Die unrühmliche Geschichte des Straftatbestandes
FragDenStaat-Chefredakteur angeklagt
► Von Benjamin Zimmermann
Im August letzten Jahres veröffentlichte Arne Semsrott Gerichtsbeschlüsse aus laufenden Strafverfahren gegen Mitglieder der „Letzten Generation“. Dafür steht er bald vor Gericht. Die Ursprünge des Straftatbestands liegen im Kaiserreich.
Bis zu einem Jahr Gefängnis droht dem Chefredakteur von FragDenStaat Arne Semsrott, weil er im August 2023 die Gerichtsbeschlüsse zu den Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und Abhörmaßnahmen gegen Mitglieder der “Letzten Generation” veröffentlichte.
Das Problem? Wer im Wortlaut aus laufenden Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren zitiert, macht sich strafbar nach Paragraf 353d Nummer 3 des Strafgesetzbuches (StGB). Das führt dazu, dass Journalist*innen nur verkürzt und paraphrasiert berichten können.
Nach Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft wurde Arne Semsrott nun angeklagt. Gerne würden wir die Anklageschrift veröffentlichen, doch auch das wäre ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch. Doch wir sind überzeugt davon, dass der Straftatbestand verfassungswidrig ist. Deshalb hat FragDenStaat zusammen mit der 'Gesellschaft für Freiheitsrechte' e.V. (GFF) eine Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.