Selbstbestimmung und Selbstvertrauen unerwünscht
Unser „innerer Arzt“ erspart uns bleibende Gesundheitsschäden
Jeder ist sein eigener Arzt
► von Univ.-Doz.(Wien) Dr. med. Gerd Reuther
Wer heilt, hat Recht, lautet ein pragmatischer Grundsatz in der Medizin. Allerdings gilt dieses Zugeständnis, das auch einem heilsamen „Kunstfehler“ Tribut zollt, nicht ohne Ansehen der Person, die heilt. Schließlich darf die angestammte Rollenverteilung nicht in Frage gestellt werden. Denn was ist, wenn eine Heilung auf irgendeinen Laien oder gar den Kranken selbst zurückzuführen wäre?
Aber genau das Letztere “möchte der am häufigsten vorkommende Fall sein“, seit es Krankenbehandlungen gibt: Obwohl dieses Zitat eines selbstkritischen Arztes schon mehr als 200 Jahre zurückliegt, hat eine jüngst erschienene Meta-Analyse von mehr als 1.500 schulmedizinischen Behandlungen genau das bestätigt. Nur für 6 Prozent der untersuchten Therapien fanden sich verwertbare Studien, die einen Nutzen belegten. Dagegen waren bei nicht weniger als 38 Prozent unerwünschte Gesundheitsschäden dokumentiert.

► Selbstbestimmung und Selbstvertrauen unerwünscht
Die Mehrzahl aller Besserungen und Heilungen bei Krankheit haben wir nach wie vor unserem „inneren Arzt“ zu verdanken. Der ist allerdings kein zahlendes Mitglied einer Behandlerzunft. Für ihn gilt nicht der Anspruch, Recht zu haben. Im Gegenteil, die privilegierten Mitglieder des Heilungswesens bekämpfen allzu oft unsere Selbstheilung. Konkurrenz durch unlizensierte Heilungsaktivitäten ist unerwünscht. Mit dem Anspruch der katholischen Kirche auf das Heilungsgeschäft seit etwa eintausend Jahren wurde klargestellt, dass nur der Heil-and und Heil-ige heilen könnten. Andernfalls hätte man Kranken einen Heiligenschein nicht verwehren können, wenn diese von selbst wieder auf die Beine kamen.




Die 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) ist für den 27. Mai bis 1. Juni 2024 angesetzt. Dabei sollen zwei wichtige Vertragswerke beschlossen werden, die der WHO nahezu unbegrenzte, völkerrechtlich verankerte Vollmachten einräumen. Es handelt sich dabei vor allem um die Änderungen der Internationalen Gesundheitssvorschriften (IGV) und zusätzlich um ein ergänzendes neues Vertragswerk namens Pandemievertrag.






















In England wurde ein weiblicher Fußballfan bis 2026 von allen Fußballspielen ausgeschlossen, nachdem die Premier League „in Stasi-Manier“ ihr Privatleben ausspioniert hatte. Sie hatte auf Social Media genderkritische Gedanken gepostet — alle vollkommen legal, wie die Polizei bestätigte.
































Ich bin gewarnt worden. Mach das bloß nicht. Dir geht es doch gut. Du bist in gewisser Weise privilegiert. Und blase nicht schnell so eine These heraus!



Der Berliner LSBTIQ+-Plan für Schulen setzt die problematische „
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