Warum der derzeitige Einsatz von V-Personen durch die Polizei illegal ist
+++Kontaktpersonen besorgen Verfassungsschutz und Polizei Informationen – ohne Ausbildung, aber mit Honorar aus der Staatskasse. Sie sind gleichzeitig hochwirksame und hochgefährliche Beweismittel.+++
► Gastbeitrag von Dr. Anna Luise Decker
V-Leute werden in verschiedensten Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt. Sie sind nicht allein in strafrechtlich relevanten Sachverhalten unterwegs, sondern auch in Milieus, in denen die Schwelle zum Rechtsbruch womöglich (noch) nicht überschritten ist, die dem Staat aber trotzdem unheimlich sind. Es geht um Bereiche, zu denen der Staat selbst keinen Zugang hat, rechts- wie linksextreme Szenen zum Beispiel. Streng abzugrenzen sind V-Personen von verdeckten Ermittlern. Das sind Polizisten, die unter einer Tarnidentität agieren.
Warum die Polizei Privatpersonen einsetzt, liegt auf der Hand: Es ist leicht vorstellbar, dass es für einen Polizisten schwerer bis gar unmöglich ist, in eine Szene angeblich Gleichgesinnter einzutauchen. Zusätzlich ist die Gefahr einer Enttarnung größer als für denjenigen, der in dieser Szene verwurzelt ist. Denn ihm gelingt es, dort wie ein Fisch im Wasser zu schwimmen. Zudem unterscheiden sich V-Leute von Informanten, die nicht langfristig, sondern nur im Einzelfall Informationen der Polizei oder dem Verfassungsschutz weitergeben.
► V-Leute haben keinen Dienstherren
V-Leute haben, anders als Polizisten, keinen Dienstherren. Sie besuchen weder die Polizeischule noch unterliegen sie einem Eignungstest, sie brauchen nicht einmal eine abgeschlossene Schulausbildung. Die Identität einer V-Person wird zu keinem Zeitpunkt preisgegeben, das versteht sich von selbst. Eine enttarnte V-Person ist verbrannt und kann nicht mehr eingesetzt werden. Als Zeuge vor Gericht tritt er oder sie nicht auf.