! Anwälte für Aufklärung fordern:
Sofortige Freilassung von Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich !
► Von Anwälte für Aufklärung e.V., Berlin - www.afaev.eu


Disclaimer: Dem Kritischen-Netzwerk geht es nicht um die Person Reiner Fuellmich oder dessen Verteidigung. Die Absicht ist das Aufzeigen der Verfasstheit bzw. des Zustandes des sogenannten „Rechtsstaates“: inwieweit dieser seinem Anspruch noch gerecht wird - oder eben nicht und stattdessen zum Repressionsorgan der Abschreckung an zahlreichen Kritikern der Coronamaßnahmen verkommen ist. ("Bestrafe einen, erziehe hundert."; Mao Tse-tung, * 26. Dez. 1893 in Shaoshan; † 9. Sept. 1976 in Peking).
Dieser Fall steht exemplarisch für viele Gerichts-Verfahren/-Urteile und Repressionsmaßnahmen gegen bekannte sowie unzählige nicht so bekannte Personen, die von diesem "Rechtsstaat" unter Mitwirkung der sog. Qualitätsmedien drangsaliert, schikaniert, mit teilweise x-fachen Hausdurchsuchungen belästigt, diffamiert, verunglimpft und kriminalisiert wurden u. werden, ihnen z.T. ihre Approbation entzogen wurde u/o an denen mit fragwürdigem wenn nicht rechtswidrigem Vorgehen Rache geübt wird.
Hier einige Namen: Gustl Mollath, Jürgen Elsässer, Michael Ballweg, Boris Reitschuster, CJ Hopkins, Biologe Clemens G. Arvay (†), Dr. med. Jens Bengen (†), Prof. Dr. Rudolph Bauer, Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Prof. Dr. Stefan Hockertz, Dr. med. Marc Fiddike, Dr. med. Bodo Schiffmann, Dr. med. Peer Eiffler, Dr. med. Mathias Poland, Dr. med. Bianca Witzschel, Dr. med. Thomas Binder, Dr. med. Carola Javid-Kistel, Dr. med. Thomas Külken, Familienrichter Christian Dettmar, Dr. med. Dipl.-Biol. Olav Müller-Liebenau, Kinderarzt Dr. med. Eugen Janzen (HIER + HIER + HIER), Dr. med. Walter Weber, Prof. Dr. Stefan Homburg u.v.m..
Die Grenze zur politischen Verfolgung ist erheblich und auf skandalöse Weise überschritten. Ob gewisse Vorwürfe gegenüber R. Fuellmich berechtigt sind oder nicht tut dazu nichts zur Sache. (-Redaktion Kritisches-Netzwerk).
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Der Göttinger Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich befindet sich inzwischen seit über 10 Monaten in Untersuchungshaft, nachdem er am 13. Oktober 2023 am Frankfurter Flughafen verhaftet wurde. Die maximale Dauer für eine Untersuchungshaft darf in Deutschland grundsätzlich „nur“ 6 Monate betragen (§ 121 Abs. 1 StPO). „Besondere oder wichtige Gründe für eine Verlängerung der U-Haft über die 6 Monate hinaus sind nicht ersichtlich“, so die Verteidigerin Katja Wörmer in einer Stellungnahme gegenüber den Anwälten für Aufklärung.

Dr. Reiner Fuellmich wurde zuvor aus Mexiko, wo er sich bis dahin aufhielt, regelrecht „entführt“. Es gab nur einen deutschen und einen europäischen Haftbefehl gegen ihn. Ein langwieriges internationales Auslieferungsverfahren sollte umgangen werden. Hierfür arbeitete die Staatsanwaltschaft Göttingen eng mit Verbindungsbeamten des LKA Interpol Niedersachsen und des Bundeskriminalamtes zusammen, die sich vor Ort in Mexiko befanden. Man tauschte sich dazu aus, wie aus den Strafakten hervorgeht, unter welchem „Vorwand“ man „den Reiner Fuellmich“ in das mexikanische Konsulat „locken“ könne, damit er noch eine Unterschrift unter seinen Reisepass leistet, um ihn dann von der mexikanischen Migrationsbehörde festnehmen zu lassen. Dies erfolgte trickreich am 11.10.2023.
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