Wie die neuen Hartz-IV-Regelsätze kleingerechnet werden sollen
Extreme Pfennigfuchserei:
Politisch motiviert und methodisch unsauber
► von Laurenz Nurk, Dortmund
Alle fünf Jahre ist die Bundesregierung in der Pflicht, zu ermitteln, was ein Mensch im reichen Deutschland mindestens zum Leben braucht und die die Hartz-IV-Regelsätze neu festzusetzen. Im August 2020 sollte das Bundeskabinett über einen Vorschlag des Arbeitsministeriums zur Herleitung der Regelsätze beschließen.
Der DGB hat den Gesetzentwurf analysiert und findet deutliche Worte: Die Regelsätze würden politisch motiviert kleingerechnet und Armut nicht bekämpft sondern zementiert. Die Festsetzung sei methodisch unsauber und die Begründungen, die die neuen Regelsätze rechtfertigen sollen, seien teilweise unzutreffend und irreführend.
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Die Hartz-IV-Regelsätze werden aus den statistisch gemessenen Verbrauchsausgaben von Haushalten mit sehr niedrigem Einkommen abgeleitet. Um den Regelsatz für Singlehaushalte ohne Kind oder Kinder zu bestimmen, werden dazu die fünfzehn Prozent der ärmsten Einpersonenhaushalte als Vergleichsgruppe herangezogen, bei Familien mit Kindern sind es die 20 Prozent der Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen. In einem zweiten Schritt werden viele Ausgabenpositionen als „nicht regelsatzrelevant“ gestrichen, da sie angeblich nicht zur Deckung des Existenzminimums notwendig seien.