Teil 1: Das elektronische Rezept (e-Rezept): gesetzliche Regelungen
Ist Schutz vor Datenweitergabe im Gesundheitswesen möglich?
► Herausgeber: MWGFD und die Autorin Cornelia Margot (Volljuristin)
Mediziner und Wissenschaftler für
Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.
Es wurde bereits mehrfach über die anstehende Digitalisierung im Gesundheitswesen und die damit verbundenen grundsätzlichen Gefahren berichtet. Die Beiträge und Diskussionsgrundlagen werden als bekannt vorausgesetzt. E-Rezept, elektronische Patientenakte, Datenweitergabe – in einer dreiteiligen Artikelreihe erläutert unsere Autorin Cornelia Margot (Volljuristin) einige Schwerpunkte der neuen gesetzlichen Regelungen und prüft die Widerspruchsmöglichkeiten.
Dabei werden drei Themenbereiche angesprochen:
1. das elektronische Rezept (e-Rezept);
2. die elektronische Patientenakte (ePA), geregelt im Digitalisierungsgesetz;
3. die Auswertung und Weitergabe von Gesundheitsdaten aufgrund des
Gesundheitsdatennutzungsgesetzes.
Alle drei Themenbereiche beziehen sich erst einmal nur auf gesetzlich versicherte Personen.

Sowohl das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen Digitalgesetz (DigiG) als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sind sog. Änderungsgesetze. Das heißt, sie ändern bestehende Gesetze ab; ihre Regelungen werden in bestehende Gesetze integriert. Die obigen drei Themenbereiche werden überwiegend durch eine Änderung des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Das GDNG enthält auch eigenständige Regelungen.



















In England wurde ein weiblicher Fußballfan bis 2026 von allen Fußballspielen ausgeschlossen, nachdem die Premier League „in Stasi-Manier“ ihr Privatleben ausspioniert hatte. Sie hatte auf Social Media genderkritische Gedanken gepostet — alle vollkommen legal, wie die Polizei bestätigte.





















Der geplante WHO-Pandemievertrag stellt eine der größten Bedrohungen für die Souveränität aller Länder, für die demokratische Selbstbestimmung der Bürger und für die unverbrüchlich garantierten Grund- und Freiheitsrechte aller Menschen dar.











Ich bin gewarnt worden. Mach das bloß nicht. Dir geht es doch gut. Du bist in gewisser Weise privilegiert. Und blase nicht schnell so eine These heraus!



Der Berliner LSBTIQ+-Plan für Schulen setzt die problematische „
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Unendliche Weiten zwischen der Realität vernunftbegabter Wesen auf der Erde und der Science Fiction von Systemtreulingen im All. Dies sind die Abenteuer des Weimarer Familiensrichters Christian Dettmar und seiner neu hinzugekommenen mutigen Richterkollegin aus Halle (Saale).
Wie oft habe ich sie vernommen! Die Stimmen aus dem eigenen Ich wie aus meinem sozialen Umfeld. Die mir rieten, mich doch mit anderen Kräften und Mächten zu vereinigen. Um meinen Wirkungsgrad zu vergrößern. Um meinen Einfluss in einem ganz anderem Ausmaß zu steigern. Um meine eigene Position zu festigen und auszubauen. Ich habe es nie gemacht.

