«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Landgericht Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung - Apple darf seine Watch nicht als "CO2 neutrales Produkt" bewerben
Erwerbsminderung: Keine Arbeitsmarktrente bei leidensgerechter Teilzeitarbeit
Wer eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezieht, kann eine volle Rente erhalten, wenn dem oder der Betroffenen der Arbeitsmarkt nachweislich verschlossen ist.
Diese Sonderregelung wird als Arbeitsmarktrente bezeichnet und soll verhindern, dass die Erwerbsgeminderten in eine finanzielle Notlage geraten. Ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zeigt allerdings, dass die Kriterien für eine solche Sonderrente strikt sind. (L 9 R 2846/21)
Vielfältige gesundheitliche ProblemeDie Betroffene arbeitete als Polsterin und Näherin von 1991 bis 2021, zuletzt an drei Tagen pro Woche jeweils acht Stunden. 2019 nahm sie an einer Reha-Maßnahme teil und hatte bereits 2013 eine solche durchlaufen.
Im Entlassungsbericht wurden zahlreiche Leiden diagnostiziert: Rezidivierendes Cervikolumbalsyndrom bei myofascialer Symptomatik der Schultergürtel- und lumboglutealen Muskulatur, chronischer Schmerz, Polyarthrose, Impingement-Syndrom der rechten Schulter, Adipositas und benigne essentielle Hypertonie.
Für leichte bis mittelschwere Arbeiten wurde bei ihr ein Leistungsvermögen von mehr als sechs Stunden pro Tag festgestellt. Ihre Tätigkeit als Polsterin konnte sie laut Gutachten nur noch weniger als drei Stunden pro Tag ausüben.
Sie erhält eine BerufsunfähigkeitsrenteDie Krankenversicherung bewilligte ihr eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Diese bekommen bis 1960 Geborene , wenn Sie zwar auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt sechs Stunden und mehr pro Tag tätig sein können, aber in ihrem erlernten Beruf voll erwerbsgemindert sind.
Antrag auf volle ErwerbsminderungDie Betroffene beantragte jedoch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ein neues Gutachten kam zu dem Schluss, dass sie auf ihrer Stelle als Polsterin nur unter drei Stunden pro Tag arbeiten könne, auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt wegen einer Verschlechterung ihres Zustands nur noch drei bis unter sechs Stunden.
Deshalb wandelte die Rentenversicherung die Rente wegen Berufsunfähigkeit in eine direkte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung um. An den Konditionen und der Höhe der Rente änderte sich dabei nichts.
Klage vor dem SozialgerichtDie Betroffene klagte vor dem Sozialgericht Reutlingen, um ihren Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente durchzusetzen. Das Sozialgericht entschied zu ihren Gunsten. Das gericht begründete dies folgendermaßen:
„Auch wenn die Klägerin lediglich teilweise erwerbsgemindert sei, habe sie einen Anspruch auf eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Eine volle Erwerbsminderungsrente sei zu gewähren, wenn der Rentenberechtigte zwar noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes drei bis sechs Stunden täglich erwerbstätig sein könne, er jedoch keinen entsprechenden Arbeitsplatz innehabe und der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen sei.“
Im dem Zeitraum, der Gegenstand des Verfahrens war, hätte sie keinen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz gehabt.
Berufung vor dem LandessozialgerichtDie Krankenversicherung legte Berufung vor dem Landessozialgericht ein und bekam Recht. Die Richter begründeten die Ablehnung der Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente wie folgt: „Dass die Klägerin bei einer Beschäftigung an drei Tagen/Woche zu je 8,25 Stunden, was auf eine Fünf-Tagewoche gerechnet einer arbeitstäglichen Zeit von 4,95 Stunden entspricht, bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb in der Lage war, 85,5 Überstunden anzusammeln, legt nicht nahe, dass die Teilzeittätigkeit zu Lasten der Restgesundheit ging.
Auch im Übrigen ist der Arbeitsgeberauskunft mit Blick auf das beigefügte Arbeitszeugnis und das Tätigkeitsprofil nicht zu entnehmen, dass die ausgeübte Tätigkeit nicht mit den qualitativen Einschränkungen vereinbar gewesen wäre, wie sich zuletzt aus dem Gutachten des Allgemeinmediziners D1 ergeben.“
Keine Arbeitsmarktrente bei ausgeübter TeilzeitarbeitEs sei, so das Gericht, nicht nachgewiesen, dass die Tätigkeit als Polsterin auf Kosten der Restgesundheit ausgeübt worden sei. Eine Arbeitsmarktrente sei ausgeschlossen: „Aus den genannten Gründen ist von der Ausübung einer leidensgerechten Teilzeittätigkeit (…) auszugehen, weshalb schon aus diesem Grund für diese Zeit eine Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes und die Gewährung einer arbeitsmarktbedingten Rente wegen voller Erwerbsminderung zu verneinen ist.“
Der Beitrag Erwerbsminderung: Keine Arbeitsmarktrente bei leidensgerechter Teilzeitarbeit erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Israeli army, settlers unite in collective punishment of Al-Mughayyir
The siege of the West Bank village and destruction of its olive groves were a joint exercise in intimidation and re-engineering of Palestinian space.
The post Israeli army, settlers unite in collective punishment of Al-Mughayyir appeared first on +972 Magazine.
Hopfenernte 2025. Alternativ: Wie (über)lebt der Hopfen den schlimmen Klimawandel?
Helmut Kuntz
Zur Erinnerung: Im Jahr 2016 prophezeite ein bekannter, im TV omnipräsenter Professor und bekennender Klimaaktivist aus München dem deutschen Hopfen den sicheren Klimatod und damit das Ende des deutschen Bieres, nur weil er eine Studie falsch gelesen hatte [2] [3].
Seitdem wird einmal im Jahr nachdem die Hopfenschätzung vorliegt vom Autor betrachtet, was aus dieser, zumindest für eingefleischte Bayern schlimmen Apokalypse geworden ist, beziehungsweise, bis wann der angedrohte, unumstößlich eintretende Hopfentod erwartet werden muss.
Unser damaliger Vegetarier als Landwirtschaftsminister kannte sich mit Pflanzen (zumindest, sofern man diese auf dem Balkon illegal züchten konnte [6]) bekanntermaßen bestens aus. Und so wusste auch er genau, wie und warum es um unsere Landwirtschaft steht. Natürlich ganz schlimm: Bundesminister Özdemir: [4]„Die Folgen der Klimakrise lassen sich inzwischen auf unseren Äckern und Weiden ablesen. Unser Erntebericht wird immer mehr zum Zeugnis der Klimakrise.
Aber (nur?) der Hopfen widerstehtSelbstverständlich nicht, wenn man GRÜNen Aussagen und unseren Medien blind vertraut:
K. G. Eckardt ist durch ihr (abgebrochenes) Theologiestudium geschult, auch ziemlich Unwirkliches zu glauben. Deshalb ist es wohl nicht verwunderlich, dass sie die Aussage des kleinen „Klimapapstes“ aus München zum Hopfen aufnahm und auf einem GRÜNen Parteitag am 17.06.2017, als wäre daran etwas Wahres, vom Podium herab erzählte:
… oder dass selbst der deutsche Hopfen krank wird, weil es zu warm wird – ich meine, das Bier ist sogar in Gefahr – das ist relevant, liebe Freundinnen und Freunde …
Unsere streng GRÜN-Linken „Qualitätsmedien“ standen dem natürlich nicht nach:
Bild 1
Bild 2
Wobei solche „Klima-Fachanalysen“ immer parallel zum Wetter verlaufen und damit sehr wendisch ausfallen, man sich also nie wirklich darauf verlassen kann:
Bild 3
Historische bis aktuelle Daten zum HopfenNachdem der Hopfenertrag letztes Jahr den höchsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen auswies, ist er dieses Jahr ein klein wenig geringer ausgefallen:
Bild 4 Hopfenernte Deutschland, Ertragsverlauf 1855 – 2025 und 10jähriger, gleitender Mittelwert. Zeitachse bis 1946 verkürzt dargestellt. Grafik vom Autor erstellt
Zu dieser Grafik der Hinweis, dass um 1990 die Globaltemperatur (und auch die von Deutschland) einen großen Temperatursprung gemacht hat.
Die Grafik der Jahresdifferenzen zeigt, dass beim Hopfenertrag hohe bis höchste Jahresschwankungen vorkommen, aber keinesfalls stetig zunehmen:
Bild 5 Hopfenertrag Deutschland. 1950 – 2025. Absolutwerte der Ertragsdifferenz zum Vorjahr. Grafik vom Autor erstellt
Mit zunehmender Wärme steigt der HopfenertragInteressant ist die Betrachtung der Korrelation zwischen Hopfenertrag und Deutschlandtemperaturen. Man mag es nach den vielen Berichten über das angedrohte „Verbrennen“ gar nicht glauben, aber dem Hopfenertrag tun die ansteigenden Temperaturen eher gut und zwar sowohl bei der Ganzjahres- wie auch der Sommerbetrachtung:
Bild 6 Temperaturverlauf Deutschland. Quelle: DWD Viewer
Im vorhergehenden Bild sieht man den verstärkten Temperaturanstieg seit ca. 1990. Im folgenden Bild dazu; wie sich der Ertrag seit 1990 mit hoher Korrelation parallel zur Temperaturerhöhung ebenfalls erhöhte:
Bild 7 Hopfenertrag Deutschland 1986 – 2025 und Jahrestemperatur Deutschland mit 10jahres-Mittelwerten. Grafik vom Autor erstellt
Trotzdem, jedes Jahr schlagen der Klimawandel EU-Verbote wieder zuAnmerkung: In diesem Kapitel wird der exemplarische Text vom Jahr 2024 wiederholt.
Wenn man die Ertragsgrafik (Bild 4) und die mit der herrlichen Korrelation zwischen Ertrag und Wärme (Bild 7) ansieht, muss man sich schon etwas über die Aussagen zur diesjährigen Ernte wundern:
[7] Die diesjährige Hopfen-Ernte (Anm.: 2024) „wird in Deutschland endlich wieder vernünftig ausfallen“. Das teilte der nationale Hopfen-Pflanzer-Verband mit Sitz in Wolnzach heute mit … erwarten die deutschen Hopfen-Pflanzer für heuer eine leicht überdurchschnittliche Ernte.
Dass es der höchste Ertrag in der deutschen Hopfengeschichte ist (trotz den Schädlingsproblemen) wird nicht erwähnt, sondern als „leicht überdurchschnittliche Ernte“ abgetan. Eben typisch Bauernverband, der immer etwas zum Jammern findet (wie man früher sagte).
Die Erntemenge hängt natürlich nicht nur vom Ertrag, sondern auch von der (laufend reduzierten) Anbaufläche ab, denn es gibt inzwischen ein weltweites Überangebot an Hopfen:
[7] Die vergleichsweise gute Hopfen-Ernte, die für heuer erwartet werde, treffe auf einen Markt, der von Überversorgung geprägt sei. Trotz schlechter Ernten in den vergangenen zwei Jahren seien die Brauereien gut bis sehr gut mit Hopfen versorgt.
Die kommerzielle Betrachtung ist das Eine, die Verbote der EU gegen ausreichendes Düngen und ausreichenden Pflanzenschutz das Andere.
Der Hopfen benötigt viel Feuchte, was seinen Schädlingen allerdings auch gut gefällt. Und damit wird ein gutes Hopfenwetter wie dieses Jahr dank der GRÜNen, sturen EU-Verbote zum Hopfenproblem:
[7] Wie so oft kämen in Jahren mit ausreichend Feuchtigkeit andere Herausforderungen auf die Hopfen-Pflanzer zu. „Vor allem der Pflanzenschutz war so eine Herausforderung in diesem Jahr“, heißt es weiter. „Das feuchte Frühjahr und die andauernden Regenfälle haben in vielen Hopfengärten den Druck von Pilz-Krankheiten erheblich ansteigen lassen.“ Besonders der „falsche Mehltau“ (Peronospora) habe mit seiner Primär-Infektion viele Hopfenpflanzen geschädigt – und das auch noch ungewöhnlich lange bis Anfang Juli.
„Die Einschränkungen bei den zur Verfügung stehenden Pflanzenschutz-Mitteln führten zu einer Verschärfung der Situation“, wird betont.
Ein großes Problem habe der Befall mit Blattläusen und Erdflöhen dargestellt. „In zahlreichen Hopfenbau-Betrieben führten die Pflanzenschutz-Maßnahmen nicht zu dem notwendigen Erfolg, sodass sich ein massiver Blattlaus-Befall entwickelte und nahezu alle Bestände einen Erdfloh-Befall aufweisen“, berichtet der nationale Hopfen-Pflanzer-Verband. „Bei den Blattläusen konnte vielen Betrieben durch Notfall-Genehmigungen geholfen werden, allerdings nur in einigen Bundesländern, während anderswo diese Hilfe versagt blieb.“
Aus Sicht des deutschen Hopfen-Pflanzer-Verbandes ist das Ausbleiben dieser Hilfe nicht nachvollziehbar. „Angesichts dieses schwierigen Jahres im Sinne des Pflanzenschutzes im Hopfenbau hätten die Hopfen-Pflanzer mehr Unterstützung benötigt, erwartet und verdient“, kritisiert der Verband.
Was nirgens erwähnt wird, ist die Tatsache, dass der Ertrag inzwischen so hoch ist, dass nicht nur die EU-Behörde sich erlaubt, ihn „sabotieren“ zu dürfen.
Die auch unter Kostendruck leidenden Hopfenbauer bauen verstärkt mit Niedergerüsten an. Dadurch verringert sich zwar der Ertrag, aber auch überproportional Aufwand und Kosten.
Nur stimmt damit die Ertragsgrafik (Bild 4) nicht mehr. Denn diese weist für den segensreichen Klimawandel und die CO2-Erhöhung dadurch zu wenig Ertragserfolg aus.
Wiederholung: Wenn deutscher Hopfen wirklich einmal – wie es um 1900, kurz nach dem Beginn des ominösen Klimawandels als es aber noch richtig kalt war, fast geschehen wäre – verschwinden sollte, liegt es sicher nicht am sich ständig wandelnden Klima, sondern an politischen Vorgaben und Insektizid-Verboten, die dazu führen, dass das Ausland viel, viel billiger produzieren kann und der Anbau in Deutschland deshalb aufgegeben wird.
Vielleicht passiert das auch einmal mit unseren „Wetterexperten“, deren Extrem-Sommerprognose diesmal vollkommen daneben lag:
Bild 8 Sommerprognose 2025
Inzwischen wird man selbst von einstmals seriösen Forschern hemmungslos belogen, wenn es der Klimahysterie dientAm 3.6. interviewte ein Leitredakteur der NN Herrn Latif als „einer der renommiertesten Klimaforscher der Republik“.
Bei Interviews der NN-Redaktion bedeutet so etwas immer: Der mit Sicherheit die Meinung der Redaktion bestätigt und niemals in Gefahr kommt, eventuell nach rääääächts abzudriften. Denn NN-Artikel müssen auf Vorgabe der Eignerinnen absolut räääächts-frei sein.
Im Interview sagte Herr Latif dann: zu den Treibhausgasen „ … die sind für Jahrhunderte, teils Jahrtausende in der Atmosphäre“
Alleine, dass er eine Mehrzahl benennt, zeigt seine Lüge. Denn das zweitwichtigste Treibhausgas, Methan hat immer noch eine offizielle Halbwertszeit von ca. 12 Jahren. Wasserdampf, also vorwiegend Wolken, sind weit, weit vor dem CO2 der heftigste Klimatreiber. Zum großen Glück ist es praktisch ewig in der Atmosphäre.
Nun zum CO2
Seine Aussage zu den Treibhausgasen „ … die sind für Jahrhunderte, teils Jahrtausende in der Atmosphäre“ bezeichne ich (rein privat) als eine bewusste, groteske Irreführung, ja Lüge.
Diese Info stammt aus einer Studie von 2007 unter Mitarbeit des „Fließbandes für ständig neue Klimahysterie“, dem PIK Potsdam, die inzwischen allerdings auch vom Links-Grün durchfilztem Umweltbundesamt übernommen wurde. „Ermittelt“ wurde es alleine anhand von Simulationen, die angeblich 10.000 Jahre wie reichen.
Zwischenzeitlich gibt es ganz andere Aussagen dazu, welche zudem aus realen Messergebnissen abgeleitet wurden. Und diese weisen eine CO2-Halbwertszeit von 15 … 25 Jahren in der realen Natur aus. Eine Darstellung darüber ist von Prof. Ganteför zu finden:
„Wie lange bleibt CO2 WIRKLICH in der Atmosphäre? (mit Prof. Eberhardt) | #133. Energie und Klima“
Diese „Entwicklung“ wird Herr Latif mit Sicherheit kennen. Dass er sie nicht einmal erwähnt, zeigt überdeutlich, wie wenig ihm an wirklicher Information gelegen ist. Und so lange sich Redakteure finden, die solchen Personen blind weiterhin jeden Unsinn glauben, gelingt das auch.
Quellen[1] EIKE 22.08.2015: Grüne Abgeordnete Barbara Höhn durch Fakten widerlegt: Der Hopfenertrag steigt trotz Klimawandel
[2] EIKE 24.08.2016: Wenn der Hopfen nicht stirbt, stirbt dann der Klimawandel?
[3] EIKE 09.07.2016, Michael Kalisch: Bei Harald Lesch sind Hopfen (und Malz) verloren
[4] Achgut, 03. 09.2022: Superdürre – Gute Ernte
[5] Merkur, 26.08.2022: „Extrem schwierige“ Zeiten: Deutsche Hopfenpflanzer mit bitterer Jahresbilanz und düsterer Prognose
[6] Hanfpflanze am Balkon: Staatsanwaltschaft stellt Cannabis-Ermittlungen gegen Cem Özdemir ein | Augsburger Allgemeine (augsburger-allgemeine.de)
[7] Pfaffenhofen-Today-DE, 21.08.2024: Leicht überdurchschnittliche Hopfen-Ernte erwartet: Zahlen und Hintergründe
Der Beitrag Hopfenernte 2025. Alternativ: Wie (über)lebt der Hopfen den schlimmen Klimawandel? erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Defense Minister meets Senior military division commanders
Damascus, SANA- Minister of Defense, Major General Murhaf Abu Qasra, held a meeting with senior army division commanders to discuss recent developments in the implementation of strategic plans. The talks also covered a range of other key files and operational priorities.
Tuhama /Manar
Meeting with Government members
Vladimir Putin held a meeting with Government members.
Schulden: P-Konto auch wenn das Konto im Minus ist
Ein Verbraucher wandte sich an die Kölner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, weil die Kreissparkasse Köln (KSK) sich weigerte, sein bestehendes Zahlungskonto in ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – umzuwandeln.
Die Begründung der Bank war schlicht: Das Konto stehe im Minus. Genau an diesem Punkt kollidierte Praxis mit geltendem Recht. Nach Darstellung von Marcus Köster, Jurist der Verbraucherzentrale NRW, können Kundinnen und Kunden jederzeit verlangen, dass ihr Zahlungskonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird.
Dieses Recht besteht ausdrücklich auch dann, wenn das Konto überzogen ist. Der Konflikt mündete in ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln – mit einer Signalwirkung, die über den Einzelfall hinausreicht.
Der konkrete FallZum Fall: Ein Konto ist im Soll, eine Pfändung steht im Raum oder ist bereits erfolgt, und der Kontoinhaber beantragt die Umwandlung in ein P-Konto, um den gesetzlich vorgesehenen Basisschutz für lebensnotwendige Ausgaben zu erhalten.
Die Kreissparkasse Köln lehnte ab und verwies auf den negativen Saldo. Die Verbraucherzentrale NRW reagierte mit einer Abmahnung, verlangte die Abgabe einer Unterlassungserklärung und damit das verbindliche Versprechen, derartige Ablehnungen künftig zu unterlassen.
Sparkasse muss Unterlassungserklärung abgebenNachdem die Bank die Erklärung zunächst verweigerte, erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem OLG Köln. Zwar wurde das Konto des betroffenen Kunden im Laufe des Verfahrens umgestellt, doch blieb die grundsätzliche Frage, ob und wie Kreditinstitute in vergleichbaren Fällen verfahren dürfen.
Nach der mündlichen Verhandlung lenkte die Kreissparkasse ein und gab die Unterlassungserklärung ab.
Die nun abgegebene Unterlassungserklärung durch die Kreissparkasse Köln nach der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Köln ist mehr als ein formaler Akt. Sie ist ein Bekenntnis dazu, die gesetzliche Systematik künftig zu respektieren.
Solche Erklärungen entfalten Wirkung über den konkreten Kundenfall hinaus, da sie die Praxis eines Instituts verbindlich beeinflussen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das, dass die Chance steigt, dass Anträge auf Umwandlung zügig und ohne rechtswidrige Hürden bearbeitet werden.
Schuldner müssen oft Hürden in Kauf nehmenNach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW ist der Kölner Fall kein isoliertes Ereignis. Immer wieder kommt es zu Verzögerungen, fehlerhaften Ablehnungen oder zu Bedingungen, die sich in der Praxis wie Hürden auswirken.
Besonders häufig betroffen sind Situationen, in denen Konten überzogen sind oder vertragliche Nebenfragen – etwa Dispositionskredite oder interne Sperrvermerke – zur Begründung für eine Verzögerung herangezogen werden.
Solche Praktiken stehen jedoch quer zum gesetzgeberischen Ziel, den Basisschutz unbürokratisch und rasch zu gewähren.
Je länger eine Umwandlung hinausgezögert wird, desto größer ist das Risiko, dass Betroffene in existentielle Engpässe geraten und laufende Verpflichtungen nicht bedienen können.
Bessere Praxis durch KlarstellungenDer Kölner Fall zeigt, wie wichtig gerichtliche Klarstellungen und verbindliche Selbstverpflichtungen sind, um den gesetzlichen Pfändungsschutz in der Lebenswirklichkeit ankommen zu lassen. Je klarer die Leitplanken, desto geringer die Reibungsverluste in den Filialen und Servicecentern.
Mit der Unterlassungserklärung der Kreissparkasse Köln ist ein weiterer Baustein gesetzt. Entscheidend wird sein, ob sich daraus eine breitere Branchenpraxis entwickelt, die das P-Konto als das behandelt, was es ist: ein unbedingtes, jederzeit bestehendes Recht – auch und gerade dann, wenn das Konto im Minus ist.
Erfolg mit BreitenwirkungDie Weigerung einer Bank, ein überzogenes Konto in ein P-Konto umzuwandeln, ist rechtlich nicht haltbar. Der nun erreichte Schritt vor dem OLG Köln schafft Rechtssicherheit und sendet ein klares Signal an andere Institute. Für Betroffene bedeutet das, dass sie sich bei der Durchsetzung ihres Rechts gestärkt sehen können.
Der Beitrag Schulden: P-Konto auch wenn das Konto im Minus ist erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Pfändungsschutzkonto: Geradezu Plünderei beim P-Konto trotz Schulden
Ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln ist eine gute Möglichkeit, um bei Pfändungen und Schulden nicht ohne Mittel für die tägliche Existenz dazustehen.
Es verhindert Gläubigern den Zugriff auf die geschützte Summe. Allerdings gab es Fälle, in denen Banken verlangten, bei Einrichtung eines P-Kontos höhere Kontogebühren zu zahlen als zuvor. Davor warnt aktuell die Verbraucherzentrale Hamburg.
Abzocke der Banken beim P-KontoEs gab Fälle, in denen Banken verlangten, bei Einrichtung eines P-Kontos höhere Kontogebühren zu zahlen als zuvor. Kreditlinien wurden gelöscht und unrechtmäßige Entgelte wurden gefordert. Leistungen, die im Girokonto enthalten waren, wurden eingeschränkt. Das alles ist nicht zulässig.
Das ist rechtswidrigEine Bank darf kein Entgelt verlangen, um ein Konto in ein P-Konto zu verwandeln. Die Gebühren, um das P-Konto zu führen dürfen nicht höher sein als bei einem regulären Girokonto. Zuvor vereinbarte Leistungen dürfen nicht automatisch abgeschafft werden. Kreditlinien dürfen nicht selbstverständlich gelöscht werden.
Kein zusätzliches Entgelt bei einem P-KontoDer Bundesgerichtshof (BGH) entschied gegen die Deutsche Bank: Um die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, Kontos mit einem Pfändungsschutz zu versehen, darf kein zusätzliches Entgelt verlangt werden.
Gegen die Sparkasse Bremen hatte der BGH (Az. XI ZR 145/12) ebenso entschieden. In Bremen sollte diese Gebühr für ein P-Konto 7,50 Euro pro Monat betragen, und das waren bis zu 3,50 Euro mehr als bei einem Girokonto. Das zusätzlich verlangte Entgelt sei eine unangemessene Benachteiligung der Kund/innen, so der BGH.
Keine Einschränkung der LeistungenDie Deutsche Bank hatte vertraglich festgelegt, dass bei einem P-Konto bestimmte Leistungen nicht mehr gelten würden. Dazu zählten die db-Card und die Kreditkarte. Der Bundesgerichtshof erklärte diese Festlegungen für unzulässig.
Kein automatisches Löschen der KreditlinieBei der Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto darf, so der Bundesgerichtshof, eine existente Kreditlinie nicht automatisch von der Bank gelöscht werden.
Es ging in dem Urteil um eine Zusatzvereinbarung, nach der Kund/innen bei der Umstellung des Kontos ihren bestehenden Dispokredit verlieren, keine Lastschriftverfahren mehr nutzen und keine Kreditkarten einsetzen konnten.
Dem Bundesgerichtshof zufolge hätte dies schwere Nachteile für die Betroffenen, da sie kein Bargeld mehr am Automaten abheben und kein Rechnungen mehr mit Einzugsverfahren bezahlen könnten.
Zuvor hatten bereits mehrere Oberlandesgerichte ähnlich entschieden: Das OLG Frankfurt am Main (rechtskräftiges Urteil, Az. 19 U 238/11), das OLG Bremen (Urteil Az. 2 U 130/11) und das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Urteil Az. 2 U 10/11) sehen in den Zusatzentgelten ebenfalls eine unangemessene Benachteiligung der Kundinnen und Kunden.
Pflicht, den Dispo umzubuchenInzwischen gilt per Gesetz: Ein P-Konto ist ein Guthabenkonto und darf nur als solches geführt werden. Kommt es aber zu einer Überziehung, so wird diese auf ein separates Konto umgebucht. Die Banken dürfen hier nur in Aktion treten, wenn sich auf dem P-Konto eine pfändbare Summe befindet.
Was tun als bereits Betroffene?Hat ihre Bank bereits ein zusätzliches Entgelt für ihr P-Konto gefordert und erhalten? Wurden bei ihnen wegen des P-Kontos Leistungen gestrichen, die Sie zuvor erhielten? Falls dies der Fall ist, dann fordern Sie ihr Finanzinstitut auf, die Leistungen wieder zu gewähren und das zu Unrecht erhaltene Geld zurückzubekommen.
Wenn ihr Kontakt bei der Bank sich weigert, dann können Sie auf die bestehende Rechtslage hinweisen. Lenkt die Bank noch immer nicht ein, sollte die Verbraucherzentrale eingeschaltet bzw. informiert werden.
Pfändungsfreigrenzen steigenDie Pfändungsfreigrenzen steigen ab dem 1. Juli 2025. Wie hoch diese sind und wie der Freibetrag erhöht werden kann, erklärt Dr. Utz Anhalt in diesem Video:
Der Beitrag Pfändungsschutzkonto: Geradezu Plünderei beim P-Konto trotz Schulden erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Apamea city: A Syrian mosaics treasure and a crossroads of trade routes over history
A Humanitarian aid convoy arrived at Izraa Bridge, heading to Sweida Province
Steigender Druck und Drohungen im Gefängnis von Kırşehir
Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Ajansa Welat werden die Grundrechte der Häftlinge im Hochsicherheitsgefängnis von Kırşehir eingeschränkt, während provokatives Verhalten und körperliche Gewalt durch das Wachpersonal zugenommen haben.
Laut Informationen von Familienangehörigen einiger Gefangener, nehme der Druck täglich zu: „Die Verwaltung und die Wärter provozieren die Gefangenen mit faschistischen Verhaltensweisen. Es wird körperliche Folter angewendet. Seitdem die Kommission zur Lösung des Problems eingerichtet wurde, ist der Druck noch weiter gestiegen. Das Gefängnispersonal hat Wolfssymbole an den Schultern seiner Camouflage-Uniformen angebracht. Politische Gefangene, die sich gegen die Filmaufnahmen durch Kameras gewehrt haben, wurden in Einzelhaft gesteckt.“
Zudem werde versucht, die politischen Gefangenen in den sogenannten „neutralen Trakt“ zu verlegen. So wird ein spezieller Bereich, abseits der regulären Zellentrakte genannt. Die Trakte sind oft stärker gesichert und der Kontakt der Häftlinge zu anderen Insassen wird eingeschränkt. Hierdurch kann eine isolationsähnliche Situation entstehen.
Die Gefangenen gaben an, dass sie diese Rechtsverletzungen über ihre Anwält:innen der Menschenrechtsvereinigung (IHD), dem Abgeordneten Ali Bozan von der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) und anderen zuständigen Institutionen gemeldet haben. Sie betonten, dass sie trotz all dieser Praktiken weiterhin ihre Rechte gegen Ungerechtigkeit und Rechtswidrigkeit verteidigen werden.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/amed-ngos-prangern-drohungen-und-misshandlungen-in-gefangnissen-an-47454 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/protest-vor-frauengefangnis-rechtsverletzungen-werden-zur-norm-47366 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/hungerstreik-gegen-brunnen-gefangnisse-halt-an-47421 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/freilassung-von-politischem-gefangenen-verweigert-47546
De-Banking von Regierungskritikern: Eine Chronologie gekündigter Bankkonten
Microsoft Employees Protest on Company’s Support for Israeli in its aggression on Gaza
Washington, SANA-A number of current and former employees of the U.S. software giant Microsoft stormed the company’s headquarters in Redmond, Washington, to protest the company’s cooperation with the Israeli occupation in its aggression against the Gaza Strip.
The protesters raised slogans calling for an end to cooperation with the occupation, given the use of the company’s cloud computing services to support its war crimes against the Palestinian people, particularly in the Gaza Strip.
This action comes at a time when several American technology companies, including Google and Amazon, are facing increasing pressure from human rights organizations and their employees, demanding an end to direct and indirect support for the occupation, which has continued its aggression against the Palestinian territories for nearly two years.
Rana / Manar
Red Cross urges protection of medical facilities and journalists in Gaza
Geneva, SANA-The International Committee of the Red Cross (ICRC) has condemned Israeli airstrikes targeting medical facilities in Gaza, calling the attacks “unacceptable” due to the loss of life and destruction of critical infrastructure essential for patient care.
In an official statement, the ICRC said: “The damage inflicted on a healthcare facility such as the Nasser Medical Complex, and the killing and injury of medical staff, journalists, and patients, is unacceptable.”
The statement emphasized that Nasser Complex is one of the last remaining major hospitals still operating in southern Gaza.
The statement calling for the protection of medical facilities and journalists in accordance with international humanitarian law, urging all parties to take every possible measure to support their work and ensure their safety.
This statement comes in response to the bloody massacre perpetrated by the Israeli occupation forces, who launched two consecutive airstrikes on Nasser Medical Complex, which caused the deaths of 22 Palestinians, including journalists, medical personnel, and civil defense personnel, amid a genocidal war that has been ongoing for nearly 23 months.
Nawal/ Manar
Der Mehrfrontenkrieg der Ukraine – auch gegen uns
Als im Jahr 2022 die Gaspipeline Nord Stream 2 gesprengt wurde, standen die Verdächtigen schnell fest: Allen voran natürlich Putin – als ob der sich selbst kastrieren wolle, wo der Energieexport doch eine elementare Rolle für die russischen Wirtschaft spielt! Der Kreml-Führer ist zwar rigoros, aber nicht blöde. Dann folgte als nächster Verdächtiger die USA, […]
<p>The post Der Mehrfrontenkrieg der Ukraine – auch gegen uns first appeared on ANSAGE.</p>
Diese Jahrgänge können 2026 in Rente gehen – Tabelle
Die gestaffelte Anhebung der Altersgrenzen bei der Rente wirkt sich 2026 besonders deutlich aus. In diesem Jahr erreichen Teile des Jahrgangs 1960 ihre Regelaltersgrenze, gleichzeitig öffnen sich je nach Versicherungsverlauf weitere Türen: Abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren, vorgezogene Altersrenten mit Abschlägen ab 63 nach 35 Jahren sowie Altersrenten für schwerbehinderte Menschen.
Wer 2026 „erstmals“ in Rente gehen kann, hängt deshalb nicht nur am Geburtsjahr, sondern ebenso an Rentenart, Geburtsmonat und erfüllten Wartezeiten.
Tabelle: Wer darf in 2026 in Rente gehen? Wer kann 2026 in Rente gehen? Wie ist der Renteneintritt möglich? Geburtsjahrgang 1960, frühe Geburtsmonate Regelaltersrente: Mit 66 Jahren und 4 Monaten; erste Rentenzahlungen ab Juni 2026 möglich (je nach Geburtsmonat) Geburtsjahrgang 1959, späte Geburtsmonate (z. B. Dezember 1959) Regelaltersrente: Altersgrenze schon 2025 erreicht, erste Rentenzahlung aber bis März 2026 verschoben (wegen Folgemonatsregel) Geburtsjahrgang 1961 (bei erfüllten 45 Versicherungsjahren) Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte: Altersgrenze 64 Jahre und 6 Monate; früheste Rentenzahlungen ab 2026 Geburtsjahrgang 1962, frühe Monate (bei erfüllten 45 Versicherungsjahren) Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte: Altersgrenze 64 Jahre und 8 Monate; erste Rentenzugänge ab Herbst 2026 Geburtsjahrgang 1963 (bei 35 Versicherungsjahren) Vorgezogene Altersrente ab 63 mit Abschlägen: Erstmals ab 2026 möglich; Abschlag dauerhaft ca. 13,8 % Geburtsjahrgänge 1961 und 1962 (mit anerkannter Schwerbehinderung, Grad ≥ 50) Altersrente für schwerbehinderte Menschen: je nach Geburtsmonat zwischen 64 und 65 Jahren; teils erstmals 2026 abschlagsfrei möglichRegelaltersrente: Jahrgang 1960 kann in die Rente
Für die reguläre Altersrente gilt im Übergang: Der Jahrgang 1960 erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Entscheidend ist dabei der individuelle Geburtsmonat, denn der Anspruch auf die erste Zahlung entsteht jeweils zum Beginn des Folgemonats, nachdem die Altersgrenze erreicht wurde.
Damit kann ein Teil der 1960 Geborenen bereits 2026 regulär in Rente gehen, der spätere Teil erst 2027. Die DRV weist die gestaffelten Altersgrenzen nach Jahrgang und Monat aus; Beispielrechnungen zeigen: Wer im Januar 1960 geboren ist, erreicht die Altersgrenze im Mai 2026 und bekommt die erste reguläre Monatsrente ab dem 1. Juni 2026.
Wer hingegen im August 1960 geboren ist, erreicht die Altersgrenze im Dezember 2026 und startet regulär erst am 1. Januar 2027.
Dass die Rentenzahlung grundsätzlich am ersten Tag des Folgemonats beginnt, ist keine Kleinigkeit: Sie erklärt, warum die ersten 1960er-Geburtsmonate schon 2026 Geld bekommen, während spätere 1960er-Monate trotz identischer Regelaltersgrenze erst 2027 dran sind. Die Logik ist in amtlichen Beispielen und Ratgebertexten erläutert.
Ein Blick zurück zeigt den Übergang: Der Jahrgang 1959 (Regelalter 66 Jahre und 2 Monate) trat überwiegend schon 2025 in die Regelaltersrente ein; die allerletzten 1959er – etwa Geborene im Dezember – starteten wegen des Folgemonatsprinzips erst im März 2026. „Erstmals“ möglich war die Regelaltersrente für diesen Jahrgang aber bereits 2025.
Abschlagsfreie Frührente mit 45 Versicherungsjahren: Wer 2026 die Tür erreichtDie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die prominente abschlagsfreie Frührente – im Sprachgebrauch oft „Rente mit 63“ genannt, auch wenn die Altersgrenze seit Jahren ansteigt.
Für die Jahrgänge rund um 1960 gilt: 1961er erreichen diese Grenze mit 64 Jahren und 6 Monaten, 1962er mit 64 Jahren und 8 Monaten, 1963er mit 64 Jahren und 10 Monaten; ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren. Vorbezug mit Abschlägen ist bei dieser Rentenart nicht zulässig.
Auf das Kalenderjahr 2026 übertragen heißt das: Ein Teil des Jahrgangs 1961 erreicht die 45-Jahre-Grenze altersseitig im Laufe des Jahres und kann – bei erfüllter Wartezeit – ab Beginn des Folgemonats 2026 abschlagsfrei in Rente gehen.
Ebenso stoßen die ersten 1962er (frühe Geburtsmonate) ab Herbst 2026 in dieses Fenster vor. Für 1963 Geborene fällt der Erreichenszeitpunkt erst in das Jahr 2027. Die brancheneinheitlichen Tabellen bestätigen diese Stufen.
Wichtig ist dabei ist die Marke „45 Jahre“: Es zählen nicht nur Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, sondern auch bestimmte Zeiten der Kindererziehung, Pflege oder Krankheit; Details und Einzelfälle klärt die DRV in ihren Übersichten.
Achtung: Erst wenn die 45 Jahre tatsächlich zusammenkommen und die Altersgrenze erreicht ist, ist der abschlagsfreie Ausstieg 2026 möglich.
Vorgezogene Altersrente ab 63 mit Abschlägen: Jahrgang 1963 ist 2026 erstmals am StartDie Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) kann vorzeitig ab 63 bezogen werden – allerdings immer mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat, dauerhaft und auch bei späteren Hinterbliebenenrenten spürbar. Für alle ab 1964 Geborenen ist die reguläre Altersgrenze 67, sodass der maximale Abschlag bei 14,4 Prozent liegt.
Für den Jahrgang 1963 – regulär 66 Jahre und 10 Monate – bedeutet der frühestmögliche vorgezogene Start mit 63 eine Minderung von 13,8 Prozent. 2026 wird dieser Jahrgang 63 und kann damit erstmals diese vorgezogene Rente beanspruchen, sofern die 35 Jahre erfüllt sind.
Wer 1962 geboren wurde, hat die 63 bereits 2025 erreicht und konnte damit ein Jahr früher in die vorgezogene Rente starten; 1961er sogar schon 2024. 2026 ist also in dieser Rentenart vor allem das „Premierenjahr“ für 1963 Geborene.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Stufen zur 65Für Versicherte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 gibt es eine eigene Altersrente. Deren abschlagsfreie Altersgrenze wird stufenweise von 63 auf 65 angehoben.
In der Übergangsphase liegen die Grenzen – je nach Jahrgang – zwischen 64 und 65 Jahren; parallel existiert ein vorgezogener, abschlagsbehafteter Zugang. 2026 erreichen Teile der Jahrgänge 1961 und 1962 die jeweiligen altersmäßigen Schwellen und können – bei erfüllter Wartezeit – in diese Rentenart wechseln. Ab Jahrgang 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65. Die DRV stellt die Stufen im Detail dar.
Stichtage, Folgemonat – und der Sonderfall „am 1. geboren“Für alle Altersrenten gilt: Die Rente beginnt mit dem ersten Tag des Folgemonats, nachdem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Wer seinen maßgeblichen Geburtstag etwa Mitte des Monats erreicht, erhält die erste Zahlung ab dem Monatsersten darauf.
Ein gut Sonderfall betrifft Rentenversicherte, die am ersten Kalendertag eines Monats geboren sind: Sie gelten rechtlich bereits am letzten Tag des Vormonats als „alterfüllt“, womit der Rentenbeginn um einen Monat nach vorne rücken kann. Solche Details können für Grenzfälle im Jahr 2026 das Zünglein an der Waage sein.
Damit der Übergang finanziell nahtlos gelingt, empfiehlt die DRV, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen.
Wer später beantragt, riskiert eine Verschiebung des Zahlungsstarts; maßgeblich ist zudem, dass alle Voraussetzungen spätestens im Vormonat erfüllt sind. Die amtlichen Hinweise nennen hierfür klare Fristen.
Was das für 2026 konkret bedeutetUnter dem Strich ist 2026 das Jahr, in dem sich für verschiedene Gruppen erstmals die Rententür öffnet – allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Regulär betrifft dies die frühen Geburtsmonate des Jahrgangs 1960; sie erreichen 66 Jahre und 4 Monate und erhalten ihre erste reguläre Zahlung im Laufe des Jahres 2026.
Späte 1960er folgen ab Januar 2027. Bei der abschlagsfreien Frührente nach 45 Jahren stoßen Teile der Jahrgänge 1961 und – gegen Jahresende – 1962 in den Anspruch hinein.
Und bei der vorgezogenen Altersrente ab 63 mit Abschlägen tritt 2026 vor allem der Jahrgang 1963 erstmals auf den Plan.
Die jeweils letzten 1959er tauchen zwar noch im März 2026 in der Statistik der Regelaltersrenten auf, „erstmals“ möglich war ihr Eintritt indes bereits 2025. Diese Verteilung folgt exakt den von der DRV veröffentlichten Stufungen.
So prüfen Sie Ihren individuellen Termin – und was noch zu beachten istDie Aussage „kann 2026 in Rente gehen“ ist stets ein Zusammenspiel aus Alter, Rentenart und erfüllten Versicherungszeiten. Wer Klarheit für den eigenen Fall möchte, sollte zuerst die persönliche Altersgrenze aus Geburtsdatum und Rentenart bestimmen und anschließend die Wartezeiten prüfen.
Hilfreich sind der „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ der DRV sowie ein Abgleich der hinterlegten Versicherungszeiten im Rentenkonto. Bei knapp erfüllten Bedingungen – etwa bei den 45-Jahres-Zeiten – lohnt sich die Klärung einzelner Zeitarten, da Kindererziehungs-, Pflege- oder bestimmte Anrechnungszeiten den Ausschlag geben können.
Ein Beratungstermin bei der DRV schafft zudem Sicherheit, zumal sich über den exakten Beginn Monat für Monat spürbare finanzielle Unterschiede ergeben können.
Abschläge sind dauerhaft – Planung schützt vor ÜberraschungenWer 2026 die vorgezogene Altersrente ab 63 nutzt, muss die Minderung von 0,3 Prozent je Vorbezugsmonat dauerhaft einkalkulieren; die Kürzung endet nicht, wenn die reguläre Altersgrenze später erreicht wird. Gerade beim Jahrgang 1963 summiert sich das auf 13,8 Prozent.
Umgekehrt ist der Weg über die 45-Jahres-Rente abschlagsfrei, setzt aber die volle Wartezeit voraus und lässt keinen Vorbezug zu. Auch die Rente für schwerbehinderte Menschen ist an feste Altersstufen gebunden, die 2026 weiter auf dem Weg zur einheitlichen 65 liegen.
Wer seinen Ruhestand um das Kalenderjahr 2026 herum plant, sollte daher frühzeitig rechnen, Unterlagen sichten und den Antrag rechtzeitig stellen – idealerweise mit einigen Monaten Vorlauf.
Der Beitrag Diese Jahrgänge können 2026 in Rente gehen – Tabelle erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
German Foreign Policy: Rheinmetall eröffnet Deutschlands grösste Munitionsfabrik und will zu den weltgrössten Rüstungskonzernen aufschliessen.
Berliner Zeitung: Abgang von Habeck und Baerbock: Sie waren einzig Diener ihrer selbst
Turkey Strongly Condemns Israeli Military Strikes on Syrian Territory
Ankara, SANA- Turkey condemned in the strongest terms the Israeli military attacks that violate Syria’s sovereignty and territorial integrity, which have recently expanded in scope.
In a statement carried by Anadolu Agency, the Turkish Foreign Ministry stressed the need to ensure an end to these attacks, which undermine efforts to establish security and stability in Syria and the region.
It also emphasized the importance of continuing to support the Syrian government in its efforts to ensure peace and prosperity in the country.
The statement reiterated Turkey’s vision for a Syria free of terrorism, where its people live in safety and its territorial unity is preserved — in line with the legitimate aspirations of the Syrian people.
Tuhama al-Saidi/ Manar Salameh