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Government of Turkey Issues Arrest Warrant for Netanyahu for Genocide

Government of Turkey Issues Arrest Warrant for Netanyahu for Genocide

The Istanbul Prosecutor’s Office has issued arrest warrants for Israeli Prime Minister Benjamin Netanyahu and 36 other senior officials for genocide and crimes against humanity in the Gaza Strip.

The Arrest warrants accuse Israeli officials of participating in a “systematic” campaign of violence against civilians, including the bombing of the Turkish‑Palestinian Friendship Hospital and the obstruction of humanitarian relief efforts in Gaza.

“In light of the evidence obtained, it has been determined that Israeli state officials bear criminal responsibility for the systematic acts of ‘crimes against humanity’ and ‘genocide’ committed in Gaza.” 

https://www.rt.com/news/627488-turkiye-netanyahu-arrest-warrant/ 

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When Abortion Was Legalized I Predicted It Would End In Euthanasia

When Abortion Was Legalized I Predicted It Would End In Euthanasia

It won’t be long now before high cost medicine and bankrupt governments produce a legislated life span.

https://slaynews.com/news/canadian-man-devastated-government-euthanizes-both-grandmothers/ 

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Ohh the Horror !

Ohh the Horror !

CNN reports that SNAP beneficiaries cannot get their eyebrows done.

https://x.com/DefiantLs/status/1987143069666316311?s=20

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A Sexualized Woman Cannot Be A Loving Mutually-Supportive Partner

A Sexualized Woman Cannot Be A Loving Mutually-Supportive Partner

There is no avoiding that traditional, historical Western norms of sexual morality had a high functional value. Sexual norms and cultural traditions are not arbitrary restrictions but evolved responses to biological realities and social necessities. Their wholesale rejection has produced unintended negative consequences for men, women and children.

https://hannenabintuherland.com/currentaffairs/the-cost-of-the-atheist-marxist-1960s-sexual-revolution-is-disastrous-to-the-west/ 

The Death of Romance and Courting

https://hannenabintuherland.com/hanne-herland-featured/sexual-expressionism-and-erotic-hedonism-is-the-road-to-a-fulfilled-life/ 

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Israeli airstrikes continue to hit Gaza despite ceasefire, killing one

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. November 2025 - 12:57

The Palestinian Ministry of Health in Gaza reported on Monday that hospitals had received the bodies of three victims in the past 24 hours. This includes one who was recently killed, one recovered from beneath the rubble, and another who succumbed to his wounds, in addition to three new injuries.

In its statement, the ministry confirmed that a number of victims remain trapped under the debris and on the roads, as ambulance and civil defense crews continue to face significant difficulties reaching them.

According to the ministry, since the ceasefire on October 11, 2025, the total number of victims has risen to 242, while injuries have increased to 622, and the number of bodies recovered from under rubble has climbed to 529.

The ministry also reported that the overall toll of the Israeli assault on Gaza since October 7, 2023, has now reached 69,179 dead and 170,693 injured.

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America’s “Ceaușescu Moment”

America’s “Ceaușescu Moment”

Is America awakening to her Israeli enemy who has her in chains?

https://www.lewrockwell.com/2025/11/daniel-mcadams/americas-ceausescu-moment/ 

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What is the difference between a political campaign being financed by Libya or by Big Pharma or by foreign-funded NGOs?

What is the difference between a political campaign being financed by Libya or by Big Pharma or by foreign-funded NGOs?

Why is it OK for US funds to be used to finance the Maidan Revolution and overthrow the pro-Russian government and start a war?

What the idiot French judicial system has done is to discredit the French office of the president. A fish rots from the head.  If the president is corrupt, so is the entire government.  Was this what the French judicial system wanted to demonstrate?

https://apnews.com/article/sarkozy-prison-release-appeal-4846eabe30544ca216d31a897d38e8a9 

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Mamdani’s Constituency

Is this America?

 

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This Tells You All You Need To Know About Progressives In Maine

This Tells You All You Need To Know About Progressives In Maine

Convicted Killer Wins Seat on Maine City Council Despite Manslaughter Conviction

The charge should have been First Degree Murder.

Convicted Killer Wins Seat on Maine City Council Despite Manslaughter Conviction

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Democrats Have Proved Me Correct that American Democracy Is Dysfunctional

Democrats Have Proved Me Correct that American Democracy Is Dysfunctional

Government Shutdown Forces Flight Cancellations at 40 Major Airports Nationwide

https://theamericansdigest.com/government-shutdown-forces-flight-cancellations-at-40-major-airports-nationwide/?_bhlid=5a4a8ff8bf4bdd598102a8dacc47271ccee1a018 

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Every Democrat Judge Has To Go

Every Democrat Judge Has To Go

Liberals do not protect innocents from criminals.  They protect criminals from accountability.  Democrat judges are Americans’ enemies.

https://theamericansdigest.com/national-kart-racing-champion-killed-in-targeted-north-carolina-home-invasion/?_bhlid=edc9033f753f99888a86cc770b13780354da80a2 

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UAE’s Sheikha Al Nowais elected first woman to lead UN Tourism in Riyadh

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. November 2025 - 12:48

The United Nations World Tourism Organization (UNWTO) elected Emirati Sheikha Nasser Al Nowais as its Secretary-General for the 2026-2029 term, in a vote supported by more than 160 countries during the agency’s 26th General Assembly in Riyadh.

According to the Emirates News Agency (WAM), Al Nowais’ selection followed her nomination and approval by the Executive Council, completing the required candidacy and election procedures. She is the first woman—and the first Emirati—to lead the organization since its founding 50 years ago.

UAE Minister of Economy and Tourism Abdullah bin Touq Al Marri, who led the UAE delegation, described the election as “a historic moment,” saying: “This milestone reflects the UAE’s leadership vision, which over past decades has established the country as a leading tourism destination by virtue of its advanced infrastructure, sustainable strategic investments and a socio-cultural fabric rooted in values of tolerance and openness.”

He reiterated the UAE’s commitment to support the organization’s future programs and strengthen international partnerships in the tourism sector to exchange best practices and expertise.

In her acceptance remarks, Al Nowais said: “Tourism is not merely an economic industry; it is a bridge of human communication and a fundamental pillar for enhancing understanding, peace, and sustainable development among peoples and cultures.”

The assembly’s 26th session, attended by Syrian Minister of Tourism Mazen al-Salhani, addressed the enhancement of tourism sustainability at both regional and global levels, the development of human capacities and skills in the tourism sector, and the advancement of digital transformation and innovation across tourist destinations worldwide to improve the quality of tourism experiences and strengthen member states’ competitiveness.

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Erwerbsminderungsrente: Gutachten darf nicht nur auf Nachfragen beruhen

Lesedauer 3 Minuten

Um eine Erwerbsminderung zu beurteilen, reichen bloße Nachfragen eines Sachverständigen nicht auf. Es kommt sowieso nicht entscheidend auf die spezifischen Diagnosen an, sondern auf objektiv nachgewiesene funktionelle Defizite.

So entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg und richtete sich damit gegen die Anerkennung einer Erwerbsminderung, die auf Nachfragen eines Sachverständigen basierte, ob der Betroffene Stimmen höre. (L 10 R 3332/23).

Brüche in der Erwerbsbiografie

Die Betroffene hatte ursprünglich als Schriftsetzerin gearbeitet. Nach Mutterschutz und Kindererziehung arbeitete sie als Verkäuferin in einer Gärtnerei und war zeitweise erwerbslos. Sie absolvierte eine Ausbildung als Erzieherin und war als solche mehrere Jahre tätig – unterbrochen durch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit.

Dann unterzog sie sich einer stationären Reha. Der ärztliche Entlassungsbericht notierte eine Anpassungsstörung, hielt sie aber für mehr als sechs Stunden pro Tag für mittelschwere und leichte Tätigkeiten geeignet. Die Reha-Ärzte erkannten einen Widerspruch zwischen der psychologischen Selbsteinschätzung und dem deutlich niedrigeren psychopathologischen Befund.

Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung

Die Betroffene beantragte wegen ihrer psychischen Probleme eine Rente wegen Erwerbsminderung. Sie gab als Begründung zunehmenden Grund und Burnout an. Die Rentenversicherung ließ die ärztlichen Unterlagen auswerten und erkannte eine Anpassungsstörung. Darüber hinaus hielt sie die Befunde der Reha für zutreffend und erklärte, die medizinischen Voraussetzungen einer Erwerbsminderung seien nicht vorhanden.

Widerspruch mit neuen Angaben

Die Betroffene legte Widerspruch ein, und die Rentenkasse prüfte diesen mit weiteren Befunden. Darin enthalten waren Angaben der Betroffenen über Konflikte am Arbeitsplatz und Diagnosen wie eine wiederkehrende depressive Störung mit mittlerem Ausmaß sowie psychisch bedingte Herz- und Kreislaufprobleme. Das tägliche Arbeitsvermögen betrage maximal vier Stunden pro Tag – das entspricht dem Kriterium einer teilweisen Erwerbsminderung.

Die Betroffene gab zudem an, unter Atemnot und Herzrasen zu leiden sowie seelische Probleme zu haben. Sie interessiere sich für Malerei und Kunst, male selbst und praktiziere Yoga. Sie koche selbst, erledige den Haushalt. Außerhalb ihrer Teilzeitarbeit mache sie auch den Garten.

Depression maximal mittelwertig

Ein ärztliches Gutachten sah keine strukturelle Herzerkrankung und einen stabilen Blutdruck. Die Frau gab zwar an, zwanghaft zu grübeln und diverse Ängste zu haben. Der Arzt sah indessen keine inhaltlichen Denkstörungen und insbesondere keine Wahn-, Zwang-, Ich-Störungen oder Halluzinationen. Körperlich-neurologisch gebe es keine Störungen, die Depression sei leicht, maximal mittelwertig.

Es geht vor das Sozialgericht

Die tägliche Leistung liege bei mehr als sechs Stunden täglich leichte bis mittelschwere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Probleme gebe es allein qualitativ. So hätte die Betroffene eine geringe Stresstoleranz unter Zeitdruck und Probleme mit Konflikten. Nachtschichten und besondere Verantwortung für Personen sei zu vermeiden.

Die Rentenversicherung wies den Widerspruch als unbegründet zurück, und die Frau klagte vor dem Sozialgericht Freiburg im Breisgau.

Frau sieht ihre Erschöpfungsdepression nicht berücksichtigt

Die Betroffene argumentierte vor allem, dass die Rentenversicherung ihre erhebliche Erschöpfungsdepression nicht hinreichend berücksichtigt habe. Das Gericht fragte bei der Hausärztin nach, und diese betonte, dass es keine wesentliche Änderung des Gesundheitszustandes gegeben habe.

Die Rentenversicherung verwies auf eine fachärztliche Stellungnahme, nach der sich eine zeitliche Beschränkung der Arbeitsleistung nicht erkennen lasse.

Gutachter diagnostiziert Schizophrenie

Das Sozialgericht holte bei einem weiteren Facharzt ein zusätzliches Gutachten ein. Dieser verwies darauf, dass die Betroffene ihm gegenüber angegeben habe, seit 25 Jahren „Stimmen im Kopf zu haben“. Diese würden inzwischen verstärkt auftreten.

Dieser Gutachter erkannte eine reduzierte Konzentration, akustische Halluzinationen, sowie Befürchtungen wegen Verfolgung und diagnostizierte eine Schizophrenie. Die Symptome würden seit Jahren bestehen, und auch ihr Bruder leide an der Erkrankung, was für eine genetische Ursache spreche.

Das tägliche Leistungsvermögen liege bei unter drei Stunden pro Tag und können vermutlich durch eine Therapie auf drei bis unter sechs Stunden gesteigert werden. Demnach bestand aktuell eine volle Erwerbsminderung mit der Perspektive, diese auf eine teilweise Erwerbsminderung zu verbessern.

Die Rentenkasse zweifelte das Gutachten an. Dieses bestehe, laut Aussagen des Gutachters, im Wesentlichen aus Antworten der Betroffenen, deren Authentizität der Arzt nicht überprüft habe.

Sozialgericht erkennt volle Erwerbsminderung an

Das Sozialgericht schloss sich dem Gutachter jedoch an und entschied, dass die Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auszahlen müsste. Die Rentenversicherung legte Berufung ein und vertiefte darin ihre Kritik am Gutachten, das Schizophrenie diagnostizierte.

Das Gutachten basiere ausschließlich auf subjektiven Angaben der Betroffenen, die der Betroffene nicht auf Plausibilität und Konsistenz überprüft habe. Konzentrationsstörungen zum Beispiel habe er gerade nicht nachweisen können. Im Gutachten ließe sich nicht erkennen, was Angaben der Betroffenen und was ärztliche Befunde seien. Eine Erwerbsminderung liege nicht vor.

Landessozialgericht stimmt Rentenkasse zu

Die Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg stimmten der Rentenkasse zu. Das Gutachten für die volle Erwerbsminderung enthalte keinen klinischen Befund, sondern lediglich Beschwerdeangaben der Betroffenen. Zudem lasse sich aus dem Gutachten nicht nachvollziehen, welche zeitlichen Leistungseinschränkungen überhaupt vorliegen sollten.

Warum die Betroffene angeblich seit 25 Jahren akustische Halluzinationen habe, ohne dies zuvor gegenüber Ärzten erwähnt zu haben, erwähne das Gutachten nicht einmal. In diesen Jahren sei sie allerdings in der Lage gewesen, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen und ihre kognitiven Fähigkeiten seinen vollkommen unbeeinträchtigt gewesen.

Der Entlassungsbericht der Reha hätte jegliche Halluzinationen klar ausgeschlossen.

Die Ärzte in der Klinik hätten sie ausführlich zu ihrer Lebensgeschichte und ihrem Krankheitsverlauf befragt. Es sei abwegig, dass sie das angebliche „Stimmen hören“ nur verschwiegen habe, weil die Mediziner nicht ausdrücklich danach gefragt hätten.

Das Landessozialgericht hielt die vorherigen Gutachten für plausibel und in sich schlüssig und entschied, dass keine Erwerbsminderung vorlag.

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EM-Rente: Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung bringen etwa 500 Euro mehr

Lesedauer 2 Minuten

Eine Erwerbsminderungsrente bekommen Rentenversicherte, die nicht mehr voll arbeiten können. Durch die Zurechnungszeit werden ihre Zeiten berechnet, als ob sie voll gearbeitet hätten.

Fünf Jahre Wartezeit und geminderte Leistung

Um eine solche Rente beziehen zu können, muss man fünf Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen, also Beiträge gezahlt haben.

Eine Ausnahme ist es, wenn die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit entstand. Dann reicht bereits ein einmaliger Beitrag in die Rentenkasse.

Wenig Beiträge, wenig Rente?

Ein Problem gerade für Betroffene, die in jungen Jahren erwerbsgemindert werden, ist die kurze Beitragszeit. Das deutsche Rentensystem basiert im Kern auf einer Umlage.

Das bedeutet vereinfacht gesagt: Je länger jemand Beiträge einzahlt, und je höher diese sind, desto höher ist die (Alters-) Rente.

Für Erwerbsgeminderte würde das heißen: Kurze Wartezeiten führen zu kleinen Renten. Um dies auszugleichen gelten bei Erwerbsminderungsrenten sogenannte Zurechnungszeiten.

Zwischen Erwerbsminderung und Regelaltersgrenze

Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente richtet sich zum einen nach der realen Arbeitszeit, die die Betroffenen bis zu ihrer Erwerbsminderung erfüllten.

Zudem gilt für die Phase zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und der Regelalterszeit eine Zurechnungszeit. Sie werden also für diese Zeit von der Rentenversicherung behandelt, als hätten sie normal als versicherter Arbeitnehmer gearbeitet.

Das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz von 2018 verlängerte das Ende der Zurechnungszeit für den Rentenbeginn 2019 auf ein Alter von 65 Jahren und acht Monaten. Seitdem verlängert sie sich bis zum 67. Lebensjahr im Jahre 2031.

Der Rentenzuschlag

Wer mit seiner Erwerbsminderungsrente zwischen Beginn 2001 und Ende 2018 startete, bekommt ab Juli 2024 einen Zuschlag.

Beim Renteneinstieg zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 liegt dieser bei 7,5 Prozent, bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und 31. Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent.

Lesen Sie auch:

– Von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente – Wird jetzt die Rente gekürzt?

Was bringt die Zurechnungszeit

Diese Zurechnungszeit bedeutet bares Geld, und das jeden Monat. Wer 2023 zum ersten Mal eine Rente wegen Erwerbsminderung bezog, bekam im Schnitt 1001 Euro, und damit 51 Euro mehr als diejenigen, die im Jahr zuvor in diese Rentenform einstiegen.

Das ist zwar nicht gerade bombastisch, deutlich werden die Unterschiede aber, wenn wir einige Jahre weiter zurückgehen. So lag der Schnitt für neue Erwerbsrentner 2013 um rund 390 Euro niedriger als 2024.

In den letzten elf Jahren stieg der Schnitt der Erwerbsminderungsrente also um mehr als ein Drittel.

Verlängerte Zurechnungszeiten

Bezieher von Erwerbsminderungsrenten gehören nach wie vor zu den besonders von Armut bedrohten Gruppen der Gesellschaft. In den letzten Jahren wurde diese Rentenform jedoch aufgewertet.

So wurden seit 2019 die Zurechnungszeiten erheblich ausgeweitet. Bereits ab 2019 ausgezahlte Erwerbsminderungsrenten lagen deutlich höher als in den Jahren zuvor.

2023 erhöhte sich dann die Rentenhöhe bei Neurentnern im Schnitt um mehr als zwölf Entgeltpunkte, und dies lag an der verlängerten Zurechnungszeit.

Knapp 500 mehr auf dem Konto

Der Rentenanwalt Peter Knöppel hat konkret ausgerechnet, was das unterm Strich an Plus bedeutet.

Zum Juli 2024 lag der Rentenwert bei 39,32 Euro für einen Entgeltpunkt. Bei 12,6 Entgeltpunkten mit 39,32 mal genommen, kommt Knöppel auf 495,4 Euro.

Das ist der Wert, um den die Erwerbsminderungsrente durch die verlängerte Zurechnungszeit steigt.

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Gaza health authorities receive 15 bodies released by Israel

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. November 2025 - 12:32

The Palestinian Ministry of Health in Gaza announced that it had received on Monday the bodies of 15 Palestinians from Israeli authorities through the International Committee of the Red Cross (ICRC). This brings the total number of Palestinian bodies received to 315 since the start of the process.

In its statement, the ministry reported that 91 of the 315 bodies have been identified so far. Forensic teams are continuing their examinations and documentation before handing the remains over to the families.

The ministry added, “38 bodies were transferred and buried in the Cemetery of the Unknowns, bringing the total number of unidentified bodies received from Israeli authorities and buried to 182.”

The statement affirmed that Gaza’s medical and forensic teams are handling the remains in accordance with humanitarian and legal procedures, in coordination with the Red Cross.

This transfer of bodies is part of a U.S.-backed ceasefire agreement between Hamas and Israel, which aims to stop the war and facilitate humanitarian aid in the Gaza Strip.

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Palantir in Baden-Württemberg: Polizei soll mit deinen Daten Software trainieren dürfen

netzpolitik.org - 10. November 2025 - 12:31

Eine Änderung des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg soll der Landespolizei erlauben, Software mit personenbezogenen Daten zu trainieren und zu testen. Sie könnte damit auch Klarnamen oder Gesichtsfotos unschuldiger und unverdächtiger Personen in Systeme wie von Palantir einspeisen.

Polizist*innen stehen in Baden-Württembergs Hauptstadt Stuttgart, während dort der Petitionsausschuss zum umstrittenen Gesetzentwurf tagt.

Am Mittwoch will die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg einen heftig umstrittenen Gesetzentwurf verabschieden. Er erlaubt dem Bundesland den Einsatz der Palantir-Software zur Datenanalyse, die das Land für mehr als 25 Millionen Euro bereits eingekauft hat.

Im Windschatten dieses Ansinnens bringt der Gesetzentwurf eine weitere bedeutende Verschlechterung des Datenschutzes im Land mit sich: Laut Paragraf 57a soll die Polizei von Baden-Württemberg künftig personenbezogene Daten zur Entwicklung, zum Training, zum Testen, zur Validierung und zur Beobachtung von informationstechnischen Systemen einsetzen dürfen. Dabei ist unerheblich, ob sich die betroffenen Menschen zuvor verdächtig gemacht haben. Die entsprechende Datenverarbeitung ist nicht an ein Ermittlungsverfahren gebunden, sondern allein zur Verbesserung und Implementierung von Überwachungssoftware gedacht.

Bürger*innen werden demnach künftig Daten liefern, mit denen beispielsweise das privatwirtschaftliche Unternehmen Palantir, gegründet vom rechten Anti-Demokraten Peter Thiel, seine Produkte verbessern kann. Wenn also in Kürze die ersten Tests der Palantir-Software in Baden-Württemberg beginnen, könnten diese direkt mit realen personenbezogenen Daten vorgenommen werden, die millionenfach in Polizeidatenbanken lagern.

Auch der Test und das Training von beispielsweise automatisierter Verhaltens- oder Gesichtserkennung ist damit möglich. Ausgenommen sind nur Daten, die im Rahmen einer Wohnraumüberwachung erhoben wurden.

Daten dürfen auch an Dritte weitergegeben werden

Sobald „unveränderte Daten benötigt werden oder eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist“, dürfen beispielsweise auch Klarnamen und andere eindeutig identifizierende Informationen wie Gesichtsfotos dabei genutzt werden. Die Daten dürfen auch an Dritte weitergegeben werden.

Tobias Keber, der Landesdatenschutzbeauftragte, fordert in einer Stellungnahme, zumindest in jedem Fall zu prüfen, ob eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung tatsächlich unverhältnismäßig ist. Nach dem Entwurf, der Mittwoch zur Abstimmung gestellt wird, ist dies nicht zwingend vorausgesetzt, sobald „unveränderte Daten benötigt werden“. Außerdem solle, so Keber, seine Behörde jeweils frühzeitig eingebunden werden.

Es ist gut möglich, dass diese Rechtsgrundlage zum Testen und Trainieren mit personenbezogenen Daten eine Reaktion auf den bayerischen Umgang mit Palantir-Software ist. Dort hatten die Behörden die Datenanalyse mit Echtdaten tatsächlicher Menschen ohne Rechtsgrundlage getestet, woraufhin der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte forderte, den Test zu beenden. Laut der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages muss ein derartiger Testbetrieb den gleichen – hohen – Anforderungen genügen wie der tatsächliche Einsatz.

Wer zusehen möchte, wie die grün-schwarze Landesregierung diesen massiven Grundrechtseingriff durchs Parlament bringt, kann dies Mittwoch ab 13.30 Uhr auf der Website des Landtags tun.

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Wofür steht eigentlich „Unsere Demokratie“?

„Unsere Demokratie“ – einst stand dieser Begriff für Mitbestimmung, für Meinungs- und Pressefreiheit, für die freie Debatte, für Rechtsstaatlichkeit und für Gewaltenteilung. Heute jedoch empfinden ihn viele Bürger nur noch als politisches Schlagwort, das vor allem von den etablierten Parteien dazu verwendet wird, Kritik abzuschmettern und die eigenen Machtansprüche zu sichern. So muss man sich […]

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Rente mit Schwerbehinderung: Vermeide unbedingt diesen Fehler

Lesedauer 4 Minuten

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist für viele ein wichtiger Weg, früher und mit weniger Abschlägen in den Ruhestand zu gehen. Trotzdem verlieren jedes Jahr Betroffene bares Rentengeld – durch einen vermeidbaren Formfehler: Sie lassen den Status „schwerbehindert“ nicht rechtzeitig feststellen oder sichern ihn im Rentenantrag nicht ab, während das Verfahren noch läuft.

Denn entscheidend ist, dass der Schwerbehindertenstatus zum Rentenbeginn vorliegt oder – bei noch ausstehendem Bescheid – zumindest auf einen rechtzeitig gestellten Antrag zurückwirkt. Wer das übersieht, rutscht häufig in eine ungünstigere Rentenart und zahlt dauerhaft höhere Abschläge.

Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Einen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Versicherte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und die maßgebliche Altersgrenze erreichen. Der Status wird durch das Versorgungsamt festgestellt; als Nachweis dient etwa der Schwerbehindertenausweis. Wichtig: Die Schwerbehinderung muss bei Rentenbeginn vorliegen. Spätere Änderungen des Status berühren den Anspruch nicht.

Altersgrenzen 2025 und danach

Die abschlagsfreie Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen wurde schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Für Jahrgänge ab 1964 gilt: abschlagsfrei mit 65, eine vorzeitige Inanspruchnahme ist ab 62 möglich – dann mit dauerhaften Abschlägen.

Beispielhaft hat die Rentenversicherung 2025 erläutert, dass der Jahrgang 1962 erst mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei gehen kann; bis zu drei Jahre früher ist ein Rentenstart mit Abschlägen zulässig.

Abschläge verstehen

Wer vor der persönlichen abschlagsfreien Grenze in Rente geht, muss pro Monat 0,3 Prozent dauerhaft hinnehmen – maximal 10,8 Prozent bei 36 Monaten Vorziehung. Diese Obergrenze ist auch bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen maßgeblich.

Der größte Fehler – und wie er entsteht

Der kostspielige Klassiker: Der Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung (oder ein Widerspruch/Klageverfahren) läuft noch, während bereits der Rentenantrag gestellt wird – allerdings ohne den ausdrücklichen Vorbehalt, bei Anerkennung der Schwerbehinderung in die günstigere Rentenart zu wechseln.

Wird der GdB 50 später anerkannt, wirkt der Status zwar grundsätzlich ab Antragstellung zurück. Dennoch erhalten Betroffene die bessere Rentenart nicht automatisch rückwirkend, wenn sie zuvor ohne Vorbehalt eine andere Altersrente begonnen haben. Das führt häufig zu dauerhaft höheren Abschlägen, als es bei der Rente für schwerbehinderte Menschen nötig gewesen wäre.

Was Sie stattdessen tun sollten

Sobald absehbar ist, dass die Voraussetzungen erfüllt werden, sollte der Feststellungsantrag beim Versorgungsamt frühzeitig gestellt werden.

Dauert das Verfahren länger, gehört in den Rentenantrag ein klarer Hinweis, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorbehalten bleibt, falls der GdB 50 anerkannt wird. So sichern Sie sich die spätere Umstellung auf die günstigere Rentenart, sobald der Bescheid vorliegt und der Status den Rentenbeginn abdeckt.

Ein häufiges Missverständnis: Gleichstellung reicht nicht

Viele verwechseln die Gleichstellung bei einem GdB von 30 oder 40 mit der Schwerbehinderung. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen genügt das nicht – es braucht zwingend den GdB 50 oder mehr. Auch Medien- und Verbandsinformationen weisen regelmäßig darauf hin, dass Gleichstellungen den Zugang zu dieser Rentenart nicht eröffnen.

Wartezeit richtig zählen

Zur Wartezeit von 35 Jahren zählen nicht nur klassische Beschäftigungszeiten mit Beiträgen, sondern auch bestimmte Anrechnungszeiten. Entscheidend ist, dass die 35 Jahre bei Rentenbeginn erfüllt sind. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt diese Anforderung ausdrücklich in ihren Informationen.

Wenn der Status später wegfällt

Beruhigend zu wissen: Fällt die Schwerbehinderung nach Rentenbeginn weg, bleibt die bereits bewilligte Altersrente für schwerbehinderte Menschen bestehen. Der Anspruch hängt nicht vom späteren Verlauf ab, sondern vom rechtmäßigen Status zum Starttermin.

Praxisbeispiel: Wie ein fehlender Vorbehalt 130 Euro im Monat kosten kann
Ausgangslage

Thomas K. ist Jahrgang 1964, hat mehr als 35 Versicherungsjahre und plant den Ruhestand zum 1. August 2027, also kurz nach seinem 63. Geburtstag. Seine voraussichtliche Bruttorente ohne Abschläge liegt laut Rentenauskunft bei 1.800 Euro. Wegen dauerhafter gesundheitlicher Einschränkungen stellt er am 1. Juni 2027 beim Versorgungsamt den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung. Der Bescheid liegt noch nicht vor, als er den Rentenantrag stellt.

Der Fehler und seine Folgen

Am 1. August 2027 beginnt Thomas seine Rente als „Altersrente für langjährig Versicherte“ – ohne den ausdrücklichen Vorbehalt, die Rente bei nachträglicher Anerkennung des GdB 50 auf die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ umzustellen. Damit gilt für ihn die frühere Inanspruchnahme gegenüber der Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Zwischen 63 und 67 liegen 48 Monate; pro Monat werden 0,3 Prozent Abschlag fällig. Das ergibt 14,4 Prozent. Aus 1.800 Euro werden 1.540,80 Euro – dauerhaft, solange die Rente in dieser Rentenart läuft.

Am 1. November 2027 wird Thomas rückwirkend ab 1. Juni 2027 mit einem Grad der Behinderung von 50 anerkannt. Er stellt fest, dass er bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine andere Abschlagslogik gehabt hätte: Maßgeblich ist dort die Grenze von 65 Jahren; der Rentenbeginn mit 63 liegt 24 Monate davor. Das entspricht 7,2 Prozent Abschlag statt 14,4 Prozent. Bei 1.800 Euro wären das 1.670,40 Euro.

Die Differenz beträgt 129,60 Euro pro Monat, also 1.555,20 Euro im Jahr. Über 20 Jahre entspricht das 31.104 Euro – Rentenanpassungen noch unberücksichtigt.

Ohne den Vorbehalt bleibt die zunächst bewilligte Rentenart maßgeblich. Eine spätere Umstellung ist in der Praxis oft nur für die Zukunft möglich; die bereits gezahlten Monate mit höheren Abschlägen werden in der Regel nicht rückwirkend in die günstigere Rentenart umgewandelt.

Für Thomas bedeutet das: Selbst mit anerkanntem GdB 50 verpasst er den finanziellen Vorteil zumindest für die bisherige Bezugszeit und riskiert, dauerhaft mit dem höheren Abschlag weiterzuleben, wenn keine Umstellung für die Zukunft erfolgt.

Wie es richtig gelaufen wäre

Hätte Thomas im Rentenantrag ausdrücklich vermerken lassen, dass er die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ beansprucht, sofern der GdB 50 anerkannt wird, wäre sein Anspruch abgesichert gewesen.

Mit dem Bescheid hätte die Rentenversicherung die günstigere Rentenart zugrunde legen können, weil der maßgebliche Status zum Rentenbeginn auf den rechtzeitig gestellten Antrag zurückwirkt.

Bei identischem Start zum 1. August 2027 läge der Abschlag dann bei 7,2 Prozent statt 14,4 Prozent. Seine Bruttorente betrüge 1.670,40 Euro statt 1.540,80 Euro.

Ebenso denkbar wäre ein anderer, für ihn noch günstigerer Kurs gewesen: Er hätte den Rentenbeginn auf den Monat nach dem Bescheid verschieben oder die Rente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei mit 65 beanspruchen können.

Beides setzt voraus, dass die Schwerbehinderung rechtzeitig festgestellt ist und der Rentenantrag die korrekte Rentenart beziehungsweise den Vorbehalt enthält.

Was man daraus lernt

Das Beispiel zeigt, wie groß der Unterschied zwischen zwei Rentenarten sein kann, wenn der Schwerbehindertenstatus zum Rentenbeginn nicht sauber abgesichert ist. Der entscheidende Schritt besteht darin, den Feststellungsantrag früh genug zu stellen und den Rentenantrag so zu formulieren, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen einbezogen ist, solange das Verfahren läuft.

Wer diesen formalen Schutz einbaut, vermeidet unnötige Abschläge und behält mehrere Handlungsoptionen – vom früheren Start mit moderateren Kürzungen bis zur abschlagsfreien Rente mit 65.

Hinweis: Zahlen und Daten sind zur Veranschaulichung vereinfacht. Individuelle Werte hängen von Entgeltpunkten, Zuschlägen und dem genauen Versicherungsverlauf ab.

Fazit

Wer die Rente mit Schwerbehinderung nutzen möchte, sollte zwei Dinge sicherstellen: den rechtzeitigen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung und den klaren Vorbehalt im Rentenantrag, solange das Verfahren noch läuft. Beides verhindert den folgenschweren Fehler, dauerhaft in einer ungünstigeren Rentenart zu landen – mit vermeidbar hohen Abschlägen. Die Regeln sind klar, die Fallstricke auch. Wer sie kennt und sauber dokumentiert, wahrt seine Ansprüche und spart auf lange Sicht viel Geld.

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Amman Forum on Health Financing Kicks Off

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. November 2025 - 12:16

The Amman Forum officially commenced in Jordan on Monday, with the participation of delegations from Arab health ministries and several relevant international organizations, including the Syrian delegation that was headed by the Syrian Deputy Health Minister Hussien Al_Khatib.

The forum focuses on advancing universal health coverage (UHC) by strengthening primary health care systems and fostering regional collaboration to promote sustainable and innovative health financing solutions.

The event was inaugurated by Jordanian Minister of Health Dr. Ibrahim Al‑Bdour. The high-level forum is organized by the Ministry of Health in cooperation with the World Health Organization (WHO), the World Bank, the French Development Agency (AFD), and the Global Fund. Represented by Deputy Health Minister Hussein Al‑Khatib, who heads the Syrian delegation.

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Keine Ermittlungen gegen Verkauf von „Beyaz Toros“- und „JITEM“-T-Shirts

Die Staatsanwaltschaft in Ankara hat entschieden, keine Ermittlungen gegen den Verkauf von T-Shirts mit der Aufschrift „Beyaz Toros“ (Weißer Toros) und „JITEM“ einzuleiten. Zuvor hatte der Menschenrechtsverein IHD Anzeige erstattet. Die Organisation wirft den Anbietern vor, mit den Produkten schwere Menschenrechtsverbrechen zu verharmlosen und Hass zu schüren.

In ihrer Entscheidung führt die Staatsanwaltschaft aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Strafverfolgung gemäß Artikel 215 des türkischen Strafgesetzbuches („Verherrlichung von Straftaten und Straftätern“) nicht erfüllt seien, da weder JITEM noch die mit dem Begriff „weißer Toros“ verbundenen Akteure jemals rechtskräftig als Täter verurteilt worden seien. Hinsichtlich des Vorwurfs nach Artikel 216 („Aufstachelung zu Hass und Feindschaft“) verwies die Behörde auf das Recht auf Meinungsfreiheit und berief sich dabei auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

„Keine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung“

Demnach seien selbst „verstörende oder schockierende Meinungen“ durch die Meinungsfreiheit geschützt, sofern sie keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen. Der Verkauf der T-Shirts erfülle diesen Tatbestand nicht, hieß es in der Begründung. Es bestehe keine akute oder konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

IHD: Symbole staatlicher Gewalt

Der IHD zeigte sich über die Entscheidung empört. Die Organisation erklärte, weiße Toros-Fahrzeuge der Marke Renault und JITEM (Geheimdienst der türkischen Gendarmerie) stünden in der kollektiven Erinnerung für schwere staatliche Menschenrechtsverletzungen, insbesondere in den 1990er Jahren. „Sie sind Symbole für verschwundene Personen in Polizeigewahrsam, für außergerichtliche Hinrichtungen und systematische Gewalt durch staatliche Akteure“, so der Verein.

Besonders in Kurdistan galt der weiße Toros als das inoffizielle Erkennungszeichen des damals im Verborgenen operierenden JITEM. Der türkische Staat bestritt über Jahre hinweg die Existenz dieser Einheit. Erst durch späte Gerichtsverfahren und Aussagen ehemaliger Funktionäre kam ihre Rolle bei zahlreichen politischen Morden ans Licht. Bis heute gelten über 17.000 Menschen in der Türkei als „verschwunden“ – die meisten von ihnen Kurd:innen, Aktivist:innen, Journalist:innen, Anwält:innen oder einfache Dorfbewohner:innen.


Dass Produkte mit diesen Symbolen kommerziell vertrieben würden, sei für Opferfamilien und Menschenrechtler:innen höchst verletzend. „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, von Ermittlungen abzusehen, ignoriert die historische Last dieser Begriffe und steht exemplarisch für die weitverbreitete Straflosigkeit bei staatlichen Verbrechen“, kritisierte der IHD.

„Ironie der Meinungsfreiheit“

Besonders kritisch sieht die Organisation den Verweis auf das Recht auf freie Meinungsäußerung: „Während in der Türkei Menschen regelmäßig für friedliche Meinungsäußerungen strafrechtlich verfolgt werden, wird der Verkauf von T-Shirts, die ein Symbol staatlicher Gewalt darstellen, unter Meinungsfreiheit gestellt. Das ist zynisch.“ Der IHD kündigte an, alle verfügbaren rechtlichen Schritte im Inland auszuschöpfen und bei ausbleibender Abhilfe auch internationale Instanzen anrufen zu wollen.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/t-shirt-mit-beyaz-toros-motiv-sorgt-fur-emporung-48259 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/menschliche-knochen-unter-jitem-folterzentrum-gefunden-32566 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/jitem-prozess-von-cizir-vor-dem-verfassungsgericht-31773

 

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