Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Rentenbeginn nach 45 Jahren entfällt im August 2026: Nächster Termin im September?
Eine aktuelle Meldung zum Rentenbeginn nach 45 Jahren erweckt den Eindruck, im August 2026 entfalle der Zugang zu dieser Altersrente. Tatsächlich wird die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren weder abgeschafft noch ausgesetzt.
Aus dem Wechsel vom Geburtsjahrgang 1961 zum Geburtsjahrgang 1962 ergibt sich lediglich kein neuer frühestmöglicher Rentenstart zum 1. August 2026; nach dem letzten solchen Zugang am 1. Juli folgt der nächste am 1. September 2026.
Für bereits laufende Renten ändert sich dadurch nichts, und auch Rentenanträge für einen gewünschten Beginn im August bleiben möglich.
Was hinter der Lücke im August 2026 stecktDie Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten sowie das für den Geburtsjahrgang vorgeschriebene Alter voraus. Für 1961 Geborene liegt diese Altersgrenze bei 64 Jahren und sechs Monaten. Für 1962 Geborene steigt sie nach Paragraf 236b SGB VI auf 64 Jahre und acht Monate.
Diese Anhebung um zwei Monate erzeugt am Jahreswechsel eine ungewöhnliche Kalenderfolge. Eine am 31. Dezember 1961 geborene Person erfüllt die Altersvoraussetzung am 30. Juni 2026 und kann bei erfüllter Wartezeit ab 1. Juli Rente beziehen. Wer am 1. Januar 1962 geboren wurde, erreicht die neue Altersgrenze wegen der besonderen Fristberechnung am 31. August 2026 und kann ab 1. September starten.
Geburtsdatum Frühestmöglicher Rentenbeginn nach 45 Jahren 31. Dezember 1961 1. Juli 2026 bei einer Altersgrenze von 64 Jahren und sechs Monaten 1. Januar 1962 1. September 2026 bei einer Altersgrenze von 64 Jahren und acht Monaten 2. Januar 1962 1. Oktober 2026 bei einer Altersgrenze von 64 Jahren und acht MonatenDie Tabelle zeigt, warum der 1. August in dieser eng gefassten Betrachtung übersprungen wird. Der Grund ist keine neue Kürzung und kein Leistungsausschluss, sondern allein der Sprung der Altersgrenze beim Übergang zum nächsten Geburtsjahrgang. Einen ausführlichen Überblick über die Anhebung bietet auch der Beitrag „Rente für besonders langjährig Versicherte: Rentenbeginn 2026 verschiebt sich erneut“.
„Rentenbeginn entfällt“ missverständlich istEin Beginn am 1. August 2026 ist rechtlich nicht generell ausgeschlossen. Versicherte können eine Altersrente nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze grundsätzlich auch zu einem späteren Monat beanspruchen. Wer schon zum 1. Juli 2026 berechtigt wäre, kann daher unter den gesetzlichen Bedingungen einen Start zum 1. August wählen.
Auch die Wartezeit kann den Termin verändern. Hat jemand das erforderliche Alter bereits erreicht, vervollständigt aber erst im Juli 2026 die 45 Versicherungsjahre, können am Beginn des Augusts erstmals sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Paragraf 99 SGB VI knüpft den Leistungsbeginn daran, dass die Voraussetzungen zu Beginn des betreffenden Kalendermonats erfüllt sind und der Antrag fristgerecht gestellt wird.
Präzise lautet die Nachricht daher: Aus dem altersbedingten Übergang zwischen den Jahrgängen 1961 und 1962 entsteht kein neuer frühestmöglicher Zugang zum 1. August 2026. Die Rentenart selbst besteht nach geltendem Recht fort. Ebenso wenig werden Auszahlungen unterbrochen oder bewilligte Renten für einen Monat angehalten.
45 Versicherungsjahre sind nicht dasselbe wie 45 ArbeitsjahreFür den Anspruch werden nicht nur Monate aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gezählt. Berücksichtigt werden unter anderem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder versicherter Selbstständigkeit, bestimmte Zeiten der Kindererziehung und nicht erwerbsmäßigen Pflege sowie Wehr- und Zivildienstzeiten. Auch freiwillige Beiträge können mitzählen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder versicherter Selbstständigkeit vorhanden sind.
Nicht jede Lücke im Erwerbsleben schadet, doch nicht jeder Eintrag im Versicherungsverlauf hilft bei dieser besonderen Wartezeit. Schul- und Studienzeiten, Monate mit Bürgergeld beziehungsweise früherem Arbeitslosengeld II, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und aus einem Rentensplitting werden für die 45 Jahre nicht berücksichtigt. Wer nur die Dauer seit dem Berufseinstieg überschlägt, kann den Anspruch daher falsch einschätzen.
Besondere Vorsicht ist bei Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Rentenstart nötig. Solche Zeiten zählen in diesem Abschnitt regelmäßig nicht zu den 45 Jahren, es sei denn, die Arbeitslosigkeit beruht auf einer Insolvenz oder der vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.
Unser Beitrag „Rente: 45 Jahre Wartezeit fast erfüllt – diese Zeiten zählen nicht“ erklärt diese häufig übersehene Einschränkung näher.
Die Altersrente nach 45 Jahren lässt sich nicht vorziehenDie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird ohne Abschläge gezahlt, sobald Alter und Wartezeit erfüllt sind. Ein noch früherer Bezug gegen einen dauerhaften Abschlag ist bei genau dieser Rentenart ausgeschlossen. Das gilt selbst dann, wenn die 45 Jahre schon lange vor der Altersgrenze vollständig sind.
Davon zu unterscheiden ist die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren. Sie kann grundsätzlich ab 63 beansprucht werden, wird bei einem Start vor der persönlichen abschlagsfreien Altersgrenze aber um 0,3 Prozent je Monat gekürzt. Ein Vergleich der möglichen Zugangswege findet sich im Gegen-Hartz-Überblick „Diese Jahrgänge dürfen noch vor 67 in Rente gehen“.
Die Bezeichnung „Rente mit 63“ führt deshalb oft in die Irre. Nur vor 1953 Geborene konnten die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 erhalten. Für den Jahrgang 1963 gilt eine Grenze von 64 Jahren und zehn Monaten, ab dem Jahrgang 1964 sind es 65 Jahre.
Was Versicherte für ihren persönlichen Termin prüfen solltenGeburtsdatum und Geburtsjahr liefern nur den ersten Teil der Berechnung. Hinzukommen die tatsächlich anerkannten Kalendermonate im Versicherungskonto sowie der gewünschte Beginn. Eine Kontenklärung vor dem Antrag ist besonders sinnvoll, wenn Ausbildungszeiten, Kindererziehung, Pflege, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tätigkeiten im Ausland im Versicherungsverlauf fehlen oder unklar erscheinen.
Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die anerkannten Zeiten und stellt einen Rechner für Rentenbeginn und Rentenhöhe bereit. Für die individuelle Planung ist die Rentenauskunft aussagekräftiger als eine allgemeine Jahrgangstabelle. Wer beim Übergang zwischen 1961 und 1962 geboren wurde, sollte zudem auf den genauen Tag und nicht nur auf den Geburtsmonat achten.
Der Antrag entscheidet über die rechtzeitige ZahlungEine Altersrente beginnt nicht automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den vollständigen Antrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Start einzureichen. Das schafft Zeit für Rückfragen und verringert das Risiko einer Lücke zwischen Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld oder einer anderen Leistung und der ersten Rentenzahlung.
Nach Paragraf 99 SGB VI kann ein rechtzeitig gestellter Antrag den Beginn ab dem Monat sichern, zu dessen Anfang alle Voraussetzungen erfüllt waren. Bei einer verspäteten Antragstellung wird die Rente grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat geleistet. Welche Folgen die Frist haben kann, zeigt auch der Gegen-Hartz-Ratgeber „Drei-Monats-Frist bei der Rente beachten“.
Fazit: Der August ist eine Rechenlücke, kein AusfallmonatZum 1. August 2026 fehlt nur ein neuer frühestmöglicher Rentenzugang, der sich allein aus dem Erreichen der jahrgangsabhängigen Altersgrenze ergibt.
Ursache ist der Anstieg von 64 Jahren und sechs Monaten für 1961 Geborene auf 64 Jahre und acht Monate für 1962 Geborene. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bleibt bestehen und wird im August selbstverständlich weitergezahlt.
Für Einzelpersonen kann der 1. August dennoch ein zulässiger Beginn sein, etwa bei bewusst späterer Inanspruchnahme oder wenn die Wartezeit erst im Juli vollständig wird.
Pauschale Tabellen ersetzen deshalb keine Prüfung des Versicherungskontos. Wer seinen Termin plant, sollte Alter, 45-jährige Wartezeit und Antragsdatum gemeinsam betrachten.
Der Beitrag Rentenbeginn nach 45 Jahren entfällt im August 2026: Nächster Termin im September? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
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Fassadendemokratie im Russland-Feldzug
Richtig: Die europäischen NATO-EU-Staaten befinden sich längst im Krieg mit Russland.
Und nun stehen in der Bundesrepublik Wahlen bevor, bei denen möglicherweise gar die Mehrheit der Wähler „die Falschen“ wählt. Westliche Medien berichteten wohl auch aus diesem Grund distanzlos davon, dass Bundeskanzler Friedrich Merz und sein Kabinett an Plänen arbeitet, deutsche Bundesländer zu isolieren, in denen die AfD in Zukunft eine Mehrheit gewinnen könnte. Das dient vor allem den Kriegsvorbereitungen der bundesdeutschen Regierung und der durch sie vertretenen (nicht nur) deutschen Eliten. Denn mit AfD-Wahlsiegen ist das Konzept, Deutschland als zentralen NATO-Transportknotenpunkt im Krieg gegen Russland zu betreiben, gefährdet.
Noch einmal: Die europäischen NATO-EU-Staaten, geführt von den Regierungen Großbritanniens, Deutschlands und Frankreichs befinden sich schon lange nicht mehr auf Kriegskurs mit Russland. Sie sind im Krieg. Und nicht nur das, sie haben diesen Krieg auch begonnen und an Qualität wie Quantität ausgeweitet. Die Kriegshandlungen auf ukrainischem und russischem Boden sind nicht die Ursache, sondern ein Symptom dieses Krieges.
Es wird oft vergessen, dass Kriege im Außen auch und gerade den primären Krieg im Hintergrund offenlegen. Denn zuerst wird der Krieg stets gegen die Bevölkerung in den eigenen Gesellschaften geführt. Schon deshalb ist es so wichtig, immer wieder auf den Corona-Krieg hinzuweisen, der mindestens zwei Jahre gegen die Menschen in den eigenen Ländern geführt wurde.
Fassadendemokratien — in einer solchen leben wir hier auch in Deutschland — zeichnen sich dadurch aus, dass Machteliten willens und in der Lage sind, Krisenfälle, Notstände, Kriege auszurufen, die es ihnen ermöglichen, die parlamentarische Demokratie, das, was wir unter einem Rechtsstaat verstehen, auf vielfältige Art und Weise zu manipulieren, auszuhebeln oder auch einfach auszusetzen — im „besten“ Falle beliebig lange. So, wie das schließlich im Deutschen Reich des Jahres 1933 praktiziert wurde.
Das Anbieten von beliebig konstruierten Feinden (Russland, Viren, Kohlendioxid), gegen die man sich verteidigen müsste, was eine Pause von der Demokratie alternativlos machte, ist der erste Baustein im Krieg gegen die eigenen Gesellschaften. Es sind Kriege gegen die Köpfe, Kriege gegen Herz und Seele der Menschen. Und da dieser Krieg auf einer hochmanipulativen Informationsebene beginnt, begreifen die meisten Menschen einfach nicht, dass es eben dort beginnt: ihre Vereinnahmung, ihr Wecken zur Bereitschaft mitzumachen oder wenigstens stillzuhalten.
Das im Hinterkopf behaltend schauen wir uns folgende Meldung an:
„Die Bundesregierung entwickelt offenbar Notfallpläne für den Fall, dass einzelne Bundesländer die Verlegung von Nato-Truppen behindern. Wie die Zeitung ‚Welt‘ berichtete, beschäftigen sich mehrere Ressorts mit der Frage, wie militärische Mobilität auch dann sichergestellt werden kann, wenn eine Landesregierung nicht kooperiert. Hintergrund sind die möglichen Wahlerfolge der AfD im Osten Deutschlands.“ (1)
Hinlänglich bekannt und durch ihn selbst zur Genüge bewiesen, ist der CDU-Parlamentarier Roderich Kiesewetter ein ausgemachter Kriegstreiber und Russland-Hasser. Umso bemerkenswerter erscheint es, wie dieser kalte Krieger seit Jahren von den Medien hofiert wird. Dass Kiesewetter ständig eine Bühne für seine unbewiesenen, besser ausgedrückt lügenden Tiraden zur Verfügung gestellt wird, ist kein Zeichen von Demokratie und Meinungsfreiheit. Es signalisiert, wie in unserem Land bestellte „Experten“ den Krieg gegen die Köpfe der Menschen betreiben (Hervorhebung durch Autor).
„Der CDU-Verteidigungsexperte Roderich Kiesewetter sagte der Zeitung, der Kreml versuche, unterschiedliche Haltungen zu Russland innerhalb Deutschlands auszunutzen und das Land als logistische Drehscheibe der Nato »so unzuverlässig wie möglich« zu machen. Um dies zu verhindern, würden Beamte des Bundesinnenministeriums Gegenmaßnahmen gegen potenziell abtrünnige Landesregierungen erarbeiten.“ (1i)
Deutschland ist eine Bundesrepublik, die föderale Struktur in der Verfassung festgeschrieben. Aber wir leben schließlich in einer Fassadendemokratie. Da gibt es wiederholt „gute Gründe“, dieses und jenes kreativ neu zu bewerten und zu behandeln.
Niemand in den „Qualitätsmedien“ hat, soweit sich der Autor erinnern kann, Kiesewetter jemals auf seine bellizistischen Lügen festgenagelt (2). Allein das zeigt uns, wie planvoll und konzertiert der Krieg gegen die bundesdeutsche Gesellschaft geführt wird. Und Kieswetter ist eben nicht nur eine zum Krieg hetzende Sprechpuppe. Er ist auch eine ausführende Puppe, saß und sitzt er doch in verschiedenen parlamentarischen Gremien, die sich mit „Sicherheit“, „Krisenprävention“ und — ja, tatsächlich, Sie lesen richtig — „Stabilisierung und Friedesförderung“ befassen (3).
Kieswetter ist also auch einer derjenigen, die seit Jahren einen Zirkelschluss zelebrieren, um die AfD mittels diverser parlamentarischer und juristischer „Kniffe“ von der Macht fernzuhalten. Er saß jahrelang im Geheimdienstausschuss des Bundestages. Der Zweck des Ausschusses ist im Namen hinreichend erklärt — und auch der Zirkelschluss:
„Sehr sicher wieder nicht dabei sein [im Geheimdienstausschuss des Bundestages] wird die AfD. Schon zuletzt hatten ihre Kandidierenden fürs Gremium keine Mehrheit erhalten. Nun haben alle anderen Fraktionen erneut signalisiert, keinen Vertreter der inzwischen bundesweit als rechtsextrem eingestuften Partei in das Gremium zu wählen, das auch den Verfassungsschutz kontrolliert.“ (4)
Das ist offenherzig, doch muss man aufmerksam lesen, um den entscheidenden Punkt erfassen zu können. Das „Argument“ einer „rechtsextrem eingestuften Partei“ kommt aus einer Behörde, die von einem Gremium kontrolliert wird, in dem die AfD keine Stimme hat. Die „Richtigen“, die „Anständigen“ bestätigen sich in ihrer Rolle, in ihrer Blase, indem sie die „Störer“ einfach aus ihrem Klub fernhalten. Man kann das auch als Kungelei bezeichnen. Und wir sehen, dass es hier keinen Rechtsanspruch gibt.
Die stärkste deutsche Partei, die mit dem größten Zuspruch aus der Bevölkerung, hat keinen verbindlichen Rechtsanspruch auf Sitze im Kontrollgremium des Bundestages, dass die Geheimdienste kontrolliert und natürlich auch steuert. Der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz ist aber auch jener, welcher die AfD, auftragsgebunden und kontrolliert wie gesteuert wohlgemerkt, als rechtsextrem eingestuft hat. Fassadendemokratie hat viele Gesichter.
Was interessiert die Mächtigen, besser ausgedrückt die von irgendjemand Ermächtigten, in einer Fassadendemokratie der Wählerwillen? Der Wählerwillen, der die AfD in Sachsen-Anhalt mit hoher Wahrscheinlichkeit zur mit Abstand stärksten Partei werden lassen wird, spiegelt auch die Abneigung gegen die unverhüllte Kriegshetze der Altparteien. So differenziert Haltung und Konzepte der AfD in Bezug auf Militarisierung und Krieg betrachtet werden sollten, ist doch eines völlig klar: Die AfD will ausdrücklich keinen Krieg mit Russland und setzt dafür auf Verständigung mit Russland.
Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat sich im Wahlkampf gegen Sanktionen und für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Russland ausgesprochen. Das hat er im Wahlkampf ganz offen und immer wieder betont. Unter anderem deshalb ist die AfD für viele Wähler auch attraktiv:
„Wir werden selbstverständlich das Thema der ideologischen Energiepolitik auf die Tagesordnung heben — und zwar so, dass wir uns gegen Sanktionen stark machen, für günstige Energie, egal aus welchem Land, weil wir einfach unsere Wettbewerbsfähigkeit behalten müssen. Ja, selbstverständlich [auch Gas aus Russland].“ (5)
Auch das hat ihr die Wählergunst eingebracht und nicht etwa die von Kiesewetter in seinem Kriegswahn herbeifantasierte „russische Einflussnahme“ (siehe weiter oben).
Die AfD hat sich also klar gegen den gegenwärtigen Krieg gegen Russland ausgesprochen. Bei elitären Medien wird so etwas als Negativwerbung eingebracht. Schauen Sie, wie geschickt und gleichermaßen manipulativ hier Rechtsextremismus (welcher der AfD unterstellt aber nicht bewiesen wurde) und Verständigung mit Russland in eine Schublade verfrachtet wird, die genügen möge, der AfD, ihren Mitgliedern wie ihren Wählern, demokratische Teilhabe zu verwehren:
„Im September werden in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern neue Landtage sowie in Berlin ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern liegt die in Teilen rechtsextreme AfD klar vorn. Die Partei vertritt einen russlandfreundlichen Kurs.“ (1ii)
Das ist also das „Argument“. Und was der geneigte Leser jetzt zu lesen bekommt, ist nicht nur die Darstellung praktischen Handelns, dahinter verbirgt sich zusätzlich eine Drohung:
„Tobias Krull, stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses im Landtag von Sachsen-Anhalt, bestätigte laut ‚Welt‘ laufende Planungen. Es werde in bestimmten Institutionen auf Bundesebene darüber nachgedacht, welche Maßnahmen im Falle einer AfD-Alleinregierung »an der Landesregierung vorbei« ausgeführt werden könnten.“ (1iii)
Denn unabhängig von der ungeniert signalisierten, schrittweisen Entmachtung einer rechtmäßig gewählten AfD-Regierung, kann man das ja noch ausbauen. So könnten gewisse soziale, kulturelle und wirtschaftliche Förderprogramme, die auf Bundesebene aufgelegt werden, auslaufen. In einer strukturschwachen Region wie Sachsen-Anhalt könnte das die Probleme beim Erhalt wirtschaftlicher Standorte oder denen in sozialen Bereichen verstärken und im „günstigen“ Fall die AfD als scheinbar Verantwortliche in der Wählergunst wieder sinken lassen. Es sei denn, sie, die AfD, „kooperiert“.
Kennt der Leser Orwell und seinen Roman 1984? „Danke für ihre Kooperation“: So „bedankt“ sich der psychopathische, zynische Täter beim erpressten Opfer. Doch geht es da um mehr. Es geht um ein System. In der bundesdeutschen Gegenwart sind die Verhältnisse noch nicht so wie in besagtem Roman, weil wir über deutlich mehr Freiheitsgrade verfügen, um nicht zum Opfer zu werden. Noch nicht!
Reden wir noch einmal über Fassadendemokratie, deren Führer keinesfalls souverän sind. Deshalb ja auch, sind ihre politischen Entscheidungen gegen die Interessen des eigenen Landes und seiner Bürger gerichtet:
„Die europäische ‚Demokratie‘ hat sich so sehr verschlechtert, dass Nationen mittlerweile routinemäßig Sabotagekriege gegen sich selbst führen, um das globalistische Kontrollsystem zu erhalten, dem ihre Führer verpflichtet sind.“ (6)
Denken wir das weiter. Die Vorgänge, die hier betrachtet werden, decken ein System auf. Diese System ähnelt sich in seinen Teilen selbst und wird auf unterschiedlichen Ebenen gleichartigen Strukturen und Prozessen gelebt. Der Umgang Berlins mit „abtrünnigen“ Bundesländern fällt durch eine Systematik auf, die wir aus Brüssel kennen:
„Genauso wie die EU damit begonnen hat, Wege zu prüfen, wie sie ihre eigene ‚demokratische‘ Charta umgehen und Initiativen ohne die erforderliche Einstimmigkeit durchsetzen kann — alles, um die unnachgiebigen Positionen von Staaten wie Ungarn zu umgehen —, suchen nun einzelne EU-Staaten selbst nach Möglichkeiten, demokratische Prozesse zu ‚beugen‘, um ihre eigenen föderalen Regionen zu fesseln und zu unterdrücken. Natürlich ist das im Vergleich zu dem Versuch, die AfD unter dem Deckmantel der ‚Extremismusgesetze‘ komplett zu verbieten, wie Deutschland es versucht, noch ein Kinderspiel, aber es ist dennoch ein düsterer Einblick in den zunehmend totalitären Charakter der EU.“ (6i)
Es ist nicht übertrieben, zu behaupten, dass es bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt um Krieg und Frieden geht.
„Da zahlreiche zivile Verträge entscheidend dafür sind, dass deutsche Brigaden im Falle einer ‚Krise‘ durch die verschiedenen Bundesländer verlegt werden können, gehen die Behörden davon aus, dass die AfD die Macht haben wird, solche Pläne zu blockieren. Und da Deutschland als der wichtigste Knotenpunkt für den gesamten NATO-Transit in Richtung der mythischen ‚Ostflanke‘ gilt, bedeutet das, dass die AfD allein die Macht haben wird, die feindseligen Pläne des Bündnisses komplett lahmzulegen.„ (6ii)
„Allein die AfD“ heißt nämlich auch, dass fassadendemokratische Systeme auf ihre Art trotzdem Machtverhältnisse abbilden. Es wird spannend sein, zu sehen, wie sich die Demokratiesimulation in der Bundesrepublik Deutschland weiterentwickeln wird. Es ist viel zu kurz gegriffen und darüber hinaus arrogant, „die Wähler“ als gesichtslose und beliebig manipulierbare Masse abzuqualifizieren. In „den Wählern“ sind eine Reihe mehr oder weniger einflussreicher gesellschaftlicher Gruppen vertreten, die aus ureigenen Interessen auf einen Wechsel in den gegenwärtigen Machtstrukturen hinarbeiten.
Auch deshalb erscheint es nicht hilfreich, die konstruierte Behauptung einer rechtsextremen Partei namens AfD als eine aufgedeckte Wahrheit zu begreifen. Sie ist auch nicht rechtsextrem. Wenn Rechtsextremismus, gelebt als unversöhnlicher Kampf gegen Andersdenkende im In- und Ausland, überhaupt einen begrifflichen Wert darstellen kann, dann lässt dieser sich ohne weiteres auf die Altparteien anwenden. Dazu bedarf es dann auch keines „Gutachtens“ einer von den Mächtigen bestellten Behörde namens Verfassungsschutz.
Bitte bleiben Sie achtsam, liebe Leser.
Anmerkungen und Quellen
(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen — insbesondere der deutlich sichtbaren Verlinkung zum Blog des Autors — kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei internen Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.
(1 bis 1iii) 30.07.2026; ntv; Sorge vor AfD-Wahlerfolgen — Bund arbeitet an Nato-Notfallplan; https://www.n-tv.de/politik/Sorge-vor-AfD-Wahlerfolgen-Bund-arbeitet-an-Nato-Notfallplan-id31141678.html
(2) 06.08.2026; RT deutsch; Nach Leipzig-Vorfall: Kiesewetter fordert Aktivierung von NATO-Artikel 4; https://freedert.online/inland/287882-ueberraschung-kiesewetter-fordert-nach-leipzig/
(3) Abgeordnetenwatch; kandidierendencheck, Bundestagswahl 2025; Wie tickt Roderich Kiesewetter; https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/roderich-kiesewetter/ausschuss-mitgliedschaften; abgerufen: 07.08.2026
(4) 04.06.2025; taz; Sabine am Orde Konrad Litschko; Abgestraft für eine klare Haltung?; https://taz.de/Kiesewetter-fliegt-aus-Kontrollgremium/!6092228/
(5) 30.07.2026; The Telegraph; James Crisp, Joe Barnes; Caroline Drüten; James Rothwell; Merz’s secret plan to stop German ‚traitor states‘ blocking Nato troops; https://archive.is/20260730075226/https://www.telegraph.co.uk/world-news/2026/07/30/merz-plan-to-prevent-putin-friendly-afd-state-blocking-nato/; Welt; „An der Landesregierung vorbei“ – Bund entwickelt Notfallpläne für Deutschland; https://www.welt.de/politik/ausland/article6a69d2061ff9bc89d8812c1e/szenario-fuer-afd-wahlsieg-an-der-landesregierung-vorbei-bund-entwickelt-notfallplaene-fuer-nato-drehscheibe.html
(6 bis 6ii) 31.07.2026; Simplicius; Germany Draws Up „Secret Plans“ to Hamstring AfD on Eve of State Elections; https://simplicius76.substack.com/p/germany-draws-up-secret-plans-to
(Titelbild) Wahlen, Wahlurne, Demokratie; 24.06.2025; Autor: Gerd Altmann (Pixabay); https://pixabay.com/de/illustrations/abstimmung-wahlurne-wahl-wahllokal-9676018/; Lizenz: Pixabay License