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Rente: Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Väter – Gericht trifft Entscheidung

Lesedauer 3 Minuten

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Bevorzugung von Müttern bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung rechtens ist.

Ein Vater hatte geklagt, weil die Kindererziehungszeiten allein seiner Ex-Partnerin zugerechnet wurden, und war dadurch benachteiligt. Das Gerichtsurteil stellt jedoch klar, dass diese Regelung gerechtfertigt sei, um bestehende Nachteile für Frauen im Berufsleben auszugleichen.

Klage eines Vaters gegen Ungleichbehandlung bei Rentenpunkten

Ein Vater klagte, weil die Kindererziehungszeiten allein seiner Ex-Partnerin angerechnet wurden. Die Frage stand im Raum, ob diese Praxis eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat entschieden: Eine gewisse Bevorzugung der Mütter ist im Gesetz vorgesehen und sei auch gerechtfertigt, da Frauen nach der Geburt von Kindern beruflich oft benachteiligt sind. Diese gesetzliche Regelung sei demnach verhältnismäßig und diskriminiere Väter nicht auf verfassungswidrige Weise (Az.: B5R10/23R).

Gericht entscheidet im Zweifel für die Mutter

Die Ex-Partnerin des Klägers bekam die Kindererziehungszeiten für die gemeinsame Tochter angerechnet. Der Vater fühlte sich durch diese Regelung benachteiligt, da er auch an der Erziehung beteiligt war, jedoch keine Rentenpunkte angerechnet bekam.

Das Bundessozialgericht entschied, dass die Regelung, die im Zweifel die Mutter begünstigt, keine Diskriminierung darstelle.

Die gesetzliche Auffangregelung sieht vor, dass in Fällen, in denen nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, wer das Kind überwiegend erzogen hat, die Mutter die entsprechenden Rentenpunkte erhält. Diese Entscheidung basiert darauf, dass Frauen im Berufsleben nach der Geburt eines Kindes weiterhin Nachteile erfahren.

Gesetzliche Grundlage zur Anrechnung von Erziehungszeiten

Nach geltendem Recht können Eltern gemeinsam entscheiden, welchem Elternteil die Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Liegt keine solche gemeinsame Entscheidung vor, wird die Anrechnung grundsätzlich dem Elternteil zugewiesen, der überwiegend für die Erziehung des Kindes verantwortlich war.

Wenn keine klare Zuweisung getroffen werden kann, wird standardmäßig die Mutter als betreuender Elternteil angenommen.

Der klagende Vater sah sich daher aufgrund seines Geschlechts diskriminiert, insbesondere weil er nach der Trennung das Kind allein versorgt hatte, jedoch nur für die Zeit nach dem Auszug seiner Ex-Partnerin die Rentenpunkte zugesprochen bekam.

Unklare Verhältnisse vor Auszug der Mutter

Der Vater und seine Ex-Partnerin lebten nach der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2001 zusammen. Während er weiterhin in Vollzeit arbeitete, nahm die Mutter erst nach dem sechsten Geburtstag der Tochter eine Teilzeitstelle an.

Im Jahr 2008 zog die Mutter aus, und der Vater blieb mit der Tochter zurück. Aufgrund der unklaren Verhältnisse über die Erziehungsaufteilung für die Zeit vor dem Auszug der Mutter entschied die Rentenversicherung, dass nur ab dem Zeitpunkt des Auszugs die Erziehungszeiten dem Vater angerechnet werden konnten.

Für die vorherige Zeit erhielt die Mutter die Anrechnung, da keine gemeinsame Zuweisung der Erziehungszeiten erklärt worden war.

Vater berief sich auf Grundgesetz

Der Vater berief sich in seiner Klage auf Artikel 3 des Grundgesetzes, der die Gleichberechtigung von Männern und Frauen gewährleistet und eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ausschließt.

Er sah die gesetzliche Regelung, die im Zweifel die Mutter begünstigt, als verfassungswidrig an. Das Gericht entschied jedoch, dass diese Regelung keine ungerechtfertigte Diskriminierung darstelle, sondern im Kontext der immer noch bestehenden Benachteiligung von Frauen im Berufsleben zu betrachten sei.

Vorinstanzen und deren Urteile

Das Sozialgericht Darmstadt und das Hessische Landessozialgericht hatten die Klage des Vaters ebenfalls abgewiesen. Beide Gerichte argumentierten, dass sich die überwiegende Erziehungsleistung des Vaters für den fraglichen Zeitraum nicht nachweisen ließ.

Die Auffangregelung, welche die Mutter begünstigt, sei verfassungskonform und diene der eigenständigen sozialen Sicherung von Frauen. Das Bundessozialgericht bestätigte nun diese Entscheidung und sah ebenfalls keinen Verstoß gegen die Verfassung.

Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente

Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten soll Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen.

Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, können bis zu drei Jahre Erziehungszeit angerechnet werden. Bei vor 1992 geborenen Kindern sind es zwei Jahre und sechs Monate.

Diese Regel wurden im Rahmen der sogenannten “Mütterrente” eingeführt, um die Erziehungsleistung von Eltern, insbesondere Müttern, auch rentenrechtlich anzuerkennen.

Pro Jahr Kindererziehung wird fast ein voller Entgeltpunkt gutgeschrieben, was für die betroffene Person einem durchschnittlichen Einkommen entspricht. Derzeit erhöht ein Entgeltpunkt die monatliche Rente um etwa 37,60 Euro. Wer während der Kindererziehung berufstätig bleibt, erhält diese Erziehungszeiten bis zur Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich angerechnet.

Versorgungsausgleich und Witwerrente

Bei der Rentenberechnung spielen auch Versorgungsausgleiche bei Ehescheidungen eine Rolle.

So ging es im weitergeführten Teil des Verfahrens um die Neuberechnung einer Witwerrente, nachdem der Versorgungsausgleich zwischen der verstorbenen Versicherten und ihrem früheren Ehemann rückgängig gemacht wurde. Dies hatte direkte Auswirkungen auf die Rentenhöhe des Klägers.

Nachdem der Versorgungsausgleich nachträglich geändert worden war, musste auch die Witwerrente des Klägers neu berechnet werden, was zu einer deutlichen Reduktion führte.

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Krankengeld beziehen und trotzdem Minijob?

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Krankengeld gibt es für bis zu 72 Wochen, wenn Betroffene weiterhin krankgeschrieben sind, der Arbeitgeber aber nach sechs Wochen den Lohn nicht weiter zahlt. Das Krankengeld ist daran gebunden, dass die Betroffenen ihrer Berufstätigkeit in der Zeit nicht nachgehen, in der die Kasse zahlt.

Wie sieht das jetzt bei einem Minijob aus, den die Betroffenen zusätzlich zu ihrem Hauptberuf ausüben? Dürfen Sie in diesem tätig sein, während Sie Krankengeld beziehen oder erlischt damit der Anspruch auf diese Leistung?

Mit Krankengeld finanziell schlechter gestellt

Im Unterschied zu den sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber den vollen Lohn weiterzahlt, liegt das Krankengeld nur noch bei maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Sie haben also in jedem Fall einen finanziellen Verlust von mindestens zehn Prozent des monatlichen Einkommens.

Mit einem Minijob könnten Sie diese Lücke kompensieren. Geht das aber, ohne dass die Krankenkasse sich weigert, zu zahlen?

Krankschreibung bezieht sich auf den Hauptberuf

Wenn Sie medizinisch krankgeschrieben werden, gilt dies in der Regel für ihren Hauptberuf. Wenn Sie einem bestehenden Nebenjob auch bei Krankschreibung nachgehen können, ohne dass ihre Gesundheit leidet, dann gilt dies auch bei Krankengeld.

Krankenkasse kann Krankengeld nicht generell verweigern

Rechtlich relativ sicher ist es, wenn Sie den Minijob bereits vor dem Bezug des Krankengeldes ausübten, und dies auch während Sie im Hauptberuf krankgeschrieben waren. Ihre Situation hat sich nicht geändert, weil die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in das Krankengeld der Versicherung übergeht.

Die Krankenkasse hat hier erst einmal keine Handhabe, Krankengeld zu verweigern, weil Sie weiter dem Minijob nachgehen. Generell gilt das auch, wenn Sie während des Krankengeldbezugs einen neuen Minijob aufnehmen.

Krankenkassen schauen genau hin

Krankenkassen sind beim langfristigen Auszahlen von Krankengeld allerdings nicht großzügig, sondern schauen genau hin, denn das Krankengeld kostet sie eine Menge. Besonders, wenn Sie einen Minijob ausüben, der in Richtung ihres Hauptjobs geht, wird die Krankenkasse diesen wahrscheinlich kritisch beäugen.

Nehmen wir zum Beispiel an, Sie arbeiten im Hauptberuf als Handwerker, sind krankgeschrieben und im Minijob auf dem Bau tätig. Oder Sie sind krankgeschrieben wegen einer allgemeinen Angststörung, arbeiten im Minijob jedoch als Event-Veranstalter.

Krankheit könnte infrage gestellt werden

Dann könnte die Krankenkasse sogar generell infrage stellen, ob Sie überhaupt arbeitsunfähig sind.

Die Versicherung könnte eine Überprüfung ihrer Arbeitsfähigkeit im Hauptberuf verlangen oder eine Wiedereingliederung vorschlagen (zum Beispiel nach dem Hamburger Modell, mit anfangs reduzierter und später gesteigerter Stundenzahl).

Sicherer stehen Sie da, wenn Sie als Minijob eine Beschäftigung ausüben, die mit der Krankschreibung im Hauptberuf nur wenig zu tun hat, und zum Beispiel ohne Belastung im Homeoffice geleistet werden kann.

Minijob ja oder nein?

Krankengeld-Bezieher dürfen also während des Bezugs von Krankengeld einen Minijob ausüben und können sich damit finanziell entlasten. Sie sollten sich dabei jedoch, am besten durch individuelle Beratung bei Sozialverbänden oder Gewerkschaften, absichern, um möglichen Ärger mit der Krankenkasse zu vermeiden.

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AfD: Korrelation und Kausalität

„Je schlechter die Berliner Politik ist, desto größer sind die Zugewinne der AfD.“ Diese Korrelation ist Fakt und zudem reziprok ebenso gültig: Mit der Ampel-Regierung geht es bergab, mit der AfD dagegen bergauf. Gleichzeitig liegt in der Beziehung auch eine Kausalität: „Wenn die Regierung keine gute Politik macht, dann gewinnt die Opposition.” Eine bequeme Situation […]

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Rente: Rentenpunkte Stichtag bis zum Ende des Jahres sichern

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Wer als langjährig Versicherter vorzeitig in Rente geht, muss dafür Abschläge in Kauf nehmen, und das nicht zu knapp. Freiwillige Sonderzahlungen können diese Abschläge im Vorfeld abmindern. Doch das wird im nächsten Jahr deutlich teurer als bisher.

Wir zeigen, wie Sie Abschläge bei der Rente reduzieren können, was sich dabei 2025 ändert, und warum Sie einen Antrag auf Sonderzahlungen möglichst noch in diesem Jahr stellen sollten.

Abschläge bei der Frührente

Wer mindestens 35 Jahre bei der Rentenversicherung angerechnet bekommt hat als langjährig Versicherter die Möglichkeit, bis zu vier Jahre früher in den Ruhestand einzutreten.

Der Haken an der Sache: Jeder Monat, den Sie früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden, kostet Sie 0,3 Prozent ihrer monatlichen Rente – und das für den Rest ihres Lebens.

Anders sieht es aus, wenn Sie mindestens 45 Jahre Jahre als Versicherter nachweisen können. Dann haben Sie Anspruch darauf, zwei Jahre früher in Rente zu gehen, und das ohne Abzüge.

Wann sind Sonderzahlungen möglich

Viele Arbeitnehmer möchten frühzeitig in Rente gehen, aber keine Abschläge zahlen. Oft bedeuten die Abschläge sogar, im Alter in Armut zu rutschen.

Hier gibt es bei einer voraussichtlichen Altersrente für langjährig Versicherte die Möglichkeit, freiwillige Beiträge als Sonderzahlungen zu leisten, und so die Abschläge auszugleichen – oder zumindest abzumildern.

Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 50 Jahre alt sind und gegenüber der Rentenversicherung einen Antrag darauf stellen, diese Sonderzahlungen zu leisten.

Warum wird die Sonderzahlung teurer?

Die Höhe der Rente hängt maßgeblich von der Anzahl der gesammelten Rentenpunkte ab. Deren Wert ändert sich von Jahr zu Jahr, abhängig vom Durchschnittsverdienst.

Je niedriger der Durchschnittsverdienst ist, umso niedriger liegen die Rentenpunkte, und je höher der eine ist, desto höher auch der andere.

Das bedeutet für Sonderzahlungen: Je höher der Wert eines Rentenpunktes ist, desto mehr müssen Sie für diesen bezahlen. 2025 liegt der Durchschnittsverdienst vermutlich bei 50.493 Euro. Der Durchschnittslohn steigt also, aber der Beitragsatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt gleich – bei 18,6 Prozent.

Ein Rentenpunkt wird also im nächsten Jahr 9.391,70 Euro kosten, und damit 955,11 Euro mehr als in diesem Jahr mit 8.436,59 Euro.

Wer frühzeitig in Rente gehen will und seine Abschläge abmildern, spart also eine Menge Geld, wenn er den Antrag dazu noch in diesem Jahr stellt.

Tabelle Rentenpunkte gleich höhere Rente

Zur Berechnung der höheren Rente durch zusätzliche Rentenpunkte hier eine vereinfachte Tabelle:

Anzahl der Rentenpunkte Monatliche Rente (in EUR) Erhöhung der Rente (in EUR) 30 1.080 – 31 1.116 +36 32 1.152 +72 33 1.188 +108 34 1.224 +144 35 1.260 +180 40 1.440 +360 45 1.620 +540 50 1.800 +720

In dieser Tabelle wird davon ausgegangen, dass der Wert eines Rentenpunkts etwa 36 Euro beträgt (Stand 2024).

Bis Rentenbeginn muss die Wartezeit erfüllt sein

Um solche Sonderzahlungen leisten zu dürfen, reicht es nicht allein, dass Sie rentenversichert sind. Es muss zudem wahrscheinlich sein, dass Sie bis zum beabsichtigten Rentenanfang die notwendige Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt haben.

Ein Beispiel: Wenn Sie 53 Jahre alt sind, 29 Jahre Wartezeit haben und mit Abschlägen frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen könnten, werden Sie die Voraussetzungen höchstwahrscheinlich erfüllen.

Wenn Sie mit 56 Jahren fünf Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen können, dann haben Sie zwar einen Rentenanspruch, können aber unmöglich bis zum vorgezogenen Renteneinstieg 35 Jahre Wartezeit erfüllen.

Was müssen Sie im Antrag angeben?

Bei der Rentenversicherung gibt es ein extra Formular V0210: „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters.“

Dieses müssen Sie ausfüllen, und dabei angeben, wann genau Sie vorzeitig in Rente gehen wollen, und wieviel Abschläge Sie durch Vorauszahlungen ausgleichen wollen.

Sie können den von Ihnen gewählten Betrag als einmalige Zahlung oder in Teilzahlungen leisten.

Wenn Sie Teilbeträge später zahlen möchten, dann bedenken Sie, dass dafür die Rentenpunkte des jeweiligen Jahres maßgeblich sind. Sie müssten also bei Teilzahlungen im nächsten Jahr deutlich mehr zahlen als 2024.

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Rente: Rentenversicherung muss bei Rückforderung Fristen einhalten – Urteil

Was ist, wenn Sie doch nicht frühzeitig in Rente wollen

Sie stellen den Antrag zwar in Hinblick auf eine beabsichtigte Frührente. Sie sind aber trotz Sonderzahlungen nicht dazu verpflichtet, wirklich früher in den Ruhestand zu gehen.

Wenn Sie regulär zur Regelaltersgrenze ihre Rente beginnen, dann bleiben die Sonderzahlungen erhalten. Statt Abschläge auszugleichen, erhöhen Sie jetzt ihre monatlichen Bezüge.

Können Sie sich die Sonderbeiträge rückerstatten lassen?

Nein, das können Sie nicht. Eine Rückzahlung der Beiträge, weil Sie es sich “anders überlegt haben”, ist nicht möglich.

Bis wann können Sie Sonderzahlungen leisten?

Sie können sogar noch Sonderzahlungen leisten, wenn Sie bereits eine Frührente mit Abschlägen beziehen. Die Sonderzahlungen erhöhen dann die geminderte Rente ab dem nächsten Monat.

Hinweis: Schluss mit den Sonderzahlungen ist mit der Regelaltersgrenze oder eine vorgezogenen abschlagsfreien Altersrente.

Lässt sich die Sonderzahlung von der Steuer absetzen?

Ja, denn diese Sonderzahlungen gelten als Aufwendungen zur Altersvorsorge. Als solche sind sie Sonderausgaben und lassen sich absetzen, bis zu einem gesetzten Höchstbetrag sind sie steuerfrei.

Dieser Höchstbetrag kann bei einer Einmalzahlung überschritten werden. Allerdings sind die späteren Rentenzahlungen steuerpflichtig, die sich aus diesen Einzahlungen ergeben.

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NGOs continue to provide necessary services to arrivals from Lebanon

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. Oktober 2024 - 10:06

Damascus, SANA- Non-governmental organizations (NGOs) in Syria, under the supervision of the Ministry of Social Affairs and Labor, have continued to provide all necessary services and needs to those arriving from Lebanon.

The Ministry stated on its Facebook page that Dummar Charitable Association, in coordination with the Directorate of Social Affairs and Labor in Damascus and in cooperation with the Kiwan Al-Khair Foundation, carried out activities to provide the necessary psychological support to those arriving from Lebanon, in addition to providing the necessary health and food services to them.

The Ministry added that these initiatives stem from its social responsibility to mobilize efforts and resources to serve the arrivals and within a series of initiatives launched by Syrian institutions and associations in response to the repercussions of the ongoing Israeli aggression.

Ruaa al-Jazaeri

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Syrian Airlines: Resuming flights between Damascus and Jeddah airports

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. Oktober 2024 - 10:04

Damascus, SANA- Ministry of Transport – the Syrian Airlines announced resuming flights between Damascus International Airport and Jeddah Airport in Saudi Arabia as of November 7th.

“Flights to Jeddah airport were resumed at a rate of two flights per week on Monday and Thursday of each week,” Syrian Airlines Director General Engineer Hatem Kabbas, told SANA reporter.

Kabbas added that operating these flights will serve members of the communities in the two countries and activate traffic and communication at all levels.

Engineer Kabbas called on those wishing to book to contact the Syrian Airlines offices, noting that the regular operation of flights between the two airports had stopped on May 8, 2016.

Rafah al-Allouni/ Ruaa al-Jazaeri

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Rente: Rentenversicherung muss bei Rückforderung Fristen einhalten – Urteil

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Bei Erwerbsminderungsrenten und Hinzuverdienstgrenzen kann es zu Rückforderungen durch die Rentenversicherung kommen. Wir zeigen ein aktuelles Urteil, das die Voraussetzungen für rückwirkende Rückforderungen klärt und zeigt, welche Fristen dabei entscheidend sind.

Hintergrund des Falls

Eine Versicherte klagte gegen die Rückforderung von 212,05 Euro, die die Rentenversicherung als Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze einforderte. Die Klägerin hatte eine rückwirkend ab dem 1. September bewilligte Erwerbsminderungsrente erhalten. Zusätzlich zahlte ihr Arbeitgeber im November desselben Jahres eine einmalige Gratifikation von 1.125 Euro, die erst im nächsten Jahr von der Rentenversicherung vollständig erfasst wurde. Im Zuge einer Überprüfung kam die Rentenversicherung zu dem Schluss, dass diese Zahlung die Hinzuverdienstgrenze überschritten hatte und die Klägerin für den November im ersten Jahr nur drei Viertel der Rente hätte beziehen dürfen. Die Differenz von 212,05 Euro wurde daraufhin zur Rückzahlung gefordert.

Ein Anhörungsverfahren zur Rückforderung leitete die Rentenversicherung erst mehrere Jahre nach der Gratifikation ein. Der darauf basierende Rückforderungsbescheid folgte, gegen den die Klägerin Widerspruch einlegte.

Argumentation der Klägerin

Die Klägerin begründete ihren Widerspruch damit, dass die Einmalzahlung für das gesamte Jahr zu betrachten sei und daher anteilig auf den Zeitraum ab Rentenbeginn verteilt werden müsse. Bei einer solchen Berechnung würde der erlaubte Hinzuverdienst nicht überschritten. Zudem verwies die Klägerin darauf, dass sie die Zahlung bereits der Rentenversicherung gemeldet habe. Eine betriebliche Prüfung der Rentenversicherung ergab keine Beanstandungen, was ihrer Darstellung weiter Gewicht verlieh.

Standpunkt der Rentenversicherung

Im Widerspruchsbescheid stellte die Rentenversicherung fest, dass einmalige Zahlungen nach Rentenbeginn als Hinzuverdienst zählen, unabhängig davon, ob sie für Arbeitszeiten vor oder nach Rentenbeginn gelten. Zudem sei die Klägerin durch den Rentenbescheid über ihre Melde- und Mitwirkungspflichten informiert worden. Die Rentenversicherung ging davon aus, dass die Klägerin die Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze erkennen konnte und unterstellte ihr daher grobe Fahrlässigkeit, da sie die Zahlung nicht voll als Hinzuverdienst meldete.

Gerichtliche Entscheidung zur Einjahresfrist und zum Vertrauensschutz

Das Gericht hob den Bescheid der Rentenversicherung auf und erklärte die Rückforderung von 212,05 Euro für rechtswidrig. Es bezog sich dabei auf zwei wesentliche Punkte: die Einhaltung der Einjahresfrist für Rückforderungen und den Vertrauensschutz der Klägerin.

Einhaltung der Einjahresfrist nach § 45 SGB X

Nach § 45 SGB X darf eine Rückforderung nur innerhalb einer einjährigen Frist erfolgen, nachdem die Rentenversicherung Kenntnis der entscheidenden Tatsachen erlangt hat. Im vorliegenden Fall wurde das Anhörungsverfahren jedoch erst 6 Jahre nach der ersten Zahlung eingeleitet. Diese Verzögerung wurde vom Gericht als Verstoß gegen die Fristvorgaben des § 45 Abs. 4 SGB X bewertet.

Die Rentenversicherung argumentierte, dass die Frist erst ab der Rückmeldung des Betroffenen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu laufen beginne, was das Gericht jedoch zurückwies. Laut dem Urteil dient die Einjahresfrist dazu, Rechtssicherheit für die Versicherten zu schaffen, auch wenn ein Verwaltungsakt fehlerhaft war. Eine zügige Bearbeitung durch die Behörde müsse gewährleistet sein. Die Rentenversicherung hätte also bereits mit Kenntnis der Einmalzahlung ein Anhörungsverfahren einleiten müssen.

Vertrauensschutz und Bewertung der Fahrlässigkeit

Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Klägerin aufgrund der Komplexität der Regelungen zur Hinzuverdienstgrenze schutzwürdig sei und ihr keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden könne. Die Rentenversicherung hatte argumentiert, dass die Klägerin aufgrund der Hinweise im Rentenbescheid die Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze erkennen könnte. Das Gericht entschied jedoch, dass die Berechnungsweise für einen Laien kaum nachvollziehbar sei und die Einmalzahlung weder eindeutig zu einem festen Zeitraum zugeordnet noch ihre Auswirkung auf die Rente klar definiert war.

Der Rentenbescheid enthielt keine Hinweise darauf, wie einmalige Zahlungen im Rahmen der Hinzuverdienstregelung anzurechnen seien. Da die Klägerin die Einmalzahlung bereits gemeldet hatte, sah das Gericht keinen Beleg für eine Pflichtverletzung. Auch der große zeitliche Abstand zwischen Rentenbescheid und Einmalzahlung sprach gegen grobe Fahrlässigkeit, da die Klägerin hier lediglich leicht fahrlässig gehandelt habe. Grobe Fahrlässigkeit im Sinne des Gesetzes setzt eine deutlich erkennbare Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht voraus, die in diesem Fall nicht gegeben war.

Das Gericht stellte zudem fest, dass die Rentenversicherung eine klare Verpflichtung hatte, bei Unklarheiten und komplexen Berechnungen transparent über die Berechnungsgrundlagen zu informieren. Bei subjektiven Fahrlässigkeitsprüfungen sei auf die individuelle Einsichtsfähigkeit des Versicherten abzustellen. Hierbei hätten die Beklagten versäumt, klar zu kommunizieren, wie und wann Hinzuverdienst die Rentenzahlung beeinflusst.

Vertrauensschutz und Mitwirkungspflichten

Das Gericht befand, dass die Rentenversicherung den Vertrauensschutz der Klägerin verletzt habe, da sie nach Kenntnis der Einmalzahlung nicht zeitnah tätig geworden sei und die Mitwirkungspflichten im Bescheid keine eindeutigen Anweisungen zur Meldung von Einmalzahlungen enthielten. Der Vertrauensschutz gilt, wenn Versicherte auf die Beständigkeit eines Bescheides vertrauen durften und dieses Vertrauen als schutzwürdig anzusehen ist.

Die Einmalzahlung war in ihrer Höhe und Anrechnung nicht klar als problematisch ersichtlich, und die Mitteilungspflicht der Klägerin wurde durch die einmalige Meldung ihrer Zahlung erfüllt.

Az. 4 R 451/12

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Proteste in Europa: Wer schweigt ist mitschuldig

In vielen Städten Europas haben am Samstag Proteste gegen die Angriffe des türkischen Staates auf die Autonomieregion Nord- und Ostsyrien und das ezidische Siedlungsgebiet Şengal im Nordirak stattgefunden. Die Proteste richteten sich auch gegen das internationale Schweigen angesichts der gezielten Bombardierung von Zivilist:innen und der Infrastruktur zur Versorgung mit Nahrungsmitteln, Strom, Gas und Treibstoff. An vielen Orten erklärten Demonstrant:innen, das Schweigen gebe dem Erdogan-Regime grünes Licht für Kriegsverbrechen. Bei den Protesten wurde auch die Freilassung von Abdullah Öcalan und eine politische Lösung der kurdischen Frage gefordert.

Demonstrationen in Berlin

 


In Berlin nahmen Hunderte Menschen an einer Demonstration teil, zu der der Frauenrat Dest-Dan und der Verein Nav-Berlin aufgerufen hatten. Eine Sprecherin sagte, dass der türkische Staat in ganz Kurdistan Kriegsverbrechen begeht und islamistische Gruppen unterstützt, um die Errungenschaften des kurdischen Volkes zu zerstören. Die Angriffe seien nur möglich, weil dem NATO-Staat Türkei Rückendeckung gegeben werde. Die internationale Staatengemeinschaft mache sich mitschuldig an der gezielten Tötung und Vertreibung von Zivilist:innen, betonte die Sprecherin und forderte die Schließung des Luftraums über Rojava und Şengal für die Türkei. Der Ko-Vorsitzende von Nav-Berlin, Hüseyin Yilmaz, sagte in einer Rede, dass das kurdische Volk nicht frei sein könne, solange Abdullah Öcalan und Tausende weitere politische Gefangene nicht freigelassen werden. Zum Ende der Protestaktion wurde zur Teilnahme an der Demonstration für die Freiheit von Öcalan am 16. November in Köln aufgerufen.

 


Im Wedding fand eine weitere Demonstration der kurdischen Jugendbewegung statt. Die Aktivist:innen riefen „Bijî Serok Apo”, „Bijî Berxwedana Gerîla”, „Jin Jiyan Azadî”, „Bijî Berxwedana Rojava” und „PKK”.

Protest in Kiel: Defend Kurdistan

 


Die Initiative „Defend Kurdistan“ protestierte vor dem Kieler Hauptbahnhof gegen die türkischen Angriffe auf Rojava. Die Aktivist:innen wiesen auf die Scheinheiligkeit hin, mit der türkische Regierungsvertreter die israelischen Angriffe auf Gaza verurteilen: „Der türkische Staat selbst bombardiert seit Tagen Gesundheitseinrichtungen, Bäckereien, Wasserdepots und zivile Siedlungsgebiete in Rojava. Er greift gezielt die Zivilbevölkerung an.“

Weitere Proteste in Europa

 

München

 

Nantes

 

Paris

 

Den Haag

 

Mailand

 

Evry

 

Jütland


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https://anfdeutsch.com/aktuelles/nurnberg-widerstand-heisst-leben-berxwedan-jiyan-e-44053 https://anfdeutsch.com/aktuelles/kurdistan-solidaritat-im-universitatsviertel-von-bologna-44047 https://anfdeutsch.com/aktuelles/proteste-gegen-turkische-angriffe-44040 https://anfdeutsch.com/aktuelles/stoppen-wir-den-turkischen-angriffskrieg-44026 https://anfdeutsch.com/aktuelles/die-ezidische-gemeinschaft-wird-nicht-kapitulieren-44038

 

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Iran Calls for emergency UN Security Council meeting regarding Israeli aggression

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. Oktober 2024 - 8:20

New York, SANA- In a letter addressed to both the Secretary-General of the United Nations and the President of the United Nations Security Council, Iranian Foreign Minister Abbas Araghchi renewed Iran’s legal and legitimate right to respond to the Zionist aggression against it, calling for an emergency meeting of the United Nations Security Council regarding this aggression.

“The Islamic Republic of Iran condemns these deliberate acts of aggression by the Zionist entity in the strongest terms. Israel’s unlawful attacks violate the foundational principles of international law and the United Nations Charter, particularly Article 2, Paragraph 4, which strictly prohibits the use of force against the sovereignty and territorial integrity of any state. Israeli entity’s actions constitute a grave threat to international peace and security and further destabilize an already fragile region,” Araghchi said in the letter which was quoted by the Iranian News Agency (IRAN).

Araghchi affirmed that the Islamic Republic of Iran, in alignment with the principles enshrined in the Charter of the United Nations and under international law, reserves its inherent right to legal and legitimate response to these criminal attacks at the appropriate time.

In his letter, Araghchi stressed that “In light of the consequences of the Israeli entity’s ongoing and systematic aggression, the Islamic Republic of Iran urges the United Nations Secretary-General and the Security Council to take a firm stance and condemn the Israeli entity for committing these acts of aggression strongly and unequivocally, demonstrating to the international community that such egregious violations of international law and the UN Charter will not go unanswered.”

“Furthermore, the Islamic Republic of Iran requests the President of the Security Council to convene an urgent meeting to address this severe violation and unlawful actions and ensure accountability of this criminal entity,” Araghchi added.

Ruaa al-Jazaeri

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10 martyrs, a number of wounded in occupation shelling of Beit Lahia

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. Oktober 2024 - 8:18

Occupied Jerusalem, SANA- 10 Palestinians were martyred and others were injured on Sunday at dawn in Israeli occupation bombing of Beit Lahia town, northern Gaza Strip.

The occupation forces bombed a house sheltering displaced people in Beit Lahia town, causing the martyrdom of 10 Palestinians and the injury of others, according to Wafa News Agency.

On Saturday, also in Beit Lahia, the Israeli enemy committed a massacre, leaving 40 martyrs and dozens of injuries.

Palestinian Health Ministry announced Saturday that the number of victims in the Israeli aggression on the Strip has risen to 42,924 martyrs, and 100,833 injuries, most of them children and women, while thousands of people are still missing under the rubble.

Rafah al-Allouni/ Ruaa al-Jazaeri

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Aufruf zur Demo: Öcalan und die revolutionäre Perspektive verteidigen

Am 16. November findet in Köln eine von kurdischen Verbänden organisierte Großdemonstration für die Freiheit von Abdullah Öcalan statt. Zu der Veranstaltung mobilisieren auch internationalistische Organisationen und Initiativen, darunter Internationalistische Jugendkommunen, Perspektive Kommunismus und Interventionistische Linke. In einem gemeinsamen Aufruf zur Demonstration heißt es:

Die revolutionäre Perspektive verteidigen!

Vor über 25 Jahren, am 15. Februar 1999, wurde der revolutionäre kurdische Vordenker und Vorsitzende der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, durch die Zusammenarbeit verschiedener Geheimdienste in Nairobi festgenommen. Die Festnahme hatte zum Ziel, dem Kampf der Kurd:innen um Selbstverwaltung und Sozialismus, gegen die Vorherrschaft der Türkei und gegen die Interessen imperialistischer Mächte aus dem NATO-Lager in der Region, einen empfindlichen Schlag zu versetzen.

Diese internationale Zusammenarbeit der Repressionsorgane setzt sich bis heute in der Verfolgung kurdischer und türkischer Linker in NATO- und EU-Staaten fort. So wurde die PKK in Deutschland 1993 verboten und 2002 von der EU als Terrororganisation eingestuft. In Deutschland werden vermeintliche Mitglieder der Organisation mit dem Paragraphen 129b (Mitgliedschaft/Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung), der vor allem gegen Linke eingesetzt wird, verfolgt und für Jahre hinter Gitter gesteckt. Mit der Entwicklung des deutschen Staates hin zu noch mehr Abschiebung und Abschottung werden auch Kurd:innen massenhaft in die Türkei abgeschoben und somit zu Betroffenen der rassistischen Ampel-Politik. Dass die PKK auch in Europa starker Verfolgung und Repression ausgesetzt ist, ist nicht nur ein Zugeständnis an die Türkei. Es liegt daran, dass sie eine vitale revolutionäre Kraft ist, die seit Jahrzehnten zeigt, dass es möglich ist, gegen einen hochgerüsteten NATO-Staat und seine Verbündeten Widerstand zu organisieren und ein eigenes antikapitalistisches Projekt im Mittleren Osten zu verfolgen. Das steht allen langfristigen Interessen der EU- und NATO-Staaten in der Region entgegen.

Öcalan seit einem Vierteljahrhundert in Einzelhaft

Der Versuch, die kurdische Freiheitsbewegung Ende der 90er Jahre mit der Inhaftierung Öcalans zu zerschlagen, reiht sich in den Versuch der Herrschenden ein, alle Hoffnungen und Bestrebungen für eine tatsächliche Alternative zum kapitalistischen System zu vernichten, wie es mit so vielen revolutionären Bewegungen im Jahrzehnt nach dem Zusammenbruch des sozialistischen Blocks gemacht wurde. Mit der Festnahme Abdullah Öcalans und der seit über einem Vierteljahrhundert andauernden Einzelhaft und Isolation sollte der kurdischen Freiheitsbewegung ihre Führung und einer ihrer wichtigsten Denker genommen werden.

Seit März 2021, seit über 43 Monaten, ist kein Lebenszeichen Abdullah Öcalans nach außen gedrungen. Sowohl seinen Anwälten als auch seiner Familie wird der Kontakt verwehrt. Selbst die Beschlüsse internationaler Organisationen, die sich erst durch anhaltenden öffentlichen Druck zu dem Fall äußerten, werden von der Türkei ignoriert – ebenso von Deutschland, das sich sonst so gerne als „menschenrechtsbewegt“ verkauft.

Die Festnahme Öcalans brachte den revolutionären Prozess in Kurdistan allerdings nicht zum Erliegen: Das zeigen die Revolution seit 2012 in Rojava (Nordostsyrien), die von Beginn an auch eine Frauenrevolution war, der erfolgreiche Kampf gegen den IS sowie der professionalisierte Guerillakampf in den kurdischen Bergen gegen die türkische Armee. Nicht zuletzt zeigt es sich in der 40-jährigen Kontinuität und der tiefen gesellschaftlichen Verankerung der Bewegung in der Region und innerhalb der kurdischen Gesellschaft weltweit. Diese konkreten revolutionären Erfahrungen sind gerade in Zeiten von Hoffnungslosigkeit und reaktionärem Rollback besonders wertvoll. Sie gilt es zu verteidigen und sie stehen im Vordergrund, wenn wir uns zusammen für die Freiheit Öcalans einsetzen.

Welche Bedeutung seine weltanschaulichen Lehren für revolutionäre Politik hierzulande haben, bewerten wir unterschiedlich. Einig sind wir uns aber darin, dass seine Gefangennahme eine Antwort der Herrschenden auf einen eindrucksvollen Kampf für eine befreite Gesellschaft jenseits des Kapitalismus ist, und dass eine breite internationale Solidarität unsere stärkste und wichtigste Waffe gegen derartige Repressionsschläge ist!

Internationale Solidarität aufbauen: Der Hauptfeind steht im eigenen Land!

Die Lage in Kurdistan ist angespannt: Die Türkei weitete ihre Angriffe in den letzten Monaten vor allem auf die Guerillagebiete in Südkurdistan aus. Das liegt auch daran, dass die Intensivierung des Krieges gegen die PKK aus einer gewissen Notlage resultiert. Das Erdoğan-Regime hat mit einer starken wirtschaftlichen Krise zu kämpfen. Die Inflation beträgt knapp 50 Prozent und die bürgerliche Opposition ist am Erstarken. Der Krieg wird nun erneut dazu genutzt, die Krisensymptome in den Hintergrund zu drängen und eine nationale Einheit zu beschwören. Doch wie hängt das mit Deutschland zusammen?

Für die eigenen imperialistischen Interessen mischt Deutschland seit über einem Jahrhundert bei den Kriegen im Nahen und Mittleren Osten mit und etablierte ein enges Verhältnis zur Türkei. Bis heute ist das deutsche Kapital der wichtigste Handelspartner der Türkei.

Auch wenn die Türkei in den letzten Jahren stark in ihre eigene Rüstungsindustrie investierte und so etwa eine Drohnenproduktion von internationaler Bedeutung aufbaute, rollen weiterhin deutsche Panzer von Rheinmetall durch Kurdistan. Auch andere Rüstungskonzerne, wie beispielsweise Thyssenkrupp, exportieren Rüstungsgüter in die Türkei. Erst Anfang Oktober wurden neuerliche Waffenlieferungen in Höhe von 250 Millionen Euro bekannt. Eine Lieferung von Eurofighter-Kampfjets an Ankara zum Preis von über fünf Milliarden soll zur Diskussion stehen.

Aber es sind auch längerfristige wirtschaftliche Interessen, die das Verhältnis zwischen Deutschland und der Türkei bestimmen. Ein Beispiel dafür ist die „Iraq Development Road“. Das Projekt soll den im Bau befindlichen Hafen von Al-Faw im Südirak mit der Türkei verbinden und weiter bis nach Europa reichen. Es ist eines von aktuell mehreren konkurrierenden Projekten, die neue Möglichkeiten für den Handel zwischen Asien und Europa schaffen sollen - in diesem Fall mit der Türkei im Mittelpunkt. Die politische Bedeutung des Projekts für die Türkei ist nicht zu unterschätzen: Es würde die PKK-Guerillagebiete im Irak vom Süden her einschließen und auch für das Bestreben der Erdoğan-Regierung, die PKK im Norden des Iraks vollständig zu zerstören, eine Rolle spielen.

Die Kriminalisierung fortschrittlicher, vor allem antifaschistischer Kräfte, nimmt auch in Deutschland zu, wie zuletzt die Festnahme und Auslieferung Majas zeigte. Für uns gilt es daher, gemeinsam und internationalistisch, für die Freiheit aller politischen Gefangenen, in Deutschland und in Kurdistan, auf die Straße zu gehen. Gerade jetzt, in Zeiten, in denen Militarisierung und Krieg auch hierzulande rasant von den Herrschenden vorangetrieben werden, ist der revolutionäre Kampf der kurdischen Freiheitsbewegung ein wichtiger Bezugspunkt für uns. Er zeigt, dass ein Kampf gegen Krieg und Kapital nicht nur notwendig, sondern auch machbar und schon jetzt Teil der Realität ist.

Kommt mit uns in den Internationalistischen Block bei der zentralen Demonstration zur Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung und für die Freiheit Abdullah Öcalans.

Samstag, 16. November 2024, 11:00 Uhr

Deutzer Werft, Köln

Hoch die internationale Solidarität!

Kampf dem deutschen Imperialismus!

Freiheit für Abdullah Öcalan!

Es lebe die Revolution in Kurdistan!

Hinweis: Nach Jahren der absoluten Isolation hat Abdullah Öcalan am 23. Oktober 2024 erstmals wieder Besuch von einem Familienangehörigen empfangen. Dieser Aufruf wurde vor diesem Datum verfasst.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/kck-fur-einen-losungsprozess-muss-Ocalan-frei-sein-44024 https://anfdeutsch.com/aktuelles/neue-friedensgesprache-oder-ein-politisches-ablenkungsmanover-44008 https://anfdeutsch.com/aktuelles/friedensmutter-fur-eine-losung-muss-der-krieg-beendet-werden-43994

 

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DAANES: Staatengemeinschaft muss Verantwortung für Rojava wahrnehmen

Die Demokratische Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) hat die internationale Gemeinschaft aufgefordert, ihre Verantwortung in der Rojava-Frage wahrzunehmen. Seit Tagen bombardiert die Türkei zivile Siedlungsgebiete und lebenswichtige Energie-Infrastruktur in den Autonomiegebieten, es gibt Dutzende Todesopfer und Verletzte. „Bei diesen Angriffen, die hauptsächlich auf den Dienstleistungssektor zielen, geht es in erster Linie um eine Schwächung der Ökonomie und eine Verschärfung des Embargos gegen die DAANES. Gesundheitseinrichtungen, Energieversorger, Brennstoffspeicher, Getreidesilos, Bäckereien, Fabriken und viele weitere Betriebe sind unbrauchbar bombardiert worden – die Versorgung der Bevölkerung mit Brennsoff und Lebensmitteln sowie anderen grundlegenden Dienstleistungen ist zusammengebrochen“, teilte die Selbstverwaltung am Abend in Raqqa mit.

Ignoranz ein fatales Signal

„Wir können uns darauf einigen, dass die Bevölkerung Nord- und Ostsyriens unter der ungerechtfertigten Militärgewalt des türkischen Staates leidet und die internationale Staatengemeinschaft eine Verantwortung trägt, sich damit zu befassen“, betonte die DAANES und beklagte eine rasch wachsende Zahl der Opfer. Seit Beginn der Angriffswelle in der Nacht zum Donnerstag wurden laut neuesten Daten mindestens 17 Menschen getötet und fast 60 verletzt, die meisten davon Zivilist:innen. Es sei ein „gefährliches Signal“, dass die Türkei gezielt Städte und Wohngebiete ins Visier nimmt sowie Zivilpersonen tötet, der Westen dies aber konsequent ignoriert – trotz offensichtlichen Bruchs des Völkerrechts, sagt die Selbstverwaltung: Ankara begründet die Angriffswelle mit „Vergeltung“ für einen Anschlag, den die PKK für sich beanspruchte – verweist aber zugleich auf das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta. Die Zerstörung ziviler Ziele ist jedoch nicht durch das Selbstverteidigungsrecht eines Staates gedeckt und stellt ein Kriegsverbrechen dar.

Kritik an Moskau und Washington

Die Toleranz gegenüber Kriegsverbrechen und Menschenrechtverletzungen gegen Nord- und Ostsyrien bringt vor allem Russland und der internationalen Anti-IS-Koalition den Vorwurf einer direkten Mitverantwortung für die türkischen Angriffe ein. Washington, Moskau und die US-geführte Militärallianz wurden von der DAANES aufgefordert, eine klare Position gegen die Angriffe der Türkei zu beziehen. Als Akteure, die den Luftraum über Nordsyrien überwachen, und Garantiemächte der Waffenstillstands- und Deeskalationsabkommen, die Russland und die USA im Zuge des türkischen Angriffskrieges und der damit einhergehenden Besatzung der Städte Serêkaniyê (Ras al-Ain) und Girê Spî (Tall Abyad) im Oktober 2019 mit Ankara vereinbart haben, seien beide Länder verpflichtet, gegen Verstöße zu intervenieren.

Das Schweigen zeigt, wie gefährlich die aktuelle Phase ist

„Die ständigen Angriffe auf Nord- und Ostsyrien haben zu einer tiefgreifenden Verunsicherung in der Bevölkerung geführt“, erklärte die Selbstverwaltung weiter. Das internationale Schweigen zeige, wie gefährlich die aktuelle Phase sei. „Dabei ist vollkommen offensichtlich, dass der türkische Staat mit allen Mitteln versucht, den Kampf gegen den Terror zu unterminieren, Chaos in unseren Regionen zu stiften und den Boden für eine humanitäre Katastrophe zu bereiten. Gegen diese Angriffe muss eine starke und verantwortungsvolle Haltung eingenommen werden“, forderte die DAANES. „Mit dem Willen unseres Volkes werden wir unseren Kampf gegen alle diese Machenschaften, die unsere Freiheit und unseren Willen vernichten wollen, fortsetzen. Der Wille des Volkes wird siegen“, so die Selbstverwaltung.

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/proteste-in-rojava-gegen-terrorstaat-turkei-44052 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/abdi-der-turkische-staat-will-die-selbstverwaltung-zerstoren-44045 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/kein-ende-der-angriffe-in-nord-und-ostsyrien-44051 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/elf-verletzte-bei-drohnenangriffen-in-amude-44048

 

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Breakpoint: Eine versachlichte Romanze

netzpolitik.org - 27. Oktober 2024 - 7:55

Mit Dating-Apps suchen wir nach Partner:innen. Doch finden tun wir vor allem den Dopaminrausch beim nächsten Swipe und Selbstbestätigung im folgenden Like. Diesen Markt müsste niemand ohne Match verlassen. Und doch bleiben wir auf der Suche. Und sei es nur nach ein wenig mehr Aufregung.

Wo sind all die Schmetterlinge hin? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Boris Smokrovic

„Als Kind fand ich Karla Kolumna toll und wollte auch immer rasende Reporterin werden“, texte ich irgendwo ins Nichts hinein. Ob das überhaupt stimmt, weiß ich selbst nicht. Aber immerhin ist es eine Antwort auf eine dieser allzu vagen, automatisch generierten Fragen, auf die idealerweise allzu persönliche Auskünfte folgen sollten. In diesem Fall ist es die Frage: „Was war dein Traumjob als Kind?“.

Zum ersten Mal in meinem Leben nutze ich eine Dating-App. Und zum gefühlt hundertsten Mal in meinem Leben beantworte ich eine Frage, von der ich weiß, dass mein Match die Antwort genauso wenig interessiert wie seine Nachricht mich. Und doch klebe ich förmlich an meinem Handy und schreibe zehn, zwanzig, dreißig Personen parallel. Allesamt Menschen, die ich bis vor wenigen Stunden nicht kannte. Und deren Nachrichten mich – ehrlich gesagt – ebenso anrühren wie der Anblick eines Kieselsteinvorgartens im regnerischen Kölner Herbst.

Der Swipe ins Glück

Erich Kästners Gedicht „Sachliche Romanze“ beschreibt ein Paar, das bereits solange zusammen ist, dass es sich nichts mehr zu sagen hat. Gefühl- und lustlos scheint ihr Verhältnis, voneinander abgewandt. Dass eine Liebesgeschichte so endet, ist plausibel. Nicht aber, dass sie so beginnt. Eigentlich sollte sie mit einem Kribbeln in der Brust beginnen und einem heißen Gefühl auf den Wangen. Und doch ist es inzwischen üblich, einen Partner auf ebenjenem Weg zu suchen, der so ökonomisiert ist, dass die Schmetterlinge im Bauch gar nicht erst ankommen.

Dabei ist es nicht das Schreiben, das den Thrill ausmacht und es kribbeln lässt – das Swipen ist es. Es ist der Schub von Adrenalin vor dem nächsten Fingerwischen. Denn danach könnte auf meinem Bildschirm das Foto eines Menschen auftauchen, von dem ich mir vielleicht, nur vielleicht, vorstellen könnte, beim vermeintlichen „Deeptalk“ via Textnachricht mehr zu empfinden als beim Beantworten einer Arbeits-E-Mail. So wie ich beim Scrollen durch soziale Medien immer hoffe, das nächste Video könnte meine Dopaminrezeptoren zum Glühen bringen. In den vergangenen Tagen konnte ich mich deshalb kaum von meiner Dating-App lösen, zu groß war das Verlangen nach dem nächsten Kick.

Ein Marktplatz voller Menschen

Statt niedlicher Hundevideos oder unterhaltsamer Vlogs sieht man hier jedoch Menschen, deren Profile sich lesen wie Produktbeschreibungen auf Ebay. Er, 23, 189 cm groß, Wassermann, hat keine Kinder, studiert und sucht „Intimität ohne commitment“. Ja oder nein? Die Entscheidung fällt meist in unter drei Sekunden. An einigen Profilen bleibe ich hängen, um dann zu entscheiden, dass mir sein Musikgeschmack nicht gefällt oder die Haare zu kurz geschnitten sind. Und genauso wird mein Profil täglich hunderten von Menschen angezeigt, die sich ebenso binnen Sekunden entscheiden, ob sie sich möglicherweise in mich verlieben könnten oder nicht. Jeder Swipe ist eine Entscheidung, ob dieses Profil einen unserer limitierten Likes wert ist.

Dabei betrachten wir nicht einmal die Menschen, sondern lediglich deren Inserate. Nur dass viele dieser Werbungen nicht mal auf Temu verwendet werden könnten. Reihenweise Fotos von Menschen, die im Holocaust-Mahnmal posieren oder für ihr Werbebild am Pissoir stehen. Und eine Fülle an Anmachsprüchen, die schon meiner Großmutter nicht mehr als ein Gähnen abgerungen hätte.

Es ist ein ernüchternder Wettbewerb um Aufmerksamkeit. Darum, dass das Auge der potenziellen Partnerin doch hängen bleibt, sie dem Profil ein paar Sekunden mehr ihrer Zeit schenkt und dann hoffentlich ein Like vergibt. Je mehr Partyfotos, Beschreibungen von Geschlechtsorganen und Spiegel-Selfies auf meinem Bildschirm aufflackern, desto mehr hinterfrage ich, wonach ich hier eigentlich suche.

Gute Unterhaltung, solange wir nicht sprechen

Doch dann ist es wieder da, das kurze Aufblitzen meines Screens, auf das meine unterkühlten Serotoninempfänger gleich anspringen: „It‘s a Match!“, leuchtet da auf meinem Handy auf. Irgendwie fühlt es sich gut an, dieser fremden Person zumindest so weit zu gefallen, dass sie einmal mit dem Finger von links nach rechts über den Bildschirm gestrichen hat. Eine Person, die nichts weiter von mir kennt als fünf Fotos, meine Größe und eines meiner Hobbys. Nur kurz aber dauert der Schub an, bevor ich die Benachrichtigung wegklicke – und weiter durch die mir noch unbekannten Profile swipe.

Ob diese Person mir schreibt oder nicht, das ist letztendlich egal. Ich hatte schon viele Matches, bei denen niemand dem anderen eine Nachricht gesendet hat. Denn worüber sollen wir uns schon unterhalten? Wir kennen uns ja nicht. Und ich habe auch Besseres zu tun – weiter swipen zum Beispiel. Am besten unterhalten sind wir, wenn wir nicht miteinander sprechen. Denn warum sollten wir zäh und mühselig eine Beziehung zu einer Person aufbauen, von der wir selbst nichts wissen, wenn zwei App-Icons weiter die nächste Dosis Glücksgefühl wartet.

Einfach, ökonomisch, gut

Es ist einfach, einen möglichen Partner über eine Dating-App zu finden. Vom Like bis zum vereinbarten Date braucht es mitunter weniger als eine Stunde. Doch die Art des Kennenlernens könnte kaum gefühlloser sein. Statt zwei Menschen, die einander mögen, stehen sich beim Online-Dating zwei beworbene Produkte gegenüber, die dem jeweils anderen Betrachter ausreichend gut gefallen, um sie aus dem Schaufenster herauszunehmen. Hier sind keine Funken geflogen, sind keine Schmetterlinge geflattert. Hier haben Daten überzeugt, die man auf seinem Bildschirm überflogen hat.

Das ist legitim. Es ist effizient. Es spart Zeit. Und so ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Paare sich über Dating-Apps kennenlernen. Vielleicht werde ich ja auch noch erfolgreich sein – auf der Suche nach jemanden, dessen Kindheitsheld zu meiner Heldin passt. Aber wenn ich es mir recht überlege – Karla Kolumna konnte ich eigentlich nie wirklich leiden.

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Iranian army: Number of martyrs in Israeli aggression rises to 4, most damage repaired

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. Oktober 2024 - 7:36

Tehran, SANA- The number of martyrs in the treacherous Israeli aggression that targeted several sites in Iran early Saturday has risen to four, the Iranian army announced.

“Two more soldiers have succumbed to wounds sustained in the Zionist aggression on the territory of the Islamic Republic,” Iranian news agency (IRNA) quoted the army as saying in a statement Saturday.

In turn, the General Staff of the Iranian Armed Forces said in a statement “In a blatant violation of international law, Zionist enemy aircraft launched a blatant aggression on Iran using airspace controlled by the American terrorist army in Iraq, around 100 kilometers from Iran’s borders, several long-range, air-launched missiles with very light warheads – about one-fifth the size of Iranian ballistic missile warheads – were fired at some border radar stations in the provinces of Ilam, Khuzestan, and near Tehran.”

“Thanks to the timely action of our country’s air defense, limited and minor damage was inflicted, affecting a few radar systems, some of which have already been repaired while others are under repair,” the statement read.

The statement stressed that “Iran reserves the right to a legitimate and lawful response at an appropriate time.”

Ruaa al-Jazaeri

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Hezbollah: Israeli aggression on Iran a “a dangerous escalation at the level of the entire region”

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. Oktober 2024 - 7:34

Beirut, SANA- Hezbollah issued Saturday a strong condemnation of the recent Israeli aggression targeting the Islamic Republic of Iran, describing it as a “a dangerous escalation at the level of the entire region.”

In a statement, Hezbollah emphasized that the aggression reveals the hostile nature of the Israeli occupation, “which perpetrates massacres and causes suffering and destruction with the full, explicit support of the United States, which bears full responsibility alongside it for these tragedies and sorrows.”

The statement stressed that this treacherous aggression on Iran’s national sovereignty will in no way affect the Islamic Republic’s unwavering and explicit stance, nor its full support at all levels for the Palestinian and Lebanese people.

Hezbollah praised the Iranian armed forces for successfully thwarting the aggression, extending condolences to Iran’s leadership and people for the martyrs, and wishing the injured a speedy recovery.

Ruaa al-Jazaeri

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In phone call with Araghchi, Sabbagh renews Syria’s condemnation of flagrant Israeli aggression on Iran

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. Oktober 2024 - 7:31

Damascus, SANA- Foreign and Expatriates Minister, Bassam Sabbagh, has made a phone call with his Iranian counterpart, Abbas Araghchi during which he renewed Syria’s condemnation of the blatant Israeli aggression on the Islamic Republic of Iran which took place on Saturday at dawn.

Minister Sabbagh expressed Syria’s strong solidarity with the Islamic Republic of Iran in the face of the aggression to which it was subjected, stressing that this aggression constitutes a flagrant violation of Iran’s sovereignty and a violation of the Charter of the United Nations.

Sabbagh upheld Iran’s right to defend itself and protect its territory and the lives of its citizens.

Minister Araghchi, for his part, thanked and appreciated Syria’s firm position in condemning the Israeli aggression, stressing the importance of the two countries standing together to confront it and affirming his country’s support for Syria against any Israeli aggression on its territory.

Ministers Sabbagh and Araghchi underlined the need to work with other states to put an end to the ongoing Israeli aggression against the states and peoples of the region, bring the perpetrators of the Israeli acts of aggression to justice and hold them accountable for their crimes and ensure that they do not go unpunished.

Ruaa al-Jazaeri

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