Die Ruhigstellung der Massen
► von Egon W. Kreutzer, Elsendorf
Weil das Bundesverfassungsgericht kürzlich zu dem Schluss kam, man könne einem Menschen das Existenzminimum sehr wohl per Sanktionierung verwehren, dabei aber, selbst in der Falle der Bigotterie sitzend, einen neuen Wert des Existenzminimums vorgeben musste, und, weil man in der Bundesagentur für Arbeit nichts Eiligeres zu tun hatte, als Dienstanweisungen zu schreiben, mit denen auch dieses verfassungsgerichtliche Existenzminimum noch unterlaufen werden sollte, ist dies ein gutes Beispiel für die allgegenwärtige politische Bigotterie, die es anzugreifen und auszurotten gilt, wenn das Land, geführt von den Kräften der Vernunft, die Krise überwinden soll.

Es sind zwei Götzenbilder aufgerichtet, die inbrünstig angebetet werden, nämlich:
• Die vom Glorienschein eines St. Martin erleuchtete Fiktion eines „Existenzminimums“, das mit dem, was ein Mensch für den Erhalt der nackten Existenz tatsächlich benötigt, nichts mehr zu tun hat. Bitte nicht missverstehen: Ich bin absolut nicht der Auffassung, die heute geltenden Regelsätze seien zu hoch. Ganz im Gegenteil. Menschen, die davon leben müssen, sind arm, benachteiligt, ausgeschlossen und zu bedauern. Ich bin nur der Überzeugung, dass alleine die Verständigung auf die Sprachregelung, der Regelsatz entspräche dem Existenzminimum, die Lösung der im Zusammenhang mit Hartz-IV bestehenden Probleme massiv erschwert, ja zum Teil unmöglich macht.
Und:
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