Skandal bei den Ärmsten der Armen: Jobcenter rechnen auf
+++Bei 1.198.169 Menschen behielten die Jobcenter 2020 bis zu 30 % des Regelbedarfs ein. Aufrechnung wegen Rückforderung muss sofort ausgesetzt werden+++
► von Laurenz Nurk, Dortmund neue Tabelle ergänzt, 15. Sept. 2021
Nur wenige Menschen kennen die Bundesagentur für Arbeit (BA) als gigantischen Daten–Pool, in dem es Zahlen über Zahlen gibt und gesammelt wird, was das Zeug hält. Da fallen Daten auf der Einnahmenseite z.B. von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung an, aus denen man detaillierte Informationen über Beschäftigungs- und Unternehmensstrukturen, Erwerbseinkommen und Arbeitszeiten bekommen kann. Auf der Ausgabenseite erhält man Informationen über die Qualifikation, Geschlecht, Alter, Gesundheit und Umfeld der Leistungsempfänger.
Doch wenn es um Informationen über ihre eigene Arbeit geht, hält sich die BA bedeckt, so konnte die Agentur über Jahre hinweg angeblich keine Aussagen darüber machen, gegen wie viele Leistungsberechtigte im Rechtskreis Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) und Leistungsempfänger im SGB III offene Forderungen bestehen. Als Grund für dieses Manko spricht die BA davon, dass ihr im Rahmen des Einzugsverfahrens genutzte IT-Verfahren Auswertungen nur belegbezogen und nicht personenbezogen zulassen. Doch nun konnte im Rahmen einer kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/27674) an die Bundesregierung Licht ins Dunkel der Rückforderungen der Bundesagentur kommen und zwar mit unglaublichen Zahlen.