung auf Körperfunktionen und die Teilhabe. Die Behörde bildet zunächst Einzel-GdB nach Funktionssystemen und leitet daraus einen Gesamt-GdB ab. Dieser wird nicht addiert, sondern wertend bestimmt. Maßgeblich sind Art, Ausmaß und Dauer der Einschränkungen sowie deren Zusammenspiel.
Für den Antrag bedeutet das: Jede Diagnose braucht eine saubere Übersetzung in nachvollziehbare Alltagsgrenzen, etwa Geh- und Stehzeiten, Belastbarkeit, Feinmotorik, Greif- und Tragfähigkeit, Konzentrationsspanne oder sozial-kognitive Leistungsfähigkeit.
Checkliste „gute Belege“ – kompakt in einer Tabelle Unterlage Warum sie überzeugt Fachärztliche Befundberichte mit Funktionsbeschreibung, Verlauf und Therapie Zeigen, was nicht mehr geht, wie lange und trotz welcher Behandlung Objektive Diagnostik (Bildgebung, Lungenfunktion, EKG, Neuro-Tests, Labor) Untermauert Schweregrad, Therapieresistenz und Dauerzustand Reha- und Klinik-Entlassungsberichte, Verlaufsberichte aus Physio/Ergo/Logo Dokumentieren den Verlauf und den fehlenden Behandlungserfolg Pflege-/MD-Gutachten, EM-Rentenunterlagen, Teilhabe-Bescheide Stützen die funktionellen Einschränkungen aus anderer Sozialleistungs-Perspektive Hausärztliche Zusammenfassung der wichtigsten Facharztbefunde Verdichtet die Akte und erleichtert der Behörde die Bewertung Aktualität der Unterlagen: Wie „frisch“ müssen Befunde sein?Aktuelle Unterlagen zeigen, wie der Körper heute funktioniert. Als praxistaugliche Richtschnur gelten Berichte, die nicht älter als zwei bis drei Jahre sind. Ältere Dokumente bleiben wertvoll, wenn sie den Verlauf belegen.
Sinnvoll ist daher ein Paket aus einem aktuellen fachärztlichen Kurzgutachten mit präziser Funktionsbeschreibung und den wichtigsten früheren Befunden, die die Verschlimmerung schlüssig nachzeichnen.
Zeitachse und Rückwirkung: So sichern Sie den StichtagDie Feststellung gilt in der Regel ab Antragseingang. Eine Rückwirkung gelingt nur, wenn sich mit datierten Unterlagen nachweisen lässt, dass die GdB-Voraussetzungen bereits früher vorlagen. Wer eine Rückwirkung erreichen will, braucht eine geschlossene Belegkette: Diagnose → Therapieversuch → objektive Messung → Verlaufskontrolle.
Wichtig bleibt das Sechs-Monats-Kriterium: Der verschlimmerte Zustand muss über einen längeren Zeitraum anhalten, kurzfristige Schwankungen fließen als Durchschnitt ein.
Drei typische Fehler – und die schnelle LösungViele Anträge scheitern, weil nur Diagnosen genannt werden. Die Lösung heißt Funktionssprache: „maximal 100 m schmerzarm gehen“, „Treppensteigen nur stufenweise mit Pause“, „Feinmotorik rechts < 30 % normgerecht“. Häufig fehlen aktuelle Berichte. Hier hilft ein gezielter Kurzbefund beim Facharzt, der die heutige Leistung beschreibt und die Verschlimmerung belegt. Oft reißen Verläufe ab. Planen Sie daher Kontrollen in festen Abständen, damit die Akte eine klare Linie zeigt.
Praxisfall: Von GdB 40 zu GdB 60Eine 58-jährige Person besitzt bisher GdB 40 wegen degenerativer Wirbelsäulenveränderungen. Seit zwölf Monaten nehmen Schmerzen und Ausfälle zu.
Sie sammelt: aktuelles MRT mit deutlicher Progredienz, neurochirurgischen Bericht mit OP-Verzicht aus Risiko-Gründen, Schmerztherapie-Plan mit unzureichender Wirkung, objektive Funktionstests (Geh-/Stehzeiten, LWS-Beweglichkeit), Reha-Entlassungsbericht ohne nachhaltige Besserung, hausärztliche Zusammenfassung.
Der Antrag führt diese Unterlagen in einer Zeitlinie zusammen und beschreibt alltagsnah die Einschränkungen beim Sitzen, Tragen, Bücken und Konzentrieren. Ergebnis: Die Behörde erkennt die Verschlimmerung als Dauerzustand an; der Gesamt-GdB steigt auf 60.
So bauen Sie die Antragsmappe auf – Schritt für SchrittBeginnen Sie mit einem Deckblatt, das die Kernpunkte auflistet: Antrag auf Neufeststellung wegen Verschlimmerung, GdB-Ziel nicht nennen, aber die betroffenen Funktionssysteme klar benennen. Fügen Sie eine kurze Funktions-Zusammenfassung mit messbaren Angaben an.
Dahinter folgt die Belegkette, beginnend mit den aktuellsten Berichten. Markieren Sie neue und verschlimmerte Leiden getrennt. Listen Sie alle Behandler mit Kontaktdaten auf, damit die Behörde zügig nachfordern kann.
Schließen Sie mit einer datierten Selbstauskunft zu typischen Alltagssituationen ab: Gehen, Stehen, Heben, Haushaltsführung, berufliche und soziale Teilhabe.
Qualität und Verlauf schlagen MasseEine schlanke, aktuelle und funktionsbezogene Akte überzeugt mehr als ein unkommentierter Papierberg. Wer den Zeitraum klug dokumentiert, Funktionsgrenzen messbar macht und die Verschlimmerung als Dauerzustand nachweist, verbessert die Erfolgsaussichten und verkürzt die Bearbeitungszeit.
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QSD: Über 150 IS-Angriffe seit Dezember – Gefahr wächst trotz Territorialverlust
In den vergangenen neun Monaten hat die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Nord- und Ostsyrien mehr als 150 Anschläge verübt. Das erklärte der Sprecher der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), Abjar Daoud, am Montag auf einer Pressekonferenz in Hesekê. Die insgesamt 153 Angriffe forderten 30 Tote unter Angehörigen der QSD, zwölf weitere wurden verletzt, auch sechs Zivilpersonen kamen ums Leben. Die QSD betonten: Die Gefahr durch den IS ist trotz territorialer Niederlage nicht vorbei und wächst erneut.
Die Zahlen beziehen sich laut Daoud auf den Zeitraum ab dem 8. Dezember 2024 und damit auf den Beginn der Herrschaft von Ahmed al-Scharaa, Anführer der islamistischen HTS-Miliz und Präsident der selbsternannten syrischen Übergangsregierung. Laut QSD ist die Zunahme der Anschläge Ausdruck einer wachsenden Reorganisierung des IS, der nach der Zerschlagung seines „Kalifats“ im Jahr 2019 auf neue Strukturen und Taktiken setzt. Statt offener territorialer Kontrolle verfolgt die Organisation heute eine Guerillataktik, gestützt auf versteckte Zellen, gezielte Attentate und Einschüchterung lokaler Gemeinschaften.
„Obwohl der IS schwere Verluste erlitten hat, nutzt er weiter instabile und unkontrollierte Gebiete, um sich neu aufzustellen“, so der QSD-Sprecher. Die Terrorgruppe stelle weiterhin eine „lokale wie internationale Bedrohung“ dar.
Koordinierte Operationen mit internationaler Koalition
Nach Angaben von Daoud führten die QSD im selben Zeitraum 70 militärische und sicherheitsrelevante Operationen gegen IS-Zellen durch – drei davon als großangelegte Säuberungsaktionen in ländlichen Regionen. Dabei wurden 95 mutmaßliche IS-Mitglieder festgenommen, darunter drei ranghohe Kader, sechs weitere Söldner wurden getötet, davon zwei führende Kommandanten, und große Mengen an Waffen, Munition und Dokumenten sichergestellt. Daoud betonte, dass viele dieser Operationen in enger Koordination mit der internationalen Anti-IS-Koalition durchgeführt wurden, die logistische und nachrichtendienstliche Unterstützung leistete.
Bedrohungsbild
Die von dem Sprecher genannten Angriffe umfassten gezielte Anschläge, Explosionen durch improvisierte Sprengfallen, sogenannte Improvised Explosive Devices (IED), Hinterhalte und bewaffnete Überfälle, die vor allem in ländlichen Gebieten und entlang von Versorgungslinien stattfanden.
Drei Kernforderungen der QSD
In ihrer Erklärung formulierte die QSD drei zentrale Punkte:
Der Krieg gegen den IS ist nicht vorbei: Trotz des Siegs in Baghuz (2019) ist der IS weiterhin aktiv und gefährlich. Die Organisation verfolgt gezielte Angriffe mit dem Ziel, Angst zu verbreiten, Chaos zu stiften und Rückhalt in unterversorgten Gebieten zu gewinnen.
Internationale Kooperation ist unverzichtbar: Die QSD betonen, dass der Kampf gegen den IS nur durch anhaltende internationale Unterstützung erfolgreich fortgesetzt werden kann – insbesondere durch gemeinsame Sicherheitsoperationen, Informationsaustausch und logistische Hilfe.
Stabilisierung durch Wiederaufbau und Entwicklung: Die militärische Bekämpfung des IS allein sei nicht ausreichend. Es brauche nachhaltige Wiederaufbauprojekte, wirtschaftliche Entwicklung und Investitionen in Bildung und soziale Infrastruktur, um Radikalisierung vorzubeugen.
Ein ungelöster Krisenherd
Trotz der Zerschlagung des sogenannten Kalifats in Syrien bleibt die Region ein fragiles Gefüge. Insbesondere in den Camps und Haftzentren, in denen sich noch immer tausende IS-Anhänger:innen und Familienangehörige befinden, drohen langfristige Destabilisierung und Radikalisierung. Die QSD warnen vor einem „strategischen Fehler“, sollten internationale Akteure ihre Unterstützung verringern.
„Die 153 Angriffe in weniger als zehn Monaten zeigen, dass der IS weiterhin aktiv ist – wenn auch unter dem Radar“, sagte Sprecher Abjar Daoud. „Der Terrorismus kann nur durch entschlossene Sicherheitspolitik, gesellschaftliche Resilienz und internationale Solidarität vollständig besiegt werden.“
Abschließend wurde der Gefallenen gedacht und das eigene Ziel bekräftigt, den Kampf gegen Terrorismus fortzusetzen: „Wir verneigen uns vor denjenigen, die im Kampf gegen den IS ihr Leben gegeben haben. Unser Versprechen an sie ist klar: Wir werden diesen Weg fortsetzen – bis zu einem sicheren, gerechten und stabilen Nord- und Ostsyrien.“
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-kampfer-bei-is-angriff-in-deir-ez-zor-getotet-48030 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-nehmen-is-bombenbauer-bei-einsatz-in-raqqa-fest-47966 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-damaskus-verschleiert-verantwortung-fur-angriff-auf-umm-tina-48047
Öztürk: Abdullah Öcalan fordert politische Reformen und Übergangsgesetze
Erstmals seit 2019 hat der seit über zwei Jahrzehnten in türkischer Geiselhaft gehaltene PKK-Begründer Abdullah Öcalan wieder Besuch von seinem Anwaltsteam der Kanzlei Asrin erhalten. Das Treffen hatte am Montag vor einer Woche im Hochsicherheitsgefängnis auf der Gefängnisinsel Imrali stattgefunden (ANF berichtete). Öcalan äußerte sich dabei ausführlich zu aktuellen politischen Entwicklungen und forderte unter anderem gesetzliche Reformen für eine demokratische Übergangsphase.
Die Rechtsanwältin Raziye Öztürk, die an dem Besuch teilnahm, erklärte gegenüber der Frauennachrichtenagentur Jin News, Öcalan habe die derzeitige politische Landschaft scharf kritisiert: „Er warf dem politischen Feld vor, schwache Initiative zu zeigen, auf kurzfristige Vorteile und Machtpositionen zu setzen, statt eine dauerhafte Lösung anzustreben.“
Öcalan habe betont, dass eine demokratische Republik und ein gemeinsames Leben im Rahmen des Konzepts der „Demokratischen Nation“ nur durch strukturelle Veränderungen zu erreichen seien. Dafür sei auch die Politik in der Pflicht, eine konstruktive Rolle zu übernehmen.
Forderung nach Übergangsgesetzen
Öcalan sprach laut Öztürk von einem „Übergangsprozess“, in dem sogenannte Übergangs- bzw. Interims-Gesetze notwendig seien, um den rechtlichen Rahmen für eine nachhaltige Lösung der kurdischen Frage zu schaffen. „Er betonte, dass die politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Dimensionen des Konflikts in Kurdistan nur durch rechtliche Reformen adressiert werden können“, so Öztürk.
Raziye Öztürk
Bewertung des „Hoffnungsrechts“
Auch zur Debatte um das sogenannte „Recht auf Hoffnung“ – ein völkerrechtlich verankerter Grundsatz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Perspektive auf Freilassung lebenslänglich Inhaftierter, dessen Umsetzung vom Ministerkomitee des Europarats überwacht wird – habe sich Öcalan geäußert. Er kritisierte das zögerliche Vorgehen des Ministerkomitees und forderte, dass sowohl die Türkei als auch die internationale Gemeinschaft „nicht länger an der Umsetzung vorbeigehen“ dürften.
Öztürk erklärte: „Die parlamentarische Umsetzung der vom Europarat geforderten Gesetze – insbesondere zur physischen Freiheit Öcalans – ist eine juristische und politische Notwendigkeit.“
Appell an Frauen und Jugendliche
Ein weiterer Schwerpunkt im Gespräch war laut Öztürk die Rolle der Frauenbewegung. Öcalan habe betont, dass die erste Unterdrückung in der Menschheitsgeschichte im Geschlechterverhältnis stattgefunden habe – sein Paradigma zur Lösung der kurdischen Frage stütze sich daher maßgeblich auf das Prinzip der Frauenbefreiung. Er sehe Frauen und junge Menschen als zentrale Akteur:innen im Aufbau eines demokratischen Gemeinwesens.
Öcalan habe sich insbesondere über ideologische und philosophische Fragen gefreut, die ihm laut Öztürk von weiblichen Gefangenen in Briefen übermittelt worden seien. Er habe einige namentlich erwähnt und ihnen Grüße ausrichten lassen. Sein Appell an die Frauenbewegung: „Bereitet euch auf eure Rolle in einer demokratischen Gesellschaft vor.“
Anwältin fordert regelmäßige Besuche
Raziye Öztürk wies abschließend darauf hin, dass Öcalan und seine Mitgefangenen – Hamili Yıldırım und Ömer Hayri Konar – seit Jahren praktisch vom Kontakt zur Außenwelt abgeschnitten gewesen seien. Letztere hätten nach mehr als zehn Jahren erstmals wieder mit ihren Anwält:innen sprechen können. Alle Gespräche seien unter Aufsicht und mit eingeschaltetem Aufnahmegerät erfolgt.
„Dass ein solcher Zustand in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar ist, liegt auf der Hand“, so Öztürk. „Die Gespräche mit unseren Mandanten müssen ab sofort regelmäßig und ohne willkürliche Einschränkungen ermöglicht werden – sowohl aus rechtlicher als auch aus politischer Verantwortung.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/abdullah-Ocalan-prozess-hat-phase-rechtlicher-losungen-erreicht-47993 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bestas-halt-gesprache-zwischen-Ocalan-und-parlamentskommission-fur-moglich-48050 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-fordert-umsetzung-des-egmr-urteils-recht-auf-hoffnung-gesetzlich-verankern-48014
Historische Änderung bei der Schwerbehinderung: Verlust des Vorzugsrecht
Deutschland zählt derzeit knapp 7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, also einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Das sind gut 9 Prozent der Bevölkerung. Nun kündigen sich historische Änderungen an, die sich negativ auswirken.
Ende einer Ära des VertrauensschutzesBislang konnten Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, sich auf eine Sonderregelung verlassen: Nach § 236a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) durften sie schon vor ihrem 62. Geburtstag die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen.
Für diese Jahrgänge galt eine sogenannte Vertrauensschutzklausel, die einen früheren Renteneintritt honorierte. Ab dem Stichtag 1. Januar 2026 läuft diese Klausel endgültig aus. Damit fällt der Rentenvorteil für alle Personen weg, die ab dem 1. Januar 1964 geboren sind.
Neue Altersgrenzen und AbschlägeFür die Betroffenen greifen künftig allein die Regeln des § 37 SGB VI. Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Abschläge beziehen.
Wer drei Jahre früher – also ab 62 – in den Ruhestand möchte, muss dauerhaft einen Abzug von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat hinnehmen. Das summiert sich auf 10,8 Prozent bei voller Ausnutzung des Vorbezugs.
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Was das konkret bedeutetErste spürbare Folge: Der Jahrgang 1964 erreicht am 1. Januar 2026 das Alter von 62 Jahren und darf zu diesem Zeitpunkt zwar noch in Rente gehen, zahlt aber sofort den vollen Abschlag.
Ein abschlagsfreier Ausstieg wird für diese Menschen erst ab dem 1. Januar 2029 möglich sein. Künftige Geburtenjahrgänge sind gleichermaßen betroffen: Jeder, der beziehungsweise die 1965 oder später geboren wurde, erhält das Wahlrecht zwischen einer gekürzten Rente ab 62 oder einer ungekürzten ab 65 – aber keinen Zugang mehr zu den bislang günstigeren Übergangsregelungen.
Hintergründe der ReformDer Vertrauensschutz wurde zu Beginn der 2000er-Jahre eingeführt, um die rasche Anhebung des Regelrenteneintrittsalters abzufedern. Schwerbehinderte sollten für die nachweislich erschwerte Teilhabe am Arbeitsleben einen Zeitbonus erhalten.
Mit Blick auf den demografischen Wandel, die gestiegene Lebenserwartung und die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hat der Gesetzgeber jedoch längst einen strikteren Kurs eingeschlagen. Ab 2026 soll das System einheitlicher und planbarer werden; Einschnitte bei Neu-Rentner*innen gelten als politisch vertretbarer Preis.
Welche Voraussetzungen weiterhin geltenUnverändert bleibt die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, Kindererziehung, Pflegezeiten sowie bestimmte Ersatzzeiten, etwa Wehr- oder Zivildienst. Maßgeblich ist außerdem ein zum Zeitpunkt des Rentenantrags gültiger Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50.
Handlungsspielräume für BetroffeneFür Versicherte mit einem aktuellen GdB von 30 oder 40 kann es sinnvoll sein, rechtzeitig vor 2026 einen Überprüfungsantrag beim Versorgungsamt zu stellen.
Eine nachgewiesene Verschlechterung des Gesundheitszustands könnte noch den Sprung auf GdB 50 ermöglichen und damit die Sonderrente sichern, sofern die Altersgrenze bereits vor dem Stichtag erreicht wird.
Wer hingegen schon einen GdB 50 besitzt und kurz vor Rentenbeginn steht, sollte von einer erneuten Begutachtung absehen: Wird der Grad herabgestuft, entfällt unter Umständen der gesamte Rentenanspruch als Schwerbehinderter.
Ausgleich durch SonderzahlungenDie Deutsche Rentenversicherung bietet allen Versicherten die Möglichkeit, Abschläge ganz oder teilweise über zusätzliche Beiträge – die sogenannten Ausgleichszahlungen – zu kompensieren. Ab Vollendung des 50. Lebensjahres können Betroffene freiwillig Geld in die Rentenkasse einzahlen, um die künftigen Kürzungen rechnerisch auszugleichen.
Bei einer maximalen Minderung von 10,8 Prozent ergibt sich ein beträchtlicher Betrag, doch lohnt sich die Investition für viele, die einen frühen Ruhestand fest einplanen.
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Gesellschaftliche AuswirkungenRund die Hälfte der schwerbehinderten Menschen ist zwischen 55 und 64 Jahre alt. Viele arbeiten trotz gesundheitlicher Einschränkungen bis an die Belastungsgrenze.
Die Anhebung des abschlagsfreien Rentenalters um zwei Jahre bedeutet für sie eine längere Erwerbsphase oder spürbare Einbußen. Sozialverbände warnen vor steigender Altersarmut in einer Bevölkerungsgruppe, die bereits überdurchschnittlich oft von Erwerbsminderung betroffen ist.
Gleichwohl betont das Bundesarbeitsministerium, dass die Reform “unvermeidbar” sei, um die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rente zu sichern.
Dr. Utz Anhalt erklärt die Neuerungen AusblickOb die Maßnahme dauerhaft Bestand hat, wird nicht zuletzt vom künftigen Arbeitsmarkt und den Spielräumen im Bundeshaushalt abhängen.
Experten wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt rechnen mit weiterem Reformdruck, “weil die Baby-Boomer-Jahrgänge in Rente gehen und die Beitragszahlerbasis schrumpft”. Für die Gruppe der Schwerbehinderten bleibt vorerst nur, “die neuen Rahmenbedingungen bestmöglich zu nutzen – sei es durch einen bewusst späteren Ausstieg, gezielte Ausgleichszahlungen oder eine sorgfältige Planung der Erwerbsbiografie”, so Anhalt.
Die Rentenwende 2026 ist damit einen tiefen Einschnitt im deutschen Sozialrecht: Was für Ältere lange selbstverständlich war, wird für Jüngere zum kostspieligen Privileg. Wer betroffen ist, sollte frühzeitig Beratung in Anspruch nehmen, um teure Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Der Beitrag Historische Änderung bei der Schwerbehinderung: Verlust des Vorzugsrecht erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
President Ahmad al-Sharaa meets with members of Syrian Community in the U.S., New York
China Launches Advanced Telescope Project in the “Roof of the World”
Beijing – SANA
China has announced the launch of a major scientific initiative to build a high-precision astronomical telescope in the heart of the Qinghai-Xizang Plateau, often referred to as the “Roof of the World.”
The project aims to enhance the country’s capabilities in exploring the cold and hidden universe.
The telescope, named Xue-Shan-mu-Chang Submillimeter (XSMT), will feature a 15-meter diameter and be located in Delingha City, Qinghai Province, in northwestern China, at an altitude of 4,800 meters above sea level. The project is led by the Purple Mountain Observatory under the Chinese Academy of Sciences and is scheduled for completion by 2027.
Scientists say the site offers ideal conditions for astronomical observation, including high elevation and extremely low water vapor levels—factors that allow for precise measurements and help bridge a gap in China’s current astronomical infrastructure.
Members of Hasakah and Raqqa parliamentary elections subcommittee take the legal oath
Members of subcommittees in Ras al-Ain, of Hasakah Governate and Tal Abyad and Ma’adan areas of the Raqqa Governate have taken the legal oath before the chairman of the Higher commit of People’s Assembly Elections.
The spokesperson of the Higher committee Nawar Najma told SANA that based on the committee’s decision to conduct the election in some areas of Hasakah and Raqqa Governates, it has appointed subcommittees in these areas.
The members of the subcommittees took the legal oath on Sunday before the committee chairman in accordance with the electoral system.
Syria’s Higher Committee for People’s Assembly Elections had set 5 October as the date for voting for members of the People’s Assembly.
Wide welcome for UK, Australia, Canada, and Portugal’s recognition of Palestinian State
Arab and Islamic countries have welcomed United Kingdom, Canada, Australia, and Portugal’s official recognition of the State of Palestine as “a historic move and a triumph” for the legitimate rights of the Palestinian people.
The move is seen by many states as a sign of “growing international consensus” on the need to end occupation and implement the two-state solution in accordance with international legitimacy.
Qatari foreign Ministry said that the recognitions contribute to advancing prospects for a just, comprehensive, and lasting peace in the region calling for other countries around the world to take similar steps that reflect a commitment to international law.
The ministry reiterated Qatar’s “unwavering support for the Palestinian cause and the right of the Palestinian people to establish an independent state” along the 1967 borders.
Saudi Arabia also welcomed the move, describing it as a reflection of the friendly countries’ commitment to supporting the peace process based on the two-state solution.
The Kingdom hoped that more nations would follow suit, enabling the Palestinian people to attain their legitimate rights.
Kuwait’s Ministry of Foreign Affairs considered the international recognition of Palestine “a significant and positive shift” that contributes to restoring balance to the peace process, emphasizing that this step is a fundamental factor in empowering the Palestinian people to establish their independent state.
Jordan affirmed that the new stance taken by these countries aligns with the international will to end the occupation and uphold the inalienable right of the Palestinian people to establish their state along the June 4, 1967 lines with East Jerusalem as its capital.
Oman also described the recognition of Palestinian state as a “highly important development” in the context of international efforts to achieve the two-state solution and reinforce peace and security in the region.
The Muslim World League praised the recognition as a translation of the principles of justice and the historical and legal rights of the Palestinian people.
GCC Secretary-General Jasem Mohamed Albudaiwi, called the move a “historic milestone” toward achieving justice and international legitimacy. He reiterated the call for other nations to recognize the State of Palestine in support of the two-state solution.
In Rente gehen schon mit 62 – so ist es möglich
Der Wunsch, früher aus dem Erwerbsleben auszusteigen, bleibt auch 2025 groß. Oft fällt dabei die Marke 63, doch unter bestimmten Voraussetzungen kann der Übergang bereits mit 62 gelingen. Wichtig ist, die geltenden Rentenarten, die Folgen und die Vorgaben der Arbeitsagentur korrekt einzuordnen. Wer Klarheit über Fristen, Nachweise und Formulierungen hat, vermeidet teure Fehler und gewinnt Planungssicherheit.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine eigene RentenartDer direkte Weg in die Altersrente mit 62 führt über den anerkannten Schwerbehindertenstatus. Dabei handelt es sich nicht um die Regelaltersrente „zwei Jahre früher“, sondern um eine eigenständige Rentenart mit eigener Altersgrenze. Für jüngere Jahrgänge – ab 1964 geboren – liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren; die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren.
Ein vorgezogener Rentenbeginn ist bis zu 36 Monate früher möglich, damit grundsätzlich ab 62, allerdings mit einer Minderung von 0,3 Prozent pro Monat Vorziehung, höchstens 10,8 Prozent.
Diese Kürzung wirkt dauerhaft und sollte als feste Größe in die Haushaltsplanung einfließen. Wer bereits den Schwerbehindertenstatus besitzt, sollte kurz vor dem Rentenstart sehr genau abwägen, ob ein Verschlimmerungsantrag sinnvoll ist.
Eine neue Begutachtung kann in ungünstigen Konstellationen zu einer Herabstufung führen und Privilegien gefährden; der vermeintliche Gewinn höherer Prozente rechtfertigt dieses Risiko nicht immer.
Ohne Schwerbehinderung: Arbeiten bis 63 oder den Übergang intelligent überbrückenOhne Schwerbehinderung ist ein unmittelbarer Altersrentenbeginn mit 62 nicht vorgesehen. Der frühestmögliche Einstieg in eine Altersrente ist die „Altersrente für langjährig Versicherte“ ab 63 Jahren, dann mit Abschlägen je nach Vorziehung und Jahrgang. Wer dennoch mit 62 aus dem Job aussteigen möchte, kann die Zwischenzeit unter Voraussetzungen über Arbeitslosengeld finanziell abfedern.
Ab dem 58. Lebensjahr ist – bei ausreichender Vorversicherungszeit – ein Anspruch auf bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld möglich. Maßgeblich ist, dass in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung genügend Zeiten mit Versicherungspflicht liegen.
Diese Brücke kann den Zeitraum bis zum geplanten Rentenstart schließen, verlangt aber präzise Planung und die Bereitschaft, die Regeln der Arbeitsvermittlung einzuhalten.
Die heikle Zone vor der 45-Jahre-Rente: Warum die letzten 24 Monate zählen, obwohl sie nicht zählenBesonders sensibel ist die Konstellation, wenn der abschlagsfreie Renteneintritt über die Wartezeit von 45 Versicherungsjahren erreicht werden soll. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld zählen zwar grundsätzlich zu dieser Wartezeit. In den letzten 24 Monaten vor dem abschlagsfreien Rentenbeginn werden solche Zeiten jedoch nicht berücksichtigt.
Eine eng gefasste Ausnahme greift nur, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde.
Wer an der 45-Jahre-Grenze knapp liegt, sollte die letzten zwei Jahre vor dem geplanten Beginn der abschlagsfreien Rente strategisch gestalten, damit die Zielmarke nicht unbemerkt verfehlt wird. In der Praxis lohnt es sich, Kalenderdaten, Beschäftigungszeiten und mögliche Lücken auf den Monat genau zu prüfen und frühzeitig Alternativen zu organisieren.
Sperrzeitrisiko bei Eigenkündigung und Aufhebungsvertrag: Ein Attest hilft, ersetzt aber nicht die PrüfungWer den Arbeitsvertrag aus freien Stücken beendet, riskiert beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen. Diese Phase bedeutet nicht nur eine Lücke, sie zählt zudem rentenrechtlich nicht mit. Ein „wichtiger Grund“ kann die Sperrzeit vermeiden. Gesundheitsgründe kommen dafür grundsätzlich in Betracht, müssen aber durch belastbare ärztliche Unterlagen belegt und von der Agentur für Arbeit im Einzelfall anerkannt werden.
Ein ärztliches Gutachten oder Attest ist daher hilfreich, garantiert die Anerkennung aber nicht automatisch. Besser ist es, die eigene gesundheitliche Situation frühzeitig zu dokumentieren und den geplanten Austritt nachvollziehbar zu begründen.
Mitwirkungspflichten während des ALG-Bezugs: Realistische Erwartungen, klare SpielregelnMit dem Bezug von Arbeitslosengeld gehen Mitwirkungspflichten einher. Bewerbungen auf zumutbare Vermittlungsvorschläge, die Teilnahme an sinnvollen Maßnahmen wie Bewerbungstrainings und die grundsätzliche Verfügbarkeit gehören dazu. Kurz vor dem Ruhestand sind die Erwartungen häufig pragmatisch, gleichwohl bleibt die Rechtslage eindeutig.
Wer die Mitwirkung verweigert oder Vorgaben ignoriert, riskiert Leistungsminderungen bis hin zum Wegfall des Anspruchs. Klare Kommunikation mit der Vermittlung über die gesundheitliche Lage, die zeitliche Perspektive und das Ziel „Übergang in die Rente“ reduziert Reibungspunkte und schafft Verlässlichkeit.
Abschläge nüchtern kalkulieren: Was 0,3 Prozent pro Monat langfristig bedeutenDie bekannte Minderung von 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat summiert sich bei 36 Monaten auf 10,8 Prozent – lebenslang. Neben der Kürzung wirkt zugleich die längere Bezugsdauer der Rente und die kürzere Zeit der weiteren Beitragszahlung.
Eine Abwägung betrachtet deshalb nicht nur den anfänglichen Rentenbetrag, sondern die Entwicklung über die kommenden Jahre. Private Rücklagen, Betriebsrenten und die voraussichtlichen Ausgaben etwa für Wohnen, Gesundheit und Pflege gehören in diese Rechnung ebenso wie die individuellen Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
Fazit: Möglich, aber nur mit Plan – und mit den richtigen BegriffenMit 62 in den Ruhestand ist 2025 möglich, wenn die Voraussetzungen stimmen. Der direkte Weg führt über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die als eigenständige Rentenart mit eigener Altersgrenze organisiert ist und beim frühzeitigen Beginn lebenslange Abschläge mit sich bringt.
Der indirekte Weg über die Arbeitsagentur kann die Lücke bis zur Altersrente schließen, setzt aber eine belastbare Versicherungsbiografie, die Vermeidung von Sperrzeiten und die Einhaltung der Mitwirkungspflichten voraus. Wer die „letzten 24 Monate“ im Blick behält, die Besonderheiten der 45-Jahre-Regel ernst nimmt und medizinische Gründe sorgfältig dokumentiert, trifft keine Bauch-, sondern eine belastbare Entscheidung für einen stabilen Übergang in den nächsten Lebensabschnitt.
Der Beitrag In Rente gehen schon mit 62 – so ist es möglich erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Die Rente wird im Dezember gekürzt – Das sollten Rentner jetzt tun
Zum 1. Dezember 2025 endet eine Übergangsregelung, die den seit Juli 2024 gezahlten Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent als „nicht anzurechnendes Einkommen“ schützt.
Ab diesem Stichtag fließt der Zuschlag in die reguläre Monatsrente ein – und gilt damit als Einkommen.
Für viele Witwen‑ und Witwerrenten wird die Anrechnung erstmals schlagend. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist in ihren FAQ ausdrücklich darauf hin, dass der Zuschlag „von Juli 2024 bis November 2025 kein anzurechnendes Einkommen darstellt“, ab Dezember jedoch berücksichtigt wird und eine Kürzung „mindern kann“.
Dr. Utz Anhalt: Was passiert ab Dezember? Warum wurde der Zuschlag überhaupt eingeführt?Mit dem Erwerbsminderungs‑Bestandsverbesserungs‑Auszahlungsgesetz wollte der Gesetzgeber jene rund drei Millionen Bestands‑Erwerbsminderungsrentner besserstellen, die von früheren Reformen ausgeschlossen worden waren. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 25. April 2024 einstimmig; ab Juli 2024 erhielten Betroffene den befristeten Extra‑Betrag.
Was ändert sich nun ganz konkret?Bis Ende November 2025 überweist die DRV den Zuschlag separat; technische Gründe machten eine gesonderte Buchung nötig. Ab 1. Dezember wird alles in einem Zahlbetrag ausgewiesen.
Damit endet der gesetzliche Anrechnungsstopp des § 307j SGB VI. In der Praxis steigt das meldepflichtige Einkommen auf dem Papier, ohne dass real mehr Geld im Portemonnaie ankommt – ein klassischer Brutto‑Netto‑Effekt.e
Wie wirkt sich die Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten aus?
Bei Hinterbliebenenrenten gilt eine Freigrenze: Eigene Nettoeinkünfte bleiben bis 26,4 Rentenwerten (ab Juli 2025: 40,79 € × 26,4 = 1.076,86 €) anrechnungsfrei. Liegt das Nettoeinkommen darüber, werden 40 Prozent des Mehrbetrags von der Witwen‑ oder Witwerrente abgezogen.
Wird der Zuschlag künftig hinzugerechnet, übersteigen viele Beziehende die Freigrenze – ihre Hinterbliebenenrente sinkt. Wer bislang knapp unterhalb lag, kann also spürbare Verluste erleiden, obwohl sich die Summe aus Altersrente und Zuschlag real nicht erhöht.
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Wie viele Menschen sind betroffen und in welchem Ausmaß?Die DRV geht von rund drei Millionen Zuschlagsberechtigten aus. Nicht alle beziehen gleichzeitig eine Hinterbliebenenrente, doch laut dem Rentenexperten und Rechtsanwalt Peter Knöppel besitzen „etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner“ eine solche Doppel‑Konstellation; für sie droht ab Dezember eine Kürzung.
Weil jede Kürzung einzelfallabhängig ist – Einkommen, Kinderzuschläge und regionale Steuersätze variieren – lässt sich die durchschnittliche Minderung statistisch kaum beziffern. Fachleute rechnen jedoch mit Reduktionen im dreistelligen Monatsbereich, sobald mehrere Einkommensarten zusammentreffen.
Welche steuerlichen Folgen kommen hinzu?Durch die Zusammenlegung erhöht sich der steuerpflichtige Bruttorentenbetrag. Viele Seniorinnen und Senioren rutschen dadurch in eine höhere Progressionsstufe oder überschreiten erstmals den Grundfreibetrag.
Damit steigt nicht nur die Einkommensteuer, sondern oft auch der Solidaritätszuschlag – ein doppelter Effekt, der die Nettorente weiter schmälert. Steuerberater warnen, dass allein der Zuschlag den steuerpflichtigen Anteil der Jahresbruttorente um bis zu 7,5 Prozent zementiert. Schon jetzt sind knapp zwei Drittel aller Neurentner steuerpflichtig.
Was sagen Sozialverbände und Experten?Der Sozialverband VdK begrüßte den Zuschlag als überfällige Korrektur, kritisiert aber die „behelfsmäßige“ Umsetzung und fordert eine dauerhafte Ausnahmeregelung bei der Einkommensanrechnung, um Kürzungen zu vermeiden.
Knöppel spricht von einer „versteckten Rentenkürzung“, die nur durch politische Nachbesserung verhindert werden könne.
Können Betroffene jetzt schon handeln?Renten‑ und Steuerexperten raten, die eigenen Bescheide genau zu prüfen, sobald die DRV ab Dezember 2025 neue Berechnungen verschickt. Wer die Einkommensgrenze knapp überschreitet, kann prüfen, ob freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Kranken‑ oder Pflegeversicherung das Nettoeinkommen mindern und damit die Kürzung reduzieren.
Zudem lohnt ein Beratungstermin bei der DRV oder einem unabhängigen Renten‑ bzw. Steuerberater, um mögliche Rechtsmittelfristen nicht zu versäumen. Familien mit Kindern sollten beachten, dass jeder waisenrentenberechtigte Nachwuchs den Freibetrag anhebt; das kann die Anrechnung ganz oder teilweise neutralisieren.
Zuschlag „systemisch korrekt“?Das Bundesarbeits‑ und Sozialministerium verweist darauf, dass sich der Zuschlag „systemisch korrekt“ in die bestehende Einkommensprüfung einfüge. Gleichwohl haben mehrere Bundestagsabgeordnete der Ampel‑Koalition in ersten Stellungnahmen angekündigt, die Wirkung „sorgfältig zu evaluieren“.
Ob daraus eine erneute Gesetzesänderung folgt, ist offen. Der kommende Renten‑Versicherungsbericht (Herbst 2025) wird zeigen, wie stark die tatsächlichen Belastungen ausfallen.
Was bleibt von dem Versprechen der sozialen Absicherung?Die Reform zeigt einmal mehr, wie technischer Detailänderungen große soziale Sprengkraft entfalten.
Der Zuschlag sollte eine Lücke schließen, wird nun aber selbst zur Kippe für die Hinterbliebenenrente vieler älterer Menschen. Gerade in Zeiten inflationsbedingter Mehrbelastungen droht er zum Brandbeschleuniger für Altersarmut zu werden. Ein vorausschauendes, transparentes Rentenrecht müsste verhindern, dass Hilfen an anderer Stelle zu Kürzungen führen.
Bis dahin liegt es an den Betroffenen und ihren Vertretern, laut zu bleiben – und an der Politik, ihr Versprechen einer sicheren Rente auch im Detail einzulösen.
Der Beitrag Die Rente wird im Dezember gekürzt – Das sollten Rentner jetzt tun erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Die ukrainische Spur beim Mord an Charlie Kirk
Three civil defense personnel injured in battling forest fires in Lattakia
Three members of the Syrian Civil Defense were injured Monday while battling a forest fire that broke out in the forests of Jabal Turkman (Mountain), in Lattakia countryside, northwestern Syria.
Hassan Mohammad, head of Civil Defense operations in Lattakia, told SANA that the fire widely spread causing flames to rise, setting fire to the fire engine and injuring three civil defense personnel.
He noted that the fire’s spread is being exacerbated by the winds, and has now reached new areas in the region.
“firefighting teams are working tirelessly to extinguish and control the blaze”, he said, adding that strong winds, terrain factors, and the presence of war remnants that occasionally explode are posing challenges to the extinguishing effort.