Herrschende sorgen sich um Delegitimierung des Staates
Und wo kann das alles enden kann.
► von Dagmar Henn
Im Verlauf der letzten zwei Jahre tauchte er immer wieder auf, dieser Begriff "Delegitimierung des Staates". Inzwischen gibt es einen eigenen Abschnitt im Verfassungsschutzbericht 2021 zu diesem Thema, und auch in den Äußerungen von Regierungsvertretern sind ähnliche Formulierungen nun gang und gäbe.
Ganz abgesehen davon, dass ein Staat sich immer nur selbst delegitimieren kann, nämlich dadurch, dass er seine grundlegenden Aufgaben nicht erfüllt – irgendetwas verursachte dabei Unwohlsein in meinem Hinterkopf.
Betrachten wir doch noch einmal, welche Formulierungen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in seinem Bericht gebraucht:
"Die Akteure dieses Phänomenbereichs zielen dabei darauf ab, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich zu beeinträchtigen.
Sie machen demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative verächtlich, sprechen ihnen öffentlich die Legitimität ab und rufen zum Ignorieren behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen auf.
Diese Form der Delegitimierung erfolgt meist nicht durch eine unmittelbare Infragestellung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen. Hierdurch kann das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden.
Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen wie dem Demokratieprinzip oder dem Rechtsstaatsprinzip."