Schweinefleisch für Schwarzwälder Schinken
Klage der Schwarzwälder Schinkenhersteller gegen foodwatch erledigt. Schweinefleisch für Schwarzwälder Schinken dürfte auch aus Neuseeland kommen
►....eine Verbraucheraufklärung um irreführende Regionalitätswerbung von foodwatch e.V.
Im Streit um die Kritik an irreführender Regionalitätswerbung hat der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller seine Klage gegen die Verbraucherorganisation foodwatch für erledigt erklärt. Der für den 23. September bereits anberaumte Verhandlungstermin vor dem Landgericht Konstanz, Außenstelle Villingen-Schwenningen, ist damit hinfällig. foodwatch hatte zuvor eine Äußerung präzisiert, ohne an der Kritik etwas zurückzunehmen. Denn für die Verbraucher bleibt die Herkunftskennzeichnung in vielen Fällen unklar: Aller Regionalitätswerbung manchen Herstellers zum Trotz dürfte das Schweinefleisch für den Schwarzwälder Schinken auch aus Neuseeland kommen.
Hintergrund: Für den Schwarzwälder Schinken müssen keineswegs alle Produktionsschritte im Schwarzwald erfolgen. So kann der Ausgangs-„Schinken“, also das unverarbeitete Hinterbein des Schweins, außerhalb des Schwarzwalds produziert werden; die Schweine werden häufig weit entfernt gehalten, gemästet, geschlachtet und zerlegt. In Reaktion auf die Einführung einer freiwilligen Regional-Kennzeichnung der Bundesregierung hatte foodwatch dies in einer Pressemitteilung am 18. Januar 2013 als Beispiel für eine weiterhin mögliche Irreführung der Verbraucher aufgeführt und mit einer zugespitzten Äußerung kritisiert. Dies nahm der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller zum Anlass für seine Klage auf Unterlassung, da er nicht ausreichend klargestellt sah, dass andere für die Herstellung von Schwarzwälder Schinken wichtige Produktionsschritte im Schwarzwald erfolgen müssen. Um mögliche Missverständnisse auszuschließen, sagte foodwatch in einer Unterlassungserklärung zu, die konkrete Aussage künftig nicht zu wiederholen - knüpfte dies innerhalb der Unterlassungserklärung jedoch daran, die Kritik stattdessen mit der alternativen Formulierung zu artikulieren: „Das Schweinefleisch für den Schwarzwälder Schinken dürfte auch aus Neuseeland kommen.“ Der Schutzverband hatte im Laufe von Vergleichsbemühungen des Gerichts versucht, foodwatch zur Unterlassung praktisch aller kritischen Äußerungen (der Schutzverband sprach von allen „ehrenrührigen Behauptungen“) über den Schwarzwälder Schinken sowie dessen Produzenten zu bringen.
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