Reden wir doch noch einmal über Rechtsstaatlichkeit.

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Reden wir doch noch einmal über Rechtsstaatlichkeit.

Denunziationsparagrafen: Wie Nancy Faeser gesetzlich den Rechtsstaat abschafft

Von Dagmar Henn

Es gibt hierzulande Gesetzesvorhaben, bei denen stehen einem bildlich die Haare zu Berge. Aus dem Bundesministerium des Innern von Nancy Faeser wurde mit dem Vorschlag für die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes ein besonders extremes Beispiel geliefert. Es soll pauschal Handlungen legalisieren, die in einem Rechtsstaat gar nicht zulässig sein dürfen.

Man kann in Deutschland zusehen, wie der Rechtsstaat demontiert wird, Schritt für Schritt. Und inzwischen haben diese Entwicklungen ein beträchtliches Tempo angenommen. Die Änderungsvorschläge, die die Regierungskoalition für das Verfassungsschutzgesetz vorgelegt hat, sind inzwischen zwar vielerorts kritisiert worden [siehe mehrere Lesetipps unter dem Artikel; H.S.], aber ihre Bedeutung ist weit größer, als bisher in all diesen Darstellungen zusammengenommen.

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Bevor man ins Detail geht, sollte man sich ins Gedächtnis rufen, was einen Rechtsstaat ausmacht. Im Kern ist das die Bindung staatlichen Handelns an Recht und Gesetz und die Möglichkeit der Bürger, dieses staatliche Handeln über die Anrufung eines Gerichts überprüfen zu lassen. Konkret heißt das, es muss eine rechtliche Grundlage für dieses Handeln geben, egal in welchem Bereich, und ich muss die Möglichkeit haben, gegen Handlungen seitens des Staates zu klagen.

Nun bewegen sich Dienste wie die Verfassungsschutzbehörden ohnehin in einem Graubereich, allein schon deshalb, weil sie nur für all jene Dinge zuständig sind, die eben nicht den Charakter eines konkreten Strafrechtsverstoßes annehmen, denn die sind von vornherein Aufgaben der Strafermittlungsbehörden. Wer je einen Verfassungsschutzbericht gelesen hat, der weiß, wie sehr es da um Vermutungen geht. Wer sich an Dinge wie die Berufsverbote erinnert, der weiß auch, dass diese Informationssammelei alles andere als harmlos ist und folgenlos bleibt.

Die deutschen Verfassungsschutzbehörden waren auch in den letzten Jahren ungewöhnlich kreativ, um ihre Zuständigkeitsbereiche auszuweiten. Man denke nur an die hübsche Formulierung von der befürchteten "Delegitimierung des Staates". Das ist ein – nicht justiziables – Delikt, das man bereits begeht, wenn man auf die intellektuellen Fähigkeiten einer Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hinweist, oder wenn man das Fehlen jeglicher diplomatischer Tätigkeiten kritisiert.

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Welche Ansichten in der Kategorisierung durch den Verfassungsschutz (nicht des Strafrechts) als "Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung" gerichtet einsortiert werden, oder als "gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker" gerichtet gelten, unterliegt starken Schwankungen, die von den politischen Interessen der jeweiligen Regierungen bestimmt sind. Wenn man Bundespolitikern bei ihren Äußerungen zu Russland und die Russen betreffend lauscht, würde man durchaus sagen wollen, sie seien "gegen den Gedanken der Völkerverständigung" gerichtet, aber das ist die NATO-Linie, also gilt das nicht als anrüchig.

Nun gab es in den letzten Jahren ohnehin schon eine massive Verschärfung des meinungsbezogenen Strafrechts, um völlig legitime Meinungsäußerungen zu inkriminieren, wie etwa das Konstrukt mit "Belohnung und Billigung von Straftaten" (>> §140 StGB) bezogen auf Äußerungen, die den russischen Militäreinsatz in der Ukraine für legitim halten. Wenn man betrachtet, womit sich der Verfassungsschutz befasst, kann und darf man solche Verschiebungen im Strafrecht nicht übergehen, denn wenn sich das Strafrecht in den Bereich der Meinungsfreiheit hinein ausdehnt, dann dehnt sich der diesem vorgelagerte Bereich, den der Verfassungsschutz für beobachtungswürdig hält, mit aus.

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Wenn also beispielsweise die Meinung "Russland hat recht, das Naziregime in der Ukraine muss weg" schon zum Gegenstand eines Strafverfahrens wird, dann genügt selbst die Aussage "man sollte einmal darüber nachdenken, ob an den russischen Argumenten doch etwas dran ist", um die Person, die derartiges äußert, zum Objekt von Beobachtung und Datenerfassung durch den Verfassungsschutz zu machen. [Informative Artikel dazu bitte HIER und HIER und HIER und HIER und HIER lesen; ergä. Helmut Schnug].

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat nun einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der die bisherige Regelung zur Weitergabe von Daten für unzulässig erklärte, forsch genutzt, um die Möglichkeit eben dieser Weitergabe künftig möglichst noch beträchtlich auszuweiten. Inzwischen liegt der entsprechende Entwurf im Wortlaut vor, man kann also genau überprüfen, was da beabsichtigt ist.

Noch eine Erinnerung vorneweg – wenn man wissen will, welche Folgen eine bestimmte gesetzliche Regelung haben kann, betrachtet man nicht den Fall der freundlichsten, sondern den der bösartigsten Anwendung. Wenn jemand argumentiert, das sei sicher nicht so böse gemeint, ist das ausgesprochen naiv; schließlich würde selbst, wenn jetzt eine "freundliche" Lesart zur Anwendung käme, das keine Garantie dafür sein, dass das nach dem nächsten Regierungswechsel oder mit dem nächsten Krieg der NATO so bleibt.

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Schon beim ersten Punkt der Neuerungen, der Pflicht zur Weitergabe seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz an "zuständige inländische öffentliche Stellen", gibt es eine Formulierung, die für Missbrauch so weit offen ist wie ein Scheunentor. Denn Daten müssen nicht nur weitergegeben werden "zur Vorbereitung und Durchführung von Verfahren und Maßnahmen wegen einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht im öffentlichen Dienst" und zur Durchsetzung von EU-Sanktionen, sondern auch "zur Abwehr einer sonstigen Gefahr", die "von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach §3 Absatz 1 ausgeht".

Das sind unter anderem die ziemlich vagen Unterstellungen von "Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" gerichtet sind. Was sich alles unter diesem Begriff subsumieren lässt, kann man in allen Verfassungsschutzberichten nachlesen. [>> Ausgabe 2021 und Ausgabe 2022; H.S.]

Eine "sonstige Gefahr", die von solchen vagen "Bestrebungen" ausgeht, lässt sich aus vielem konstruieren. Es ist, wie meist, einzig eine Frage des guten oder vielmehr des bösen Willens und des Geschicks der Verfasser einer juristischen Argumentation.

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Aber dass die Verfassungsschutzbehörden andere Behörden mit ihren – man kann es nicht oft genug sagen – strafrechtlich nicht relevanten Informationen versorgen, ist gewissermaßen schon der Normalfall, ob nun rechtlich abgedeckt oder nicht. Das Schöne an der Tätigkeit der Schlapphüte ist ja vor allem, dass jene Fälle eher selten sind, in denen die von dieser Flüsterpost Betroffenen überhaupt erfahren, dass sie Gegenstand solcher Mitteilungen waren.

Die Behörden nur zu beliefern, damit ist das Faeser-Ministerium aber nicht zufrieden. Es will sich auch eine Rechtsgrundlage verschaffen, um die "Erkenntnisse" des Verfassungsschutzes sogar an private Stellen weiterzureichen. Die tauchen im Paragrafen 23 des Entwurfes als "inländische Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz" auf. Dabei geht es nicht nur darum, Personen zu "deradikalisieren", sondern auch darum, die "Verfügbarkeit von Mitteln (…) zu verhindern", unter anderem die "Sammlung, Entgegennahme oder Verfügbarmachung von Vermögenswerten zur Förderung der Bestrebungen oder Tätigkeiten".

De-Banking-Risking-Kontenkuendigungen-Kontosperrungen-Kriminalisierung-Hardmut-Danisch-Nigel-Farage-Coutts-Bank-Monitoring-Zensur-Faschismus-Totalitarismus-Kritisches-NetzwerkEs gab in letzter Zeit einige Fälle, in denen beispielsweise Konten gekündigt wurden. Bisher eigentlich eine rechtlich zumindest zweifelhafte Sache; mit der neuen gesetzlichen Regelung aber ganz legal und offiziell veranlassbar. Sobald der Verfassungsschutz der Meinung ist, eine Tätigkeit sei "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" gerichtet, beispielsweise eine Demonstration gegen die NATO, dann darf der Verfassungsschutz auch mal eben die Bank, als "inländische Stelle", informieren, dass auf dem Konto XY Vermögenswerte, vulgo Geldmittel, gesammelt, entgegengenommen und verfügbar gemacht werden, die vermutlich einem Zweck dienen sollen, der dem Verfassungsschutz nicht passt. Und schon ist das Konto wieder weg.

Besonders hübsch ist auch der Paragraf 21 (3) b über "Betrieb oder Beeinflussung von Bildungseinrichtungen oder Tätigkeiten in ihnen, Nutzung von Telemediendiensten oder Veranstaltung von Versammlungen". Die fremdartige "Nutzung von Telemediendiensten" ist das, was jeder Nutzer des Internet tagtäglich betreibt. Dem Verfassungsschutz wird also das Recht verliehen, den Betreibern beispielsweise von sozialen Netzwerken schwarze Listen zu schicken, welche Personen man von der Nutzung auszuschließen habe. Ganz legal.

Aber das reicht noch nicht. Auch Grundstückserwerb sowie die "Nutzung oder Betrieb von Gewerbeeinrichtungen" stehen auf der Liste.

Man stelle sich einmal diese Liste unter voller Anwendung behördlicher Kreativität vor. Die Meldung an die kontoführende Bank hatten wir schon. Veranstaltungsräume sind nicht zu haben, weil vorher ein kleiner Anruf kam … auch das gab es praktisch bereits. Das Versammlungsrecht ist ebenfalls ein Grundrecht, aber wen interessiert das schon.

Die Krönung ist allerdings der Punkt 5: Das Recht, Daten weiterzugeben, um "auf vergleichbare Weise das Gefährdungspotenzial der Bestrebungen oder Tätigkeiten zu reduzieren".

Zweiklassenjustiz_Hausdurchsuchungen_Berufsverbote_Karriereende_Satirefreiheit_staatliche_Repression_Totalitarismus_Inkriminierung_Repressionsapparat_Kritisches-Netzwerk

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Noch einmal – es handelt sich samt und sonders um Aktivitäten, die nicht strafbar sind; zum weit überwiegenden Teil reine Meinungs-"Delikte". Der Punkt 5 ist jedoch so formuliert, dass sich im Grunde das Bundesamt für Verfassungsschutz mit seinen Daten auf den nächsten Marktplatz stellen und sie als Flugblatt verteilen könnte. Die Formulierung ist so offen, dass man sich schon sehr mühen muss, um irgendeine Form politischer, aber nicht regierungskonformer Tätigkeit nicht darunter fallen zu sehen.

Die einzig tatsächlich einigermaßen handfeste Grenze liefert der Paragraf 23. Es darf nicht übermittelt werden, wenn "die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen".

Es ist durchaus zutreffend – wie in einigen Artikeln zu diesem Entwurf bereits zu lesen war –, dass kleine Anrufe bei möglichen Arbeitgebern oder Vermietern mit im Angebotskatalog stehen. Und hier sind wir an genau jenem Punkt, an dem es sich um eine völlige Aufhebung des Rechtsstaatsprinzips handelt, und zwar gleich in mehreren Aspekten.

Demokratieverfall_Demokratur_Gehorsam_Pseudodemokratie_Scheindemokratie_Konditionierung_Massenkonditionierung_tumbe_Masse_Kadavergehorsam_Kritisches-Netzwerk

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Der erste ist altbekannt, beispielsweise aus den Regelungen zur Telefonüberwachung, bei denen die Bundesrepublik schon traditionell besonders großzügig war. Eigentlich müssen die Betroffenen im Fall einer richterlich angeordneten Überwachung nach deren Ende informiert werden. Das passierte aber schon früher höchst selten. Und wenn der Überwachte gar nicht weiß, dass er überwacht wird, kann er auch keine Rechtsmittel bezüglich der Rechtmäßigkeit dieser Überwachung einlegen.

Genau diese Situation erzeugt diese vorgesehene gesetzliche Regelung in unbegrenzter Vielzahl. Wer auch immer ins Visier der Mitteilungsfreudigkeit dieser Bundesbehörde gerät, welche Folgen diese Mitteilungsfreudigkeit auch zeitigt, er wird es im Regelfall nicht erfahren. Eine Verpflichtung dazu ist nicht vorgesehen. Wenn man aber gar nicht weiß, was besagte Behörde im eigenen – persönlichen wie gesellschaftlichen – Umfeld so erzählt und an Reaktionen veranlasst, hat man auch keine Möglichkeit, dagegen zu klagen.

Freiheitsstrafe, Mord, Schuldfähigkeit, Strafverteidiger, Totschlag, Unverjährbarkeit, Unverjährbarkeitsregelung, Verjährungsfrist, Wolfgang MitschDie gravierenden Folgen, die solche "Datenübermittlungen" haben können, können durchaus einer schwerwiegenderen strafrechtlichen Maßnahme entsprechen. Ist es schlimmer, einen Strafbefehl wegen des Paragrafen 140 StGB zu bekommen oder wegen eines Anrufs beim Arbeitgeber die Arbeit zu verlieren? Letzteres ist üblicherweise gravierender. Beim Strafbefehl kann man ein Verfahren erzwingen, was zwar nicht mehr allzu viel wert ist, aber zumindest formal noch ein rechtsstaatliches Vorgehen.

Man kann weder gegen die Entscheidung, einen Plauderanruf zu tätigen, noch gegen dessen Folgen klagen, weil sich Ersteres der Kenntnis entzieht, und für Letzteres der wirkliche Verursacher gar nicht zur Verfügung steht, denn der ist nicht bekannt. Was also tatsächlich durch eine solche Regelung entsteht, ist eine Möglichkeit einer außergerichtlichen Bestrafung von Handlungen, die keinen strafrechtlichen Verstoß darstellen, wobei die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit ebenso missachtet werden wie die der Bindung an Recht und Gesetz.

Das "Wissen" darf ebenso munter an ausländische sowie "über- und zwischenstaatliche Stellen" weitergegeben werden. Also an EU-Behörden, die CIA oder sogar den ukrainischen SBU ... als Grund dafür genügt nämlich der "Schutz der Sicherheit eines anderen Staates". Ein Sachverhalt, der bekanntlich nicht nur in den Vereinigten Staaten von Amerika großzügig ausgelegt wird.

Zensur-Maulkorb-Faschismus-freie-Meinungsaeusserung-Meinungsfreiheit-Meinungsmacht-Meinungsmanipulation-Internetzensur-Kritisches-Netzwerk-NetzDG-MeinungsherrschaftWenn man sich daran erinnert, wie weit deutsche Behörden bereits bei Kritikern der Corona-Maßnahmen gegangen sind und wie großzügig längst einfachste Meinungsäußerungen mit dem Strafrecht überzogen werden, wie rege daran gearbeitet wird, jede abweichende Information zur "Desinformation" zu erklären und damit zum Ziel staatlichen Handelns zu machen, dann kann einem bei diesem Gesetzentwurf nur schwummrig werden.

Was werden staatliche Behörden, die unter dem Stichwort "Infektionsschutz" mal eben die Grundrechte dutzendweise ausgehebelt haben, mit der Möglichkeit tun, jeden überall zu denunzieren, der auch nur eine nicht regierungskonforme Ansicht äußert? Ganz zu schweigen von den Eingriffen in die Organisationsfreiheit, die ganz nebenbei ebenso möglich sind.

Politische Verfolgung ist in Deutschland selten klar als solche kenntlich, denn dafür werden längst zu viele Möglichkeiten unterhalb des Strafrechts und neben diesem genutzt, sei es eine Steuerprüfung, eine Denunziation beim Jugendamt oder ein Problem mit der Krankenkasse. Das ist bisher schon so – ohne eine Legalisierung dieser Techniken, gegen die man sich nicht rechtlich, aber auch nicht politisch zur Wehr setzen kann. Dieser nun eingereichte Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes aber dehnt den Raum solcher unsichtbaren Verfolgung ins Unermessliche aus. Der Verfassungsschutz wird damit de facto zur Geheimpolizei und Gerichtsbarkeit in einem, und obendrein im Verborgenen und ohne jedes Einspruchsrecht.

Denunziantenstaat_Denunziantentum_Denunziationsparagrafen_Denunziation_Denunzierung_Blockwarte_Blockwartmentalitaet_Totalitarismus_Kritisches-Netzwerk

Eine Behörde ist das, deren Opfer wie im Roman "Der Prozess" von Franz Kafka weder Anklage noch Richter jemals kennen werden. (>> kompl. Hörbuch).

Reden wir doch noch einmal über Rechtsstaatlichkeit.

Dagmar Henn

Bitte lesen Sie zum Thema auch diese Artikel:

»Reden wir doch noch einmal über Rechtsstaatlichkeit. Denunziationsparagrafen: Wie Nancy Faeser gesetzlich den Rechtsstaat abschafft.« Von Dagmar Henn | RT DE, im KN am 08. November 2023 >> weiter.

»Nancy Faeser, regierende Belastung des Rechtsstaats oder: Nancy Mielke im Spitzel-Wahn. Frontalangriff auf die Bürgerrechte.« Von Jochen Sommer | ANSAGE.org, im KN am 1.11.2023 >> weiter.

»Neues Gesetz: Geheimdienst soll Bürger im privaten Umfeld anschwärzen dürfen.« Von Tobias Riegel, NDS, 30.10.2023 >> weiter.

»Regierung plant neues Anschwärz-Gesetz: Wer schützt die Bürger vor Faesers Verfassungsschutz.« Von Ralf Schuler, NIUS.de, 27.10.2023 >> weiter.

»Faeser plant Anschwärz-Gesetz des Grauens! Geheimdienst soll Menschen in ihrem privaten Umfeld verächtlich machen dürfen.« Von Julius Böhm, NIUS.de, 27.10.2023 >> weiter.

»Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verfassungsschutzgesetz - Drucksache 439/2«, 08.09.2023 >> weiter.

»Marschieren zum Takt der imperialen Maschine. Das Problem, das den meisten anderen Problemen der modernen Zeit zugrunde liegt, ist, dass der menschliche Verstand in hohem Maße hackbar ist, und dass die Wissenschaft des Hackens in großem Maßstab seit Edward Bernays vor über einem Jahrhundert Fortschritte gemacht hat. Das ist es, was die Menschen dazu bringt, den zerstörerischen und ausbeuterischen Plänen der Mächtigen gegen ihre eigenen Interessen zuzustimmen.« Von Caitlin Johnstone (Übersetzt von Helmut Schnug), im KN am 7. Juni 2023 >> weiter.

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Ein Plädoyer für Heinrich

Plädoyer für eine menschliche Medizin und Rechtspflege

Von RA Wilfried Schmitz, 52538 Selfkant

Das Plädoyer im Strafverfahren gegen den Arzt Heinrich-Karl Werner Habig vor dem Landgericht Bochum am 27.6.2023

Wilfried_Schmitz_Ein_Plaedoyer_fuer_Heinrich_menschliche_Medizin_Rechtspflege_Habig_Gesundheitszeugnis_Menschlichkeit_Grundsatzfragen_Kritisches-NetzwerkDie kritische Auseinandersetzung mit diesen kritischen Grundsatzfragen dürfte in der Tat nicht nur für Ärzte und Patienten relevant sein, die dem Vorwurf ausgesetzt sind, ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt oder erhalten und verwendet zu haben. Bei diesem Personenkreis stellt sich in der Tat die dringend zu klärende Frage, ob und inwieweit sie sich auf Rechtfertigungsgründe wie die Notwehr oder auch Entschuldigungsgründe berufen können.

Nach meiner Erfahrung ist es unmöglich, auf solche rechtlichen Fragen eine angemessene Antwort zu finden, wenn man sich nicht vertieft zugleich vertieft mit Grundsatzfragen befasst, die nicht nur das Selbstverständnis eines Arztes, sondern vielmehr sogar das Selbstverständnis der gesamten Medizin und Rechtspflege betreffen.

Was ist Menschlichkeit?

Was ist Recht, wenn geschriebenes Recht zu Unrecht wird?

Was ist die Verantwortlichkeit eines Arztes?

Was ist mit der Verantwortung derer, die Ärzte gezielt in Interessenkonflikte getrieben haben?

Und viele Fragen mehr.

Die Grundsatzfragen, um die es hier geht, gehen über also die Interessen von Menschen, die strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sind oder sein können, weit hinaus. Diese Fragen betreffen alle Menschen. In was für einer Welt wollen wir leben … und welcher Welt mit Sicherheit nicht?

RA Wilfried Schmitz über sich: Seit dem 1.1.2010 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Die berechtigte Erwartung des Mandanten, dass sein Anwalt im Einklang mit dem Recht einzig und allein nur seine Interessen bestmöglich vertritt, muss höher stehen als die Rücksichtnahme auf Konventionen. Die aktuelle Rechtswirklichkeit wirft grundsätzliche Fragen auf, und ich habe es als Mensch und Jurist für meine Pflicht gehalten, zu einigen dieser Fragen grundsätzlich Stellung zu beziehen, ganz unabhängig von Partei- oder sonstigen Sonderinteressen. Denn es geht um Fragen des Rechts, die jeden Menschen betreffen und unbedingt gelöst werden müssen.

Buchcover: »Ein Plädoyer für Heinrich. Das Plädoyer im Strafverfahren gegen den Arzt Heinrich-Karl Werner Habig vor dem Landgericht Bochum am 27.6.2023.« Autor: Rechtsanwalt Wilfried Schmitz. Verlag: tredition GmbH, Ahrensburg. Veröffentlichungsdatum: 03.07.2023. ISBN: 978-3-347-97298-8. Seiten: 260, Softcover. Preis: 16,80 €. >> Buchbestellung.

Sonnenbrand. (Dauer: 3:09 Min.)

„Indoktrination ist keineswegs inkompatibel mit der Demokratie. Vielmehr ihre Essenz.
Ohne Knüppel, ohne Kontrolle durch Gewalt muß man das Denken kontrollieren.
Dazu greift man zu dem, was in ehrlicheren Zeiten Propaganda genannt wurde.“

(Noam Chomsky)

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»Man muß sich täglich beim Lesen von „Nachrichten“ der Tatsache bewusst sein, um nicht der naiven Vorstellung zu verfallen, dass Medien uns über die gesellschaftliche Realität unterrichten würden. Die Leitmedien ebenso wie die Massenmedien sind Geschäftsmodelle und dienen so wenig der Vermittlung von „Wahrheit“, wie die Pharmaindustrie der Förderung der Volksgesundheit dient.
Indoktrination gehört zum Wesenskern von Medien.«

(Prof. Rainer Mausfeld, 2016)

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»Die im Grundgesetz Art. 5 (1) garantierte Meinungsfreiheit auf dem Scheiterhaufen:
Früher wurden Ketzer für den "wahren Glauben" verbrannt,
heute werden Nonkonformisten gesellschaftlich wie sozial angeprangert, ausgegrenzt
& vernichtet sowie durch eine Erfüllungsjustiz regimetreuer, weisungsgebundener
Staatsanwälte kriminalisiert & und einer Gesinnungsrechtsprechung abgeurteilt.
Was für ein leuchtendes Vorbild für die Welt vom besten Deutschland, das es jemals gegeben hat.«

(Helmut Schnug)

♦ ♦ ♦ 

Im Wahnsinn gefangen

Ein schwarzes Licht, im schwarzen Raum,
ein dunkler Ort, ein böser Traum,
kein Vertrauen mehr in das was man sieht,
die Masse färbt alles anthrazit.
Jag’ mir die Tinte doch einfach in die Blutbahn,
wenn dein Leben scheiße ist, dann fühlt sich jede Lüge gut an.
Mach doch bitte einfach mit, denn Verblödung ist ein Volkssport,
und wenn du da aus der Reihe tanzt, dann ist das quasi Selbstmord.
Der Druck wird immer größer und für den der sich nicht fügt,
ist die Lüge nur ein Mittel, doch ein Mittel das genügt.

Wo hat es angefang’, wo hört es wieder auf?
Wo sind wir reingerannt, wo geht es wieder raus?
Im Wahnsinn sind wir gefang’, unser Leben lang!
Wir fahren mit voller Wucht - an die Wand!

Gott sei Dank gibt es den Bierkönig, am Ballermann auf Malle,
wenn das Dschungelcamp auf Sendung geht, dann freuen sie sich alle,
wenn die Bundesnationalelf auf dem Siegertreppchen steht,
weiß plötzlich jeder Zweite wieder wie die böse Hymne geht.
Und genau das ist der Grund, warum es keinen interessiert,
dass man uns hier schon seit Jahren umfangreich indoktriniert.
Doch das beunruhigt mich nicht, solange in der Zeitung steht,
dass der Aufschwung voll im Gang ist und es morgen wieder aufwärts geht.

Wo hat es angefang’, wo hört es wieder auf?
Wo sind wir reingerannt, wo geht es wieder raus?
Im Wahnsinn sind wir gefang’, unser Leben lang!
Wir fahren mit voller Wucht - an die Wand!


► Quelle: Der Artikel von Dagmar Henn wurde am 03. November 2023 mit dem Titel »Denunziationsparagrafen: Wie Nancy Faeser gesetzlich den Rechtsstaat abschafft.« erstveröffentlicht auf deutsch.rt.com >> Artikel. Bestimmungen zur Verwendung: Die Autonome Non-Profit-Organisation (ANO) „TV-Nowosti“, oder deutsch.rt.com, besitzt alle Rechte auf die geistige, technische und bildliche Verwendung der auf der Webseite veröffentlichten Inhalte.

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1. Karikatur: Simpeldenk von regierenden Sozialisten, die sich irrtümlich für Demokraten halten: Wer mich und die Regierung kritisiert, ist ein demokratiehassender Brüllaffe. Bildunterschrift: "Das ausgefaeserte Linkentum: Traum von der Feudalherrschaft."

Karikatur: Copyright ©️ Götz Wiedenroth. Zur Person: Götz Wiedenroth wird 1965 in Bremen geboren, beginnt seine berufliche Laufbahn als Industrie- und Diplomkaufmann. Kaufmännische Ausbildung bei der Daimler-Benz AG, Niederlassung Hamburg. Es folgten ein Studium der Wirtschaftswissenschaften / Betriebswirtschaftslehre an der Nordischen Universität Flensburg und der Universität Kiel, Abschluß dortselbst 1995. Beschäftigt sich während des Studiums als Kleinunternehmer mit der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kunst, organisiert Seminare, Ausstellungen und Kongresse zum Thema Kulturmanagement auf Schloß Glücksburg in Glücksburg. Arbeitet in Flensburg seit 1995 als freier Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner.

Goetz_Wiedenroth_Banner_Karikaturdrucke_Handsigniert_Flensburg_Kritisches-Netzwerk

Seine ersten Karikaturveröffentlichungen erscheinen 1989 in der Flensburger Tagespresse. Von 1995 bis 2001 zeichnet er täglich für den Karikaturendienst von news aktuell, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hamburg. Von 1996 bis 2016 erscheinen landes- und lokalpolitische Karikaturen aus seiner Feder in den Tageszeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, Flensburg.

Der von Kindheit an passionierte Zeichner erhält 1997, 2001 und 2008 Auszeichnungsurkunden des "Deutschen Preises für die politische Karikatur", verliehen durch die Akademie für Kommunikation in Baden-Württemberg, Stuttgart. >> weiterlesen. Herzlichen Dank für die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Arbeiten im Kritischen Netzwerk. Quelle: Flickr und HIER.

Götz Wiedenroth (Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner): wiedenroth-karikatur.de/.

2. Annalena Baerbock am Mikro: Nur wer die Sprache beherrscht, ist auch in der Lage, einem Gegner Ravioli zu bieten. MERKE: Man wählt NICHT Grün! (Sprachakrobatik, Sprachdiarrhoe, Sprachdurchfall, Sprachkompetenz, Sprachmuell, Sprachvermoegen). Foto OHNE Textinlet: Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0). Das Originalfoto zeigt Baerbock während einer Veranstaltung 'Politischer Aschermittwoch' im Jahre 2018. Das Textinlet wurde nachträglich von Helmut Schnug eingearbeitet, der Bildausschnitt etwas verändert!

3. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ist kein Held! Die antirussische Hetze durch Politik und Medien macht Selenskyj zu einem Helden - wie dumm kann man nur sein.

Der NS-Kollaborateur Stepan Bandera (* 1. Januar 1909 in Staryj Uhryniw, Galizien, Österreich-Ungarn; † 15. Oktober 1959 in München) und seine Partei "Die Organisation Ukrainischer Nationalisten" (OUN) waren mitverantwortlich für die „Säuberungen“, sprich für die Morde an jüdischen und polnischen Ukrainern. Wer wie Präsident Wolodymyr Selenskyj öffentlich Bandera als Held und Freiheitskämpfer bezeichnet, ist ein Nazi-Freund.

Was veranlasst die Bundesregierung, die sogenannten Qualitätsmedien und die deutsche Öffentlichkeit dazu, die Ukraine und ihre faschistoiden, nationalistischen Strukturen nebst der von brutalen, extremistischen paramilitärischen Freiwilligenbataillonen wie dem Asow-Regiment und den zahlreichen rechtsextremistischen Anhängern des einstigen Partisanenführers und NS-Kollaborateurs Stepan Andrijowytsch Bandera durchsetzte Nationalpolizei derartig zu verherrlichen? Inzwischen hat Bandera 40 Denkmäler in der Ukraine!

Zu Jahresbeginn veranstalteten hunderte von ukrainischen Nationalisten in Kiew einen Fackelmarsch anlässlich des Geburtstags von Bandera. Der Chef der nationalistischen Gruppierung „Prawyj Sektor“ (Rechter Sektor), Andrij Tarasenko, sagte: „Nun, da an der Front ein Krieg mit dem Besatzer geführt wird und im Hintergrund der Kampf gegen die ‚Fünfte Kolonne‘ weitergeht, gedenken wir Stepan Bandera und ehren ihn". Der frühere Anführer der Gruppe, Dmitri Jarosch, berät inzwischen den Generalstab der Ukrainischen Streitkräfte.

Es wird zwar behauptet, daß das rechtsextreme Asow-Regiment, das inzwischen in die regulären Streitkräfte integriert ist, nur noch eine marginale Rolle spielen würden - ebenso wie die zahlreichen äußerst Rechten im Lande. Inzwischen wurde das Asow-Regiment mit seinen mehrere tausend Kämpfern wie andere paramilitärische Verbände in die ukrainische Nationalgarde integriert. Es befindet sich damit unter dem Kommando des ukrainischen Innenministeriums.

Angeblich hätte sich das Asow-Regiment „entideologisiert“ und zu einer „normalen Kampfeinheit“ entwickelt. Auch das nach wie vor vom Asow-Regiment verwendete Wolfsangel-Symbol habe in der Ukraine keine faschistische „Konnotation“ mehr. Tja, so geht Realitätsferne, Faktenverdrehung und Wahrheitsverschleierung.

Foto OHNE TEXTINLET: wir_sind_klein / Wilfried Pohnke, Seeheim-Jugenheim/. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto. Die roten Kreuze und der Text wurden von Helmut Schnug in das Foto eingearbeitet.

4. Friedensdemonstration mit ca. 50.000 Teilnehmern für Verhandlungen und einen Waffenstillstand, Berlin, 25. Februar 2023. "Wie lange müssen wir uns eigentlich noch von den Ami's und dieser Bundesregierung verarschen lassen? WIR FORDERN:

- sofortiger Stopp von Waffenlieferungen,
- sofortige Entlassung der Dilettanten Minister Baerbock und Habeck,
- Entlassung aller Kriegstreiber aus politischen Ämtern
- sofortige Friedensverhandlungen.
"

Einen Tag zuvor, dem 24. Feb. 2023, fand in Berlin eine "regierungsnahe" Demonstration für Waffenlieferungen und die Aufnahme der Ukraine in die NATO statt, an der 5.000 Menschen teilnahmen. Foto: Copyright ©️ Matthias Berg, Fotograf Berlin (Dokumentarfotografie). Quelle: Flickr. Die Datei ist mit der CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0) lizenziert.

5. Karikatur: "DEN RECHTSSTAAT STOPPEN - allein die Gesinnung zählt!" Warnung: Gesinnungsterror in den Wahrheitsmedien fügt der Rechtsstaatlichkeit erheblichen Schaden zu. Bildunterschrift: Dahinter steckt immer ein linkskorrekt-indoktrinierter Gutmenschen-Kindskopf.

Karikatur: Copyright ©️ Götz Wiedenroth. Zur Person: Götz Wiedenroth wird 1965 in Bremen geboren, beginnt seine berufliche Laufbahn als Industrie- und Diplomkaufmann. Kaufmännische Ausbildung bei der Daimler-Benz AG, Niederlassung Hamburg. Es folgten ein Studium der Wirtschaftswissenschaften / Betriebswirtschaftslehre an der Nordischen Universität Flensburg und der Universität Kiel, Abschluß dortselbst 1995. Beschäftigt sich während des Studiums als Kleinunternehmer mit der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kunst, organisiert Seminare, Ausstellungen und Kongresse zum Thema Kulturmanagement auf Schloß Glücksburg in Glücksburg. Arbeitet in Flensburg seit 1995 als freier Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner.

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Seine ersten Karikaturveröffentlichungen erscheinen 1989 in der Flensburger Tagespresse. Von 1995 bis 2001 zeichnet er täglich für den Karikaturendienst von news aktuell, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hamburg. Von 1996 bis 2016 erscheinen landes- und lokalpolitische Karikaturen aus seiner Feder in den Tageszeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, Flensburg.

Der von Kindheit an passionierte Zeichner erhält 1997, 2001 und 2008 Auszeichnungsurkunden des "Deutschen Preises für die politische Karikatur", verliehen durch die Akademie für Kommunikation in Baden-Württemberg, Stuttgart. >> weiterlesen. Herzlichen Dank für die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Arbeiten im Kritischen Netzwerk. Quelle: Flickr und HIER.

  Götz Wiedenroth (Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner): wiedenroth-karikatur.de/.

6. De-Banking, im Bankensektor auch als De-Risking bekannt, ist die Schließung von Bankkonten von Personen oder Organisationen durch Banken, die der Ansicht sind, dass die Kontoinhaber ein finanzielles, rechtliches, regulatorisches oder Reputationsrisiko für die Bank darstellen. Beispiele hierfür sind die Durchsetzung von Gesetzen zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung, die Schließung von Bankkonten von Sexarbeitern und von Personen, die als politisch exponierte Personen gelten.

Die Schließung von Konten erfolgt in der Regel ohne Angabe von Gründen und ohne Aussicht auf Rechtsmittel. Der Entzug von Bankkonten kann für den Einzelnen schwerwiegende Folgen haben, da er von vielen Aktivitäten in der Gesellschaft ausgeschlossen wird. Die Kritik an De-Banking lautet unter anderem, dass es eine potenzielle Bedrohung für die Redefreiheit darstellt.

Nach dem Aufsehen, das die Schließung der Konten von Nigel Farage durch Coutts & Co. im Jahr 2023 erregte, hat die britische Regierung eine Untersuchung der Schließungspraktiken im britischen Bankensektor eingeleitet. Die Financial Conduct Authority (FCA) berichtete, dass die britischen Banken täglich fast tausend Konten schließen, wobei im Jahr 2022 etwas mehr als 343.000 Konten geschlossen wurden, verglichen mit etwa 45.000 im Jahr 2017.

Im September 2023 gab die FCA bekannt, dass sie festgestellt habe, dass die Banken die Konten ihrer Kunden nicht aus politischen Gründen geschlossen hätten. Bei vier Konten, die die FCA untersuchte, weil sie möglicherweise aus politischen Gründen geschlossen worden waren, stellte sie fest, dass der Grund dafür in der Art und Weise lag, wie sich die Personen gegenüber den Mitarbeitern der jeweiligen Bank verhalten hatten. Nigel Farage bezeichnete das Ergebnis als "Farce". >> Video: "What is de-banking? Why you could lose your bank account like Nigel Farage".

Grafik: Screenshot aus dem YT-Video "De-Banking Is Real!". Es handelt sich um ein Interview mit einer Fallstudie, in dem beschrieben wird, wie eine große Banken einem Unternehmen und den dazugehörigen Privatkonten die Bankfazilitäten entzogen hat. Unter dem Video heißt es: "Bitte teilen Sie diesen Beitrag und helfen Sie mit, den Stand der Dinge bekannt zu machen.", somit dürfte die Nutzing des Screenshot-Fotos im KN o.k. sein. (Fair Use!)

7. Karikatur: "Zweiklassenjustiz in der BRD: Machtkritische Satire? Ist Majestätsbeleidigung der grünroten Möchtegernfürsten*innen. Machtdienernde Hetze aber total OK!" Damoklesschwert über dem Richterstuhl: Hausdurchsuchung, Karriere-Ende. Satirefreiheit oder Beleidigung? 11.000 Euro Strafe. Bildunterschrift: "Sie haben hier nichts verloren ... aber Sie, Sie treten jetzt mal näher!"

Karikatur: Copyright ©️ Götz Wiedenroth. Zur Person: Götz Wiedenroth wird 1965 in Bremen geboren, beginnt seine berufliche Laufbahn als Industrie- und Diplomkaufmann. Kaufmännische Ausbildung bei der Daimler-Benz AG, Niederlassung Hamburg. Es folgten ein Studium der Wirtschaftswissenschaften / Betriebswirtschaftslehre an der Nordischen Universität Flensburg und der Universität Kiel, Abschluß dortselbst 1995. Beschäftigt sich während des Studiums als Kleinunternehmer mit der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kunst, organisiert Seminare, Ausstellungen und Kongresse zum Thema Kulturmanagement auf Schloß Glücksburg in Glücksburg. Arbeitet in Flensburg seit 1995 als freier Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner.

Seine ersten Karikaturveröffentlichungen erscheinen 1989 in der Flensburger Tagespresse. Von 1995 bis 2001 zeichnet er täglich für den Karikaturendienst von news aktuell, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hamburg. Von 1996 bis 2016 erscheinen landes- und lokalpolitische Karikaturen aus seiner Feder in den Tageszeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, Flensburg.

Der von Kindheit an passionierte Zeichner erhält 1997, 2001 und 2008 Auszeichnungsurkunden des "Deutschen Preises für die politische Karikatur", verliehen durch die Akademie für Kommunikation in Baden-Württemberg, Stuttgart. >> weiterlesen. Herzlichen Dank für die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Arbeiten im Kritischen Netzwerk. Quelle: Flickr und HIER.

Götz Wiedenroth (Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner): wiedenroth-karikatur.de/.

8. Karikatur: Sogenannter mündiger Bürger in sogenannter reifer Demokratie: Nachbeten, was die Vorturner vorbeten. Dümmlich lächelnde, nickende Masse. "Freiheit. Demokratie. Automobilität." - "Verzicht. Gehorsam. Lastenrad." Bildunterschrift: „Die Erfolgsgeschichte unseres Landes“ kurz erzählt.

Karikatur: Copyright ©️ Götz Wiedenroth. Zur Person: Götz Wiedenroth wird 1965 in Bremen geboren, beginnt seine berufliche Laufbahn als Industrie- und Diplomkaufmann. Kaufmännische Ausbildung bei der Daimler-Benz AG, Niederlassung Hamburg. Studium der Wirtschaftswissenschaften/ Betriebswirtschaftslehre an der Nordischen Universität Flensburg und der Universität Kiel, Abschluß dortselbst 1995. Beschäftigt sich während des Studiums als Kleinunternehmer mit der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kunst, organisiert Seminare, Ausstellungen und Kongresse zum Thema Kulturmanagement auf Schloß Glücksburg in Glücksburg. Arbeitet in Flensburg seit 1995 als freier Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner.

Seine ersten Karikaturveröffentlichungen erscheinen 1989 in der Flensburger Tagespresse. Von 1995 bis 2001 zeichnet er täglich für den Karikaturendienst von news aktuell, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hamburg. Von 1996 bis 2016 erscheinen landes- und lokalpolitische Karikaturen aus seiner Feder in den Tageszeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, Flensburg.

Der von Kindheit an passionierte Zeichner erhält 1997, 2001 und 2008 Auszeichnungsurkunden des "Deutschen Preises für die politische Karikatur", verliehen durch die Akademie für Kommunikation in Baden-Württemberg, Stuttgart. >> weiterlesen. Herzlichen Dank für die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Arbeiten im Kritischen Netzwerk. Quelle: Flickr und HIER.

Götz Wiedenroth (Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner): wiedenroth-karikatur.de/.

9. MIT DEM GESETZ IN KONFLIKT: Die Entwicklung, die die Anwendung des Strafrechts in den letzten Monaten genommen hat, belegt einmal mehr, warum es in demokratischeren Zeiten immer mindestens juristische Kritik an sogenannten "Gummiparagrafen" gab, in denen der Anteil der im Belieben stehenden Definition hoch und der Anteil der rigiden rechtlichen Regelung niedrig ist. Die Deutungsmacht einer Gesinnungsjustiz befördert zunehmend Entdemokratisierung, Grundrechteeinschränkung und voreilige Verurteilungen.

"Solange ein Mann wie Frank-Walter Steinmeier unbehelligt dieses Amt ausüben kann, kann ja hier auch nichts anders werden. Wir müssen einen Steinmeier vor Gericht sehen. Wir müssen einen Lauterbach vor Gericht sehen. Nur leider müssen wir natürlich erst einmal wieder die Justiz herstellen, die solche Menschen überhaupt fair und ordentlich verfolgen würde, denn mit einem Stephan Harbarth an der Spitze der Justiz gehe ich nicht davon aus, das ähnliches passiert." (Dr. Paul Brandenburg)

Foto: Rike. Quelle: Pixelio.de. Verwendung: Nur für redaktionelle Nutzung. Image-ID: 502990 >> Foto.

10. Karikatur Maulkorb - Zensur: Faschismus beginnt nicht mit freier Meinungsäußerung, sondern mit dem Gegenteil! Karikatur: Pommes Leibowitz. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0).

11. Karikatur: "D" steht für D-enunzianten-Staat. Welche Datenschutz-Schranke krallt sich der App-Datenkrake als nächstes -- mit wohlwollendem Nicken der Behörden? Bildunterschrift: Querdenker-Belausch-App? Patientenakten-Transparenz-App? Sexualakt-Dokumentations-App? (Denunziantenstaat, Denunziantentum, Denunziationsparagrafen, Denunziation, Denunzierung,)

Karikatur: Copyright ©️ Götz Wiedenroth. Zur Person: Götz Wiedenroth wird 1965 in Bremen geboren, beginnt seine berufliche Laufbahn als Industrie- und Diplomkaufmann. Kaufmännische Ausbildung bei der Daimler-Benz AG, Niederlassung Hamburg. Studium der Wirtschaftswissenschaften/ Betriebswirtschaftslehre an der Nordischen Universität Flensburg und der Universität Kiel, Abschluß dortselbst 1995. Beschäftigt sich während des Studiums als Kleinunternehmer mit der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kunst, organisiert Seminare, Ausstellungen und Kongresse zum Thema Kulturmanagement auf Schloß Glücksburg in Glücksburg. Arbeitet in Flensburg seit 1995 als freier Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner.

Seine ersten Karikaturveröffentlichungen erscheinen 1989 in der Flensburger Tagespresse. Von 1995 bis 2001 zeichnet er täglich für den Karikaturendienst von news aktuell, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hamburg. Von 1996 bis 2016 erscheinen landes- und lokalpolitische Karikaturen aus seiner Feder in den Tageszeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, Flensburg.

Der von Kindheit an passionierte Zeichner erhält 1997, 2001 und 2008 Auszeichnungsurkunden des "Deutschen Preises für die politische Karikatur", verliehen durch die Akademie für Kommunikation in Baden-Württemberg, Stuttgart. >> weiterlesen. Herzlichen Dank für die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Arbeiten im Kritischen Netzwerk. Quelle: Flickr und HIER.

zur Webseite von Herrn Wiedenroth: wiedenroth-karikatur.de/.